Sec. Lt. von der Kav. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, Lorenz, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Ratibor) 1. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 22. v. Sierakowski, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Gleiwitz) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, mit der Landw. Armee⸗Unif, Dabroschke, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Neisse) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23, Urban,
Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Rosenberg) 4. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 63, mit der Landw. Armee⸗Unif., Meyer, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, Frhr. v. Droste⸗Hülshoff, Dobbelstein, Lagemann, Sec. Lts. von der Inf. dess. Bats., Buchholtz, Pr. Lt. von der Infant. dess. Bats., als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif., Zumfelde, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Warendorf) 1. Westf. Landw. Regts. Nr. 13, Frielinghaus, Goecke I., Premier⸗Lieutenants von der Infanterie des 1. Bataillons (Wesel) 5. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 53, mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Hüser, Pr. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Bielefeld) 2. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 15, Riebe, Pr. Lt. von der Kav. dess. Bats. Althaus, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Soest) 3. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 16, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif. Hennecke I., Schulenburg I., Sec. Lts. von der Inf. dess. Bats., Becker, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., allen dreien als Pr. Lts. mit der Landw. Armee⸗Unif. Cngelbrecht, Pr. Lt. von der Kav. dess. Bats., mit der Landw. Armee⸗Unif. Frh. v. Fürstenbergl., Sec. Lt. von d. Kav. dess. Bats., Hammacher, Sec. Lt. von der Kav d. 2. Bats. (Unna) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt. Kerklau, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Bochum) 7. Westf. Landw. Regts. Nr. 56, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Polscher, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Iserlohn 7. Westf. Landw. Regts. Nr. 56, Spannagel, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., beiden als Pr. Lt., Trott, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Essen) 8. Westf. Landw. Regts. Nr. 57, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif. Lindemann, Sec. Lt. von der Inf. dess. Bats., Zix, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., beiden als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Herfs, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25, mit seiner bish. Unif. Hertzog, Sec. Lt. von der Infanterie dess. Bats., Dilthey, Pr. Lt. von der Infanterie des 2. Bataillons (Brühl) 2. Rheinischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 28, v. Groote, Sec. Lt. von der Kapallerie desselben Bataillons, Schreiner, Westermann, Pr. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Cöln Nr. 40, Neß, Grube, Sec. Lts. von der Inf. desselben Bats., letzterem als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Böhmer, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Landwehr⸗ Negts. Nr. 29, Greve, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Coblenz)
3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, Schlesing, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, mit der Landw. Armee⸗Unif. Röchling, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗-Unif. Knaudt, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Simmern) 7. Rhein. Landw. Regts. Nr. 69, mit der Landw. Armee⸗Unif. Furck, Sec. Lt. von der Inf. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Baltzer, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Andernach) 7. Rhein. Landw. Regts. Nr. 69, mit der Landw. Armee⸗Unif. Grim, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Trier I.) 8. Rhein. Landw. Regts. Nr. 70, Schmitz, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Trier II.) 8. Rhein. Landw. Regts. Nr. 70, als Pr. Lt. mit seiner bish. Unif. Fastnagel, Sec. Lt. von der Inf. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Saegert, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Altona Nr. 86. Naatz, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Attendorn) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, mit der Landw. Armee⸗Unif. Mallinkrodt, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. v. Schepke, Sec. Lieut. von der Inf. des 1. Bats. (Cassel) 1. Hess. Landw. Regts. Nr. 81.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Den 19. Dezember. von Dieskau, Pr. Lt. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26 und kommandirt als Er⸗ 8 er bei dem Kadettenhause in Berlin, v. d. Trenck, Pr. Lt. vom 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4 und kommandirt als Erzieher bei dems. Kadettenhause, beide in das Kadetten⸗Corps einrangirt. Den 22. Dezember. Rese, Hauptmann a. D., bisher im Herzoglich Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, in der preuß. Armee, und zwar als Hauptmann im Generalstabe, unter Ueberweisung zum großen Generalstabe und gleichzeitiger Kommandirung zur Dienstleistung als Generalstabs⸗Offizier bei dem Gen. Kommando des II. Armee⸗Corps, angestellt. Pfister, Hauptm. à la suite des 1. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 22 und Lehrer an der Kriegsschule zu Cassel, von diesem Ver⸗ hältniß entbunden und als aggr. zu seinem Regiment zurückgetreten. von Werder, Hauptmann und Compagnie⸗Chef im 1. Hessischen Inf. Regt. Nr. 81, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Leh⸗ rer zur Kriegsschule in Cassel versetzt. v. Donat, Sec. Lieut. vom 1. Schlesisch. Gren. Regt. Nr. 10, in das Rhein. Kür. Regt. Nr. 8, v. LCoeper, Sec. Lt. vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, in das 3. Pommersche Infant. Regt. Nr. 14, versetzt. Den 24. Dezember. v. Borcke, Gen. der Inf. und Kommandant von Danzig, zum Gou⸗ verneur von Danzig ernannt. Gr. Seyssel d'Aix, Hauptm. von der 8. Art. Brig. und kommandirt als Adjut. bei dem Chef der Art., unter Belassung in diesem Kommando und unter Versetzung in die 3. Artill. Brig., zum überzähl. Major befördert. B. Abschieds⸗ bewilligungen c. Den 22. Dezember. v. d. Heyden, Premier⸗Lieutenant vom Colbergschen Grenadier⸗Regiment (2. Pomm.) Nr. 9, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Schmidt, von der Armee, bisher bei der Garnison⸗Ver⸗ waltung in Münster beschäftigt gewesen, mit Pens. und der Armee⸗ Uniform, der Abschied bewilligt. Geisler, Major a. D., Feher im ehemals Kurhess. 3. Inf. Regt., in den Verband der preuß. Armee, ie Kategorie der mit Pension zur Disp. gestellten Off.,
9₰
born I.,
und zwar in
aufgenommen. Frhr. v. Korff, Major a. D., zuletzt Rittm. und Esk. Führer bei der Kav. des Ldw. Bats. Bartenstein Nr. 33, früher Sec. Lt. im 3. Drag. Regt., die Genehmigung zum Tragen der Unif des Neumärkischen Dragoner⸗Regts. Nr. 3 anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung bewilligten Uniform der Kavallerie des gedachten Land. wehr⸗Bats., ertheilt. Den 24. Dezember. v. Döring, Ritt⸗ meister a. D., zuletzt bei der Kavall. des 1. Bats. (Bitterfeld) 4. Mag⸗ deburgischen Landw. Regts. Nr. 67, die gesetzliche Pension bewilligt Bei der Landwehr. Den 22. Dezember. v. Carnap, Pr. Lt. v. d. Inf. des 2. Bats. (Düsseldorf) 4. Westf. Landw. Regts. Nr. 17, mit Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. und der Landw. Armee⸗Unif der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 29. November. Schmies Intend. Sekr. u. Rechnungs⸗Rath v. d. Intendantur des VII. Armee! Corps, auf seinen Antrag zum 1. Jan. 1869 mit Pens. in den Ruhe. stand versetzt. Den 14. Dezember. Wandelt, Zahlm. beim Füs Bat. 1. Niederschl. Inf. Regts. Nr. 46, zum 1 Bat. 3. Pos. Inf. Regts⸗ Nr. 58 versetzt.
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Die Rang⸗ und Quartierliste der Königlich preußischen Armee und Marine für das Jahr 1868.
Die preußische Landarmee besteht aus dem Garde⸗Corps und 11. der provinziellen Eintheilung entsprechende Armee⸗Corps (1. Preußen 2. Pommern, 3. Brandenburg, 4. Sachsen, 5. Posen, 6. Schlesten, 7. Westfalen, 8. Rheinprovinz, 9. Schleswig⸗Holstein, 10. Hannover 11. Hessen⸗Nassau). Das Garde⸗Corps besteht aus 2 Garde⸗Infanterie! Divisionen à 2 Brigaden, 1 Garde⸗Kavallerie⸗Division zu 3 Brigaden, 1 Garde⸗Artillerie⸗Brigade, 1 Garde⸗Pionier⸗ und 1 Garde⸗Train⸗ Bataillon und 1 Garde⸗Invaliden⸗Compagnie. Die 11 Armee⸗Corps sind zu 2 Divisionen à 2 Infanterie⸗ und 1 Kavpallerie⸗Brigade for⸗ mirt, bestehen also aus 22 Divisionen mit 44 Infanterie⸗ und 22 Kaval⸗ lerie⸗Brigaden, je 1 Artillerie⸗Brigade, 1 Pionier⸗, 1 Train⸗Bataillon. Invaliden⸗Compagnien sind nur bei den Armee⸗Corps I. bis V. und VIII. vorhanden. Von den 11 Armee⸗Corps bilden das 1. und 2. die I. Armee⸗Abtheilung, das 3. und 4. Corps die II. Armee⸗Abthei⸗ lung, das 5. und 6. Corps die III. Armee⸗Abtheilung, das 7., 8. und 11. Corps die IV. Armee⸗Abtheilung, das 9. und 10. Corps die V. Armee⸗Abtheilung.
Die so eben erschienene Rang- und Quartierliste der Königlich preußischen Armee und Marine für das Jahr 1868 weist gegen die⸗ jenige des Jahres 1867 in den Truppentheilen der Landarmee folgende Veränderungen nach:
Die Linien⸗Infanterie⸗Regimenter sind von 88 auf 96 ver⸗ mehrt worden. Die neu hinzugetretenen Regimenter sind das Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, das Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, das Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91, (das Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92), das Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, das 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), das 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95 (aus gothaischen und meiningischen Kontingenten gebildeth, das 7. Thüring. Infant. Regt. Nr. 96 (altenburgische, reußische und schwarzburgische Kontingente). Die Infanterie⸗Regimenter Nr. 73 bis 88 haben provinzielle Benennungen erhalten (Hannoverisches Füs. Regt Nr. 73, 1. Hann. Inf. Regt. Nr. 74, 1. 2. Hans. Inf. Regt. Nr. 75, 76, 2. Hann. Inf. Regt. Nr 77, Ostfriesisches Inf. Regt. Nr. 78, 3. Hann. Inf. Regt. Nr. 79, Hessisches Füs. Regt. Nr. 80, 1, 2, 3. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, 82, 83, Schlesw. Inf. Regt. Nr. 89 Holst Inf. Regt. Nr. 85, Schlesw.⸗Holst. Füs. Regt. Nr. 86, 1./2. Nass. Inf. Regt. Nr. 87, 88.). Den 11 Linien⸗Jäger⸗Bataillonen ist das Mecklenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 14 als zwöolftes hinzugetreten. Die Kavallerie ist durch die beiden Mecklenburgischen Dragoner⸗Regi⸗ menter 1 Nr. 17 und 2 Nr. 18, so wie durch das Oldenburgische Drag. Regt. Nr. 19 vermehrt worden. Den Linien⸗Husaren⸗Re⸗ gimentern hat sich als siebenzehntes das Braunschweigische Husaren⸗ Regt. Nr. 17 angeschlossen. Den neugebildeten Kavallerie⸗ tegimentern, Drag. Regt. Nr. 9 bis 16, Hus. Regt. Nr. 13 bis 16, Ulanen Nr. 13 bis 16 sind provinzielle Namen verliehen worden. Sämmttiche preu⸗ ßischen Kavallerie⸗Regimenter sind auf 5 Schwadronen gebracht. Die Organisation der Artillerie ist durch Bildung der Brigaden Nr. 9, 10, 11, für welche im Jahre 1867 nur die entsprechenden Feld⸗Artillerie⸗ Regimenter vorhanden waren, vervpollständigt worden. Zwei der neuen und die 3. Artillerie⸗Brigade bestehen indessen, außer den Feld⸗ Artillerie⸗Regimentern, nur aus Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilungen und zwar: Schleswigsche Festungs⸗Art. Abth. Nr. 9, Hannoverische Fest. Att. Abth. Nr. 10. Die 11. Art. Brig. besteht aus dem Hessischen Feld⸗ Art. Regt. Nr. 11 und dem Brandenb. Fest. Art. Regt. Nr. 3 (General⸗ Feldzeugmeister). Die 3. Art. Brig. besteht aus dem Brandenb. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister) und der Hessischen Fest. Art. Abth. Nr. 11. Die mecklenburgische Artillerie ist dem Schleswig⸗ Holsteinischen Feld⸗Art. Regt. Nr. 9 als 3. (mecklenburgische) Fuß⸗ Abtheilung zugetheilt worden. Die Zahl der Pionier⸗ und Train⸗ Bataillone ist seit dem vorigen Jahre nicht vermehrt; die neuen Ba⸗ taillone (Nr. 9 bis 11) dieser Truppentheile, sowie die der Jäger und die neuen Artillerie⸗Regimenter führen jetzt ebenfalls provinzielle Benennungen.
Sehr erhebliche Veränderungen sind bei der Landwe hr eingetreten. Die Landwehr⸗Regimenter werden jetzt, wie die entsprechenden Linien⸗ Infanterie⸗Regimenter durch die Nummern 1 bis 96 und durch die⸗ selbe provinzielle Benennung bezeichnet; die Nummern 33 bis 40, 73, 80 und 86 gehören indessen nur Bataillonen an. Diese führen die Namen: Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Königsberg, Stettin/ Berlin, Magdeburg, Glogau, Breslau, Barmen, Cöln, Hannover, Frankfurt a. M., Altona. Die 2 Garde⸗Landwehr⸗ und 2 Garde⸗ Grenadier⸗Landmwehr⸗Regimenter bestehen aus je 3, die Provinzial⸗ Landwehr⸗Regimenter aus je 2 Bataillonen, so daß sich die Gesammt⸗ zahl der Landwehr⸗Bataillone (Infanterie, Jäger,
1— 8
Kavallerie, Aritllerie,
8
oniere und Train) gegenwärtig auf 193 beläuft. In der Nangliste hr das Jahr 1868 sind bei der Landwehr auch die Reserve Befcgicte und Aerzte angegeben, dagegen die Rubriken für die Landwehr zweiten Aufgebots fortgefallen. Aufgelöst sind die Garde⸗ und Provinzial⸗ Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter und Landwehr⸗Escadrons.
Die preußische Armee, einschließlich der zu derselben konventions⸗ maäßig in ein engeres Verhältniß getretenen Bundeskontingente und einschließlich des braunschweigischen Kontingents ist in folgender Weise usammengesetzt: Infanterie: 9 Garde⸗Regimenter und 96 Linien⸗ egimenter à 3 Bat. = 315 Bataillone, 1 Gardejäger⸗ und 1 Garde⸗ Schützen⸗ u. 12 Linien⸗, zusammen 14 Jäger⸗Bataillone; insgesammt
0o 329 Bataillone Infanterie; 8 Garde⸗Kavallerie⸗, 8 Kürassier⸗, 29 Dragoner⸗, 17 Husaren⸗ und 16 Ulanen⸗Regimenter à 5 Schwa⸗ dronen, zusammen 68 Regimenter oder 340 Schwadronen Kavallerie; 12 Feldartillerie ⸗Regimenter, 9 Festungs⸗Artillerie⸗Regimenter und
Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilungen; 12 Pionier⸗Bataillone; 12 Train⸗ Bataillone; an Landwehr 89 Regimenter und 11 Bataillone, zusammen 193 Bataillone. Außerdem sind noch an einzelnen Truppenkörpern vorhanden: die Leib⸗Gensdarmerie, sowie die Land⸗ und Hafen⸗Gensdar⸗ merie, die Schloß⸗Garde⸗Compagnie, das Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon, die Unteroffizierschulen zu Potsdam, Jülich und Bieberich, die Mili⸗ tärschießschule, „das Militär⸗Reitinstitut, die Artillerie⸗Schießschule, die Invalidenhäuser zu Berlin und Stolp, 1 Garde⸗ und 6 Provin⸗ jal Invalidencompagnien. Für die Bundesarmee treten diesen Trup⸗
entheilen noch die bei dem XI. Armee⸗Corps befindliche Großherzog⸗ lich hessische (25.) Division und das Königl. sächsische (XII.) Armee⸗ Corps hinzu. G 8 7 Eintheilung der Armee hat sich innerhalb der 11 Armee⸗ Corps der Linie durch die neuen Regimenter, insbesondere durch die anderweitige Organisation der Landwehr erheblich ge⸗ ändert. Der Regel nach besteht gegenwärtig jede der vor⸗ handenen Linien⸗Infanterie⸗Brigaden aus 2 Linien⸗ und 2 Landwehr⸗ Regimentern. Zu je einer Brigade jedes Armee⸗Corps tritt noch ein Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon hinzu. Ausnahmsweise zählte die 35. nfanterie⸗Brigade (18. Division, IX. Armee⸗Corps) und die 39. In⸗ anterie⸗Brigade (20. Division, X. Armee⸗Corps), jede nur 2 Infan⸗ lerie⸗Regimenter und 1 Landwehr⸗Regiment, dagegen die 12. (6. Di⸗ vision, III. Armee⸗Corps), 16. (8. Division, IV. Armee⸗Corps), 33. (17. Division, IX. Armee⸗Corps) wegen der dort einrangirten Füsilier⸗ Regimenter je 5 Regimenter, die 34. (Großh. mecklenburgische) Infan⸗
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terie⸗Brigade (17. Division, IX. Armee⸗Corps) außer den 4 Regimen⸗“ tern noch ein Jäger⸗Bataillon und die 14. Infanterie⸗Brigade (7. Di⸗ vision, IV. Armee⸗Corps), zu welcher das anhaltische Kontingent ge⸗ hört, 6 Regimenter. Die 8Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter sind, wie bemerkt / zu einer Garde⸗Kavallerie⸗Division formirt. Diese besteht aus 3 Garde⸗ Kavallerie⸗Brigaden zu 2 und je 3 Regimentern. Die Linien⸗Kavallerie⸗ Brigaden sind der Regel nach zu 3 Regimentern formirt; jedoch zählen die Brigaden Nr. 8, 13, 15, 16, 18, 21 und 22 nur je 2, die Nr. 5, 7 und 20 dagegen jede 4 Regimenter. Von den Jägern ist außer den beiden Garde⸗Bataillonen, wie bemerkt, auch das mecklenburgische Jäger⸗Bataillon Nr. 14 einem Brigadeverbande zugetheilt.
Die Vermehrung der Armee hat auch diejenige der Garnisonen zur Folge gehabt. Die Zahl derselben beläuft sich gegenwärtig auf 338, 43 mehr als im Jahre 1867.
In den höheren Kommandostellen, den Stäben u. s. w. sind nicht unwichtige Aenderungen eingetreten. Ein besonderer Abschnitt der neuen Rangliste weist die Adjutanten der Fürsten des Norddeutschen Bundes nach. Die Landesvertheidigungs⸗Kommission, die 4. Inge⸗ nieurinspektion und das Ingenieurkomite sind zum ersten Male in der Rangliste verzeichnet. Die Inspektion der technischen Institute der Artillerie ist als technische Abtheilung für Artillerieangelegenheiten dem Allgemeinen Kriegsdepartement einverleibt. Der Medizinalstab der Armee hat am 1. Oktober d. J. seine Funktionen eingestellt; die⸗ selben sind der versuchsweise bei dem Kriegs⸗Ministerium neugebilde⸗ ten, direkt dem Kriegs⸗Minister unterstellten Militär⸗Medizinal⸗Abthei⸗ lung übertragen worden.
„Die Zahl der höheren Befehlshaber hat sich entsprechend vermehrt. Die Zahl der Generale beläuft sich auf 49 (gegen 41 im Jahre 1867), die der General⸗Lieutenants auf 57 (72), die der General⸗Majors auf 99 (91), zusammen (ohne den General⸗Feldmarschall und den General⸗ Feldzeugmeister) auf 205, gegen 204 im Jahre 1867. Die Zahl der Generale hat um 8, die der General⸗Majors ebenfalls um 8 zuge⸗ nommen, die der General⸗Lieutenants um 15 abgenommen. Die Zahl der Obersten beträgt 253 (Inf. 146, Kav. 55, Art. 32, Ing. 17, Train 3), 27 mehr als im Jahre 1867, die der Oberst⸗Lieutenants 228 (Inf. 125, Kav. 41, Art. 40, Ing. 18, Train 4), 26 mehr als in 1867, die der Majors 699 (Inf. 429 Kav. 127, Art. 101, Ing. 36, Train 6), 18 mehr als in 1867, die der Stabsoffiziere im Ganzen also 1180,
7l oder 7 vet. meht als im Jahre 1897
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Dienstknecht Fried⸗ rich Wilhelm Heinrich aus Raudnitz hiesigen Kreises, welcher sich heimlich von dort, anscheinend nach der Provinz Hannover, entfernt hat, ist wegen Diebstahls zu verhaften. Signalement. Alter: 22 Jahr, Statur: klein, untersetzt, Haare: dunkelblond, Backenbart voll und dunkelblond, Religion: evangelisch, schielt auf beiden Augen und hat hinter dem Ohre eine Schramme. Bekleidung. Hellgrauer runder Filzhut, blaubrauner Sommer⸗Tuchrock mit schwarzen glatten Hornknöpfen, schwarz u. grau melirter Ueberrock mit gelben Wappen⸗ knöpfen, auf welchen sich die Grafenkrone und im Schilde ein Stern befindet, hellggraue Zeughosen, eine alte schwarze Tuchweste mit zwei Reihen Knöpfe, ein Paar langschäftige einnäthige Stiefeln. Franken⸗ stein, den 23. Dezember 1868. Der Königliche Staatsanwalt.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
1““
[4335] 1
„In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Wilhelm Paulini (Firma: Paulini & Co.) hier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Anspruͤche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 0. f. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der edachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur estellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den
9. Februar f., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Stadtzerichts⸗Rath Hildebrandt im Ter⸗ minszimmer Nr. 2, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗
fahren werden. noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum
Zugleich ist ü t 31. März k. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller e⸗
halb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten rungen Termin dat den 6. April f., Vormittags 11 Uhr, dor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem ermin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen nnerhalb einer der Fristen anmelden werden.
selb Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ elben und ihrer Anlagen beizufügen. 1
W Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Lohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am tücchen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ 8 igen Bevollmächtigten befelen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗
e“
Räthe Borowski, Braunschweig, Bülowius und Cruse zu Sachwaltern 8
vorgeschlagen. 1 Königsberg, den 24. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.
Bekanntmachung.
[4295] döß vngerbahng ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkor
Termin auf den 20. Januar f., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Be⸗ theiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch enommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Angerburg, den 22. Dezember 1868.
Königlich Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissarius des Konkursees.
[4350] Bekanntmachung. 8 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung I., den 29. Dezember 1868, Vormittags 11 ½ Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Simon Aufrichtig hier⸗ selbst, Ring Nr. 55, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der
Tag der Zahlungseinstellung 1 Fähehtc 28. Dezember 1868 festgesetzt worden.
auf den
1. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ernst Leinsz hier, Agnesstraße Nr. 9b., bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 8. Januar 1869, Vormittags 11 ½⅔ Uhr,
vor dem Kommissarius, Gerichts⸗Assessor Milch, im Termins⸗Zim⸗ mer 47 im II. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
8 Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der
egenstände “ 8 bis zum 30. Januar 1869 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin sen Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗
berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns L. C. Adam