1869 / 58 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Numme

8 ordneten, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten ange⸗ enden Verzeichnisse in duplo, wozu Formulare bei unserer Haupt⸗

erlin, der Norddeutschen Bank in Hamburg und der Filiale der

kasse hierselbst, dem Herrn S. Bleichröder in

Darmstädter Bank für Handel und Industrie zu Fran

wer

olgen.

Ueber die mit der Post eingehenden Anweisungen wird eine zeigung der Aktien (ef. §. 45 des Statuts) am 18., 19. und 20. 8. Empfangsbescheinigung nicht ertheilt, wie über die auf gleichem Wege

alsbald versendeten ouponsbogen eine Quittun wird. Die Uebersendung der Couponsbogen per Couvert ohne eware. und unter Ängabe des vollen Werthe

der Zinscoupons, sofern eine andere Werthsdeklaration nicht aus⸗

drücklich verlangt sein sollte. 1 Die Direktion. 8

8

Kreis⸗Kempener⸗In dustrie⸗Eisenbahn-..

Gesellschaft.

furt a. M. unentgeltlich ausgegeben werden „an unsere Hauptkasse einzuliefern oder franco einzusenden. Letztere wird den Empfang der⸗ Anweisungen, welche von den Inhabern persoönlich präsentirt en, auf einem Exemplare des Verzeichnisses bescheinigen, und demnächst an einem dem Präsentanten be eichneten Tage, gegen Rück⸗ gabe dieses mit Quittung zu versehenden E emplares, die neuen Cou⸗ onsbogen mit dem anderen Exemplare des Verzeichnisses verab⸗

nicht gefordert ost Nhoestferdze Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Bank

1

-. b zeneralversammlung der Aktionaͤre bnr Braunschweigischen Bank.

18 Die fünfzehnte ordentliche Generalversammln 8 Artieart unf⸗ Braunschweigischen Bank wird ug de

Montag, 22. d. M., Morgens 11 Uhr, im Altstadtrathhause hierselbst stattfinden. 1 agesordnung: 7

1) Vorlegung des Rechnungsabschlusses vom Jahre 1868, und e. stattung des Geschäftsberichts. 9- 2) Wahlen zur Ergänzung des Aufsichtsraths.

Die Einlaßkarten zu der Generalversammlung werden gegen Va

im Geschäftslokale der Bank ausgegeben. àN.

Braunschweig, 5. März 1869.

F. W 4 W DU 1 f 9„ 8 8 8 2 2 . Vorsitzender.

Nonat .

der kommunalständischen Bank für die pfpfppreußische Oberlausi 4“ pro ultimo Februar 18.

8

9

Gemäß des §. 16 des Gesellschaftsstatuts werden die Herren Ak⸗ G prägtes Geld ..„ .... ... vEE1I1I1“

tionäre hiermit ersucht, eine erste Rate von 20 Prozent oder Zwanzig 2 Thaler pro Aktie auf die für den Grunderwerb mhesfichneten Aktien bis Wechsel olenaer in Crefeld

zum 8. April d. J. bei Herren Gebrüder einzahlen zu wollen.

CELrefeld, den 6. März 1869. 3 Die Direktion.

AxRmnbes

Königliche Banknoten und Kassen⸗Anweisungen....

IIIIEn 1/983,584 Lombardbestände.. u . 108,130

Efsfekten . SZ“ ö - 249/710

Contocorrent⸗Forderungen gegen Sicherheii 277,632

Grundstück und diverse aussehende⸗ orderungen 37,197 assiva.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Seminarschule für Knaben, Oranienburger Straße Nr. 29. Zur Aufnahme neuer Schüler in die Königliche

Seminarschule, deren Jahreskursus mit dem 5. April beginnt, bin ich an den Wochentagen von 1—2 Uhr bereit. Der Seminardirektor.

Das Physikat des Kröbener Kreises, mit dem Wohnsitz in Ra⸗ witsch, ist erledigt. Aerzte, welche zur Uebernahme einer Physikats⸗ stelle qualifizirt sind und sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer sämmtlichen Qualifika⸗ tions⸗Atteste und der Zeugniss über ihr sittliches Verhalten bei uns zu melden. Posen, den 3. 1

2 · Mar. 869. 8 Kgsnigliche Regierung. Abtheilung des Innern. de

reußische Bodenkredit⸗Aktienbant

6 zu Berlin, Charlottenstraße 83. Die unterzeichnete Direktion macht hiermit bekannt, daß die Ge⸗ schäftseröffnung der Preußischen Bodenkredit⸗Aktienbank am 1. März bö. . deeg ascden at. Die Bank wird alle Operationen in den Kreis ihrer Thätigkeit ziehen, welche geeignet sind, den Hypothekenverkehr zu erleichtern un

Sie gewährt insbesondere igs D“

2 be 8 k’v hypothekarische Darlehen nach §. 25 ihres Statutes, nd zwar bei Liegenschaften bis zum wanzigfachen Betrage des jähr⸗ lichen Grundsteuet⸗Reicrreenigfe . 8 jag bei Gebäuden bis zum zehnfachen Betrage des jährlichen Alutzngswerthes, jedoch nicht über den halben Feuer⸗ 1196 kassenwerth, ündbare hypothekarische Darlehen auf längere oder kürzere Zeit,

z. B. zur Regulirung von Hypothekenfolien, zu Melioratio⸗ nen u. s. w

Ferner wird die Bank die Vermittelung hypothekarischer Dar⸗ lehen übernehmen und für Kapitalisten die Einziehung und Auszah⸗ lung ihrer Hypothekenzinsen besorgen. .

Die Kapitalisten und Grundbesitzer werden in ihrem eigenen dr.

teresse ersucht, sich mit ihren Anträgen direkt an uns oder unsere

Agenten zu wenden. LEEEEEDE1616““ Die Direktion. gAIgAlachmann. Spielhagen.

Danziger Privat⸗Aktienbank. 8 Zur dreizehnten ordentlichen Generalversammlung werden in Ge⸗

mäßheit des §. 41 des Statuts v . i Aktionäre om 4. Februar 1867 die Herren

Sonnabend, den 13. März c., Nachmittags 4 Uhr im Bankgebäude, Langgasse Nr. 38; 68 unter Hinweis auf die §§. 23. 41 bis 46 des Statuts hierdurch er⸗ .. eingeladen. die Einlaß⸗ und Stimmkarten werden am 11. und 12. M Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Bureau der Bank an die in den Stammbüchern derselben eingetragenen Aktionäre ausgegeben.

Gegenstände der Verhandlung sind: Die im F. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte einschließlich der Wahl 1 zwei Mitglie⸗

ärz e.,

dern des Verwaltungsrathes. Danzig, den 20. Februar 1869. Direktion der Danziger Privat⸗Aktienbank.

Banknoten im UmlaufV . 1 Depositen⸗Kapitalien. .. EE Guthaben von Privatperonnrhn Stammkapital (§. 4 des Statut) —— Reservefond..

ar 1869. 1

Der Vorstand.

Monats Uebersicht der Weimarischen Bank.

1) Baare Kassen⸗Bestände . . Thlr. 1,234,300. 2) Wechsel⸗Bestände. uU .„ 27/791,2. 3) Ausstehende Lombard⸗Darlehhe....... 1,066,380. 4) Effekten...... 1A1X.X““ 88,534. 5) Reservirte Weimarische Bank⸗Aktien.ö 842900. 6) Guthaben in laufender Rechnung und Ver⸗ ö111114“ 2,585,106. Guthaben bei der Landrentenbank 233/713. FASSIV a. 7) Eingezahltes Aktien⸗Kapital ...... .... Thlr. 5,000,000. 8) Banknoten im Umlaukft. 27108 ,000. 9) Depositen⸗Kapitalien .. N 2 918,560. 10) Attien⸗Dividende⸗Conto pro 1865 bis 1868. 108,130. 11) Guthaben der Staatskassen, Privatpersonen u. s. w. 683 297. Weimar, den 28. Februar 1869. Die Direktion der Weimarischen Bank

1 Retourbillets nach Alt⸗Kemnitz werden ab 15. März d. J. von den Stationen Kohl⸗ furt, Görlitz, Lauban, Langenöls, Greiffenberg, Rabiz⸗ hau, Reibnit und Hirschberg zu allen fahrplanmäßi⸗ gen Personenzügen mit dreitaͤgiger Gültigkeit für die II. und III. Wagenklasse ausgegeben. . Diese Billets sind bei der Hinfahrt zu dem Zuge, zu welchem sie sind, bei der Rückfahrt zu einem beliebigen fahrplanmäßigen Personenzuge für den Zeitraum von 3 Tagen dergestalt güttig, daß die Rückfahrt spätestens am 2. Kalendertage nach dem Tage der Lösung angetreten werden muß.

reigewicht für Gepäck wird auf diese Retourbillets nicht gewährt. Ih Feangen den 22. Febrnar 1869.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

im Verlage der Allgem. Deutschen Verlags⸗Anstalt in Berlin erscheint soeben:

8 9 E11u1“ p

Koͤnig, Krieger und Mensch. 8 Ein Lebensbild— 5 1 von n e ehehs DOoskar Fredrik. 8 Prinzen von Schweden. Präses der Militärgesellschaft zu Stockholm. „Diese Schrift, welche, der Voltaire'schen Serftapung entgegen, historisch nachweist, daß Carl XII. nicht durch Moͤrderhand gestorben ist, zeichnet sich nicht nur durch ihren in ganz neuer Beleuchtung dargestell⸗ ten, von sachverständiger Hand gezeichneten Inhalt aus, sondern au

Schottler. B. Rosenstein. J. S. Stoddart.

durch den volksthümlichen Sinn, welcher den Hohen Verfasser beseelt.

ds Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. 1

insertionspreis für den Raum einer .8 1“ 9 pruczeile Sgr. 1I11“

Köni glich Pr eu ischer rr i enn 8 1

Aue In- und Prreußischen Staats-Anzeigers:

88 1 Eche der Wilhelmsstraße. 32

ajestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 1Se scgenen und emeritirten Pfarrer Ninck zu Ems den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Kommerzien⸗ Rath Geisler zu Peterswaldau, im Kreise Reichenbach, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Schul⸗ lehrer und Organisten Preuß zu Deutschendorf, im Kreise Pr. Holland, dem Küster Lindemann zu Haimar, Amts Burgdorf, dem Salzsteuer⸗Aufseher Peppermüller zu Lüne⸗ hurg und dem Steuer⸗Exekutor Weber zu Adenau das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Zundes den bisherigen preußischen und hamburgischen Konsul J. H. Goßler zu Boston und den Kaufmann Ernst Beyer zu Mobile zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 8

Bekanntmachung.

8

denjenigen Orten, welche nach Maßgabe des für die frnee Ansb. 8 des Norddeutschen Telegraphennetzes auf⸗ gestellten Planes erst nach längerer Zeit mit Bundes⸗Tele⸗ graphenstationen versehen und an das bestehende Telegraphennetz angeschlossen werden können, Gelegenheitzu bieten, sich die Vortheile dieses Verkehrsmittels früher zu beschaffen, wird es den betreffen⸗ den Kommunen bis auf Weiteres gestattet werden, die zur Errei⸗ chung des genannten Zweckes erforderlichen Telegraphen⸗ Verbin⸗ dungen und Stationsanlagen für eigene Rechnung unter folgenden allgemeinen Bedingungen anzulegen und zu betrei 8 ]) Diejenigen Kommunen, welche eine Telegraphenanlage behuf nschluß ihres Ortes herzustellen wünschen, haben sich an die Telegraphendirektion des Bezirks zu wenden. Die e zunächst gelegenen Bundes⸗Telegraphenstationen werden au Verlangen die zuständige Dgisien 18 v, S direktionen haben ihren Sitz in Berlin, 5 Dresden, Fhabetturi a. M., Halle a. S., Hamburg,, Han⸗

nover, Konigsberg i. Pr., Schwerin i. M. und Stektin.

raphen⸗Verwaktung bestimmt diejenige Bunde

diee delcgaabhe mit welcher die neu anzulegende Fmun⸗ nal⸗Telegraphen⸗Station in direkte telegraphische er bindung zu setzen ist. 3) Die Ausführung der Anschlußleitung, sowie der technischen Einrichtung in den Telegraphenstationen hat genau nach den für die Bundes⸗Telegraphenverwaltung ültigen Prinzipien zu erfolgen. 4) Die Unterhaltung der Unlage sowie die durch den Betrieb und die Verwaltung der Telegraphenstationen entstechenden Kosten trägt die E 5) Der Telegraphenverwaltung steht das Ses. zu 6” der Kommune gehörige Telegraphenanlage gegen ün 1g der Hälfte der Einrichtungskosten zu übernehmen. In 8 88 Falle wird der Kommune hiervon Mittheilung gemac 7. 558 selben 5 Jahre hintereinander je ½¼, der durch die An „1 standenen Kosten (ausschließlich der etwa entstandenen haltungs⸗ und Verwaltungskosten) von der Telegraphen he waltung gezahlt. 6) Die Kommune erhält, so lasge e 8 Telegraphenstation ihres Ortes selbst verwaltet, 2 ührer Station aufgegebene gebührenpflichtige Depes I Rücksicht auf deren Wortzahl, von den nach .zagn. dnen n eatgen vrh e dafüg, eAer einen Antheil von 5 Sgr.; Gebühren 8 an die der Kommunalstation büseniesen ehhes der delegraphenftation abzuführen. 7) Der Gesamm Ko lstationen und die dazu gehörigen Telegraphen

126 ½

iegen der Kontrolle der Bundes⸗Telegraphenverwaltung. vndeh mehrerer Kommunen behufs gleichzeitiger d Die mehrerer Stationen unter Benutzung einer gemeinsamen Telegraphenleitung ist v, x. Die hierüber zu treffenden Vereinbarungen sind jedoch unter Mitwirkung der Bundes⸗ Telegraphenverwaltung abzuschließen. 9) Der Kommune Les ür den Fall, daß die von ihr anzulegende Telegraphenlinie Jfürs Strecken berührt, auf welchen sich Bundes⸗Telegraphen⸗ gestänge befinden, gestattet, ihren Draht an diese Gestänge an⸗ zuhängen, soweit der Raum dazu vorhanden ist, ohne daß e für die Mitbenutzung des Gestänges etwas zu vergüten braucht. Schließlich wird noch bemerkt, daß die näheren Bedingungen, unter denen die Anlage von Kommunal⸗Telegraphenstationen gestattet werden kann, bei den Eingangs genannten Bundes⸗ Telegraphendirektionen zu erfragen sind. Berlin, den 2. März 1869. vX“ General⸗Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes von Chauvin.

esxwwHer

9 betreffend die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landes⸗ Helc beeaee. Vorschriften 2e. bügaerkichen n.b. anf. 28 . nn 4 annover, in denen da ger Vom 1. März 1869.

ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

EE der beiden Häuser des Landtages der ( s folgt: 1

Mener en ge. n2n der Provinz Hannover, in welchen das Allge⸗

meine Landrecht gilt, treten in Kraft: 1) der §. 1 des Gesetzes ü 2

die Form einiger Rechtsgeschäfte, vom 11. Juli 1845 (Gesetzs⸗Samml.

S. 9e) jedoch bleiben die auf der hannoverschen Gesetzgebung be⸗

die Vorschrift des §. 29 des hannoverschen Gesetzes vom 9. Mai 1823,

t t; 2) die Deklaration über die Anwendung des §. 395 Titel 21 voe 1 des eneean Landrechts, vom 21. Juli 18460 eset⸗Samml. S. 326); 3) die Deklaration des §. 54 Titel 6 Theil I. des Allgemeinen Landrechts, betreffend die eene Pen. Eng chndensexdsat. fe 31. März 1838 (Gesetz Samml. S. 252); 4) derderan h Füe 1843 (Gesetz⸗Sammlung S. 347), wegen des Verkaufs der Früchte auf dem Halme und des künftigen Zu⸗ wachses, insoweit durch diese Verordnung die Vorschrift des §. 594 Titel 11. Theil 1. des Allgemeinen Landrechts aufgehoben wird; 5) die Allerhöchste Kabinetsordre vom 22. Mai 1842, betreffend 28 d diht lan der seit länger als 56 Jahren deponirten Testamente (Gesetz⸗Samml. S. 201); 6) die 88. 1, 2 und 3 der Verordnung vom 28. März 1840, betreffend die Befugniß des Beneftzialerben (Gesetz⸗ Samml. S. 103); 7) die Deklaration über den Majorennitätstermin der Juden, vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml. S. 51); 8) die Dekläͤration der die Alimentationspflicht der 11““ 63 und 251, Titel 2, und §§. 14 und 15, Titel 3 Theil II. des Figea tmhmn Landrechts, vom 21. Juli 1843 (Gesetz⸗Samml. S. 296); 9) die Verordnung über die Rechte der Ehefrau auf ihre eingebrachten Mobilien gegen die Gläubiger des Mannes, vom 5. April 1888. Gesetz⸗Samml. S. 255); 10) das Gesetz über die Errichtung und Be⸗ öö der Verträge wegen Einführung oder Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft, vom 20. März 1837 (Ges. Samml. S. 63), der §. 2 dieses Gesetzes jedoch mit der Abänderung, daß die Aufnahme oder Anerkennung der Verträge auch vor einem Notar in der vinz Hannover erfolgen kann; der §. 4 des hannoverschen eneen esehes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche vom 4. 8. 1864 bleibt unberührt; 11) die Verordnung über das Verbot der Ehe zwischen Stief⸗ oder Schwiegereltern und Stief⸗ oder Schwiezer. kindern, vom 22. Dezember 1843 (Gesetz⸗Samml. von 1844 S. 992 12) das Gesetz vom 24. April 8 detre . ee h Zeehe nitts 11, Titel 1, Theil II. und des Lsch II. des Allgemeinen Landrechts (Gesetz⸗Samml. S. 193).

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Behren⸗Straße Nr. fa, 8⸗

ruhenden Vorschriften über die Form der Rechtsgeschäfte, insbesondere betreffend die bäuerlichen Verhältnisse in der niederen Grafschaft Lingen,

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