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M4424“] 8 “ “ Regierungs⸗Kommissar, Geh. Reg. Rath Grafen zu Eulen⸗ burg, die Herren v. Kleist, v. Meding, v. Bernuth und Graf Brühl. Dann wurde dieser Antrag und schließlich das
ganze Gesetz angenommen. Es folgte als vierter Ge⸗ genstand der Tagesordnung die Vorberathung im Plenum über den auf den Antrag des Abg. Guerard von dem Abge⸗ ordnetenhause angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des Art. 84 Absatz 1 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850. Hierzu hatte Graf zur Lippe einen Ver⸗ besserungsantrag in Form eines Gesetzes gestellt, dessen Mittheilung wir uns vorbehalten. An der Debatte betheiligten sich bis zum Schlusse unseres Blattes die Herren v. Waldaw⸗ Steinhövel, Graf Brühl, Hasselbach, Graf Rittberg, Freiherr v. Manteuffel, v. Kleist⸗Retzow, v. Meding, Graf Lehndorff, Graf zur Lippe, v. Senfft⸗Pilsach, v. Bernuth und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg. (Schluß des Bläattes.) — Das Haus der Abgeordneten setzte im Verlaufe der gestrigen Sitzung die Vorberathung des Etats des Ministe⸗ riums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten fort. Zu der Position: Gymnasien in Hannover, hatte der Abg. Grumbrecht den An— trag gestellt zu beschließen: den Zusatz: »evangelisch« bei allen Gymnasien und Progymnasien der Provinz Hannover zu strei⸗ chen, ferner noch: hinter das Wort »evangelisch« noch einzu⸗ schieben: »respekt. katholisch«. Die Abgg. Grumbrecht, Dr. Wan⸗ trup, Lauenstein und der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Knerk betheiligten sich bei der hierüber eröffne⸗ ten Diskussion. Der Antrag wurde hiernächst mit 164 gegen 159 Stimmen angenommen.
Zu der Position: Gymnasien in Schleswig⸗Holstein, stellte der Abg. Dr. Francke den gleichen Antrag, das Wort »evan⸗ gelisch« vor Nennung derselben zu streichen. Auf Grund der zustimmenden Erklärung des Ministers der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten Dr. von Mühler zog der Abg. Dr. Francke seinen Antrag wieder zurück.
Hierauf wurde die Diskussion eröffnet über die Anträge:
8 1) Des Abg. Dr. Hammacher: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken, 1) daß unter Abänderung des §. 155 der Militär⸗Ersatzin⸗ struktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 bei der Prüfung der Qualifikation zum einjährigen freiwilligen Militärdienste alternativ auch der Nachweis der wissenschaftlichen Bildung eines Schülers für ausreichend erklärt werde, welcher sich im zweiten Se⸗ mester in der ersten Klasse einer zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschule zweiter Ordnung befindet — und 2) daß die die vermuthete wissenschaftliche Befähigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienst betreffenden verschärften Bestimmungen zu §. 154 der Militär⸗Ersatz⸗ Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 nicht auf diejenigen jungen Leute Anwendung finden, welche bis Ostern 1869 die wissenschaftlichen Bildungsanstalten verlassen.
2) des Abg. Dr. Virchow: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken, daß 1) in §. 155 der Militär⸗Ersatzinstruktion für den Nord⸗ deutschen Bund vom 26. März d. J. hinter den Worten „Realschule erster Ordnung« die Worte »oder der ersten Klasse einer Realschule zweiter Ordnung« eingeschaltet werden; 2) in der Ausführungs⸗Ver⸗ ordnung bestimmt werde, daß allen denjenigen, welche vor dem 1. Ja⸗ nuar 1869 ein Schulzeugniß erworben haben, auf Grund dessen ihnen nach der bisher gültigen Ersatzinstruktion die Berechtigung zum ein⸗ jährigen Dienst zustehen würde, auch dann diese Berechtigung auf Grund ihres Schulzeugnisses zuerkannt werde, wenn sie dieselbe erst nach dem 1. Januar 1869 bei den Departements⸗Ersatzkommissionen nachsuchen.
Der Abg. Dr. Hammacher befürwortete seinen Antrag,
welcher hierauf auch angenommen wurde. „Nach den Erklärungen des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Mühler zog der Abg. Dr. Virchow seine Anträge wieder zurück. Der Tit. 21 wurde genehmigt. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
— Die heutige (26.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde um 10¼ Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertisch waren anwesend: der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt, der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. v. Mühler, der inister für landwirthschaftliche Angelegenheiten v. Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Der Präsident theilte zunächst mit, daß vom Herrenhause eine Vorlage herübergekommen sei, Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom 8. Mai 1855. Die Vorlage wurde der Justiz⸗ und Handels⸗ kommission überwiesen.
Es wurde hierauf zum ersten Gegenstande der Tagesord⸗ nung geschritten, Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1869, Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten, fortdauernde Ausgaben, Kapitel 64, Titel 22 ff., Elementar⸗Unterrichtswesen.
DZu Tit. 22, Schullehrerseminarien, sprachen die Abgg. Bieck, Schmüdt (Stettin), Braun (Wiesbaden) und der Minister der
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geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Mühler. Zu Tit. 23, Elementarschulen, hatte der Abg. von Bender folgenden Antrag eingebracht: g. Dr.
Das Häus der Abgeordneten wolle beschließen zu erklären: das Vorgehen der Staatsregierung bei Erdöhung des Diensteir daß mens der Elementarlehrer in der Provinz Preußen, mit denntom⸗ geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Provinzial⸗Schulordnun dort 11. Dezember 1845) nicht im Einklang stehe. g vom
An der Debatte hierüber betheiligten sich außer dem Ant steller der Regierungs⸗Kommissarius Geheimer Regierun Ra⸗ de la Croix, die Abgg. v. Saltzwedell (Sensburg), D 5 der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr.
Zu diesem Antrage war von dem Abg. Höne ein Zus
hinter dem Worte Preußen einzuschalten: so weit d vorgängige Prüfung der speziellen lokalen Bedürfnisse und der Zunachfr Ant
Zunächst wurde der Antrag der Kommissarien des Haus,gs⸗
Das Haus der Vgestd efe wolle vmissqrie nes Hauss Staatsregierung aufzufordern, es möge in der nächsten Session⸗ ice Uebersicht vorgelegt werden, wie viele Elementar⸗Schullehrerstellen ne 1. Juli des Jahres 1869 unbesetzt und wie viele mit Präparandn besetzt gewesen sind, Wen zur Abstimmung gebracht. Der Antrag wurde angenommen ebenso der vorerwähnte Antrag Bender⸗Höne. Ein von dem Abg. Dr. Ellissen gestellter Antrag:
Die Königliche Staatsregiernng aufzufordern, dem Beitrage vo 1000 Thlrn. aus der Staatskasse für die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zu Frankfurt a. M. (behufs Herausgabe der n menta historiae Germaniae) den Betrag der früher von Hannover Kurhessen, Holstein, Nassau und der Stadt Frankfurt geleisteten, seit der Einverleibung dieser Gebiete in den preußischen Staat aber sistir⸗ e. für gedachten Zweck aus der preußischen Staatskasse bei. zufügen, wurde abgelehnt, nachdem der Minister der geistlichen zc Angelegenheiten DHr. von Mühler die Bereitwilligkeit der Staats⸗ regierung, für die Herausgabe des erwähnten Geschichtswerkes auch ferner sorgen zu wollen, erklärt hatte.
Schließlich wurden die sämmtlichen Positionen Tit. 27— 26 Elementar⸗Unterrichtswesen „Tit. 27 — 32, Kunst und Wissen⸗ schaft, und Tit. 33 — 36, Kultus und Unterricht gemeinsam, genehmigt. An der hierauf bezüglichen Debatte betheiligten sich die Ab g. Dr. Ellissen, Eberty, Becker, Simon v. Zastrow, v. Patow, Löwe, sowie der Regierungs⸗Kommissar Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath de la Croix und der Minister der geistlichen z. E“ Dr. von Mühler. Ebenso wurden die Positionen 37 bis 48, Medizinalwesen, genehmigt, nach⸗ dem hierzu der Abgeordnete Kosch und die Regierungs⸗ Kommissarien Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath hr., Knerk und der Geh. Regierungs⸗Rath de la Croix gesprochen. Das Haus schritt hierauf zur Berathung über Kapitel 14 Tit. 1—29, einmalige Ausgaben. An der Diskussion betheilig⸗ ten sich die Abgg. v. Hennig, Duncker, v. Bockum⸗Dolffs, Dr. Bender, v. Kardorff. Der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten Dr. v. Mühler ergriff wiederholt das Wort. Sämmtliche Titel im Gesammtbetrage von 476,520 Thlr. wurden genehmigt.
Die Vorberathung des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten war sonach beendigt.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf die Ver⸗ lesung folgender Interpellation des Abg. Dr. Löwe: Beabsichtigt die Königliche Staatsregierung, die egenwärtig mit Rußland bestehende Kartellkonvention von 185 zu erneuern oder nach ihrem Ablauf durch eine ähnlichen Inhalts zu ersetzen?
„Der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhausen er⸗ klärte, die Beantwortung dieser Interpellation ablehnen zu müssen. Bei der hierauf folgenden Besprechung nahm nur noch der Abg. Dr. Löwe das Wort. Der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhausen antwortete demselben.
(Schluß des Blattes.)
Danzig, 16. Dezember. (Westpr. Z.) Die Schrauben⸗ Korvette »Gazelle« ist gestern behufs eines Reparaturbaues in das Klawittersche Dock aufgenommen worden und hat die Korvette »Elisabeth« dagegen unter den Mastenkrahn gelegt und nimmt ihre Maschine ein. 1
Sachsen. Dresden, 16. Dezember. Das 31. Stück des »Gesetz; und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen⸗ vom Jahre 1868, dessen Ausgabe begonnen hat, enthält u. A. eine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1868, die Aufhebung des Ober⸗Bergamts und der Bergämter zu Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg, sowie die Errichtung eines Bergamts zu Freiberg betreffend; ferner eine Verordnung vom 8. Dezember 1868, die Bekanntmachung einer Uebereinkunft mit der Königl. preußischen Regierung wegen der Ausdehnung der früher mit dieser Regierung zu Beförderung der Rechtspflege getroffenen Vereinbarungen auf die im Jahre 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile betreffend. 8
Hessen. Darmstadt, 16. Dezember. (D. Z.) Da
erschienene Regierungsblatt, Nummer 63, enthält eine Pur etüeachung des Ministeriums des Innern, die Arzenei⸗ nitteltaxe für das Großherzogthum betreffend. mie— In der gestrigen (4.) Sitzung der Ersten Kammer der Landstände wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Erhe⸗ bung der Staatsauflagen für die ersten 6 Monate des Jahres 1869, einstimmig angenommen.
n der Zweiten Kammer beantwortete Ministerial⸗ Rath Schleiermacher die von dem Abg. Hallwachs gestellte nterpellation bezüglich des Fortgangs der von der Kammer enehmigten Eisenbahnbauten. Es begann sodann die Bera⸗ thung über den von der Großherzoglichen Regierung vorge⸗ legten Gesefentwwef „ die Erhebung der Staatsauflagen in den ersten sechs Monaten des Jahres 1869 betr. Art. 1 des Entwurfs wurde mit 34 gegen 4, die beiden anderen Artikel wurden einstimmig genehmigt. 8
Württemberg. Stuttgart, 15. Dezember. Für die heutige Stzung der Kammer der Standesherren waren eingegangen: vom K. Ministerium des Innern ein Gesetzes⸗ entwurf, betreffend die Errichtung von lästigen und gefährlichen Anlagen und von Wasserwerken, sodann ein Königliches Reskript, enthaltend die Ernennung des Fürsten von Waldburg⸗Wolfegg zum Vize⸗Präsidenten der Kammer. 1 .“
Nach Kenntnißnahme der Eingänge beschäftigte sich die Kammer mit Kommissionswahlen.
In der Kammer der Abgeordneten wurde eine Inter⸗ pellatoon von Pfeiffer an den Minister des Auswaͤrtigen mitgetheilt, dahin lautend: 1) ob eine Vereinbarung über die Besetzuing und Armirung der Festung Ulm mit Bayern ge⸗ troffen sei? 2) ob die Kammer einer Mittheilung hierüber ent⸗ gegensehen dürfe?—
Demnächst beschäftigte sich die Kammer mit Wahlangelegen⸗ fai⸗ Der Minister von Golther brachte mit höchster Ermächtigung vom 15. Dezember einen Gesetzentwurf, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der religiösen Dissidentenvereine, ein, und entwickelte die Motive zu diesem Entwurfe. — Der Minister von Mittnacht brachte mit höchster Ermächtigung vom 9. Dezember zugleich im Namen des mitbetheiligten Ministers der Finanzen den Ge⸗ setzetwurf über Gerichtssporteln ein. In dem neuen Entwurf sind einige Sporteln erhöht, andere, besonders in Strafsachen, neu eingeführt. Der Mehrertrag ist auf 25,000 Fl. veranschlagt.
Bayern. München, 14. Dezember. Aus der heute gepflogenen Berathung des verstärkten IV. Ausschusses der Abgeordnetenkammer über den Entwurf des Schulgesetzes hebt der N. K.⸗« den Beschluß des Ausschusses bezüglich der Artikel 57 und 58 des Regierungsentwurfes hervor, welche die Eintheilung der Lehrer in Klassen und die Bestimmung der denselben zukommenden Besoldungen enthalten. Nach längerer Diskussion wurden die genannten beiden Artikel in der Fassung des Regierungsentwurfes angenommen, wonach vier ver⸗ schiedene Lehrerklassen bestehen sollen, so daß die Ge⸗ meinden mit weniger als 1000 Einwohnern Lehrer 1. Klasse mit 400 Fl., die Gemeinden mit 1001 bis 2500 Einw. Lehrer II. Klasse mit 450 Fl., die Gemeinden mit 2501 bis 10,000 Einw. Lehrer III. Klasse mit 500 Fl. und die Gemeinden mit mehr als 10,000 Einw. Lehrer IV. Klasse mit 550 Fl. Anfangs⸗ gehalt haben werden. Ferner wurde nach dem Antrage des Abgeordneten Bischoff zu Art. 58 ein Zusatz angenommen, welcher gestattet, daß bei Gemeinden mit weniger als 2500 Einw., in welchen die durchschnittliche Schülerzahl 25 nicht übersteigt, das Anfangsgehalt des Lehrers auf 350 Fl. festge⸗ setzt werde.
HOesterreich⸗-Ungarn. Wien, 16. Dezember. Der Kaiser hat dem Grafen Königsegg die von diesem aus Ge⸗ sundheitsrücksichten erbetene Entlassung als Oberhofmeister der Kaiserin ertheilt.
— In der heutigen Sitzung des Reichsrathes wurde die Regierung darüber interpellirt, ob sie vor der Veröffentlichung des ungarisch⸗kroatischen Ausgleiches von dem Inhalte des Akten⸗
ückes, soweit sich derselbe auf Dalmatien bezleht, Kenntniß ge⸗ abt hätte, und ob und welche Schritte zur Wahrung der In⸗ tegrität der cisleithanischen Länder gemacht wären. — Der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Forterhebung der Steuern zur Bestrei⸗ tung des Staatshaushaltes bis Ende März, wurde ohne Debatte angenommen.
Der zur Zeit in Pesth tagende israelitische Kongreß be⸗ schäftigt sich mit folgenden vier Punkten: 1) Feststellung der äͤußeren Organisation der einzelnen Gemeinden. 2) Organisation der israelitischen Schulen und Schulbehörden. 3) Verwaltung des ungarischen israelitischen Landesfonds. 4) Organisation der künftigen Kongresse, Feststellung ihres Wirkungskreises und der definitiven Hausordnung sowie des Wahlmodus. 8
Triest, 14. Dezember. In der verflossenen Nacht ist S.
M. Kriegsdampfer »Andreas Hofer« mit dem Gouverneur
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von Dalmatien Ritter Sge⸗ laufen.
Agram, 15. Dezember. (N. Fr. Pr.) Zur Ausarbeitung eines Vorschlages über die Landesreorganisirung, welcher dem einzuberufenden Landtage vorgelegt werden soll, ist die Banal⸗ konferenz auf 28. Dezember einberufen. “
„Schweiz. Bern, 14. Dezember. Der Nationalrath be⸗ rieth heute über die persönliche Bewaffnung der Spezialtruppen,
sodann über die Einführung neuer Exerzierreglements für die In⸗
fanterie. Der Nationalrath nahm folgenden Antrag der Kom⸗ mission an: »Der Bundesrath wird ermächtigt, die mit Bot⸗ schaft vom 13. November 1868 vorgelegten Exerzierreglements zur Anwendung zu bringen, mit der Einladung, dieselben später zu geeigneter Zeit, mit Benutzung derjenigen Erfahrungen, welche in der Zwischenzeit noch gemacht werden, der Bundesversamm⸗ lung zur definitiven Genehmigung vorzulegen.«
Der Ständerath ratifizirte die genfer Konvention vom 20. Oktober 1868 und ermächtigte den Bundesrath, falls weitere Bestimmungen von den Kontrahenten im Sinne und Geist der Konvention von 1864 vereinbart würden, denselben von sich aus die Genehmigung des Bundes zu ertheilen, ohne vorerst die Ratifikation der Räthe einholen zu müssen. Hier⸗ auf begann der Ständerath die Berathung des Budgets.
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Belgien. Brüssel, 16. Dezember. (Mon.) Der König empfing am 11. d. M. ein Schreiben des Königs von Bayern, durch welches der bisherige bayerische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr von Gise vom hiesi⸗ gen Hofe abberufen wird. 888
— Der Senat nahm gestern die Berichte der Kommissio⸗ ven Phger das Budget entgegen und begann heut die Berathung esselben. 1
— Der Repräsentantenkammer wurde gestern ein Gesetzentwurf, betreffend 58,300,000 Fr. außerordentliche Kredite für verschiedene Ministerien, vorgelegt.
— Die Grenadier⸗ und Karabiniersregimenter, sowie die Jäger zu Fuß sind mit dem Terssen⸗Karabiner versehen worden.
Großbritannien und Irland. London, 15. Dezember. Die Königin besuchte heute Claremont⸗House bei Esher. Clare⸗ mont⸗House wird gegenwärtig als eine gelegentliche Residenz der Königin hergerichtet.
— Die Vertagung des Parlaments geschah, wie tele⸗ graphisch bereits gemeldet, heute in derselben einfachen Weise, wie die Eröffnung. Im Oberhause verlas der Königliche Kommissarius folgende Ansprache im Namen der Königin:
»Mylords und Gentlemen, Ihre Majestät hat uns beauftragt, Ihnen mitzutheilen, daß seit der Zeit, wo Ihre Majestät es für billig hielt, Sie zur Erörterung so vieler wichtigen und bedeutenden Ange⸗ legenheiten zusammenzuberufen, im Unterhause mehrere Sitze erledigt wurden, indem Mitglieder desselben ein Amt von der Krone an⸗ nahmen. Es ist deshalb der Wunsch Ihrer Majestät, daß die Neu⸗ wahlen für die vakanten Sitze ausgeschrieben werden und daß Sie nach einem entsprechenden Zeitraum zur Erwägung der Geschäfte übergehen, welche man Ihnen vorlegen wird.«
Nachdem diese Ansprache verlesen worden war, zog sich der Sprecher nach dem Unterhause zurück und das Oberhaus ver⸗ tagte sich bis zum 11. Februar.
Im Unterhause machte darauf der Sprecher ebenfalls die obige Mittheilung kund, worauf noch in einigen Abtheilungen Mitglieder vereidigt wurden. Ayrton stellte darauf den An⸗ trag auf Uebergang zur Tagesordnung und führte aus, daß im Laufe der letzten Session der Zeitraum für Beanstandung von Wahlen auf 21 Tage festgesetzt worden sei. Er beabsich⸗ tige daher die Motion zu stellen, daß an denjenigen Orten, wo eine Neuwahl nöthig ist und die 21 Tage bereits verflossen sind, die Wahl jetzt schon ausgeschrieben werden solle und daß das Haus sich einstweilen bis zum 29. Dezember vertage, worauf dann die übrigen Neuwahlen ausgeschrieben werden sollen. Die Vertagung geschah demnach bis zum 29., worauf das Par⸗ lament abermals bis zum 12. oder 14. Febrxuar prorogirt wird.
— Der General George Swiney ist gestorben.
Frankreich. Paris, 16. Dezember. (W. T. B.) Der
ellgerichtghof hat das Erkenntniß des Zuchtpolizeigerichts, veicge Vüreh 4 2000 Fr. Geldstrafe und Delescluze zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt, bestätigt, die gegen den letz⸗ teren erkannte Geldstrafe von 2000 Francs dagegen auf 50 Fr. Zehn der am 3. d. M. verhafteten Personen kommen nächste Woche vor Gericht; dieselben sind wegen Umtriebe im Inlande und Rebellion unter Anklage gestellt.
Spanien. Madrid, 14. Dezember. Der Minister des Innern, Sagasta, erläßt eine Verfügung an die Provinzial⸗ Gouverneure, welche auf die Bedeutung der bevorstehenden Wahlen zu den städtischen Behörden, als der Grundlage der
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