1868 / 296 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

neueren deutschen Literatur; der Vater und. Schöpfer der deut⸗ schen Sprache, wie sie in seiner Bibelübersetzung nie⸗ dergelegt ist, und er hat dadurch einen Einfluß geübt, dem sich auch die katholische Kirche in Deutschland, so wenig sie in reli⸗ giösen Beziehungen mit dem Manne auf demselben Boden steht, nicht hat entziehen können und entziehen kann. Durch ihn und durch seine Nachfolger ist ein Erzeugniß hervorgegangen, um welches jedes andere Volk unser deutsches Volk beneidet, ich meine das Kirchenlied. Die köstlichsten und poetisch tiefsten Gedanken und Fassungen, die je ein Volk hervorgebracht, fin⸗ den sich in unserm deutschen Kirchenliede, und wenn das deutsche Kirchenlied auch überwiegend evangelisch ist, so hat auch da die katholische Kirche sich diesem Einflusse nicht entziehn können und wollen, und auch in der katholischen Kirche existiren herrliche Kirchenlieder in deutscher Zunge, die in Gemeinschaft mit evan⸗ gelischen Schülern gesungen und in der Literatur behandelt werden können. Ja, meine Herren, wenn die Schule sich nicht mehr christlich nennen darf, wenn sie diesen ganzen Liederschatz von sich weisen muß, der das christliche Bekenntniß in sich ent⸗ hält, dann, meine Herren, berauben Sie die Schule und die Zugend eines der köstlichsten Schätze, welche die deutsche Nation besitzt. 1 Meine Herren! In der Schule wird Weltgeschichte gelehrt. Die Weltgeschichte hat zwei große Angelpunkte für uns. Sie hat zuerst den großen Angelpunkt mit dem Erscheinen Jesu Christi in der Welt. Das ist der Zeitpunkt, wo die alte Welt abschließt, wo die neue Welt beginnt. Wie kann ein Lehrer der Geschichte über die Geschichte ein wahrhaftes Urtheil fällen, wenn er über die Bedeutung des Erscheinens unsers Herrn und Meisters in der Welt zweifelhaft ist, was sie zu bedeuten habe, oder wenn er sich Schweigen auflegen muß über die Frage: was ist denn damit in der Welt geschehen? Wenn er vor seine Schüler nicht hintreten kann und in ungesuchter Weise, aber, wie es dieser Unterricht von selber mit sich bringt, doch mit seiner ganzen Person das Zeugniß ablegen darf: ja, ich be⸗ kenne mich zu diesem in die Welt getretenen Herrn!? Ist das nicht möglich, darf er das nicht, so schließt die Geschichte mit dem Kaiser Augustus, und über den Kaiser Augustus hinaus kann keine Weltgeschichte mehr gelehrt werden. Meine Herren! die Sache hat ihre ganz vollkommene Ich habe von dem zweiten Angelpunkt unserer Entwicke⸗ lung geredet, und wenn ich auch damit der Empfin⸗ dung mancher der geehrten Herren in diesem Hause wehe thue, so muß ich es doch sagen, dieser zweite Angel⸗ punkt ist die Reformation. In der evangelischen Schule wird die Reformation als das bezeichnet, und die Konsequenzen, die daraus hervorgegangen sind, werden in der Weise entwickelt, wie wir Evangelische es fühlen, wie es uns in Fleisch und Blut übergegangen ist. In der katholischen Schule ist eine andere Auffassung dieses welthistorischen Ereignisses berechtigt, und wir sind weit entfernt davon, der katholischen Schule ihre Auffassung in dieser Beziehung rauben zu wollen. Wenn wir nun auf das Gebiet der Simultanschule treten, so wird für die Frage über die Bedeutung der Reformation in der Geschichte aller⸗ dings eine größere Zurückhaltung auf beiden Seiten gefordert, als die selbstständige evangelische und die selbstständige katho⸗ lische Schule es fordert. an ist genöthigt zu dem Auswege, der auch thatsächlich befolgt wird, daß der Lehrer der Geschichte in der Simultanschule für die Reformation nur gleichsam die einzelnen Namen und Jahreszahlen nennt und sich eines Ur⸗ theiles über die Bedeutung derselben enthält, weil er, sei er nun evangelisch oder katholisch, der anderen Konfession, die die Schule mitbesucht, in ihren religiösen Empfindungen nicht zu nahe treten darf. Er würde handeln gegen das Gesetz der Schule. Da ist dann der Ausweg, daß die Behandlung der Reformationsgeschichte ihrer inneren Bedeutung nach verwiesen wird in den Religionsunterricht, und der evangelische Lehrer, der die evangelischen Schüler, und der katholische Lehrer, der die katholischen Schüler in der Religion zu unterrichten hat, ist frei, ist berechtigt und verpflichtet, nach seinem Standpunkt, nach seiner religiösen Ueberzeugung seinen Schülern auch das⸗ jenige Urtheil über die historische Thatsache darzulegen, welches er für das entsprechende erachtet. Sie sehen, daß schon die pa⸗ ritätische Schule Beengungen mit sich bringt, die aus der Pflicht der Gerechtigkeit mit Nothwendigkeit hervorgehen. Stecken Sie aber die Grenze so weit, daß nicht blos die Divergenz zwischen Evangelisch und Katholisch auf dem Schulgebiete gemindert, sondern daß auch die Divergenz zwischen Christlich und Nicht⸗ christlich ausgelöscht werde, und daß die Lehrer in allen Be⸗ ziehungen Alles vermeiden müssen, was den bestimmten Aus⸗ druck des christlichen Bekenntnisses in sich trägt, dann meine Herren, ich stehe nicht an, es zu sagen dann brechen Sie mit unserer Vergangenheit, auf der das deutsche Volk und das

deutsche Schulwesen erwachsen ist, in einer Weise, deren Ver⸗

antwortung ich nicht tragen kann. 8

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Kuust und Wissenschaft.

BeNrlin, 12. Dezember Gestern ist im langen Saale der Königl Akademie der Künste die jetzt in zweijährigem Turnus wiederkehrende Weihnachtsausstellung von religiösen Transparent. gemälden, die von dem Vereine der berliner Künstler zur Unter. stützung seiner hülfsbedürftigen Mitglieder und der Hinterbliebenen derselben zum Besten seines Fonds veranstaltet wird, eröffnet worden Man hat diesmal von selbstständiger Erfindung bei der Zusammen. stellung des Cyelus ganz abgesehen und gute Bilder älterer Meister zu dem Zwecke dieser Ausstellung kopirt. Es sind folgende Gegenstände und Meister ausgewählt worden: 1) die Verkündigung Mariä von Murillo; 2) die Anbetung der Hirten von Rubens; 3) die Dar. stellung im Tempel von Fra Bartolomeo; 4) Maria mit Christus und Johannes von Murillo, 5) die Auferweckung des Lazarus von Rubens und 6) die Transfiguration von Procaccini. Wie ewöhnlich wird die Vorführung jedes einzelnen Bildes von Mitglie. ern des Königl. Domchores mit Gesangstücken a capella begleitet. Das so eben erschienene Dezemberheft der »Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde«, redigirt von Dr. P Hassel (Berlin, A. Bath), enthält zwei Abhandlungen, und zwar: 1) »Schleiermachers Gedanken über das Königthum«, und 2) die 2te Abtheilung von Prof. Dr. Heppe's »Geschichte der Verfassung der evangelischen Kirche im ehemaligen Kurhessen seit der Reforma⸗ tion«. Daran schließen sich mehrere Rezensionen und die Sitzungs. berichte der historischen Vereine in den Provinzen Brandenburg, Preußen, Sachsen und Hannover. b Dem Monatsberichte der Königl. preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, September und Oktober 1868, zufolge hielt die gedachte Akademie während des Oktobers 3 Gesammtsitzungen, in welchen folgende Abhandlungen zum Vortrage kamen: von Trendelen⸗ burg über die Grundthätigkeit im Seelenleben; von Buschmann zur 2. Abtheilung seiner sonorischen Grammatik und von Homeyer über die Hausmarken. Ueberdies theilte Ehrenberg einen Bericht des Dr. J. Haast über die Lagerung der Dinornithen in Neu⸗Seeland mit. Außerdem hielt im Oktober die physikalisch⸗mathematische Klasse der Akademie eine besondere Sitzung und in gleicher Weise auch die philosophisch⸗historische Klasse. In jener las Kronecker über lineare Transformationen, in dieser Trendelenburg über die prae⸗ sumtiones iuris et de iure. Diese letztere Abhandlung, sowie Ho⸗ meyers Beiträge zu den Hausmarken werden im Monatsberichte in ausführlicheren Auszügen mitgetheilt. Stuttgart, 10. Dezember. An der Königlichen polytech⸗ nischen Schule dahier befinden sich im laufenden Wintersemester im Ganzen 536 Schüler und Studirende, worunter 370 Inländer und 166 Ausländer. Die Königliche Kunstsch ule 888 im Gan⸗ zen 54 Besucher, worunter 41 ordentliche Schüler und 13 Hospitan⸗ ten, 46 Inländer, 8 Ausländer. Muͤnchen, 13. Dezember. (W. T. B.) Der Naturforscher Prof. Dr. von Martius ist heute Nachmittag an der Lungenentzün⸗

dung verstorben.

In Pesth ist am 9. Dezember Hofrath Professor Johann von Balassa, Leibarzt der Kaiserin, plötzlich gestorben. Balassa war Pro⸗ fessor der Chirurgie an der pesther Universität, Mitglied der Königlich ungarischen Akademie der Wissenschaften, Präsident des ungarischen

Sanitätsrathes u. s. w. 8 8 19S

Am 27. November, Abends 10 Uhr 10 Minuten, fand i Odessa ein ziemlich starkes Erdbeben statt. EEEEE

Gewerbe und Handel.

In dem Zeitraum vom 16 bis 30. November 1868 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 34,268 Tonnen, Torf: 2889 Klftr., Brennholz: 4642 Klftr.; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 148,008 Vonnen, Torf: 7 Klftr., Brennholz: 154 ¾ Klft, Summa: Steinkohlen, Braun⸗ kohlen u. Koks: 182,276 Tonnen, Torf: 2896 Klftr., Brennholz⸗ 4796 ¾ Klftr. Aus Berlin ausgeführt: zu Wasser; an Steinkohlen Braunkohlen und Koks: 7038 Tonnen; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen und Kots: 10,959 Tonnen, Summa: an Steinkohlen, Braunkohlen und Koks: 17,997 Tonnen.

Krakau, 12. Dezember. (N. Fr. Pr.) Die befuürchtete Katastrophe in Wieliczka ist eingetreten. Im Franz⸗Josephs⸗Schacht ist der Boden stark geborsten. Es haben sich mehrere Risse gebildet. Die Säulen sind eingestürzt. Alles flüchtete aus dem Schachte, in welchen sich Niemand mehr hinunterwagt. EEEö1“

Verkehrs⸗Anstalten.

Die »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen« (vom 27. November) enthält eine Mittheilung über die Fortschritte welche die im Jahre 1857 begonnenen Arbeiten am Mont⸗Cenis⸗ Tunnel in der Zeit vom 1. Januar 1867 bis zum 1. Oktober 1930 gemacht haben. Nach derselben war der in einer Länge von 12, Metern = 1,646 geographische Meile projektirte Riesentunnel am 1. Oktober dieses Jahres auf eine Strecke von 8842,60 Met⸗ fertigeg. stellt. Es erübrigte also nur noch die Durchbohrung von 33777,40 Mber, um das Unternehmen zu Ende zu führen. Erfahrungen der bhe letzten Jahre, wonach im Durchschnitt monatlich etwa 120 Meter hans bohrt werden können, so würden zur gänzlichen Vollendung noch 8† über 28 Arbeitsmonate erforderlich sein. Im Mai 1871 würde son die Eröffnung stattfinden können, vorausgesetzt, daß bis dahin au 81 anschließenden Bahnstrecken (Susa⸗Bardonneͤche auf italienischer St. Michael⸗Modane auf savoyischer Seite) vollendet sein werdere f

New⸗Hrleans, 9. Dezember. (Wes. Z.) Das Postdampf des Norddeutschen Lloyd »Bremen«] Kapt. H. A. F. Neynaber,

heute wohlbehalten von Bremen via Havana hier angekommen.

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

41211 Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Otto Moheit zu Luckenwalde ist zur Anmeldung der Forderungen der Kon⸗ kursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 9. Januar 1869 einschließlich fesgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 11. November 1868 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 16. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Witte, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmt⸗ lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderung innerhalb einer

der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Oberbeck und Mettke hier und Dr. Moßner in Luck walde zu Sachwaltern vorgeschlagen. Jüterbog, den 9. Dezember 186c8.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

14137] Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Kaufmanns Joachim Simon in Seeburg eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendigt. Rössel, den 11. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

—-õ

141391 Bekanntmachung. X“ Der in der Kaufmann Carl Pfahlschen Konkurssache auf den

B. d. M. angesetzte Termin steht nicht zur Erklärung über die Bei⸗

behaltung des einstweiligen Verwalters, sondern zur Wahl des defini⸗

tiven Verwalters an. ͤb“ Rössel, den 11. Dezember 186c88.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [4106] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Erste Abtheilung. Den 28. November 1868, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen der hierselbst unter der Firma Jacobi et Exiner bestehenden Handelsgesellschaft und üͤber das Privatvermögen der Ge⸗ sellschafter 8 1“

1) des Kaufmanns Isral Aron Exiner, 1 2 der Erben des Kaufmanns Hirsch Jacobi 222) der Wittwe Rahle Jacobi; geborne Neumann, ) der minderjährigen Geschwister Amalie, Jacob, Lewin und 1 Heymann Jacobi, is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 15. November cr. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Schulze bestellt.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu vperabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 5. Januar 1869 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vor⸗ bchalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen. v“

[4127]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Gerson

Rosendorff u Meseritz ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläu iger noch eine zweite Frist bis zum 4. Januar 1869 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die⸗ selben, sie moͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. ü Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 2. Dezember 9 zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf en 25. Januar 1869, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kom⸗ missar des Konkurses, Kreisrichter Mylino, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger auf⸗ gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗ gemeldet haben.

Wer seine Anmeldun schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbe irke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Feebun Sa am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, vchen 8 hier 5 vee fehlt, werden die Rechts⸗

ny, Dr. Hirsch und Justi botoektagen Justizrath Fhlze zu Sachwaltern

Meseritz, den 3. Dezember 1868. 8 Königliches Kreisgericht.

8 Der Kommissar des Konkurses.

[413603 Konkurs⸗Eröffnung. Koͤnigliches Kreisgericht zu Guhrau. Erste Abtheilung. Guhrau, den 10. Dezember er., Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kreisgerichts⸗Salarienkassen⸗Rendanten Fritz Marx und seiner Ehefrau Johanne Caroline, geb. Wahl, zu Guhrau ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung au den 27. November

1868 E1“ 8 Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Sprink hierselbst bestellt. Die Gläubiger des bemfeirdshuldrchs werden aufgefordert, in dem 8 auf den 19. Dezember cr.) Vormittags 10 Uhr, Ung b1““ Herrn 66 Roseno, im hiesigen Gerichts⸗ nberaumten Termine die rungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters ab gegeben. 8 Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Januar 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

„Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als EE machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 21. Januar 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

am 6. Februar 1869 vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Roseno, im hiesigen Gerichts⸗ lokal zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am

saben und ihrer Anlagen beizufügen.

hiesigen Orte S oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechts⸗ anwalt Kritschke hier als Sachwalter vorgeschlagen. Guhrau, den 10. Dezember 1868. 11 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurs⸗Eröffnung. S Koͤnigliches Kreisgericht zu Rosenberg O.⸗S. Erste Abtheilung, 8 den 4. Dezember 1868, Mittags 12 Uhr. 6 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Pawlas u Ro⸗ senberg O. S. ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 17. November erxr. festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Rechts⸗ Anwalt Arndt bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 1 1 auf den 15. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Knoll, im Terminszimmer Nr. 6 hier anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. G Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder - zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. Dezember cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor⸗ behalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 1 Rosenberg O.⸗S., den 4. Dezember 1868. 1 .Kaönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[4052]

8

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Oppenheimer zu Magdeburg ist der Kaufmann Max Jänsch ebenda

zum definitiven Verwalter bestellt. der Forderungen der Konkurs⸗

Zugleich ist zur Anmeldung gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 31. Dezember 1868