1869 / 51 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und meinen amtlichen Schritten. konstatirt werden soll, so muß ich bitten, daß die letztergangenen Bescheide zum Maßstabe der Vergleichung genommen werden. Uebrigens ist die Zulässigkeit der Simultanschule in Breslau selbst nicht zweifelhaft. Es ist bekannt, daß die Realschule am Zwinger als eine Simultan⸗ schule von ihrer. dung an besteht. Es ist auch von dem Herrn Laßwitz heute erklärt worden, die Realschule sei eine solche Simultanschule und es ginge mit ihr vortrefflich. Ferner hat der Magistrat selbst in einer seiner Eingaben an die Staats⸗ regierung sich über die Frage ausgelassen, ob die neuen Schulen Simultanschulen sein sollen oder nicht. Freilich im geraden Gegensatz zu dem, was der Herr Abgeordnete Laßwitz heute ge⸗ sagt hat, indem er erklärt, auf eine Simultanschule einzugehen sei er nicht gewillt, weil solche nur Zwist und Unfrieden zwi⸗ schen den Konfessionen erzeugen. Daß also Simultanschulen zulässig sind, war in Breslau bekannt auch ohne meinen Be⸗ scheid. Es ist also mit bestimmter Absicht von Seiten des Ma⸗ gistrats geschehen, daß er eine Simultanschule nicht hat be⸗ antragen wollen.

Die Frage steht so, daß nicht der Gegensatz zwischen kon⸗ fessionell und konfessionslos zu entscheiden ist, sondern zwischen simultan und konfessionslos, und hiergegen muß ich auf das Bestimmteste Einspruch erheben und zwar aus dem Grunde, weil der Begriff konfessionslos ein ganz vager, unbestimmter ist. Wir haben weder geschichtliche Vorgänge, noch gesetzliche Vorschriften, noch andere bewährte Normen, die uns sagen, wohin führt der Begriff des Konfessionslosen. Wir schiffen unsere Jugend auf einen Strom ein, wenn wir die konfessions⸗ losen Schulen ins Leben einführen, wir schiffen sie in einen Strom ein, dessen Fahrt wir nicht absehen, wir geben sie dem Zufall Preis, den jedesmaligen Abstimmungen und Zufällig⸗ keiten, die in Magistrat⸗ und Stadtverordneten⸗Versammlungen bei den Lehrerwahlen vorkommen. Wir geben sie dem Zufall

reis bei den Beschlüssen über die innere Einrichtung der

chulen, ohne irgend einen sicheren Anhalt dafür zu haben, und das kann die Staatsregierung nicht verantworten, das geht auch über das Recht der Kommunalbehörden hinaus. Die Kommune ist für ihre bürgerlichen Angelegenheiten bestimmt, sie ist aber nicht Herrin und Gebieterin über das Wohl und Wehe der Kinder der Kommune, sie soll sie nicht zufälligen Gefahren hingeben. Diese Souveränetät hat die Kommuüne niemals bei uns gehabt und wird sie auch nicht bekommen. Ich habe weiter nichts zu sagen.

Die neuesten englischen Schießversuche.

Vor Kurzem ist einer der bekanntesten englischen Ingenieure, James Chalmers, gestorben, der besonders durch sein Projekt, zwi⸗ schen England und Frankreich den Kanal mittelst eines Tunnels (Röhre von Kesselblech, ausgemauert und mit Ventilationsthürmen von Etappe zu gtaene mehr aber noch durch seine Verbesserung der Schiffspan⸗ Perüng bekannt geworden ist. Er wurde dazu namentlich durch die Versuche des Iron-plate Committee im Jahre 1861 veranlaßt, dem er nach verschiedenen vergeblichen Anstrenguüngen endlich im Jahre 1863 eine mit Hülfe Morton Peto's fabrizirte Panzer⸗Probeschelbe lieferte, welche sich zu jener Zeit sehr bewährte, und namentlich die Verbie⸗ gung der Rückseite verhindern sollte.

Vor einigen Tagen wurde sein Prinzip in einer durch die nenesten Verbesserungen des Panzers und der Geschütze modifizirten Form von Neuem geprüft, als der neue Kriegs⸗Minister (Mr. Cardwell) dem be⸗ kannten englischen Versuchsschießplatz von Shoeburyneß an der Themsemündung den ersten Besuch abstattete.

Es war eine 9 Fuß hohe Scheibe von 40 Fuß Länge errichtet, deren drei Theile (von rechts nach links) in verschiedener Weise ge⸗

hiermit war das Ganze nicht wie gewoͤhnlich abgeschlo n sondern dahinter folgte noch eine zweite Lage (cushion) von 9 ½ In Stärke mit Winkeleisen (angle irons) von 9 Zoll Tiefe und gelegent lichen iron stringers, wohinter die X Zoll starke Eisenhaut des Schifß den endlichen Abschluß bildete.

Der dritte Theil der gesammten Scheibe, den anderen Flügel bi dend, unterschied sich von der Mitte nur durch andere Stärkevertheilun in den beiden Holzfütterungen: die vordere war dicker, nämlig 13 ¾ Zoll, die Mittelplatte lag naturgemäß weiter zurück und die hintere backing (cushion) konnte dem entsprechend nur 6 Zoll dic sein mit 5 ½ Zoll tiefen Winkeleisen. Die zusammengesetzte Platte aus Eisen und Stahl war an sich ganz wie vorher.

Gegen diese Scheibe ward nun von einem 9 ͤölligen Geschütz von 12 Tons 230 Centner) Gewicht, welches der 8 zölligen Scheibe bisher mit wechselnden Erfolgen gegenüber gestanden hatte, mit 43 Pfund groob gekörnten Geschützpulvers jener heftig wirkenden Art, welche die Franzosen als »brutal« getadelt haben, und mit einem 250 pfündigen Palliser chilled shot (Hartguß vollgeschoß, dessen Herstellung durc plötzliche Abkühlung, chilling, der englische Husaren⸗Major Palliser er⸗ funden hat) auf diejenige Distanz gefeuert, welche bei den englischen Schießversuchen die übliche ist, nämlich 200 Jards = 300 Schritt eng⸗ lisch. (Zwischen Ladung und Geschoß war ein Fes maché-Pfropfen um die e ein Tauring wohl mit Rücksicht auf die Seelen⸗ wände gelegt.

Das Feuer richtete sich zunächst gegen den stahlgefütterten Schei⸗ bentheil. Während der erste Schuß schlecht traf und von der Ecke wir⸗ kungslos abglitt, durchschlugen die beiden nächsten (Vollgeschosse) völlig

Der vierte

die Stahlfütterung und eben so den eisernen Theil. Jetzt wandte man sich gegen die 8zöllige Scheibe.

Schuß des Tages ging zwar nicht ganz durch, aber er zerbrach die in⸗ nere Haut so, daß das Geschoß hinten 5 Zoll heraussteckte, obwohl er an einen besonders von hinten gestützten Theil traf. Der fünfte Schuß ging dagegen an einer schwächeren Stelle nur 4 Zoll in die Scheibe, Nunmehr wollte man die Wirkung von Granaten (shells, also Hohlgeschossen) versuchen, gegen deren Effekte Chalmers sein Prinziy besonders gerichtet hatte. Der sechste Schuß des Tages drang in die

Scheibe mit 8zölliger Platte nur 19 Zoll tief ein, der siebente und der achte dagegen, auf die Abtheilungen Chalmersschen Prinzips ge⸗ feuert, schlugen völlig durch. .

Hiermit war praktisch bervseßen⸗ was schon von jeher behauptet worden ist, daß bei gleichem Gewicht stets diejenige Scheibe den Vorzug behaupten würde, deren äußere Lage die größte Eisenstärke habe. Während diesem Prinzip zufolge in der »Hansa« schon vor 5 Jahren vorgeschlagen wurde, von der Eisenbekleidung des Schiffe nur ein Minimum als iron skin stehen zu lassen, alles andere Eisen aber zur Stärkung der äußeren Platten zu verwenden, wo es poten⸗ zirend wirkt, hatte Chalmers im Gegentheil die Idee verfolgt, von der äußeren Platte Eisen wegzunehmen und es theilweise zwischen die Lagen der backing, theilweise als Barren hinter die Rückseite zu legen (in horizontalen oder vertikalen Rippen zwischen die äußeren und mitt⸗ leren slabs of iron). Soweit dieses Prinzip gesund war, ist es übri⸗ gens auch schon auf der englischen Panzerfregatte Lord Warden und mehr noch auf dem Bellerophon, am vollkommensten auf dem Herku⸗ les mit seiner sehr zusammengesetzten backing zur Anwendung gekom. men. Uebrigens war es früher, als man noch nicht v; Plat⸗ ten fabriziren konnte, wichtiger als jetzt, da es die damals allein her⸗ stellbaren 4½⸗Zollplatten noch extra auf der Rückseite durch Eisen stärkte, das man jetzt lieber auf der Vorderseite verwendet. Daß durch Eiseneinlage in der Holzfütterung eine absolute Stärkung erreicht wird, dürfte nicht zu bezweifeln sein: es handelt sich blos um den Ort, wo die Verstärkung am wirksamsten stattfindet. Auch die von Chalmers gerühmte Sicherung der backing gegen Brandgranaten er⸗ scheint problematisch, da Eisenplatten das Feuer wohl zunächst etwas beschränken, aber nie gänzlich verhindern können: hierfür ist eben .er eine möglichst starke Außenplatte das Geschoß überhaupt abzuhalten.

Bei diesem am 4. d. Mts. abgehaltenen Probeschießen des 300 pfündigen Woolwichgeschützes gegen die beiden Scheiben nach Chalmers Prinzip, deren Gewicht demjenigen der 8⸗Zoll⸗Eisen⸗

erfundenen neuen

Z

8 ällen, gefüllt war, und bewährte sich brillant, da der Schuß Esenabfäcg à 9% es auch bei großen Scheiben so sein wird, muß die lehren. flaheung che Weise bewährten sich dabei die von Lieutenant English Bolzen zum Zusammenhalten der Panzerplatten backing, welche halbkugelförmige Köpfe haben, deren Form eine entsprechende Aushöhlung der Platte paßt, und welche in diese Köpfe erst eingeschraubt werden und somit seitlichem Druck beim Aufschlag der Geschosse besser widerstehen; hier hielten sie it Erfolg allein die hintere Platte aufrecht. 6 Bei dieser Scheibe von drei 5zölligen Platten mit Zwischenfüllung miron concrete waren natürlich die Flanken der Scheibe mit starken vanzerplatten verkleidet, um ein Herausquetschen der Füllung durch Pischlagende Schüsse zu verhindern. Die Einrichtung bewährte sich ehr gut auch gegen den 600⸗Pfünder (gezogenen Vorderlader von 12 Zoll sehiiber und 23 Tons 6 ¾a Ctr. Rohrgewicht), auf einer hölzernen Rahmenlafette von 56 Ctr. Gewicht und einer 20 Fuß langen, 6 ¾ Grad geneigten und 59 Ctr. wiegenden Plattform. Der Schuß wurde, wie gesagt, auf 20 Yards abgegeben, und das Geschoß hatte eine

nit der au in

Spitze von 1 ½ Kaliber Radius, 26 Zoll Länge, 605 Pfd. Gewicht und 0„%os Spielraum (windage) bei 65 Pfd. rifle large-grain powder: trotzdem durchdrang es nur 4. beiden 63 239 Platten, nicht die dritte, welche blos hinten leicht ausgebogen wurde.

v Schluß wurden noch 5 Schuß von der Moncriefflafette ge⸗ geben, welche durch den Rückstoß des Geschützes selbst dieses hinter den Wall versenkt und nur im Moment des Abfeuerns emporsteigen läßt. Gegen Holzscheiben angestellte Proben zeigten, daß vermuthlich ½ aller Schüsse englischer Positionsartillerie, welche eine Panzerdeckung auf⸗ 85 müßte, über ein Moncrieffgeschütz unschädlich hinweg gehen werden.

Schließlich seien noch die genauen Details über die Moncrieff⸗ Lafette in Shoeburyneß angegeben. Das 7zöllige Rohr wiegt 6 Tons 19 Ctr. 3 Qrs., die Lafette und der Elevator mit dem Ballast 14 Tons 15 Ctr., die Plattform 4 Tons 17 Crt. 3 Qrs., das Ganze 26 Tons (= 520 Ctr.) 12 Ctr. 2 Qrs. Das centre pivot der Plattform hat 4 Zoll Durchmesser, die racers 7 Fuß Nadius, die Länge der Platt⸗ form beträgt 16 Fuß 5 Zoll, ihre Breite 9 Fuß, die Höhe der Seelen⸗

laxe beim Laden 7 Fuß 6 Zoll, beim Abfeuern dagegen 11 Fuß 3 Zoll.

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Carl Tretner zu Luckenwalde ist am 27. Februar 1869, Mittags 12 Uhr, der kauf⸗ männische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet (und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 24. Februar 1869 festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Wilhelm Gödel, zu Luckenwalde wohnhaft, bestellt. Die Gläubiger des Gemein⸗ shuldners werden aufgefordert, in dem 1

auf den 13. März 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Witte, anberaumten Termin die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Wesit⸗ der

enstände A““ bis zum 3. April 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefrn. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Glubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht 1“

bis zum 3. April 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen B Lm 10. April 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. 8

w feiine Füchatbeung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. . 1

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am

raxis bei uns berechtigten aus⸗

die Rechtsanwalte Justizrath Heubach, Rechtsanwalte Mehlhausen und v. Massenbach zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Braunsberg, den 22. Februar 1869. Kbnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung

6791 6 Bekanntmachung. CE1I1I1“

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns August Tomuschat zu Bialla hat der Grundbesitzer A. Preß in Marggrabowa nachträglich eine Forderung von 58 Thlr. 24 Sgr. angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist .

auf den 12. März cr., Vormittags 12 Uhr, .“

in unserem Gerichtslokale im Terminszimmer vor dem unterzeichneten Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Tiburtius, anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. ZSZG“ Johannisburg, den 23. Februar 18599.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

619 Pͤnigliches Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung. 8 Memel, den 17. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Conditt zu Memel ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 6. Februar 1869 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Paul Zimmermann hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 11. März 1869, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Grünhagen, im Audienz⸗ zimmer des unterzeichneten Kreisgerichts anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗ ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Ge enstände bis zum 1. April 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Ver⸗ walter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Varbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗

.

hiesigen Orte wohnhaften oder zur P sesigen, Cbenlrhenofigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Oberbeck und Mettke hier und Dr. Moßner in Luckenwalde zu Sachwaltern vorgeschlagen. LI11I11“ üterbog, den 27. Februar 1869.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

panzert waren. Der erste Theil, den rechten, östlichen Flügel bildend, war 25 F. engl. lang, und bestand aus zwei 8 Zoll starken Platten über⸗ einander, von je 4 Fuß 6 Zoll Höhe (Plattenbreite): diese 8 Zoll massiven Eisens ruhten auf einer Widerlage (Fütterung, backing) von 18 Zoll Thekaholz (teak), deren Arrangement so getroffen war, daß zunächst 9zöllige senkrecht stehende Balken und dann 9zöllige wagerechte Balken dahinter kamen. Hinter dieser backing kam, wie bei fast allen englischen Schiffen, die ꝛzöllige eiserne Innenhaut des Schiffs (iron ec, welche durch 12 Zoll von einander abstehende Eisenrippen (7 Zoll zu 3 ½ Zoll zu Pon) gestitt wurde. Die ganze Scheibe entsprach etwa der alten Scheibe Nr. 29, welche dem amerikani⸗ schen 15zölligen glatten Rodmangeschütz gegenübergestanden hatte, und kann im esentlichen als eine Platte wie die des »König Wil⸗ helm« auf einer Fütterung, wie die der englischen Panzerfregatte »Warrior« bezeichnet werden, welche letztere stärker ist als die neueren Fütterungen

er zweite Theil, das Mittelstück der 7 Fuß 6 Zoll lang und hatte außen nur 4 ½ die älteren Panzerschiffe

ücken nur Anzeige zu machen. 1 1 Zugleich 118 alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, S. mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 20. März 1869 einschließ⸗ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst ur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemelde⸗ 325 Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

rw ersonals 899 24. Müärz 1869, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Grünhagen, im Audienzzimmer zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 20. April 1869 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller inner⸗ halb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde⸗ a Termin . den 24. April 1869, Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum rscheinen in diesem

Termin werden die he sübsher sefhescen⸗ welche ihre Forderungen i lb einer der Fristen anmelden werden. 8

innergacn seine Aünetdans sbrfich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

id ihrer Anlagen beizufügen. 8

Fränbe er, 8 nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder 82 Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. e jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden

scheibe genau gleich war, wurde gleich im Anfang auch eine Probe gegen eine lose (held in a pendant frame) 5zöllige Eisenplatte vorge⸗ nommen von 14 Fuß Länge und 16 Zoll Breite, wobei ein glatter 68⸗Pfünder auf nur 10 Yards Distanz mit einer 66pfündigen runden Vollkugel und 4 Pfd. grobkörnigem Pulver abgeschossen wurde. Dann kamen die beschriebenen Versuche gegen die neue 8⸗5 oll⸗Eisenscheibe (Nr. 30), von der zwei Abtheilungen nach Chalmers'schem Prinzip konstruirt waren, und welche durch 3zöllige Bolzen zusammengehalten wird. Die dagegen feuernde 9zöllige Kanone (gezogener Vorderlader) hatte übrigens ein Rohrgewicht von 12 Tons 15 Ctr. 2 Ors.,, wäh⸗ rend die hölzerne Rahmenlafette 37 Ctr. wog und auf einer 20 Fuß langen, 8 Grad geneigten Plattform stand. Die Pulverladung war stets 43 Pfund (rifle jarge-grain powder bei 0,0s Zoll windage der Geschosse) und die ogivalen Geschoßspitzen waren beim Vollgeschoß wie beim Hohlgeschoß mit 1 ½ Kaliber als Radius gezogen. Die Löcher, welche von den Geschossen in die Platten geschlagen wurden, waren meist rund und glatt von 9 ¼ 10 Zoll Durchmesser. Beim sechsten bis achten Schuß hatte die Pallisergranate 5 Pfd. Sprengladung, bei einem Gesammtgewicht von 248 ½ 251 ¾ Pfd. und 21/2 Zoll Länge.

Diesen Versuchen gegen Schiffs panzer, am 4. Februar, schlossen sich noch zwei andere an, der erste gegen einen Fortifikationspanzer und zwar gegen eine sehr kleine Scheibe, welcher der Treffsicherheit wegen das Geschütz auf 20 Yards nahe gebracht wurde, aber nur mit 65 Pfd. pellet powder geladen, so daß der Effekt war wie bei Nor⸗ malladung auf 200 NYards. Die Scheibe bestand aus 3 kleinen, mit je 6 Zoll Abstand hinter einander stehenden b5zölligen Platten, deren beide Zwischenräume mit iron concrete, Asphalt mit eingekneteten

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In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Wiesner zu Braunsberg werden alle diejenigen, welche an die kasse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 20. März cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf ““

den 31. März cr., 11 Uhr Vormittags, far dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Tiessen, im Terminszimmer ur Prozesse zu erscheinen. 1 lb 8 stens denr dan gehng einreicht, hat eine Abschrift der⸗ elben und ihrer Anlagen beizufügen. 1

Jeder Gisnünlag e wücht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi⸗ gen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an⸗

zeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, 4

ganzen Scheibe, war nur ö Zoll 2* 1 - irchgängig tragen, von u 0

Höhe (Plattenbreite). Die dahinter liegende 5. bestand nicht Non aus Holz, sondern nach Chalmerschem Prinzip aus einem System von * Zoll dicken, 10 Zoll tiefen Eisenplatten, welche mit Abständen von je 3 ¾ Zoll horizontal übereinander lagen und deren Zwischenräume von Thekaholzbalken ausgefüllt wurden: von hinten gestützt und ab⸗ geschlossen wurde diese zusammengesetzte backing von einer (inneren) 2 Zoll dicken senkrechten Platte, deren vordere Hälfte aus Stahl und deren h aus aufgeschweißtem Eisen bestand; und

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