1869 / 20 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Lehnschulzengutsbesitzer Carl Johann Friedrich August Koeppen gehörige, in Ruthenberg belegene, im ypothekenbuche von den größeren Grundstücken aus dem Bezirke der erichts⸗Kommission des Kreisgerichts Templin Band I. Nr. 9 Blatt 65 verzeichnete Grund⸗ stück, vereinigt aus einem Lehnschulzengut, einem Bauerhof, einem Kossathenhof und ehemaligen Erbpachtskirchenacker nebst Zubehör, ge⸗ richtlich abgeschätzt auf 28,456 Thlr. 11 Pf., soll

den 4. März 1869, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Loycke, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau III. einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befrie⸗ digung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. Der seinem Aufenthalt nach unbekannte Gutsbesitzer Carl Friedrich August Koeppen wird hierdurch vorgeladen. 8 -“

Templin, den 6. Juli 1868 1 1

Keoöhnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. I11 Die Frau Clara Frodien, geb. Janert in Insterburg, hat gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Gutspächter Friedrich Frodien in Mecklenburg, dessen letzter bekannter Wohnsitz Dzymianen bei Berent ewesen ist, wegen Ehebruchs und unüberwindlicher Abneigung auf hescheidung geklagt und beantragt, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären und ihn zur Herausgabe des 4. Theils seines Vermögens zu verurtheilen. Zur Beantwortung der Klage ist ein ermin 8 auf den 7. Mai 1869, 11 Uhr Vormittags, vor dem Kreisrichter Herrn Schmidt im Verhandlungszimmer Nr. 1 des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumt. Zu diesem Termin wird der Beklagte Friedrich Frodien unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Fall seines Ausbleibens angenommen werden wird, er erkenne die Behauptungen der Klage als richtig an, und daß demnächst in con- tumaciam nach dem Klageantrage erkannt werden wird. Pr.⸗Stargardt, den 16. Januar 1869. J Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

8 Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Arbeiter Fiebig, Jobanna Dorothea, geborene Hoffmann zu Berlin, hat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl August Fiebig, früher zu Glogau, auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung geklagt. Der Arbeiter Fiebig, dessen Aufenthalt seit dem Frühjahr 1865 unbekannt ist, wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in deim auf den 26. Mai 1869, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termine zur Sühne und Klagebeantwortung einzufinden, widrigen⸗ falls die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden erachtet werden und die Ehe getrennt werden wird. Glogau, den 18. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. I1. Abtheilung.

[235] ZZ1X4“

In Sachen des Müllers Wilhelm Reese aus Vohrenberg, jetzt

zu Heßlingen, Klägers, gegen den Leinweber Heinrich Sempf und dessen Ehefrau Louise Friederike, geb. Kuhlmann, von Heßlingen, Verklagte, wegen hypothekarischer Forderung, wird die nachstehende Klage:

8 Laut in K anliegender Schuldverschreibung habe ich den Ver⸗ klagten gegen spezielle Verpfändung der darin genannten Grundstücke ein baares Darlehn von 700 Thlrn., zu 4 ½ pCt. verzinslich, vorgestreckt, welches dieselben nach einer sechs⸗ monatlichen Kuͤndigung zurückzuzahlen versprochen haben. Diese Kündigung habe ich um Johanni v. J. jedenfalls vor länger als 6 Monaten bewirkt; gleichwohl sind Verklagte ihrer Verbindlichkeit zur Rückzahlung des Ka⸗ pitals nebst den seit Michaelis 1867 zurückstehenden Zinsen nicht nachgekommen. 11A1A4“*“

Ich bitte deshalb: .““ dieselben zur Rückzahlung der gedachten 700 Thlr. nebst 4 ½⅞ pCt. seit Michaelis 1867 rückständiger Zinsen unterm Kostenersatze schuldig zu sprechen,

indem ich Beweis meiner Klagbehauptungen durch Anlage A, so wie das von mir nachzuliefernde gerichtliche Kündigungs⸗ Dokument, eventuell durch Eideszuschiebung antrete, den bescheinigtermaßen nach Amerika ausgewanderten Verklagten durch Einrückung in öffentliche Blätter und Anschlag am Gerichtsbrett mit⸗ getheilt, uUm sich darauf im Termin den 12. April d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, zu erklären, widrigenfalls die Klage als einge⸗ standen angesehen und Verklagte mit etwaigen Einreden ausgeschlossen werden. Weiter in dieser Sache ergehende Verfügungen sollen nur durch Anschlag am Gerichtsbrett den Verklagten mitgetheilt werden. Miinteln, den 15. Januar 1869. 8 8 Königliches Kreisgericht. 1 Kempf.

2820.

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Verschiedene Bekanntmachungen.

[215] 1 Aufforderung. Die Aktiengesellschaft »Ruhrorter Bergwerks⸗Aktien⸗Verein⸗ ist durch den am 15. Januar 1862 landesherrlich genehmigten statut⸗ mäßigen Beschluß ihrer Aktionäre vom 20. März 1861 aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Vorsitzenden der unterzeichneten Kommission, Herrn Gust. Georg Stinnes in Ruhrort, zu melden. 1.“ b Ruhrort, 19. Januar 1869.

Die Liquidationskommission.

Edictal⸗Citation. 9.

11

[1633 DOberschlesische Eisenbahn. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu einer

.“ am 6. Februar d. J., Nachmittags 3 Uhr,

im großen Saale der neuen Boöͤrse stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung einge aden Gegenstände der Berathung und Beschlußfassung sind: IJ. Antrag der Gesellschaftsvorstände: 1) auf Ausdehnung des Gesellschaftsunternehmens durch den BAau und Betrieb nachstehender Eisenbahnen:

a) von Breslau über Glatz bis zur Landesgrenze bei Mit.

telwalde in der Richtung auf Wildenschwerdt;

b) vom Bahnhofe Cosel (Kandrzin) über Neisse zum An⸗

88 schlusse an die Linie ad a. und zum Anschlu e an die

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn bei Franken⸗

stein nebst Abzweigungen: 1b nach Leobschütz zum Anschlusse an die Wilhelmsbahn ö

nach der Landesgrenze zum Anschlusse an die in Oester.

reich projektirte Bahn von Olmütz über Sternberg a

die preußische Grenze in der Nähe von Ziegenhals; 2) das zum Bau und zur Ausrüstung der unter la. und b. bezeichneten Bahnen erforderliche Baukapital auf 21,800,000 Thaler festzusetzen, und dasselbe durch Kreirung von 8,404,100 Thaler neuer Stammaktien Littr. D. und Emisston von 13,395,900 Thlr. Prioritätsobligationen*) unter den der Gene⸗ ralversammlung vorzulegenden näheren Bestimmungen auf

zubringen;

für den Fall, daß auf Grund des zwischen den Regierungen von Preußen und Oesterreich untern, 5. August 1867 ge⸗ schlossenen Staatsvertrages (Ges. Samm.l. 1867 S. 1765) die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung die Strecke von der Landesgrenze bei Mittelwalde nach Wildenschwerdt weder selbst, noch durch eine österreichische Privatunternehmung ausführen lassen sollte, auch den Bau und Betrieb dieser Strecke auf österreichischem Gebiete für Rechnung der Ober⸗ schlesischen Eisenbahngesellschaft zu übernehmen, dagegen den Beschluß über die Beschaffung der dazu erforderlichen, auf 4 Millionen Thaler veranschlagten Baumittel einer spãter eventuell zu berufenden Generalversammlung vorzubehalten; 4) die Gesellschaftsvorstände zu ermächtigen, die zur Ausführung der von der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse erfor⸗ erlichen Allerhöchsten Konzessionen, so wie das zur Beschaf⸗ fung des sub 2 bezeichneten Anlagekapitals nöthige Aller⸗ höchste Privilegium zu erwirken, einen entsprechenden Sta⸗ tutennachtrag mit Genehmigung der Staatsregierung festzu⸗ stellen, und in demselben sowohl die Seitens des Herrn Han⸗ dels⸗Ministers genehmigten Aenderungen der Bestimmungen

1 §. 9- Alin. 2 und F. 17 des Statutennachtrages vom

11. August 1843 bezüglich der Superdividende des Staons und seines Stimmrechts in den Generalversammlungen, als auch die Seitens des Herrn Handels⸗Ministers als Ke sionsbedingung bezeichneten Bestimmungen hinsichtlich der direkten Expeditionen und der direkten Tarife mit anderen Bahnverwaltungen aufzunehmen.

II. Antrag der Gesellschaftsvorstände auf Genehmigung des der Ge⸗ neralversammlung vorzulegenden Uebereinkommens zwischen der Staatsregierung und der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, betreffend die Auflösung des Garantiefonds für das Anlagekapi⸗ tal der Breslau⸗Posen⸗Glogauer und der Posen⸗Thorn⸗Brom⸗ berger Eisenbahn.

III. Antrag mehrerer Aktionäre auf Gewährung einer Tantieme an die Mitglieder des Verwaltungsraths.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche dieser Generalversamm⸗ lung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätestens am 5. Februar d. J. im Direktorialbüreau auf dem Centralbahnhofe hierselbst ihre Aktien zur Abstempelung vorzuzeigen oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen und zugleich ein unterschriebenes Ver⸗ zeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu über⸗ geben, von denen das eine mit dem Vermerke der zustehenden Stimmen und dem Siegel der Königlichen Direktion der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn versehen zurückgegeben und als Legitima⸗ tion zur Theilnahme an der Versammlung dient.

Formulare zu den Nummerverzeichnissen können in dem ge⸗ nannten Büreau in Empfang genommen werden.

Breslau, den 13. Januar 1869. ““ Der Vorsitzende—

des Verwaltungsrathes der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.

gez. Franck. 6““

*) In der am 16. inserirten ersten Bekanntmachung war die Summe der Prioritätsobligationen irrthümlich mit 11,095,900 Thlr.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisen⸗

Vom 15. Januar ecer. ab wird auf den

z unserer Verwaltung untergebenen Eisenbahnen für

Steinkohlen⸗Transporte ab Altwasser neben dem be⸗

Estehenden Tonnentarife ein Centnertarif eingeführt.

E. Druckexemplare dieses Tarifs sind auf den diesseitigen tionen für den Preis von 1 Sgr. pr. Stück käuflich zu haben.

Berlin, den 7. Januar 1869.

Königliche Direklion der Niederschlesisch⸗Mäͤrtischen Eisenbahn.

von dem Georgs⸗

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr⸗

Insertionspreis für den Naum Druckzeile 2h Sgr.

Alle Post⸗-Anstalten des An⸗ und Auslandes nehmen gn an, für gerlin die Expedition des Aonigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. Ia, Eche der Wilhelmsstraße.

1 Berlin, 22. Januar.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist heute früh nach Schloß Albrechtsberg bei Dresden abgereist. 1111““ 8 1

Wegen des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des erzogs von Brabant wird das Fest bei Ihren Königlichen oheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, zu welchem für den 25. d. Mts. Einladungen ergangen waren, erst am Sonnabend den 30. Januar als Assemblée stattfinden. Beerlin, den 23. Januar 1869. 16 16“ 1.“ Eulenburg,

Spofmarschall.

Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unter⸗ haltung einer Chaussee durch das Selkethal von der Ermsleben⸗Harz⸗ geroder Chaussee bei Meisdorf im Mansfelder Gebirgskreise, Regie⸗

rungsbezirk Merseburg, bis zur Grenze mit dem Herzogthum Anhalt

vor Mägdesprung.

Niachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee durch das Selkethal von der Ermsleben⸗Harzgeroder Chaussee bei Meisdorf im Mansfelder Gebirgskreise, Regierungsbezirks Merseburg, bis zur Grenze mit dem Anhalt vor Mägdesprung genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Ober⸗ Jägermeister, Wirklichen Geheimen Nath Grafen von der Asseburg auf Meisdorf, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungsmaterialien, nach Maß⸗ gabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Grafen von der Asseburg für sich und seine Besitznachfolger gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die taatschausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, ein⸗ schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Sefre anen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem

danseh vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. .

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. . Berlin, den 17. Dezember 1868.

E““ Wilhelm. EEEPV—Nd d hd 6 Ihenplitz. den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1

5* 1“

Allerhöchster Erlaß vom 28. Dezember 1868, betreffend die dem Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hüttenverein zu Osnabrück er⸗ theilte Genehmigung zur Herstellung und Benutzung einer Verbindungs⸗ bahn zwischen der Georgs⸗Marien⸗Hüggelbahn und der Venlo⸗ Hamburger Eisenbahn.

Ich will nach Ihrem Antrage vom 22. Dezember 1868 zu der arien⸗Bergwerks⸗ und Hüttenverein beabsichtigten Ausdehnung des von der früheren Königlich hannoverschen Regierung ihm durch Patent vom 30. Januar 1858 (Gesetz⸗Samml. für das Königreich Hannover von 1858 Nr. 2) konzessionirten Unternehmens der Georgs⸗Marien⸗Hüggelbahn durch Herstellung und Benutzung einer Verbindungsbahn zwi chen derselben und der im Baue begriffenen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn, sowie zu dem Anschlusse an die letzt⸗ genannte Bahn nach Maßgabe des Mir vorgelegten Plans hierdurch Meine Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß die Bestim⸗ mungen sowohl der Verordnung vom 19. August 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1426), betreffend die Einführung des Gesetzes über die Eisenbahn⸗

unternehmungen vom 3. November 1838 in den neuerworbenen Landes⸗ theilen, als auch des vorgedachten Patents vom 30. Januar 1858, so⸗ weit letztere nicht durch die ersteren aufgehoben sind, auf das gesammte Eisenbahnunternehmen des Vereins Anwendung finden, und daß der Verein verpflichtet ist, allen Anforderungen, welche Seitens der Bundes⸗ militär⸗, Post⸗ und Telegraphenverwaltung an die Eisenbahngesell⸗ schaften gestellt werden, auch auf den zu seinem Unternehmen gehöri⸗ san Bahnen nachzukommen. Zugleich will Ich dem Vereine das Recht owohl zur Expropriation der zur Bauausführung erforderlichen Grundstücke, als auch zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund⸗ stücke nach Maßgabe der oben erwähnten Verordnung vom 19. August 1867 hierdurch verleihen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu verö Berlin, den 28. Dezember 1868.

8— Wilhelm.

An den Minister für öffentliche Arbeiten.

dandel, Gewerbe und Se

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Privilegium wegen Emission von 7,000,000 Thalern Prioritäts- obligationen der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft. Vom 11. Januar 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die unter dem 17. August 1845, resp. 28. August 1849

landesherrlich bestätigte Nese de Beses rse der Ne Eisenbahngesell⸗ e

schaft durch ihre, nach Maßgabe der Beschlüsse der General⸗Versamm⸗ lungen ihrer Aktionäre vom 28. März 1863 und 18. Dezember 1867 hierzu ermächtigten Gesellschaftsvorstände darauf angetragen hat, ihr zur theilweisen Deckung der Kosten, welche durch die, im §. 6 des unterm 14. Dezember 1868 von Uns genehmigten Nachtrages zu ihrem Statut genannten Bau⸗Ausführungen schon erwachsen sind und noch erwachsen werden, die Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen im Betra e von Sieben Millionen Thalern zu gestatten, so ertheilen Wir in emäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter den folgenden Bedingungen:

§. 1. Die in Höhe von 7,000,000 Thlr. zu emittirenden Obliga⸗ tionen, auf deren Ruͤckseite ein Abbruck dieses Privilegiums beigefügt wird, werden nach dem beiliegenden (a.) Schema A. mit der Bezeich⸗ nung »Littera D.« in Apoints von 1000, 500 und 100 Thalern unter fortlaufenden Nummern, und zwar in Apoints zu 1000 Thlr. unter Nr. 1 bis 1000 zum Betrage von 1 Million Thalern, in Apoints zu 500 Thlr. unter Nr. 1001 bis 5000 zum Betrage von 2 Millionen Thalern, in Apoints zu 100 Thlr. unter Nr. 5001 bis 45,000 zum Betrage von 4 Millionen Thalern ausgefertigt und von drei Mit⸗ Kechesn des Direktoriums und dem Redanten der Gesellschaft unter⸗ zeichnet.

§. 2. Die Inhaber der zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft vor den In⸗ habern der Stammaktien und in Ansehung der von Magdeburg nach Helmstedt, beziehungsweise nach Jerxheim führenden Vahnen auch vor den Inhabern der vermöge landesherrlichen Privile⸗ giums vom 17. August 1815 (Gesetz⸗Sammlung Seite 572) kreirten, mit Lit. A. und B. bezeichneten Obligationen der Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahngesellschaft im uürspr nglichen Betrage von 2,367,000 Thalern, sowie der durch Unser Privilegium vom 25. lugust 1862 (Gesetz⸗Sammlung Seite 261) kreirten, mit »Lit. C. neue Emission⸗« I“ Obligationen der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ esellschaft im ursprünglichen Betrage von 7,000,000 Thalern ein un⸗ edingtes Vorzugsrecht. Den Inhabern der auf Grund der vorerwähn⸗ ten Privilegien emittirten Prioritätsobligationen verbleibt dagegen in Ansehung des übrigen Gesellschaftsvermögens das denselben verschrie⸗ bene Vorzugsrecht. b

§. 3. Die Obligationen werden mit 5 Prozent jährlich verzinst. Zur Erhebung dieser Zinsen werden den Obligationen zunächst für 6 Jahre zwol halbjährige, am 2. Januar und 1. Juli der betreffen-