Gesammtzahl der nichtimmatri⸗
gung des zeitigen Rektors 8. Die nehmen mithin an den Vorle⸗
kulirten Zuhörer ist demnach 8. Es sungen überhaupt Theil 444.
— Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Dezember. König empfingen gestern Morgen die Vorträge der Hofmarschälle und des Civilkabinets. Um 11 Uhr meldeten sich bei Allerhöchst⸗ demselben der General⸗Adjutant, General der Kavallerie, Graf von der Gröben und der kommandirende General, General der Infanterie, Herwarth von Bittenfeld. Hierauf hatten noch Audienz der General⸗Intendant, der Polizei⸗ Präsident und später der Mirister des Königlichen Hauses. Um 1 Uhr besuchten Se. Majestät der König die Cornelius'sche Ausstellung und fuhren hierauf spazieren. Um 5 Uhr war ein Diner von 35 Couverts, zu welchem der Fürst Reuß⸗Gera, der regierende Graf zu Stolberg, Graf Görtz und mehrere andere Herren Einladung erhalten hatten.] Abends Se. Majestät der König die Vorstellung im Opern⸗
ause.
Heute empfingen Se. Majestät der König nach den Vorträgen der Hofmarschälle militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten. Hierauf arbeiteten Se. Majestät der König mit dem General von Tresckow und empfingen gegen 4 Uhr den Minister⸗Präsidenten.
— Gestern fand bei Ihren Königlichen Majestäten
im Palais ein Diner statt.
Ihre Majestät die Königin besichtigte die Aus⸗ stellung zum Besten des Magdalenums im Cornelius'schen Hause. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät über⸗ nehmen bis zum 31. d. Mts. die Königlichen Kammerherren
Graf Häseler und Graf Pfeil.
— Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute Mittag eine Plenarsitzung ab.
— In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ent⸗ ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nachden Be⸗ schlüssen der Kommission, nur mit Ausschluß der §§. Bund 50, In §. 6 wurde auf Antrag des Dr. ötze die erste
enehmigt. Veile in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, so daß derselbe jetzt lautet:
»Die Pflicht der Entschädigung liegt demjenigen ob, zu dessen
Gunsten das Recht der Entziehung oder Beschränkung des Eigen⸗
thums ertheilt ist. Die Entschädigung wird in Geld gewährt. Ist in Spezialgesetzen eine andere Art der Entschädigung vor⸗ geschrieben, so behält es dabei sein Bewenden.⸗
In §. 50 wurde auf Antrag des Herrn von Schlieckmann hinter den Worten: »Benutzung von Privatflüssen« hinzugefügt: »Ent⸗ und Bfascungene. Um 3 Uhr 50 Minuten wurde
die Sitzung geschlo en.
— In der heutigen (7.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der 1“ Graf von Itzenplitz, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungs⸗Kommissare bei⸗ wohnten, wurde zunächst der Bericht der Justizkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste diskutirt.
6 An der Generaldiskussion betheiligten sich: der Referent Herr Blömer, Dr. Tellkampf, Graf York, Graf Rittberg, Dr. Hälschner, Herr v. Meding, Dr. Dernburg, Dr. Götze, Herr v. Kleist⸗Retzow, Herr Hasselbach, Herr Camphausen⸗Berlin, Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Friedberg, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt. b
Der Minister⸗Präsident erwiederte dem Abg. Dr. Tellkampf:
Ich ergreife zunächst das Wort, um die Rechte der Krone gegen die beschränkende Auslegung zu verwahren, welcher der Herr Referent auf dieser Tribüne Worte gab. Nach der An⸗ sicht des Herrn Referenten wäre Se. Majestät der König nicht befugt, zu den höheren Verwaltungsämtern Personen zu er— nennen, welche nicht die vorgeschriebenen Prüfungen bei der Exa⸗ minations⸗Kommission gemacht haben. Den juristisch wissen⸗ schaftlichen Beweis, warum die Deduktion des Herrn Referenten nicht zutrifft, überlasse ich dem Herrn Justiz⸗ Minister und seinen Vertretern. „Ich erlaube mir hier nur, die Krone gegen eine Beschränkung zu verwahren, welche um so unannehmbarer ist, als die Regierung verfassungsmäßi für ihre Beamten nach allen Richtungen hin verantwortlich ist und als mit dieser Verantwortlichkeit eine solche Beschränkung im konstitutionellen Staate noch unverträglicher ist, als vor Emanation der Verfassung. Ich verwahre mich um so mehr dagegen, als hier ein Recht der Krone angefochten wird, in dessen vollsten Besitze sie sich befindet, was sie,
Se. Majestät der
so lange ich lebe, und zu Ihrer Aller Kenntniß vielfach aus⸗
geübt hat. Ich erinnere an die vielen Oberprä ide 8. denten, die zweifellos und vorzugsweise n Hoc, Prg waltungsbeamten gehören, die anderen Lebenskreisen ent ver men sind, bis auf die allerneueste Zeit nach 1866 hinein nom. greifen damit an eine der besten Traditionen der preußis le Monarchie, an die Freiheit der Bewegung des Königthischa an das Recht des Königs, die Befähigung überall dc 8 suchen, wo sie zu finden ist. zufzu—
Wenn Sie diese Freiheit der Regierung mehr 1Sne.. bureaukratische Formen einklammern wollen dohnans hhen beispielsweise eine so rühmliche Laufbahn, wie die des Mini 4 Rother, welcher vom Kantonisten eines Reiterregiments üster Stellung eines der ausgezeichnetsten Minister durch alle Ckah 1 des Dienstes aufgerückt ist, zur Unmöglichkeit, häͤtt nirt sein müssen, so wäre Preußen um seine Dienste gekomm
Ich trage kein Bedenken, dieses von der Krone geübte Ren auf's allerbestimmteste in Anspruch zu nehmen und dies fn eine Frage zu erklären, in der die Regierung an ihrer Aug legung unbedingt festzuhalten für ihre Pflicht erachtet Aus⸗
Was die vom Herrn Vorredner zuletzt gestellte Frage üb die Absichten der Regierung in Betreff der Verwaltungsbeamten anbelangt, so nehme ich zwar Anstand, eine vollständige Aus kunft darüber zu geben in einem Augenblicke, wo das Staats Ministerium noch nicht darüber berathen hat;, ich würde hier nichts vertreten können, worüber der Beschluß meiner Kolle en nicht . hs g
Daß überhaupt eine Aen erung in dieser Beziehung beabsichtz wird, kann ich wohl konstatiren, und daß neh 2 süihtg
urückgreifen auf die Kräfte, welche der Justizdienst für die
berwaltung vorbereiten kann, beabsichtigt wird. Die jetzige Einrichtung der Verwaltungscarrière ist vielfach als emn Palladium, als eine der Unterlagen der Größe der preufi— schen Monarchie dargestellt worden. Nach meinen Ein⸗ drücken muß ich behaupten, daß trotz dieser Einrichtung die preußische Monarchie den Weg genommen, den sie, wie wir sehen, zurückgelegt hat, und daß es wesentlich für die Tü
keit der Menschenrace spricht, die Preußen bewohnt, wenn dis 1 ihr hervorgehenden Beamten
durch die bestehenden Einricht nicht verhindert worden sind, dem Staate he wesentlice andn zu leisten, wie sie geleistet haben. Wer in der ministeriellen Stellung die Schwierigkeiten gesehen hat, die bei der Beurthei⸗ lung der Personen hervortreten, wenn es sich darum handelt, Stellen zu besetzen, wer Gelegenheit gehabt hat — und alle Aelteren unter Ihnen werden diese Gelegenheit gehabt haben — aufstrebende, frische, in den Staatsdienst eintretende Kräfte im Alter von 20 — 30 Jahren zu beobachten und diese selbe Kräfte nach 18 — 30 Jahren wiederum in Gestalt alter Assessoren oder gebrochener Regierungsräthe beobachtet, der wird sich sagen, daß in den jetzigen Einrichtungen des Justizwesens etwas liegen muß, was die Manneskraft zersetzt und frühzeitig abnutzt, und was abge⸗ ändert werden muß, wenn wir rüstige Kraͤfte in die höheren Stellen bringen wollen. Wie das zu erreichen sei, darüber kann ich mich noch nicht aussprechen, ohne meinen Herren Kol⸗ legen vorzugreifen, aber über einen Punkt steht diese Erwägung bereits fest, und ich erlaube mir, da der Spezialdebatte in so weit vorzugreifen. Es ist der Art. 8, die Frage, ob die Betheiligung der jüngeren Justizbeamten am admini⸗ strativen Dienst obligatorisch gemacht werden soll, oder nicht. Die Regierung wünscht dringend, daß ihr gestattet werde, an ihrer Vorlage festzuhalten. Nach sorgfältiger Er⸗ wägung der dienstlichen Erfordernisse, die sie an den Richter⸗ stand glaubt stellen zu müssen, ist sie nach dem Antrag des Herrn Justiz⸗Ministers — also nicht, wie es in der Kommission angegeben worden ist, gegen dessen Willen — bei dieser Be⸗ stimmung stehen geblieben. Sie glaubt, daß es von hohem Werthe ist, daß der Richter die Administration, die Administra⸗ tion den Richter, daß diese sich gegenseitig kennen lernen, und daß dies nicht blos zur Erleichterung der in Bezug auf die Verwaltungsbehörden zu treffenden Einrichtungen ge⸗ reicht, sondern es ist unserer Meinung nach ebenso wesentlich im Interesse des Justizdienstes, daß die Richter nicht nur die Gelegenheit, sondern auch die Nothwendigkeit haben, sich die⸗ jenige vielseitigere Ausbildung zu verschaffen, die durch die Arbeiten bei Behörden außerhalb des strengen Justizdienstes s t wird, die wir wenigstens davon erwarten. Daß nicht Gelegenheit sein sollte zu dieser Beschäftigung, kann die Regie⸗ rung nicht zugeben. Es ist dies, wie ich höre, in der Kommission angedeutet worden, aber, wie ich glaube, wohl nur deshalb, weil man den Begriff der Administrativbehörde zu eng gezogen hat; wenn man dabei bloß die Regierungskollegien verstanden haben wollte, so könnte der Einwand zutreffend sein. Aber wir sind davon ausgegangen, daß ebenso gut die größeren und kleineren Kommunalbehörden, Magistrate, Landrathsämter und andere, die ich hier nicht aufzählen will, ebensogut unter diejenigen Stellen gehören, die für den jungen richterlichen Kandidaten,
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, n sind, ihm eine vielseitigere Aus⸗ und ein klareres Bild von dem ganzen Räderwerk des reußischen Staates zu geben als der reine Justizdienst. Ich bitte daher die hohe Versammlung, diesen Satz nicht als zu⸗ illig oder gleichgültig zu betrachten, sondern die Königliche Staatsregierung legt in ihrer Gesammtheit den größten Werth uf die Beibehaltung des §. 8 in seiner ursprünglichen Fassung. w Bei der Spezial⸗Diskussion lag zu §. 1 ein Antrag des Dr. Hälschner vor: statt der Worte: »dreijährigen Rechts⸗ udiums« zu setzen: »vierjährigen Rechtsstudiums«. Nachdem sn bei der Debatte über diesen Gegenstand die Herren Dr. älschner, v. Kleist, Dr. Beurmann, Camphausen⸗Berlin und wiederholt der Justiz⸗Minister geäußert, wurde der Antrag des Dr. Hälschner abgelehnt und der §. 1 in der Fassung des Kommissionsantrages angenommen. (Schluß des Blattes.)
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der gestri⸗ en Sitzung die Spezialdebatte über den Etat der Eisenbahn⸗ erwaltung fort. Die Abgg. Lesse, Wehr, Graf Renard, Wachler, Dr. Hammacher betheiligten sich an derselben. Zu Kap. 14. Tit. 1: Besoldungen der Centralverwaltung und Eisenbahn⸗Kommissariate, lag der Antrag der Kommissare des auses vor: »Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: die Stelung und Kompetenz der Eisenbahn⸗Kommissariate ge⸗ setlich zu regeln«. Nach einer kurzen Diskussion, bei welcher auch der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz das Wort er⸗ griff, wurde dieser Antrag angenommen. Die übrigen Aus⸗ gabetitel wurden ohne Debatte genehmigt.
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor⸗ berathung über den Etat der »indirekten Steuern⸗«. Der Abg. von Sybel hatte den Antrag gestellt:
„Der Staatsregierung zu empfehlen, zur Deckung der Staats⸗ bedürfnisse vorzugsweise auf verstärkte Einnahmen aus den Finanz⸗ zöͤllen im 8 der Reform des zur Kompetenz des Zollparlaments und des Zoll⸗Bundesraths gehörenden indirekten Steuersystems hinzu⸗
wirken.« Beim Namensaufruf wurde dieser Antrag mit 158 gegen
150 Stimmen abgelehnt.
Schluß der Sitzung 3 Uhr 35 Minuten.
— Die heutige (28.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde um 10 ¾ Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich: der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt und mehrere Regierungs⸗ Kommissarien. 1
Der Präsident theilte mit, daß vom Herrenhause folgende Vorlagen herübergekommen seien: 1) Gesetzentwurf, betreffend die Zuständigkeit der Gerichte in der Provinz Hannover zur Entscheidung von Beschwerden in Sachen der freiwilligen Ge⸗ richtsbarkeit. Derselbe wurde zur Schlußberathung gestellt. 2 Gesetzentwurf über die Schonzeit des Wildes, welcher der Agrarkommission, und 3) Gesetzentwurf, betreffend die Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums, welcher der Justiz⸗ kommission überwiesen wurde. .“
Ueber den vom Abg. Dr. Becker und Genossen eingebrach⸗ ten Gesetzentwurf, betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 wurde Vorberathung im Hause beschlossen. Der Gesetzentwurf lautet:
Einziger Artikel. Die Eisenbahnen sind nicht befugt, die Anwen⸗ dung der im 8. 25 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Bestimmungen über ihre Ver⸗ pflictung zum Ersatze des Schadens, welcher bei der Beförderung auf der Bahn an den auf derselben beförderten Personen oder auch an anderen Personen entsteht, zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst Reglements oder durch seiander⸗ Uebereinkunft) im Voraus auszu⸗ schließen oder zu beschränken. b
Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf Vorbera⸗ thung des Staatshaushalts⸗Etats für 1869, indirekte Steuern, Einnahmen. Nachdem der Regierungs⸗Kommissarius, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Geim, das Wort ergriffen und allgemein erläuternde Erklärungen gegeben hatte, wurden die Tit. 1—6, Bundessteuern, im Gesammtbetrage von 37,270 Thlr. ohne
iskussion genehmigt. Zu dem folgenden Abschnitt, für alleinige preußische Rechnung, war zu den Tit. 7 und 8, ahl; und Schlachtsteuer, von dem Abg. Dr. Löwe und Genossen folgender Antrag gestellt: das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, bei Vorlegung des Etats pro 1870 einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und Ersatz derselben durch die Klassensteuer resp. klassifizirte Einkom mensteuer vorzulegen. An der hierüber stattfindenden Diskussion betheiligten sich die Abgg. Dr. Löwe, Lampugnani, v. Hennig, Heise, Dr. Virchow. Der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Burghart nahm wiederholt das Wort; der Antrag wurde demnächst mit gegen 134 Stimmen angenommen. Zu Tit. 9, Stempel⸗
der bei ihnen
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8 8 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: diddie Königliche Staatsregierung aufzufordern, die zur Ausführung des Gesetzes vom 2. September 1862, betreffend die Anfertigung und Verwendung von Stempelmarken, ergangenen Bestimmungen dahin zu ändern, daß die Verwendung von Stempelmarken zu inländischen Wechseln, Handelspapieren und Anweisungen in derselben Weise wie zu ausländischen Wechseln u. s. w. gestattet werde.
(Schluß des Blaites.)
— Im 3. magdeburgischen Wahlbezirk (Jerichow I. und II.) ist von 334 abgegebenen Stimmen der Königliche Kammer⸗ junker Graf Hilmar vom Hagen auf Möckern mit 193 gegen 113 Stimmen, welche der Kreisgerichtsrath von Heeringen in Burg erhielt, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge wählt worden.
— Der Präsident der Königlichen Generalkommission zu Merseburg, Freiherr von Reibnitz, ist am 17. d. Mts. da selbst .“ 1 888
n demselben Tage starb in Magdeburg der Königliche Provinzial⸗Schulrath Dr. Heiland.
— Der Kreis⸗Physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Aschmann zu Stuhm ist in den Kreis Lebus (Frankfurt a. O.) versetzt worden. “ “
1u“
8* nnover, 18. Dezember. Der Landta s⸗Marschall Graf Münster macht bekannt,
Wirksamkeit treten wird.
Braunschweig, 18. Dezember. Der Herzog ertheilte gestern Morgen dem seit einigen Tagen hier anwesenden preußi⸗ schen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister, Prinzen zu Ysenburg, Audienz. Der Prinz begab sich gestersn Mittag kurz nach 1 Uhr mittelst Eisenbahnzuges nach Hannover zurück.
Sachsen. Dresden, 18. Dezember. (Dr. J.) Der Kronprinz und der Prinz Georg sind gestern Abend 312 Uhr von Berlin wieder hier eingetroffen.
Weimar, 17. Dezember. Das heutige Regierungsblatt publizirt eine landesherrliche Verordnung vom 25. November zur Ausführung des Bundesgesetzes vom 4. Juli d. J., die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften betreffend, welche mit dem 1. Januar 1869 in Kraft tritt und Vorschriften über die Einträge in das Han⸗ delsregister als Genossenschaftsregister, über die für die Anmeldungen zur Eintragung, die Ab⸗ und Zugangsanzeigen, die Veröffentlichung der Bilance ꝛc. und über die Anwendung des prozessualischen Verfahrens bei der auf Betreiben der höhern Verwaltungsbehörde stattfindenden Auflösung einer Genossenschaft enthält. Außerdem wiederholt dieselbe eine Bestimmung des Partikulargesetzes über das Ge⸗ nossenschaftswesen vom 8. März d. J., nach welcher den nach der bisherigen Gesetzgebung mit der juristischen Persönlichkeit ausgestatteten Genossenschaften dieses Recht nach Ablauf von 6 Monaten von der Staatsregierung wieder entzogen werden kann.
Altenburg, 18. Dezember.
des Finanz⸗Hauptetats und zwar zunächst des Ausgabeetats begonnen 1 neuer Eingang ward am Schluß der Sitzung ein Höchster Erlaß über Erbauung eines Theaters in Altenburg (Postulat von 100,000 Thlrn. aus Domanialmitteln) verlesen. Anhalt. Dessau, 16. Dezember. In der heutigen Plenarsitzung des anhaltischen Landtags ist der Staatsre ie⸗ rung die Decharge für den Hauptfinanzabschluß pro 1867 ertheilt worden. Ebenso wurden auf Antrag der Vor⸗ berathungs⸗Kommission die Rechnung der Staatsschulden⸗Til⸗ ungskasse zu Bernburg, sowie diejenige der Staatsschulden⸗ erwaltung von Dessau⸗Cöthen für richtig anerkannt, letztere jedoch ohne Präjudiz für die zur I noch nicht erfolgte Fest⸗ stellung des Landesvermögens. Schließlich wurde die Regie⸗ rungsvorlage, die für Aufhebung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer⸗Befreiun 5 zu gewährende Entschädigung betreffend, mit igen Modifikationen angenommen.
e—“ Stuttgart, 17. Dezember. (St. A. f. W.) Ibre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Alexandra Josephowna, Gemahlin des Großfürsten Constantin von Rußland, ist mit ihrem Sohne, dem Großfürsten Wjatsches⸗ law Constantinowitsch, zum Besuche der Königlichen Fa⸗ milie gestern Abend hier angekommen und im Königlichen
Residenzschlosse abgestiegen.
burg zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen
nommen. — 18. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer der Stan⸗
desherren genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Gesetz
steuer, war von dem Abg. v. Eynern folgender Antrag gestellt:
entwurf, betreffend die i der W1I1 in Wechsel⸗
daß die provinzialständische Verwal⸗ tung der Provinz Hannover vom 1. Januar 1869 an in
Fristen
.
In der heutigen Sitzung wurde nach Erledigung mehrerer kleiner Vorlagen die Berathung
Gleichzeitig ist die Prinzessin Therese zu Sachsen⸗Alten⸗ und hat bei Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter Wohnung ge⸗