1869 / 11 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wechsel. Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn-Stamm-Aktien.

8 3 8—8 111““ Amenk. rückz. 1882 6 1/5. u. 1/11.79 ½ bz DIv. pro 18971868 8 Bei Preußischen Staats

V 8 16. Amsterdam 250 Fl. Kurz. [142 ½ bz Oesterr. Metalliques. Aachen-Mastr... 1/1. 34 bz G 3 m am . 250 Fl. 2 Mt. 141 %bz do. National-Anl... Altona-Kieler... do. [110 bz G Donnerstag den 14. Januar

Hamburg Kurz. [151 bz do. 250 Fl. 1854.. do. [129 bz 1/⁄1. 74⁄bz 8 1 . Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes. Jaber voraussichtlich noch in weiterer Ferne liegt, so dürfte das In⸗

do. ... . 300 Mk. 2 Mt. [150 ⁄2 do. Kredit. 100. 1858 London 1 L. Strl. 3 Mt. [6 23 ½ bz do. Lott.-Anl. 1860 e

163 B teresse der Rechtspflege dringend wuünschenswerth erscheinen lassen,

Der⸗ Ausschuß des Bundesrathes des daß schon vorher auf eine dis Gerichte vbese che esprochen

1I1“

Berfin-Anhalt. .. Berlin-Görlitz ..

pr. Stück [62 2 bz sdo. Stamm-Pr. 1/5. u. 1/1 1. 59 ¾ B Berlin-Hamburg Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin Stettiner. 8 Brsl.-Schw.-Frb. do. Sbz Brieg-Neisser... 1/3. 8. 1. 6 1“ 1/5. u. 1/11. [85 bz o. Lit. B. 1/4. u. 1/10. ee B Hall. Sor. 88 do. 8 do. St.-Pr. 1/5. u. 1/11. 53 ½ B Märk. Posener.. 1/1. u. 1/7. Verloosung do. Stamm-Pr. 1/3. u. 1/9. 116 ½ bz Magdb. Halberst. 1/4. u. 1/10. 69 bz G do. B. (St.-Pr.) do. kMagdeb. Leipz..

82 2 ..

0. 3 o. Lit. B.

13/1. u 13/7. 80 ½ bz IFNünst. Hamm... 1/5. u. 1/11. 767 B Niedschl. Märk. 14. u. 1/10.66 bz sFANdschl. Zweigb.. do. 66 bz Nordh Erfurter. 22/6 u. 22/1265 bz 6 do. Stamm-Pr. 1/6. u. 1/12 56 ½1bz Ho berschl. A. u. C. 1/1. u. 1/7. 92 etwbz do. L. B....

Paris 300 Fr. 2 Mt. [80 58 bz do. do. 1864 176 ⅞bz Berlin, 13. Januar.

Wien, österr. 8 Silber-Anleihe. Waiabk.. 150 Fl. 8 Tage.S4 ½ bz ltalienische Rente... . 1Ss. 6 2 8 1 V Jlbbaza Norddeutschen Bundes für Justizwesen hat über die in Veranlassung wird, wie sich das Verhältniß des Art. 3 d eeeehn 8 110 ½ bz des Artikels 3 der Bundesverfassung auf dem Gebiete der Civil⸗ und den augenblicklich noch veenesssde Vorschriften Seeeseeees. 8

Wien, österr. 8 do. Tabaks-Oblig. 2 150 Fl. 2 Mt. 83 ¾ Rumin. Eisenb.... 1 4 a gS ngs 8s ““ Strafrechtspflege hervorgetretenen Streitfragen unter dem 12. v. M. der Einzelstaaten über verschiedene Beha ndlung der In, und Aus.

Augsburg, südd. Rumänier Fähr. 100 Fl. 2 Mt. 56 24 bz Russ.-Engl. Anleihe. Frankfurt a. M., do. do. de 1862 südd. Währ.. 2 Mt. [56 26 bz do. Egl. Stücke 1864 Leipzig, 14 Thlr. do. Holl. uss 100 Thlr 8 Tage. 99 ¾ G do. Engl. Anleihe. Leipzig, 14 Thlr.] do. Pr.-Anl. de 1864 uss 100 Thlr,2 Mt. [9945 bz do. do. de 1866 Petersburg.... 100 S. R. 3 Wch.[92 bz do. 5. Anl. Stiegl.. do. 100 S. R. 3 Mt. 90 ½bz do. 6. do. Warschau 90 S.-R. 8 Tage. 82 b2z ¼ do. 9. Anl. Engl. St.

Bremen 100 T. G. 8 Tage. [110 bz do. do. Holl. - V do. Bodenkredit...

do. Nieolai- Obligat.

8 Russ.-Poln. Schatz. Fonds und Staats-Papiere. u

Freiwinge Anseihe 41½ 1/2 u. 10 96 5 bz Fpoln. Pfandb. III. Em. Staats-Anl. von 18595 1/1 u. 7 [102 5bz do. Liquid. do. v. 1854, 55/4 ½¼ 1⁄¼4 u. 10 [94bz do. Cert. A. à 300 Fl. 8 von do. 93 bz do. Part. Ob. à 500 Fl. do. 98 B 8 Ostpr. Südbahn. von do. 4 bz Türk. Anleihe 1865. do. 37 ½ bz do. St.-Pr.... von 4/1 u. 7 94 ½bz R. Oder-Ufer-B. von 1/4 u. 10 Ger⸗ 8 88e 88 P.. von do. 1“ 8 .“ einische 9. v. 1868 Lit. B. 47 ds. 93 9⸗ Bank- und Industrie-Aktien. do. 8e 8 G 8 v. 1850, 524 do. “““ 5 do. Lit. B. (gar. do. rvon 18584 do. S7thz vBedl. K2en V. ve. es 1/1. 156 6 9 KRbein Nahe do. von 18624 do. ET1“ 8* 1/1 u. 7. 125 5 bz Starg.-Posener o. von 1868 4 1/1 u. 7 87 ½☛ B d5. Pferdch. 9 11u11. 68 6 Thüringer 1/1. 107 ½⅞ B do. 40 %.

118 bzZ folgenden Bericht an den Bundesrath erstattet: länder, sowie zu den betreffenden Bestimmungen der zwischen den 100 etwbz G 3. Der Artikel 3 der Bundesverfassung bestimmt im ersten Absatz: einzelnen Bundesstaaten 28 AchreBeft Beför-⸗ 65 »Für den ganzen Umfang des Bundesgebietes besteht ein ge⸗ derung der Rechtspflege gestaltet 8 meinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige Es wird weiterer Prüfun anheimgegeben, ob die hier ange- (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem regten Fragen nur auf dem Wege der förmlichen Bundesgesetzge⸗ anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und dem⸗ bung erledigt werden können, und beantragt, mit dieser Prüfung semäß zum festen Wohnsit, zum Gewerbebetrieb, zu öffent: den Ausschuß für Justizwesen zu beauftragen.« 1 ichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Er⸗ Auf Vorschlag des Ausschusses für Justizwesen, an welchen der g des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen Antrag durch Beschluß vom 22. Juni 1868 (§. 202 der Prot.) zur ter denselben Voraussetzungen, wie der Begutachtung gelangte und in Folge ferneren Beschlustes des Bundes⸗ 8* 2 8 zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung rathes vom 29. Juni 1868 (§. 230 der Prot.) sind die Bundesregie- 88 ½ 36 und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.⸗ rungen um eine nähere Aufklärung ersucht worden: 8 SSetwbz ß Nach dieser Bestimmung sollen kraft des in der Verfassung an⸗ »welche, einer alsbaldigen Lösung im Wege der Gesetzgebung be⸗ 80 bz 6 erkannten Bundes⸗Indigenats die Angehörigen des einen Bundesstaats dürfenden Streitfragen der Art. 3 der Bundesverfassung auf dem sugleic als Angehörige der anderen Bundesstaaten gelten. Die Gleich⸗ Gebiete der Civil⸗ und Strafrechtspflege hervorgerufen habe?« 90 etwbz B ellung ergreift jedoch nicht alle aus dem Landes⸗Indigenat fließenden Die in der Anlage abgedruckte Zusammenstellung ergiebt, zu 178 [ b2z RNechte, sondern nur einen gewissen, allerdings weit gezogenen Kreis welchem Ergebniß die beschlossenen Ermittelungen geführt haben. Nach 158 ( b1b derselben. Zu den in den Kreis fallenden Rechten gehören in Ge⸗ diesem Ergebniß muß anerkannt werden, daß die Streitfragen, welche /1. 33 bz 3 mmäzßheit der Schlußvorschrift insonderheit diejenigen, welche sich auf aus dem Artikel 3 hervorgegangen, in der That zahlreich und zum 71 bz 1 die Rechtsverfolgung oder den Rechtsschutz beziehen. Theil von großem Belange sind. Ebenso unleugbar ist, daß sich, 83 bz In der Praxis sind über die Bedeutung und Tragweite der durch wenigstens vorübergehend, ein Rechtszustand entwickelt hat, welcher, 92 ⅞bz den Art. 3 vorgeschriebenen gleichen Behandlung, sowie auf anderen weil er die Rechtssicherheit bedroht und die Beziehungen der einzelnen 113 1bz Gebieten, so auch und zwar in hervorvorragender Weise auf dem Bundesstaaten zu einander verwickelt und verwirrt, auf die Dauer Gebiete der Civil⸗ und Strafrechtspflege mancherlei Zweifel ent⸗ unhaltbar wäre. Die erforderliche Abhülfe kann endlich, wie nicht standen. Einer dieser die Rechtspflege angehenden Zweifel hat minder einleuchtet, da es sich zumeist um Fragen handelt, welche als bereits in dem Reichstage zu dem Antrage auf Erlaß eines unmittelbar die eigentliche Rechtspflege betreffend, von den Gerichts⸗ 1 deklarirenden und ergänzenden Bundesgesetzes Anlaß gegeben. höfen in konkreten Fällen zu entscheiden sind, in völlig befriedigender 136 etwbz B Aus dem Art. 3 ist nämlich gefolgert: die landesgesetzlichen Bestim⸗- Weise nur durch die Gesetzgebung erfolgen. sseh e üeiee 82 bz : 8 . 124 B mungen, insoweit sie die Verhaftung der Auslander, welche im Der Art. 3 der Bundesverfassung, insoweit er im ersten Absatz Pr.-Anl 1855 à100 Th. 32 1 ¼ 125 B Braunschweig... 9 60. 1097 6 do. Lit. B.(gar.) voll. 79 ½b2z Ineg eine strafbare Handlung begangen haben sollen, zu dem die Angehörigen eines Bundesstaates in Betreff der anderen Bundes⸗ Hess. Pr.-Sch. 240 Thl pr. Stück 55 ½ B Bremer. 5 ¾ 8 8125 8 40 % 79 5 bz wecke vorschreiben, um die Untersuchung zu ermöglichen oder zu er⸗ staaten den Inländern gleichstellt, geht sichtbar über eine gesetzliche Kur-u. Neum. Schldv. 3 1 5 u. 11 80 ¼ B Coburg, Kredit. 88 1 Wlnb. (Cos. Odb.) . 111 12à11b G leichtern oder um die Strafvollstreckung zu sichern, seien gegen Bun⸗ Verheißung hinaus. Er stellt eine Rechtsregel auf, welche einen Theil Oder-Deichb. Obligat 4† 1/1 u. 7 s G“ 11 a 108% EE 109 bz G desangehörige nicht mehr anwendbar, während andererseits der Hei⸗ der Bundesverfassung bildet, und bei dem Mangel eines ausdrück⸗ armstädter.. / 1/1. 962 5 T 9 bz G mathsstaat des Beschuldigten vor wie nach nicht verpflichtet sei, Rechts⸗ lichen oder auch nur angedeuteten Vorbehalts mit der Einführung der

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22 * 6 hülfe in der Art zu gewähren, daß er seine Angehörigen zur Führung Verfassung sofort praktische Geltung erlangen mußte. Die Wider⸗ ““ der Untersuchung oder zur Strafvollstreckung auszuliefern oder diese legung der entgegenstehenden Meinung, der mitunter vertheidigten 71. 8 8 G.e —ꝗ zu bewirken habe. Unter näherer Darlegung der hieraus nothwendig Meinung nämlich: es sei nur ein, zur praktischen Anwendbarkeit zuvor 1“ Imst. Klölse . 7, 94 bz G enc ehgeg 5 Uebelstände, sowie des ferneren Uebelstandes, daß, im noch neue Gesetze erheischendes oder besonderer Ausführungsbestim⸗ 142 bz E““ 3 67 bz Falle der Annahme, die. erwähnten Vorschriften seien gegen mungen bedürfendes und ein ausschließlich für die künftige Gesetz⸗ 18 B soal (CarlL.-B.) 90 bz Bundesangehörige noch anwendbar, diese während ihres Aufent⸗ gebung leitendes Prinzip ausgesprochen, ist entbehrlich. Diese Ansicht, 7. 932etwhz [Löban-Zittau. 51½ B b halts in einem andern als dem Heimathsstaate in einer obschon sie auch in der Praxis nicht ohne Anklang geblieben ist, hat 8 wbz B L” eees; 154 B nachtheiligeren Lage als die Landesangehörigen sich befänden, doch nach dem vorliegenden Material in keinem Bundesstaate durch⸗ 19 gere 2 Mai 88 ür hih 132 2 bz war in der letzten Session des Reichstages die Erlassung eines Bun⸗ zudringen vermocht. Sie wird gegenwärtig in allen Bundesstaaten wenig⸗ 98 G fae iEsg aa 1 732162 B desgesetzes beantragt, welches für das Bundesgebiet einmal den stens von den höheren Gerichten verworfen, so daß ein sie mißbilligendes S4ebwb * Geerhgas 88 * 8, Gerichtsstand der begangenen That als allgemein geltend festzustellen neues Gesetz ohne Zweifel kein Bedürfniß ist. Ein Bedürfniß zum Erlaß 106 ½ 8 (Oest. Franz . 7. 11734472 und sodann die Verpflichtung zur unbedingten Gewährung der Rechts⸗ neuer gesetzlichen Vorschriften kann nur anerkannt werden, um die 1055 Si 82285z hülfe in Strafsachen auszusprechen habe. Der Antrag wurde zurück. Streitfragen zu schlichten, welche der anscheinend so einfache Grundsatz 2 11 d. 819 ). 892 gezogen, nachdem der Großherzoglich sächsische Herr Bevollmächtigte hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf einzelne Fälle erzeugt hat. Wer⸗ Warseh 8 88¾ zum Bundesrath erklärt hatte: es werde beabsichtigt, sowohl die be⸗ den aber diese Streitfragen näher geprüft, so tritt klar zu Tage, daß treffende, als auch verwandte Fragen, welche durch den Art. 3 hervor⸗ sie eine angemessene und erschöpfende Lösung nur durch diejenigen Wsch Ldz St. 2*. 8 gerufen seien, bei dem Bundesrathe zur angemessenen Erledigung an⸗ neuen Bundesgesetze finden können, welche die Bundesverfassung an War b 2,8 8 zuregen (Stenogr. Sitzungs⸗Ber. 1868, S. 579). Im Anschluß hieran anderen Stellen in Aussicht stellt, und deren Ausarbeitung, soweit es ist von dem genannten Herrn Bevollmächtigten bei dem Bundesrathe auf die praktisch erheblichsten Streitfragen ankommt, in Folge beson⸗ unter dem 20. Juni 1868 (Nr. 72 der Drucksachen) folgender Antrag derer Beschlüsse des Bundesraths bereits in Angriff genommen ist. gestellt worden: Der erwähnte Grundsatz hat die Streitfragen zum größten Theil nur »Die Vorschrift des Artikels 3 der Verfassung des Norddeutschen deshalb hervorgerufen, weil jene, in nicht ferner Zeit zu erwartenden 1 Bundes hat den Justizbehörden der einzelnen Bundesländer zu Gesetze gegenwärtig noch fehlen. Diese neuen Gesetze allein sind, wie 41zetwbz 8 mancherlei Zweifeln Veranlassung gegeben und schon vielfach zu der Ausschuß bei einer eingehenden Erörterung gefunden hat, geeignet, 22 B Geld-Sorten und Banknoten. entg richterlichen Entscheidungen geführt. in befriedigender Weise die Lücken auszufüllen, welche ein so tief ein⸗ S. 58 GG t 8 8 Wäͤhrend⸗ 1 in 898 erasget . 1 in 2 C“ Kcge a Grundsatz 3 der 8 . 8 b g F Js F 1 .; un irksamkeit tretende und nach allen Ri tungen sofort zur Aus⸗ Urt. 3 enthaltene nothwendig erzeugen mußte, und in welchen fast die 123 ⅞bz G J I führung zu bringende Vorschrift erblicken, glauben die Anderen zur ausschließliche Quelle der Streitfragen zu suchen ist. 10654 b2 Louisd'or 112 bz S b. ss bz Zeit nur einen allgemeinen legislatorischen Grundsatz vor sich zu Zur näheren Begründung dieser Ansicht empfiehlt es sich, die ver⸗ 68 G 111““ Lei n 1992 haben, der zu seiner praktischen Ausführbarkeit noch eines besonde⸗ schiedenen Gebiete, auf welchen die Streitfragen hervorgetreten sind, 169 bz 8 gverekens .0 291 G g e b2 ren Ausführungsgesetzes und in diesem der Regelung einer ganzen getrennt ins Auge zu fassen. Napolecaad'or 5 II7b2 Desn bacgr 2-b Reihe schwieriger Fragen bedarf. 1) Gebiet des materiellen bürgerlichen Rechts. Nach 18 Imperials 5 17 G Rbrs dess 83 Diese Zweifel und diese Verschiedenheiten in den richterlichen dem materiellen bürgerlichen Recht aller Bundesstaaten ist die An⸗ 148 bz Vöslagne n. 82 Entscheidungen gefährden die Rechtssicherheit auf eine höchst bedenk. wendbarkeit der einzelnen Gesetze und Rechtsregeln im Allgemeinen AZö1I1“ b 8 8 liche Weise, und es können auf dem Gebiete der Rechtspflege nach keineswegs davon abhängig, daß der Betheiligte nicht ein Ausländer, 85 i1 B 8 1““ der Aufstellung der in den Art. 3 aufgenommenen Grundsätze und sondern ein Inländer ist. Der Grundsatz unterliegt allerdings einigen 115 B Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein Banknr.: durch dieselben Zustände der Unsicherheit eintreten, für die vorher Ausnahmen; allein die Ausnahmen sind doch nur in seltenen Fällen 6 29 Thlr. 23 ½ fser P anscheinend kein Raum mehr vorhanden war. von der Beschaffenheit, daß sie die Annahme einer Benachtheiligung . [116 G Sr. Es zeigen sich diese Uebelstände sowohl auf dem Gebiete des der Ausländer oder einer Bevorzugung der Inländer zu begründen 72 B Linsfuss der Preuss. Bank für Weehsel 4 pot. Civilrechts, wie auf dem der Strafrechtspflege, auf welchem letzteren vermöchten. Den meisten derselben liegt eine solche Absicht so fern, * für Lombard 4 pCt. S esonderem Gewichte namentlich die Fragen über die Zulässig- daß sie im Gegentheil im Interesse der Ausländer vorgeschrieben sind. 13 ½ 6 8 8s er Verhaftung von Nicht⸗Landesangehörigen, die Verhängung Nur sehr wenige und seltene Ausnahmen lassen eine wirkliche ungleiche 85 ½ 3 der Landesverweisung gegen solche, die Gestellung von Unterthanen oder eine Zurücksetzung der Ausländer erkennen. Dahin B. die in einigen Rechtsgebieten geltende, die Rechtsregel:

5 Berlin. Stadt-Obligat. 5 103 ½% bz do. Zeiiel 8 b 0

do. 8 4 V zbhe Dess. Kredit-B.. Schldv.d. Berl-Kaufm. 5 . 101 bz 8 go. Laazeach. Berliner . 93 bz Diskonto-Kom..

Kur- u. Neumärk. 76 bz Eisenbahnbed...

83 ½bz B Genfer Kredit.. IIITö Geraer.. 8 e G. B. Schust. u. C. 8 3 eF. Gothaer Zettel.. .. . * do. Grundkr.-Pf. do. ““ Hannöversche .. Posensche, neue. . Hoerd. Hütt.-V Sächsische.. d Hyp (Hübner) 8 Schlesische 248 Certifikate -4 Has V 3 do. A. I. Preuss. Westpr., rittschftl. 3 ¾ 1 73 * do. do. 2 3 1 FLeipziger Kredit 4 ½ Luxemb. do. Mgd. F.-Ver. G. Magdeb. Privat Kur- u. Neumärk. 4 Sbz 8

Pommersche 90 Moldauer Bank. Posensche..

Preussische 1 Neu-Schottland. Rhein. u. Westph. 4 1 Norddeutsche .. Sächsische 4 1 Oesterr. Kredit.

Schlesische 4 8 4 Phönix Bergw.. Badische Anl. de 1866 4 ½ 1/1. u. 1/7. Portl.-F. Jord. H. do. Pr.-Anl. de 186774 1/2. u. 1/8. Posener Prov... do. 35 Fl.-Oblig. pr. Stück 30 ¼ Preussische B... Bayer. St.-A. de 1859 4 ¼ 1/6. u. 1/12. Renaissance.... do. Prämien-Anl. 4 16. Rittersch. Priv.. Braunsch. Anl. de18665 1/1. u. 1/7. Rostocker Dess. St.-Präm.-Anl. 1/4. 5 ½ bz Sächsische Hamb. Pr.-A. de 1866 ¼ 1/3. Schles. B.-V... Lübecker Präm.-Anl. 3 ½ 1/¼4. p. Stck. FTThüringer Manheimer Stadt-Anl. 1/1. u. 1/7. Vereinsb. Hbg.. Sächs. Anl. de 18665 31/12 u. 30/6 B. Wasserwerke Schwed. 10 Rthl. Pr. A. pr. Stück WMeimarische...

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Rentenbriefe.

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““ vor nichteinheimische Strafgerichte, die Vollstreckung nichtinländischer könnte z. . Redaction und R 2 bseah V Straferkenntnisse, hervortreten. die jura status werden nach dem Recht des Domizils beurtheilt, mo⸗ en und Rendantur: Schwieger. Es wird nicht verkannt, daß eine Klärung der Verhältnisse in difizirende Vorschrift gezählt werden: der Ausländer, welcher im In⸗

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheime demselben Augenblicke eintreten wird, wo die Publikation der in lande einen Vertrag schließt, gilt als vertragsfähig, wenn ihm die (R. v. Decker) der Bearbeitung W“ Civilprozeß⸗Ordnung und der in Aus. Vertragsfähigkeit nach dem Recht des Inlandes zusteht, sollte er auch

. sicht genommenen trafrechtsbücher erfolgt ist. Da dieser Zeitpunkt nach dem Recht seines Domizils nicht vertragsfähig sein. So un⸗