zur Berathung und Beschlußfassung kommen.
8 Prämien abgeschlossen werden, Versicherungen mit Anspruch auf Di
sammlung. Die Herren Aktionäre der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft werden hierdurch zu einer außerordentlichen Gene⸗
vüvfrsananlung, welche in dem Gesellschafts⸗Administrationsgebäude, Fürstenwallstraße Nr. 1—10, stattfinden wird,
eingeladen.
sellschaftsausschusses a) wegen des Baues und Betriebes
b) wegen der Verrechnung etwaiger Zuschüsse
Direktorium in nächster Zeit zur K bracht werden.
rnehme
theils allein, theils in Gemeinschaft mit den Aktionären Li FS. Gemäßheit des §. 9 des 4. Statutsnachtrages Beschluß zu fassen. Die Aktionäre Littr. B. üben ihr Stimmrecht hierbei in der daß 3 ihrer Aktien gleich einer alten Stammaktie gerechnet
Bekanntmachung.
Zur Ausloosung der am 1. Juli d. J. einzulösenden 8 274 Prioritätsaktien nach dem Privilegio vom 28. März 1840 resp. 15. Januar 1842, 171 Prioritätsobligationen nach dem Privilegio vom 5. No⸗ vember 1851 und der am 1. Oktober einzulösenden 104 Prioritätsobligationen nach dem Privilegio vom 18. August 1866 und dem Nachtrage vom 24. Juni 1867 haben wir einen Termin auf 1 . den 12. März c., Vormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Direktoriums, Fürstenwallstraße Nr. 6 (in dem ehemaligen Lehnertschen Hause), anberaumt, zu welchem den Inhabern von Prioritätsaktien und Obligationen gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. Zugleich bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß aus den Verloo⸗ sungen der Jahre 1865, 1867 und 1868 folgende Prioritätsaktien und
Obligationen:
8 ““ 8 1“
Prioritätsaktien nach dem Privilegio vom 28. Mär W Wv. Nr. 7591. ECö1“ “ v11“1““ » 629. 1454. 1797. 2760. 2953. 3517. 3716. 5110. 6497. 6710. 6809. 7132. 7932. 9049. 9507. 9816. 11,076. 12,306. 12,882. 14,915. 15,236. 17,299. 17,327. 17,419. 17,718 17,973. 158. 244. 469. 2262. 2553. 3093. 3288. 4184. 4244. 4605, 6331. 6335. 6680. 7133. 8259. 8688. 9549. 9598. 9623. 12/,182. 12,407. 12,562. 13,106. 14,542. 14,584. 14,979.
15,191. 15,284. 15,/613. 15,668. 15,959. 16/588. 17,475. 17,809.
2) u“* Nr. 18,563. 18,898. 1 25,099. 25,647.
nach dem Privilegio vom 5. November
19,104. 21,131. 21,320. 21,751. 23,279. 25,649. 25,888. 26,991. 28,145. 32,551.
34,284. 35,910. 36,462. 18,146. 18,225. 18,760. 19,406. 19,897. 20,289. 20,531. 22,203. 24,715. 29,295. 31,810. 32,114. 2. 34,902, bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden sind. Magdeburg, den 16. Februar 1869. — Direktorium 8 der Magdeburg⸗Cöthan⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft. Dihm.
₰
. 2*
g.
auf Gegenseitigkeit in Potsdam, straße Nr. 28,
8 konzessionirt von Sr. Majestät dem Könige mittelst Kabinetsordre vom 23
Buͤreau: Breite
Verschiedene Bekanntmachungen.
.August 1868 und unter staatlicher Kontrole stehend, gewährt unter den vortheilhaftesten und liberalsten Bedingungen Gelegenbar n ca stehend, geswng
sowohl für gesunde als auch für kranke Personen, für Kinder⸗ und Alter
Kriegsgefahr versichert. Die Versicherungssumme kann sich von 50 Thlr. Die Versicherungs⸗Aufnahme ist kostenfrei. durch die Dividenden von Jahr zu
Abschlüssen aller Arten von Lebensversicherungen sversorgungen ꝛc. Auch werden Militärpersonen gegen
bis auf 20,000 Thlr. belaufen. Die Beiträge sind niedrig, ermäßigen sich bei Versicherungen auf den Todesfall
Jahr und sind unverlierbar, selbst dann, wenn Umstände die Versicherten zwingen sollt n;, di Zahlung derselben einstellen zu müssen. 8 W
Unter Verzichtleistung auf die Dividenden können auch Ve
„Denjenigen Versicherten, welche zu engere 3 pCt. verzinset. 3
8 “
rsicherungen auf den Todesfall gegen feste und sofort ermäßigte videnden sind indessen immer vortheilhafter. i Vereinen zusammentreten, werden ihre Beiträge vom zweiten Geschäftsjahre ab mit
Achtbare Personen, die sich gegen ar Adressen portofrei an die Direktion einzusenden.
igemessene Provisionen zur Uebe
ℳ9 gebeten, ihre
8 8
isenbah
Magdeburg⸗Cötben⸗Halle⸗Leipzige eee
auf den 10. März d. J., Vormittags 11 Uhr, In derselben werden die Anträge des Direktoriums und des Ge⸗
einer Zweigbahn von Cassel
des Ausschusses der Magdeburg⸗Cöthen
An der Generalversammlung können nur solche Aktionäre Theil
nehmen, welche mindestens fünf alte oder eine nach Vorstehendem ent⸗ sprechende Anzahl Aktien Littr. B. besitzen. 8 sieh
Jeder Aktionär oder Bevollmächtigter, der an der Generalver⸗
8 sammlung Theil nehmen will, hat resp. seinen Machtgeber am
6C6Gö8 und 9. März d. J. dehe e 8 c⸗ 9
n. und 3 bis 6 Uhr Nachmittags im Geschäftslokale des Direktoriums, Fürstenwallstraße Nr. 6 (in dem ehemaligen Lehnertschen Hause), als
Eigenthümer einer zur Mitstimmung berechtigenden Anzahl Aktien zu legitimiren und die Eintrittskarte in Empfang zu ne
in den Stunden von 8 bis 12 Uhr Vor⸗
Magdeburg, den 9. Februar 1869. 8 “ 8 1 Der Vorsitzende 8 “
Leipziger Eisenbahn⸗ b1“¹“
v 11A1“
nach Helsa auf Prioritätsobligationen des alten Unternehmens; der zu den Zins⸗ und Amortisationsbeträgen der aufzunehmenden Prioritäten auf den Gewinnantheil des Staats aus dem Halle⸗Casseler Unternehmen, sodann nöthigenfalls auf den Gewinnantheil des alten Unter⸗ nehmens und den fünf Prozent übersteigenden Gewinnantheil der Aktionäre der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn Littr. B. zu gleichen Theilen, und endlich auf den verbleibenden Reinertrag vor den Dividenden der vom Staate garantirten 8 Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Stammaktien Littr. B., jedoch unbeschadet der Rechte, welche den Inhabern auf den vom Staate garantirten Reingewinn von 4 pCt. zustehen;
nüvüe, die auf die Ausführung dieser Beschlüsse bezüglichen
Die Motive zu den Generalversammlungs⸗Antr gen werden om enntniß der Herren Aktionäre ge⸗ Ueber die Anträge haben die Aktionäre des alten Unte
ttr. B. in
Weise aus, werd
*
Das Staatsrecht der Preußischen Monar
Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsident a. D. und Mitglied des Hauses “ ““
scheint auf vielseitig ausgespr Anschaffung durch allmäligen
wird aus E .“ veftehen⸗ die in regelmäßi räumen ausgegeben werden. Jede Lieferung von ungefaͤhr 10 Bogen Lexikon⸗Oktav kostet im Subsk 1 gefaͤh —
In allen Buchhandlungen ist die erste Lieferung vorräthig und werden Unterzeichnung 1 ve 28
in der
Buchhandlung fuͤr Staatswissenschaften und
Geschichte (Fr. Kor
A. Brockhaus in Leipzig.
5
hie
88 Verlag von F. Soeben erschien:
on
v Dr. Ludwig von Rönne,
1“ der Abgeordneten.
„Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. Erste Lieferung. Subskriptionspreis 29 Fr
Die dritte vermehrte und verbesserte Auflage dieses Werkes er⸗
ochenen Wunsch in Lieferungen, um die Bezug zu erleichtern. Das ganze Werk
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en auf das Werk angenommen in Berlin
Wilhelmsstraße 84.
*
gen Chef⸗Präͤsidenten des Appellationsgerichts zu Frankfurta O,
rden vierter Klasse;
tirten
Allgemeine Ehrenzeichen;
Gesetz,
(8. 103)
Abvonnement beträgt 8 für das Vierteljahr. sertionspreis für den Naum ein pruchzeile 2 ½ Sgr.
11.“
urn)* Preußischen ⸗Anzeigers: 8 Behren⸗ Straße Nr. 1a, Eche der Wilheimsstraße.
2 2 2 8 22 2 t: . jestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Mrajestne chen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und bisheri⸗
8 den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichen⸗ I Henl eefessor 85 Schöller zu Berlin, dem 12. 68 Hof⸗Jagdjunker Freiherrn von Zö“ G wbendazelbst, und dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath 8 8 ein rich zu Soldau im Kreise Neidenburg den Rothen 8 sowie den s 8
im Kreise Gersfeld, Bommhar erb
u Bane Fritzlar 3 Beckmann zu Jesberg desselben Kreises uns Bergmann zu Vaake im Kreise Hofgeismar, dem emeri⸗ nb Schullehrer Schratz zu Groß⸗Krotzenburg im ve⸗ und dem Bierhändler Peter Giese zu Berlin da ferner 8
ischen Dirigenten des preußischen Oelfarbendru - e J. A. Lichtenberg in Berlin, den Cha⸗ rakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
betreffend die Aufhebung einiger, in einem Theile West⸗
Hanau,
ür die west⸗
eltenden Bestimmungen der Instruktion für die w st
preußens noch gische Regierung vom 21. September 1773. 8 3 Vom 5. Februar 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.,
- die Re⸗ ür diejenigen Theile von Westpreußen, in welchen die Re vere ee siktaen 21. September 1773 bisher noch Gültigkeit
(hatte, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer
Nes “ dem Patent wegen Publikation des Peh. jialrechts für Westyreußen noce 28 E Kesch. Söntahhech
in Kraft gebliebenen, te . Prussiae sich Uea eabhen Bestimmungen der Regierungs “ vom 21. September 1773 über die Erbfolge des Adels werden
1. April 1869 an aufgehoben.
Art. II. An die Stelle derselben (Art. I.) treten die Vorschriften vnsh. Blgemeinen davrinisses Fter I 8 Merschehr ten Unseres Allgemeinen Landrechie preußischen Provinzialrechts dung, wie dieselben zufolge §. 17 des Westpreu Theiten von Abest⸗
ssetz⸗ von 1844 S. 106) in den übrigen b “ die Regkerunges Fhsah e vom 21. September 73 kei mehr hat, eingeführ . dem 1. Npril 1869 petheiranhet o 8 Grundfätze über die Ver⸗ und Pflichten unter Lebendigen, sowie der Grnneäe ch richterlichts mögens⸗Auseinandersetzung bei Trennung Fhekeute zur Zeit der ge⸗
kenntni ach den Gesetzen, welchen die Eheleute z 3 Fissgeim Ehe unterworfen waren, bestimmt “ Seeekases dölge dingegen “ 11“ die Wahl haben, Verordnungen beruht, soll d 4 dend gewesenen
er t der geschlossenen Ehe ge gen Fereangch. SIe Feie geiftardes Allgemeinen Landrechts erben 1wol eundlich unter Unsne X“ Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1“ in, den 5. Februar 185909. “
Gegeben Berlin, 58; Wilhelm. 8
d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Irb. v. d. Hevu Culeuburg. — ütz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. z Kev., I 8 Ueewebaset
E1“
18
Zesetz, beireffend die Zustäͤnde erichte vinz Han. b uständigkeit der Gerichte in der Provi .
8*8 du bhedbens 88 “ in Sachen EE11““
Vom 5. Februar 1869. h11““
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
einschließlich der
Beerlin,
An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewer
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser N Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Hannover, was folgt: BrS. n
88 8 N b 5*
1 V ü das Verfahren I16“¹” ntscheidung über Beschwerden gegen 29⸗ der descheinsc gmg er er szer Gerichtsbarkeit liegt der Obergerichte ob. 1 88 S Seen cnorstehende Heyemchung IEe Pwerden in Sachen der freiwilligen Geri keit Besne che ehac Senaten der Obergerichte anhängig — vn Urkundlich unter Unserer eeeardns Unterschri beigedrucktem 1869 rlin, den 5. 1 8
v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. S Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eu
e““
b ter. Erlaß vom 4. Januar 1869, betreffen
“ shes Rechts 88 Chausseegelderhebung an den Kreis Füene
in Bezug auf die Straße von Paul⸗Narmund nach Bajohren bis z Landesgrenze bei Nimmersatt.
’1 dem Kreise ren Bericht vom 23. Dezember v. ꝛJ. will Ich 1
Reenen ggürungsbehat Se wee. in Beng auh 8. 11. ö der Staatskasse zu erbauende eeI111““ Kreischaussee von Memel nach ’ 112. Nimmersatt, gegen Uebernahme der 8 soße Füger derselben, das Recht zur Erhebung des hausseeg Ie 21q Staatschausseen jedesmal geltender rifs,
1.s e 88 Bestimmungen . die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf Fan
Hüu enn von Ihnen angewandt werden, desgleichen 11b ederhact sur Gewinnung der Unterhaltungsmaterialien, nach Maßg 8
]
st 1 ierdurch verleihen.
ür die Staatschausseen bestehenden Bestimmungen, hier 8 — üSn. e 88 2 Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar ves hängten Bestimmungen 7* u. a g Anwendung kommen.
b Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlun ꝛg bekannt 1 8
machen den 4. Jamuar 1869.
EE1“ 8
8 elm.
Gr. v. Itzenpli
und öffentliche Arbeiten.
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. u“ königlichen Baurath Grapow zu Hannover ist die “ 88 ö Eisenbahndirektion daselbst verliehen, som 1 js⸗ ⸗Bauinspektor Wer ebendortse st 3 2 “ bei der hannoverschen Staats⸗ Eisenbahn ernannt worden. 8 “ “ Justiz⸗Ministeri aderborn echtsanwalt und Notar Mantell in Po⸗ ist eehhcs hemvas bei dem Appellationsgericht daselbst sth Belassung des Notariats im Departement desselben ernann
worden. 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und an. Medizinal⸗ vaerer gye 11 asium in Trier sind die ordentlichen Lehr b. ea sch uas shr Meyer zu Oberlehrern befördert worden.
Ministerium
11“
Tagesordnung.
8 15. Plenarsitzung des Herrenhauses
am See s FütgeFm 1869, Vormittags 11 Uhr. 1) Bericht der XI. Kommission über den Heeeeoüeeh. r.
treffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken
₰
s