Amortisationsverfahren er rnichteter Talons findet nicht statt. Alle dem gegenwärtigen Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen treten hierdurch außer Kraft.
— Der dem Hause der Abgeordneten am 4. d. M. vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend den Geschäftsverkehr der Ver⸗ sicherungsanstalten, bestimmt im Art. I., daß es zur Errichtung von Versicherungsanstalten, sowie zum Betriebe des Versicherungs⸗ geschäfts der Genehmigung fortan nicht mehr bedarf. Nach Art. II. haben Unternehmer von Versicherungsanstalten, wenn sie im Inlande Agenten bestellen wollen, das Unternehmen bei dem Handelsgericht, in dessen Bezirk die Anstalt ihren Sitz haben soll, anzumelden und dürfen den Geschäftsbetrieb durch Agenten nicht eher beginnen, als bis die handelsgerichtliche Bekanntmachung ergangen ist. Art. III., IV., V. handeln von der Form der Anmeldung, deren Eintragung in das Ver⸗ sicherungsregister und deren Bekanntmachung. Der Zweck dieser Vor⸗ schriften ist, wie die Motive ausführen, die Bedingungen festzustellen, von denen die Versicherungsgesellschaften nicht abweichen dürfen und eine Publizität zu schaffen, welche es Jedem möglich macht, die Grund⸗ lagen des Versicherungsunternehmens, sowie die Reellität und Solidität desselben und die Geschäftsführung zu übersehen. Art. VI. bis XII. enthalten diejenigen Vorschriften, welche bei jedem vom Art. II. betrof⸗ fenen Versicherungsunternehmen beobachtet werden müssen, nämlich Be⸗ schränkungen im Erwerb von Grundstücken und in der Belegung der Fonds (VI.), jährlicher Abschluß der Bücher und jährliche Aufstellung der
echnungen (VII.), Vorschriften für Aufstellung der Bilanz (VIII. IX),
bei Kommandit⸗ und Aktiengesellschaften Nachweis eines Minimums der Bagreinlagen Seitens der Kommanditisten oder Aktionäre (20 pCt. baar, über den Rest Wechsel 4 Wochen nach Sicht, bei Gegenseitig⸗ keitsgesellschaften 500,000 Thlr. Grundkapital und 50,000 Thlr.
Deckungsfonds; bei Kommandit⸗ oder Aktiengesellschaften, welche
Lebens⸗ und Feuerversicherung betreiben, 1 Million Thaler Grund⸗ kapital; bei derartigen Gegenseitigkeitsgesellschaften ist die Betheiligung auf Höhe von 1 Mill. Thlr. nachzuweisen, sowie ein Deckungsfonds von mindestens 100,000 Thlr. bei Feuer⸗ und mindestens 200,000 Thlr. bei Lebensversicherungsgesellschaften) (X. XII.), das Verbot für Lebens⸗ versicherungsgesellschaften, andere Zweige der Versicherung zu betreiben (XI.), Beschränkungen des Besitzes von Kommanditantheilen oder Aktien
n Einer Hand und des Stimmrechts einzelner Kommanditisten und Aktionäre (XIII.). Art. XIV. verordnet, daß die Rechnung und Bilanz spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Regierung zur Prüfung und Bekanntmachung derselben in den öffentlichen Blättern, event. daß sich gegen dieselben Bedenken erhoben haben (XV.), einzureichen ist. Art. XVI. XVII. enthalten die Bedingungen, unter welchen ausländischen Gesellschaften das Ver⸗ sicherungsgeschäft in Preußen gestattet wird. Diese Bedingungen haben im Wesentlichen den Zweck, den preußischen Unterthanen die gerichtliche Vollstreckung ihrer in Preußen gegen die Gesellschaft erstrittenen ge⸗
ichtlichen Erkenntnisse im Auslande, eventuell denselben einen
Anspruch an den Generalbevollmächtigten persönlich zu sichern. Art. XVIII. giebt die Agentur frei, gestattet den Agenten auch den Gewerbebetrieb im Umherziehen. In den Art. XIX. bis XXV. folgen die Strafbestimmungen. Art. XXVI. unterwirft auch die bereits kon⸗
essionirten Gesellschaften den Bestimmungen dieses Gesetzes.
XVII. bindet die Beschwerden gegen Verfügungen der Regierun an eine vierwöchentliche Präklusivfrist.
Deer gleichzeitig vorgelegte Gesetzentwurf, das Feuerver⸗ sicherungswesen betreffend, verordnet im §. 1, daß Versiche⸗ rungen gegen Feuersgefahr nur soweit zulässig sind, als die Versiche⸗ rungssumme den gemeinen Werth des versicherten Gegenstandes zur Feit der Versicherungssumme nicht übersteigt. Nach §. 2 ist bei
Vaarenlagern und anderen zum Verkaufe oder zum Verbrauch be⸗ stimmten Vorräthen, deren Bestand dem Wechsel unterworfen ist, die Versicherung unter Voraussetzung vollständiger Buchführung bis zum muthmaßlich höchsten Betrage gestattet. §. 3 erlaubt unter gewissen Formen die mehrfache Versicherung eines Gegenstandes innerhalb des im §. 1 bestimmten Wertbs. §. verordnet unter Andern, daß bei unbeweglichen Gegenständen im Fall eines Brandschadens die Versicherungssumme bis zum Erweise des Ge⸗ gentheils durch den Versicherer als der gemeine Werth gilt. §. 5 bestimmt über die Buchführung der Agenten und Gene⸗ ralbevollmächtigten. Unmittelbare Versicherungen bei auswärtigen Gesellschaften sind nichtig. §. 6 und 7 erklären die Genehmigung der Behörden oder die Anzeige an dieselben beim Abschluß einer Versicherung u. s. w. für wegfallend, geben den Behörden aber das Recht, die Bücher des Agenten jederzeit einzusehen ꝛc. §§. 8 bis 10 bestimmen, daß im Fall der Ueberversicherung der Versicherungsvertrag nur auf Höhe des zu⸗ lässigen Betrags gültig ist, daß aber die Betheiligten strafbar sind. Bei einer Ueberversicherung von nicht mehr als 5 pCt. des gemeinen Werths kann, wenn nicht wissentliche Ueberversicherung vorliegt, das Nichtschuldig ausgesprochen werden. Nach §. 11 sollen die⸗ jenigen Bestimmungen in den Reglements der öffentlichen Sozietäten, welche den nicht bei denselben Versicherten Be⸗ schränkungen, Beiträge zu den Kosten u. dergl. auferlegen, soweit die Reglements nicht Zwangsversicherung aussprechen, binnen 5 Jahren nach Anhörung der Sozietäten aufgehoben werden. in derselben Frist und unter denselben Bedingungen soll die Beschrän ung, welche der Erlaß vom 2. Juli 1859 den neu zum Geschäftsbetriebe zuzulas⸗ senden Versicherungsgesellschaften und den neuen Agenturen rück⸗
er Versicherung von nicht zwangspflichtigen Immobilien auf⸗ soweit ie noch besteht, außer Kraft gesetzt werden.
ö Ha s nund Wissenschaft. — Das 4. Heft des dritten Jahrganges der⸗Magdeburgi
Geschichtsblätter⸗ enthält u. A.: v. Mülverstedt! Hat i schen bei Magdeburg ein Kloster bestanden? — Hoffmann: Otto v. Guericke nicht in Magdeburg begraben; v. Mülverstedt: Entwurf eines Magde⸗ “ g— 16“ “ 8
““
g. Münzkabinets des neueren Zeitalters, Ieang, ders.: Mittel alterliche Siegel aus dem Magdeburg. Lande, 2. Taf.; Hoffmann: Verordnung des Rathes der Altstadt Magdeburg, die Verlesung der städtischen betr.; Janicke: Ueber die Gründung des Lorenz. klosters in der Neustadt⸗Magdeburg; Heinrich: Zur Geschichte der Glocken und der Uhr im Dome zu Magdeburg; Winter und v. Mül⸗ “ Die eingegangenen Ortschaften zwischen Elbe, Saale, Bode un ulze.
— dem Titel: »Die schleswig⸗holsteinische Ritterschaft. Ein Beitrag zur Adelsgeschichte Deutschlands und Dänemarksa«, veranstal⸗ ten L. von Ahlefeldt und W. A. von Rumohr⸗Drüllt die Ausgabe eines heftweise erscheinenden Werkes über die Familien des landsässigen Adels von Schleswig⸗Holstein. Das erste Heft wird die Geschichte der Familie von Ahlefeldt enthalten. Der Verlag ist bei Hermann Heiberg in Schleswig.
— Von Friedrich Hagen, Oberlehrer an der Realschule zu Aachen, ist im P. Kaatzers Verlage daselbst eine Geschichte Aachens, von seinen Anfängen bis zum Ausgange des sächsischen Kaiserhauses (1024), erschienen.
Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Alles das zusam⸗ menzustellen, was sich in zuverlässigen Quellen über Pfalz, Pfalz⸗ kapelle und Aachen verzeichnet findet. Der erste Abschnitt des Werkes behandelt u. A. folgende Gegenstände: Boden, frühere Besitzer und ältere Baureste Aachens; die Wahl der aachener Pfalz zur bleibenden Wohnstätte Karls des Großen. Lage, Umfang, Theile dieser; Pfalzbeamten; Hofsitte; Pfalzschule; Gelehrte und Dichter; Lehrob⸗ jekte; Schulzwang; lateinische Sprache, lebende Sprachen; Akademie und Mitglieder derselben; Verkehr Karls mit Gelehrten, Pfalzbiblio⸗ thek; Reichs⸗ und Pfalzarchiv; Schatzkammer und ihr Inhalt; Münz⸗ stätte/ Münzsystem; Beziehungen des karolingischen Hauses zum h. Egidius, Egidiuskapelle, Ritualbücher; über die Frage, wann und wo Karl der Große geboren wurde; — die Bewohner der Pfalz; der eherne Adler auf der Zinne der Pfalz und seine Bedeutung; die Rei⸗ terstatue des Ostgothenkönigs Theoderich des Großen; Porticus zwischen Pfalz und Pfalzkapelle; Bäder; Begräbnißplatz; der Flecken Aachen; Verordnung Karls über Bewirthschaftung seiner Güter (Capitulare de villis imperialibus); Einfluß dieser Verordnung auf Aachen und seine Umgebung.
Im zweiten Abschnitt wird die Pfalzkapelle besprochen. (Karls Beziehungen zu Rom, Konstantinopel, Jerusalem und zu den Fürsten des Morgen⸗ und Abendlandes; wichtige Zeugnisse in Be iehung auf die Reliquien; Karl verbessert das kirchliche Lesen und ingen und führt den gregorianischen Kirchengesang ein; römische Sänger im Fran⸗ kenreiche; Hofsingschule; Päpste in Aachen — Leo III., Leo IX., Victor II., Gregor VI. und Gregor VII. als Kapellan Gregors VI. — Synoden in Aachen; Ludwigs des Frommen Krönung, Karls des Großen Ende, Beisetzung, Testament, Familie.)
Den Inhalt der folgenden Abschnitte bilden u. A.: Aachen seit Ludwig dem Frommen; der Vertrag zu Verdun an der Maas Erör⸗ terungen über das spätere »Aachener Reich«; Verheerungen Aachens und Lothringens durch die Normannen; König Heinrich I.; die Krö⸗
nung Otto's I.; Pläne der sächsischen Kaiser, besonders Otto's III. Gunsten Aachens., i die al 8
n dem Werke ist die allgemeine Geschichte soweit herangezogen worden, als zum Verständnisse des Speziellen nothwendig vare⸗ 88 leichteren Orientirung ist der Arbeit ein ausführliches Register beige⸗ geben worden.
Telegraphische Witterungsberlechte v. 9. Februar.
St. Bar. AbwsTemp. Abw 2 Mg, ort. F.L. v. M. R. „ M. Wumad.
8 337,7 — 8,0% — SSW., z. stark. Helsingfors 327,5 — 0,8 — Windstille. Petersburg. 327.8 — 0,6 — (0., schwach. Moskau 321,7 — 2,2 — W., schwach.
10. Februar.
3,4 + 7,2,W., stark. 2,4 + 6,4 W., s. stark. Danzig. 331,4,—5,58 4,8 + 7,5 NW., mässig. Stettin 334,4 — 2,4 5,1†7, 1 WXNW., stark. Putbus 331,9 — 3,2 5,0¼ 7,3 NW., stark.
„ Berlin 334,721,00 6,21†7.8 W., lebhaft
„ Posen 333,180,38 5,3 +7 3 W., stark. „ [Ratibor 329,6 +£0, 2 65 †5, 6 SW., mässig. „ Breslau 331.5 —0,5 4 8 †6,;6 W., stark.
„ Torgau 333,60,5 5,0 +†⸗, 6 WNW., stark. „ Münster 335,10,1 7,0,46,4 SW., stark. 7 [Flensburg . 333,3 5,2 — W., lebhaft
8 [Brüssel 338.,2 SSW., stark. 2
2
2
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9
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2
„
Allgemeine Himmelsansicht. bedeckt. neblig. bedeckt. Regen.
5HMlemel 330,5; Königsberg 332,4
bedeckt. bedeckt.
bed., gest. Reg. trübe, gest. Reg. bewölkt.
ganz bewölkt. ¹) strübe, gest. Reg. halb heiter. trübe. ²)
b. heit., Neht. Reg. trübe. ““ bewölkt. Regen. ³) halb bedeckt. Nebel. ¹) bewölkt. bedeckt, Regen. bedeckt. 8 bedeckt. ⁵) bedeckt. 6)
Haparanda. 331, 6 — 10,2 NO., schwach. 0,6 Winqdstille.
1.3 SW., schwach. 3,3 SW., mässig. Windstille.
0,8 W., schwach. 3,2 W., schwach. 67 SW., maässig. bedeckt.
1— 3 6,49 SW., schwach. bedeeckt. Hernösand. 328, s8 — 3,5 NNO., schwach. bedeckt, Schnee. Christians. 328,1 2, 2 SSW., z. stark. sbed., upruhig.
¹) Gestern Abend Regen. ²) Nachts etwas Regen. 5 dewi Windstösse in Zwischenräumen. 2 Gestern Jeinee und 2 “ Regen. ³⁵) In der Nacht Sechnee, gestern starker Regen, gestern Abend
Helsingfors 326,3 b Petersburg. 327,2 Rigag 328,4
Stockholm 329, 3 Skudesnäs 330, 4
Gröningen . 335,7 Helder 335,9
Moskau 324,7 s 2.3
³) Gewöbhnlich, SSW. schwach.
Wind W. schwach und Regen, am 9, Max. + 6,2, Min. + 1,6
“
ntlicher
18ꝙ 811
Anzeiger.
8 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Diener Johann Luschwetz aus Reichen⸗ bach in Schlesien — Alter: 32 Jahre; Statur: schlank; Haare: blond; Stirn: hoch; Augenbrauen: blond; Nase: spitz; Mund: groß; Bart: blond (Vollbart, am Kinn ausrasirt); Kinn: rund; Gesicht: länglich; Gesichtsfarbe: blaß; Dialekt: preußisch; trug gewöhnlich einen braunen Ueberrock und Cylinderhut — ist wegen Urkundenfälschung Haftbefehl erkannt. Alle betreffenden Behörden werden ersucht, auf den
ac. Luschwetz zu fahnden und denselben im Betretungsfalle anher
Frankfurt a. M., den 8. Februar 1869. Der Untersuchungsrichter. Dr. Pfeiffer.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Die unterm 25. März
abzuliefern.
5
1865
hinter den Zimmergesellen August Lübke aus Kolberg erlassene
Requisition um Strafvollstreckung wird hierdurch erneuert. Belgard,
den 19. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Gerichtliche Zeugenvorladung. In der Untersuchungssache wider den Schuhmacher Gottlieb Heinrich Friedrich Koch —
genannt Voigt — aus Bärwalde, wegen Raubes, ist die Verneh⸗ mung des Tischlergesellen August Wilhelm Schützler, früher in Bärwalde, als Zeuge erforderlich. Da derselbe seinen früheren Wohnort verlassen hat und sein gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, seinen Aufenthaltsort dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, und werden zugleich sämmtliche Polizeibehörden ersucht, falls sie Kenntniß von dem genannten Zeugen erhalten, uns hiervon Nachricht zu geben.
Neustettin, den 21. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Edictal⸗Citation. Auf die Anklage der Königlichen Staats⸗
anwaltschaft hierselbst vom 11. September cr. ist durch Beschluß des
unterzeichneten Gerichts vom 6. Oktober er. gegen nachstehend genannte Heerespflichtige: CLarl Hermann Herold, Christian Gottfried lbert Henoch, Johann Gottfried Puschert, Friedrich Wilhelm Becker, Johann Carl Wilhelm Zinner, Paul Leopold Emil Wilhelm Isoard, Hofgärtner oder Ende, Adolf Wilhelm Johann Bartel, Rudolf Nevoigt, Richard Albrecht, Johann Carl Friedrich Dietrich, Ewald Gustav Anton Etrube, Carl Friedrich Ernst Laubsch aus Cottbus, Johann Theodor Pilzer aus Ottendorf, Julius Robert Klamroth aus Cottbus, Martin Lehmann aus Turnow, Johann Friedrich Schwitzk aus Burg Dorf, Friedrich Bölke aus Turnow, Friedrich Wilhelm Huppatz aus Turnow, Martin Kielow aus Tauer, George Kielow aus Tauer, August Kielow aus Tauer, Johann Kielow aus Tauer, George Miatke aus Tauer, August Carl Erdmann Schwitzke aus Sandow, Johann Kallauch aus Jaenischwalde, Johann Friedrich August Krüger aus Cottbus, Christian Buckow aus Fehrow, Friedrich Wilhelm Heinrich Gollnisch aus Kolkwitz, Hermann Theodor During aus Cottbus, Ernst Paul During aus Cottbus, Mathes Dommaschenz aus Werben, Mathes Duschta aus Werben, Martin Modri aus Werben, Christian Twarz, gen. Schillow, aus Werben, Friedrich August Casper aus Glinzig, Johann Gurmann aus Turnow Dorf, August Zerna aus Briesen, Johann Gottlieb Jacksch aus Maust, Friedrich Wilhelm Hermann Knoll aus Brunschwig i. G., Johann Schimmlick aus Drehnow, Tetg Lehmann aus Turnow Hüfner, Martin Teschner aus zurnow, Martin Bornig aus Sylow, Mathes Dubrau aus Kolkwitz, Ewald Stempel aus Drachhausen, Bruno Stempel aus Drachhausen, Omer Erwin Stempel aus Drachhausen, Martin Hugler aus Drachhausen, Mathes Hugler aus Drachhausen, Friedrich Gullick aus Drachhausen, Martin Sslauck aus Drachhausen, Hans Halbasch aus Drachhausen, Martin Bulckow aus Drachhausen, Christian Peschkin aus Drachhausen, Ernst Gottlieb Paul Schuster aus Koppatz, auf Grund des 8 110 des Strafgesetzbuchs wegen unerlaubten Auswan⸗ derns die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf den 16. März 1869, Vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungszimmer Nr. 4 des unterzeichneten Kreisgerichts anberaumt worden. Die obengenannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu ringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Bei der Benennung der Zeugen ist zugleich bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contu- maciam verfahren werden. Nur auf Grund bescheinigter erheblicher Hindernisse kann einem Antrage auf Ansetzung eines neuen Termins stattgegeben werden. Cottbus, den 6. Oktober 1868c88. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Auf den Antrag der König⸗ lichen Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. O. vom 29. Dezember 1868 ist gegen folgende militäͤrpflichtige Personen: 1) den Friedrich Wilhelm Herrmann Arnold aus Guben, geboren den 20. Juni 1844, 2) den Julius Robert Müller aus Guben, geboren den 14. Juli 1844, 3) den Carl Wilhelm Albert Rudolph Scutela
8 “ 111“ 111““ 88
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fügung im
— aus Müllrose, uni 1844, 4) den Carl Au ust Toepfer aus Guben, geboren den 12. März 1844, 5) den Franz Oskar Böttcher aus Grano, geboren den 1. Mai 1841, 6) den Johann Wil⸗ helm Krüger aus Ziltendorf, geboren den 26. März 1841, 7) den Carl August Vierhufen aus Groß⸗Drewitz, geboren den 10. Januar 1844, 8) den Christian Ludwig Damke aus Aurith, geboren den 25. Mai 1844, 9) den Johann Carl Gustav Beißer aus Schlaben, geboren den 18. Mai 1844, 10) den Johann Friedrich Wilhelm Schmidt aus Zil⸗ tendorfe, geboren den 8. Juni 1844, die Eröffnung der Untersuchung wegen unerlaubten Auswanderns gemäß §. 110 Strafgesetzbuch und der §§. 3 und 4 des Gesetzes vom 10. März 1856 am heutigen Tage beschlossen. Zur Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 31. März 1869, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Sitzungszimmer Nr. 13 anberaumt, zu welchem die dem Aufenthalte nach unbekannten, vorstehend aufgeführten Angeklagten mit der Auf⸗ forderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle ihres Aus⸗ bleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Guben, den 22. Januar 1869. . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Handels⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5477 der Fehö. (Bank⸗ und Wechselgeschäft) Herrmann Pilz zu Berlin 8— Ort der Niederlassung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Fried⸗ richsstraße Nr. 154), 3 8 8 Firma: Herrmann Pilz 88 zufolge heutiger Verfügung eingetragen
Inter Nr. 1680 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand⸗
lung, Firma: und als deren Inhaber die Wittwe Vassel, Magdalene Henriette Emilie geb. Schmidt, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: .“ . Das E“ mit dem Firmenrechte ist auf die Kauf⸗ leute Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel, Leon Gustav Alfred Vassel, Louis Alfred Emil Vassel, sämmtlich zu Ber⸗ 1g übergegangen. Vergleiche Nr. 2517 des Gesellschafts⸗ registers. 8 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma S. Vassel & Co. (jetzige Geschäftslokale: Friedrichsstraße Nr. 180 und Wilhelmsstraße Nr. 121) am 8. Februar 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die
Kaufleute
1) Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel, 2) Leon Gustav Alfred Vassel, “ 3) Louis Alfred Emil Vassel, 1 sämmtlich zu Berlin. 8 Dies ist in das Gesellschaftsregister unter Nr. 2517 zufolge heu⸗ tiger Verfügung eingetragen,
111““ Die unter Nr. 2383 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handels⸗
gesellschaft,
Firma: Vassel & Co., ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf⸗ leute Ernst Gottlieb Hermann Schmidt und Louis Alfred Emile Vassel, aufgelöst. Die Handelsgesellschaft ist zufolge heutiger Ver⸗ egister gelöscht.
Unter Nr. 1301 des Gesellschaftsregisters ist zufolge heutiger Ver fügung eingetragen: Bö 1 Die Eigenschaft des Kaufmanns Louis Lewinski als Liqui⸗ dators der aufgelösten Handelsgesellschaft Lewinski & Birken⸗ dahl ist erloschen.
Die der Frau Felgner, Rosine Ernestine geb. Troitzsch zu Berlin, für die hiesige Handlung, Firma: A. Felgner, ertheilte Prokura ist zurückgenommen und unter Nr. 267 im Prokurenregister gelöscht. Berllin, den 8. Februar 1869.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Eivilsachen
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen
Kate . ernft Friedrich Ludwig Schneid er Kaufmann Ernst Friedrich Ludwig neider zu Forst, Ort der Niederlassung: Forst, 8
Bezeichnung der F. Schneider, 3 (Tuch⸗Einkaufs⸗ und Kommissionsgeschäft),
heut eingetragen. 16“
Forst, den 9. Februar 186990.
Köͤnigliche Kreisgerichts⸗Deput
11“