aus Grünberg nach voraufgegangener Instruction der Sache für todt erklärt werden wird. 8 den 15. August 1868. önigliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[599] Bekanntmachung. 8 Der Betrieb der auf unserem Bahnhofe in Frankfurt a. M. neu errichteten Restauration soll vorerst auf die Dauer von 3 Jahren, vom 1. April l. J. an verpachtet werden. Die betreffenden Be⸗ dingungen sind bei unserer Bahnverwaltung Frankfurt, sowie bei unserem Sekretariat dahier einzusehen und, soweit der Vorrath reicht, auch 1⸗ erhalten. chriftliche Angebote zur Uebernahme dieser Restauration sind bis zum 6. März l. J., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung stattfinden soll, versiegelt und mit der Aufschrift »An⸗ gebot auf Uebernahme der Bahnhofrestauration in Frankfurt« ver⸗ sehen bei uns einzureichen. Später eingehende Angebote finden keine Berücksichtigung. ...“ Darmstadt, den 15. Februar 1869. ““ Direktion der Main⸗Neckarbahn.
Zum öffentlich meistbietenden Verkauf von 5800 Stück Kiefern Nutzholz, von 18— 60 Fuß Länge und verschiedenem Durchmesser, und 3500 Klaftern Kiefern Klobenholz aus dem diesjährigen Einschlage
der Königlichen Forstreviere Kullik, Kurwien, Alt⸗Johannisburg,
Guszianka, Cruttinnen und Nicolaiken steht Mittwoch, den
17. März cr., Vormittags 11 Uhr, Termin im Gasthause des Herrn J. Hecht in Nicolaiken an. Die erwähnten Hölzer befinden sich auf den Wasserablagen, von denen sie nach der Weichsel sowohl, als
nach dem Pregel geflößt werden können. — Außerdem kommen 6000 Klaftern nicht an die Ablagen gerückten Nadelklobenholzes zum Aus⸗ gebot. — Bei 20 pCt. Anzahlung kann Kredit bis zum Ersten Dezem⸗ ber er, gewährt werden. — Bekanntmachung der näheren Bedingungen vor Beginn des Termins. Johannisburg, den 18. Februar 1869.
Die Königliche Forstinspektion. [602] Bekanyimachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Newcastle⸗- und Wales⸗ oder schlesischen Steinkohlen, so wie an Schmiedekohlen, Maschinenöl, Brennöl, Talg und Putzbaumwolle für das zwischen Stralsund und Malmoe fahrende Postdampfschiff »Pommerania⸗« soll für den Zeitraum vom
1. Mai cr. bis ult. April 1870 im Wege der Submission vergeben
werden. Zu diesem Zwecke ist ein Termin auf Montag, den
8. März cr., Vormittags 10 Uhr, im Büreau der hiesigen Ober⸗ Postdirektion anberaumt worden. Unternehmungslustige werden hier⸗ zu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Submissionsbedingungen in der Kanzlei der Ober-⸗Postdirektion zur Einsicht offen liegen und die eingegangenen resp. Offerten in dem vorbezeichneten Termine in Gegenwart etwa erschienener Submittenten eroöͤffnet werden. Stettin, den 20. Februar 1869. 3 Der Ober⸗Postdirektor. E11““n“
111“ N111“
589] “ 1 PSbḱ- d1 4*“ 25 Fuß eichen Schiffbauholz 1 % 1"1 und % stark 1134 » eichene Planken von 2 ¾ bis 50 stark, 1044 kieferne Planken 30 stark, Is 11“ .
472 retter 2168 111 500 “ „ “ „ 5 250 eichene Bretter 70 » „ »„ 2 oll ganz oder theilweise an den Mindestfordernden vergeben werden. „Die Bedingungen sind während der Dienststunden im Bureau inzusehen oder können an Auswärtige gegen Erstattung der Kopialien von 10 Sgr. verabfolgt werden. Die Lieferungsfrist ist 6 Wochen nach Zufertigung des Kontraktes. Unternehmungslustige wollen ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift »Offerte auf die Lieferung von Hölzern« versehen bis zum 5.ern ecr., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau ein⸗ en. Stralsund, den 19. Februar 1869. Königliches Marinedepot.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
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J 11. 8 Minerva, “ Schlesische Hütten⸗, Forst⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft. Unter “ auf unsere Bekanntmachnng vom 24. No⸗ B v. J. fordern wir die Aktionäre der Gesellschaft hierdurch auf, die noch nicht erhobenen Dividendenscheine pro 1868 bis 1879
bis spaͤtestens den 5. Maͤrz d. J. bei unserer Hauptkasse in Breslau gegen Präsentation der Aktien nebst arithmetisch geordnetem Nummerverzeichnisse in Empfang zu nehmen.
Die Ausgabe der bis zum 5. März d. J. nicht ab⸗ geholten Dividendenscheine kann im Monat Deze ber d. J. stattfinden. “ 8 . ebruar 186
Breslau, den 23. . Die General⸗Direktion der Minerva.
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R. K. priv. Oesterreichische Staats-Eisenbahn-Gesellschaft.
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Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft zur Einlösung d am f. Mürz d. J. fälligen Coupons ihrer 3prozentiga Obligationen zum à vista Durchschnitts-Course auf Paris der dem vVe. falltage vorangehenden Woche beauftragt.
Die Coupons bitten wir nach der lauf:, geordnet eü- zureichen. M*”
Berlin, Februar 1869.
Mendels Jägerstrasse No. 51.
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Verschiedene Bekanntmachungen.
[569] Neue Dampfer⸗Compagnie. 11“ Die diesjährige ordentliche Generalversammlung unserer Gesel⸗ schaft findet 1 am Sonnabend, den 20. März, Vormittags 10 Uhr, im Schiedsgerichtssaale des Börsenhauses statt, wozu wir die Herran Aktionäre mit Hinweisung auf §. 3 und §. 12 unserer Statuten hic⸗ mit einladen. Gedruckte Exemplare des Rechnungsabschlusses können in unsem Geschäftslokale entgegengenommen werden. Stettin, 20. Februar 1869. 8 Der Verwaltungsrath.
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Eisen⸗ und Stahl⸗Werk zu Osnabrück. Nachdem die Königlich preußische Regierung durch Verfügun vom 30. Januar d. J. das Statut der Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ umd Stahl⸗Werk zu Osnabrück genehmigt hat, bringen wir hiermit zu öffentlichen Kenntniß, daß der Verwaltungsrath dieser Gesellschaf s folgenden Mitgliedern: 1 1) Herrn Johann Cesar Godeffroy in Firma Joh. Ces. Godeffro) u. Sohn in Hamburg als Vorsitzendem, 1 2) serns Johannes Wesselhoeft daselbst, als Stellvertreter des Vor⸗ itzenden, “ 3) Herrn Robert Kayser daselbst, 8 ““ ) Herrn Joh. Ed. Mutzenbecher in Firma J. D. Mutenbeche Söhne daselbst, ) Herrn Senator Max Theodor Hayn daselbst, 6) Herrn Obergerichts⸗Anwalt Dr. Hermann Müller in Hannove besteht, und daß zum Vorstande der Gesellschaft
Herr Direktor Friedrich Gresser in Osnabrück von uns bestellt worden ist. “
Druckexemplare des Statuts können von den Herren Aktionären auf dem Bureau der Gesellschaft in Osnabrück und auf dem Compton der Herren Joh. Ces. Godeffroy und Sohn in Hamburg in Empfang genommen werden. “
Hamburg, den 20. Februar 1869. 111“
Der Verwaltungsrath Gesellschaft Eisen⸗ und Stahl⸗Werk zu Osnabrück. oh. Lesagz Goheee
Vorsitzender.
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Kohlen⸗Centnertarif. Ab 15. Februar cr⸗
wird für Steinkohlentransporte von Station der
Schlesischen Gebirgsbahn Altwasser, neben dem
b bestehenden Tonnentarif ein Centnertarif nach Stationen der Niederschlesischen Zweigbahn via Koll furt⸗Hansdorf, der Sächsisch⸗Schlesischen Staats⸗Eisen bahn, der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn, der Berlin⸗Stettiner Eisen bahn, der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn eingeführt. Druck⸗Exemplan dieser Tarife sind auf der diesseitigen Güter⸗Expedition zu Dittersbac
für den Preis von 1 Sgr. pro Stück käuflich zu haben.
Berlin, den 31. Januar 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Vom 1. März cr. ab findet zwischen
den Ostbahnstationen Berlin, Frankfurt, Kreuz, Bromberg, Danzig
Elbing, Insterburg, Gumbinnen und Eydtkuhnen einerseits und 1 Stationen Lötzen und Lyck der Ostpreußischen Südbahn anderersel ein direkter Personen⸗ und Gepäckverkehr unter denselben Bedingunge statt, welche für den zwischen den genannten Ostbahnstationen unn den Stationen Pr. Eylau, Bartenstein und Rastenburg der Ostpreuf schen Südbahn bereits bestehenden direkten Verkehr gelten. Brom berg, den 19. Februar 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.
Im Verlage der F. Boselli'schen Buchhandlung in Fran furt a. M. ist erschienen:
Die Polizeiverwaltung des preuß. Staats in ihrer durch die neuesten S 188 Verordnungen herbeigeführte
estaltung.
Zum Handgebrauch für sämmtliche Polizeibehörden und Bramtr. Nach den Motiven des Gesetzes, authentischen Interpretationen bul Entscheidungen der hoöchsten Gerichte, von C. Doehl, Sekretär 8
Königl. Polizei⸗Präsidium in Frankfurt a. M. 14 Bogen. 5.
Preis 1 Thlr. 6 Sgr.
und
für das Vierteljahr. rtionspreis für den Raum einer Druchzeile 2½ Sgr.
Aue Post⸗Austalten n- un⸗ Auslandes Se —] an, Berlin die edition des Königl. * eeußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straßte Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts⸗Rath Diez zu Siegen, dem Hypotheken⸗ Bewahrer, Steuer⸗Rath Walther zu Crefeld und dem Post⸗ Kommissarius Strzenczioch zu Gleiwitz den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Kirchenprobst und Hauptpastor Balemann zu Öldenburg in Holstein den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; den praktischen Aerzten Dr. Lohmeyer und Dr. Wolters, beide zu Göttingen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Gerbermeister Carl. Wilhdelm Senft zu Bojanowo im Kreise Kröben, dem Schul⸗ zen Schroeder zu Brunow im Kreise Ober⸗Barnim und dem Landgeschwornen i pust Gerigk zu Gayl im Kreise Brauns⸗ derg das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Zollamtsdiener Claus Pekersen zu Maasholm im Kreise Flensburg und dem Musketier Uhlich im 3. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 66, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ leihen; — Dem mit der Führung der Garde Kavallerie⸗Division be⸗ auftragten Generalk⸗Major Grafen von der Goltz die kom⸗ missarische Wahrnehmung der Stelle eines General⸗Gestüt⸗ Direktors im Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten einstweilen auf Ein Jahr zu übertragen;
Den außerordentlichen Professor in der philosophischen Fa⸗ kultät des Lyceum Hosianum in Braunsberg, Dr. Friedrich Michelis, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen;
Dem Direktor der polytechnischen Schule, Dr. Karmarsch zu Hannover, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath mit dem Range der Näthe dritter Klasse; und
Dem Geheimen Registrator im Justiz⸗Ministerium, Ester⸗ naux, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 86
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Norddeutscher Bund.
Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages des 1 Norddeutschen Bundes. Vom 22. Februar 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung des Nord⸗ deutschen Bundes, im Namen des Bundes, was folgt:
Der Reichstag des Norddeutschen Bundes wird berufen,
am 4. März d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauf⸗ tragen Wir den Bundeskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthi⸗
gen Vorbereitungen. 1 b Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Bundes⸗Instegel. Gegeben Berlin, den 22. Februar 1869. (L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
8
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Normal⸗
Eichungs⸗Kommission in Berlin. Vom 16. Februar 1869. Auf Grund der Bestimmungen in den Artikeln 18 und 23 der Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Bundesgesetzblatt Seite 473) ist eine Normal⸗Eichungs⸗Kommission errichtet, welche in Berlin ihren Sitz hat und die durch die erwähnten Bestimmungen ihr über⸗ tragenen Funktionen unter der Benennung »Normal⸗Eichungs⸗ Kommission« ausüben wird. Mit der Leitung dieser Bundes⸗
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Behörde ist der Direktor der Königlichen Sternwarte zu Berlin Professor Dr. Förster, enee worden. 4““ Berlin, den 16. Februar 1869. “ Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
Das 5. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:
Nr. 240 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichetages des Norddeutschen Bundes. Vom 22. Februar
1869; unter Nr. 241 die Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Normal⸗Eichungs⸗Kommission in Berlin. Vom 16. Fe⸗ bruar 1869; unter 1 Nr. 242 die Ernennung des bisberigen preußischen Kon⸗ suls Dr. Carl Ernst Bernhard zu San Miguel de St. Salva⸗ dor zum Konsul des Norddeutschen Bundes; unter Nrr. 243 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls Georg Christian Hilliger zu Jquique (Peru) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst; und unter Nr. 244 die Ertheilung des Exequatur als spanischer Kon⸗
sul in Hamburg, an den Don Carlos Ortega⸗Morejon, sowie
als spanischer Vize⸗Konsul daselbst, an den Don José Pales y Villava, Namens des Norddeutschen Bundes. 8 Berlin, den 24. Februar 1869.
Zeitungs⸗Comtoir.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
In der nächsten Woche vom J. bis 6. März c. findet nach F. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio⸗ thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher aule diejenigen,
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welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben,
hierdurch aufgefordert, solche wä rend dieser Zeit, in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus⸗ gestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. — H. von J. —R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S.
am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 22. Februar 1869. 8 Der Königliche Geheime Retera8ggfcch und Ober⸗Bibliothekar. r. Pertz.
Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der dem Intendantur⸗ Rath Menger von der Intendantur des 10. Armee⸗Corps
und dem Sekretariats⸗Assistenten Rieck von derselben Inten⸗
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dantur von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hohei verliehenen Insignien des Ritterkreuzes erster resp. zweiter Klasse vom Haus⸗ und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich
Ludwig und des dem Zahlmeister Wolff vom 1. Hannover⸗
schen Ulanen⸗Regiment Nr. 13 von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen, Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu ertheilen.
I. In der Armee.
Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Versetzungen.
Offiziere, A. Ernennungen Beförderungen und Den 16.
am Montag und “
3
Februar.