1869 / 39 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

676

““

Wechsel.

Fonds und Staats-Papiere.

Amerik. rückz. 18826

15b. u. 1/11.

verschieden

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

Div.

pro 1867 1868 HAachen-Mastr.

zum Koͤniglich P

aats⸗Anzeiger.

8v . L

515 bz 1/1. do. do.

1/1. u 7. 1/1. do.

Kurz. 2 Mt.

Oesterr. Metalliques. do. National-Anl... do. 250 Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 do. do. 1864

8g 250F1.

:. 230 pl 2 “] den 88 Februar

107 etwb G 185 ½ 3B 765 bz

94 bz

do. 56 bz 1/4. (74 i G

pr. Stück 91 ½ G Begg eRase 1

1/5. u. 1/11. 81 7 bz Berlin-Görlitz ..

pr. Stück 70 B (do. Stamm-Pr.

5 8 13 1

nes Wissens nicht vorgekommen ist. Ich habe nicht gehört, daß die Vorfahren des Königs Georg, nachdem sie das Haus

Augsburg, südd. 8 Wrhr.. . 100F!. Frankfurt a. M.,

150 Fl. 150 Fl.

Leeg. 14 Thlr.

südd. Währ..

100 Fl. 100 Thle 100 Thlrç

100 8.R.;

Fonds und Staats-Papiere.

Freiwillige Anleihe 4 ½ Staats-Anl. von 1859 5 do. v. 1854, 55

taats-Schuldscheine 3 do r.-Anl 1855 à100 Th. 3 ½ Jess. Pr.-Sch. à 40 Thl

do. von Vvon Von Vvon Vvon

do. do. v. 1868 Lit. B. 4 v. 1850, 52/4

do. do. do. do.

von Vvon Von

14 u. 10 14 u. 1 1//4 u. 10 do. V do. 1/1 u. 7 14 u. 10 do. do. do. do. do. 111

1857‧ 1859 1856 1864¼ 1867

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1853/4 18624 1868 4

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V pr. Stück

Kur-u. Neum. Schldv. 3 ½¼ 1/5 u. 11 Oder- Deichb--Obligat 1/1 u.

Berlin. Stadt-Obligat. 5 do. do. Sechldv. d. Berl. Kaufm. 5 Berliner. V Kur- u. Neumärk. 3

Pfandbriefe.

Rentenbriefe.

do. do.

do.

do. do.

Schlesische do. Lit. do.

Westpr., rittschftl. do. d.,..

do.

do. do. do. do. II. Pommersche Posensche

Sächsische. Schlesische.

Pommersche 3 ½

do. 8 - Posensche, neue. 4 Sächsische.

4 4 4 4 5 Kur- u. 1“ 1/4 u. 10 4 4 Rhein. u. Westph. 4 4 1

1//4 u. 10 1/1 un. 3 ½⅔ do. do. do.

4 do.

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Ostpreussische. . .3 24/6 u. 12

4

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do. do. do. 4 do.

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do. do. do.

97 ½ G 102 % bz 94 bz 94 bz 94 ½ bz 94 ¾ G 94¾ bz 94 bz 94⁄ bz 87 ½bz 7 ½ bz 87 4 bz 87 ½ bz 82 6z 121 ½ bz 56 ½1 B 80 B 92 B

95 ½ bz 75 ½ bz 101 B 93 ¾ B 76 bz

75 ½ G 82 ½ bz G 89 ½ bz 74 ½ bz 85 bz 84 ½ bz

82 ½ bz 885 bz 82 G

99 ½ 6 90 ½ bz. 90¾ B

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92 ½z

90 ½ B 88 ½ B

102 etwbz B

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adische Anl. de 1866 4 ¼ do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig.... Bazyer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl.. Braunsch. Anl. de1866 Dess. St.-Präm.-Ani. Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübecker Präm.-Anl.: Manheimer Stadt-Anl. Sächs. Anl. de 1866

Schwed. 10 Rthl. Pr. A. pr. Stück

93 7 bz 105 ½8 bz

32 ½etwbz

195 ⁄bz

107 ⅞,bz

.101 G0

do. Rumänier

do. do. do. do.

do. Holl.

do. 9. do. do do.

do. do. Cert. A.

de

.5. Anl. Stiegl.-

do.

. 99. Anl. Engl. St. Holl. Bodenkredit ... .Nicolai- Obligat. Russ.-Poln. Schatz.. 1 do. kleine

Poln. Pfandb. III. Em.

Li à3

do. Part. Ob. à 500 Fl. Türk. Anleihe 1865.

do. Silber-Anleihe. ltalienische Rente... Tabaks-Oblig. Rumän. Eisenb. .....

Russ.-Engl. Avleihe. de 1862 Egl. Stücke 1864

Engl. Anleihe. .Pr.-Anl. de 1864

1866

uid. Fl.

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1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7.

do

1/⁄4. u. 1/10. do. 1n. u. 1/11. EEbö 1/8. u. 10. 1/4. u. 1/10. do. do. do. 13/1. u 13/7. 1/b. u. 1/11. 1/4. u. 1/10. do. 22/0 u. 22/12 1/6. u. 1/12 1In / do. do.

61½ 6 57 5à8 5 bz

81 ½ bz 67 G 69 bz G 68 ½ bz 67 bz

57 ½ G 91 ½⅔ G 96 ½⅞bz 41 à5bz

Berlin-Hambur. Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin Stettiner. Brsl.-Schw.-Frb. Brieg-Neisser... Cöln Mindener.. Lit.

do.

Hall. Sor. Guben St.-Pr. [Märk. Posener.. ldDdo. Stamm Pr.

Magdb. Halberst.

(do. B. (St.-Pr.) agdeb. Leipz..

do. neue

do.

do. Lit.

Mäünst. Hamm. Niedschl. Märk. Nqdschl. Zweigb.. Nordh Erfurter.

do. Stamm-Pr.

Oberschl. A. u.

do. St.-Pr..

Bank- und Industrie-Aktien.

do. Hand.-

Bremer

do.

do. do.

Luxemb. Mgd. F.-Ver.

Phönix Ber.

Rostocker. Sächsische Schles. B.-V.

Thüringer ..

B. Wasserwe Weimarische

Gothaer Zettel.. do. Grundkr.- Hannöversche.. Hoerd. Hütt.-V. (Hübner). Certifikate do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Leipziger Kredit 6 do. Magdeb. Privat

Meininger Kred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche .. Oesterr. Kredit. A. B. Omnibus-G.

Porth-F. Jord. H. Posener Prov... Preussische B.

Renaissance.... Rittersch. Priv..

Schles. Bergb.-G. do. Stamm-

Vereinsb. Hbg..

G.,

do. Pferdeb.. Braunschweig..

Pf.

Pr.

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Div. pro 1867 Berl. Kassen-V. 9 ¼

8 90

4 Coburg. Kredit., 4 Danz. Privat-B. 5 ½ Darmstädter 6 ½ Zettel 5 Dess. Kredit-B. 0 Cs 11 Landes-B. 5 ¼ Diskonto-Kom. Eisenbahnbed.. Genfer Kredit..

8 12¾

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1868

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Starg.-Posener. Thüringer do. 40 % do. Lit. B. (ga

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Böhm. Westb. Löbau-Zittau. 113“ Oberhess. v. St.

Russ. Staatsb.

Gal. (Carl-L.-B.) Ludwigsh.-Bexb Mainz-Ldwgsh. 3 Oest. Franz. St.

Südöst. (Lomb. Warsch.-Bromb.

Wsch. Ldz. v. St. g Warschau-Ter.,

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Geld-Sorten und Banknoten.

Friedrichsd'or Gold-Kronen. Louisd'or.... 8

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113 bz G 9 9 G 111 bz G 6 24 bz

5 12 ½ bz G 5 17 ¼⅞ G

Dollars

1 12 bz

Silber in Barren u. Sont. p.

29 Thlr. 23

für Lombard

Imperials p. Pf. Fremd. Bankn. do.

Fremde Oest. Bankn.. Russ. Bankn.

einlösb. Leipziger.. leine

öfd. fein ¼ Sgr.

insfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt.,

Berichti

Russ.-Engl. 3 p

U.

C. 176 bez.

ung. Pt. Anl. 53 ½ Gld.,

Im Courszettel vom 12. d. muss es heissen:

Oberschles. St.-Act. Lit. A.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ oft 8 (R. v. Decker Hofbuchdruckerei

9

161 etwb B

Berlin, 15. Februar. In der Sitzung des Herrenhauses am 13. d. M. nahm der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck⸗Schönhausen in der Generaldiskussion über die Königliche Veror dnung vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, nach dem Grafen Rittberg das Wort wie folgt: 1 .

Ich behalte mir ein näheres Eingehen in die Sache vor und bin für den Augenbl ick nur durch zwei Andeutungen des Herrn Vorredners, mit dem ich sonst in fast allen Punkten übereinstimme, veranlaßt, das Wort zu ergreifen, um vor der Fortsetzung der Diskussion die Stellung der Königlichen

taatsregierung zu diesen beiden Punkten klar zu legen. Der erste betrifft die Verbindung, in welche der Herr Vorredner diese Vorlage mit dem Deftzit der preußischen Finanzen brachte. Gegen diese Verbindung muß ich mich auf das Allerbestimmteste verwahren und mein Bedauern aus⸗ drücken, daß der Herr Vorredner auch nur mit einem Gedanken sie hat berühren können. Das Defizit könnte zwanzig Mal größer sein wie es ist, wir würden ihm entgegentreten, und des⸗ wegen doch nicht zu dieser rein politischen Maßregel geschritten sein. Der Zweite betrifft die Verhältnisse der Agnaten, die ich doch nicht ganz so ungünstig beurtheile wie der Herr Vorredner, wenn ich auch vielleicht selbst durch eine Aeußerung in der Kommission zu seinem Urtheile Anlaß gegeben haben sollte; aber ich glaube nur dadurch, daß meine Worte, die ich in meiner Stellung sehr genau abwägen und verlangen muß, daß keines da⸗ von fehlt, ihm nicht ganz genau im Gedächtniß geblieben sind.

Ich habe damals gesagt, daß die Agnaten Rechte, welche sie nicht schon vor der Schließung des Septembervertrages besessen hatten, aus diesem Vertrage nur in so weit hätten erwerben können, als Dritte überhaupt aus einem, zwischen zwei Ande⸗ ren geschlossenen Vertrage Rechte erwerben können; und ich wiederhole diese Ausdrücke in ihrer Vollständigkeit, indem ich sie erläutre durch eine Aeußerung, die ich in außeramtlicher Weise vor nicht lange über meine Auffassung der Stellung der Agnaten abzugeben veranlaßt worden bin, und die dahin lautete: daß das jetzt bezüglich des Vermögens des Königs Georg schwebende Verfahren die agnatischen Rechte an dem⸗ selben, welche im Art. 11 des Vertrages vom 29. September 1867 erwähnt sind, in keiner Weise berührt. Es findet dieses Ver⸗ fahren nicht einmal auf die Rechte Anwendung, welche dem König Georg selbst an dem Kapital und den Grundstücken durch jenen Vertrag eingeräumt worden sind. Die König⸗ liche Staatsregierung würde außer Stande sein, ohne Zustim⸗ mung beider Häuser des Landtages eine Disposition bezüglich dieser Kapitalien und dieses Grundbesitzes zu treffen; die Se⸗ questration, von der gegenwärtig allein die Rede ist, berührt blos die Dispositionsbefugniß des gegenwärtigen Nutznießers, des Königs Georg, über das Einkommen. 1

Ich behalte mir ein weiteres Eingehen für ein späteres Stadium der Diskussion vor.

Nach dem Grafen von Münster hielt der Minister⸗ Präsident nachstehende Rede:

Die Gefühle, die den Herrn Vorredner bestimmen, gegen die Vorlage zu stimmen, die den Herrn Vorredner nur mit Widerstreben an dieser Debatte sich betheiligen lassen, begreife ich vollkommen; aber ich kann mir deshalb seine Rechtsdeduk⸗ tionen noch nicht aneignen. Der Vertrag vom September 1867 ist seiner ganzen Form und Entstehung nach ein Staatsvertrag. Es ist nicht meines Amtes, meine Kontrasignatur unter Privat⸗ verträge des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, zu setzen.

Mit der Unterschrift zweier Könige, gegengezeichnet von mir, als dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten dieses

Landes, liegt dieser Vertrag vor, in keiner Weise in der Form

eines Privatvertrages, sondern in der unbedingten Form des Staatsvertrages. Auch seiner ganzen Entstehungsweise nach konnte er nur ein Staatsvertrag sein. Wir waren Seiner Majestät dem Könige Georg Nichts schuldig. Ueber die Frage, welches Privateigenthum einem Krieg füh⸗ renden Monarchen nach dem Kriege bleibt, entscheidet erst der Friedensschluß; einen andern Richter giebt es darüber nicht. Dieser Friedensschluß war noch nicht eingetreten; es wurde ein Waffenstillstand abgeschlossen, und dieser ist von der anderen Seite gebrochen. So liegt meines Erachtens die Sache recht⸗ lich. Schuldig waren wir dem Könige Georg Nichts; wir haben ein Beispiel der Großmuth im Interesse des Frie⸗ dens gegeben, wie

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es in der europäischen Geschichte mei⸗

Stuart vom Throne Englands vertrieben hatten, diesem Hause durch Staatsgelder die Mittel geliefert, der Königlichen Armee bei Culloden gegenüberzutreten. Ich habe nicht gehört, daß die verschiedenen Zweige des Hauses Bourbon, deren Throne den Staatsumwälzungen in Frankreich, in Spanien, in Neapel zum Opfer fielen, auf Kosten dieser Länder mit einer Dotation versehen worden wären, die man die Absicht hätte haben kön⸗ nen, ihnen zu lassen, wenn sie fremde Legionen, oder fran⸗ zösische oder italienische Legionen in der Fremde, angeworben hätten, um sie gegen das eigne Land zu führen. Noch wenigerist es mir wahrscheinlich, daß die spanische Regierung es für ihre juristische Pflicht halten wird, der Königin Isabella Mittel zum Kriege gegen sie zu liefern, und daß von Italien her die Bourbonen in ihren Absichten durch Staatsmittel unterstützt würden. Ich führe dies nur an, um Ihnen die Geringschätzung zu kenn⸗ zeichnen, mit welcher wir die sittliche Entrüstung aufzu⸗ nehmen haben, die sich von so vielen feindlichen Seiten gel⸗ tend macht: als ob wir hier einen ungerechten, gewalt⸗ thätigen Akt gegen einen an sich ungerecht seines Thro⸗ nes beraubten Fürsten übten. Die Art, wie heute die Geschichte des Jahres 1866 dargestellt wird, ist wohl geeignet, den Glauben an alle historischen Darstellungen zu erschüttern; wenn man sieht, was über eine Periode, die nur drei Jahre rückwärts liegt, mit Erfolg gelogen wird, so wird es schwer, das zu glauben, was, durch Vermuthungen und Konjekturen unterstützt, aus früheren Zeiten uns erzählt wird. Wenn man heut zu Tage die Darstellung des Verhaltens Preußens zu Hannover schildern hört, und wie viel Leser nehmen sie ge⸗ duldig hin so sollte man glauben, Preußen wäre 1866 über seine Nachbarn hergefallen wie der Wolf über eine Lämmerheerde, aber wie war die Situation vor dem Kriege? Jetzt aus dem Blick rückwärts sieht es ganz anders aus; jeder hat die Klug⸗ heit der Herren, die vom Rathhause kommen; es scheint, als wenn der preußische Sieg etwas ganz Natürliches gewesen wäre, was Preußen bestimmt vorausgesehen und zur Basis seiner Berechnung gemacht hätte. Das war nicht der Glaube bis zum 3. Juli 1866, am allerwenigsten am hannoverschen Hofe und in der hannoverschen Politik. Die hannoversche Regierung hat 1866 viel früher gerüstet als die preußische; sie war die erste, die auf die erste Aufforderung Oesterreichs, ich glaube vom 16. März, gleichzeitig mit Sachsen zu rüsten begann und auf unsre Frage, wozu die Rüstungen dienen sollten, wäh⸗ rend wir noch keinen Mann rührten, wurde uns die mehr scherzhafte als politische Antwort gegeben: wegen der vor⸗ aussichtlich schlechten Ernte beabsichtige man das übliche Herbstmanöver im Frühjahr abzuhalten. Unggeachtet die⸗ ses Hohnes haben wir uns nicht abhalten lassen, die sorg⸗ fältigsten Verhandlungen mit dem Könige von Hannover zu führen; wir haben seine zweideutigen Rüstungen sich ent⸗ wickeln sehn, ihm während derselben die volle Neutralität mit Garantie der vollen Unabhängigkeit geboten, ich danke jetzt Gott, daß unsere Gegner verblendet ablehnten, es wäre ein Norddeutscher Bund in der heutigen Gestalt ja kaum möglich geblieben, wenn der König von Hannover damals eingewilligt hätte, sich die völlige Unabhängigkeit durch Staatsvertrag verbürgen zu lassen, nur unter der Bedingung, daß er neutral bleibt, daß er seine Neutralität durch Verzicht auf jegliche Rüstung verbürge. Sie können daraus entnehmen, wie wenig wir dasselbe blinde Zutrauen in unsern Sieg hatten, welches unsere Gegner damals beseelte, indem die Außerkampfsetzung einer tüchtigen Armee von 20,000 Mann in unserm Rücken eines Opfers werth schien. Die Enthüllungen über jene Periode, die namentlich in italienischen Schrif⸗ ten gegeben sind, lassen es im hohen Grade wahr⸗ scheinlich erscheinen, daß Oesterreich sich zum Opfern Venetiens schon vor dem Kriege hatte bereit finden lassen, und es sich nur um die Frage handelte, ob für dieses Opfer eine Ent⸗ schädigung in Deutschland zu finden, oder in Geld gewährt werden müsse. Wären wir besiegt worden, was damals die ganze Welt außer uns selbst für gewiß hielt, so glaube ich nicht, daß Schlesien das einzige Opfer gewesen wäre, mit dem wir uns hätten lösen müssen, ich glaube vielmehr, daß das »Welfenreich«, die Herstellung des Reiches Heinrichs des Löwen in der vollen Ausdehnung des niedersächsischen Stammes, wenigstens auf der linken Seite der Elbe doch den damaligen hannoverschen Berechnungen nicht so ganz fremd war, wenn auch der unbedingte Glaube an den österreichischen Sieg,

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