Liebe 1
Hagel-Assecuranz-Gesellschaft von
für das Jahr 1868.
ö zunddreissigster Abschluss
1 ., “
Einnahme.
liquidirte Kosten, v Prämie für Thlr. 30,603,988 Police-Gebühren Zinsen, Agio ete
Ausgabe. Vergütung auf 1820 angemeldete Schäden Rückversicherung.
Provision und sonstige Emolumente der General-, Haupt- und Special-Agenten, so wie
sämmtliche Verwaltungs- incl. Schaden-Taxkosten
Reserve für nach Abschluss liquidirte Kosten, mögliche Ausfälle etc. aus den verflossenen
Jahren ..
Ab die statutenmässige resp. kontraktliche Tan
werden zur Ergänzung des, im vorigen Jahre angegriffenen Grundkapitals
mässige Höhe von Thlr. 1,000,000 verwendebckt
Es fliessen nach dem ersten Statuten-Nachtrage in den Reservefond.
Kommen zur Vertheilung als Dividende auf 1000 Stück Aktien à 18 Thlr.
An Sola-Wechseln der Actionaire .. „ Lombard-Forderungen.. Wechsel im Portefeuille 8 Kassenbestand und Guthaben bei der Bank des Debitoren... h“ 1 Uebergangs-Conto.. 11“
1 T“ Per Grundkapital in 1000 Stück Actien à 1000 Thlr... ““ „ RKeserve für nach Abschluss liquidirte Kosten, mögliche Ausfälle flossenen Jjahren. Creditoren. X“ C1“
%° % m m⅔
Reserve für eine noch nicht abgehobene Hagelentschädigung aus 1868. 1“
Tantiême der Direktion und des Bevollmächtigten Dividende G
“
Berlin, den 1. Januar 1869. “ Berliner Hagel
Nicht verbrauchter Theil der in der vorjährigen Bilanz zurückgestellten Reserve für nach Abschluss Ausfälle ete. aus den verflossenen Jahren 8 ersicherungssumme abzüglich Ristorno und Rückversicherung ⸗
tiéme der Direktion und des Bevollmäec atigten Von den somit verbleibenden
A4“
-Assecuranz- Riess. Warschauer. Directoren.
Thlr.
Thlr.
Thlr.
“ 2
223,402 66,101
1“
93,772 5,626 88,146
also
auf seine statuten-
Summa wie oben
929
1,116
—-r. 11,000,000
etc. aus den ver- b 1,761 178
,626 8 18,000 8 1,027,569
Cesellschaft von 1832.
F. Güterbock. E. Praetorius.
A. Herz. Bevollmächtigter.
Ab 20. Januar d. J. wasser der Schlesischen Gebirgsbahn der Güter⸗Verkehr und auf Station Walden⸗ burg der Personen⸗ und Güter⸗Verkehr nach Maßgabe der bestehenden Tarife ins Leben. Das Nähere ist auf diesen Stationen zu erfahren. 12. Januar 1869. 8
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
ARxWes
Heveana.
„ Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1951 „Bekanntmachung. Bei der heutigen Ausloosung der am 1. Juli d. J. einzulösenden Z“ des Stuhmer Kreises sind folgende Nummern gezogen worden: I. der ersten Emission auf Grund des Allerhöchsten Privile iums vom 21. November 1864: Ghtetgiite Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 3. 6. 10. 15. 19. 22. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 17. 18. 20. 33. 35. der zweiten Emission auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 14. Mai 1866: 8 Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 23. 32. . Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 1. 20. 37. 44. Dief . x6 à 25 ö 8 2 LEb iese igationen werden hierdurch den Besitzern gekündi h der Aufforderung, die Kapitalbeträge 1. Zaflf Iedtündigt S hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse baar in Empfang zu nehmen. „ Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 1. Juli 1869 auf. Stuhm, den 25. Januar 1869. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Stuhmer Kreise,
tritt auf Station Alt⸗
Bekanntmachung. ei der heut in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vomf 26. März 1866 stattgefundenen Ausloosung der nach dem Amort⸗ sationsplane in diesem Jahre zu tilgenden 6 Stück der vom Saganer Kreise ausgegebenen Kreisobligationen à 100 Thlr. sind folgende Num⸗ mern gezogen worden:
1 . 196. 197. 261. 385. 406. 537.
Die gegenwärtigen Inhaber dieser Obligationen werden aufze⸗ fordert, dieselben nebst den dazu gehörigen Coupons Serie I. Nr. 5 bis! gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages ö111“
8 44“ zur hiesigen kreisständischen Chausseebau⸗Kasse im coursfähigen Zu⸗ stande zurückzuliefern.
Sagan, am 24. September 1868. b Die ständische Kommission für den Chausseebau im Saganer Kreis⸗
[296⁄%6 Aachen⸗Mastrichter Eisenbahngesellschaft. „Wir machen hiermit bekannt, daß r 558 S Novemba 1867 und 17. Februar 1868 ausgeloosten Prioritätsobligation unserer Gesellschaft öW 16 Stück à 100 Thlr. E““ à 500 à 100 à 200 à 500 ö“ 18 von der III. Emission 8 heute in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines protr⸗ kollirenden Notars verbrannt worden sind. v16“ Aachen, den 27. Januar 1869. Die Direktion.
von der I. Emission,
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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr
Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile 2 ½ Sgr.
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ZAue post-Anstatten des In⸗ 1⸗ Auslandes nehmen Hestellu an, Berlin die Expedition des Apaegs
eußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 1a, Eche der Wilhelmsstraße.
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2538
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rendanten des Kadettenhauses zu Berlin, Rechnungs⸗ Rath Glietsch, und dem Polizei⸗Inspektor, Lieutenant a. D. Crolow zu Sagan, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Ober⸗Pfarrer Kuhn zu Friedland in der Niederlausitz den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem katholischen Schullehrer Schwellenbach zu Dattenfeld, im Kreise Waldbröl, den Adler der vierten Klasse desselben Ordens, dem katholischen Schullehrer Claassen zu Kalterherberg, im Kreise Montjoie, das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Stuben⸗ maler Lorbé zu Zeitz die Rettungs⸗Medaille am Bande;
Dem Berg⸗Revierbeamten, Berg⸗Assessor Gallus zu Witten, und dem Verg⸗Inspektor Engelhardt zu Ibbenbüren den Cha⸗ rakter als Berg⸗Rath, sowie
Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Krichauff in Altona den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. “
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2.
Norddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes die bisherigen Konsularagenten E. Liep⸗ mann in Oran, C. Bronde in Bona und H. Rheinboldt in Philippeville zu Vize⸗Konsuln des Norddeutschen Bundes zu
ernennen geruht. X
Verordnung, betreffend die Organisation der Disziplinarbehörden in b Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.
Vom 18. Januar 1869. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen in Gemäßheit des zwischen Preußen und Waldeck⸗Pyrmont geschlossenen Vertrages vom 18. Juli 1867, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont an Preußen (Gesetz⸗Samml. für die Preußischen Staaten von 1868 S. 1, Fürstlich waldeckisches Regierungsblatt von 1867 S. 133), auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, für das Gebiet der genannten Fürsten⸗ thümer, was folgt: 1 1
Art. I. In den Fällen, für welche in dem Staatsdienstgesetz vom 9. Juli 1855 (Fürstlich waldeckisches Regierungsblatt S. 191) die Verfügung oder Entscheidung der Regierung, ihres Vorstandes oder einer Abtheilung derselben angeordnet ist (§§. 15. 16. 20. 22. 25. 30. 31. 32. 39. 40. 49. 70. 81. 85. 110. 112. 113), tritt an die Stelle dieser Behörden hinsichtlich der Verwaltungsbeamten die Verfügung oder Entscheidung des Landesdirektors, hinsichtlich der Justizbeamten die der vorgesetzten Aufsichts⸗ und Disziplinarbehörden nach Maßgabe der in Preußen geltenden Vorschriften und, wo solche nicht zutreffen, die Unseres Justiz⸗Ministers. 1 . .
Art. II. In den Fällen, für welche in dem Staatsdienstgesetz oder Entscheidung des Obergerichts oder 1n Prä⸗
die Verfügung
sidenten angeordnet ist (§§. 40. 49. 110. 112. 114. 117.), erfolgt die⸗
selbe fortan durch Unser Appellationsgericht in Cassel beziehungsweise dessen Ersten Präsidenten.
Art. III. An die Stelle des §. 91 des Staatsdienstgesetzes, be⸗ treffend das Disziplinargericht erster Instanz für nichtrichterliche Be⸗ amte, tritt folgende Bestimmung. Das Disziplinargericht wird fortan
ebildet: I. in Ansehung der dem Landesdirektor untergeordneten
eamten von Unserer Regierung zu Cassel; II. in Ansehung der Sub⸗ altern⸗ und Unterbeamten der Justizverwaltung von Unserm Appella⸗ tionsgericht in Cassel; III. in Ansehung der von Uns angestellten oder bestätigten Beamten von Unserem Disziplinarhof in Berlin.
Art. IV. An die Stelle der §§. 107. 108 des Staatsdienstgesetzes tritt folgende Bestimmung: Die Funktionen des Disziplinargerichts zweiter Instanz werden derjenigen preußischen Behörde übertragen, welche diese Funktionen in Betreff der preußischen nichtrichterlichen Beamten ausübt.
„Art. V. Die preußischen Disziplinarbehörden entscheiden in den Fällen der Artikel III. und IV. auf Grund des vor denselben in preußischen Disziplinarsachen stattfindenden Verfahrens. Die Ent⸗ cheidungen ergehen unter der Formel: »in Gemäßheit des zwischen
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aauf eine Maschine zum Reinigen und g-. von Ge⸗
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Das dem Kaufmann J. H. F.
Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont geschlossenen Staatsvertrages vom 18. Juli 1867.⸗
Art. VI. Als Disziplinargerichte gegen richterliche Beamte (§. 116 des Staatsdienstgesetzes) fungiren in erster Instanz Unser Appellations⸗ gericht in Cassel, in zweiter Instanz Unser Ober⸗Appellationsgericht.
Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesen Gerichten üben auch in den Disziplinarsachen, welche hiernach an sie gelangen, die im Staatsdienstgesetz der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Pflichten. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften, welche für das Ver⸗ fahren vor den gedachten Gerichtshöfen in preußischen Disziplinar⸗ sachen maßgebend sind. Die Entscheidungen ergehen unter der im Artikel V. bezeichneten .
Art. VII. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün⸗ dun n Fralt 8 Söchs
rkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ecchüs 88 Gegeben Berlin, den 18. Januar 1869. 8 (L. S.) Wilhelm.
Gr, v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Leonhardt.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Navigationslehrer⸗Aspirant Gustav Frie drich Johann Erich ist zum Königlichen Navigationslehrer Navigationsschule in Barth angestellt
Das dem Kaufmann J H. F. Prillwitz in Berlin unter
dem 14. Dezember 1867 ertheilte Patent
treidekörnern in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben. 1“
8 1““ E“ 1I““ n Das dem Techniker Moritz Niese, früher zu Lauchhammer wohnend, unter dem 6. Januar 1868 ertheilte Patent: 1 auf einen selbstthätigen Expansionsschieber für Dampfmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung angewiesenen Zu⸗ Lernaneenseseung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theils desselben zu hethtethhhbuu “ ““ Prillwitz in Berlin unter dem 14. Dezember 1867 ertheilte Patent auf eine Maschine zum Schmieden von Schraubenbolzen in der durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zusammen⸗ setzung, ohne Jemand in der Anwendung bekann eile zu beschränken, “ 982 ist aufgehoben. ..“
qFNuagsneriunsg..
114“*“
9. Plenarsitzung des Herrenhauses am Sonnabend, den 30. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr. 1) Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Fortdauer des in dem Gesetz vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5 Millionen Thalern. 2) Bericht der⸗ selben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ueber⸗ nahme der auf den Erträgnissen des Staats aus dem Cöln⸗ Mindener Eisenbahnunternehmen lastenden Verpflichtungen zur Gewährung von Zinszuschüssen und Amortisationsbeträgen auf die allgemeinen Staatsfonds. 3) Bericht derselben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die eststellung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr 1869. 4) Bericht der X. Kom⸗
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