8 des “ der Kaufn Ausloosung bestimmt.
8 Sel Z Nummern werden im Juni durch den Staats⸗ Anzeiger, die Königsberger Hartungsche Zeitung oder nach deren etwa⸗ nigem Eingange durch eine andere Königsberger Zeitung und durch Aushang an der Börse bekannt gemacht und die betreffenden Schuld⸗ verschreibungen dadurch zum nächsten 1. Januar gekündigt. — Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Schuldver⸗ schreibungen und der dazu gehörigen, von dem gedachten 1. Januar ab laufenden Coupons. Mit direm Tage hört die Verzinsung auf, ohne daß es einer gerichtlichen Deposition der etwa ni t rechtzeitig abgehobenen Kapitalsbeträge der ausgeloosten Schuldverschreibungen bedarf. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem
apitale in Abzug gebracht.
8 §. 7. Eine Kündigung der durch die Schuldverschreibungen ver⸗ brieften Darlehnskapitalien von Seiten der Inhaber findet nicht statt. Dagegen bleibt der Kaufmannschaft das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1873 ab sowohl die Amortisation zu verstärken, als auch die Schuldverschreibungen insgesammt in der §. 6 vorgeschriebenen Form zu kündigen. Die Kündigung darf jedoch nur zum 1. Januar oder 1. Juli und mit sechsmonatlicher Frist geschehen. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verbindlichkeit zur Zinszahlung auf, ohne daß es der gerichtlichen Deposition der nicht rechtzeitig ab⸗ gehobenen Kapitalsbeträge bedarf. . 8. Die in Folge der Amortisation oder Kündigung einge⸗ gangenen und bezahlten Schuldverschreibungen werden kassirt.
Schema A. 16 “ v
schaft und des Syndikus durch
ation der 6ö6“ Kaufmannschaft
Trockener Stempel.) “ . “ — (Unterschrift.)
Der Inhaber dieser Schuldverschreibung wird hierdurch als Gläu⸗ 5 er der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft für ein Dar⸗ ehn von
Beir⸗ Hundert Thaler Courant
anerkannt, welches zur Kasse der Korporation eingezahlt ist und nach Maßgabe des unterm 22. Dezember 1868 von uns festgestellten und durch Allerhöchste Ordre vom .. genehmigten umseitig ab⸗ gedruckten Planes und der Bedingungen für eine Anleihe der Korpo⸗ ration der Königsberger Kaufmannschaft im Betrage von 250,000 Thlr. verzinset und zurückgezahlt wird.
Königsberg, den ten 8
Vorsteheramt der Kaufmannschaft (Faesimile der Unterschriften.)
Korporation der Königsberger Kaufmannschaft. Zins ⸗C
über 300 Thlr. Gegen Rückgabe dieses Coupons zahlt die Kasse der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft die Zinsen des durch die obige
Schuldverschreibung verbrieften Kapitals mit Aesf Thaler fünfz
zweite
Vorsteher⸗Amt der Kaufmannschaft zu Königsberg. b (Trockener Stempel.) ieser Coupon ist ungültig, wenn dessen 8 Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des be⸗ treffenden Kalenderjahres gerechnet, erho⸗ ben wird.
Schema C. Korporation der Ksg getetger Kaufmannschaft. öI6 zur Schuldverschreibung 88
Nr. über 500 Thlr.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen neue Zinscoupons zu obiger Schuldverscheibung für 4 Jahre vom ab laufend, sofern nicht rechtzeitig von dem In⸗ haber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist. Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. (Facsimile der Unterschriften.)
Silbergroschen für das u6
Eingetragen 116161 8 Unterschrift.)
Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der Köni abe Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Kcaber niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar: des Ehren⸗Groß⸗Komthur⸗Kreuzes vom Großherzoglich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig,
“
ückgabe desselben
so wie des Komthur⸗Kreuzes erster Klasse des Her⸗ zoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Obersten von Scheffler, Commandeur des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96;, des Com mandeur⸗Kreuzez zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten Veith, Abtheilungd⸗Chef im großen Gene⸗ ralstabe; des Ritter⸗Kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens: dem Oberst⸗ Lieute⸗ nant von euner, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Engers und dem Ma⸗ jor Roerdansz, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Cassel; des Comthux⸗Kreuzez zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen Ver⸗ dienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Major Schulz vom 1. Nassauischen Infanterie⸗Regiment so wie der dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Me⸗ daille: den Feldwebeln Gaertner und Gerlach vom Iten Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. 11. J“
—
Statistische Notizen über Unterrichts⸗ und Prüfungs. wesen in der preußischen Forstverwaltung pro 1867 und 1868.
oͤͤ 111““ Som⸗ Win⸗ Som⸗ Win.
mer⸗ ter⸗ mer⸗ ter⸗ Semester. 1867 1867/68] 1868 [186869
I. Zahl der Studirenden auf den preu⸗ ßischen Forst⸗Akademien: 1) welche alle Bedingungen für
den Eintritt in den preußischen Staatsforstdienst erfüllt haben: in Neustadt⸗Eberswalde in Münden (Ostern 8 D“”“ welche den Eintritt in den preu⸗- ßischen Staatsdienst nicht beab⸗] sichtigen: a) aus Preußen: in Neustadt in Münden b) aus anderen Staaten: in Neustadt in Münden “ [137 115 GG ljim Jahre sim Jahre II. Zur Jägerprüfung, ersten Prüfung für den unteren Forstdienst, nach mindestens 2jähriger
Lehrzeit in den Forsten:
sind überwiesen 240 haben bestanden haben nicht bestanden valtungsdienst wurden zur
rüfung: 1) im forstwissenschaftlichen Tentamen, erste Prüfung, überwiesen.... B 8 haben bestanden.. 1““ haben nicht bestanden..... im forstlichen Staatsexamen, zweite Prüfung, überwiesen haben bestanden........ haben nicht bestanden
8 “
Preußen. Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militärkabinets entgegen und empfingen den Erbprinzen zu Hohenzollern⸗Sigmaringen, so wie den Ober⸗Präsidenten von Möller.
— Ihre Majestät die Königin beglückwünschte gestern Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kron⸗ prinzessin zum Geburtstage ihres Sohnes und beehrte die Feld⸗ marschallin von Wrangel mit Allerhöchstihrem Besuche.
.— Der älteste Sohn Ihrer Königlichen Hoheiten des Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin, Prinz Friedrich Wilhelm Victor Albert, feierte gestern seinen 11. Geburtstag.
Da einem alten Herkommen des Königlichen Hauses gemäß die Prinzen nach zurückgelegtem 10. Lebensjahre zu Offtzieren ernannt werden, auch die Insignien des hohen Ordens vom Schwarzen Adler anlegen, so hatte der junge Prinz an dem heutigen Tage diesem Brauche Folge zu leisten.
„Nachdem sämmtliche in Berlin anwesende Mitglieder der Königlichen Familie sich im Kronprinzlichen Palais versam, melt und daselbst außer den Hofstaaten auch der Feldmarschall Graf von Wrangel, Oberbefehlshaber in den Marken, Prinz
1“ 1““
August vo
395
n Württemberg, kommandirender General des Garde⸗
General⸗Lieutenant von Alvensleben, Commandeur 1 Garde⸗Infanterie⸗Division, zugleich auch Führer der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, ferner Oberst von Roeder, Eommandeür des 1. Garde⸗Regiments z. F., Major von Oppell, Commandeur des 1. Bataillons, Hauptmann von Roeder, Commandeur der Leib⸗Compagnie gedachten Regiments, sich eingefunden hatten, erschienen gegen 1 Uhr Mittags Ihre Ma⸗ jestäten der König und die Königin.
Se. Majestät überreichten hierauf. mit einigen herzlichen und ermahnenden Worten Seinem Enkel das Patent als Seconde⸗ Lieutenant im 1. Garde⸗Regiment z. F. und à la suite des 1. Bataillons (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, nahmen dann von einer durch Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen dargereichten goldenen Schüssel Band und Stern des Schwarzen Adler⸗Ordens nebst den übrigen einem Königlichen Prinzen zu⸗ stehenden Ordens⸗Dekorationen und händigten selbige dem jungen Prinzen ein. Nachdem dieser sofort Uniform und Orden ange⸗ legt, machte er seine dienstliche Mͤeldung bei seinem Königlichen Großvater, welcher ihn darauf zu gleichem Zwecke den oben genannten militärischen Vorgesetzten persönlich zuführte. 1
Ein Frühstück beendigte diesen Theil der Geburtstagsfeier, welche am Abend ein Kinderfest beschloß. v“
“
— In der heutigen (8.) Sitzung des Herrenhauses,
welcher der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ derlch v. SMuifte der Handels⸗Minister Graf Itenplitz, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mcehrere Re⸗ ierungskommissare beiwohnten, theilte der Präsident Graf Eberhard u Stolberg⸗Wernigerode mit, daß eine Anzahl von ruckfachen eingegangen seien. Die neu berufenen Mit⸗ glieder Graf v. Behr⸗Negendank auf Semmlow, Bürger⸗ meister Becker aus Halberstadt und Bürgermeister Etatsrath v. Thaden aus Altona waren in das Haus eingetreten und wurden von dem Präsidenten als Theilnehmer an der gemein⸗ samen Arbeit begrüßt. Die genannten drei Herren waren bereits auf die Verfassung vereidigt. Die von dem Abgeordnetenhause seit der letzten Sitzung des Herrenhauses berathenen Gesetze ꝛc. waren während dieser Zeit eingegangen und von dem Prästi⸗ denten theils zur Schlußberathung gestellt, theils den betreffen⸗ den Kommissionen überwiesen, wovon der Präsident dem Hause Mittheilung machte. — Das Haus beschloß sodann den Gesetzentwurf, betreffend die Dotationsfonds der Provinzial⸗ Hülfskassen, durch Vorberathung im ganzen Hause zu erledi⸗
gen, und trat hierauf in die Tagesordnung.
Der erste Gegenstand derselben war die Schlußberathung
über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der zum
Herzogthum Sachsen⸗Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Feraogthn und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden
Theiles des Dorfes Königshofen an das Herzogthum Sachsen⸗Alten⸗ sowie über den zwischen Preußen und dem Herzogthum
Sachsen⸗Altenburg unter dem 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrag, Fs den Austansch des unter preußischer Landeshoheit stehen⸗ den Theiles des Dorfes Königshofen gegen die zu Sachsen⸗ Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Willschütz und Gräfen⸗ dorf. cfr. Nr. 69. der Drucksachen. Der Referent, Herr Pauli, beantragte dem vorangeführten Gesetzentwurfe, sowie dem vor⸗ bezeichneten Vertrage vom 9. Juli 1868, in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause, die verfassungsmäßige Genehmi⸗ gung zu ertheilen und das Haus trat dem Antrage ohne jede Diskussion bei.
wöl zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Provinz Schleswig⸗Holstein. Der Referent, Herr von Kleist⸗Retzow, beantragte, den vorangeführten Gesetzentwurf mit der im Abgeordnetenhause beschlossenen Ver⸗ änderung im §. 3, statt der Jahreszahl 1868 die Jahreszahl 1869 zu setzen, anzunehmwen, und ohne Diskussion schloß sich das Haus diesem Antrage an.
Als dritter Gegenstand der Tagesordnung folgte die Schluß⸗ berathung über den aus Anlaß eines Antrages der Abgeord⸗ neten Dr. Becker, Wölfel und Sachße vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838. Der Referent, Herr von Oldershausen, befürwortete die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und beantragte, dem vor⸗ angeführten Gesetzentwurfe in der vom Abgeordnetenhause be⸗ chlossenen Fassung die verfassungsmäßige Genehmigung zu tuszeilen. Das Haus nahm auch diesen Antrag ohne Dis⸗ ussion an.
Der vierte Gegenstand der Tagesordnung betraf die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die “ der Trauungssteuer im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthum Hessen. Der Antrag des Referenten Herrn v. Meding ging
dahin: dem vorangeführten Gesetzentwurfe in der Fassung, in der er von dem ander’en Hause angenommen worden ist, die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen, und das Haus trat demselben ohne Diskussion bei. Als fünfter Gegenstand der Tagesordnung folgte die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 29. Februar 1868 über die künftige Behandlung der auf mehreren der neu erworbenen Landestheile haftenden Staatsschulden ꝛc. Der Referent, Herr Rasch, beantragte, dem vorbezeichneten Gesetzentwurfe in unver⸗ änderter Fassung in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen und befürwortete diesen Antrag, der auch vom Hause ange⸗ nommen wurde. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung war die Schlußbe⸗ rathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Theilnahme der Staatsdiener in Neu⸗Vorpommern und Rügen an den Kom munallasten und dem Gemeindeverbande. Denhard, hatte zahlreiche Amendements des Gesetzentwurfs vor⸗
geschlagen. In Folge dessen empfahl der Präsident den Gesetz⸗
entwurf an eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern noch mals zur Vorberathung zurückzuweisen. Nachdem sich
dem Antrage des Präsidenten bei.
Es folgte als siebenter Gegenstand der Tagesordnung der Be⸗ richt der verstärkten X. Kommission⸗ über den Entwurf eines
Fischereipolizeigesetzes für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Kommission beantragte: im ersten Alinea des § 3 die Worte: »Durch Verordnung der Bezirksregierungen soll festgestellt werden« zu streichen, sonst aber die Vorlage in der von der Staatsregierung beantragten Fassung anzunehmen. An der Generaldiskussion betheiligten sich der Minister für Landwirthschaft von Selchow, der Regierungs⸗ kommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Wever und die Herren
771 —⸗8 SX1444 1 „——— 15664 Q; 3— — Ha„ 2 8 Stäsf Rittvberg, Klcist⸗Retzow, und der Referent Herr
Hammers. Dann wurden bei
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nachdem sich der inzwischen erschienene
den Antrag der Kommission zu §. 3 ausgesprochen, auch der
§. 3 und die §§. 4—10 des Gesetzes in der Fassung der Regie⸗
rungsvorlage angenommen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der zweite Bericht der Matrikelkommission. Der Antrag der Kommission:
die Legitimationen der neuberufenen Mitglieder: des Grafen Ulrich v. Behr⸗Negendank, des Bürgermeisters Wilhelm Becker in Halberstadt und des dirigirenden Bürgermeisters „ Etats⸗ Raths Friedrich v. Thaden als geführt anzuerkennen, wurde ohne Debatte genehmigt. Der Präfident schloß hierauf um 2 Uhr die Sitzung, beraumte die nächste auf Sonnabend Vor⸗ mittag 11 Uhr an undsetzte auf die Tagesordnung derselben: 1) Be⸗ richt der Budgetkommission über das Gesetz, betr. den 5 Millionen Kredit; 2) Bericht derselben Kommission über den Vertrag mit der Köln⸗Mindener Eisenbahn, 9 Bericht derselben Kommission über das Etatsgesetz pro 1869; 4) Bericht der X. Kommission über das Jagdpolizeigesetz; 5) Bericht derselben Kommission über das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden im ehemaligen Kürfuͤrstenthum, Hessen ꝛc., 6) Bericht der Justizkommission über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufhebung der §§. 30 — 33 Thl. I. Tit. 2 Allg. Landrechts.
— In der heutigen (39.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welche der Präsident von Forckenbeck um 10 ½ Uhr eröffnete, wurde nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen in die Tagesordnung eingetreten. Am Ministertische befanden sich: der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Kriegs⸗Minister von Roon, der Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow, überreichte einen Gesetzentwurf, betreffend die Gemein⸗ heitstheilungs⸗Ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Entwurf wurde der um 7 Mitglieder zu verstärkenden Agrarkommission überwiesen.
Die Wahlen der Abgg. v. Brauchitsch (Deutsch⸗Crone) und Klein (Hannover) wurden ohne Diskussion für gültig erklärt.
Es folgte 2) Vorberathung im ganzen Hause über die Gesetzentwürfe: a) betreffend die fernere Geltung der Verord⸗ nung vom 30. Mai 1849 (Gesetz⸗Sammlung S. 205) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußi⸗ schen Monarchie vereinigten Landestheilen, b) betreffend die an⸗ derweitige Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Ab⸗ geordneten. ““
Die Generaldebatte wurde zunächst über den letzteren Ge⸗
50*
Der Referent, Herr
Hasselbach in gleichem Sinne ausgesprochen hatte, trat das Haus
der Spezialdiskussion die §§. 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage und ; Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz und Herr v. Schlickmann ebenfalls gegen
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