1869 / 50 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

EEEEöö1“

Weedeel

AwAHvMAnA do. ZB0ePr.

b. 00 lh Waͤd

8 UühnWord. 2 F reort. ehee h. aorh.

vorr Nae. FWoMk. Kvre.

M

n. N 2

M.

Fonde und Staats-Papiere.

Ies dseMml. hn ics h mn 85 8 vnn ils ue.

G wnnd RrS 918 vnr 88 n. v. NN. H20 8 un,, um ünng Uin, vaun nnhen Un wunn AüRRR RenteRehulltanaine e. .Anl S eI1h. Ss Fins. UI en CUn Kuu. Nnun. Sesntn. e. Tub- Dmawshn. 1lgn cbn

Senin. INalt Hllignt. 5

e. * 117, 40 n.

A

3922

14 4 KRaendhed. Ier. Knnmn. 5 Ianintr 9* S-- ,. Feasunah. 38 1. 4 Dsprraussisctir. 3 4

8

85

2 8

Heti . Wermhbü.

Uggtegheie

18

7

40 8 r asbr 18..hn (Hsühn (Sahmn (ühn (Gallrmn Giim Wihe Eihn Rim RAm

dun Iimn 3 SSnmn

10. 10.

2 8 9 An m. Unmgm

9 2

72 1.

Msüim

2

8 88

u Wähm Rꝛbn. 6 nn 88 * U 22 a⸗ d ba⸗ 91- bo. Arba

1

A rn⸗

88 8 8 8

2*

FEEE

2dv⸗

Fends und Staats-Papiere.

GnRImn Immn

verschieden

Desterv, Metalleqauese do. NaGenal-Anl.

40. 40.

o. aa h. wAnvor

8 Arbde

5 5 . 0 F. 1884.. 1 o. Kredt. 100. 1858.— e. Leu.-Anl. 1860 5 1864

benssche Reute. 5

de 1862˙5 5

4e. Ngl. Stüeke 1861

4e. Holl. do. do. do.

90. * A. Oxrc. A. X 8

5 ngl. Anleihe. 3 Pr.-Anl. de 1864 5

5

) 3 8 5

2 2

mna. 2

d. Pun Od. Wrn. 4

Risenbahn-Stamm-Aktien.

do.

pr. Stüek 10 5. u. 1/„11. pr. Stück

d5. u. 1/11.

U1. u. 1/7.

14.

do.

1/5. u. 1/11. 86 u. 1/10. . do. .

do.

Bamnke-unA IaAustrie-AkGen.

87 bz Hl Lbs G

86 8557 bbz 74 ½ G

92b⸗ 81 àzb⸗

Brl.-*

rk do.

8

1

do. do

do.

do.

88b

Neisser...

Miudener.. de. Lit. B. HIall. Ser. Guben Sü.-Pr.

Posener.. Stamm-Pr.

Münst. Hamm... Medsehl. Mark. Nerdb. R 8

80. doe.

JIen

hd. Nunb.G.. 8. dnb. Mrrörb. 9Q

RruumahvNg . %

IRrrmmxx 8

Ub. CEhs Ihr. Lamümn-h. Uishamnn-Sam. Eisennammast (Eemnim Krntii... (irarum (E.R. Buenmstaen. D. bmntnuaer Lattsl. itio Rrundm-Ml. Iiamöbvwearmsahr. IIHerul. Hütt - N. HIym. Hithnern) l lxo. Dariifikzate lo. E. I. Prauss. ltto. Erdh untcl. HKnnizgsi- Br.-B. B ½ LIeeimmiger Eredit i. IIneenib. dio. N.

2

3 8 4

IIiagiüteh. Primat ℳl Ilteimmger Kratl. 7. [Zinzarm. g-f.. HMoilnauer ham. Heeun-Beinattiant! HConiHtentreine . 1728 (Desterr. Kreilit. 1. I Immin usabl. Inanm Hergv. t mortt. Deml.-E.

Dadinetine nHn. ibe 4 1112

Uüin. Er-l ite iHi7IH. 12n un IADmnig. 82 Bagmn. S. -A. hr UHP n . lb. Brimimn.Amill. .

Prnumash. n. UrAöns vutl.

Dem. . Aerium hme. .58% Hanh. .—X. Ur e6 5 14

Sehwd. 10 Rch'

Gtirtti

u. 912.ä— umn. Iii am. . II &. 14. I. & wmmn p Sa. eR B8

22 844 28

.v u B

u. 1IMden n. 1

12 .AX’,6, vnebkha Pr. A.— p. Sittnt ernnanweawe

IFeeener Brar. PSh. IErzuszsecite E. Htczmasssatee. Hittrreeh. Erim..

erthünnttne 7 719 brilltes. EI-N. 71. Graltes Daxghen. un Branmnm.-r.

S IAtgn. I.-Wer.K. 9

e,

Hanitmeter 5842à—, 1228 Sg

n

53

.

EMnEhkEnn

E EE FH E H fE E E HO& E EESEESSEFEEEU g*

22

2Um ul uun

15. .

Ulatl 1 Sdn

40.

8. 8. . .. de. LAt. B.(gar. bein Nabe

Stamm-Pr. Fhl. A. u. C.

L. II

Südbahn St.- Pr. „*

Oder-Uker- B.

*

8 *

Halberst. (St.⸗-Pr.) bb. Leipes.. neue

Lnt. B.

1/1. do. do. 1/1. u 7. 1/1. do. do.

8

22⸗— ——

25ES

1 11121 2——

2

121211111

IIIIIIIIEIIN11

2

SgEenü8-

vrenn

*11!en,H

4—

—,——

Aachen-Mastr... Altona-Kieler. .. Rerß. Murk. .. Derlin- Anhalt. .. Berlin-Görlita . do. Stamm-Pr. DBerlin-Hambu btsd.-Mgd h. Berlin Stettiner. Brsl.-Schw.-FErb. neue

39 à b bz 1o6bb“0

8

4

v

ONenvaän Dalhmam h

8

und Banknoeten

n 4 2

9 24 8 4 3 Utecr- 992522 v 9 2A9 4

174*

210

perühails 5 17 6

Süiumnvummn 5b

mümnmn

8. 8 ünft rr 111 ¾ ¹ m FEeewan;

üxaa s

bvv. 5

. I

Silber in anrren v. Hanmn. 29 Tub.

emnn aiit *

,2 22

88 8 2* v

8 12 6

11“

Sgr.

Fremü. Bunkn. m eemN,

71 E. in t. . 828 2

ve- re- 8 —— z 82. 1„„ 7 8

erlng vm Künüijflicham Söhänen Scber-Fufsputhüxufcemem

(ʒ᷑. *

Tafe

n Koͤniglich Preußischen Staats Sonnabend den 27. Februar

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 27. Februar, Die Rede, durch welche der Finanz⸗ Minister Irbr. von der He dt in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten die Regierungsvorlage, betreffend die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt a. M. einleitete, hat folgenden Wortlaut; G het Ich habe im Allerhöͤchsten Auftrage im Anschluß an die früͤhere Vorlage, betressend die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt, nunmehr einen anderweitigen Gesetzentwurf nebst einem mit den Deputirten und Bevollmächtigten der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Rezeß, zur Beschlußnahme vor⸗ zulegen. Es ist dem Hohen Hause erinnerlich, daß ich bei Ein⸗ bringung des Gesetzentwurfs davon Kenntniß gab, daß der Stadt Frankfurt, indem ihr Mittheilung gemacht wurde von der Vorlage des Gesetzentwurfs, zugleich der dringende Wunsch ausgesprochen wurde, noch während der Sitzung des Landtages einen Rezeß mit ihr zu vereinbaren und dann diesen Rezeß ur gesetzlichen Feststellung noch nachtraͤglich vorzulegen. s waren die Verhandlungen in der Budgetkommis⸗ sion schon ziemlich weit gediehen und beinahe been⸗ digt, als die Nachricht anlangte, daß die Stadt Frankfurt deputirte entsendete. Es zeigte sich aber, daß die Deputirten nicht mit einer Vollmacht versehen waren. Da nun schon mehrfach die Verhandlungen dadurch gescheitert waren, daß es den früheren Deputirten an Vollmacht fehlte, so wurden die Deputirten ersucht, sich zunächst mit Vollmacht zu versehen. Dadurch trat eine kleine Verzögerung ein. Als nun die De⸗ putirten wieder erschienen, eröffneten sie zugleich, daß sie durch Instruktionen gebunden seien, sie hatten unbedingte Vollmacht, aber sie erklärten, Instruktionen zu haben dahin, daß auf Grundlage des Geseßentwurfs außerdem noch 3 Millionen Gulden der Stadt Frankfurt zu überweisen seien. Es war schon bei den Verhandlungen der Budgetkommission ausge⸗ sprochen worden, daß die Staatsregierung für den Fall des Abschlusses eines Rezesses sich auch zu einer weiteren Zuwen⸗ dung entschließen möchte; und ich machte der Budgetkommis⸗ sion davon Mittheilung, daß schon gleich der Stadt Frankfurt diejenige Summe, für den Fall des Zustandekommens des Rezesses, angedoten sei, welche die Stadt Frankfurt auf die Eisenbahn amortisirt hatte; es war eine Summe von praeter propter 750,000 Gulden. Das Staats⸗Ministerium zog nun in Erwägung, wie weit es sich würde verpflichtet erachten können, den Wünschen der Stadt Frankfurt noch weiter entgegenzu⸗ kommen und es entschied sich schließlich dafür, der Stadt Frank⸗ furt bis zur Summe von 2 Millionen noch eine weitere Zu⸗ wendung zu machen und ihr diese Summe, gegenüber dem, was in den Verhandlungen mit den städtischen Behörden, der Magistrat der Stadt Fre einstimmig und ebenso die gemischte Kom⸗ mission zwischen Magistrat und Stadverordneten gefordert hatten, als das höchste Maß dessen, was man billigerweise erwarten könnte, zuzuwenden. Das Staats⸗Ministerium nahm nämlich in Betracht, daß es nicht blos darauf ankomme, der Stadt Frankfurt ein Wohlwollen zu erzeigen das ist durch diesen Beschluß in genügendem Maße dargethan sondern das Staats⸗Ministerium hatte zu erwägen, daß die Summe nicht vorhanden sei, daß es dazu der Aufnahme eines Anlehens be⸗ dürfe, und daß dazu alle Steuerzahler des Landes beizutragen haben, was in manchen Theilen des Landes nicht ohne eine gewisse Härte zu erreichen wäre. Die Deputirten der Stadt Frankfurt erklärten, daß sie nicht ermächtigt seien, auf dieser Grundlage hin den Rezeß abzuschließen, und da hat nun Seine Majestät der König, um die Verhandlungen nicht scheitern zu jassen, erklärt, daß Sie aus Privatmittein der Stadt Frant⸗ furt ein Gnadengeschent von 1 Million Gulden zuwenden

wollen. Dieser Königliche Akt wird mehr wie alle anderen gäeignet Seiner Maj

sein, die Herzen der Stadt Fran I. Tnevuch, vamnit das Rchultat erricht zu sehen,

Könige zuzuwenden. 8 r n. was wir 2 5 dem i f, den Rezeß und das Schluß⸗ Indem ich den neuen Entwurf n, nebo2 vhner⸗ Gesetzentwurf be⸗

protokoll überreiche, ta nut Erledigung möglichst Feean; werde, yZII usston über den treffend Nie Anlage einer Eisenbahn von Finnenirgp über Olpe nach Rine Zel im ZeeNehhl nan. her Handels⸗Minister Graf von Jzenplitz⸗ b D hat meine

FIu t blos ein lokales Interesse Herren, sondern 322222 namentlich be- öftlichen

sellschaft unter diesen Bedingungen den Bau Und wenn

V sammlung fehlt,

„Anzeiger.

Provinzen, haben ein Interesse daran, daß wir wohlfeiles Eisen haben. Wenn wir aber wohlfeiles Eisen haben wollen, dann müssen wir dazu beitragen, daß die Muthungen, die noch nicht im Gange sind, durch die Eisenbahn in Gang kommen. Das köoͤnnen Sie aber nur, wenn wir ihnen Wege eröffnen, auf denen sie mit den anderen konkurriren können. Es ist also keineswegs das partiale Interesse dabei im Spiel.

Was ferner die Fortsetzung der Bahn nach dem Rhein zu betrifft, so ist der Punkt Rothe⸗Mühle nach den sorgfältigsten Berichten, die ich von den Bergbehörden und von anderer Seite darüber erhalten habe, gerade der richtige. Das Stück von Olpe nach Rothe⸗Mühle rechtfertigt sich schon an sich, weil bei⸗ Rothe⸗Muͤhle sehr große Schätze zu holen sind. Man kann aber von Rothe⸗Mühle entweder westlich durch das Biggethal in das Apperthal gelangen und von da bis zu dem Rhein hin. Man kann ebenso von Rothe⸗Mühle nach Süden weiterbauen, auch dazu ist der Punkt geeignet, und da nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß gerade auch die Fortsetzung nach dem Rhein hin mir ebenso am Herzen liegt, wie jedem Anderen.

Was nun die Grundschädigung betrifft, meine Herren, so möchte ich Sie dringend bitten, das Amendement von Behr abzulehnen und auch das Amendement Hammacher. Meine Herren, es wäre das ein ungeheurer Aufschub der Sache; die Annahme dieser Amendements käme einer Verwerfung der Vor⸗ lage ziemlich gleich. Wenn danach die Grundentschädigung nicht bewilligt werden soll, oder wenn sie apart bewilligt werden soll von den Interessenten oder von den Adjazenten, so muß ich doch erst mit diesen verhandeln; die werden aber sich aufs Aeußerste auflehnen dagegen, und da werden Verhandlungen hin und her geschehen, und es wird nicht zum Baue kommen. »Die Interessenten«— ja, da muß ich fragen, meine Her⸗ ren, wer sind denn die Interessenten? Sind das die, die jetzt gemuthet haben, aber noch nicht bauen? Die heranzuziehen, wäre unbillig. Oder sind es die, die innerhalb der nächsten 5 Jahre erst noch bauen wollen? Dann, meine Herren, habe ich gestern schon gesagt, es handele sich hier um ein enges Ge⸗ birgsthal, und da scheinen mir doch die vorher angeführten Beispiele aus Pommern nicht zu passen. Pommern ist kein Gebirgsland; außer dem Gollenberge finden sich wenig Berge in Pommern; es vertheilen sich da Aecker, Wiesen und Wälder gleichmäßig über das Land. Wenn man nun da von den Kreisen und Korporationen eine Grundentschädigung verlangt hat, so ist das eine Unbilligkeit nicht; man hat da auch be⸗ stimmte Personen und Korporationen. An denen fehlt es hier aber; denn der ganze Kreis Olpe, der großentheils an einer anderen schon fertigen Bahn liegt, würde dazu nicht geeignet und würde auch nicht geneigt sein, das zu übernehmen.

Ferner muß ich Sie erinnern, meine Herren, daß in Bezug auf die Bedingungen, wie sie in dem Amendement Achenbach niedergelegt sind, die Direktion und der Verwaltungsrath in einem mir vorliegenden Schriftstücke erklärt haben, daß die Ge⸗ unternechmen wolle. dazu auch noch daie Zustümmamg der Generalver⸗

ime Her. sso habbe üch es ja vollkommen jin das Gesitz mücht eher zu publiziren, wenn wirfluch ingond an üful dmrüber wäre; aber es ist Denn bei der Bergisch⸗Märki⸗ ist es feftstichemd was Direktion und der Ver⸗ ammafchem, das geschieht auch. Außerdem, meine ier doch wirklich mag man diese oder indirekte oder direkte oder wie nach dem, was Sie schon gehört ne wahre Kleinigkeit anderen Garan⸗ 3 B. gegenüber den pommerschen, von e vne.,

nien gegenüber, also,

Der oben erwähnte, dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung desselben durch den Finanz⸗Minister vorgelegte anderweite Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt in Frankfurt a. M. hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von verorbdnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages was olgt:

n ist.

Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,⸗ der Monarchie,

1b Der diesem Gesetz als Anlage beigefügee Rezeß über die Ruseinandersetzung zwischen dem Staagat und der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. wird hierdurch gegehmigt. §. 2. Die im Artstet 16 des Rezesfes unter Nr. I bis 6 aufgeführten Anleihen werden hiermit der Hauptverwaltung der Staatsschulden

110