dafür verlangten Vorrecht bis zum 23. Januar 1869 einschließ⸗ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst 81 Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ eten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definiti⸗ ven Verwaltunasperdonale auf 1 den 15. Februar 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Oloff, im Verhandlungs⸗ immer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung ieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. 1 Wer seine A un schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ geladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Schulze und Doering und Rechtsanwalt Stinner zu Sachwaltern vorgeschlagen. Scchlochau, den 12. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
““ 8 n dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Jacobi et Exiner hierselbst und das Privatvermögen der Gesellschafter 1) des Kaufmanns Israel Aron Exiner, . 2) üh üün des hierselbst verstorbenen Kaufmanns Hirsch Jacobi, nämlich a) der Wittwe Rahle Jacobi, gebornen Neumann, b) der minderjährigen Geschwister Amalie, Jacob Lewin, Heimann Jacobi, werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗ gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem bafür verlangten Vorrecht bis zum 23. Januar 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungspersonals . auf den 18. Februar 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Oloff, im Verhandlungs⸗ Zimmer Nr. III. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ eladen worden, nicht qnfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ anntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Schulze
8 e. C Leh. und Rechtsanwalt Stinner zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.
Schlochau, den 12. Dezember 1868.
Kgosonigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[424722 8
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Grunwaldt, Firma J. A. Grunwaldt hier, werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen,
ierdurch auf.deh ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts⸗ ängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 20. Januar 1869 enschliezlich be uns schriftlich oder zu Protokoll nzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb er gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden ur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 4. März 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schliemann, im Verhandlun szimmer Nr. 12 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am iesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ ollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ E worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Scheller, Schüler, Dickmann, Romahn und Rechtsanwalt v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen. Elbing, den 11. Dezember 1868. Ksönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Theilungs halber.
Das den 6 Geschwistern Brademann gehörige, in Deutsch⸗Rixdorf belegene, im Hypothekenbuche von diesem Orte Band II. Nr. 83 Blatt 99 vepehss Krunpsc 85 Fraße Kr. 18 nc 176 gfc get d gesch as auf 9748 Thlr. 1 r. soll — unter Aufhebung des Termins vom 26. März 186995— fhebung 8
den 7. April 1869, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Theilungs halber öffentli
an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Bureau V. einzuse Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypoth hen iche nicht ersichtlichen Kealforderung aus den Kauf lldern 88 friedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei e Gerich zu melden. richt Berlin, den 15. September 1868. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.
[3932] w Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.
Das dem Gutsbesitzer Hermann Eberding zu Neidfeld gehört in Wrechow belegene und Nr. 12 Vol. I. Fol. 133 des Hypothekan buchs verzeichnete ““
bgeschätzt auf 8 Paxpelhorst Ie. 12, folz abgeschätzt auf 12, hlr. 13 Sgr. 9 Pf., zufolge der 1 pothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr8. üinzuftstas
Taxe, soll am 9. Juni 1869, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Kreisrichter Rudolph an hiesiger Gerichtsstelle im 9e
.““ Nr. III. öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken. buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, Kauf. mann Wolf Wahrburg, früher zu Zehden, unverehelichte Julie Auguste Wruuck, früher zu Berlinchen, resp. deren Rechtsnachfolger, ferner die Erben des zu Alt⸗Lietzegöricke verstorbenen Predigers Winkler und des ““ Försters Kanzenbach zu Zäckerick werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Königsberg N. M., den 7. November 1868. 1
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3587] Nothwendiger Verkauf.
Das den Ackerbürger Ludwig Ritterschen Eheleuten gehörige, in hiesiger Feldmark belegene, im Hypothekenbuch der Landungen Neu⸗ Stettin Vol. 7 Fol. 229 Nr. 377 verzeichnete Grundstück, gerichtlich geschätzt auf 5539 Thlr. 13 Sgr., soll
am 5. Mai 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Terminszimmer Nr. 1 subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Prozeß⸗Bureau IV. ein⸗ zusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.
Neu⸗Stettin, den 18. Oktober 1868.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Verkauf.
Nothwendiger
[3199ö) Koönigliches Kreisgericht Halle a. S.
Das dem Kürschnermeister Ernst Carl Lauterhahn und dessen Ehe⸗ frau Wilhelmine Caroline, geb. Koch, jetzt zur Konkursmasse des ersteren gehörige, im Hypothekenbuche von Halle vol. 8 Nr. 279 ein⸗ getragene Grundstück:
4 gn, der Leipzigerstraße belegenes Haus nebst Seitengebäude
uUn of«, abgeschätzt auf 18,365 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 15. April 1869, von Vormittags 11 Uhr ab,, vor dem Deputirten, Herrn Gerichts⸗Assessor Budach, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 39, subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem wenüa nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
Halle a. S., den 7. September 1868.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[4313]
Publicandum. 1 Auf freiwilligen Antrag des Brinksitzers Heinrich Ruröde zu Ohlendorf soll dessen daselbst belegene Brinksitzerstelle Nr. 23 am 5. Februar 1869, Morgens 10 Uhr,
der hiesigen Königlichen Gerichtsstube, unter den im Termine be⸗ fsonn⸗ zu machenden Bedingungen, öffentlich meistbietend verkauft werden. Auf Antrag des Verkäufers und zur Sicherheit des Käufers wer⸗ den Alle und Jede, welche an das Verkaufsobjekt Eigenthums⸗, Näher⸗ lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, dieselben im obigen Termine anzumelden hei Meidung des Rechtsnachtheils, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zu dem neuen Erwerber das Recht verloren geht. Königliches Amtsgericht
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[4253 Bekanntmachung, “ etreffend. önigli ier ird die Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird Chausseegeld⸗Erhebung bei Weisen, an der Wittenberge⸗Perleberge Chaussee, im Amtslokale des unterzeichneten Haupt⸗ ollamtes a Donnerstag, den 14. Januar 1869, Vormittags 11, 8 an den Meistbietenden, unter Vorbehalt des Zuschlages der hüheten hecd⸗ vom 1. April künftigen Jahres ab zur Pacht ausgebo werden.
—8
die Verpachtung der Chausseegeld⸗Erhebung zu
zember 1868. Der Oberförster.
Nur Personen, welche sich bei Beginn des Termins als dis⸗ ositionsfähig ausweisen und mindestens 100 Thlr. baar oder in an⸗ sesenbgne Staatspapieren bei uns niederlegen, werden zum Bieten ugelassen. . 858 Die Pachtbedingungen sind bei uns und dem Steueramte in Perleberg während der Dienststunden einzusehen.
Wittenberge, den 17. Dezember 1868.
Königliches Haupt⸗Zollamt.
Bekanntmachung, “ “ Neu⸗ Schrepkow betreffend.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Hauptamt am Donnerstag, den 14. Januar 1869, Nachmittags 2 Uhr, im hiesigen Amtslokale die Chaussee⸗ geld⸗Erhebung zu Neu⸗Schrepkow, an der Berlin⸗Hamburger und Kletzke⸗Genthiner Chaussee an den Meistbietenden, unter Vorbehalt des Zuschlages der höheren Behoͤrde, vom 1. April künftigen Jahres ab zur Pacht ausbieten. 18
Nur solche Personen, welche sich vor dem Beginn des Termins als dispositionsfähig ausweisen und mindestens 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns niederlegen, werden zum Bieten zugelassen.
Die Pachtbedingungen können bei dem unterzeichneten Hauptamte und bei dem Königlichen Steueramte zu Perleberg während jenst⸗ stunden eingesehen werden. 8 8 Wittenberge, den 17. Dezember 1868. Königliches Haupt⸗Zollamt.
8
11254
[43142 Laden⸗Vermiethung. 1 Der von den Kleiderhändlern Gebrüdern Alexander bis zum 1. April 1869 gemiethete Laden, mit Entresol darüber, in dem fiskali⸗ schen Hause Mühlendamm Nr. 2¾ hierselbst, der erste Laden von der Poststraße aus gerechnet, soll zum 1. April 1869 auf eine 3⸗ oder sjährige Zeitdauer an den Meistbietenden anderweit vermiethet werden.
Hierzu steht auf: Montag, den 4. Januar 1869, Vor⸗ mittags 10 Uhr, auf dem Domänen⸗Rentamt Berlin, Kleine Jäger⸗ straße Nr. 1, Termin an.
Die Lizitationsbedingungen können daselbst schon vorher, während der Amtsstunden, eingesehen werden. v“
Berlin, den 28. Dezember 1868. “
Königliches Z Berlin. Krack.
Holzverkauf in der Königlichen Oberförsterei Neu⸗Glienicke. Dienstag, den 12. Januar k. J., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen im Kruge zu Neu⸗Glienicke nachstehende Hölzer gegen Anzahlung von des Steigerpreises, im Uebrigen unter den gewöhn⸗ lichen, im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden: I. Aus dem Schutzbezirk Güh⸗ len⸗Glienicke: 7 Stück Eichen Nutzenden, 2 Stück Buchen Nutzenden, 88 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer. II. Aus dem Schutzbezirk Frankendorf: 68 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer. III. Aus dem Schutzbezirk Rheinsberg⸗Glienicke, Jagen 161 (alt 70): circa 1000 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer. IV. Aus dem Schutz⸗ bezirk Wallitz, Jagen 193 (alt 103): 36 Stück starke Eichen Nutzenden, 7 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer. Jagen 169 (alt 92): 5 Stück Eichen Nutzenden, 46 Stück Birken Nutzenden, 206 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer. Neu⸗Glienicke bei Rheinsberg, den 26. Dezember 1868. Der Oberförster Riesen. 1““]
Holzverkauf. Donnerstag, den 7. Januar 1869, Vormit⸗ tags von 10 Uhr ab, im Leest'schen Gasthofe zum Grünen Baum zu Alt⸗Ruppin, sollen aus dem Einschlage der Oberförsterei Alt⸗Ruppin pro 1869 ad Totalität: circa 300 Stücken Kiefern Langhölzer aller Stärke⸗ klassen und einige Schocke Kiefernstangen — in den Beläufen Klaus⸗ heide, Lietze, Crangensbrück, Rotstiel, Pfefferteich und Eggersdorf lie⸗ gend, bei freier Konkurrenz und gegen sofortige begeic u von des Kaufgeldes öffentlich meistbietend verkauft werden. Das pezielle Ver⸗ zeichniß der Hölzer und Loose soll von Montag, den 4. Januar k. b ab tagesstündlich, jedoch mit Ausschluß der Mittagszeit von 12 bis Uhr, im hiesigen oberförsterlichen Geschäftslokale zur Einsicht aus⸗ liegen und koͤnnen die Hölzer auch von da ab bis zum Verkaufstage im Walde besichtigt werden. Ea Alt⸗Ruppin, den 28. De⸗
erger.
Bekanntmachung. Zum meistbietenden Verkaufe von 10⁰⁰ bis 2000 Stück stärkeren Kiefern⸗Bau⸗ und Schneide⸗ Hölzern in Dimensionen bis zu 70 Fuß Länge und bis zu 28 Zoll mittlerem Durchmesser, aus den Königlichen Oberförstereien: Puppen, Friedrichsfelde und Schwentainen, unter den im Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung in Königsberg pro 1857, Nr. 19, Seite 105 107 publizirten allgemeinen und vor dem Ausgebote noch bekannt zu machenden besonderen Bedingungen, wird ein Termin auf Freitag, den 29. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr, im Gasthause in Gr. Puppen hiermit anberaumt, was mit dem Bemerken be⸗ kannt gemacht wird, daß die genannten Oberförstereien in den Kreisen Ortelsburg und Sensburg liegen, daß Floͤößverbindung vor⸗ handen ist und daß die resp. Feestschusbeamten angewiesen sind, die
öͤlzer in den Schlägen auf Verlangen vorzuzeigen. Der Termin wird geschlossen, sobald die zum Verkaufe gestellten Holzquantitäten der Reihe nach zum Ausgebote gelangt sind. Puppen, Friedrichsfelde und Kokosken, den 18. Dezember 1868. Die Königlichen Oberförster.
F
Verloosung, Amortisation, u. von öffentlichen Papieren.
[20996556) Oeffentliche Bekanntmachung. Bei der in der Vorstandssitzung vom 19. Mai 1868 erfolgten
Ausloosung der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrut
von Mühlhausen bis Merxleben im Jahre 1869 einzulösenden, auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 22. Juni 1861 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1861 Seite 705) ausgegebenen Obligationen (1. Emis⸗ sion) zum Betrage von
600 Thaler
sind folgende Nummern von Litt. C. à 50 Thaler “
NNr. 506. 516. 540. 564. 598. 606. 631. 663. 684. 685. und 697.
gezogen worden.
„Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderun gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Juli 1868 ab bei der Verbandskasse (im Rathhause) hierselbst gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli 1869 fälligen Zinscoupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzulie⸗ bemden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurück⸗
ehalten.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben worden, verjähren zu Gunsten des Verbandes.
Bei dieser Gelegenheit wird der Inhaber der zu dem Termine vom 1. Juli 1865 ausgeloosten, bisher noch nicht realisirten Obligation Litt. B. Nr. 308 à 100 Thlr. hiermit nochmals aufgefordert, dieselbe bei der Verbandskasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren.
Mühlhausen i. Thür., den 12. Juni 1868.
Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut .“ von Mühlhausen bis Merxleben. .1
Mentzel. 8
[4285]. Bekanntmachung. Die Inhaber von Kreisobligationen des kröbener Kreises werden
hierdurch benachrichtigt, daß die für den nächsten 5jährigen Zeitraum
vom 1. Januar 1869 bis Ende 1873 ausgefertigen Zinscoupons bei
Abhebung der Zinsen gegen Ablieferung des letzten Coupons pro
zweites Semester 1868 und des dazu gehörigen Talons, im Laufe des
Monats Januar 1869, bei unterzeichneter Kasse in Empfang genommen
werden können.
MNiawicz, den 23. Dezember 1868.
Deiie Kreis⸗Kommunalkasse des kröbener Kreises.
b *
4194) Bekanntmachung. reslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen der Prio⸗ ritätsaktien und Obligationen wird mit Ausnahme der Sonntage täglich Vormittags stattfinden in
Breslau bei unserer Hauptkasse und zwar für die Prioritäts⸗ aktien und Obligationen Lit. A. bis F. vom 17. De⸗ zember d. J., für die Prioritätsobligationen Lit. G. vom 2. Januar k. J. ab, Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft Leipzig bei Herrn H. C. Plaut, 20. Januar Hamburg bei der Norddeutschen Bank, 1869.
Die fälligen Coupons sind mit einem von dem Präsentanten unterschriebenen Verzeichniß, in welchem dieselben nach der Emission, Reihenfolge der Nummern und den Fälligkeitsterminen aufgeführt sind, einzureichen. 1
Breslau, den 11. Dezember 1868.
Direktorium
vom 2. bis
[4025]
1“ 9.
Thüringische Eisenbahn. .“ Ausgabe neuer Zinscoupons zu den Prioritäts⸗ bligationen der I., III. und IV. Anleihe. *. Am 2. Januar 1869 wird der letzte der zu unseren Prioritäts⸗ Obligationen I., III. und IV. Anleihe gehörigen Coupons (Nr. 12) fällig und in den Händen der Besitzer bleibt dann nur noch der Talon. Gegen Rückgabe des Letzteren soll vom 2. Januar 1869 ab 8 eine neue Reihe Zinscoupons ausgegeben werden und zwar in Erfurt: durch unsere Zinskontrolle, in Dessan: durch Herrn J. H. Cohn, in Berlin: durch die Herren Breest & Gelpecke, in Frankfurt a. M.: durch die Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne und 1“ in Leipzig: durch die Leipziger Bank,
abrant in den Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr Vor-
mittags. Wrr fordern demnach die Besitzer von Obligationen der drei ge⸗
dachten Anleihen unserer Gesellschaft hierdurch auf, vom genannten Tage ab die Talons bei einer der obigen Ausgabestellen behufs Empfangnahme der neuen Zinsbogen portofrei einzureichen. 1 Die Talons müssen mit einer doppelt ausgefertigten Designation versehen und auf derselben nach Serien und der Ieeheerähe ihrer Nummern geordnet verzeichnet sein. Zu verschiedenen An⸗ leihen gehörige Talons dürfen nicht in ein und dieselbe Designation
8.