1869 / 38 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e Verbindung muß ich mich auf peantragte hierzu: »§. 138 wie folgt zu fassen: Die Verhaftung »Auf Antrag e. Erben kann eine rrig ausgestene

des Gemeinschuldners ist anzuordnen, wenn derselbe der Flucht Erb⸗ oder sonstige Bescheinigung vorgeenn ir erloschen er⸗

der Masse verdächtig ist, kannt werden. Behufs Vollstreckung des Ürtheils ist eine vnere.., Bekanntmachung in der durch §. 4 bestimmten Form zu erlassen

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8 2 den Ober⸗Präsidenten von Cassel, von Möller, und ertheilten Finanzen brachte. Gegen dies dem Fürsten von Montenegro eine Abschiedsaudienz. das Allerbestimmteste verwahren und mein Bedauern aus⸗

Ihre Majestät die Königin war gestern im Kranken⸗ drücken, daß der Herr Vorredner auch nur mit einem Gedanken oder der absichtlichen Verdunkelung d hause Bethanien anwesend. sie hat berühren können. Das Deftzit könnte zwanzig Mal oder der persönlichen Mitwirkung bei den Verhandtungen im Vor rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache ist Fie ols e

Allerhöchstdieselbe beglückwünschte Se. Sönigliche Hoheit den größer sein wie es ist, wir würden ihm ent egentreten, und des⸗ Konkurse, ungeachtet Ladung oder besonderer Anweisung IRT 2 rumcg Prinzen Georg zu seinem Geburtstage und besuchte den König⸗ wegen doch nicht zu dieser rein politischen Maßregel geschritten sein. Richters, sich entzieht.« Referent Abg. Lesse befürwortete die eernrnnnc nur zulässig nach Analogie 8 fs nach dem Kommissionsantrage. Justizz 3) Des Abg. Lesse: 8

lichen Botschafter Grafen Goltz. Das Zweite betrifft die Verhältnisse der Agnaten, die ich doch nicht Annahme des Entwur

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern ganz so ungünstig beurtheile wie der Herr Vorredner, wenn ich Minister Dr. Leonhardt erklärte sich gegen das Amendement Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. 3 des Kom Vormittag die Sitzung des zweiten Kongresses norddeutscher auch vielleicht selbst durch eine Aeußerung in der Kommission Lasker. Abg. v. Hennig vertheidigte Namens des abwesenden missionsberichts und der Regierungsvorlage a) im Absatz 1 statt der Antragsstellers das Amendement. Worte: »soweit es nicht notorisch ist« zu setzen: soweit die Thatsachen

Landwirthe und begab Sich dann mit Ihrer Königlichen Hoheit zu seinem Urtheile Anlaß gegeben haben sollte; aber ich glaube

der Kronprinzessin behufs Gratulation zu 888 bfn Aichen 8 dadurch, hag 88 Worte, die 19 in meiner Säellung Nachdem noch die Abgg. von Seydewitz, Dr. Waldeck und nicht notorisch sind, v) als Absatz 4 einzuschalten: In den Landes⸗

Hoheit dem Prinzen Georg. Um3 Uhr begleitete Se. Königl. Hoheit sehr genau abwägen muß und verlangen muß, daß keines da⸗ Lampugnani gesprochen, wurde das Amendement des Abg. i. S des Gemeinen Kechts wird hinsichtlich einer bei der Erbschaft

den Fürsten von Montenegro zur Besichtigung des Zeughauses von fehlt, ihm nicht ganz genau im Gedächtniß geblieben sind. Lasker abgelehnt und §. 138 unverändert angenommen. Es das etzacht eeee k.,,n Seg 8 deees

und empfing später den Wirklichen Geheimen Rath Delbrück. Ich habe damals gesagt, daß sie die Agnatenrechte, welche sie wurden noch einige §§. des Gesetzes angenommen und demnächst von 1.s. s e. Wod -e &h den grlstenn vehelten ist

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing die Gemahlin nicht schon vor der Schließung des Septembervertrages besessen die Sitzung um 3 ¾ Uhr geschlossen. V angenommen, daß sie den Anfall der Erbschaft nicht erlebt habe,

So 8 . ; . . . . 2 1 1 ( 8

des Gesandten der schweizerischen Eidgenossenschaft, Obersten hatten, aus diesem Vertrage nur in so weit hätten erwerben Die heutige (49.) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗ 4) Des Abg. Haack:

Hammer, und beehrte Abends den Vortrag des Professors können, als Dritte überhaupt aus einem, zwischen zwei Ande⸗ geordneten wurde um 10½ Uhr durch den Präsidenten von Das Haus 2 Abgeordneten wolle beschließen: dem §. 9 des

Hoffmann mit Höchstihrer Gegenwart. ren geschlossenen Vertrage Rechte erwerben können; und ich Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich: der Kommissionsentwurfes, Alineg 1, hinter dem Worte »Erben« hinzu⸗

1 wiederhole diese Ausdrücke in ihrer Vollständigkeit, indem ich sie Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Minister für die zufügen: »oder sonstige Berechtigtes.

Der Ausschuß des Bundesrathes des deutschen erläutre durch eine Aeußerung, die ich in außeramtlicher landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Justiz⸗ Der Referent, Abg. Dr. Bähr, empfahl die Annahme des

E11“ für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Weise vor nicht lange über meine Auffassung der Stellung der Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungskommissare. ö 8 8 81 itzung ten Ausschüsse des Bundesrathes d h Agnaten abzugeben veranlaßt worden bin, und die dahin Vor des in dg Jv 8 ühan eizin gauf 55 die

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des lautete: „daß das jetzt bezüglich des 5 öni dder Handels⸗Minister Graf von zenplitz einen Vertrag, die gg. Roscher, Lampugnani, Windthor Lüdinghausen), von

2 seßt bezüglich des Vermögens des Königs 8 1 1 schlesischen Eisenbahn⸗Ga⸗ Puttkamer, Struckmann.

Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr, so wie Geor webende Verfahren die agnati 8 Disposition des Staats über den ober für Justizwesen hielten heute eine Sitzung ab. selben, seaces im See Vertrages tischeh, Seheacber 85. venitchans 1“ 8 ; ne n 1eas ghe b Hs Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt ergriff gleichfalls das wähnt sind, i 8 fi 1 ommissionen für Handel un ewerbe und für Finanzen ort. erwähnt sind, in keiner Weise berührt. Es findet dieses Ver ss für⸗ 8 Bei der Abstimmung wurde das Amendement des Abg.

In de iti 14.) Sitz des H errenhauser nicht ei ie und Zölle überwiesen. 8 . 8 F. Kengsets e. . Serehhean ⸗, EA vershis Knoenvanh welche zan gs erste Nummer stand auf der Tagesordnung: Struckmann abgelehnt, eben so das Amendement des Abg.

welcher der Minister⸗Präsident Graf v. Bismarck⸗Schönhausen, König Georg selbst an dem Kapital und den Grundstücken 2 8 Sasrs

der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt, der Handels⸗Minister selbst durch jenen Vertrag eingeräumt worden sind. Die König⸗ Fortsetzung der Berathung des Berichts der vereinigten Roscher. ö“

Graf von Itzenplitz, und als Regierungskommissare der Wirkl. liche Staatsregierung wuͤrde außer Stande sein, ohne Zustim⸗ Kommissionen für das Justizwesen und für Handel und Ge⸗ Beim Schlusse des Blattes dauerte die Diskussion noch fort.

Geheime Legations⸗Rath Abeken, der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath mung beider Häuser des Landtages eine Disposition bezüglich werbe über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung eini Mecklenbur Schwerin, 12. Februar. Die heute

Woüny und der Geh Legations Rath König beimwohnten, trat dieser Kapitalien und dieses Grundbesitzss zu treffen; die Se⸗ 11““ öG 11““ 1e5 ausgegebene Nr. 18 des Reg⸗Bl. enthält eine landesherrliche * 5 8 . jssi 9 . 1 7 . 5 81 8 &c. 4 729

as Haus sofort in die Berathung des Berichts der Kommission questration, von der gegenwärtig allein die Rede ist, berührt nahme der Kommissionsv orschläge. An der Debatte betheiligten Verordnung, betreffend die Revision der zu einem Theile der

über die Königliche Verordnung vom 2. März 1868, betreffend blos die Dispositionsbefugniß des gegenwärtigen Nutznießers, s 8 die Abgg. Twesten, v. Seydewit, Dr Waldeck. Erbpacht⸗Kontrakte der klösterlichen Bauern ertheilten Additio⸗

die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg und das des Königs Georg.“

Geset, b ände „Ver⸗ 3 öCC116“ ür eim Der Regierungskommissar, Geh. Justiz⸗Rath Dr. Förster nal-⸗Akten. 5

eset, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme⸗Ver Ich behalte mir ein weiteres Eingehen für ein späteres befürwortete die nahee 8S e Der Gesetz⸗ Lübeck, 10. Februar. Der Kaiserlich französische außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Gustave

ordnung vom 2. März 1868. Der Antrag der Kommission Stadium der Diskussion vor.

lautete: Nachdem der Minister noch dem Grafen Münster geant⸗ entwurf wurde hierauf einstimmig angenommen. 8 6 PT g iali 8 ; 3— 1 18 iter Gegenstand der Ta esordnung: Rothan hat dem Senate nebst dem Schreiben des Kaisers Das Herrenhaus wolle beschließen: I. der Königlichen Verordnung wortet, und Graf zur Lippe seinen Antrag zurückgezogen, 1 85 der Abg. Braun 12 der Franzosen über die erfolgte Abberufung des bisherigen Ge⸗

vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des wurden die Anträge der Kommission angenommen iserli 1

znias Geor z6 bmi 8 8 8 . 18 Beri er ür di „sandten Eduard Cintrat, das Kai erliche Schreiben übergeben iör gacgzettg 9. d e versagsungewunng escluße 24 zugstehendmn Als zweiter Gegenstand der Tagesordnung folgte sodann Wisaeenie 11“ soriedes ihn dei Hiesiger Stadt veaubigt 8 vte

V 1 der Berichl der Xll. Konmission üͤber den Gesetzentwwurf, br. verdcreerelh., Landsiedelleihe⸗ Erbzins⸗, Erbpachtverhältnisses in Bayern. München, 10. Februar. (N. K.) Der Abg. Kolb

Gesetzentwurf anzunehmen: »Gesetz, betreffend eine Abänderung der d8 2 Beschlagnahme⸗Verordnung vom 2. Marz 1868. Vom .. 8ir treffend die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kur⸗ Eigenthum und der daraus herrührenden Leistungen im Ge⸗ hat diesen Abend eine Motion in den Einlauf der Kammer ge⸗ Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. fürsten von Hessen. Der Antrag der Kommission in Betreff bicie des Regierungsbezirks Wiesbaden und den zum Regierungs⸗ bracht, gemäß welcher er zu der auf übermorgen anberaumten

verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Land. dieses Gegenstandes lautete. 5 . 1 . . 11“ . ah Häuser des La 8.sgelrenhaus wolle beschlichen: dem Geseteentwurf, betreffend bezirk Cassel gehörigen vormals hessischen Gebietstheilen, ge⸗ 1“ ha-n

21. Die Wiederaufhebung der durch die Verordnung vom 2ten die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kurfürsten von stellt Is folgenden Zusatz zu geben: nahme des durch Kammerbeschluß bereits erledigten Punktes

März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Vermögens des Kö⸗ Hessen in der Fassung, in welcher solcher vom Abgeordnetenhause an⸗ Dem 8 bezüglich der Reisediäten der Ab eordneten. Der An⸗

nigs Georg kann dritten utgläubigen Erwerbern und Ce jionarien genommen worden ist, auch seinerseits die verfassun smäßige Zustim⸗ In dem Gebiete es vormaligen Herzogthums Nassau werden die . §. 2 der Verordnung vom A. März 1868) gegenüber durch Uengüihe mung zu geben.⸗ .“ nach Vorschrift des §. 16 u. ff. des nassauischen Steueredikts vom trag lautet sonach: es sei die Bitte zu stellen um

nordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz erfolgen. Der ierzu hatte Graf zur Lippe folgenden Antrag ge tellt: 10. und 14. Februar 1809 von dem Inhaber des Guts für die Real. Vorlage eines Gesetzentwurfs noch an den gegenwärtigen Land⸗ 1 8 durch Gesetz erfolg Hier⸗ bd pe folg g ges chalt des Rückgriffs, bezahlten Abgaben bei der Aus⸗ tag, durch welchen bezüglich der Landtagswahlen folgende Grund⸗ 8

§. 4 der Verordnung vom 2. März 1868 wird hierdurch abgeändert. Bas Herrenhaus wolle beschließen: 1) dem nachstehenden Gesetz⸗ lasten, mit Vorb lten 42 srt einandersetzung nach Maßgabe des durchschnittlichen Betrages der letzten sätze zur Annahme gelangen: Allgemeines direktes Wahlrecht,

§. 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage der Publi⸗ entwurfe die ver assungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Gesetz, be⸗ 1 kation in Kraft. treffend die Ausschließung des Rechtsweges bei Verfolgung der An⸗ zwanzig Jahre aufgerechnet. Wählbarkeit jedes volljährigen unbescholtenen Staatsangehörigen

Hierzu hatte der Graf zur Lippe folgenden Antra sprüche des Kurfürsten Friedrich Wilhelm aus dem Vertrage vom Der Antrag wurde angenommen. ne Rücksicht auf Steuerza lung, geheime Abstimmun ese gestellt: ag 8. September 1866. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf: Abstim⸗ vn Rückslcung 8 89. Wahlüegirte, he8gs 8

»Das Herrenhaus wolle beschließen: 1) dem nachstehenden Gesetze von Prenßen, verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ mung über den Gesetzentwurf, betreffend die Umwandlung des in Abgeordneter zu wählen sei b 8 die verfassungsmäßige Fustimmung zu ercheilen : Gesetz, te. eeco n te Menanche 6 folgt: Eeepalgen Artikel. Die b Erbleih⸗, Landsiedelleihe⸗, Erbzins⸗, Erbpachtverhältnisses und 1“ n esen Feerhe ahe reffend die Ausschließung des Rechtsweges bei Verfolgung der An⸗ gung prüche em zwischen der Krone Preußen und der daraus herrührenden Leistungen in Eigenthum im Ge⸗ perioden, endlich Ausdehnung des Bezugs der Taggelder auch

sprüche des Königs Georg aus dem Vertrage vom 29. ptember dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm unter dem 18. September biete des Regierungsbezirks Wiesbaden und den zum Regie⸗ auf die in der Stadt München wohnhaften Kammermitglieder.

1867 Wir Wilhelm, v ttes öni r1866 abgeschlossenen Vertrage im Rechtswege findet nicht statt. Ur⸗ ; 3ri verordnen mit Zesemcang h ebenen zusg von Peeueages kundlich, ꝛc. 2 dem von dem Hause der ggeefdneten verübergetom. resegeedr a sehönigen ernnn⸗ keshns Gecerbaatea. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Februar. J 11“ Eingiger Arkikel. Die Verfosgung dea GEE“ gien 1e des. eh gge Has Penns nea sehr. gvo ege enande der gestrigen Sitzung des Abgeordn etenhaus es forderte der er Ansprüche aus dem zwischen der Krone Preußen und dem König hemalig en essen, die verfassungsmäßige Zustim Tagesordnung über: Bericht der Kommission für das Justiz⸗ Finanz⸗Minister, gestützt auf den nothwendigen Meh

Georg unter dem 29. September 1867 abgeschlossenen Vertrage i mung nicht zu ertheilen. di jnisteri Seie Rechtswege findet nicht statt. Urkundlich schesle 88 hons der An der Diskussion über diese Anträge, von welchen der wesen über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausstellung ge⸗ des Landesveriheiwigüngs Minisenuase⸗ verußf Nachtrags es. Königlichen Staatsregierung mittelst Allerhöchster Ermächti- Graf zur Lippe den seinigen zurückzog, betheiligten sich die Herren richtlicher Erbbescheinigungen. b Demnächst 81 erse 8 ’88 veengeahst Este ga en Jahren ung vom 2. November v. J. den beiden Häusern des Land- Baron v. Riedesel und als Berichterstatter Herr v. Meding. Hierzu lagen die folgenden Anträge vor: 1863 und 1 mit dem Bemerken auf den isch des Hauses, ages vorgelegten, auf Grund des Art. 63 der Verfassungsurkunde Nachdem der Minister⸗Präsident Graf Bismarck⸗Schönhausen 1I11] Abg. Struckmann: beee ö1““ I1 sich jene aus den Jahren 1865 und 1866 noch im Druck Hen 31. Januar 1850 erlassenen Verordnung vom, 2. März 1868, in einer längeren Rede die Regierungsvorlage zur Annahme Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: a) den Absatz 2 befinden. 1b 1“ etreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, so empfohlen, wurde dieselbe mit großer Majorität angenommen des §. 3 im Eingange dahin zu fassen: »Auch hat derselbe regelmäßig Auf der Tagesordnung stand der Bericht des zur Be⸗ wie dem von dem Hause der Abgeordneten herübergekommenen Gesetz⸗ Schluß 869 Sitzung Uhr dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung« u. s. w. (wie dem Ent⸗ rathung der Straf⸗Prozeßordnung bestellten Ausschusses über b wurfe der Kommission); b) Absatz 4 des §. 3 so zu fassen, wie die vom Herrenhause gefaßten abändernden Beschlüsse in den

entwurfe, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme⸗Verordnung vom 2. März 1868, die verfassungsmäßige Zustimmung nicht zu er⸗ Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses n dem Antrage 2 der Abgeordneten Roscher und v. Puttkamer vor⸗ vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwürfen betreffend:

theilen. der Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf betreffend die eschlagen ist ie Einfü 1 ür die An der Debatte betheiligten sich die Herren v. Brünneck Ausdehnung mehrerer in den älteren Landestheilen ö 6 88 9 Der Abg. Roscher und v. Puttkamer: dant Einführung der Sährmaegenichc, ürehen s 1-s 2 als Berichterstatter, Graf Rittberg, v. Below, Senfft v. Pilsach, Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf die Bezirke der Pro⸗ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ¹) Das Ali. d die Vorschrift über die Bild G Fengeah Rasch und Graf Münster. Der Minister⸗Präsident Graf von vinz Hannover, in denen das Allgemeine Landrecht gilt, ohne nea 2 des §. 3 dahin zu fassen; »„Das Gericht hat jede sich er. un le ri er die Bildung von Geschwornen⸗ Bismarck⸗Schönhausen nahm nach dem Grafen Rittberg das Debatte fast einstimmig angenommen gebende Vermuthung, daß andere gleich nabe oder nähere Erben listen für Preßsachen... b Wort wie folgt: Es folgte als vierter egenstand der Tagesordnung: Be⸗ vorhanden seien, von Amtswegen zu berücksichtigen. In Ermange⸗ Die §S. 12, 16, 17, 21, 30 und 37 des ersten Abschnittes Ich behalte mir ein näͤheres Eingehen in die Sache vor richt der vereinigten Kommiffionen für das Bustizwesen und lung solcher Vermuthung hat der Antragftehin EC“ C mit den vom Herrenhause beschlossenen Abänderun⸗ 88 8” für vs ugfb c nur durch zwei Andeutungen des für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, betreffend die fatäice, VerschekunPas alsnen 4 des g G oo e T Bäüglich des nnei zn Abschaltt, E1“ Herrn Vorredners, mit dem ich sonst in fast allen Punkten Abänderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom „Geeigneten Falles kann das Gericht ein öffentliches Aufge⸗ Für27;i 87 Kbereinstimme⸗ veranlaßt, das Wort zu ergreifen, um vor der 8. Mai 1855. Die Kommission hatte den Antrag gestellt; dem bot der ea Erben erlassen.“ 3) Dem 8. 5 des Kommissions⸗ entifect asche 11“ gle Sfags alle Abän— Fortsetzung der Diskussion die Stellung der Königlichen Gesetzentwurf, wie er aus den Berathungen der Kommission entwurfes als drittes Alinea hinzuzufuͤgen: »Sofern jedoch von dritten z b, 10. Februar. Nachd 3 dem Israelitenk ß Staatsregierung zu diesen⸗ beiden Punkten klar zu legen. hervorgegangen, die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ Personen widersprochen wird, darf mit Ertheilung der Erbbescheini⸗ esth, 10. Februar. Nachdem aus dem Iraeliten ongreß Das erste betrifft die Verbindung, in welche der Herr theilen und die zu demselben eingegangenen Petitionen durch ung erst dann verfahren werden, wenn der Streit im prozessualisti⸗ der größte 865 eKna. 8 Vorredner diese Vorlage enedens Defizit der preußischen die Annahme des Gesetzes für erledigt zu erklären.« Abg⸗ Lasker erledigt ist- 4) Als neuen §. 11 auch des Furseegebesbene gfes erwe 1“