1868 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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33 Inländer, Ausländer, die juristische Fakultät 19 Inländer, Ausländer, die medig.“er * Fakultät 230 Inländer, 9 Ausländer, zusammen 239. Die philosophische Fakultät: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 66, b) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834: 1, c) Ausländer 4, d) Akademiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena: 21. Inländer, 8 Ausländer, zusammen 100. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 20, 2) Forstkandidaten 2, 3) Kandidaten der Chemie 4, 4) Doktoren der

Kedizin 8, Summa 34. Es nehmen mithin an den Vorlesungen AAAA4A*“

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 15. Dezember. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern der Generalversammlung des Vereins zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger bei und empfing Abends Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und den Prinzen Georg von Sachsen. Ihre Majestät ertheilte gestern dem Königlich portugiesischen und Großherzoglich mecklenburgischen Gesandten die nachgesuchte An⸗ trittsaudienz.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz stattete, wie der »Köln. Ztg.« aus London berichtet wird, am 11. Morgens, trotz des regnerischen Wetters, dem Lager in Aldershott einen Besuch ab und hielt eine Revue über die Truppen. Von dort reiste Se. Königliche Hoheit nach London, wo inzwischen Ihre König⸗ liche Hoheit die Kronprinzessin von Schloß Windsor ein⸗ getroffen war. Das Kronprinzliche Paar wohnte einem Concerte der Sacred Harmonic Society in Exeter Hall bei und kehrte nach demselben nach Schloß Windsor zurück.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab⸗

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Rechnungswesen versammelte sich gestern zu einer Sitzung.

In der heutigen (4.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissare beiwohnten, wurde zunächst beschlossen, die aus dem Abgeord⸗ netenhause herübergekommene Rheinschiffahrts⸗Akte durch Schluß⸗ berathung zu erledigen; zum Referenten wurde Hr. v. Gru⸗ ner ernannt. Ferner wa vom Abgeordnetenhause der Antrag v. Guerard auf Abänderung des Art. 84 der Verfassungs⸗ urkunde herübergekommen. Das Haus beschloß nach kurzer Diskussion über denselben am nächsten Donnerstag in die Vor⸗ berathung im ganzen Hause zu treten. Die Kommission für die Fischerei⸗ und Jagdpolizei⸗Gesetze hat sich konstituirt. Vorsitzen⸗ der ist Hr. v. Plötz, Stellvertreter Graf Rittberg, Schriftführer Frhr. v. Bodelschwingh und Stellvertreter Herr v. Rochow⸗Plessow. Auch die Petitionskommission hat sich konstituirt. Vorsitzender ist hier Graf Brühl, Stellvertreter Graf Maltzahn, Schrift⸗ führer Frhr. v. Steinäcker, Stellvertreter Herr v. Manteuffel⸗ Redel. Neu in das Haus eingetreten sind die Herren Grafen Arnim⸗Boytzenburg, v. Szerdahelyi und Graf Rewentlow⸗ Farwe; dieselben wurden vom Präsidenten als Theilnehmer an der gemeinsamen Arbeit begrüßt. Dann trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war der Bericht der IX. Kommission über den Gesetzentwurf betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein⸗ und Braunkohlen⸗Bergbaues in denjenigen Landestheilen, in welchen das Kurfürstlich säch⸗ sische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat.

An der General-Diskussion betheiligten sich die Herren Dr. Dernburg, als Referent, Graf Rittberg, Dr. Tellkampf und der Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz, der sich mit den An⸗ trägen der Kommission einverstanden erklärte, so wie der Kom⸗ missar des Justiz⸗Ministers, Geh. Justiz⸗Rath Frhr. v. Glaubitz. Bei der Spezialdiskussion wurden die §§. 1 und 2 auf Vorschlag der Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage ohne Debatte angenommen. Für §. 3 empfahl die Kommission folgende Fassung:

»Die bei Erlaß dieses Gesetzes nach §. 1 bestehende Kohlen⸗Abbau⸗ gerechtigkeit, sowie diejenigen Kohlen⸗Abbaugerechtigkeiten, welche gemäß §. 2 von dem Grundeigenthum abgetrennt worden sind, haben die Eigenschaft unbeweglicher Sachen und können in das Hypothekenbuch eingetragen werden.«

Das Haus trat nach einer kurzen Befürwortung des An⸗ trages durch den Referenten Dr. Dernburg ohne Diskussion bei und genehmigte gleichfalls den §. 4 in folgender Fassung:

»Es finden auf dieselben hinsichtlich der Veräußerung, der Ver⸗ pfändung und des Arrestes, sowie in Bezug auf die Subhastation, den Konkurs und die Rangordnung der Gläubiger die gesetzlichen Be⸗

immungen Anwendung, welche in dieser Beziehung für verliehenes ergwerkseigenthum gelten.« .

Der §. 5 wurde auf Vorschlag der Kommission in d Fassung der Regierungsvorlage angenommen, dagegen empfaht die Kommission, dem §. 6 folgende Fassung zu geben:

Befinden sich auf dem Grundstücke, von welchem das Recht Stein⸗ oder Braunkohlenbergbau abgetrennt worden ist, Eintraguzum im Hypothekenbuche, welche sich auf die anstehenden Kohlen mit n ziehen, so kann gleichwohl auf Antrag des Berechtigten die Abschr b bung der Kohlen⸗Abbaugerechtigkeit und deren Eintragung auf 15 besonderes Folium des Hypothekenbuches erfolgen; es sind 8 alsdann die vorhandenen Eintragungen unverändert auf dieses 1 Folium mit zu übernehmen, wenn nicht die eingetragenen Realinter⸗ essenten die Kohlenabbaugerechtigceit aus der Haftbarkeit gänzlich ent. lassen haben oder die Aufhebung der solidarischen Verpflichtung des Grundstücks und der Kohlen⸗Abbaugerechtigkeit vereinbart worden ist

Auf dem Folium des Grundbesitzes ist bei jeder bezüglichen Post zu vermerken, daß und auf welchem Folium die Uebertragung ge. schehen ist. 9

Der Uebertragung der begüglichen Eintragung bedarf es nicht wenn der Kohlen⸗Abbauberechtigte ein Unschädlichkeitsattest nach Maß. gabe des Gesetzes von 1850 (Gesetzsammlung Seite 145) beibringt

Ein solches Unschädlichkeitsattest kann von den in §. 1 desselben Gesetzes bezeichneten Behörden auch dann ertheilt werden, wenn die vorhandenen Eintragungen im Hypothekenbuche nach Abtrennung der Kohlen⸗Abbaugerechtigkeit noch innerhalb der ersten zwei Drittel des Werths ländlicher oder der ersten Hälfte des Werths städtischer Grund⸗ stücke versichert sind.

Sind auf dem Grundstücke gerichtliche Depositalgelder eingetragen

so ist hinsichtlich ihrer die Ertheilung des Unschädlichkeitsattestes an die Zustimmung des zuständigen Gerichtes gebunden. An der Debatte über diesen Paragraph betheiligten sich die Herren Graf Rittberg, v. Bernuth, Frhr. Senfft v. Pilsach, der Referent Dr. Dernburg, der Handels⸗Minister und der Regie⸗ rungs⸗Kommissar Frhr. v. Glaubitz, worauf der Antrag der Kommission genehmigt wurde.

Dem S§. 7 des Gesetzes empfahl die Kommission folgende Fassung zu geben:

»Mehrere Kohlenabbaugerechtigkeiten, welche demselben Berechtig⸗ ten zustehen, können unbeschadet ihrer rechtlichen Besonderheit auf einem Folium des Hypothekenbuches eingetragen werden.

Sollen mehrere mit ihren Feldern an einander grenzende, so wie zu einem einheitlichen Bau zusammengefaßte Kohlenabbaugerechtig⸗ keiten zu einem rechtlichen Ganzen vereinigt und als solche unter einem gemeinsamen Namen im Hypothekenbuche eingetragen werden, so be— darf es hierzu einer gerichtlichen oder notariellen Erklärung des Be⸗ rechtigten.

Haften in diesem Falle auf den zu vereinigenden Kohlenabbau— gerechtigkeiten Eintragungen im Hypothekenbuch, so ist außerdem eine mit den Realberechtigten vereinbarte Bestimmung darüber erforderlich, daß und in welcher Nangordnung die Rechte derselben auf die zu einem einheitlichen Ganzen vereinigten Kohlenabbaugerechtigkeiten übergehen sollen.«

Das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei, genehmigte auf Antrag der Kommission die Streichung des §. 8 der Re⸗ gierungsvorlage, und die übrigen §S§. des Gesetzes in der Fassung der Regierungsvorlage. Dem Titel des Gesetzes bean⸗ tragte Graf Brühl folgende Fassung zu geben:

»Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein⸗ und Braun⸗ kohlen⸗Bergbaues in früher sächsischen Landestheilen.«

Nachdem der Regierungskommissar Geh. Justiz⸗Rath Frei⸗ herr v. Glaubitz und der Referent Dr. Dernburg sich dagegen ausgesprochen, wurde der Antrag abgelehnt und das Gesetz dann nach der obigen Beschlußfassung im Ganzen genehmigt.

Es folgte hierauf die Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf wegen Aufhebung des Zollerlasses bei der Verzollung fremder Waaren auf den Messen zu Frank⸗ furt a. O. Der Referent Herr Camphausen⸗Berlin beantragte dem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen. Das Haus trat dem Vorschlage ohne Debatte bei. Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Instruktion für die westpreußische Regie⸗ rung vom 21. September 1773 in den zu Westpreußen gehöri⸗ gen Landestheilen. Referent war Herr v. Bernuth; Korreferent: Herr von Below⸗Hohendorf. Die Anträge der Referenten gingen dahin:

1) in dem Artikel IJ. und in dem Artikel III. V wurfs an der offen gelaässenen Stelle einzufügen: »vom 1. April 1869« ; 2) im Eingange die Worte: »zur Herstellung eines den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechenden Rechtszustan⸗ des« zu streichen; 3) dem Titel des Gesetzentwurfs folgende Fassung zu geben: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung einiger, in einem Theile Westpreußens noch geltenden Be⸗ stimmungen der Instruktion für die westpreußische Regierung vom 21. September 1773; 4) in der aus dem Vorstehenden sich ergebenden Faclumng dem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.

Nachdem sich der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt mit diesen von dem Referenten Herrn von Bernuth befürworteten An⸗ trägen einverstanden erklärt hatte, wurden dieselben ohne De⸗ batte genehmigt. I

Es folgte die Schlußberathung über die von der König⸗ lichen Staats⸗Regierung vorgelegten und vom Abgeordneten⸗

des Gesetzent⸗

berathenen Staatsverträge, nämlich: 1) den Vertra

hanchen Preußen und Lübeck in Betreff der Zoll⸗ und verhaͤltnisse mehrerer lübeckischer Gebietstheile, vom 28. Mai 1868,

den Vertrag zwischen Preußen und Hamburg in Betreff der Zoll⸗ und Steuerverhältnisse mehrerer hamburgischer Gebiets⸗ Zoll 2 ; —68. 391 db 14 g heile, vom 28. Mai 1868, 3) den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg in Betreff der Zoll⸗ und Steuerverhältnisse des ürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammenhängen⸗ den oldenburgischen Gebietstheile, vom 7. Oktober 1868. Der Referent Herr v. Sydow empfahl, den Verträgen die ver⸗ fastungsmßige Zusgene cas, ertheilen und das Haus trat zem Antrage oh⸗ We s bei. 8 16 Es folgte die Schlußberathung über die von der Königlichen Staatsregierung vorgelegte und pom Abgeordnetenhause be⸗ rathene, unter dem 3. Oktober 1868 mit der freien und Hanse⸗ stadt Hamburg getroffene protokollarische Vereinbarung wegen Uebernahme der Zoll⸗ und Steuerverwaltung durch Preußen in den dem Zollvereine anzuschließenden hamburgischen Gebiets⸗ theilen. Referent war wiederum Herr von Sydow, welcher slichsaus dis eonban der Vorlage empfahl, das Haus schloß sich ohne Diskussion an. sch Es folgte sodann die Schlußberathung über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Aufhebung des Hypothekenamtes Meisenheim und die Vereinigung des Bezirks desselben mit dem Hypotheken⸗Amtsbezirk Simmern. Der Referent Herr Blömer empfahl, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung die JE“ zu ertheilen. Das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. 1 Demnächst begann die Berathung des Berichtes der ver⸗ einigten Kommissionen für Justizsachen und für Handel und Gewerbeangelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom 8 1 1855, welche bei Schluß unseres Blattes noch fort⸗ auerte. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdebatte über 6 CC der dn u. s. w. Angelegen⸗ heiten fortgesetzt, aber noch nicht beendet.

Nachdem der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Mühler, nach dem Abg. Twesten das Wort ergriffen hatte, fand noch eine kurze Diskussion statt, an welcher sich die Abgg. Struckmann, Dr. Wehrenpfennig und Uloth bethei⸗ ligten. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der gestern mitgetheilte Antrag der Kommissarien des Hauses an— genommen.

Zu Tit. 10: Andere persönliche Ausgaben 6245 Thlr. be⸗ antragte der Abg. Dr. Techow, nur 6045 Thlr. zu bewilligen. Dieser Antrag wurde ohne Debatte angenomenen.

Zu Tit. 11: Sachliche Ausgaben 29,674 Thlr., beantragte gleickkalls der Abg. Techow, nur 29,352 Thlr. zu bewilligen. Auch dieser Antrag wurde angenommen.

Zu Tit. 14: Besoldungen und Zuschüsse beim katholischen Kultus 431,837 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., hatte der Abg. v. Mal⸗ linckrodt folgenden Antrag gestellt: anstatt der ad Titel 14 ge⸗ forderten Summe nur 430,737 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. zu bewilli⸗ gen. Die Abgg. von Mallinckrodt, von Lattorff und von Czar⸗ linski sprachen über diesen Antrag, welcher demnächst abgelehnt wurde. Vor dem Schluß der Sitzung legte der Handels⸗ Minister Graf von Itzenplitz einen Gesetzentwurf vor: be⸗ treff[end die Verwendung des Garantiefonds von Millionen hetg selchas nach W“ für die Cöln⸗Min⸗ dener Eisenbahn festgehalten worden. vichlüfber den Gesetzentwurf wurde die Vorberathnng im Hause

schlossen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr 35 Minuten.

Die heutige (24.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der

Abgeordneten wurde um 10 ¼ Uhr durch den Präsidenten

von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertisch befanden sich der

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Meditzinal⸗Ange⸗

legenheiten Dr. v. Mühler, der Minister für die landwirthschabt.

1 Angelegenheiten v. Selchow und mehrere Regierungs⸗ missare.

„Die Tagesordnung betraf die Vorberathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ lggenheiten für 1869, fortdauernde Ausgaben, Kapitel 64, Tit. 15 ff. Oeffentlicher Unterricht. Es nahmen das Wort die Abgg. Lasker, Dr. Karsten, Dr. Klein, Dr. Virchow, Wantrup. 86 Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. v. Mühler griff zu wiederholten Malen in die Diskussion ein. 1 p Zu den einzelnen Positionen, und zwar zu Tit. 15— 17, rovinzial⸗Schulkollegien sprachen der Abg. Laßwitz und der egierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Knerk. Pr⸗ Die Positionen 15 17 so wie Tit. 18, Wissenschaftliche rüfungskommission, wurden darauf genehmigt.

„Das Haus trat beim Schlusse des Blattes in die Debat über Tit. 19, Universitäten, Ä' Debatte

Der bisher als Spezial⸗Kommissarius in Glogau be⸗ schäftigte Regierungs⸗Rath von Aweyde ist als Hülfaarbeite

Kollegium der General⸗Kommission zu Posen berufen den.

Hannover, 13. Dezember.

O9a. 1 Der ständische Ausschuß hat seine Sitzungen gestern geschlossen. ti Ace An 8 be schlüsse waren meist vorbereitender und formeller Natur. Er setzte eine Geschäftsordnung fest, beschloß ein Kassenregulativ, ernannte das Subalternpersonal und wählte einen Wegebau⸗ Techniker. Für die Ueberwachung der Blinden⸗, Taubstummen⸗ und Irrenanstalten des Landes wurde eine fünfgliederige Kom⸗ Bession, 1111““ Petitionen der Gemeinden um egebau aus dem inzi vurd Len r überwiesen. 1““

Osnabrück, 12. Dezember. (H. C.) Die Lamd des Fürstenthums Osnabrück ist 3 gb 23. d. zu ü S rathung über Vereinbarung wegen eines aus dem hannover⸗ schen Provinzialfonds zu zahlenden Aversums für Besoldun⸗ gen ꝛc. zusammenberufen. Hamburg, 14. Dezember. (H. B. A.) Die erste Sitzung der Bürgerschaft nach ihrer halbschiedlichen Erneuerung fand heute Mittag statt. Der Alterspräsident ließ die Wahl eines provisorischen Vorsitzenden vornehmen, welche auf Dr. Bau⸗ hitse 18

achsen. Dresden, 14. Dezember. (Dresd. J.) Bei Ihren Königlichen Majestäten fand v vG aus Anlaß der Anwesenheit Sr. Excellenz des Bundeskanzlers und Königlich preußischen Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schönhausen ein größeres Diner statt, zu welchem außer dem Bundeskanzler unter Anderm auch der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Königlichen Hofe, von Eichmann, der Königlich preußische Wirkliche Legations⸗Rath von Keudell, der Vorsitzende im Königlichen Gesammtministerium, Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Falkenstein, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Staats⸗Minister Freiherr von Friesen und der Kriegs⸗Minister, Staats⸗Minister General⸗ Lieutenant von Fabrice, geladen waren. —— Zu den fürstlichen Personen, welche vorgestern Sr. Ma⸗ jestät ihre Glückwünsche dargebracht haben, ist noch Se. Hoheit der regierende Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg zu nennen, welcher Nachmittags hier eingetroffen, Abends 6 Uhr bei Ihren Majestäten erschien und später mit Allerhöchstdenselben den Thee einnahm.

Bei dem Galadiner, welches zu Ehren des Geburts⸗ festes Sr. Majestät des Königs unter Theilnahme des Bundes⸗ kanzlers, des diplomatischen Corps, der Staats⸗Minister, meh⸗ rerer hohen Hof⸗, Militär⸗ und Civilbeamten und des Ober⸗ Bürgermeisters der Residenz vorgestern bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Staatsminister Freiherrn v. Friesen stattfand, brachte den Toast auf Se. Majestät den König der Kaiserlich französische Gesandte Baron v. Forth⸗ Rouen als der Doyen des hiesigen diplomatischen Corps aus. Dieser Toast wurde von dem Staatsminister Freiherrn v. Friesen mit einem Toast auf das Wohl der hohen Sou⸗ veraine erwidert, deren Repräsentanten an seiner Tafel vereint waren. Nach diesem Diner besuchte der Bundeskanzler noch die von dem Staatsminister General⸗Lieutenant v. Fabrice veranstaltete große Soiree, welche auch Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin, Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg mit ihrer Gegenwart beehrten. Auch das ge⸗ sammte diplomatische Corps, die Staatsminister, die Generali⸗ tät ꝛc. waren anwesend.

Se. Excellenz der Bundeskanzler und Königlich preu⸗ ßische Minister-Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhau⸗ sen ist in Begleitung des Wirkl. Legationsraths von Keudell gestern Abend 7 Uhr mittelst Extrazugs von hier nach Berlin zurückgereist.

Der König hat den zum Kaiserlich brasilianischen Ge⸗ neralkonsul für das Königreich Sachsen ernannten Antonio Marques Soares in dieser Eigenschaft anerkannt.

Württemberg. Stuttgart, 14. Dezember. (W. T. B.) Die Adreßkommission der Abgeordnetenkammer hat ihren Be⸗ richt abgefaßt.

Bayern. München, 13. Dezember. (N. K.) Fürst Hohenlohe hat in Folge besonderen Auftrags des Königs die Beglaubigungsschreiben des neuernannten württembergischen Gesandten am Königlichen Hofe, Freiherrn v. Soden, entgegen⸗ genommen. 1

Der Reichsrathskammer⸗Ausschuß hat das 2. und 3. Buch des Civilprozeß⸗Entwurfs in zweiter Lesung erledigt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Dezember. (W. T. B.) In der Sitzung des Reichsraths legte der Finanz⸗Minister

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