1868 / 299 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

(Sohn) von Preußen, der Kronprinz und der Prinz Georg von Sachsen, der Prinz August von Württemberg, Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, der Fürst Bogislaw Radziwill, der Prinz Anton Nadziwill, der regierende Graf Otto zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck, der Kriegs⸗Minister von Roon, der Minister Graf zu Eulen⸗ burg und andere Herren.

Se. Majestät begaben Sich mit der Höchsten Jagdgesell⸗ schaft und dem Gefolge von Zeesen sofort in den bereit stehen⸗ den Jagdwagen nach dem Rendez⸗vous bei dem Forsthause Sauberg in der Dubrow, wo gegen 9 Uhr die Jagd begann. Die Jägerei war dort bereits um 8 Uhr aufgestellt. Die Treib⸗ wehr war 250 bis 300 Mann stark. .

Es wurden vier freie Treiben auf Roth⸗, Schwarz⸗, und Dammwild ꝛc. in den Forstbeläufen Dubrow und Prieros⸗ brück abgehalten. Zwischen dem ersten und zweiten Treiben war Dejeuner im Walde. Auf der Strecke lagen 25 Stück Damm⸗ wild, 40 Stück Schwarzwild, ein Rehbock und 3 Hasen, in Summa 69 Stück.

Die Rückkehr von der Jagd nach dem Schlosse in Königs⸗ Wusterhausen erfolgte gegen 6 Uhr Abends. Die Stadt war festlich illuminirt und mit Fahnen geschmückt. Um 7 Uhr war Diner im Schlosse, zu welchem noch besondere Einladungen ergangen waren. Nach dem Diner blieben die Herrschaften noch bis gegen 11 Uhr versammelt.

b Am 16. d. Mts beförderte ein Extrazug die für diesen Tag geladene Jagdgesellschaft bis Halbe. Das Eintreffen uf dem Bahnhofe Halbe erfolgte um 8 ¾ Uhr. An der Eisenbahn warteten die Jagdwagen, mittelst welcher Se. Majestät nebst den Höchsten Herrschaften und der Jagdgesellschaft nach dem Rendez⸗vous zwischen den Jagen 110 uund 116 des Forstreviers Hammer, woselbst die Jägerei und 250 300 Treiber bereits um 8 Uhr Aufstellung genommen, ich begaben. Die Jagd begann gegen 9 Uhr. Es wurden fünf freie Treiben auf Roth⸗, Damm⸗ und Schwarzwild ꝛc. gemacht. Nach dem zweiten Treiben war Dejeuner im Walde. Das Resultat der Jagd war: 1 Stück Rothwild, 29 Stück Dammwild, 28 Stück Schwarzwild, 4 Füchse und 10 Hasen, nithin im Ganzen 72 Stück Wildpret. Nach der Jagd bega⸗ ben Se. Majestät der König Sich mit der Jagdgesell⸗ schaft zu Wagen zum Diner nach dem Schlosse Königs⸗Wuster⸗ hausen. Wiederum war der Ort festlich erleuchtet. Nach dem Diner, welches bis 8 Uhr dauerte, erfolgte die Rückkehr nach Berlin mittelst Extrazuges.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen, sowie für Handel und Verkehr, hielten gestern eine Sitzung ab.

1 Das Staats⸗Ministerium trat heute unter Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schönhausen zu einer Sitzung zusammen. öAX“

Im Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde, nachdem noch die Herren Graf zur Lippe, Frhr. Senfft von Pilsach und von Bernuth sich bei der Debatte betheiligt, bei der namentlichen Abstimmung der Art. 1 des Gusrardschen Antrages, welcher lautet: »der erste Absatz des Art. 84 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 ist aufgehoben⸗ mit 73 aegen 41 Stimmen verworfen. Darauf wurde folgendes Amendement des Grafen zur Lippe abgelehnt: Das Herrenhaus wolle beschließen: I. dem nachfolgenden Gesetzent⸗ wurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., verordnen mit Zustimmufig beider Häuser des Landtags Unserer Mon⸗ archie, was folgt:

§. 1. Die von einem Mitgliede der beiden Häuser des Landtags in der Kammer ausgesprochenen Aeußerungen sind innerhalb des Hau⸗ ses, in welchem diese Aeußerung erfolgt ist, auf Antrag der Staats⸗ regierung oder eines Mitgliedes des betreffenden Hauses zum Gegen⸗ stand eines auf Ausschließung von der Theilnahme an den Verhand⸗ lungen des Hauses für eine bestimmte Zeit, oder auf Verlust der Mit⸗ gliedschaft oder Wählbarkeit zum Vetreter des Landes gerichteten Ver⸗ fahrens zu machen.

1 2. Das Verfahren wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, unbeschadet der innerhalb des Hauses in Gemäßheit des Art. 78 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 zu übenden Disziplin.

§. 3. Nach Erlaß dieses Gesetzes (§. 2) findet ein disziplinares oder ein strafgerichtliches Verfahren gegen die Mitglieder der beiden Häuser des Landtages wegen der in Ausübung ihres Berufs gethanen Aeußerungen nur dann statt, wenn einer der durch das Gesetz vom 25. April 1853 vorgesehenen Fälle vorliegt.

II. Dem von dem Hause der Abgeordneten herübergekom⸗ menen Gesetzentwurfe, betreffend die Abänderung des Artikel 84, Absatz 1, der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850, die verfassungsmäßige Zustimmung nicht zu ertheilen.

Das Haus beschloß hierauf, die Schlußberathung über den von Gusrardschen Antrag auf die morgende Sitzung zu stellen

und erledigte sodann den Bericht der Justiz Kommission 4 den Gesetzentwurf, betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erte bescheinigungen. An der Debatte über denselben betheiligten sich die Herren Graf Rittberg, von Meding, Graf zur Lügre der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Berichterstatter der Denhard; es wurde der Gesetzentwurf in der von der Konr mission vorgenommenen Amendirung angenommen. c wurde die Sitzung um 3 Uhr 55 Minuten geschlossen und 99 nächste auf Freitag 10 Uhr anberaumt. 86 In der heutigen (6.) Sitzung des Herrenhausez welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Minister für die Landwirthschaft von Selchow und mehrere Regierungs⸗ Kommissare beiwohnten, wurde der erste Gegenstand der Tages. ordnung, die Schlußberathung über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Denunzianten⸗Antheile, von der Tagesordnun abgesetzt, weil die beiden Referenten, die Herren von Carnap und Beyer, abwesend waren. Der zweite Gegenstand der Tages⸗ ordnung war die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Zuständigkeit der Gerichte in der Provinz Hanno⸗ ver zur Entscheidung von Beschwerden in Sachen der freiwill⸗ gen Gerichtsbarkeit. Der Referent Dr. Zachariä beantragte dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung die Zustimmung zu ertheilen. An der Debatte betheiligten sich Hr. v. d. Knese⸗ beck und der Justiz⸗Minister. Dann wurde, dem Antrage des Referenten gemäß, das Gesetz genehmigt. Es folgte der dritte Gegenstand der Tagesordnung, die Schlußberathung über die zwischen Preußen, Baden, Bayern, rankreich, Hessen und den Niederlanden vereinbarte revidirte heinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868, nebst Schluß⸗ protokoll von demselben Tage. Der Referent, Herr von Gruner, beantragte, der Vorlage die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen und das Haus trat dem

Antrage bei. Es folgte der Bericht der zehnten Kommission

über den Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeit des Wildes. Die Kommission hatte den Gesetzentwurf amendirt. Herr von Waldaw⸗Steinhövel beantragte, die Schonzeit für Hasen nicht wie das Gesetz vorschlägt, vom 1. Februar bis ultimo Auguft, sondern bis zum 1. Oktober auszudehnen. Der Regierungs⸗ Kommissar, Landforstmeister Ulrici, sprach sich gegen diesen Antrag aus, ebenso auch der Referent Herr von Wedel. Dann wurden die Anträge der Kommission ohne weitere Debatte ge⸗ nehmigt. Ohne Debatte wurde sodann der Bericht der Ma⸗ trikel⸗Kommission nach den Anträgen der Kommission er⸗ ledigt, worauf die Debatte über die usammeʒnstel⸗ lung des auf den Antrag des Abg.“ Guerard von dem Abgeordnetenhause angenommenen Gesetzentwurfs, betr fend die Abänderung des Artikel 84, Absatz 1 der Verfassungs⸗ urkunde vom 31. Januar 1850, mit den bei der Vorberathung im Plenum darüber gefaßten Beschlüssen, ihren Anfang nahm. An derselben betheiligten sich die Herren Hausmann, Uhden, von Kleist⸗Retzow, von Below, Dr. Zachariae, Freiherr Senfft von Pilsach, Hasselbach, Dr. Leo, von Sydow, von Waldaw⸗Stein⸗ hövel und der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt. Dann wurde die Diskussion geschlossen und bei Namensaufruf der Antrag Guerard mit 72 gegen 41 Stimmen abge⸗ lehnt. Es folgte der letzte Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der achten Kommission über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums, über welchen bei Schluß unseres Blattes die Diskussion noch fortdauerte.

Das Haus der Abgeordneten ging im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung zum dritten Gegenstande der Tagesordnung über: Diskussion über die Domstifter Merseburg, Naumburg und Zeitz.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Eberty antwortete der Re⸗ gierungs⸗Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath von Wolff und er⸗ klärte, daß seit 1866 keine neuen Anwartschaften ertheilt seien, und Niemand seitdem in den Besitz der Stellen getreten; die Verhandlungen über die Reorganisation der Domstifter seien ihrem Ende um vieles näher gerückt, so daß die Regierung hoffe, daß diese Angelegenheit bald ganz beendigt sein werde.

Nachdem noch der Abg. Dr. Eberty gesprochen und somit diese Angelegenheit erledigt war, wurde zur Berathung, des Etats der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung geschritten. Hierzu lag folgender Antrag der Kommissare des Hauses vor.

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: den Häusern de Landtags von Jahr zu Jahr einen Bericht über den Betrieb der fiskalischen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke vorzulegen.

Der Regierungs⸗Kommissar, Ober⸗Berghauptmann Krug von Nidda erläuterte die einzelnen Etats⸗Positionen. 88

An der Generaldebatte betheiligten sich die Abgg. Berger (Witten), Overweg, Dr. Hammacher.

Der Antrag der Kommissare wurde hierauf angenommte

Zum Tit. 3, Hüttenwerke, Einnahmen für Produg S Thlr., lag folgender Antrag der Kommissare Hauses

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den Häusern des Landtages baldigst einen Gesetzentwurf über die Ver⸗

ußerung von fiskalischen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerken, welche als Einnahmequelle dient, vorzulegen.

Auf Antrag der Abg. Wachler, v. Kardorf und Dr. Ham⸗ macher wurde dieser Antrag an die Budgetkommission über⸗ wiese um Tit. 1 der einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ aben: Beitrag aus Bergwerkskassen zum Bau der Scheldethal⸗ bisenbahn: 20,000 Thlr., haben die Kommissare des Hauses beantragt: die Königl. Staatsregierung aufzufordern, den ersten Beitrag aus Bergwerkskassen zum Bau der Scheldethal⸗Eisen⸗ bahn im vormaligen Herzogthum Nassau nicht eher zuzugestehen und zu zahlen, bis das Zustandekommen dieses Unternehmens durch das Zusammenwirken gller Interessenten gesichert sein wird. Dieser Antrag wurde unter Zustimmung des Regie⸗ rungs⸗Kommissars ohne Debatte angenommen. Der Handels⸗ Minister Graf von Itzenplitz griff wiederholt in die Diskussion

ein. Die Etatstitel wurden hiernächst genehmigt. Der Etat

der hohenzollernschen Lande wurde ohne Debatte bewilligt. Schluß der Sitzung Uhr.

Die heutige (27.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde gegen 10 ¾ Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich: der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt, der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Der Präsident theilte mit, daß aus dem Herrenhause eine Vorlage: Gesetzentwurf, betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen, eingegangen sei. Dieselbe wurde der Justiz⸗ Kommission überwiesen. 8 5

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor⸗ berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1869, Eisenbahn⸗ Verwaltung. Einnahme.

Mit der hierüber eröffneten Generaldebatte wurde gleich⸗ zeitig folgender Antrag der Kommissarien des Hauses zur Dis⸗

kussion gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staats⸗Regierung zu 1 „künftig bei der Ansetzung der Brutto⸗ Einnahmen aus dem Betriebe der bestehenden Staatsbahnen die wirk⸗ lichen Einnahmen der, der Etatsaufstellung vorhergehenden letzten zwölf Kalendermonate als Anhalt zu nehmen. 1

Die Debatte wurde durch den Regierungs⸗Kommissarius Geheimen Ober⸗Baurath Weishaupt wie folgt eingeleitet:

Ich bitte um die Erlaubniß, den Etat der Eisenbahnverwaltung mit einigen einleitenden Bemerkungen zu begleiten. Zunächst möchte ich hervorheben, daß der preußische Staat am Schluß dieses Jahres über ein Eisenbahnnetz von 1360 Meilen mit einer Bruttoeinnahme von 92 Millionen gebieten wird. Weitere 526 Meilen sind in Bau, resp im Bau so weit vorbereitet, daß binnen 4 bis 5 Jahren die Längenausdehnung der Eisenbahnen etwa 18 bis 19 hundert Meilen betragen wird, abgesehen von den Anschlüssen an Gruben, Fabriken und sonstige gewerbliche Etablissements.

Wenn auch alsdann noch nicht die Wünsche aller Orte und Kreise erfült sein werden, welche den Gewinn einer Eisenbahn für eine Lebensfrage erklären, so wird doch schon viel erreicht, einer gedeihlichen Entwickelung der natürlichen Hülfsquellen des Landes der Weg nach allen Richtungen geebnet sein. 1

Mit Genugthunng darf ferner auf das Steigen der Einnahmen hingewiesen werden. Von 75,000 Thlr. pro Meile im Durchschnitt des Jahres 1865 haben sich dieselben gehoben auf 77,000 Thlr. im Jahre 1866 und auf 78,800 Thlr. im Jahre 1867 und werden im laufenden Jahre 80,000 Thlr. erreichen, gegen 86,000 Thlr. in England und etwa 88,000 Thlr. in Frankreich.

Im verhältnißmäßig größeren Maße sind allerdings die Aus⸗ gaben gestiegen, so daß, wenn auch nur vorübergehend, die Rentabili⸗ tät der Eisenbahnen augenblicklich einen retrograden Gang nimmt. Während das gesammte in Eisenbahnen angelegte Kapital im Jahre 1865 sich noch mit 6 pCt. verzinste abgesehen von den Zuschüssen aus übernommenen Garantien so war die Rente im Jahre 1866 nur noch 5 ¾ pCt., im Jahre 1867 5 ¾⅞ pCt. In diesen Ergebnissen spiegelt sich deutlich die Wirkung der Ermäßigung der Tarife und die Erhöhung der Anlagekapitalien für Vermehrung der Betriebsmittel und Erweiterung der Geleis⸗ und Stationsanlagen. Mit der Ermäßigung der Tarife steigt der Umfang der Transporte, aber der Zuwachs der Massendecktnicht immer und überall den Ausfall am Reingewinn pro Centner nebst der erhöhten Zinslast der Anlagekapitalien. Hieraus soll nun zwar kein Argument gegendie niedrigen

arife hergeleitet werden, dieselben sind für Rohprodukte sogar noth⸗ wendig, wenn die Eisenbahnen einen wesentlichen Theil ihres gemein⸗ nützigen Zweckes erfüllen sollen; immerhin liegt in dieser Erscheinung eine arnung, die Ermäßigung der Tarife nicht zu überstürzen. Auch darf die Erscheinung nicht außer Acht gelassen werden bei der Beur⸗ theilung des vorliegenden Etats, wenn derselbe mit einem Mehrertrage von etwa 200,000 Thlr. gegen 1868 abschließt, während der Gesammt⸗ überschuß eine Million weniger beträgt. Es liegt das eben darin, daß zur Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschulden enwa %4 Millionen Fhaler mehr aufgewendet werden müssen, als im Jahre vorher, ein Mehr, welches einmal entstanden ist aus den Ausgaben für neue An⸗ agen und neue Bauten, die vorläufig noch unrentabel sind, für das 68 durch Ausgaben zur Vermehrung der Betriebsmittel und Er⸗ erung der Stationsanlagen. 8 8 Betrachten wir uns dlg den Etat etwas näher. Znnächst darf

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versicherr weebantt daß ve vcwherigen Geundsaße m Agfasegershnahng 7

der Einnahmen und Ausgaben auch bei diesem Etat befolgt sin welche sich bisher noch immer als bewährt erwiesen haben.

Noch im Jahre 1867 betrug der Mehrertrag der Reineinnahme etwa eine Million Thaler gegen das etatsmäßige Soll. Für das laufende Jahr läßt sich mit Bestimmtheit der Abschluß noch nicht er⸗ sehen. Der erwartete kräftigere Aufschwung des Verkehrs ist aus be⸗ kannten Gründen nicht eingetreten. Bei der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn wird der Ansat nicht erreicht werden; einmal ist die Konkurrenz neu eröffneter Strecken in ihren Wirkungen unterschätzt worden, wäh⸗ rend der Hinzutritt einer neuen Strecke der Schlesischen Gebirgsbahn in Folge dessen, daß die neuen Gruben zum Anschluß an die Bahn noch nicht gelangt sind, überschätzt wurden. Im Großen und Ganzen kann jedoch in Hinblick auf die Erträgnisse der letztverflossenen 10 Monate mit einiger Bestimmtheit darauf gerechnet werden, daß das etatsmäßige Einnahme⸗Soll erreicht werde. Dank insbesondere der erheblichen Vermehrung der Einnahmen bei den hannöverschen Bahnen, welche nach einer besseren Ausrüstung mit Betriebsmitteln

nach zweckmäßigerer Tarifstellung eine alle Erwartung über treffende Entwickelungs⸗ und Ertragsfähigkeit erwiesen haben.

8 Die Einnahmen der Staatsbahnen sind pro 1869 au 32,157,000 Thlr. = 2,781,800 Thlr. höher als im Vorjahre die Ausgaben auf 19,214,800 Thlr. oder 2,462,000 Thlr. höhe als im Vorjahre berechnet worden. Dieses hohe Plus reduzirt sich auf die bescheidene Summe von 1,219,300 Thlr. in den Einnahmen und 872,000 Thlr. in den Ausgaben, wenn in Betracht gezogen wird daß im Etat pro 1869 nur die Nettoeinnahme des preußischen An theils der Main⸗Weserbahn figurirt, während in diesem Jahre in Folge der an Preußen gefallenen Gesammtverwaltung der ahn die gesammten Bruttoeinnahmen und Ausgaben im Etat aufgeführt wor⸗ den sind. Die Staatseisenbahnen liefern hiernach einen Ertrag von 12,942,200 Thlr., nur etwa 220,000 Thlr. mehr als pro 1868 an⸗ genommen worden ist. Hiervon sind 10,189,700 Thlr. für Verzinsun und Tilgung der Eisenbahnschulden zu decken, wonächst ein Ueberschu verbleibt von rund 2 ¾ Millionen Thlr. Die Bruttoeinnahmen von Privateisenbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist, näm⸗ lich der Cöln⸗Mindener, der Oberschlesischen, der Bergisch⸗Mär⸗ kischen und Stargardt⸗Posener Bahn beträgt 1,959,249 Thlr., die Ausgaben 1,431,281 Thlr., worunter allein 1,051,800 Thlr. Zins⸗ zuschüsse auf übernommene Garantien. Beide Einnahmegquͤellen aus den Staats⸗ und aus Privatbahnen liefern noch einen Ueberschuß von 3,279,883 Thlr. Hiervon sind die Kosten der Centralverwaltung mit 115,417 Thlr. und die einmaligen außerordentlichen Ausgaben in gleicher Höhe wie im Jahre 1868 mit 729,954 Thlr. zu decken. Von letzterer Summe kommen 150,000 Thlr. auf den sog. Dispositions⸗ fonds, 220,800 Thlr. auf die Beihülfe für die Rechte⸗Oderuferbahn und deren Ausdehnung bis zur russischen Grenze und 359,154 Thlr. auf Bahnhofserweiterungen und sonstige Meliorationen der älteren Strecken. Durch diese Posten im Betrage von 854,371 Thlr. ver mindert sich der Ueberschuß auf 2,434,481 Thlr. Derselbe bleibt, wi bereits erwähnt, wegen der wenigstens zum Theil noch unfruchtbaren Steigerung des Anlagekapitals der Staatsbahnen um 1,065,196 Thlr gegen das Vorjahr zurück. Ein Theil dieses Minderergebnisses wird nun wohl durch die Steigerung der Eisenbahnsteuer gedeckt werden. Aber auch abgesehen hiervon, so wird immerhin das berechnete Re⸗ sultat Angesichts der erheblichen Verkehrserleichterungen, die im Laufe der letzten Jahre stattgefunden haben, als ein befriedigendes bezeichnet werden können, wenn man bedenkt, daß die Staatseisenbahnen, welche doch keine eigentliche Finanzquelle bilden sollen, sich nicht allein selbst erhalten, sondeen auch die Zinsen und Amortisation tragen und außerdem erkleckliche Ueberschüsse an die Staatskasse abführen.

Ich ersuche Sie, meine Herren, den Etat, wie er hier vorliegt, anzunehmen. 1

Es nahmen ferner das Wort die Abgg. von Benda, von Sybel, Dr. Becker, Dr. Hammacher.

Der Finanz⸗Minister, Freiherr von der Heydt, und der Handels-Minister, Graf von Izenplitz, griffen in die Debatte ein. 1

Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen, nachdem ein von dem Abg. v. Hoverbeck zu dem oben erwähnten An⸗ trag der Kommissarien des Hauses gestellter Verbesserungs⸗ antrag: statt der Schlußworte »als Anhalt zu nehmen«, die Worte zu setzen: »ersichtlich zu machen« angenommen worden. An der Spezialdiskussion betheiligten sich die Abgg. Dr. Websky, Dr. Hammacher, Graf von Renard, Dr. Adickes, Dr. Dietzel, Twesten, Gleim, Berger (Witten). Der Handels⸗Minister griff zu wiederholten Malen in die Diskussion ein. Die sämmtlichen Positionen wurden genehmigt. (Schluß des Blattes.)

Mecklenburg. Neu⸗Strelitz, 14. Dezember. Der Herzog Georg und dessen Gemahlin, die Herzogin Großfürstin Catharina von Rußland, nebst den Hochfürstlichen Kin⸗ dern sind, wie die »Rstr. Z.« berichtet, gestern Mittag von hier abgereist. Letztere kehren direkt nach Rußland zurück, wogegen der Herzog noch etwa acht Tage in Remplin zu verweilen Altenburg, 16. Dezember. Die Großfürstin Alexandra mit ihrem Sohne, dem Großfürsten Wjatscheslaw, und die Prinzessin Therese haben gestern Altenburg verlassen, um sich nach Stuttgart zu begeben. 1 V

17. Dezember. In der heutigen Sitzung erledigte die Landschaft nach 3 /stündiger Berathung den Gesetzentwurf über Aufhebung des Konsistoriums in der Hauptsache durch⸗

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