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in Beziehung auf diese Frage beschließen, was Sie wollen, und möge auch ausgeführt werden mit nit zwingender Gewalt, was da wolle, die Folgen davon hat kein Beschluß der Landesvertretung in der Hand, sondern die Folgen davon werden sichtbar an der Jugend und an den Ge⸗ müthern der Kinder, und daran machen sie sich geltend. 8 Der Herr Abgeordnete hat endlich noch einen kurzen Blick auf die Universitäten geworfen. Er hat geklagt, daß dieselben ranken, daß sie in Gefahr seien, ihren universellen Charakter u verlieren. Ich hatte geglaubt, daß sich das auf die Univer⸗ sltäten im Ganzen beziehen sollte, und gehofft, daß von einem Manne, der die ganze Kraft seines Lebens gerade der akade⸗ mischen Wirksamkeit mit Anerkennung gewidmet hat, nun auch nach dieser Seite hin für die Klagen, die er geführt hat, das Heilmittel würde gegeben werden; Er ist aber von dieser Einleitung nur auf die theologischen Fa⸗ kultäten übergegangen und hat seinen Satz nur auf diese be⸗ schränkt. Ja er ist, wenn ich nicht irre, sogar nur bei den evangelisch-theologischen Fakultäten stehen geblieben, wenigstens habe ich keine spezielle Anwendung gehört, daß er auch die ka⸗ tholisch⸗theologischen Fakultäten gemeint habe. Dem will ich nur die eine Thatsache entgegenhalten, daß die evangelisch⸗theo⸗ logischen Fakultäten in Berlin und Halle auch heutigen Tages die besuchtesten in ganz Deutschland sind, und daß, um auch hier mit Zahlen zu reden, jede derselben über 300 Studirende zählt und zwar konstant. Die Zahl fällt und steigt vielleicht in den einzelnen Semestern nur um 20 — 30 Personen. Mit dieser Zahl kann keine andere evangelisch⸗theologische Fakultät sich messen. Wenn er aber auf die Zeit zurückweist, wo Aristoteles und Plato mit der Theologie in einen Bund getreten seien, und diese uns als Modell hinstellt, so ist das die Zeit der scholastischen Wissenschaft vor der Reformation, und ich muß im Interesse der Freiheit der Wissenschaft und im Interesse der Freiheit unserer durch die Reformation gereinig⸗ ten evangelischen Kirche gegen dieses Vorbild Einspruch thun.
— Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ges etzentwurf, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig⸗Holstein, ist, wie die Motive ergeben, theils durch die erfolgte Trennung der Justiz von der Verwaltung, welche die seitherige Stellung der schleswig⸗holsteinischen Magistratsbeamten wesentlich verändert hat, theils durch die Gewerbe⸗
freiheit und Freizügigkeit, welche dem bisherigen Bürgerrechte die Grundlagen genommen hat, hervorgerufen worden. Der neue Ent⸗
wurf lehnt sich an die Städteordnung vom 30. Mai 1853 für die sechs östlichen Provinzen an, weshalb wir uns darauf beschränken können, die wichtigsten Abweichungen des Entwurfs von der gedachten Städteordnung zusammenzustellen.
Das Bürgerrecht ist in den §§. 6. 7. 8 demjenigen in den alten Pro⸗ vinzen gleich konstituirt, nur ist der Begriff selbstständig (der einen eigenen Hausstand hat«) dahin deklarirt, daß derjenige als selbststän⸗ dig zu betrachten ist, welcher nicht im Hause und Brode Anderer steht; auch ist nur derjenige als nicht selbstständig zu erachten, welcher eine
nach vollendetem 18. Lebensjahre empfangene öffentliche Armenunter⸗ stützung nicht zurückerstattet hat. Bei Normirung des Minima an Besitz, Gewerbebetrieb u. s. w. ist den schleswig⸗holsteinischen Städten eine freiere Autonomie gewährt, als die St.⸗O. von 1853 gestattet. Das Bürgerrecht ist jedem Angehörigen des Norddeutschen Bundes zugänglich ht. — Im §. 15 ist die Erhebung von Bürgerrechtsgeldern für un⸗
- atthaft erklaͤrt. — §§. 17 und 18 machen das Ortsstatut zu einer noth⸗ wendigen Ergänzung des Gesetzes. — Die Neubesetzung der Kommunal⸗ ämter ist in den §§. 30 bis 33 durchgreifend neu geregelt. Die wichtige⸗ ren Magistratsposten wurden durch landesherrliche Ernennung und auf Lebenszeit besetzt; die Beamten erhielten theilweis aus der Staatskasse Dotationen und Pensionen, was in Zukunft fortfällt. Nach dem Entwurf soll der Bürgermeister aus drei, von der herkömmlicherweise gebildeten gemeinschaftlichen Kommission beider Stadtkollegien zu prä⸗ sentirenden Kandidaten ernannt werden, für Städte von mehr als 10,000 Einwohnern vom Könige, für kleinere Städte von der Bezirks⸗ regierung. Für den Posten des Beigeordneten (zweiten Bürger⸗ meisters) wird in derselben Weise ein Kandidat präsentirt. Sämmtliche übrigen Magistratsmitglieder werden von der wahlberechtigten Bür⸗ gerschaft in dem für die Wahl der Stadtverordneten vorgeschriebenen Verfahren gewählt (§§. 42 bis 45). Für dieses ist das Dreiklassen⸗ system nicht adoptirt, vielmehr die direkte Wahl durch die gesammte, allenfalls nach Stadtbezirken zu theilende vetgecs e angenommen worden. Die Abstimmung erfolgt, wie nach der St. O. von 1853, mündlich zu Protokoll. Die Beschlußnahme des Magistrats und der Stadtverordneten geschieht in der Regel in gemeinschaftlichen Sitzungen, in welchen beide Kollegien curiatim — ein jedes nach seiner eigenen Stimmenmehrheit — stimmt (§§. 50 — 52). Wenn ein Dissensus eintritt, so bleibt die Angelegenheit in ihrer bisherigen Lage, und nur, wenn dies aus dringenden Gründen nicht geschehen kann, soll die Regierung befugt sein, auf Antrag des einen oder des anderen der städtischen Kollegien, bis zur erfolgenden Einigung derselben wirksamen Beschluß zu fassen (§. 53). Im §. 56 ist die Verpflichtung des Magistrats, gewissen Beschlüssen der Stadtverordneten die Zustimmung zu ver⸗ sagen, auf gesetzwidrige oder das Staats⸗ oder Gemeindewohl ver⸗ letzende Beschlüsse HFüiseschränte worden. Die Suspensionsfrist nach Auflösung einer Stadtverordnetenversammlung ist im §. 65 von 6 auf 3 Monate herabgesetzt. Rücksichtlich der Verpflichtung, für
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ewisse Beschlüsse die Bestätigung nachzusuchen, ist den
chleswig⸗holsteinschen Städten im §. 71 eine größere Freiheit eingeräumt worden, als die Städteordnung von 1853 gestattet; dagege erhält §. 74 die bestehenden beschränkenden Bestimmungen über n Behandlung der Gemeindewaldungen aufrecht. — §. 75 giebt 8 Stadtverordneten das Recht, den Stadtkassirer und diejenigen stäͤdtischen Beamten, welche Hebungen zu besorgen haben, mit dem Magistrat gemeinschaftlich zu wählen; diese Beamten werden auf Lebenszeit an. gestellt, von den übrigen Unterbeamten werden alle diejenigen für vorübergehende oder untergeordnete Dienstleistungen nur auf Kündigun angenommen. — Die Ortspolizei wird von dem Bürgermeister verwaltet kann aber von der Regierung auch einem anderen Mitgliede des Ma! gistrats übertragen werden. In Festungen und in Städten von mehr als 10,000 Einwohnern kann der Minister des Innern die Ortspolizei einer besondern Staatsbehörde dauernd, in andern Städten zeitweise übertragen. Die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung, mit Aus⸗ nahme der Besoldungen nnd Pensionen der Königlichen Polizeibeamten trägt die Stadtgemeinde (§. 89). — Die letzte Rekursinstanz in Kom munalangelegenheiten ist nach §. 91 der Ober⸗Präsident. — Für die kleineren Städte und die Flecken in der Provinz Schleswig⸗Holstein unter welchen sich auch ziemlich stark bevölkerte Ortschaften befinden, ist die Städteordnung im XI. Titel — nach Analogie des VIII. Titels der Städteordnung von 1853 vereinfacht worden. Namentlich kön⸗ nen Städte, und zwar bis zu 5000 Einwohner, sowie die Flecken, die Gemeindeverwaltung, statt dem kollegialisch formirten Magistrat, einem besoldeten durch unbesoldete Rathmänner unterstützten Bürgermeister übertragen und die Rathmänner können zugleich Mitglieder der Stadt⸗ verordnetenversammlung sein.
“ Statistische Nachrichten. Hamm, 12. Dezember. (W. M.) Nach der Uebersicht der Einnahme und Ausgabe bei der Kasse der Schullehrerwittwen. und Waisen⸗Versorgungsanstalt des Regierungsbezirks Arnsberg pro 1867 beträgt die Summe der ganzen Einnahme 7071 Thlr. 11 Pf., die Summe der ganzen Ausgabe 5585 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf., mithin Bestand 1485 Thlr 11 Sgr. Der Kapitalbestand dieser Anfass be⸗ läuft sich zur Zeit auf 75,573 Thlr. 2 Sgr. 4 Pf., wobei jedoch die Werthpapiere, insbesondere die Prioritäts⸗Obligationen der Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahngesellschaft Ser. III. zum Nominalwerthe ange⸗ geben sind. An Pensionen à 24 Thlr. wurden ausgegeben 3826 Thlr. — Den von⸗ der Großherzoglich hessischen Zentralstelle für die Landesstatistik publizirten absoluten Zahlen des Pferdebestandes im Großherzogthum Hessen entnimmt die „Landw. Zeitschr.« die fol⸗ genden Verhältnißzahlen: Auf 10,000 Morgen landw. benutzten Vo⸗ dens kommen in Starkenburg 275, in Oberhessen 129, in Rheinhessen 270, im Großherzogthum 206 Pferde. Im Verhältniß zur Bevölke⸗ rung treffen auf 1000 Einwohner in Starkenburg 63, in Oberhessen 45, in Rheinhessen 72 und im Großherzogthum 59. Pferde. Zum Vergleich mit andern Ländern sind einige Daten beigefügt, woraus erhellt, daß auf 1000 Einwohner in Nassau, Sachsen, Thüringen, Baden und Kurhessen weniger als 60 Pferde, in Württemberg, Anhalt Bayern, Braunschweig und Preußen 60—100 Pferde, in den Weser· staaten, Waldeck, Hannover, den Elbherzogthümern und Mecklenburg aber 100—180 Pferde entfallen. Fb.g — Die nordamerikanische Flotte zählte, nach der Zeitschrift »The Mechanics Magazine«, während des letzten amerikanischen Krieges über 500 zum Kriegsdienst verwendbare und ausgerüstete Schiffe. Diese Zahl ist vegenwärtig auf nahezu 80 Fahrzeuge, Schraubenschiffe Monitors, Dampfkorvetten, Fregatten, Kanonenboote, Magazin⸗ schiffe ꝛc. reduzirt. Hiervon befinden sich 5 Fahrzeuge mit füsemmne 83 Kanonen in den Marinedocks; 7 Fahrzeuge mit ebenfalls 83 Ka⸗ nonen führt Admiral Farragut; 12 Fahrzeuge mit 113 Kanonen bilden das Geschwader in den asiatischen Meeren unter Contre⸗Admiral Ro⸗ wan, 7 Fahrzeuge mit 57 Kanonen kreuzen unter Contre⸗Admiral Dahlgren in der Südsee (South Pacific Station); 11 Fahrzeugj mit 124 Geschützen unter Contre⸗Admiral Craven im großen Ocean Nord⸗ acific⸗Station); 7 Fahrzeuge mit 75 Kanonen unter Contre⸗Admiral avis im südlichen, 8 Fahrzeuge mit 73 Geschützen unter Contre⸗ Admiral Hoff im noͤrdlichen Theil des Atlantischen Oceans; 13 Fahr⸗ zeuge mit 145 Kanonen unter Vize⸗Admiral Porter bilden die Marine⸗ Schulescadre; 7 Fahrzeuge mit 73 Kanonen befinden sich in den (ka⸗ nadischen) Zeen oder amerikanischen Seehäfen; zusammen 77 Fahr⸗ zeuge mit 826 Geschützen. Kunst und Wissenschaft. .„. — Durch die eben ausgegebene 45. und 46. Lieferung ist „ in Berlin im Verlage von A. Sacco's Nachfolger erschienene deutsch Ausgabe des Don Quixote von la Mancha mit Gustav v28 Holzschnitten zum Abschluß gebracht. Es war dies das erste; L. nehmen, den französischen Illustrator auch in Deutschland einzubürgern. Der deutsche Text ist nach Ludwig Tiecks Uebersetzung gegeben. va⸗ — Den »Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wisense ten und der G. A. Universität zu Göttingen« vom 11. November 8” zufolge wurden in der Sitzung der Gesellschaft der Wissenschafte ·9 Göttingen am 7. November folgende Vorträge gehalten: von E. 1 9. die ler über die Sage von den sieben Ungarn; von Wüstenfeld Vaupye Wohnsitze und Wanderungen der arabischen Stämme; von Senen uͤber den Silberfund bei Hildesheim; von Schering über die 7 fei rung des Gauß'’schen Fundamental⸗Lehrsatzes für die Dreiecke eun⸗ ekrümmten Flächen; von Kohlrausch über die Bestimmunge ts iderstandes der verdünnten Schwefelsäure. Enneper theilte ang j len geometrische Untersuchungen mit, sowie Keferstein eine Ne saatm Kowalewsky in Kasan über die Entwickelungsgeschichte der Tunics n Die oben erwähnten Vortrage von Dümmler und Sauppe si den »Nachrichten u. s. w.« vom 11. November abgedruckt.
Oeffentli
1“
Candels⸗Negister.
8 Ddie Eintragungen in unser Handelsregister 8 nossenschaftsregister werden für das Jahr renc vehen) nene Ge⸗ schen Staats⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) das osthau. ländische Kreisblatt veröffentlicht werden. Die auf die Führun 1. Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäft werden von dem Kreisgerichts⸗Direktor Hoene unter Mitwirkung d 8 Kanzlei⸗Raths Reimmann bearbeitet werden. Spandau, den 73 8. zember 1868. Königliches Kreisgericht. 3.SSe “
Für das Jahr 1869 sollen die in das Genosse eaister
machenden Eintragungen durch den Köneglich enschaftsregister aa Anzeiger, durch den ö entlichen Anzeiger des Regierungs⸗Amtsblattes zu Gumbinnen und durch die Berliner Börsen⸗Zeitung bekannt ge⸗ macht werden. Die auf die gührung des Genossenschaftsregisters ch beziehenden Geschäfte werden für das Jahr 1869 von dem Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Tiburtius, unter Mitwirkung des Herrn Civil⸗Super⸗ numerarius Freytag, bearbeitet werden. Johannisburg, den 4. De⸗ jember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 18
Die Gesellschafter der zu Gingst seit dem 1. Se
8 „ 8 8 1. September 1868
mif vi Nirma Gebr. Leopold bestehenden offenen Handelsgesell 1) der Kaufmann Louis Leopold, “
b Iider Kaufmann Hermann Leopold,
ae Ie. er. ae Ge ica⸗ “
ies ist in da esellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
zub Nr. 8 zufolge Verfü 1t erichts
folg fügung vom 8. Oktober 1868 an demselben Tage
Bergen, den 8. Oktober 1868.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der Inhaber des seit dem 1. September 1868 zu 86 b 1 dr Firmã „G. F. Bützow⸗ bestehenden kaufmännischen Grschäfte ir öE1“ Ve atn egei n e Geschäfts'ff ies ist im Firmenregister des unterzeichneten Gerichts sub Nr. 142
zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1868 an d 2 üh et. Lergen, den 8. Ottober 1866 —demselben Tage eingetragen.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
„Der Inhaber des seit dem Jahre 1868 zu Putbus unt Firma »A. E. Dzimski« bestehenden krufmänrküsche⸗ Geschäfts ist S. en be Ehen Dzimski zu Putbus.
ies ist im Firmenregister des unterzeichneten Gerichts sub
Nr. 143 zufolge Verfügung v 1 — Tag hheachza g fügung vom I Ottober cr. an demselben Tage Bergen, den 11. Oktober 18c8. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
— — ——
Ueber das Vermögen des Kreideschlemmereibesitzers David Friedri Fg zu Wittenfelde ist durch Beschluß vom dse Havüb nedfäch 165 eröffnet und somit die Firma D. F. Ewert zu Wittenfelde
Es ist deshalb diese Firma sub Nr. 41 des Fir ister Verfügung vom 11. Dezember 1868 an dem Uenxenrebisters Vefolge
Bergen, den 11. Dezember 1868. Vg feösgz
8 EN
Kehnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8 8
Die Eintragungen in das von uns zu führende Handelsregist
G — H sregister nabfn für das Jahr 1869 durch den Staats⸗Anzeiger, die in Salen af ügend Ostsee⸗Zeitung, die Bromberger Zeitung bekannt gemacht Eescen Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden 8. äfte wird im Laufe des Jahres 1869 der Kreisrichter Mentz, Hinderungsfällen der Kreisrichter Beleites substituirt ist, sütgernnn henc 1““ Ime und in dessen
34 direktors Beyer bearbeitet. Inowrac
8 Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. 8 “
In unser Prokurenregister ist Nr. 448 er als - Wilhelm Altmann 2 - als Prokurist des Kommerzien⸗Raths Theodor Jacob Flatau zu
ö1X“
In unser Prokurenregister ist bei Nr. 141 das Erlöschen der dem von dem Kaufmann Mattas Phhel Rohn h registers eingetlagene Mattes hn hier für die Nr. 888 des Firmen⸗ Mattes Cohn ertheilten Prokura heute eingetr Breslau, den 11. Bezeniber 1868. dden. 1
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
In unser Prokurenregister ist bei N “ legftied L r. 142 das Erlö Sieglried Cohn von dem Kaufmann Mattes Cohn hier fuaschfn Fr dem
es Firmenregisters eingetr S. 8 T ene 1 M 2 „ kura heute eingetragen 1 Firma: Mattes Cohn ertheilten Pro⸗
Breslau, den 11. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. I.
In unser Gesellschaftsregister ist Nr. 632 di Friedrich Wilhelm Kopstein deher at Nr. 632 die von den Kaufleuten zember 1868 hier unee den Fih Deder Eckert, beide hier, am 1. De⸗ . F. W. Köpstein & F. Eckert 1 rrichtete offene Handelsgesell üc⸗ Breslau, den 11. ö etgcgis Wordin.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. 8
In unser Firmenregister ist bei Nr. 226 b t Hugo Warmuth hier, heute eingetragen 1bc. Eülcgen her gicma Breslau, den 11. Dezember 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. In unser Firmenregister ist Nr. 2394 die Fi W. Korpus “
und als deren Inhab ; iee ren In ber der Kaufmann Wilb Korpus hier heute
Breslau, den 11. Dezember 18885S. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Königliches Kreisgericht, I Abtheilu 8
rig. richt, I. ng, zu Gleiwitz.
8 82 Frau Rosalie Borinski, geb. Apt zu GlArwise führt fülbihr
hierselbst begründetes Handelsgeschäft, bestehend in Spezerei⸗Kolonial⸗
1“ und 8s Firma: R. Borinski. Eingetragen er unter Nr.; ufolge Verfü DHe⸗
zember 1868 am 11. Dezember 186 88Z“
In unser Gesellschaftsregister unter Nr. 48 ist zufolge Verfü 8 ’ e vom 4. d. M. am 5. bS eine Famsebanksegscat une 5 Fsögung 1 »Junker und Schoelens« zu Herischdorf bei Warmbrunn . hältni 1na Facsen Nisrct „unter folgenden Rechtsverhältnissen ) “ Gesgschafter sind: 1 1] der Fabrikant Heinrich Gottlob Ferdinand Junker, 2) der Kaufmann Richard Heinrich Ferdinand Peghe ns 8 o dezn Fensehder S Waenchrüicn. 9 Die Gesellschaft hat am 1. Dezember 1868 begonnen. Hirschberg, den 4. Dezember 1868. 1 “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1868 ist heut n ung ere 8 Gesellschaftsregister bei Nr. 33 die Auflösung der Pg der G zu Warmb bestand 8 ba ne. Fateh⸗
1 armbrunn bestandenen Handelsgesellschaft eingetragen w Hirschberg, den 5. Dezember 1868. schgfe, eingerragen worda 1 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1868 ist heute i Firmenregister bei Nr. 219 die es 18 8
„»J. G. Junker⸗ gelöscht worden. Hirschberg, den 5. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zoufolge Verfügung vom 5. Dezember 1868 ist heut die von dem Kaufmann Georg Eduard Richard Schaufuß, Inhaber der unter Nr. 227 des Firmenregisters eingetragenen Firma »Rich. Schaufuß⸗ zu Hirschberg, dem Kaufmann Eduard Vollrath daselbst ertheilte Prokura unter Nr. 19 des Prokurenregisters vermerkt worden. 15
gerlin für dessen hier bestehende, in unserem Firmenregister Nr. 688
ingetragene Firma: b Theodor ob 7 ’ heute eingetragen woras⸗ IAe. e
Breslau, den 10. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
In unser Firmenregister ist bei Nr. 2148 das durch den Eintritt
Hirschberg, den 5. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Aus der sub Nr. 13 unseres Handelsgesellschaftsregisters einge⸗
tragene Handelsgesellschaft:
Schaeper, Bethge & Comp. zu Wolmirsleben
ist der Oekonomie⸗Rath und Rittergutsbesitzer Richard Schaeper zu 18
des Kaufmanns Eduard Albert Quiehl hier in das Handelsgeschäft Wanzleben seit dem 1. Juli 1865 ausgeschieden.
ds aufmanns Carl Wilhelm Ludwig Kanus erfolgte Erlöschen der
se 180 Firma: C. W. Kanus hier, und in unser Gesellschaftsregister
Klein an die von den Kaufleuten Carl Wilhelm Ludwig Kanus in
dier etschkau und Eduard Albert Quiehl hier am 10. November 1868 unter der Firma:
Eingetragen zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1868. Wanzleben, den 11. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschafts⸗
18 »C. W. Kanus et Co. register werden im nächsten Jahre durch den Königlich Preußi nichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden. Staats⸗Anzeiger und durch die in hiesiger Stadt egach encugschen
Breslau, den 10. Dezember 1868. e Zeitung veröffentlicht werden. Gifhorn, den 14. Dezember 18688.
Konigliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Käniglich Preußisches Amtsgericht.