1869 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachun der Konkurseröffnung und offenen Arrestes. Königliches Kreisgericht zu Habelschwerdt. Abtheilung I. 8 88 Den 8. Februar 1869. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Albert Neumann zu

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eröffnet und der Tag der Seeeeh

auf den 3. Februar 1869 IJ. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koschella hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 20. Februar 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Trautwein, im Zimmer Nr. III. des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumten Termine die Er⸗ klärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ ters abzugeben. 8 II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa⸗ pieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an densel⸗ ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Ge⸗

genstände bis zum 1. März 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗ kursmasse Peigffrn. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 1 III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüͤche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür Vorrechte is zum 13. März 1869 einschließlich 3 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Frlfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen auf den 6. April 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Trautwein im Zimmer Nr. III. des hie⸗ sigen Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins

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festgesetzt worden.

1 1 gesendet werden. Mittelwalde ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren

Die Anmeldung geschieht durch eine von den Betheiligten oder ihren Bevollmächtigten unterschriebene Eingabe, welche die An⸗ sprache in Worten benennt und das Verzeichniß allfällig beizulegender Urkunden enthält. . Die Anmeldungen koͤnnen nebst den Kosten franco per Post ein⸗ Der Nachtheil des Ausschlusses von der Masse 28998 ind,

bei Hypothekansprachen, welche in den Grundbüchern eingetragen nicht statt. X8 den 26. Januar 1869. 11“ Der Bezirksgerichts⸗Präsident von Vevey. sig. Mare de Moutet, Cec. 8 Der Gerichtsschreiber. sig. F. Coigny. 1 Suhhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das dem Schmiedemeister Friedrich Gustav Barth gehörige, in Franz. Buchholz, Nieder⸗Barnimer Kreises belegene, im Hypotheken⸗ buche von diesem Orte Band V. Nr. 170 Blatt 49 verzeichnete Grund⸗ stück, gerichtlich geschätzt auf 5400 Thlr. soll,

den 8. September 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, öffentlich an den Meist⸗ verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufsbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Diejenigen welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Berlin, den 12. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.

[3440] 8 Schuldenhalber nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Zossen, den 3. Oktober 1868. 1 Das auf der Feldmark Rehagen belegene, im Hypothekenbuche von dem Dorfe Rehagen Volumen III., Nummer 110, folio 65 ver⸗ zeichnete, den Erben des zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Theodor Hermann Lordain gehörige Ziegeleigrundstück, abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm Bureau einzusehenden Taxe auf

116u6“

beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗- urn) Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Aönigt. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa,

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Berlin, Sonnabend den 13. Februar Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem früheren Kaiserlich russischen Gesandten Grafen Chreptowitsch das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens, dem Badearzt im Augustusbade, Bürgermeister Dr. Kuntzsch zu Radeberg im Königreich Sachsen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Königlich bayerischen Hauptmann Wür⸗ dinger im 3. Infanterie⸗Regiment Prinz Carl von Bayern und dem Königlich bayerischen Hofrath und Brunnenarzt Dr. Welsch zu Kissingen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Prior und Oberarzt der barmherzigen Brüder zu Feldberg in Niederösterreich, Raimond Przihoda, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; und

Dem Ober⸗Auditeur im General⸗Auditoriat, Wirklichen Justiz⸗Rath Steinhausen den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Rath zu verleihen;,

Die bisherigen Oekonomie⸗Kommissions⸗Räthe Buß zu

Bezirke der Stadt Frankfurt a. M. für die drei Abtheilungen des Stadtamtes daselbst eine gleichmäßige

Zuständigkeit der

Vertheilung der Geschäfte nicht herbeigeführt hat, so wird in

Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 4. Februar 1867

(Gesetz⸗Samml. S. 516) unter Aufhebung der Bestimmung in

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Ziffer I. der allgemeinen Verfügung vom 18. April 1867 un

mit Belassung der Bestimmungen in Ziffer II. und III. daselbst

hierdurch angeordnet: I. der erste Bezirk der Stadt Frankfurt a. M. umfaßt den

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westlichen und nordwestlichen Theil derselben und ihrer Gemar⸗

kung in der Weise, daß die betreffende Grenzlinie durch das

untere rechte .“ bis an das Fahrthor, durch den Römer⸗

berg, die Neue Kräme bisan die Schnurgasse, durch die Schnur⸗

gasse bis zur Trierischengasse, durch die Trierischegasse, das

Trierische Plätzchen, die Haasengasse, den westlich von der Haasen

gasse liegenden Theil der Zeil, durch die große Eschenheimer

8. 8 * 8

8

8 8

10,185 Thlr., soll am 5. Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗

Straße und die Eschenheimer Landstraße bestimmt wird. Der⸗ selbe wird der ersten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt. Der zweite Bezirk umfaßt den nördlichen und östlichen Theil der Stadt und ihrer Gemarkung, begrenzt von der Eschen⸗ heimer Landstraße, der großen Eschenheimer Straße, der Zeil, der Allerheiligengasse, der Obermain⸗Anlage und dem

S geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ e. und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht i unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis

Cassel, Keck zu Hannover, Alter zu Stargard in Pommern und Brügmann zu Hannover zu Regierungs⸗ und Landes⸗ Oekonomie⸗Räthen zu ernennen;

Der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Bonn ge⸗ troffenen Wahl gemäß, den zeitigen Bürgermeister Doetsch zu

selben und ihrer Anlagen

wohnhaft in Vevey und

Berond die Rechtswohlthat

bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer⸗ den die Rechtsanwälte Lindemann hierselbst und Koch zu Landeck zu Sachwaltern vorgeschlagen.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Kühling zu Lützen ist zur Anmeldung der Forderungen der Kon⸗ kursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 24. Februar ecer. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre An⸗ srüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, ie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zu dem Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 22. Januar 1869 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen

ist auf

den 5. März cr., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleisch, im Terminszimmer Nr. 9 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗

gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu

nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine vme dange cgristlih einreicht, hat eine Abschrift der⸗ eizufügen. welcher nacht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Wetzel, Vitz und Klinkhardt hier, Wölfel in Lützen, die Justiz⸗ vefüge Hunger hier und Herrfurth in Wehlitz zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. Merseburg, den 22. Januar 1869. Königliches Kreisgericht.

Jeder Gläubiger

Erste Abtheilung. [417] ““ Benefiz⸗Inventar. v11u““ Der Präsident des Civilgerichts des Bezirks von Vevey (Schweiz) an die Gläubiger und alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Eduard Berond, Karl's sel. Sohn, gebürtig von Ecotteaux, Student, verstorben in Berlin, wo er sich vorüber⸗

gehend aufgehalten, Ansprachen zu machen haben,

kund und zu wissen:

Nachdem obiges Bezirksgericht über den Nachlaß des genannten des öffentlichen Güterverzeichnisses be⸗ villigt, werden auf Begehren des Masseverwalters H. A. Couvreu, Richter in Corsier, die Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprachen bei der Gerichtskanzlei in Vepey von heute an bis und mit Mittwoch, den 0. März 1869, unter Androhung des Ausschlusses im Versäumniß⸗ all anzumelden.

8 .“

thekenbuch

zu melden.

sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.

[4112] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. 8

Die der verehelichten Kaufmann Rothensee, Bertha, geborenen Leonhardt, gehörige, zu und bei Clausdorf belegene, im Hypotheken⸗ buche von Clausdorf Band I. Nr. 42 Seite 493 und Band II. Nr. 94 Seite 529, sowie im Hypothekenbuche von Mellen Band II. Nr. 52 Blatt 9 verzeichnete Ziegeleibesitziung nebst Dampf⸗-, Gyps⸗ und Schneidemühle und Abladestelle am Mellener See, gerichtlich ein⸗

schließlich des Inventars geschätzt auf 28/408 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf., soll

den 1. Juli 1869, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ nbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht

3. Dezember 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

1“

un

Ediktal⸗Ladung. Auf den Antrag der für die minorennen Kinder erster und zweiter Ehe des weiland hiesigen Miethskutschers Georg Scheller bestellten Vormünder, Sattlermeisters Steinfeldt und Landge ütsschmidts Droste, Beide hieselbst, soll im Einverständnisse mit den bereits volljährigen Brüdern ihrer Pupillen, des Johann Heinrich Scheller zu Hamburg und Carl Wilhelm Scheller dahier, behuf Erbtheilung das zu dem Nachlasse des weiland Miethskutschers Georg Scheller gehörige, an hiesiger Bergstraße zwischen dem Hause des Schuhmachermeisters Beyer und dem Haupt⸗Steueramte belegene und sub Nr. 520 katastrirte Bürgerhaus nebst Hintergebäude, Stallräumen und sonstigem Zubehör, öffentlich meistbietend versteigert werden, und wird zu solchem Zwecke Termin auf

Zossen, den

Sonnabend, den 20. März d. J., Mittags 12 Uhr,

angeseßt, zu welchem die Antragsteller, sowie Kauflustige damit geladen werden.

Zugleich werden Alle, denen an dem vorhin näher bezeichneten Verkaufsobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, Pfand⸗, Lehn⸗, fideikommissa⸗ rische oder andere dringliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder sonstige Realberechtigungen zustehen, hiermit aufgefordert, solche in dem anstehenden Termine anzumelden und näher zu begründen, widrigen⸗ falls sie derselben im Verhältnisse zu dem künftigen Erwerber verlustig erkannt werden sollen. 1 3. Celle, den 6. Februar 1869. 8 1

Königlich Amtsgericht. ng I.

Gerresheim, im Regierungsbezirk Düsseldorf, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Bonn für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer, und

Der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, die bisherigen Beigeordneten: Kauf⸗ mann M. J. Lüps, Goldarbeiter C. Hamm und Rentner J. Dückers, sowie den Oekonom H. J. Schürkes als unbe⸗ soldete Beigeordnete der Stadt Viersen für die gesetzliche Amts⸗ dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

wmxzar.

Das 14. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7321 den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Januar 1869,

betreffend die Erhebung des Chausseegeldes auf der Chaussee von Wangerin nach dem Bahnhofe gleichen Namens, im Regierungs⸗ bezirk Stettin; und unter Nr. 7322 die Genehmigungs⸗ und Bestätigungsurkunde, betreffend den Uebergang des Eigenthums der »Schleswiger Zweigbahn« auf die Schleswigsche Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Vom 1. Februar 1869. 1“ Berlin, den 13. Februar 1869 Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits

Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Bau⸗Rath Jgedicke hierselbst ist die Stelle des zweiten technischen Mitgliedes bei der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn definitiv ver⸗ liehen worden. .

Dem Ingenieur Robert Dahms aus Danzig, zur in Riga, ist unter dem 11. Februar 1869 ein Patent

Zeit

-aauf einen Distanzmesser, so weit derselbe als neu und eigen⸗

chümlich erkannt worden ist, 8

fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium. 8 Allgemeine Verfügung. vom 4. Februar 1869, die Ein⸗ richtung des Stadtamts in Frankfurt a. M. betreffend.

Dea sich ergeben hat, daß die unter Ziffer I. der allgemei⸗ nen Verfügung vom 18. April 1867 erfolgte Feststellung der

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oberen rechten Mainufer vom Obermainthor aufwärts. Der

selbe wird der zweiten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt. Der dritte Bezirk umfaßt a) den zwischen dem ersten und

zweiten Bezirk gelegenen Theil der Stadt auf der rechten Seite

des Mains der Art, daß sich die betreffende Grenze längs dem rechten Mainufer vom Obermainthor bis zum Fahrthor über den Römerberg, die Neue Kräme bis zur Schnurgasse, über die Schnurgasse bis zur Trierischengasse, über die Trierische⸗ gasse, das Trierische Plätzchen, die Haasengasse über den östlich von der Haasengasse belegenen Theil der Zeil, über die Aller⸗

heiligengasse und die Obermain⸗Anlage hinzieht; b) den gan⸗

wiesen.

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Stadt⸗Archivar Dr. Ennen zu Cöln von des Großherzogs von Baden König⸗ licher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens

vom Zähringer Löwen; des dem Telegraphen⸗Sekretär von

Lindenau in Altenburg von des Herzogs Ernst von Sachsen⸗ Altenburg Hoheit verliehenen Civil⸗Ritter⸗Kreuzes des Herzoglich

Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens und des den Rittergutsbesitzern Kreise Kosten und Franz von auf Niechanowo im Kreise Gnesen

Adam von Zöttowski auf Ujasd im

von Seiner Heiligkeit dem Papste verliehenen Commandeur⸗

kreuzes des St. Gregorius⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der

König nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten und hierauf die Vorträge des Militär⸗ und Civilkabinets entgegen, empfingen

zen auf dem linken Mainufer gelegenen Theil der Stadt (Sachsenhausen) nebst Gemarkung, einschließlich der Brücken. Derselbe wird der dritten Abtheilung des Stadtamtes zuge⸗

II. Diese Bezirkseintheilung tritt mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit. Beerlin, den 4.