igten durch diejenigen Bankantheils⸗Eigner gebildet, welche am Tage der Einberufung der Versammlung nach den Stamm⸗ büchern der Preußischen Bank die größte Anzahl von Bank⸗ antheilen besitzen.
Auch die Wählbarkeit der Mitglieder des Centralausschusses der Bank, sowie der Provinzialausschüsse und der Beigeord⸗ neten der Provinzial⸗Bankcomptoire, ist von der Eintragung in die Stammbücher der Bank abhängig. (§§. 66. 105. 109 der Bankordnung.) 2 G
Auf diese Bestimmungen werden hierdurch Diejenigen auf⸗ merksam Sr welche Bankantheile erworben, die Eintra⸗ 88 in die Stammbücher der Bank aber noch nicht bewirkt
Berlin, den 18. Januar 1869.
Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Tagesordnung. 36. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 21. Januar 1869, Mittags 1 Uhr. 1) Fortsetzung der Vorberathung im ganzen Hause über den Gesetzentwurf, betreffend die Gerichtsbarkeit und das ge⸗ richtliche Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen in der Provinz Hannover. 2) Mündlicher Bericht der Kommission für das ustizwesen über den aus dem Herrenhause an das Haus der bgeordneten gelangten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufbebung einiger, in einem Theile Westpreußens noch geltenden Bestimmungen der Instruktion für die westpreußische Regierung vom 21. September 1773. 3) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fortdauer des in dem Gesetz vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5,000,000 Thlrn. 4) Zusammen⸗ stellung des von den Abgeordneten Dr. Becker, Wölfel, Sachse und Genossen beantragten Gesetzentwurfs, betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 — mit der bei der Vorberathung über diesen im Plenum erfolgten Beschlußnahme. 5) Schlußbe⸗ rathung über den Antrag des Abgeordneten Wölfel auf ver⸗ fassungsmäßige Zustimmung zu dem Gesetzentwurfe be⸗ treffend die Aufhebung der §§. 30 bis mit 33 Titel 1, Theil II. des Allgemeinen Landrechts. 6) Petitionen, welche von den Kommissionen für nicht geeignet zur Erörterung in pleno er⸗ achtet worden sind.
General⸗Lieutenant und
eist: Se. Excellenz der r der 3. Division, von Werder, nach Stettin.
Abger
Fe
Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung der den nachbenann⸗ ten Personen von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit verliehenen Insignien des Ordens vom Zähringer Löwen, und zwar: des Großkreuzes mit Schwertern: dem General der Infanterie von Hindersin, General⸗ Inspecteur der Artillerie; des Großkreuzes: dem Gene⸗ ral⸗Lieutenant von Etzel, Direktor der Kriegsakademie; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub: dem Major von Borries im Kriegs⸗Ministerium und dem Major Grafen von Pfeil, à la suite des 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments Nr. 2 und Präses der 3. Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission; des Ritterkreuzes erster Klasse: dem Geheimen Kriegs⸗ Rath im Kriegs⸗Ministerium, Hauptmann a. D. Wischhusen, des Ritterkreuzes zweiter Klasse: dem Rechnungs⸗Rath Isenbeck im Kriegs⸗Ministerium; — ferner zur Anlegung der den nachbenannten Personen verliehenen Dekorationen, nämlich: des Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich sächsischen Ordens vom weißen Falken: dem Major von Kiesenwetter, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen; des Rit⸗ terkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗ Ordens: dem Hauptmann Bergau, aggregirt dem Magde⸗ burgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4 und kommandirt zur Intendantur des 3. Armee⸗Corps; des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗rdens:
dem Kammerherrn Grafen Hugo Henckel von Don⸗ nersmarck auf Schloß Naclo im Kreise Beuthen O.⸗S.; des Ritterkreuzes vom Herzoglich braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen: dem Regierungs⸗Rath Roloff zu Hannover; sowie des Ritterkreuzes des Ordens vom Niederländischen Löwen: dem Königlich niederländischen General⸗Konsul von Guaita zu Frankfurt a. M., Allerhöchihre Genehmigung zu ertheilen
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es.
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Preußen. Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der 2
König nahmen heute den Vortrag des Civilkabinets ent⸗ gegen und empfingen den General von Voigts⸗Rhetz, kom⸗ mandirenden General des 10. Armee⸗Corps.
— Beide Königliche Majestäten diniren heute bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 10 ½⅔ Uhr militärische Meldungen entgegen und emp ng um 11 Uhr den Geheimen Regierungs⸗Rath von Nathusius⸗ Hundisburg. Gegen 1 Uhr begaben sich Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Hohen Gästen in den Thiergarten, um Schlittschuh zu laufen. Nach der Rückkehr empfing Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz den Major und Flügel⸗Adjutanten des Herzogs von Coburg, von Hahnke, und den Regierungs⸗Rath von Wecker. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein Diner statt, an dem Ihre Majestäten und Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales Theil nahmen. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz erschien mit dem Prinzen von Wales um 6 ½ Uhr in der Oper, von wo die Höchsten Herr⸗ höfsen Sich um 7 ½ Uhr auf kurze Zeit in den Circus Renz begaben.
Um 9 ² Uhr fand ein Ball bei Ihren Majestäten statt.
8 — Der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen Zoll⸗ für Rechnungswesen trat heute zu einer Sitzung zu⸗ ammen.
— Im ferneren Verlaufe Hauses der Abgeordneten folgte die Vorberathung im ganzen Hause über den Gesetzentwurf, betreffend die Gerichts⸗ barkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbniß⸗ sachen in der Provinz Hannover.
An der Generaldebatte betheiligten sich nur die Abgeord⸗ neten Struckmann, Windthorst (Meppen), und v. Mallinckrodt. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt befürwortete die Annahme des Gesetzentwurfs. Die §§. 1—6 wurden hierauf nach der Regie⸗ rungsvorlage angenommen. Bei §. 7, welcher lautet: »Bei den Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte muß die Kronanwaltschaft vertreten sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge, deren prozessualische Geltendmachung sich nach denjenigen Vor⸗ schriften richtet, welche für den im §. 431 unter Nr. 12 der bürgerlichen Prozeßordnung für Hannover vom 8. November 1850 aufgeführten Nichtigkeitsgrund maßgebend sind«, beantragte der Abg. Twesten, denselben zu streichen.
Der Abg. Lasker hatte folgenden Antrag eingereicht: »Principaliter über die beiden Saͤtze des §. 7 getrennt abzu⸗ stimmen; eventualiter den zweiten Absatz des §. 7 zu streichen.«
Nachdem die Abgeordneten Twesten, Thilo und Lasker hierüber gesprochen und der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, sowie der Reg ierungskommissar, Regierungs⸗Assessor von Lente, nochmals das Wort wurde der erste Satz des 5. 7 angenommen, der zweite Satz dagegen abgelehnt. Um 4 Uhr 5 Minuten wurde die Sizun verfngt 8 8 MNlächste Sitzung: Donnerstag, Nachmittag 1 Uhr.
Sachsen. Dresden, 19. Januar. Die vertagt gewesene Steuer⸗Revisionskommission ist am gestrigen Tage hier wieder zusammengetreten.
Meiningen, 18. Januar. Die überwiegende Majorität des Landtags hat die Regierungsproposition in der Do⸗ mainensache abgelehnt und wird daher der von dem Schieds⸗ gerichte, dem Ober⸗Appellationsgerichte in Dresden, auf den 27. d. M. anberaumte Termin seinen Fortgang haben.
Anhalt. Dessau, 17. Januar. Heute Abend sind der Herzog von Sachsen⸗Altenburg und der Erbprinz von Schwarzburg⸗Sondershausen zum Besuch am hie sigen Herzoglichen Hofe eingetroffen.
— 18. Januar. (Anh. Z.) Heute Nachmittag trat der Landtag zusammen, und fand eine kurze Berathung über einige von der Staatsregierung eingebrachte Aenderungsvor⸗ schläge zur Prozeßnovelle statt, welche einstimmig angenommen wurden. Dieselben sind theils redaktioneller Natur, theils be⸗ ziehen sie sich auf die Zeit des Inkrafttretens der Dezisionen 21 und 26, welches danach nicht mit der Publikation, sondern erst am 1. März ec stattfinden soll.
Hessen. Darmstadt, 19. Januar. Das heute erschie⸗ nene Regierungsblatt, Nr. 2, enthält eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. d. M., die Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes in der nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen des Großherzog
der gestrigen Sitzung des
weise öffentlich geführt werden dürfe.
ms betreffend; sowie eine Bekanntmachung, wonach das hrses vom T Mai 1868 wegen Todeserklärung von Personen, die an dem Feldzuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden, am Ersten künftigen Monats in Wirksamkeit treten soll.
Württemberg. Stuttgart, 17. Januar. Der Fürst Franz von Teck ist in der vergangenen Nacht von hier
wieder abgereist. 8 1 Bayern. München, 15. Januar. (A. Z.) Für Audienzen und regelmäßige Empfänge hat der König von jetzt ab jeden Dienstag und Freitag bestimmt. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Januar. Der Kaiser hat gestern dem Prinzen Leopold von Bayern im Palais des Erzherzogs Ludwig Victor einen Besuch abgestattet.
— Dem Abgeordnetenhause wurde bekanntlich in seiner
letzten Sitzung der Entwurf eines Gesetzes über die Vornahme einer Volkszählung vorgelegt. Derselbe verordnet u. A.: Die erste Volkszählung nach dieser Vorschrift ist in allen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit Zurück⸗ führung auf den Stand vom 31. Dezember 1869 im Jahre 1870 vorzunehmen. Zugleich mit der Zählung der Bevölkerung hat die Aufnahme der wichtigsten häuslichen Nutzthiere statt⸗ zufinden. Die zweite Zählung nach dieser Vorschrift ist nach dem Stande vom 31. Dezember 1880 und jede weitere von zehn zu zehn Jahren vorzunehmen.
— Das dritte Stück des »Armee⸗Verordnungs⸗ blattes« vom 15. d. enthelt die organischen Bestimmungen zur Durchführung der bereits im Juli und August vom Kaiser genehmigten Anträge des Reichs⸗Kriegsministers, betreffend die Reorganisation der höheren Militärbehörden und Errichtung einer Militärintendanz. b 88
Pesth, 18. Januar. Der ungarische Minister des Innern hat dem Bäcs⸗Bodrogher Comitat gegen Räuber, Raubmörder, deren Mitschuldige, Theilnehmer an der Schuld, ferner gegen Hehler und Brandstifter das Standrecht auf ein Jahr ver⸗ liehen. h — Nach dem »Pesther Lloyd« wird die gerichtliche Verhand⸗ lung gegen den Fürsten Alexander Karageorgevic und seine Mitangeklagten Trifkovie und Philipp Stankovic auf den 8. Februar vor dem städtischen Kriminalgericht anberaumt. Bei dieser Gelegenheit werden die in den Untersuchungsakten deponirten Aussagen der Inquisiten und der einvernommenen Zeugen in Gegenwart derselben authentisirt, wonach der Ge⸗ richtshof den Anklagebeschluß faßt und der Kriminalfiskal den Auftrag erhält, die Fiskalaktion zu erlassen, welche die Grund⸗ lage zu dem üblichen schriftlichen Prozesse bildet. Es sind so⸗ wohl seitens des städtischen Kriminalgerichts als der serbischen Regierung bei dem Königlich ungarischen Ebö Schritte gethan worden, damit die für den . Februar an⸗ beraumte Gerichtsverhandlung in diesem Prozesse ausnahms⸗ Gegen die nachbenann⸗ ten in diesen Prozeß verwickelten und hier in Haft befindlichen Personen, und zwar Wladimir Jovanovic, Luben Karabellow aus Bulgarien und Nikolaus Tomits, wurde die Untersuchung wegen Unzulänglichkeit der Beweise aufgelassen und alle drei auf freien Fuß gesetzt.
— Heute starb Szemere, ungarischer Minister des In⸗ nern im Jahre 1848, Minister⸗Präsident im Jahre 1849.
Schweiz. Bern, 18. Januar. (N. Z. Z.) Der schweizerische und der französische Kommissar für die Feststellung des An⸗ schlußpunktes an der Grenze zwischen den beiden Bahnstrecken der Jougnelinie haben sich über diesen Punkt geeinigt. Die diesfälligen Vereinbarungen unterliegen noch der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen. Mit Rücksicht auf den inzwischen eingetretenen Wechsel in der Person des französischen Ministers der öffentlichen Bauten, sowie auf den Umstand, daß die Bahn auf Waadländergebiet im Laufe des nächsten Sommers voll⸗ endet wird, beauftragte der Bundesrath den schweizerischen Gesandten in Paris, sich für die baldige Erledigung dieser Frage, sowie dafür zu verwenden, daß die Gesellschaft Paris⸗Lyon⸗ Mediterannée angehalten werde, unmittelbar die Arbeiten zu beginnen und die Herstellung der Verbindung zwischen Lausanne und Pontarlier möglichst zu fördern. M
Belgien. Brüssel, 19. Januar. (Indep. belge.) Gestern Nachmittag 5 Uhr trafen die Kinder des Prinzen von Wales hier ein und stiegen im Hotel de Bellevue ab. Sie hatten ihre 8 ö in Hamburg verlassen, um sich nach London zu begeben.
Großbritannien und Irland. London, 18. Januar. Der Lord⸗Großsiegelbewahrer, Earl of Kimberley, ist in Osborne eingetroffen.
— Der Earl of Spencer beendigte am Freitag seinen Besuch bei Gladstone in Hawarden Castle und begab sich über
nen Staatseinzug hielt. 1““
Frankreich. Paris, 19, Januar. Der »Moniteu brachte im vorigen Jahre in den Nummern des 24. und 25. November, sowie des 8. De ember, drei Berichte des elsässi⸗ schen Kaufmanns Jaques Siegzeied über das englische Indien, das französische Cochinchina und China. Das „Journal öfficiel⸗ von gestern bringt zwei Berichte desselben Reisenden über
apan und über die Mittel, den französischen Handel in Fecgen.. b
— T. B. n der ersten Sitzung des gesetzgeben⸗ den Körpers hielt der Präsident Schneider 828 2222 An⸗ sprache nicht politischen Inhalts, in welcher er namentlich der in der Zwischenzeit verstorbenen Mitglieder gedachte. Unter den verschiedenen Mittheilungen und Regierungsvorlagen be⸗ sich die Nachtrags⸗Kreditforderungen für 1868 un 1869, owie der Staatshaushalts⸗Entwurf für 1870.
Spanien. Madrid, 17. Januar. Die amtliche »Ga⸗ ceta« giebt an, daß das Resultat der Wahlen für die Cortes⸗ deputirten am 1. Tage in den 10 Distrikten von Madrid Fol⸗
endes gewesen ist: Monarchisch⸗demokratische Kandidakur: Pen n Becerra 11,454. Serrano 11,536. Rivero 12,312. zorrilla 11,024. Topete 11,321. Sagasta 10,734 (meistentheils die Minister). Republikanische Kandidatur: Orense 2759. Fi⸗ gueras 2753. Castelar 2755. Lopez 2727. Pi y Margall 2734. Garrido 2721. Pierrad 2718. In Alava waren die Wahlen monarchisch 88, republikanisch 7. Albacete m. 61, r. 2, absolu⸗ tistisch 3. Alicante m. 95, r. 9. Almeria m. 106, r. 8. Avila m. 4., gemischt 3. Badajoz m. 54, r. 20, abs. 1. Barcelona m. 109, r. 53, abs. 2. Burgos m. 23, r. 2, abs. 1. Caceres m. 38, r. 14, abs. 1. Cadiz m. 199, r. 194, abs. 4. Castellon m. 514, r. 117, abs. 11. Ciudad Real m. 208, r. 46, abs. 16. Cordoba m. 263, r. 106. Corunna m. 17, r. 7. Cuenca m. 227, r. 14, abs. 19. Ge⸗ rona m. 10, r. 11, abs. 2. Granada m. 12, r. 3. Guadalajara m. 78, r. 1, abs. 28. Guipuzeoa m. 46, r. 2, abs. 28. Huelva m. 11. Huesca m. 80, r. 81 „ abs. 1. Jaen m. 222, r. 112, abs. 1. Leon m. 85, r. 12, abs. 2. Lerida m. 38, r. 29, abs. 1. Logronno m. 139, r. 4, abs. 2. Lago m. 28. Madrid (Prov.) m. 96, r. 4. Malaga m. 23, r. 4. Mur⸗ cia m. 48, r. 7. Navarra m. 27, r. 1, abs. 29. Orense m. 37, r. 4, abs. 2. Oviedo m. 42, r. 6, abs. 10. Palencia m. 29. Pontevedra m. 52, r. 10, abs. 1. Salamanca m. 87, r. 8, abs. 3. Santander m. 69, r. 1, abs. 3. Segovia m. 17. Sevilla m. 79, r. 51. Soria m. 52, r. 1, abs. 4. Teruel m. 55, r. 6. Tarragona m. 37, r. 47. Toledo m. 214, r. 9, abs. 3. Valencia m. 34, r. 19. Valladolid m. 82, r. 7. Vizcaya m. 11, abs. 1. Zamora m. 12. Zaragoza m. 38, r. 12.
— 19. Januar. (W. T. B.) Bei den hier stattgehabten Corteswahlen waren im Ganzen 54,157 Wähler erschienen; von denselben stimmten 29,340 für Sagasta, welcher als letzter auf der Liste der monarchischen Partei figurirte, und 14,969 für Figueras, welcher von der republikanischen Partei in erster Linie aufgestellt war. Die Wahlnachrichten aus den Provinzen stellen bereits den Sieg der monarchischen Partei fest.
Italien. Florenz, 16. Januar. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurden mehrere Wahlen bestätigt. Eine Anzahl von Gesetzentwürfen wurde vor⸗ gelegt. Sodann folgten die Interpellationen über verschiedene Fragen von Lokalinteresse.
Türkei. Konstantinopel, 19. Januar. (T. D.) Die von der Pforte für die griechischen Angelegenheiten eingesetzte Kommission hat den hier ansässigen griechischen Unterthanen die Verpflichtung notifizirt, sich mit den Ausweisen über 12 Nationalität behufs Entgegennahme der Erlaubniß zu fer nerem Aufenthalt oder mit ihren Pässen vorzustellen.
Amerika. New⸗York, 7. Januar. Der Senat hat nach seinem gestern wieder erfolgten Zusammentritt eine Re⸗ solution angenommen, welche den Präsidenten auffordert, die Autorität fuͤr seinen Amnestie⸗Erlaß zu nennen. Man geht von der Ansicht aus, daß seit Annahme des Amendements XIV. zur Konstitution der Präsident nicht mehr das Recht habe, Auf⸗ “ zu begnadigen. Die Resolution wurde erst nach anger Debatte angenommen, doch glaubt man nicht, daß der Senat den Erlaß für rechtswidrig erklären wird; dagegen ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Frage, ob berechtigt oder nicht, dem Höchsten Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden dürfte.
Aus dem Wolff’ schen Telegraphen⸗Bur
Wien, Mittwoch, 20. Januar, Morgens. Die »Wiener Zeitung« veröffentlicht im amtlichen Theile das zwischen Oester⸗ 34*