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Amendements als reine Fassungssache aufgefaßt, von denen der letztere mir übrigens gar nicht einmal gefällt: es handelt sich um eine Kürzung, welche gesucht ist, und diese erscheint ohne besonderen Geschmack. Das ist aber natürlich meine ganz in⸗ dividuelle Ansicht. Ich würde mich gar nicht gegen das Amende⸗ ment gesetzt haben; soll aber etwas anderes darin liegen als Fassungssache, dann würde ich mich doch gegen das Amende⸗ ment erklären müssen. Ich weiß gar nicht, welches Bedenken
der Satz aus der Konkursordnung haben soll, welcher im §. 6 im 2. Alinea in den Worten enthalten ist: »als dieser« bis »„noch wirklich reicher ist«. Der Satz scheint mir ganz gut und klar zu sein und deshalb auch ganz annehmbar. Ich möchte doch nicht annehmen, daß ein Satz, weil er in der Konkurs⸗ ordnung, oder im Landrecht, oder in sonstigen preußischen Ge⸗ setzen sich findet, nicht annehmbar sei für die neuen Provinzen.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Handlungs⸗ Commis Herrmann Ferdinand Julius Krafft ist in den Akten K. 158. 69. die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung aus §. 225 des Strafgesetzbuches beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Krafft Kenntniß hat, wird auf⸗ gefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfinden⸗ den Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Es wird die unge⸗ säumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen ind den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ fährigkeit versichert. Berlin, den 10. Februar 1869. Königliches Stadt⸗ gericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vor⸗ untersuchungen. Signalement: Der ꝛc. Krafft ist 25 Jahr alt, am 11. Juli 1843 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat schwarze Haare, braune Augen, dunkle Augen⸗ brauen, Schnurrbart, rundes Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, ist kleiner Gestalt, geht
mit den Füßen stark auswärts und es fehlt ihm der linke Augenzahn.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter dem Handlungsdiener
ilhelm Christian Barth wegen Urkundenfälschung in den Akten B. 54, 69, unter dem 26. September 1865 erlassene Steckbrief wird hierdurch als erledigt zurückgenommen. Berlin, den 13. Februar 1869. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kom⸗ mission II. für Voruntersuchungen.
Der in unbekannter Abwesenheit lebende Kaufmann Joseph Adolph Sander von hier, geboren am 23. Mai 1837, ist ange⸗ klagt, am 17. Oktober 1867 zu Magdeburg in einer Prozeßsache einen ihm zugeschobenen Eid wissentlich falsch geschworen zu haben. Durch Beschluß des Kriminal⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts hier vom 7. Januar 1869 ist derselbe wegen wissentlichen Meineides definitiv in den Anklagestand versetzt und die Verhandlung der Sache vor das hiesige Schwurgericht verwiesen worden. Der ꝛc. Sander wird hierdurch aufgefordert, binnen einem Monat und spätestens in dem auf den 6. August 1869, Vormittags 9 Uhr, vor dem Untersuchungsrichter, Verhörzimmer I, an Gerichtsstelle, Thränsberg 44, anberaumten Termine zu erscheinen, und sich wegen der ihm zur Last gelegten That zu verantworten, widrigenfalls dieselbe für eingestanden angenommen und gegen ihn weiter nach den Gesetzen verfahren werden wird. Magdeburg, den 29. Januar 1869. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.
Nachstehende Vorladung: Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober cr. ist gegen nachstehend ge⸗ nannte Personen: 1) den Sattler Ernst Julius Herrmann Koschel aus Beuthen O.⸗Schlesien, geboren den 3. Oktober 1841 zu Raudten; 2) den Dienstknechtsohn Johann Gottfried Winkler aus Raudten, ge⸗ boren den 24. Juni 1841 daselbst; 3) den Dienstknecht Johann Karl Friedrich Wilhelm Schlaefer aus Mlietsch, geboren den 16. August 1843 zu Dammitsch; 4) den Hauptmannssohn Julius Eugen Maxi⸗ milian Joseph von Casimir aus Hainau, geboren den 12. Januar 1843 zu Geißendorf, Kreis Steinau; 5) den Gewichtssetzersohn Karl Herrmann Oswald Krenz in Amerika, geboren den 24. November 1843 zu Aufhalt; 6) den Briefträgersohn Karl Eduard Berger aus Koeben, geboren den 29. Juli 1844 daselbst; 7) den Försterssohn Paul Oswald Schubert aus Nistitz, geboren den 18. September 1844 daselbst; 8) den Mechanikussohn Johann Joseph Winter aus Thie⸗ mendorf, geboren den 16. November 1844 daselbst; 9) den Pferdeknecht Johann Gottlieb Hache aus Toeschwitz, geboren den 24. Februar 1844 daselbst; 10) den Mechanikussohn Johann Heinrich Pohl aus Zedlitz, geboren den 10. Februar 1844 daselbst; 11) den Karl Eduard Robert Knappe aus Broedelwitz, geboren den 6. März 1845 daselbst; 12) den Knechtsohn Johann Wilhelm Heinrich Rondke aus Rettkau, geboren den 12. November 1845 zu Cammelwitz, Kreis Steinau; 13) den Ge⸗ wichtssetzersohn Johann Herrmann Julius Krenz in Amerika, geboren den 5. September 1845 zu Aufhalt, weil sie als Militärpflichtige ohne Erlaubniß ausgewandert sind, um sich dadurch der Einstellung in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. März 1856 und des §. 110 des Strafgesetzbuches, die gericht⸗ liche Untersuchung eröffnet worden. Demgemäß werden die vorge⸗ nannten Personen zu dem auf den 12. Juli 1869, Vormittags 9 Uhr, zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung an hiesiger Ge⸗ 1 6
richtsstelle anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer ertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren und demgemäß was Rechtens festgesetzt werden. Steinau a. O., den 19. November 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [486 b “ In dem Konkurse über das Vermögen der Hendeisogenscaft Gebrüder Neumann und das Privatvermögen der Gesellschafter Carl Ludwig Neumann und Gustav Adolf Neumann werden die Gläubiger der Gemeinschuldner aufgefordert, in dem auf 868 den 19. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminzimmer Nr. 18, vor dem unterzeich⸗ neten Kommissar anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Wahl eines definitiven Verwalters abzugeben. Charlottenburg, den 8. Februar 1869. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 8 Der Kommissar des Konkurses.
[5071 Bekanntmachung. “ Der durch Verfügung des unterzeichneten Gerichts vom 25. März
1865 über das Vermögen des Lederhändlers Ernst Theodor Schröder,
Inhabers der Firma: »E. Schröder, vormals R Meiser« hierselbst er⸗
Ifegee kaufmännische Konkurs ist durch Vertheilung der Masse be⸗
endigt.
Potsdam, den 6. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[493 ,„n Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isaak Hirschburg, Inhabers der Firma J. Hirschburg zu Potsdam, Jägerstraße Nr. 26, ist am 12. Februar 1869, Vormittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel⸗ lung auf den 18. Kovember 1868 festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Eduard Julius Koblitz hierselbst, Lindenstraße 23 wohnhaft, bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 25. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Hrn. Kreisger.⸗Rath Scharnweber, anberaumten Terminedie Erklärungen f ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters ab⸗ zugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 12. März 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den elben gleich⸗ berechtigte Aläubige des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz besindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 15. März 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und be zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen -— 1 am 23. März in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. “
Wer seine w.eah hre,e schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bepollmächtigten bestellen; und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte, Justizräthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalt Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Potsdam, den 12. Februar 1869.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
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1869, Vormittags 9 ½ Uhr, 1121
1[3971
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Scholly Behrendt zu Thorn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über
einen Akkord ein Termin auf den 17. Februar er., Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. III.
anberaumt worden. 18“” Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kennt⸗
niß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen For⸗
derungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor⸗
recht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungs⸗
recht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschluß⸗ fassung über den Akkord berechtigen. Thorn, den 28. Januar 1869. 1“
Königliches Kreisgericht.
“ Der Kommissar des Konkurses.
gez. Plehn.
— Beendigung L“ Der Konkurs über das Vermögen des Kürschnermeisters Colbuß Perl hieselbst ist durch Vollziehung der Schlußvertheilung laut Be⸗
1
chluß vom heutigen Tage beendigt. schlus gard, den 5. Februar 1869.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
“
[458] Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Simon Lehrs zu Rynar⸗ zewo ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren er⸗ öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 6. Januar d. J. festgesetzt worden. 1
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Restaurateur Meißner zu Schubin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 18. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben,
wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen,
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vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 11. März d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ prüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ““
bis zum 12. März d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen
auf den 7. April d. J.] Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle zu er⸗
scheinen. ö““ 8 seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗
Wer elben und ihrer Anlagen beizufügen. 1t 8 Fufäg Amtsbezirke seinen
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm
8 Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am
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Sachwaltern vorgeschlagen
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und Kleiderhändlers Carl Ehrhardt hier, i — derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite
20. März ds. Js. einschließlich festgesetzt worden. welche ihre Ansprüche noch gefordert, dieselben, sie mögen 8 8 dem dafür verlangten un 8 Der Termin zur Prrcfung aller in der
bis zum Ablauf der zweiten Frist angemel
hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu der Justiz⸗Rath Mazurkiewicz, der Justiz⸗
Rath Kosky, der Rechtsanwalt Dr. Gahbler, der Rechtsanwalt
Sußmann. Schubin, den 6. Februar 1869.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
488 8 s Un dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters
ist zur Anmeldung der For⸗ Frist bis zum Die Gläubiger, nicht angemeldet haben, werden auf⸗ bereits rechtshängig sein oder nicht, Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei
rotokoll anzumelden. eit vom 16. Januar d. Js.
eten Forderungen ist Vormittags 11 Uhr,
schriftlich oder zu
auf den 5. April d. Js.,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath v. Landwüst, im
selben und ihrer Anlagen
Kreisgerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. 12, anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldun schasceneg einreicht, hat eine Abschrift der⸗
eizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ älte Fritsch, v. Bieren, Göckin Schlieckmann, Fiebiger, Riemer,
(417]
(3055]
gc9
3) Gräfin Elisabeth Marie Justine Sophie v. Dziawuüska, 14) Graf Bernhard v. Potocki 8.8.
zu Sach⸗
Wilke, Glöckner, Krukenberg, v. Radecke und Seeligmüller waltern vorgeschlagen. Halle a. d. Saale, am 5. Februar 1869. Königlich Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung
8
Benefiz⸗Inventar. 1 Der Präsident des Civilgerichts des Bezirks von Vepey (Schweiz) an die Gläubiger und alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Eduard Berond, Karl's sel. Sohn, gebürtig von Ecotteaux, Student, wohnhaft in Vevey und verstorben in Berlin, wo er sich vorüber⸗ gehend aufgehalten, Ansprachen zu machen haben, 8 kund und zu wissen:
Nachdem obiges Bezirksgericht über den Nachlaß des genannten Berond die Rechtswohlthat des öffentlichen Güterverzeichnisses be⸗ willigt, werden auf Begehren des Masseverwalters H. A. Couvreu, Richter in Corsier, die Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprachen bei der Gerichtskanzlei in Vevey von heute an bis und mit Mittwoch, den 10. März 1869, unter Androhung des Ausschlusses im Versäumniß⸗ fall anzumelden.
Die Anmeldung geschieht durch eine von den Betheiligten oder ihren Bevollmächtigten unterschriebene Eingabe, welche die An⸗ prache in Worten benennt und das Verzeichniß allfällig beizulegender
rkunden enthält.
Die Anmeldungen können nebst den Kosten franco per Post ein⸗ gesendet werden. Der Nachtheil des Ausschlusses von der Masfe findet bns Sech betgpsprachen welche in den Grundbüchern eingetragen sind, nicht statt.
Vevey, den 26. Januar 1869.
Der Bezirksgerichts⸗Präsident von Vevey.
sig. Mare de Moutet, Ce Der Gerichtsschreiber sig. F. Coigny.
Sub hastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Schulden halber.
Die dem Kaufmann Hirsch Wolff in Berlin, Lindenstraße Nr. 206, gehörige, in Bruchhagen belegene, im Hypothekenbuche von den Wels⸗ mühlen Band I. Nr. 3. Blatt 17. verzeichnete Bruchhagensche Wasser⸗ mühle und der im Hypothekenbuch von Bruchhagen Band 1I. Nr. 4. Blatt u.“ Bauerhof, geschätzt auf 41,985 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. — so
8 am 7. April 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 12 vor Herrn Kreisrichter Hönemann öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau l. einzusehen.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.
In Folge einer Revision der Taxe von den vorstehend ber 2 tation gestellten Grundstücken ist deren Gesammtwerth auf 30,773 Thlr. 28 S —1. Pf., insbesondere der Werth der Mühle auf 16,840 Thlr. der des Bauerhofs auf 13,933 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf. ermittelt.
Angermünde, den 7. September 1868. b Kshnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1.“ — Subhastations⸗Patent. 18 Verkauf auf Antrag der Benefizial⸗Erben. Das zum Nachlasse des Gastwirths Johann Eduard Ferdinand Bergemann gehörige, im Alten Grunde bei Kalkberge Rüdersdorf be⸗ legene, im Hypothekenbuche von letzterem Orte Vol. I. Nr. 22, pas. 253 sq. verzeichnete Büdner⸗, jetzt Gastwirthschafts⸗Etablissement, nebs einer in Rüdersdorf belegenen, im Hypothekenbuche vom Dorfe Rüders⸗ dorf Band III., Nr. 84 3 1ö“ n G Wiese, zusammen dorfgerichtlich geschätzt au Thlr., so wue den 27 April 1869, Vormittags 11. Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden. . 2 Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau einzusehen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem E“ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu Nte Hmndsbeng den 8. Oktober 1868. 1 önigliche Kreisgerichts⸗Deputation “ MNothwendiger Verkauf. Koͤnigliches Kreisgericht zu Gnesen. Den 6. Februar 1869. “ Das dem Rittergutsbesitzer Thaddäus v. Wesierski gehörige adlige Gut Modliszewko, abgeschätzt auf 93,737 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 10. September 1869, Vormittags 11 ½ Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 8 Die dem Aufenthalt nach unbekannten Realgläubiger, Rechtsnachfolger: . . Graf Titus v. Dzialynski, Graf Johann Cantius v. Dzialynski,
“
othwendiger
resp. deren
““
werden hierzu öffentlich vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht
ersichtlichen Realforderung Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen
haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.
8.
8