8—
mten Folgendes zu bemerken: Wenn ein Königlicher Beamter der . Melgendter zen bekommt, wonach er eine ermäßigte
Miethssteuer zu bezahlen hat, dann — wenn ich von dem Gefühle
vieler mir bekannter Amtsgenossen urtheilen kann auf das Gefühl
aller — dann erröthet er nicht darüber, daß er weniger Miethssteuer als andere Einwohner bezahlt; denn er sagt sich: hätte ich meinem eigenen Entschlusse folgen können, so wohnte ich nicht in Berlin, so würden mich überhaupt dergleichen hohe Steuern nicht tref⸗ fen, wie sie den hiesigen Einwohnern obliegen, und wie sie in noch weit höherem Maße binnen Kurzem ihnen ob⸗ liegen werden und wofür die Stadt Berlin Aequivalente bietet, von denen ich den größten Theil als Staatsdiener nicht in gleichem
Maße mit genießen kann. Darum, meine Herren, und weil dies
Alles vorzugsweise diejenigen Beamten trifft, die ein geringes Amts⸗
einkommen haben, hauptsächlich Beamte unter 1000 Thlr. Besoldung
— und überhaupt nur für diese erheben wir vorzugsweise das Wort —
darum ist es, daß die Regierung glaubt, an diesen Exemtionen fest⸗
halten zu müssen. Grade in großen Städten, wie Berlin ist, und
grade in dem ebenbemerkten Sinne braucht ein Beamter keinen .
stand zu nehmen, für die Erhaltung dieser Immunitäten selbst in die
Schranken zu treten.
b — Am Schlusse dieser .oeatt ergriff der Regierungs⸗ nissar noch einmal das Wort: 1 b dommais drei Teoen⸗ Um den Beweis dafür zu liefern, daß die
Kabinetsordre von 1834 nicht für Schleswig⸗Holstein anwendbar er⸗
klärt werden kann, wird es genügen, wenn ich mir erlaube, die ersten
Zeilen der Kabinetsordre Ihnen vorzulesen:
8 Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums von dem und dem über die streitige Frage: ob ein Grundstück, welchem wegen seiner Bestimmung zu öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken die Be⸗
eiung von den Staatssteuern zusteht, deshalb auch den örtlichen
Kommunalsteuern nicht unterworfen wurde, setze Ich fest, daß in den Provinzen und Ortschaften, in welchen die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts, oder des Gemeinen Rechts
verbindliche Kraft haben, der gegenwärtige Zu⸗
stand beibehalten werden soll; wo selbst also dergleichen Grundstücke von Kommunallasten entbunden sind, hat es dabei sein Bewenden; woselbst sie dazu beitragen, verbleibt es bei dem An⸗ theil, der bisher stattgefunden hat ac. . “ Und dann wird gesagt, daß bei Grundstücken, die erst künftig zu öffentlichen Zwecken erworben werden sollten, die Beitragspflicht zu den Kommunallasten in der Höhe bleiben soll, wie sie bestanden hat zu dem Zeitpunkte des Erwerbes der bezüglichen Grundstücke. Die
Kabinetsordre geht also ausdrücklich auf ein Rechtsgebiet, zu welchem nur ein bestimmter Theil der altländischen Provinzen gehört hat, und sie setzt einen Zeitpunkt — den ihrer Publikation — als Normalzeit⸗ punkt fest, welcher für Schleswig⸗Holstein bis jetzt schlechthin gar keine Bedeutung gehabt hat. Die holsteinsche Städte⸗Ordnung hat einen ganz andern Normalzeitpunkt, dieselbe bestimmt im §. 26: G
Beständige dingliche Befreiungen von den städtischen Gemeinde⸗ leistungen stehen nur zu: b 6 . fnnge 8e Brundslücken, für welche sie bereits auf rechts⸗ gültige Weise erworben sind; zweitens, den in dem Eigenthum der Stadtgemeinde und ihrer alleinigen immerwährenden Benutzung be⸗ findlichen Grundstücken; drittens, den Kirchen und Immobilien der Staatsanstalten und öffentlichen Stiftungen, welche zur Zeit, wenn diese Verordnung in Kraft tritt, in den Städten vorhanden sind; künftige Erwerbungen der Staatsanstalten sind jedoch von solchen Realbefreiungen ausgeschlossen; u. s. w. Diesen, meine Herren, äußerst complizirten Zustand, der in Bezug
8 auf verschiedene Kategorien von Grundstücken den Zeitpunkt des Ge⸗ setzes von 1854 als Norm hinstellt, in Bezug auf andere Kategorien den Zeitpunkt einer künftigen Erwerbung, diesen Zustand hat die Königl. Regierung durch die jetzt vorgeschlagenen Bestimmungen im Wesentlichen zu vereinsachen gesucht sie hat in der Vorlage alle die⸗ jenigen Immunitäten, die nach dieser Städte⸗Ordnung bis jetzt noch sortßestanden haben, mit Ausschluß derjenigen, die den zu öͤffentlichem
Dienste oder Gebrauch bestimmten Grundstücken zukommen, aufge⸗
hoben und hat die Immuntität beschränkt eben auf die letztgenannten Grundstücke, jedoch einschließlich derer, welche künftig zu solchem öffent⸗ lichen Zwecke erworben werden sollten. 1 .
Damit ist für die Kommunen eine Kompensation gegeben — sie verlieren künftig im Großen und Ganzen nicht mehr, als sie gewinnen. Daß aber nicht nur solche Grundstücke, die schon jetzt zu öffentlichem Dienste oder Gebrauch bestimmt sind, sondern auch künftige Erwer⸗ bungen zu solchem Dienste für diesen Fall von Kommunalabgaben freigesprochen werden sollen, beruht auf den rationellen Gründen, die ddie Staatsregierung dafür in den Motiven zu dem Gesetzentwurfe dargelegt hat, und die dahin gehen, daß man bei dergleichen Grund⸗ stücken, deren ganzer Werth und Nutzen zu öffentlichen Zwecken bereits verwendet wird, nicht diesen Nutzen zu Gunsten einer einzelnen Kom⸗ mune im Wege der Kommunalbesteuerung schmälern lassen darf. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meine Herren, es bei dieser Bestimmung der Gesetzesvorlage belassen zu wollen.
Waarenverkehr in den Ost⸗ und Nordseehäfen des Zoll⸗ vereins im Jahre 1867.
Nach der von dem Centralbureau des Zollvereins kürzlich veröffent⸗ lichten Uebersicht über den Waarenverkehr in den Seehäfen des Zoll⸗ vereins ist derselbe im Jahre 1867 ein sehr lebhafter gewesen und hat sich namentlich bezüglich der Waareneinfuhr erheblich günstiger als im Vorjahre gestaltet. — Die Hauptartikel der Einfuhr in den Ost⸗ seehäfen waren: 213,584 Ctr. rohe Baumwolle, 112 pCt. mehr als in 1866 (153,626 aus Großbritannien, 59,939 aus Belgien), 64,345 Ctr. rohes ein⸗ und zweidrähtiges Baumwollengarn, 72 pCt. mehr als in
4 aus Großbritannien), 9314 Ctr. baumwollene Manu “ fast ausschließlich aus Großbritannien, gegen nur 961 Ctr. in 1866, 152,017 Ctr. kalzinirte ꝛc. Soda, 102 pCt. mehr als in 1866 (151,965 Ctr. aus Großbritannien), 102,153 Ctr. Farbehölzer, 91 pCt. mehr als in 1866 ( 44/765 aus Großbritannien, 31,452 aus Hamburg, 6905 aus Bremen, 6146 aus Frankreich, 5040 aus Westindien), 68,671 Ctr. Pottasche, 34 pCt. mehr als in 186 (67,984 aus Rußland), 149,036 Ctr. Schwefel, 163 pCt. mehr als in 1866 (144,038 aus Italien, 4228 aus Schweden und Norwegen), 47,841 Ctr. rohe natürliche Soda, 377 pCt. mehr als in 1866 (47,368 aus Großbritannien), 625,767 Ctr. Roheisen, 22 pCt. mehr als in 1866 (578,393 aus Großbritanmnien, 22,934 aus Dänemark, 8205 aus den Niederlanden, 7439 aus Hamburg), 82,922 Ctr. geschmiedetes Stangeneisen, 100 pCt. mehr als in 1866 (48,699 aus Großbritannien „33,143 aut Schweden und Norwegen), 104,653 Ctr. Eisenbahnschienen, 63 pCt. weni⸗ ger als in 1866 (103,483 aus Großbritannien), 26,288 Ctr. ganz grobe Gußwaaren aus Eisen, 57 pCt. weniger als in 1866 (19,050 aus Großbri tannien, 7176 aus Belgien), 74,550 Ctr. grobe Eisen⸗ und Stahl waaren, 56 pCt. mehr als in 1866 (59,307 aus Großbritannien, 11,572 aus Belgien), 328,728 Scheffel Roggen gegen 37,444 Sch. in 1866 (313,355 aus Rußland), 98,111 Ctr. Oelsämereien, 35 pCt. meh als in 1866 (97,858 aus Rußland), 82,128 Ctr. Maschinen, überwie gend aus Gußeisen, gegen 5318 Ctr. in 1866 (78,899 aus Großbri tannien), 35,232 Ctr. Rohkupfer, 92 pCt. mehr als in 1866 (20/7780 aus Großbritannien, 9052 aus Schweden und Norwegen, 3745 aus
den Niederlanden), 23,638 Ctr. graue Packleinewand, 100 Ct. mehr als in
1866 (23,475 aus Großbritannien), 21,660 Ctr. Branntwein, Rum ꝛc.
17 pCt. mehr als in 1866 (10,306 aus den Niederlanden, 4254 aus 8 Großbritannien, 3580 aus Bremen, 2614 aus Frankreich), 104,396
Ctr. Wein, 11 pCt. mehr als in 1866 (89,117 aus Frankreich, 88 Ss S 2751 aus den Niederlanden, 2414 aus Großbri⸗ tannien), 23,244 Ctr. frische Südfrüchte, 76 pCt. mehr als in 1866 (19,508 aus Italien), 26,828 Ctr. getrocknete Süd⸗ früchte, 12 pCt. mehr als 1866 (10,024 aus Großbritannien, 6383 aus der Türkei, 1930 aus Italien), 44,835 Ctr. Gewürze, 37 pCt. mehr als 1866 (37,278 aus Großbritannien), 523,913 Tonn. Heringe, 22 pCt. mehr als in 1866 (281,326 aus Großbritannien, 234,541 aus Schweden und Norwegen, 5208 aus Dänemark), 248,012 Ctr. Kaffee, 31 pCt. mehr als in 1866 (106,925 aus den Niederlanden, 101,819 aus Großbritannien, 23,911 aus Schleswig⸗Holstein, 7248 aus Hamburg), 270,690 Ctr, Reis, 133 pCt. mehr als in 1866 (176,528 aus Bremen, 61,373 aus Großbritannien, 13,778 aus den Niederlanden, 13,001 aus Dänemark), 1,229,079 Ctr. Salz, 2 pCt. weniger als 1866 (893,707 aus Großbritannien, 309,369 aus Spanien, 26,001 aus Portugal), 143,556 Centner Thee, 62 pCt. mehr als in 1866 (143,044 aus Großbritannien), 24,668 Ctr. raffinirter Zucker, 71 pCt. weniger als in 1866 (24/,102 aus den Niederlanden), 78,272 Ctr. Baumöl, 72 pECt. mehr als in 1866 (16,844 aus Spanien, 4850 aus Italien, 2974 aus Griechenland, 2938 aus Portugal), 71,127 Ctr. Palm⸗ und Kokosnußöl, 86 pCt. mehr als in 1866 (69,936 Ctr. aus Großbritannien), 144,615 Ctr. Talg, 527 pCt. mehr als in 1866 (140,370 aus Rußland), 10,179,321 Ctr. Steinkohlen, 1 pCt. weniger als in 1866 (10,177,173 aus Großbrit⸗ tannien), 100,217 Ctr. Harze, 75 pCt. mehr als in 1866 (45,386 aus Bremen, 29,417 aus Frankreich, 11,492 aus Großbritannien, 6711 aus Belgien), 231,018 Ctr. Petroleum, 84 pCt. mehr als in 1866 (123,694 aus Nordamerika, 58,304 aus Bremen, 21,798 aus Groß⸗ britannien), 13/,108 Ctr. Schafwolle, 21 pCt. mehr als in 1866 (9449 aus Rußland, 3655 aus Großbritannien), 11,174 Ctr. rohes Wollengarn aus Großbritannien, 204 pCt. mehr als in 1866. 8 Die Ausfuhr aus den Ostseehäfen hat sich im Jahre 1867 nicht so günstig, wie die Einfuhr gestaltet, namentlich ist die Getreide⸗ ausfuhr, Weizen ausgenommen, geringer als im Vorjahre gewesen. Welche bedeutende Rolle dieser Artikel im Exporthandel der Ostsee⸗ häfen spielt, geht daraus hervor, daß im Jahre 1867 für ca. 32 ½ Millio⸗ nen Thaler Getreide und Saͤmereien verschifft worden sind. Es wur⸗ den nämlich „usgeführt: 8,510,318 Scheffel Weizen, 19 pCt. mehr als in 1866 (6,505,427 nach Großbritannien, 681,136 nach den Niederlanden 578,991 nach Belgien, 404,947 nach Frankreich, 186,895 nach Schleswig⸗Hol⸗ stein), 2/055,979 Scheffel Roggen, 5 pCt. weniger als in 1866 (1,238,817 nach Schweden und Norwegen, 239,979 nach Dänemark, 134,355 nach Schleswig⸗Holstein, 148,419 nach den Niederlanden, 107,086 nach Bremen, 87,180 nach Großbritannien), 1,157,675 Scheffel Gerste, 56 pCt. weniger als in 1866 (721,024 nach Groß⸗ britannien, 248,059 nach den Niederlanden, 123,483 nach Schweden und Norwegen), 1,080,330 Sch. anderes Getreide, 25 pCt. weniger als in 1866 (795,515 nach Großbritannien, 207,922 nach Frankreich) 347,936 Sch. Hülsenfrüchte, 56 pCt. weniger als in 1866 (238,383 nach Großbritannien, 52,055 nach den Niederlanden, 28,940 nach Schweden und Norwegen), 830,261 Ctr. Oelsämereien, 33 pCt. weniger als in 1866 (550,04 9 nach Großbritannien, 136,368 nach den Niederlanden, 68,978 nach Belgien), 49,539 Ctr. Kleesaat, 144 pCt. mehr als in 1866 (26,234 nach Großbritannien, 21,987 nach Dänemark). Von sonstigen wichtigeren Ausfuhrartikeln sind noch zu nennen: 16,459 Ctr. rohes Blei, 3 pCt. mehr als in 1866 (10,967 nach Rußland, 2939 nach Bremen), 11,185 Ctr. chemische Fabrikate, 12 pCt. mehr als in 1866 (9813 nach Rußland), 166,986 Ctr. Eisenerz gegen 200 Ctr. in 1866 (117,647 nach Rußland, 29,416 nach Dänemark), 124,304 Ctr. Flachs, Werg, Hanf und Heede, 83 pCt. mehr als in 1866 (104,262 nach Großbritannien), 150,818 Ctr. Gartengewächse, 109 pCt. mehr als in 1866, 317,309 Schiffslast Blöcke, Balken, Bretter ꝛc., 2 pEt. weniger als in 1866, 43,141 Ctr. Maschinen überwiegend aus Eisen, 43 pCt. mehr als 1866 (41,770 nach Rußland), 21,877 Ctr. Brannt⸗ wein, 48 pCt. weniger als in 1866, 212,067 Ctr. Mühlenfabrikate, 73 pCt. weniger als in 1866 (104,988 nach Schweden und Norwegen, 58,756 nach den Niederlanden 37,869 nach Großbritannien), 90,762 Ctr.
Syrup 147 pCt. mehr als in 1866 (89,580 nach Großbritannien), 15,282 Ctr.
* 16
die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Aus⸗
worden. Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein
unserm, im hiesigen Rathhause befindlichen, Sitzungssaal Nr. 11 an⸗
Rohzucker und Farin, 63 pCt. weniger als in 1866 (13,957 nach
Großbritannien), 56,540 Ctr. Oel, 83 pCt. mehr als in 1866 (52,795
nach Großbritannien), 10,991 Ctr. rohe Schafwolle, 86 pCt. weniger als in 1866 (8459 nach Großbritannien, 2280 nach den Niederlanden) 112,727, Ctr. Rohzink, 2 pCt. mehr als in 1866 (80,508 nach Groß⸗ britannien, 27,633 nach Rußland), 37,081 Ctr. Zinkbleche, 14 pCt. mehr als in 1866 (28,251 Ctr. nach Großbritannien).
Der Verkehr in den Nordseehäfen ist erheblich geringer, als der in den Häfen der Ostsee gewesen. Die Einfuhr zeigt bei ver⸗ schiedenen wichtigen Handelsartikeln, z. B. Baumwolle, Schwefel, Roh⸗ eisen, Wein, Kaffee, Thee ꝛc., eine Abnahme. Es gingen u. a. ein: 929 Ctr. rohe Baumwolle, 90 pCt. weniger als in 1866, 17,727 Ctr. Schwefel aus Italien, 59 pCt. weniger, 5579 Ctr. rohe Erzeugnisse um Gewerbe⸗ und Medizinalgebrauche, 85 pCt. weniger, (6,997 Ctr. Roheisen, fast ausschließlich aus Großbritannien, 15 pCt. weniger, 9803 Ctr. Stangeneisen aus Großbritannien und Schweden, 2 pCt. weniger, 21,091 Ctr. Flachs, Werg ꝛc. aus Rußland, 83 pCt. mehr, 1,117,394 Schffl. Roggen aus Rußland, den Niederlanden, Bremen, Nord⸗ Amerika ꝛc., 476 pCt. mehr, 52,338 Ctr. Oelsämereien aus Großbri⸗ tannien und Rußland, 60 pCt. mehr, 19,061 Ctr. Gerberlohe aus den Niederlanden, 33 pCt. mehr, 22,464 Schiffsl. Blöcke, Balken ꝛc., haupt⸗ sächlich aus Schweden und Norwegen, 15 pCt. mehr 39,473 Ctr. Wein (36,176 aus Frankreich), 14 pCt. weniger, 59,840 Tonnen He⸗ ringe aus Großbritannien, 6 pCt. mehr, 16,154 Ctr. Kaäffee aus Ham⸗ burg, Bremen, den Niederlanden und Großbritannien, 23 pCt. weniger, 12,167 Ctr. Reis (12,015 aus Bremen), 38 pCt. mehr, 10,249 Ctr. unbe⸗ arbeitete Tabaksblätter aus Bremen, 69 pCt. mehr, 1907 Ctr. Thee, hauptsaͤchlich aus den Niederlanden, 19 pCt. weniger, 8401 Ctr. Leinöl, 6 pCt. mehr, 4950 Ctr. Thran, 26 pCt. weniger, 1,407,079 Ctr. Stein⸗
kohlen aus Großbritannien, 1 pCt. mehr, 18,903 Ctr. Petroleum aus Bremen, Belgien und Großbritannien, 8 pCt. mehr. b
Die Hauptartikel der Ausfuhr aus den Nordseehäfen waren:
26,377 Ctr. ganz grobe Eisengußwaaren nach Schleswig⸗Holstein,
amburg und Bremen, 14 pCt. mehr als in 1866, 65,369 Scheffel
Veizen nach den Niederlanden, 15 pCt. weniger, 4818 Schffl. Roggen, 70 pCt. weniger, 42,389 Schffl. Gerste nach Bremen, den Niederlanden und Großbritannien, 22 pCt. weniger, 679,143 Schffl. Hafer und Buch⸗ weizen nach Großbritannien (576,778 Sch.), Frankreich, Bremen und den Niederlanden 16 Ct. mehr, 175,685 Schffl. Hülsenfrüchte (161,868 nach Großbritannien), 126 pECt. mehr, 12,285 Etr. Oelsämereien, 83 pCt. weniger, 7067 Ctr. grünes Hohlglas nach Hamburg 13 pCt. mehr, 3588 Ctr. Butter, 60 pECt. weniger, 6373 Ctr. Fleisch nach Hamburg, 37 pCt. mehr, 20,759 Ctr. Mühlenfabrikate nach den Niederlanden, 27 pCt. weniger, 4319 Ctr. Rohzucker nach Großbri⸗ tannien, 54 pCt. weniger, 25,363 Ctr. Oelkuchen nach den Nieder⸗ landen und Großbritannien, 150 pCt. mehr, 14,853 Ctr. graues Lösch⸗ und Packpapier (12,659 nach den Niederlanden), 60 pCt. mehr, 6996 Stück Rindvieh nach Großbritannien, 21 pCt. weniger, 461,726 Ctr. Fliesen, Mauer⸗ und Dachziegel nach Bremen, Schleswig⸗Holstein und Hamburg, 51 pCt. mehr.
Die Zahl der in sämmtlichen Häfen der Ost⸗ und Nordsee im Jahre 1867 eingelaufenen Schiffe betrug 17,227 von 1,068,024 Last, darunter 2074 Dampfschiffe von 315,358 Last. Mit Ladung sind 12,879 Schiffe von 842,312 Last, darunter 1843 Dampfer von 256,966 Last eingegangen. Ausgelaufen sind 17,189 Schiffe von 1,091,107 Last (darunter 2080 Dampfschiffe von 318,343 L.), von welchen 12,105 vo 800,885 Last (darunter 1932 Dampfer von 284,056 Last) beladen ge
wesen sind.
2* AERm
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111“ ““
DSteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Kassirer Carl Emil Schoel ist in den Akten S. 153. 69 C. II. die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung aus §. 225 des Strafgesetzbuchs beschlossen Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden kön⸗
weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst
en worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich
. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte
8 ꝛc. Schoel Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleich⸗ zeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des In⸗ und Aus⸗ landes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Schoel zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Es wird
lagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 3. Februar 1869. König⸗ liches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement. Der Kassirer Schoel ist 23 Jahre alt, am 26. Mai 1845 in Königsberg i. Pr. geboren, evan⸗ gelischer Religion, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat blonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbraunen, rasirten Bart, spitzes Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, ist schlanker Gestalt (sehr abgelebt) und hat als besondere Kennzeichen Finnen im Gesicht.
Bekanntmachung. Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft hier vom 8. Dezember d. ꝛJ. ist gegen die aus⸗ getretenen Militärpflichtigen: 1) den Johann Friedrich Wilhelm Mews, geboren am 5. September 1845, aus Ramelow, zuletzt in Nessin; 2) den Hermann Carl Friedrich Frömming, geboren am 9. Dezember 1845, aus Wischow, Kreis Greifenberg, zuletzt in Cölpin, 3) den Ernst Heinrich Specht, geboren am 18. September 1842, aus Colberg, 4) den Wilhelm Carl August Stuhlmacher, geboren am 23. Februar 1842, aus Funkenhagen, zuletzt in Colberg; 5) den Hermann Friedrich Heinrich Krause, geboren am 21. September 1844, aus Glietzig, Kreis Naugard, zuletzt in Schmuckenthin; 6) den Hermann August Friedrich Stieg, geboren am 9. Mai 1844, aus Colberg; 7) den August Friedrich Wilhelm Timm, geboren am 5. Oktober 1846 aus Nestau, Kreis Greifenberg, zuletzt in Nessin; 8) den Max Friedländer, geboren am 25. Februar 1845, aus Stolp, zuletzt in Colberg; 9) den August Hermann Albert Pretzel, geboren am 16. Mai 1843, aus Varchmin, uletzt in Colberg; 10) den August Friedrich Wilhelm Grünwald, ge⸗ oren am 24. Juli 1845, aus Simötzel, zuletzt in Naugardt; 11) den Carl Heinrich August Müller, geboren am 22. Oktober 1846, aus Sternin; 12) den Ernst Carl Albert Dürr, geboren am 21. August 1845, aus Colberg; 13) den Johann Friedrich Wilhelm Dummer geboren am 18 Sep⸗ tember 1845, aus Drosedow; 14) den Heinrich Carl Wilhelm Maaß, Thboren am 15. November 1845, aus Nehmer; 15) den Franz Friedrich th
ugust Dumann, geboren am 10. November 1845, aus Schmucken⸗ in; weil dieselben hinreichend belastet sind, ohne Erlaubniß die Königlich preußischen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben, in Gemäßheit des §. 110 des Strafgesetzbuchs durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eingeleitet
Termin auf den 13. April 1869, Vormittags 10 Uhr, in
8 “ 3 “ v1 1“”“ forderung vorgeladen verden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Colberg, den 18. De zember 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Auf die Anklage der Königl. Staatsanwaltschaft vom 26. d. M. und auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuchs, ist wider den Wehr⸗ mann Friedrich August Hempel von hier wegen unerlaubter Aus⸗ wanderung die Untersuchung eingeleitet worden und zum öffentlichen und mündlichen Verfahren Termin auf den 25. Mai d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Zimmer für öffent⸗ liche Sitzungen, vor uns anberaumt. Zu diesem Termine wird der oben genannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen, am ge⸗
dachten Tage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird gegen denselben in contumaciam verfahren werden. Torgau, am 29. Lenuar 1869.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung. Anfangs Oktober v. J. ist in Gersdorf, Kreis Sorau, eine unten näher signalisirte unbekannte geisteskranke Frauensperson aufgegriffen worden, welche am 7. Oktober v. J. in die Irren⸗Heil⸗ und Pflegeanstalt zu Sorau aufgenommen worden ist. Alle Diejenigen, welche über die Person derselben Näheres anzugeben vermögen, werden hiermit aufgefordert, dies dem unterzeichneten Kö⸗ niglichen Kreisgerichte anzuzeigen. Kosten erwachsen hierdurch nicht. Sorau, den 28. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abthei⸗ lung. — Signalement. Familienname unbekannt, Vorname an⸗ geblich Magda, Religion anscheinend katholisch, Alter ungefähr 38 bis 40 Jahre, Größe 4 Fuß 6 Zoll, Haare blond, Stirn frei, etwas schmal, Augenbrauen blond, schwach, Augen blaugrau, Nase und Mund proportionirt, Zähne gut, weiß, Kinn und Gesichtsbildung oval, Gesichtsfarbe gesund, etwas gelblich, Gestalt klein, untersetzt, Sprache polnisch. Besondere Kennzeichen: eine kleine Warze an der linken Seite des Kinns und eine 2 Zoll lange, anscheinend von einem Hiebe herrührende Narbe am linken Vorderarm, welche sie angeblich vor nicht langer Zeit von einem Soldaten zugefügt erhalten haben will. Bekleidet war dieselbe mit einem graulila karirten wollenen Kopftuche, einer schwarzgrauen baumwollenen Schürze, einer weiß und blau punkirten wollenen Schürze, einer blauen, sehr verblichenen leinenen Schürze, einer blauen, gelb und weiß punktirten blauwolle⸗ nen Jacke, einem feinen, weißen langen Shirtinghemde, am unteren Rande des rechten Vordertheils in roth mit den Buchstaben L. G. in Feühischer Schrift gezeichnet, und einem graugrünen wollenen Un⸗ errock.
rvene rreve⸗
Handels⸗Register. Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. 8
Unter Nr. 86 unseres Gesellschaftsregisters ist die am 1. Februar
1869 errichtete offene Handelsgesellschaft 1 Jaenicke & Lange zu Frankfurt a. O. zufolge Verfügung vom 3. Februar 1869 am 3. Februar 1869 eingetragen und sind als Gesellschafter vermerkt: üas Franz Friedrich Wilhelm Jaenicke zu Frank⸗ urt a.
beraumt, zu welchem die .en e en Angeklagten, deren gegen⸗ wärtiger Aufenthalt nicht bekann ist, hierdurch öffentlich mit der Auf⸗
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der Kaufmann Heinrich Paul Lange zu Frankfurt a. O.
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