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urg⸗Halberstaͤdter Eisenbahn. cErsfte Beilage zum Köoͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Am 1. März e findet die Betriebseröffnung auf unserer neuen Bahnstrecke Halberstadt⸗Vienenburg für
und Güterverkehr statt. .“ 8 b a Eirtnsanne Frei 2 ¹ — r98 m in he, S ◻£ “ 12 . für die Züge auf der Strecke von Coͤthen bis Vienenburg ist von diesem Tage a ““ 242½ 5 Freitag den 26 Februar X““ “ “ “ Von Cöthen nach Vienenburg. 2 B — Eens 12.30 Mitt. 3.10 Nachm . 8 bS. 1 b 1 4 8 8 betreffend die Gerichtsorganisation im Jadegehiete. F. 1. Die Tilgung vormals hannoverscher Landes⸗ und Eisen⸗ von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., in jedem Jahre einzulösenden uldverschreibungen im Anfange de 1,85 KEüre1n, Großherzogthum Oldenburg neuerdings das Monats Juni öffentlich ausgeloost und die gezogenen Nummern zur he egcig⸗ vortige Ober⸗Appellationsgericht und das Appellationsgericht “ Kenntniß gebracht und mit sechsmonatlicher Frist gekün⸗ bieinem Gerichte mit der Bezeichnung »Ober-⸗Appellationsgericht« ver⸗ digt Nen übl von sechs Monate der Kündi t lni t worden sind, und dadurch eine Aenderung in der Organisation 1 ach auf von se 2 onaten nach der Kün igung nnen “ “ 8g urch Unsere Verordnungen vom 5. November 1854 und 6. Ok⸗ die Inhaber der ausgeloosten Sculdverschreibungen den Kapitalbetrag 11.45 Mitt. 6,40 8 1858 mit Wahrnehmung der richterlichen Funktionen für Unser bei der Bezirks⸗Hauptkasse in Hannover baar in Empfang nehmen. . tober 18 Fari Ueber diesen Termin hinaus werden unabgehobene Kapitalbeträge nicht Ses . 12.7 6 7½ Jadegebiet kommissazh böeaa gi, Großher oglich EEö weitti perbnst annste 1 . örden eingetreten ist, zur ferneren Regelung des t. 6 Sen ennstedt, 1 12ö 7.17 Hericancengen geschaßfenen Vethaltnisss, auf Grund stattgehabter Ver. Stacäs chulsdersheibwwenne tanßs meennee ar bc S enacaces — Vienenburg 8 12.40 abredung mit Seiner Königlichen Prgzersbge von Aüehe beantragt, in solche, die bnf den Inhaber lauten, umzuschreiben. Die Von Vienenburg nach Köthen. “ burg, lt Feln neribnehgen, 88 iiee ekne I dadurch entstehenden Kosten sind vom Eigenthümer der Verschreibung — 1 Noachm. an 1 1. Zu §. 4 der Verordnung vom 5. November 1854 und zu tragen. In Bezug auf die Tilgung wird durch die Umschreibung S 1 PE1“ . Art. 2 der Verordnung vom 6. Oktober 1858. In Justizsachen geht nichts geüngert. vor Erlaß des Gesetes vom 29. Februar 1868 ge⸗ Dannstedt * 222 88 die bisherige Kompetenz a) des Großherzoglichen Appellationsgerichts §. 3. Dicgarcs Seerlsschtboensc2neg nerc189 ,üc; alberstadt 3.10 s u Oldenburg als Justizkanzlei, mit Ausnahme der allgemeinen Dienst⸗ schehenen 6 Iüscae heisten s fag chn ver ig Bäißers eleben 3.25 9. üngelegenheiten, auf den Appellationssenat, b) des Großherzoglichen den Inha A. 89 geste b 5 au 8. düs 89 lellen Verm ea.nwza Gacersleben “ 8 Ober⸗Appellationsgerichts zu Oldenburg, mit Ausnahme der allgemei⸗ auf dessen 8 rag mats 18, 122, Fr mat ftta 9. zür 54 lalbehörde Nachtersted 3,83 „ “ nen Dienstangelegenheiten, auf den Kassationssenat, und c) des Groß⸗ des betnes, Gie schu enwesens beauftragten Provinz Frose 4. herzoglichen Ober⸗Appellationsgerichts und des Appellationsgerichts wieder aufgeho In er 88 stellte Staatsschuldverschreibungen, welche Aschersleben k . 4.19 8 5 hinsichtlich der allgemeinen Dienstangelegenheiten auf das Plenum des 8. 5 9 gmen . 6 f 5,55 vach dem Enmessen 8 Güsten 88 4.48 “ 1 Großberzoglichen 7Seeeö Ktn “ Seü gheazdcrahe gese s hass be ehn eeh von der im §. 17 8. G 2. iese Verordnung tritt sofort in 18 1 „8 5 . Benvorfe 8 98 — 3 11 Sun ngen verbleibt es bs auf Weiteres bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz 2819 Sn vorheschrie Coethen 1 b 8 530 1 der Henscns g vom 5. November 1854 und 6. Oktober 1858. benen Vernichtung durch Feuer ausgeschlossen und, mit dem Tilgungs⸗
8 .“ . 1 jnister jst mi ü vermerk versehen, während der Verjährungszeit aufbewahrt werden. 8 Von Frose nach Ballenstedt und umgekehrt. 8 Der Marine⸗Minister ist mit der Ausführung dieser Verordnung Der Hauptverwaltung der Staatsschulden bleibt überlassen, diese Auf⸗
10.10 Mrgs. . Nachm. 8” Nachm. Ballenstedt 9.20 Mrgs. 3.19 Nachm. 5. 1 beauftragtö ic unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ bewahrung selbst zu übernehmen, oder dieselbe der betreffenden Provinzial⸗- 8,8 — b ( 1.
Ermsleben 10.33 „ 4. . Urkun behörde zu übertragen.
1. 4 Ermsleben 9.35 68,1 6 8.8. “ ’ Ballenstedt 118 9*9 . 1X“X“ Frose 8 u“ gedrucktem Bundes⸗Insiegel
Von Güsten nach Staßfurt und umgekehrt.
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Güsten 5.25 Mrgs. 9.25 Mrgs. 1.40 Nachm. 5. Nachm. Staßfurt 8.48 Mrgs. 10.10 6. 4.15 Nachm. 6.1 Staßfurt 5.40 „ ,9.40 » 1.5 5 „ 5.15 „ Güsten 9. r 10.25 4.30 „ Sämmtliche Züge befördern Personen in allen vier Wagenklassen. .. Für den Verkehr auf der neu zu eröffnenden Strecke kommen die im Lokalverke Thale bestehenden Reglements und Tarifbestimmungen gleichfalls zur Anwendung.
Das Nähere ergeben die auf den Stationen ausgehängten Fa rpläne, Tarife ꝛ0 Magdeburg, den 23. Februar 1869. gegecgte Gah Tarif
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„ 4.8 4.40 5. 1 5 5.35 5.42 5.53
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Gegeben Berlin, den 5. Februar 1869. Nach Ablauf der Verjährungszeit erfolgt die Vernichtung der au “ (L. S.) Wilhelm.
bewahrten Fersche eibuchüe 180 885a “ . 4. 8 LWW — r Sowohl nach ertheilter Decharge über die betreffenden Re ge s Abds. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. der Seoasc nach ereh ungskasse durch den Landtag, als auch dem⸗ 6.30 „ Gr. v. Itzenplitz v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. nächst nach bewirkter Vernichtung der Schuldverschreibungen, sind die . Leonhardt. Littern, Nummern und Geldbeträge der letzteren öffentlich bekannt zu “ machen. 888 Gesetz, betreffend die Uebernahme der auf den Erträgnissen des Staats g 5. Für die Fälle, in welchen das Verfahren zur Amortisation aus dem Cöln⸗Mindener Eisenbahnunternehmen lastenden Verpfliche abhanden gekommener oder vernichteter Staats⸗Schuldverschreibungen tungen zur Gewährung von Zinszuschüssen und Amortisationsbeträgen oder Zinscoupons bei Eintritt der verbindlichen Kraft des Gesetzes . auf die allgemeinen Staatsfonds. 8 vom 29. Februar 1868 nach den bis dahin gültig gewesenen Vor⸗ 8 1] 8 8 —* Vom 8. Februar 1869. schriften so weit durchgeführt war, daß nur noch die Ausfertigung oer Bencehbdemec isenbahngesellschaft. Vegteichende eher. ☛ Fuͤr alle preußischen Behöͤrd d WVertrag vom 10. August 1865. Staats⸗Anz. de 1865, nneuer Dokumente an Stelle der amortisirten und die Aushändigung sicht der Betriebseinnahmen pro Januar 1869. a) auf der Hauptbahn: 8gS. ehorden un 1 Nr. 226 S. 3085.) 8 der neuen Verschreibungen oder Coupons an die Berechtigten zu ver⸗ 1869: für Personen 90,577, für Güter 421,115, sonstige Einnahmen Beamte welche mit dem Stempelwesen zu Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., anlassen blieb, wird die Hauptverwaltung der Staatsschulden er⸗ 197910, fantna ensemn ehigft eersone In qhe 8 jich! erord it Z stimmun beider Häuser des Landtages der Mon⸗ mächtigt, die Ausfertigung der neuen Schuldverschreibungen oder 404,910, soreage Einnghmen 24,519, Summa 510,345, 1869 mehr: thun haben, unentbehrlich! vence 8 nn. S2 g L zingcoupons, insosern dieselbe nicht wegen inzwischen eingetretener für Personen 9661, für Güter 16,205, sonstige Einnahmen 645, In der Nicolagi'schen Verlagsbuchhandlung (A. Effert fr g 8 Die⸗ Verpflichtung zur Entrichtung von Zinszuschüssen Verjährung entbehrlich ist, sowie die Aushändigung an die Verechtig⸗
Summa 26,511. b) auf der Oberhausen⸗Arnheimer Zweigbahn: 1869, & L. Lindtner) in Berlin ist erschienen: 3 85 . abe der vor Erlaß des Gesetzes vom 29. Februar für Personen 9253, für Güter 35,913, sonstige Einnahmen 856 Summa — st erschlenen und Amortisationsbeträgen, welche dem Staate hinsichtlich des tigten nach Maßg ß
3,022; 8 ür Chi⸗ 1 öni ußi . isenbahn, der Cöln- 1868 bestandenen Gesetze und mit der den Bestimmungen dieser letz⸗ 46,022; 1868: für Personen 8508, für Güter 29,835, sonstige Ein- Kommentar 9 b Königlich preußischen dhiaeehe hesn, Shn Bense Fvandegnen esene bei Cöln nach keren entsprechenden rechtlichen Wirkung auszuführen. 3 1 nahmen 677, Summa 39,020; 1869 mehr: für Personen 745, für . Stempelgesetzen. den Verträgen vom 30. Dezember 1852, vom 22. Juni 1854 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ E111 Einnahmen 179, Summa 7003. c) auf der Cöln- Von Dr. O. K. F. G nebst Schlußprotokoll vom 25. Oktober 1854 und vom 10. August gedrucktem Königlichen Insiegel. J8D8E“ Gießener 188. incl. Rheinbrücken: 1869: für Personen 17,285, F. N. F. . Schmidt, 1865 obliegt, ist von dem Zeitpunkte ab, an welchem der Staat die Gegeben Berlin, den 11. Februar 1800c0. sür Haifen 997498 enftige Ehbebrgen. 896 Summa 124,529; 1868:8 weil. Geh. und Ober⸗Regierungs⸗Rathe, . aus seiner Betheiligung an dem Cöln⸗Mindener Eisenbahnunternemmen (L. S.) Wilhelm. Summa 117,288, 1869 mehr: kfär Perfonae . b 13 de 1 . und A. Hillgenberg bei dessen Gründung herrührenden und die später durch H..;ecg Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Keydt. v. Roon. sonstige Einnahmen 87, Summa 7241. d) Total⸗Einnahmen auf den Geh. exped. Sekretär und Kalkulator im Königl. Finanz⸗Ministerium. erworbenen Cöln⸗Mindener Stammaktien ung G . lewaiger Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenurg. drei Bahnen; 1869: für Personen 117,115, für Güter 556,376, sonstige 3 Bände in Quarto. 7 Thlr. 15 Sgr. 8 “ naa,n shedagerne7s Kuß 8 Leancg en S. Leonhardt. biß sene Seee Fufis 88 7407, gs. für Personen 104,025, Dieser durch seine Brauchbarkeit allgemein bekannte sonst darüber zu anderen als den in den eben erwähnten Verträgen be⸗ 1
, onstige mnahmen 88,00 6 78 ma 6660,958, S jdt' K 2 b zndi zeichneten Zwecken verfügt, eintretenden Falls jederzeit aus den bereiikil. 1 heit anss 1869 mehr: für Personen 13,090, für Güter 267753, sonstige Ein! mi. sche ommentar enthält das vollständige Gesez — 8. Hvergte lben Umfange zu erfüllen, wie des Landtags⸗Angelegenheiten. nahmen 911, Summa 40/754. wegen der Stempelsteuer vom 7. März 1822, den Stempeltarif von isen Mitteln der Staatskasse in demselben Umfange; — 8 .;.
ie i ’ ü die Stammaktien zum Betrage von 2,529,000 Berlin, 26. Februar. In der gestrigen Sitzung des — demselben Tage, die in Bezug auf beide ergangenen gesetzlichen Vor- un geschehen hätte, wenn — des Staats befänden, beziehungs⸗ iz⸗Minister Dr. Leonhardt Direkte Personen⸗ und Gepäckbeförde⸗ schriften und ministeriellen Ertasse, alle gesetlichen Abaͤnderungen und dne sc arhekeng shes Fefsh n 8. tage — Verträgen enthal. Herrenhauses sprach der Justiz⸗Minist h
1 8 2 3 8 über den Gesetzentwurf, be⸗ biliag . 1. März 8 845 menden eee. Erläuterungen bis zur Gegenwart ( 1868) „sowie die für die bnen Festsetzungen bei zinsbarer Anlegung der Bestände desselben zu sum bchn gigr hgsnns eon U setz f, n von den Stationen Berlin, Frank⸗ „ SiH . den 2 Prozent beibehalten wäre. G its die Gefälligkei st tach 8 egnis ns Förlit der Riedersclelsc⸗ neuen Landestheile er lassenen Allerh. Verord⸗ 88 Fen ginhchich ded hier n 8ese Apads tha Sderh crsaßen voe Senffn “ Het gighen
Eisenbahn gbgehenden Personenzügen nach . 1 T ’1 ie Be wird hiermi ichzeitig d taatsregierung Entlastung 1 Pal. — den Stationen Leobschäst gedbnt⸗ — Neefat na⸗ 1 “ u. s. w. u. . w., nebst Tabellen über die Berechnung der 8he g⸗ 188 Penencs gleichzeegig der Minister für Handel, Ge⸗ abe, es würde das Erwünschteste gewesen sein, die Vorschriften Wilhelmsbahn und umgekehrt verausgabt werden, auf Grund deren empelsätze. werbe und öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Ge⸗ uͤüber die Eidesleistung allgemein zu regeln. Dieser Ansicht bin
gleichzeitig eine direkt iti Fr. ttfi b I 1 1 3 LC“ e Reifegcpücs stottfindet. Das Buch gewährt einen klaren und authentischen sezes beauftragt. ich auch noch heut. Ich habe die Ansicht auch früher gehabt,
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. Ueberblick über die gesammte Stempel⸗Gesetzgeb ung bcnedrnenanch untfts Unsera, gg e enst geh . f 1 “ 88 Vorlage dbetcdir” Eh fassean nas gnberhrisen e der 8 und ist bei seiner Vollständigkeit allen Behoͤrden, so wie 8 Gegeben Berlin, den 8. Februar 1869. 6 weiteren Bearbeitung der Sache wurde ich jedoch gestört durch
DSteinkohlen⸗Centnertarif ab Alt Allen, welche sich über Sten in ei · 2Iö (L. S.) Wilhelm. . agen im Reichstage. Nach diesen Verhandlungen nach Stationen der —— welche si empelgesetze in einzelnen Fälle die Verhandlung Reichstag ch
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Fcpr Ge⸗ b Auskunft je n annehmen, daß der Bundesrath mit einer Ge b A. deburger Eisenbahn. Vom 1. März cr. ab fesrenf verlchaffen WFegen, unentbehrlich. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. err. Cbr Fhense.,hag. vetrhner nes Eide der Juden, beschäftigt sei. b der ghtes Se eeheneai hee “ 8 Fen Een, de dre eh ünh, Banti, neme 1. 1111“ Bishalb ben die Sache geruht. Nun ist dem Abgeordneten⸗ 829n 8 — st 5 1 4 * 8 2 2 8 ü⸗ 4 88 ““ ri. 1 8 9 8 2 . 4 84 5 bhependen gt u“ 1 82 2 dr ersten seiden Baͤnde des Schmidt'schen Kommentars Gesetz, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom hause ein Antrag gestellt, welcher die Eidesleistung speziell für Stationen der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisen bahn schon besitzen, erlauben wir uns auf den dritten Band — der 2ö. Februar 1868 über die kuͤnftige Behandlung der auf mehreren der die Juden regeln sollte. Ich habe geglaubt, diesem Antrage der eingeführt. Druckexemplare dieses Tarifs sind auf den diesseitigen die heu ste Ges d naeu erworbenen Landestheile haftenden Staatsschulden ꝛc. Sache nach nicht widersprechen zu sollen aus den Gründen, Stationen Dittersbach und Berlin für den Preis von 1 Sgr. pro ette ten esetze und Verxordnungen enthält — “ 1 Vom 11. Februar 1869. 8 welche mein Herr Kommissarius Ihnen ausführlich dar⸗ Stück käuflich zu haben. Berlin, den 21. Februar 1869. besonders aufmertsam zu machen. Der Preis dafür ist 2 Thlr. 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Föhs es r. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗ tärkischen Eisenbahn 15 Sgr. — e fole Zustimmung beider Häuser des Landtage 8 Herrn Dr. Kosch, übereinstimmend mit
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