1869 / 51 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Fonds und Staats-Papiere.

Eisenbahn-Stamm-Aktien,

Amsterdam-.

Augsburg, südd. Wahr Seee Frankfurt a. M.,

fdo. Warsechau

Bremen.

.250 Fl.

.250 Fl.

300 Mk. 300 Mk.

300 Fr. 150 Fl. 150.. 100 Fl. 100 Fl.

1 L. Strl. 3 Mt.

100 Thr

100 Thlr2 Mt. 100 S. R. 100 S. R. 90 S.-R. 100 T. G.

Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. 3 Wch. 3 Mt.

8 Tage. 8 Tage.

27. Feb. 142 G 141 ¾ G 151 8 bz 150 ½ bz 6 23 ½2 bz 81 ½¶ bz

83 bz 82 % bz 56 26 G

do. do.

Rumän. Eisenb.

do. do. de do. Egl. Stücke do. Holl. -

do. do. Pr.-Anl. de do. do. de do. do. do. do.

56 28 B 99 ¾ G

99 ½2 ,G 913 bz 90 bz 82 bz 110 bz

6. do. 9. Anl. En do. Ho

Fonds und Staats-Papiere.

do. Nicolai-Ob do.

Freiwillige Anleihe. Staats-Anl. von 1859 do. v. 1854, 55 von von von von do. von do. v. 1868 Lät. B. do. v. 1850, 52 von 1853 von 1862 von 1868 Staats-Schuldscheine Pr.-Anl. 1855 à 100 Th. Hess. Pr.-Sch. à40 Thl Kur-u. Neum. Schldv. Oder-Deichb.-Obligat Berlin. Stadt-Obligat.

do. Schldv. d. Berl. Kaufm.

A2 do. do.

do. do.

do.

Berliner

Kur- u. Neumärk. do. Ostpreussische... do. do.8 Pommersche.. do. Posensche, neue.

andbriefe.

2 do. do.

Pf

Kur- u. Neumärk. Pommersche

8 2 2 S 8 8 an, A 8

Schlesische Lit. A.

Westpr., rittschftl. d do. do.

II. Serie

Preussische Rhein. u. Westph. Sächsische. (Schlesische

1857 1859 1856 1864 1867

2

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L do. 1/4 u. 10 do. do. do. do.

do. do.

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1⁄¼4 u. 10 97 G

102 ½ 94 bz

94 bz 94 bz

94 bz 94 bz

94br z 94bz

b do. Li do. Cert. A. à 4

Amerzk. rückz. 1882 Oesterr. Metalliques. do. National-Anl... do. 250. Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860

do. Silber-Anleihe. Italienische Rente... do. Tabaks-Oblig.

Russ.-Engl. Anleihe.

Engl. Anleihe.

5. Anl. Stiegl..

do. Bodenkredit... lgat. Russ.-Poln. Schatz..

do. kleine Poln. Pfandb. III. Em.

do. Part. 0b. à500 Fl. Türk. Anleihe 1865.

1864

¶0 2S.

1862 1864

1864 1866

. St.

uid. Fl.

& EAEEEEGRnENUREEEEnE⸗

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1/5. u. 1/11. verschieden do.

1/4. pr. Stück 1/5. u. 1/11. pr. Stück 1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7. do.

do. do. 1/3. u. 1/9.

1/5. u. 1/11. 1/4. u. 1/10. do.

1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7.

do. do. do. 13/1. u. 13/7. 1h. u. 1/⁄11. 1/4. u. 1/10. do. 22/6 u. 22/12 1/6. u. 1/12. 1/1. u. 1/7. do. do.

87 ½à6 à 53 bz G 59 à 60 bz

76 bz G

93 bz 85 ½à ½ à6 ¼ bz

65 G.

57 ½à83 bz

85 ⁄26 5 bz

72 ½à3 bz G 86 bz

88 G

86 ½ bz 91 G

89 ½ G 54 B 125 bz

1/3. u. 1/9. 123 ¾ bz excl. 1/4. u. 1/10. 71 ½ ˙bz [Coup. 1 Magdb. Halberst.

5 bz

90 G

89 G

81 ½-bz 67 ½˖ B 68 bz G 68bz 665 bz

91 ½ 6 96 ½etw G

8 8

(ostpr. Südbahn.

Niedschl. Märk.. 58 bz, n. d Z. 7 § B

40 ½ bz 106 ⅛˖2 1297 bz 184 5bz 75 ½2 bz 94 bz G 188 G

J1311e’n”

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9 102,

93 81 An 118 bz 100 B 69 ½2 bz 88 B 64 —bz 85 55: G 139 % b 70 bz 194 bz

89 1 b 6 SSetwbr 88 bz 84bz G 77* 6 91 5 bz 175 ⅜¶bz 159 5 bz ! 34 ⅛1 bz

Div. pro 1867 1868

Aachen-Mastr. Altona-Kieler. 5 Berg.-Mirk.. Berlin-Anhalt...

Berlin-Görlitz. do. Stamm-Pr.)

Berlin-Hambur. Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin-Stettiner. Brsl.-Schw.-Frb. do. neue

1/1. do. do.

1/1. u. 7.

1/1.

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Brieg-Neisser... Cöln-Mindener.. do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Märk. Posener.. do. Stamm-Pr.

2

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Münst. Hamm...

Kege! 551 8. BAIkb

Ndschl. Zweigb. Nordh. Erfurter. do. Stamm-Pr. Oberschl. A. u. C. 1 do. L. B.

Bank- und Industrie-Aktien.

Div. pro Berl. Br. (Tivoli) Berl. Kassen-V. do. Hand.-G.. do. Pferdeb.. Braunschweig.. Bremer 8 Coburg. Kredit. Danz. Privat-B. Darmstädter... do. TZettel Dess. Kredit-B.-

do. do. Landes-B. Diskonto-Kom. Eisenbahnbed.. Genfer Kredit.

G. B. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grundkr.-Pf. Hannöversche ..

Bes. Hütt.-V. . (Hübner). 88 Uire do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Luxemb. do. Magdeb. Privat Meininger Kred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche .. Oesterr. Kredit. A. B. Omnibus-G. FPhönix Bergw..

Portl.-F. Jord. H.

do. 35 Fl.-Oblig... Bayer. St.-A. de 1859

Dess. St.-Präm.-Ani. Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübecker Präm.-Anl. Manheimer Stadt-Anl. Sächs. Anl. de 1866 Schwed. 10 Rthl Pr. A.

Ie

1/1. u. 1/7. 1/2. u. 1/8. pr. Stüek

101. u. 1/7. 1/4. 1/3.

M. n. 1⁄1 31/12 u. 30/6 pr. Stück

1/6. u. 112.] 16

1/¼4. p. Stek.

sposener Prov...

Freussische B. 81

Renaissaneceec.. Rittersch. Priv.. Rostocker

Schles. Bergb.-G.

do. Stamm-Pr. Thüringer. Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke Weimarische..

Leipziger Kredit 6 Mgd. F.-Ver. G.

1867 6

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118 bz 136 ½ bz G 21 bz

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110 bz

109 ½ B 108 6 bz G 770 bz G 89 ½ B 106 bz G 52 ½ bz

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73 ½ G 175 ⅛,bz 6G 100 ½ bz 147 1 bz G 85 B

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do. St.-Pr.... R. Oder-Ufer-B. do. EEr;.

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do. St. Pr.. do. Lit. B. (gar. Rhein K.ros Starg.-Posener. Thüringer. do. 40 %o.. . do. Lit. B. (gar.) Wlhb. (Cos. Odb.) do. St.-Pr... do. do.

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Alsenzb. v. St. g. Amst.-Rotterd. 8 Böhm. Westb..

Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau. Ludwigsh.-Bexb 1““ .

Mecklenburger.. Oberhess. v. St. g. Oest. Franz. St. Russ. Staatsb... Südöst. (Lomb.). Warsch.-Bromb.

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Warschau-Ter.. Wien.

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Geld-Sorten und Banknoten.

Friedrichsd'or Gold-Kronen. Louisd'or.... Ducaten.. Sovereigus 6 23 ⁄bz Napoleonsd'or 5 12 bz lImperials 5 17 G

1 12 G

Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein Bankpr 29 Thlr. 23 ½ Sgr.

Zinsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pet, für Lombard 5 pCt.

1 9

113 bz 9 8 G 111 bz G

Imperjals p. Ff. 466 ⁄et - Fremd. Bankn. 99 %bs

do. einlösb.

Leipziger 99 ⁄¶bz Fremde kleine Oest. Bankn. 82 ⅞¶ b2 Russ. Bankn. 82⁄ b2

[E 1

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

—Erste Beilage zum

Landtags⸗Angelegenheiten. 1“

Berlin, 1. März. In der Sitzung des Herrenhauses am 27. d. M. äußerte sich der Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten von Selchow über die von der Kom⸗ mission zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Umwandelung der Erbleihe⸗, Landsiedelleihe⸗, Erbzins⸗ ꝛc. Verhältnisse in Eigenthum im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden ꝛc., vorgeschlagenen Abänderungen wie folgt:

Meine Herren! Ihre Kommission hat in eingänglicher Weise die Vorlage der Regierung geprüft, und das Bedürfniß der 1ex Gesetzgebung anerkannt. Sie schlägt Ihnen vor, das Gesetz mit zwei Modifikationen anzunehmen, und es ist ünn meine Pflicht, über diese beiden Vorschläge mich aus⸗ usprechen. zusprsunächst trägt Ihre Kommission darauf an, daß die Laudemialabgabe auch beim Besitzwechsel in berechtigter Hand in computum kommen soll. Das ist ein Grundsatz, den wir in unserem Ablösungsgesetz vom März 1850 nicht angenommen haben, und die Regierung vermag keinen Grund einzusehen, warum in Nassau andere Grundsätze zur Geltung kommen sollten, als in den alten Landestheilen. Ich muß Sie daher bitten, auf diesen Vorschlag nicht einzugehen.

Das Ablösungsgesetz vom Jahre 1850 spricht sich ganz ent⸗ schiden dahin aus, daß derartige Leistungen fortfallen ohne jede Entschädigung. In den ersten Paragraphen hebt sie der⸗ artige Berechtigungen, die aus früherer Lehnsverfassung her⸗ stammen, einfach auf, und im §. 46 wiederholt sie diesen Grundsatz. Auch hat die Verfassungsveränderung der ein⸗ schlagenden Bestimmungen speziell dieser Gesetzgebung er⸗ wähnt und dieselbe sanktionirt. Es kommt dazu, daß der Gegenstand wirklich von ganz untergeordneter Bedeutung ist, denn die meisten Berechtigungen in Nassau werden in fiskalischer Hand beruhen. Deshalb hat auch Ihre Kom⸗ mission vorgeschlagen, was den Fiskus anbetrifft und diejeni⸗ en Grundstücke, die in der Hand von Korporationen sich be⸗ seden da möge es bei der Fassung der Regierungsvorlage sein

ewenden behalten; sie will nur die Privatrechte der einzelnen Grundhesitzer schützen, insoweit diese betheiligt sind. Sie hat in ihrem Vorschlage diesen Grundsatz aber nicht einmal direkt aus⸗ gesprochen, sondern nur indirekt, indem sie nur den Fiskus und die Korporationen eximiren will, woraus denn folgt, daß für Privatberechtigte der Grundsatz der Entschädigung gilt. Ich kann mich aber für diesen Grundsatz nicht aussprechen. Abgesehen davon, daß er in seinen praktischen Folgen wirklich ganz unerheblich ist, und daß es von sehr wesentlichem Nach⸗ theil sein würde, wenn einer so geringfügigen Sache wegen das Zustandekommen des ganzen Gesetzes scheitern sollte denn wir haben bei der Kürze der Zeit keine Aussicht, noch eine Verständigung zwischen den verschiedenen Fak⸗ toren der Gesetzgebung herbeizuführen, und es würde sonach an diesem einen Kunkte die ganze Gesetzgebung scheitern müssen abgesehen davon, sage ich, ommt noch ein anderer Grund in Betracht. Der Gesetzentwurf hat dem Landtage für Wiesbaden vorgelegen. Der Landtag hat nichts Bedenkliches in dieser Bestimmung gefunden und hat dieselbe angenommen. In dem Landtage ist der Stand der Berechtigten unfehlbar auch vertreten gewesen; es ist aber nicht einmal in demselben ein Obmonitum gezogen worden. Ich möchte also dringend bitten, das Hohe Haus wolle diesen Vorschlag Ihrer Kommis⸗ sion, der überdies in derselben nur mit sechs gegen fünf Stimmen angenommen ist, fallen lassen und daran nicht das Zu⸗ standekommen des ganzen Gesetzes in Frage stellen.

„Eine zweite Abänderung schlägt Ihnen die Kommission vor, bezüglich des §. 18 der Vorlage, die Grundsteuer betreffend. Ich muß heute noch bei der Ansicht stehen bleiben, daß die Fassung der Regierungsvorlage sich mehr empfehlen würde, als die Ihrer Kommission, weil es die Fassung ist, die wir in den alten Provinzen überall gebraucht haben. Ich erkenne aber in dem Vorschlage Ihrer Kommission zweierlei an; einmal, sengj ich, enispricht dieser Vorschlag durchaus den

rengsten Anforderungen an das Recht und zum An⸗ eren erkenne ich darin eine glückliche Art des Ent⸗ Feenemenen gegen den abweichenden Beschluß des anderen Hauses, gegen den die Regierung hat protestiren müssen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß auf diesen von Ihrer Kom⸗ mission gemachten Vorschlag auch das andere Haus würde ein⸗ gehen und daß dann die Regierung das Gesetz würde zur Aus⸗ führung bringen können. Deshalb erkläre ich mich im ö 82 öP

Koͤniglich Preußischen Sta Montag den 1. Maͤrz

Namen der Regierung bereit, diesen ihren zweiten Vorschlag anzunehmen. b

In der Diskussion entgegnete der Minister von Selchow dem Herrn von Kleist⸗Retzow:

Ich muß dem Herrn von Kleist erwidern, daß, wenn ich auch bei meiner ersten Darlegung den Hauptaccent auf die Kürze der Zeit, die uns zu unsern Verhandlungen noch übrig bleibt, gelegt habe, ein zweiter Grund, den ich vielleicht mit Schweigen übergangen, doch nicht unbeachtet bleiben darf. Ich gebe ihm gern zu, daß auch die zweite Abänderung, mit der ich mich einverstanden erklärt hatte, es nöthig machen wird, die Gesetzesvorlage noch einmal an das andere Haus zu bringen, aber ich gebe mich der Hoffnung hin, daß das andere Haus in seiner Majorität diesen zweiten Vorschlag an⸗ nehmen wird. Derselben Hoffnung bezüglich des andern Vorschlages kann ich mich aber nicht hingeben, denn ich würde nicht in der Lage sein, vom Standpunkte der Regierug dem⸗ selben das Wort zu reden aus den Gründen, die ich vorher die Ehre gehabt habe zu entwickeln. Wenn Herr von Kleist auf die Allianz hinweist, in welcher er mit mir und es ist das auch mir eine angenehme Erinnerung gekämpft hat gegen jedes Unrecht in jener seit 20 Jahren hinter uns liegenden Zeit, so bitte ich ihn gefälligst erwägen zu wollen, daß damals die Erste Kammer, als deren Erben dieses Haus sich gewiß ansieht, diesen jetzt in Frage gestellten Grundsatz angenommen hat / daß wir seit jener Zeit, also seit 19 Jahren, nach diesem Grundsatze in den alten Provinzen handeln und ablösen, und daß es kaum gerechtfertigt sein würde abgesehen von der Unmöglichkeit, den Vorschlag Ihrer Kommission im andern Hause angenom⸗ men zu sehen in einer verhältnißmäßig kleinen Provinz, einen anderen Grundsatz, als den in den uͤbrigen Landestheilen geltenden, zur Annahme zu bringen. Ich bitte daher dringend, den Vorschlag der Regierung anzunehmen.

Die Antwort, welche der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz im Hause der Abgeordneten am 27. v. M. auf die Interpellation des Abg. von Sybel in Betreff einer direkten mit Italien verlas, hat folgenden Wort⸗ aut; 8

Ich nehme mir die Erlaubniß, die Beantwortung der Inter- pellation zu verlesen, und werde mich demnächst beehren, sie zu überreichen.

Die Königliche Staatsregierung theilt den Wunsch, daß eine direkt den Zollverein mit Italien verbindende Eisenbahn durch die Schweiz zu Stande komme, und hat sich, so oft Verhand⸗ lungen angeregt wurden, in diesem Sinne geäußert. Sie fühlt sich aber außer Stande, ihre Sympathien für das Unternehmen in anderer Weise als durch diese Erklärung zu bethätigen, so lange nicht in der Schweiz selbst eine Verständigung über einen bestimmten Plan für dasselbe, aus welchen der wahrscheinliche, zur Vollendung nothwendige, Aufwand an Geld und Zeit her⸗ vorgeht, erreicht ist. 1“ 1b

Erst wenn dies der Fall sein wird, hält sie es an der Zeit, daß der Norddeutsche Bund und die übrigen Staaten des deut⸗ schen Zollvereins, welche bei Gleichheit der Interessen dazu be⸗ rufen sind, ihr Verhalten zu einem solchen Projekt in Erwägung nehmen und wird gern bereit sein, ihren Einfluß dafür, daß dies geschehe, geltend zu machen. 1— In der Debatte über die Petition des Magistrats zu Breslau in Betreff des dortigen Gymnasiums erwiderte der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Mühler dem Abg. Laßwitz: 1 8

Der Herr Abgeordnete für Breslau hat eine Stelle in An⸗ spruch genommen, welche ich bei den Püe get eg; aus- esprochen habe. habe damals gesagt, daß zwischen den Ponfeffionellen und konfessionslosen Schulen die Simultanschule liege, und daß dies in den ganzen Verhandlungen über die Sache verschwiegen worden sei. Er macht mir den Vorwurf, daß dies nicht in Uebereinstimmung sei mit den Reskripten, welche von Seiten der Staatsregierung ergangen seien. Er be ruft sich dabei auf ein Reskript, welches von dem Provinzial⸗ Schulkollegium ergangen ist. Ich habe dasselbe nicht vor mir und kann nicht beurtheilen, inwieweit seine Aeußerung begründet ist oder nicht; er vergißt aber, daß dieses Reskript des Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegiums nicht das letzte ist,

das von Seiten der Staatsregierung in dieser Sache ergangen ist, sondern daß nach dem Bescheide des Pvigan ünt t ssaeh ein Bescheid von mir ergangen ist vom 19. November 1867, und daß hier aus⸗ drücklich die Zulässigkeit der Simultanschule ausgesprochen ist. Wenn also ein Widerspruch zwischen meinen Erklärungen hier v111“