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raphenwesens für das gesammte Gebiet des Norddeutschen der Re ierun ur Berücksichtigung zu überweisen. Abgeordne⸗ “ 1“ vd11“ 467 ö“ 1 Pundes eingetreten ist, erscheint es wünschenswerth, die den ter v. Hennig befürwortete seinen Antrag. -. die Schüler in die Anstalt getreten sind, zu ergänzen und weiter — Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ Eisenbahnen im Interesse der Bundes Telegraphenverwaltung An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die u fördern. Es wird vorgeschlagen, neben dem eigentlichen Fach⸗ genen Nachrichten ist S. M. Brigg Musquito⸗ am 30. Ja⸗ aufzuerlegenden Verpflichtungen gleichmäßig zu bemessen. Es Abgeordneten v. Brauchitsch (Elbing), Lasker, Dr. Wantru nterricht in den bisherigen Lektionsplan Geographie, Geschichte, nuar cr. von Gibraltar in See gegangen. 8 7.
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ist daher die Zusammenstellung der Verpflichtungen, welche bei Dr. Kosch und der Referent Abg. Struckmann. Der Regierungz, Französisch und Englisch einzufügen. “ Konzessionsertheilung für neue Eisenbahnunternehmen den Ge⸗ Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath de la Croix griff gleichfahl Seutsc. en hc sagt die Denkschrift, vkann die Aufgabe der Sachsen. Weimar, 1. Februar. Der Fürst Reuß sellschaften im Interesse der Bundes⸗Telegraphenverwaltung in die Diskussion ein. Provinzial⸗Gewerbeschulen nicht darin bestehen, die Schüler für j. L. ist am 30. Januar Abends wieder von hier abgereist. aufzuerlegen, beziehungsweise von den Verwaltungen der Der Antrag der Kommission wurde mit dem Amendement ein einzelnes Handwerk oder Gewerbe auszubilden; es ist aber — Heute Mittag 1 Uhr wurde die außerordentliche Sitzung Staatseisenbahnen zu übernehmen sind, von dem Bundes⸗ des Abg. v. Hennig angenommen. Schluß der Sitzung 3 Uhr ein Bedürfniß, den theoretisch⸗praktischen Unterricht so weit zum des Landtags in herkömmlicher Weise im Ständehause erö kanzler dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes zur 10 Minuten. g.2 9g 1 1m Abschluß zu bringen, daß die Schüler bei ihrem Eintritt in die net. Der Staats⸗Minister von Watzdorf verlas die Proposi⸗ Beschlußnahme vorgelegt worden. Der Bundesrath hat II .“ v““ Praxis den benöthigten Anhalt finden. 15 tionsschrift. Inhalts derselben werden dem Landtag folgende in Folge dessen am 21. Dezember vorigen Jahres unter— “ v11““ Bei der jetzigen Einrichtung der Provinzial⸗Gewerbe⸗ Gesetze zugehen: ein Nachtrag zu dem Gesetz vom 7. Januar einzelnen Abänderungen der zusammengestellten Verpflich⸗ — Die Denkschrift, welche für die Konferenz zur Reor⸗ schulen mangelt ncer Grad der Reife selbst den ausgezeichnet: 1854 über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden; ein tungen beschlossen: daß dieselben a) von den Verwaltungen ganisation der Provinzial⸗Gewerbeschulen von Seiten sten Schülern; sie stehen bei ihrem Eintritt in die Praxis rath⸗ Gesetz, betreffend die Beseitigung des Vorbehaltes der besseren der bereits bestehenden und der neu anzulegenden Staatseisen⸗ des Handels⸗Ministeriums den Mitgliedern derselben übergeben los da und wissen von den erworbenen theoretischen Kennt: Rechte Dritter; ein Gesetz, betreffend die Zuständigkeit der Ge⸗ bahnen zu übernehmen, ) bei Konzessionsertheilung für neue worden ist, enthält zunäͤchst einen kurzen historischen Aleberblik nissen keinen Gebrauch zu machen. Sowohl zur Beseitigung richte für die Bestätigung der Annahme an Kindesstatt; ein Eisenbahnunternehmen den Gesellschaften im Interesse der über das Provinzial⸗Gewerbeschulwesen. Nach demselben er. dieses Uebelstandes als auch zur Einfügung der neuen Unter⸗ egh. Nachtrag zu dem Gesetze über Sporteln und Gebühren Bundes⸗Telegraphenverwaltung aufzuerlegen, 9) für die be- mangelten bis zum Jahre 1850 die damals bestehenden Pro.— richtsgegenstände in den Lektionsplan wird es erforderlich sein, der Gerichts⸗ und EE“ vom 31. August 1865 / reits konzessionirten Eisenbahngesellschaften insofern einzufuͤhren vinzial⸗Gewerbeschulen eines geordneten, einheitlichen Organisa⸗ den bisherigen zweijährigen Kursus auf drei Jahre auszudeh⸗ ein Nachtrag zu dem Gesetz vom 11. Dezember 1850, seien, als die Bundes⸗Telegrapbenverwaltung es beantragt und tionsplanes. In ihrer henee a , in ihrer Ausstattung nen und den beiden Klassen I. und II. der jetzigen Provinzial⸗ betreffend die Beitreibung der Abgaben an den Staat
ie Besti en der Konzessionsurkunden es gestatten und in ihren Lei atli sedent verb en noch eine obere dritte Ia. mit einjährigem Kur⸗ und an öffentliche Anstalten, ein Nachtrag zu dem die e“ be zess inden gest 8 in ihren Leistungen fand eine außerordentliche Verschieden Gewerbeschulen noch jährig Gesetz vom 5. März 1851 über die Hande vermesung⸗
“ heit statt. Mehrere dieser Anstalten waren nichts weiter alz sus hinzuzufügen. In dieser oberen Klasse, wo naturgemäß C. 1 3 V h He de 42, 8 tschieden vorwalten muß, wird den An⸗ ein Gesetz, betreffend die Ablösung der grundherrlichen Rechte einklassige Handwerksschulen. Nach mehrjährigen eingehenden der Fachunterricht entschieden ß, he igen ständigen Bezüge der Kitchen, Pfarreien dud
Berathungen erfolgte die Reorganisation des gesammten Ge⸗ orderungen, welche der künftige Lebensberuf der Schüler an
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herren⸗ werbeschulwesens im Jahre 1889 Die dabei maßgebend gewe. 98 Anstalt stellt, Rechnung zu tragen sein. Schulstellen, und ein Gesetz über die Zuständigkeit der Pfarrer
8 F 1 8 E.““ der §. 1 des Jagdpolizei⸗ senen Grundsähe, sowohl in Betreff der Provinzial⸗Genlarbe⸗ Nach ihrem Lebensberuf bilden die Schüler der Provinzial⸗ bei Eheschließungen, wenn beide Braukleute oder ein Theil der⸗ Die Ausübung d d wird jstehenden Besti schulen als auch des Gewerbe⸗Instituts sind in einer Cirkular⸗ Gewerbeschulen folgende vier Hauptgruppen: e selben der katholischen Kirche zugethan. §. 1. ie Ausü ung der Jagd wird nachstehenden Bestim⸗ verfügung vom 5. Juni 1850/ wie olgt, angegeben: 1) Bauhandwerker. 8 nesaeege „Hierauf übernahm Abg. Petzold den Vorsitz als Alters⸗ ans eehe “ c“ „Die Aufgabe des Königlichen Gewerbe⸗Instituts und die 2) Für den mechanisch⸗technischen Gewerbebetrieb, als: Werk⸗ praäisident, um die Wahl des Präsidiums zu leiten. Zum Praͤ⸗ ohne Debatte angenommen. Den §. 2 eantragte die Kom⸗ der Provinzial⸗Gewerbeschulen sind in ihrer Grundlage dieselben führer in Maschinenbau⸗Anstalten, Inhaber kleiner mechanischer sidenten wurde Abg. Fries, zum 1. Vizepräsidenten der Abg. ;- g R Fassung d d. und nur der Größe nach verschieden. Jenes soll, wie diese Fabriken ꝛc. ö“ WE118““ “ ͤwbaa) solche Besitzungen, welche in einer oder mehreren an einander ih Ausbildung verschaffen; während sich aber das führer in e Fabriken und Hüttenanlagen, Färber, nach a8 »N. K.v, folgende: “ J ng 1 renzenden Gemeinden oder Gutsbezirken, beziehungsweise Gemeinde⸗ Königliche Gewerbe⸗Institut, als die höchste technische Lehranstalt Gerber, Destillateure ꝛc. lt Vorbild Alle ausschließlich mit Geld strafbaren Uebertretungen der Mili⸗ und Gutsbezirken einen wirthschaftlich benutzten Flächenraum von des Staates, die Ausbildung von eigentlichen Technikern, die 4) Künftige Techniker, welche die Anstalt zur Vorbildung tärpersonen, so wie die gemeinen Verbrechen und Vergehen der ohne wenigstens 300 Morgen einnehmen und in ihrem Zusammenhange zur Einrichtung und Leitung von Fabrikanlagen befähigt sind, für den Eintritt in die Gewerbe⸗Akademie oder eine polytechnische Zeitbestimmung lediglich auf Einruf beurlaubten Angehörigen der 82 82 enees v K ö2 b.* ö“”“ zum Ziele setzen muß, sind die Provinzial⸗Gewerbeschulen dazu Schule besuchen. 1 4 aktiven Armee werden den bürgerlichen Gerichten zur Bestrafung Grundbesißer selbst ü. de „Gehöft bilbe⸗ dee e n nh ker. bestimmt, die verschiedenen andwerker, Maurer⸗ und Zimmer⸗ Diesen vier Gruppen entsprechend wird es sich empfehlen, überlassen, während sie bisher sämmtlich zur Zuständigkeit der Militär⸗ rechung des Zusammenhan 88 nicht an efehen/ chen wenia die uter. meister, Brunnenmacher „Mühlenbauer, Gerber, Bierbrauer,— die obere Klasse Ia. in vier Abtheilungen zu zerlegen und den gerichte gehörten. Dagegen wird die Zuständigkeit der Militärbehörden toriale Theilung eines Grundstaͤchs durch die Landesgren -s 1 Destillateure, Färber ꝛc., sowie Werkführer für Fabriken zu “ Lektionsplan so anzuordnen, daß der Unterricht in allen zur in gemeinen Verbrechens⸗ und Vergehenssachen der unter der Fahne b) alle dauernd und gegen den Einlauf von Wild volständig ein⸗ unterrichten.« 1d allgemeinen Fachbildung gehörigen Unterrichtsgegenständen ein zum Dienste präfenten Soldaten aufrecht . wie solches aus⸗ gefriedeten Grundstucke. Im Großen und Ganzen bezeichnet die Denkschrift die Auf⸗ — gemeinsamer, dagegen für das die Gruppe charakterifirende Fach nahmslos in allen Armeen des Kontinents der Fall ist. Die Militär⸗ 1 Daraber, ob i vebinzungen der Lit ab bv d d be di 1 b s „ in getrennter ist.⸗ strafgerichtsbarkeit wird durch Militäruntergerichte, ⸗ “ gungen de a und b vorhanden sind, gabe dieser kehranstalten als dieselbe wie damals, aber die inn —2. (Feld⸗) Gerichte und durch das Militärobergericht als ordentliche en scheide 8. 8 a “ 8 Zielpunkte seien ungleich weiter hinausgerückt worden. Denn Der Denkschrift ist ein Lektionsplan, die Berechnung der Gerichte verwaltet. Das Verfahren bei denselben ist öffentlich und 1 eantrag Fürst v. Pleß: zu setzen statt 300 Mor⸗ es liege in der Natur der Sache, daß das Gewerbeschulwesen Kosten, welche eine neu organisirte Anstalt erfordern wird, so mündlich. Die Militäruntergerichte werden bei den Abtheilungen gen. orgen. . mit der Gewerbethätigkeit in Wechselwirkung stehe, daß, wäh⸗ wie eine Beschreibung und ein Kostenanschlag für die Errich⸗ und Kommandantschaften errichtet und bestehen aus dem Komman⸗ An der Debatte betheiligten sich die Herren Fürst Pleß, rend diese stetig fortschreite und sich mehr und mehr erweiter, tung besonderer Gebäube für die Provinzial⸗Gewerbeschulen danten, dem Auditor und einem Hfftzier als Richter, die staatsanwalt⸗ Baron v. Riedesel, Herzog von Uljest, Graf Borries, der Refe⸗ jenes nicht auf derselben Stufe stehen bleiben dürfe, sondern in =8 beigefügt. Nach der vorgeschlagenen neuen Einrichtung der schaftliche Funktion versehen 2 Militärpraktikanten und Offiziere. Zu
rent Hr. v. Wedell und der Regierungs⸗Kommissar, Präsident vicke 2 8 ihrer Zuständigkeit gehören die strafrechtlichen Uebertretungssachen; die g 9 ssar, Präst seiner Entwickelung mit den Anforderungen der Zeit gleichen Schulen würde eine solche sieben Lehrer haben müssen. Das vhrer. Sustind sachtng welche meistens zugleich auch Disziplinarübertre⸗
Oppermann. Schritt halten müsse. Bei dem Gew jährli d
8 ritt . erbe⸗Institute machte sich— Schulgeld soll auf 24 Thlr. jährlich festgesetzt wer en. “ d/ verbleiben den Disziplinarbehörden, insofern sie nach Obi⸗ 88 ö““ abgelehnt, und bereits in den ersten zehn Jahren nach Einführung des Nach den seither maßgebend gewesenen Grundsätzen bei I“ zur Zuständigkeit den Heeseillchern Gerichte gehören. Die enommen vZ““ erwähnten Organisationsplanes das Bedürfniß einer Gründung von Provinzial⸗Gewerbeschulen besorgt der Staat Militarbezirksgerichte im Kriege, Feldgerichte, werden nach Bedürfniß bei g G Neugestaltung seiner Lehrverfassung geltend. In Folge dessen die erste Einrichtung des Lehrapparats einschließlich der Aus⸗ den höheren Kommanvdostellen als ständige Gerichte konstituirt. Sie
Dem §. 3 empfiehlt die Kommission folgende Fassung zu wurde für diese Anstalt d 1 irti 1 mi t tskundigen Staats⸗
. 8 as noch gegenwäͤrtig bestehende Regu⸗ stattung des chemischen Laboratoriums wohingegen der be⸗ sind mit rechtskundigen Richtern und besonderen rechtskundigen Staats⸗- geben: lativ 1 gfü g 8 öthigen Lokali anwälten besetzt. Zu ihrer Zuständigkeit gehören alle Verbrechen und gtiv vom 23. August 1860 in Ausführung gebracht. Da die treffenden Kommune die freie Gestellung der nöthigen Lokalien, ö 8 8 80 Sehee
»§. 3. Wenn die im §. 2 bezeichneten Grundstücke mehr als 3 Studirenden der G beak 4 t b Räum Besitzern gemeinschaftlich gehoͤren, so ist die eigene Ausübung der Jagd hs eit,e.. ademien inüberwiegender Mehrheitihre ihre bauliche Unterhaltung und die Ausstattung der Räume 2 wornen ist unmaglich. Der wngettnat, 1ul n dnse nüneee auf diesen Grundstüͤcken nicht sämmtlichen Mebe stattet. Pih Vorbildung in Gewerbeschulen erhalten, so hätte naturgemäß — mit den für den Unterricht erforderlichen Subsellien obliegt. Geleh venbesdisen güee Als ordentliches Kenmmnssichnder 4 die
4 . sitzern ge N1,Snh eb. 1 1— Iic selben müssen solche vielmehr einem bis höchstens dreien unter ihnen schon aus diesem Grunde auch gleichzeitig eine Umgestaltung ¹ An diesen Grundsätzen soll auch künftig festgehalten werden. Urtheile ist die Nichtigkeitsbeschwerde an das Obergericht gewährt, wel⸗ Lebees Richtern besteht und bei dem ein Ober⸗
übertragen, doch steht ihnen auch frei, die Jagd ruhen oder durch einen der Provinzial⸗Gewerbeschulen erfolgen müssen. Aber auch in Die Anforderungen, welche in dieser Beziehung an beide Theile ches nur aus rechts n angestellten Jäger ausüben zu lassen oder sie zu verpachten. Bezug auf die Hauptaufgabe dieser Schulen, ihren Zöglingen zu stellen sind, werden bei Einführung der projektirten Erweite Staatsanwalt angestellt ist. Das Obergericht erkennt als Kassations⸗
Juristische Personen, insbesondere Gemeinden dürfen die Jagd auf die zum unmittelbaren Eintritt in das praktische Leben be⸗ rung der Provinzial⸗Gewerbeschulen nicht unerheblich gesteigert. hof. Die Voruntersuchungen werden durch selbstständige Untersuchungs⸗ richter bei den Abtheilungen geführt. Außerordentliche Gerichte im
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für gewisse militärische Ver⸗
solchen ihnen gehorenden Grundsiücken §§. 2), wenn sie dieselbe nicht nöthigte Reife zu geben, hat die Erfahrung längst gelehrt, da er Lehrapparat erhält einen bedeutend größeren Umfang und “ verrce Defpachtnha der durch einen ange⸗ sie in gleichem Maße 2 ö heae vhrt B 8 böecheradhe ün erdagtgineun⸗ sind nicht mehr ausreichend. — Felde sind die Militär⸗Standgerichte Derselbe ohne Diskusston “ t und d di zögerung dieser Maßregel hat darin ihren Grund, daß die Unter⸗ Da die wenigsten Provinzial⸗Gewerbeschulen eigene zu diesem brechen. 8 Debatte über die §§. 4 bis 10 und dis hi 8 li G An⸗ haltungskosten der Provinzial⸗Gewerbeschulen von dem Staate Zwecke errichtete Gebäude besitzen, sondern vielmehr in Räumen Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Februar. (W. T. B.) eee eshe F. derslben nün orliegenden An⸗ und den betreffenden Kommunen zu gleichen Theilen getragen untergebracht sind, welche ungeeignet für solche Anstalten sind, Die »Wiener Zeitung« meldet in ihrem amtlichen Theile, daß von Bernuth, Graf Rittber affelbach sich werden. Die Umgestaltung dieser Schulen erfordert eine Er⸗ so spricht die Denkschrift die Erwartung aus, daß die Gemein⸗ der vom Präsidenten der provisorischen Regierung in Spanien Dr. Götze, von Kleist. Retzow, Ra ch und 9, d Kaf⸗ b T, di⸗ höhung der bisherigen Zuschüsse und eine Erweiterung der un⸗ den, in deren Interesse die Schulen zunächst gegründet sind, neu ernannte Gesandte am diesseitigen Hofe, Manuel Rances, Reglerun gs. Kommiffare 2 th aschscun 4 bene⸗ rstmeister⸗ Böegeichend 9” Schullokale oder den Bau enzeis zur Errichtung zweckentsprechender Schulgebäude bereit sein 8 “ Lear- Kaser, un Eelgehennab 8⸗ des Beglau ici 8 “ S ebäude. Eine weitere Hinausschiebung der Maßregel i werden. 8 igungsschreibens empfangen wurde. G neee, acs nr dgcshesece en der Minisger 88 “ jedoch nicht möglich, da die Göwerbe schüta 8 1“ Zur Beurtheilung des Raumbedürfnisses für eine vollstän⸗ Prag, 1. Februar. (Pr. Z.) Der Kaiser hat laut Ent wurde ein Verta gun⸗ s⸗Antrag an bm g 2 Uhr Verfassung den Anforderungen der Zeit nicht mehr entsprechen. dig eingerichtete Anstalt ist ein Plan im Allgemeinen auf⸗ schließung vom 13. Januar d. J. dem vom böhmischen Land⸗ — Im weit 98 g ang ve sRe ;. Die Mängel dieser Verfassung giebt die Denkschrift folgender⸗ gestellt, bei welchem vorausgesetzt ist, daß jeder Schüler in den tage beschlossenen Gesetze, wodurch der §. 18 der Landtags⸗ Haus der Abge⸗ dn 89 K.ae Sgeg sdas be maßen an⸗ Vortragszimmern 13 O.Fuß und in den Uebungs⸗ und Zeichen⸗ Wahlordnung für Böhmen abgeändert wird, die Sanktion nicht ersten Bericht 122 168¾ nf en in die Berathung ein über den „¹) Der Mehrzahl der in die Anstalt eintretenden Zöglinge sälen 30 Q.⸗Fuß in Anspruch nimmt, und daß jede Klasse etwa ertheilt. Mittaliedern 28 veeementifton für Petitionen. Von zahlreichen fehlt sowohl die allgemeine Schulbildung, als auch die mit 40 Schüler zählt. Die Anzahl der Zimmer ist auf B, mit ne. . 8. b De Scnat beihit. . Petition enr 18.g h. Z1313 “ w der Provinzial⸗Gewerbeschulen 88 Flächenraume von 12,200 Q.⸗Fuß und die Baukosten⸗ date 8. 1 Fse. Fet Sa Haf. 30. Juli 1789 gänzlich aufzuheben 2) Den Gemeinden der e die Anstalk lbst ong Für. den technischen Unterricht umme auf 30. bis 40,000 Thlr. berechner. Ueber eine Petition, welche die Gestattung der Leichenverbren 1 iten F verlei . elbst den Schülern keine G it bietet, Rut um Schluß folgt noch eine Nachweisung der in Preußen „welch b 1 ren⸗ . ebeenereh zu verleihen. 2 Fa dieser Pe⸗ sich diese Bildung nachträglich 8ö Illegenheit deert, de —— Es sünd deren 27; sie nung anstatt der Beerdigung verlangte, wurde zur Tagesord⸗ ee. des Kommisfi * vn. ennig, vor att des An⸗ zweijährige Cursus ist nicht ausreichend; 3) dis Ausbildung befinden sich zu Königsberg, Graudenz, Danzig, Stettin, Stral⸗ nung übergegangen. EE iRas V ¹ ihung der K V .⸗ hür9 autet: » Das Gesuch um der aus der Provinzial⸗Gewerbeschule unmittelbar in das sund, Frankfurt a. O., Potsdam, Halberstadt, Halle, Erfurt, mnat ofßzeicl⸗ vom 31. Jammar en 8 ktion — er 5 ung 5 orporationsrechte der Regierung zur Erwägung praktische Leben eintretenden Zöglinge ist eine unzulängliche.“ Brieg, Schweidnitz, Gleiwitz, Liegnitz, Görlitz, Bielefeld, Münster, Kaiserliches Dekret, welches die Errichtung einer fünften Sektion 1 / . G ) e-w 8 — b n b ; 8 — 7 1öup C Moc 8 8 8 8 g 8 Gewerbeschule, die allgemeine Bildung, mit welcher oblenz, Trier, Saarbrücken. bie Finanzwissenschaft, das öffentliche und Verwaltungsrecht,
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