1869 / 50 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Weechsel.

Fonds und Staats-Papiere.

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.

8 Tage. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. 2 Mt. 3 Wch. 3 Mt.

8 Tage. 8 Tage.

250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk.

London 1 L. Strl.

Wien, 1 Wühr. 150 Fl. österr. 150 Fl.

ien,

100 Fl. 100 Fl. 100 Thlr 100 Thlr 100 S. R. 100 S. R.

90 S.-R. 100 T. G.

Augsburg, südd. Wrhr.“ 8

Frankfurt a. M., südd. Währ.

Warschau.. Bremen

do. Lott.-Anl. do. do.

Rumän. Eisenb.

Rumänier

do. do. Holl. -

do.

do. do.

do. 6. do.

do. 9. Anl. En do. do. Ho

Fonds und Staats-Papiere.

do.

1¼1 u. 10 97 ¼ G 1/⁄1 u. 7 [102 5 bz ⁄¼4 u. 10 [94 bz do. 94 bz do. 94 bz 1/1 u. 7 94bz 94 bz 94 bz

Freiwige Anleihe. Staats-Anl. von 1859 do. v. 1854, 55 von 1857

von 1859

von 1856

von 1864

von 1867

do. v. 1868 Lit. B. do. v. 1850, 52 von 1853

. von 1862

Staats-Schuldscheine Pr.-Anl. 1855 à 100 Th. 3 ess. Pr.-Sch. à40 Thl Kur-u. Neum. Schldv. 3 ¼ Oder-Deichb.-Obligat Berlin. Stadt-Obligat. do. do. fdo. do. Schldv. d. Berl. Kaufm. Berliner Kur- u. Neumöärk. do. Ostpreussische.. Pommersche.. do. Posensche, neue. Sächsische Sehlesische do. Lit. A.. do. Westpr., rittschfil. do. do. do. do. do. II. Serie neue

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87 bz 87 bz 87 bz 83 bz

8△‿—

92 G

75 ½ bz 82 ¾˖ G 89 ½ bz do. 74 G do. 84 ½4 bz 1/1 u. 7 84 ¼ bz do. 81 bz 24/6 u. 12179 ½ bz do. do. do.

do. 24/6 u. 12

do.

do.

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EqEAEEg

72 bz do. 82 bz do. 88 G

24/6 u. 121100 B

1/1 u. 7 82 bz do. 88 G

¼ u. 10 90 ½ B do. 89 bz do. 86 ½⅞ B do. 86 ½ bz do. 915 bz do. 90 % bz do. 88 ½ bz

E

8 do. Kur- u. Neumöürk. Pommersche

EgFn

1 Preussische Rhein. u. Westph.

Sächsische

Schlesische

Rentenbriefe.

Aqæ

gibs

do. Li do. Cert. A. à4

Amerik. rückz. 1882 Oesterr. Metalliques. do. National-Anl... do. 250 Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858

1860 1864

do. Silber-Anleihe. ltalienische Rente... do. Tabaks-Oblig.

Russ.-Engl. Anleihe. de 1862 do. Egl. Stücke 1864

Engl. Anleihe.. do. Pr.-Anl. de 1864 de 1866 do. 5. Anl. Stiegl..

1. St.

do. Bodenkredit... do. Nicolai-Obligat. Russ.-Poln. Schatz..

do. kleine Poln. Pfandb. III. Em.

uid. Fl.

do. Part. Ob. à 500 Fl. Türk. Anleihe 1865.

do. 1/⁄4. pr. Stück

pr. Stück

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do. do. do.

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do.

do. do.

do.

do.

AãFEoCEFE†E¼pneneaeeannnnnennnᷓ́n;nnoee——

1/5. u. 1/11.

1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7.

1/3. u. 1/9. 1/5. u. 1/11. 1/4. 7 1/10.

0. 1/5. u. 1/11. 1 1, u. 1 1/3. u. 1/9. 1/4. u. 1/10.

13/1. u. 13/7. 1/5. u. 1/11. 1/4. 2 1/10.

0.

22/6 u. 22/12 1/6. u. 1/12. 1/1. u. 1/7.

15. u. 1/11 86 à 87 bz

verschieden

51 ½ bz G 56 ½ à57 ½ bz 74 1 G 92 bz 81 à ½ bz 71 bz; 62 ½ G 57 às5b:z 85 1a bꝛ 72 à 5b:z2 85 ½ bz 88 bz

86 ½ bz 91 G

89 ⅞˖ G 54 B 124 % bz 122 bz 71 ½1 bz 80 B

90 i G

Aachen-Mastr... Altona-Kieler... Berg.-Mürk. Berfn Anhali-. Berlin-Görlitz .. do. Berlin-Hambur. Brl.-Ptsd.-Mgdb.

Berlin Stettiner. do. Brieg-Neisser... do. do.

do. Stamm-Pr.

do. Lit. B

Niedschl. Märk..

do. Stamm-Pr.

Oberschl. A. u. C.

do. L. B

8 Ostpr. Südbahn

Bank- und Industrie-Aktien.

R. Oder-Ufer-B

Div. pro Berl. Br. (Tivoli) Berl. Kassen-V. do. Hand.-G.. do. Pferdeb.. Braunschweig.. Bremer. Coburg. Kredit.. Danz. Privat-B. Darmstädter.. do. Zettel Dess. Kredit-B.. do. Gas. do. Landes-B. Diskonto-Kom.. Eisenbahnbed.. Genfer Kredit. Geraer G. B. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grundkr.-Pf. Hannöversche.. Hoerd. Hütt.-V. Hyp. (Hübner). 888 (e. do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Leipziger Kredit Luxemb. do. Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Privat. Meininger Kred. Minerva Bg.-A. [Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche .. Oesterr. Kredit.

A. B. Omnibus-G.

FPhönix Bergw.

Portl.-F. Jord. H.

93 bz 104 ⅞bz

4/1., vu. 11 1/2. u. 1/8. pr. Stück 1/6. 5 1/12.

6 1/1. u. 1/7. 97 ¼ ,6

1/4.

13. Xbz * 1/4. p. Stck. 47 ¾ B 4 ¼ 41/1. u. 1/7. 93 ¾ B 5 31/12 u. 30/61105 bz pr. Stück

do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig.. Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien-Anl. 106 ½ bz 101 G

fosener Prov...

Preussische B..D Renaissance... Rittersch. Priv.. Rostocker Sächsische Schles. B.-V... Schles. Bergb.-G.

do. Stamm-Pr. Thüringer.

Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke

. % 2

[Weimarische...

6 9 8 0 67% 5 ½ 4

88

2 5

0 11

1867

1868 11 1/1

1/1

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]2 2I —+

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8

IIElIIIIflUlll

1/1 u. 7. 1/1u 11.

do.

117 B . 1158 G 125 bz 87 bz

. 108 B

1

3 zetwbz G 163 ½ G

83 G

118 bz G 135 ½ bz G 21 bz

J94 B

105 bz G 91 ½ G J96 B

94 bz 129 ½ B

174 G

100 ¼⅔ G 147 ½ bz 85 G 113 ½ bz 119 B 117 G

S86

86 bz 78etwbz 113 B

14 ½ G

85 etw bz G

I12 etwbz G

51etwbz G 24e. bB v. 70 [b.

121 ¼¾ à 21 à 73 G[21 3 b

do. St. Pr. Rhein Nahe

(Starg.-Posener.

Thüringer do. 40 %. do. Lit. B.

do.

DiVv. pro

Stamm-Pr.

Brsl.-Schw.-Frb. neue

Cöln-Mindener.. Lit. B. Hall. Sor. Guben St.-Pr.

Märk. Posener..

Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz..

do. neue

Münst. Hamm..

Ndschl. Zweigb.. NNordh. Erfurter.

0. St.-Pr....

8 do. St. Pr. 8 Rheinische

do. Lit. B. (gar.)

(gar.) Wlhb. (Cos. Odb.) 1 St.-Pr...

1867 1868 1/1. do. do.

7 ½ 13 ⁄2 4 1/1. do. do.

22 8ν—

[0 ,ꝙ 4I FFʒEAREREEEEEEEgEEE=gEg=g=g

x 2

do. 1/1. do. do.

1/1.

85—

8—

do. 1/1.

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do. do. do. 1/1.

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8 1/1. do. do. do. 1/1.

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1/1. 1/8. 1/1. do. do. do.

IIIIEETI

1/1. u 7./1

1/1. u.7

1/1. u. 7.

1/1. u. 7.

1/4 u 10 1/1. u. 7.

39 à ½ bz G 106 2 12a be zbz 75 ½ bz 94 bz G 158 G 181 ½ bz

131 ¼ bz

112 5bz 102 bz 40 ‧% 102 z 93 % bz 117 ½ bz

100 bz 69 ½1 bz 5 bz

65 bz 85 ½ bz 139 bz 70 bz 196 bz G

9 % bz

1/1. u.7,89 B

88 ½ B 835 bz G 77 ½1 bꝛz 91 G 176 bz 160 1 bz 34 ½ bz 70 ½ bz G 90 bz 95 ½ bz G 116 bz

81 ½1 bz

29 ½ bz 93 ½˖ G 136 etwhr 123 ½ B 80 bz 115 bz 111 53¶ bz 11IXbz

Amst.-Rotterd.. Böhm. Westb..

Ludwi

Warsch.-Bromb

WWsch. Ldz. v. St. g

Warschau-Ter. do.

Wenzb. v. F. g.

Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau... h.-Bexb Mainz-Ldwgsh.. Mecklenburger.ü Oberhess. v. St. g. (Oest. Franz. St. [Russ. Staatsb.. Südöst. (Lomb.).

Wien.

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1/1. u. 7.

15/4. 1/1. u. 7.

1/5 u 11.

1/1. u. 7.

93 ¾˖ B 77 bz

90 bz

57 ½6 bz 153 ½ B 134 7 bz 74 %bz G volle 176 ½bz 85 G 129à8 azu

8

Geld-Sorten und Banknoten.

Gold-Kronen.

Ducaten

Sovereigns... Napoleonsd'or lmperials..

Friedrichsd'or I13 1 bz Louisd'or 111 ¾ G

8 ⅔f G do.

24 G 12 ⅛bz 17 G 12 G

Fremde

Imperials p Fremd. Bankn. 99 % : einlösb. Leipziger.. leine Oest. Bankn. 83 152 Russ. Bankn., 82 ⁄¶b:

———— „Pf. 466 0

99 1b: G

Sort. p. Pfd. fein Bankpr.

29 Thlr. 23 ½ Sgr.

Zinsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pC- IZö

Redaction und Rendantur: Schwieger.

m Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Sonnabend den 27. Februar

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 27. Februar. Die Rede, durch welche der Finanz⸗ Minister Frhr. von der Heydt in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten die Regierungsvorlage, betreffend die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt a. M. einleitete, hat folgenden Wortlaut:

Ich habe im Allerhöchsten Auftrage im Anschluß an die frühere Vorlage, betreffend die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt, nunmehr einen anderweitigen Gesetzentwurf nebst einem mit den Deputirten und Bevollmächtigten der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Rezeß, zur Beschlußnahme vor⸗ zulegen. Es ist dem Hohen Hause erinnerlich, daß ich bei Ein⸗ bringung des Gesetzentwurfs davon Kenntniß gab, daß der Stadt Frankfurt, indem ihr Mittheilung gemacht wurde von der Vorlage des Gesetzentwurfs, zugleich der dringende Wunsch ausgesprochen wurde, noch während der Sitzung des Landtages einen Rezeß mit ihr zu vereinbaren und dann diesen Rezeß zur gesetzlichen Feststellung noch nachträglich vorzulegen. Es waren die Verhandlungen in der Budgetkommis⸗ sion schon ziemlich weit gediehen und beinahe been⸗ digt, als die Nachricht anlangte, daß die Stadt Frankfurt Deputirte entsendete. Es zeigte sich aber, daß die Deputirten nicht mit einer Vollmacht versehen waren. Da nun schon mehrfach die Verhandlungen dadurch gescheitert waren, daß es den früheren Deputirten an Vollmacht fehlte, so wurden die Deputirten ersucht, sich zunächst mit Vollmacht zu versehen. Dadurch trat eine kleine Verzögerung ein. Als nun die De⸗ putirten wieder erschienen, eröffneten sie zugleich, daß sie durch Instruktionen gebunden seien, sie hatten unbedingte Vollmacht, aber sie erklärten, Instruktionen zu haben dahin, daß auf Grundlage des Gesetzentwurfs außerdem noch 3 Millionen Gulden der Stadt Frankfurt zu überweisen seien. Es war schon bei den Verhandlungen der Budgetkommission ausge⸗ sprochen worden, daß die Staatsregierung für den Fall des Abschlusses eines Rezesses sich auch zu einer weiteren Zuwen⸗ dung entschließen möchte; und ich machte der Budgetkommis⸗ sion davon Mittheilung, daß schon gleich der Stadt Frankfurt diejenige Summe, für den Fall des Zustandekommens des Rezesses, angeboten sei, welche die Stadt Frankfurt auf die Eisenbahn amortisirt hatte; es war eine Summe von praeter propter 750,000 Gulden. Das Staats⸗ Ministerium zog nun in Erwägung, wie weit es sich würde verpflichtet erachten können, den Wünschen der Stadt Frankfurt noch weiter entgegenzu⸗ kommen und es entschied sich schließlich dafür, der Stadt Frank⸗ furt bis zur Summe von 2 Millionen noch eine weitere Zu⸗ wendung zu machen und ihr diese Summe, gegenüber dem, was in den 8vE“ mit den städtischen Behörden, der Magistrat der Stadt Frankfurt einstimmig und ebenso die gemischte Kom⸗ mission zwischen Magistrat und Stadverordneten gefordert hatten, als das höchste Maß dessen, was man billigerweise erwarten könnte, zuzuwenden. Das Staats⸗Ministerium nahm nämlich in Betracht, daß es nicht blos darauf ankomme, der Stadt Frankfurt ein Wohlwollen zu erzeigen das ist durch diesen Beschluß in genügendem Maße dargethan sondern das Staats⸗Ministerium hatte zu erwägen, daß die Summe nicht vorhanden sei, daß es dazu der Aufnahme eines Anlehens be⸗ dürfe, und daß dazu alle Steuerzahler des Landes beizutragen haben, was in manchen Theilen des Landes nicht ohne eine gewisse Härte zu erreichen wäre. Die Deputirten der Stadt Frankfurt erklärten, daß sie nicht ermächtigt seien, auf dieser Grundlage hin den Rezeß abzuschließen, und da hat nun Seine Majestät der König, um die Verhandlungen nicht scheitern zu lassen, erklärt, daß Sie aus Privatmitteln der Stadt Frank⸗ 1 ein Gnadengeschenk von 1 Million Gulden zuwenden vollen.

Dieser Königliche Akt wird mehr wie alle anderen geeignet sein, die Herzen der Stadt Frankfurt Seiner Majestät dem Könige zuzuwenden.

Mir ist erfreulich, damit das Resultat erreicht zu⸗ sehen, was wir Alle lange erstrebt haben.

Indem ich den neuen Entwurf, den Rezeß und das Schluß⸗ protokoll überreiche, kann ich nur wünschen, daß die weitere Erledigung möglichst beschleunigt werde.

In der Spezialdiskussion über den Gesetzentwurf be⸗ treffend die Anlage einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe⸗Mühle im Biggethale erklärte der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz: .

Die Bahn hat nicht blos ein lokales Interesse, meine Herren, sondern alle Provinzen, namentlich auch die östlichen

bewilligt werden soll,

Garantie eine verschleierte oder

vrovinzen, haben ein Interesse daran, daß wir wohlfeiles

isen haben. Wenn wir aber wohlfeiles Eisen haben wollen, dann müssen wir dazu beitragen, daß die Muthungen, die noch nicht im Gange sind, durch die Eisenbahn in Gang kommen. Das können Sie aber nur, wenn wir ihnen Wege eröffnen, auf denen sie mit den anderen konkurriren können. Es ist also keineswegs das partiale Interesse dabei im Spiel.

Was ferner die Fortsetzung der Bahn nach dem Rhein zu betrifft, so ist der Punkt Rothe⸗Mühle nach den sorgfältigsten Berichten, die ich von den Bergbehörden und von anderer Seite darüber erhalten habe, gerade der richtige. Das Stück von Olpe nach Rothe⸗Mühle rechtfertigt sich schon an sich, weil bei Rothe⸗Mühle sehr große Schätze zu holen sind. Man kann aber von Rothe⸗Mühle entweder westlich durch das Biggethal in das Apperthal gelangen und von da bis zu dem Rhein hin. Man kann ebenso von Rothe⸗Mühle nach Süden weiterbauen, auch dazu ist der Punkt geeignet, und da nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß gerade auch die Fortsetzung nach dem Rhein hin mir ebenso am Herzen liegt, wie jedem Anderen.

Was nun die Grundschädigung betrifft, meine Herren, so möchte ich Sie dringend bitten, das Amendement von Behr abzulehnen und auch das Amendement Hammacher. Meine Herren, es wäre das ein ungeheurer Aufschub der Sache; die Ännahme dieser Amendements käme einer Verwerfung der Vor⸗ lage ziemlich gleich. Wenn danach die Grundentschädigung nicht oder wenn sie apart bewilligt werden soll von den Interessenten oder von den Adjazenten, so muß ich doch erst mit diesen verhandeln; die werden aber sich aufs Aeußerste auflehnen dagegen, und da werden Verhandlungen hin und her geschehen, und es wird nicht zum Baue kommen. »Die Interessenten«— ja, da muß ich fragen, meine Her⸗ ren, wer sind denn die Interessenten? Sind das die, die jetzt gemuthet haben, aber noch nicht bauen? Die heranzuziehen, wäre unbillig. Oder sind es die, die innerhalb der nächsten 5 Jahre erst noch bauen wollen? Dann, meine Herren, habe ich gestern schon gesagt, es handele sich hier um ein enges Ge⸗ birgsthal, und da scheinen mir doch die vorher angeführten Beispiele aus Pommern nicht zu passen. Pommern ist kein Gebirgsland; außer dem Gollenberge finden sich wenig Berge in Pommern; es vertheilen sich da Aecker, Wiesen und Wälder gleichmäßig über das Land. Wenn man nun da von den Kreisen und Korporationen eine Grundentschädigung verlangt hat, so ist das eine Unbilligkeit nicht; man hat da auch be⸗ stimmte Personen und Korporationen. An denen fehlt es hier aber; denn der ganze Kreis Olpe, der großentheils an einer anderen schon fertigen Bahn liegt, würde dazu nicht geeignet und würde auch nicht geneigt sein, das zu übernehmen.

Ferner muß ich Sie erinnern, meine Herren, daß in Bezug auf die Bedingungen, wie sie in dem Amendement Achenbach niedergelegt sind, die Direktion und der Verwaltungsrath in einem mir vorliegenden Schriftstücke erklärt haben, daß die Ge⸗ sellschaft unter diesen Bedingungen den Bau unternehmen wolle. Und wenn dazu auch noch die Zustimmung der Generalver⸗ sammlung fehlt, meine Herren, so habe ich es ja vollkommen in der Hand; ich brauche ja das Gesetz nicht eher zu publiziren, als die Generalversammlung die Genehmigung beschlossen hat, wenn wirklich irgend ein Zweifel darüber wäre; aber es ist kein solcher Zweifel vorhanden. Denn bei der Bergisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn ist es feststehend; was Direktion und der Ver⸗ waltungsrath anrathen, das geschieht auch. Außerdem, meine Herren, handelt es sich hier doch wirklich mag man diese indirekte oder direkte oder wie Sie sonst wollen, nennen nach dem, was Sie schon gehört haben, in der That um eine wahre Kleinigkeit anderen Garan⸗ tien gegenüber, also z. B. gegenüber den npommerschen, von denen gestern die Rede gewesen ist.

Der oben erwähnte, dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung desselben durch den Finanz⸗Minister vorgelegte anderweite Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt in Frankfurt a. M. hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von verordnen mit Zustimmung was folgt: 1

§. 1. Der diesem Gesetz Auseinandersetzung zwischen

Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., beider Häuser des Landtages der Monarchie,

als Anlage beigefügte Rezeß über die

dem Staat und der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. wird hierdurch genehmigt. §. 2. Die im Artikel 16 des Rezesses unter Nr. 1 bis 68 aufgeführten Anleihen werden hiermit der Hauptverwaltung der Sschuld