oder Fallitverfahrens; 3) Personen, welche eine rmenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der shah “ Jahre bezogen haben; 4) Personen, welche be⸗ olten sind.
§. 4. Als bescholten sollen angesehen werden: Personen, denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staatsbürger⸗ lichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder einge⸗ setzt worden sind.
Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischer Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder
ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollstreckt, oder durch Begna⸗
digung erlassen ist. . 5. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Norddeutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens 3 Jahren angehoͤrt hat, sofern er nicht durch die Bestimmungen in den §§. 3 und 4 von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen ist. §. 6. In jedem Bundesstaate wird auf durchschnittlich 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerun Ein Abgeordneter gewählt. Ein Ueberschuß von mindestens 50, Seelen der Gesammtbevölkerung eines Bundesstaates wird vollen 100,000 Seelen gleich gerechnet. In einem Bundesstaate, dessen Be⸗ völkerun 100,000 Seelen nicht erreicht, wird Ein Abgeordneter ge⸗ wählt. Jeder Abgeordnete ist in einem besonderen Wahlkreise zu wählen. §. 7. Die Wahlkreise werden zum Zwecke des Stimmabgebens
in kleinere Bezirke eingetheilt.
2 Wahlkreise, sowie die Wahlbezirke, müssen örtlich abge⸗ grenzt sein.
§. 8. Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezirke ausüben will, muß in demselben oder im Falle eine Gemeinde in mehrere Wahlbe⸗ Sr Pehelts ist, in einem derselben zur Zeit der Wahl seinen Wohn⸗
itz haben.
Jeder darf nur an Einem Orte wählen.
„§. 9. Zum Zwecke der Wahl wird in jeder Gemeinde eine Liste geführt, in welche die zum Wählen Berechtigten nach Zu⸗ und Vor⸗ namen, Alter, Gewerbe und Wohnort eingetragen werden.
Diese Liste wird zum ersten Male im Juli des Jahres 1870 auf⸗ gestellt und später alljährlich im Juli berichtigt. Sie wird vom lIsten bis zum 15. August zu Jedermanns Einsicht ausgelegt, und es wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Einsprachen sind bis zum 15. August bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen.
Nur Diejenigen sind zur Wahl berechtigt, welche in die Liste auf⸗ genommen sind.
§. 10. Die Wahlhandlung ist öffentlich, bei derselben sind Ge⸗ 6“ zuzuziehen, welche kein unmittelbares Staatsamt
ekleiden.
Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt.
§. 11. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absolute Stimmen⸗ mehrheit aller in einem Wahlkreise abgegebenen Stimmen. Stellt bei einer Wahl eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht heraus, so ist nur unter den zwei Kandidaten zu wählen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. 8 8
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loosßsg.
§. 12. Die allgemeinen Wahlen sind im ganzen Bundesgebiete an dem von dem Bundes⸗Präsidium bestimmten Tage vorzunehmen.
§. 13. Der Bundesrath ordnet das Wahlverfahren, so weit dasselbe nicht durch das gegenwaͤrtige Gesetz festgestellt worden ist, durch ein einheitliches, für das ganze Bundesgebiet gültiges Wahlreglement.
§. 14. Die Kosten für die Druckformulare zu den Wahlproto⸗ kollen und für die Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahl⸗ kreisen werden von den Bundesstaaten, alle übrigen Kosten des Wahl⸗ verfahrens werden von den Gemeinden getragen.
Die Funktion der Vorsteher bei der Wahlverhandlung ist ein un⸗ entgeltliches Ehrenamt; ebenso diejenige der Beisitzer und Protokoll⸗ führer bei der Wahlhandlung und bei der Ermittelung des Wahl⸗ ergebnisses in den Wahlkreisen.
§. 15. Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Verkündigung stattfindenden Neuwahl des Reichstages in Kraft. Von dem nämlichen Zeitpunkte an verlieren alle bisherigen Wahlgesetze für den Reichstag nebst den dazu erlassenen Ausführungsgesetzen, Verord⸗ nungen und Reglements ihre Gültigkeit.
§. 16. Findet eine Erneuerung des Reichstages statt, bevor die Wahllisten zum ersten Male aufgestellt sind (§. 9), so sind für diesen Fall besondere Listen anzulegen.
„Diese Listen werden spätestens 14 Tage vor dem zur Wahl be⸗ stimmten Tage zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und es wird dies öffentlich bekannt gemacht. Einsprachen gegen die Liste sind binnen drei Tagen nach erfolgter Bekanntmachung bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen.
Gegeben ꝛc.
“
Kunst und Wissenschaft.
— Am Großherzoglichen Hofe zu Weimar kommt zur Feier des bevorstehenden Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin ein kleines dramatisch⸗musikalisches Kunstwerk von eigen⸗ thümlichem Interesse zur Aufführung. Es ist jene geist⸗ und kunst⸗ volle Salon⸗Operette »Le dernier des sorciers«, zu welcher der russische Dichter JZwan Turgenef den Text, Frau Viardot⸗Garcia die Musik verfaßt hat. Wiederholt wurde dieselbe während des Herbstes 1867 und 1868 in Baden⸗Baden im Saal der Villa ihres Autors durch die Komponistin selbst, ihre Kinder, Schülerinnen und musik⸗ undige Dilettanten auch vor den preußischen Majestäten, den Kron⸗
8 v11u1“ 111“
prinzlichen, den Großherzoglich badischen und hessischen He und einem erwählten Auditorium hervorragender Meshentcerrcheng geführt. Dr. Franz Liszt hat die Musit instrumentirt und in solau Gestalt wird das Werk im Beisein der Komponistin am 8 Aüc in Weimar in Scene gehen. Apri — Auf der Universität Pesth ist ein Lehrstuhl für itali und französische Literatur und für Philologie errichtet und erstere Professor Messi, letzterer dem Professor Rakosy verliehen worden 8 — Wie die »New⸗NYork. Z.« meldet, bildet sich in New⸗ P ein Comité, welches die Geldmittel für ein Alexander von Hunk boldt im Centralpark zu errichtendes Denkmal beschaffen will am. Errichtung dieses Denkmals foll am hundertjährigen Geburt Humboldt's (14. September 1869) stattfinden. Der Gesandte d Norddeutschen Bundes, Freiherr von Gerolt, ist dem Comité be
getreten. Landwirthschaft.
.
Berlin, 10. März. Dem ersten Theile der gestri des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums pobmt⸗ Pigen Sime Hoheit der Kronprinz bei. glige
Als ersten Gegenstand der Tagesordnung berieth das Oekonomie⸗Kollegium die Proposition des Landes⸗Aeltesten v. Gronow, betreffend die Disponiblestellung von in den Remontedepots befindlichen Stuten zu Züchtungszwecken. Die Pro⸗ position geht darauf hinaus, daß einerseits das Kollegium anerkennen möge, daß durch die Einstellung von Stuten zum Militärdienst dem Lande ein nicht unbedeutendes Zuchtmaterial entzogen werde, andrer⸗ seits den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten bitten wolle, ermitteln zu lassen, wie groß die Anzahl der in den preußischen Militärdienst und in den Remontedepots befindlichen Stuten und Wallachen sei, alsdann eine Kommission zu ernennen der die Begutachtung obliege, welche derjenigen in den Königlichen Remontedepots befindlichen Stuten sich besonders gut zu Züchtungz⸗ zwecken eignen, und schließlich zu gestatten, daß auf irgend eine noch näher zu ermittelnde Weise es ermöglicht werde, das in den Romonte⸗ depots befindliche Material an guten Zuchtstuten wieder für Züchtungs⸗ zwecke zu gewinnen. — Das Referat hatte der Wirkliche Geheime Kriegs⸗Rath Mentzel übernommen. Er führte in demselben aus, daß sich die Remonte⸗Ankaufskommissionen grundsätzlich bestreben, die Züchter, vorzugsweise die kleineren, weniger umsichtigen, mit zum Kauf Hnehstenerr hervorragender Stuten aufmerksam zu machen und ihnen dringend anzurathen, solche Thiere zur Anwendung in eigne Zucht beizubehalten. — Was den Antra auf Ueberlassung von Stuten aus den Remontedepots anbelange, so habe das Kriegs⸗ Ministerium schon früher derartige Anforderungen gern gewillffahrt. Dasselbe habe aber in pflichtmäßiger Wahrung der militärischen In⸗ teressen gewisse Bedingungen an die Gewährung geknüpft. Diese be⸗ stehen wesentlich darin: 1) daß der Erwerber nicht nur ein wirklicher Züchter sei, sondern auch seine Produkte gewöhnlich zum Remonte⸗ markt bringt; 2) muß der Erwerber solcher Remontestuten sich durch Vorzeigung der Stute oder andern Nachweis einer gewissen Kon⸗ trolle auf einige Jahre unterwerfen; 3) muß er den für die Stute von der Kommission bezahlten Preis ersetzen und für die Zeit, während welcher das Pferd in einem Remontedepot schon verpflegt worden war, das normalmäßige Futtergeld bezahlen. — Referent hält dafür, daß der Militärverwaltung ein Vorwurf daraus nicht gemacht werden könne, daß sie durch Ankauf guter Stuten der Zucht brauch⸗ bares Material entziehe; sie kaufe im Interesse der Züchter deren Produkte, weil sie dieselben zum Verkaufe stellen. Wenn nicht in der Armee, würden dieselben Thiere anderwärts verkauft werden. Die Militärverwaltung habe die Beförderung der preußischen Pferdezucht auch insofern im Auge, da sie auf inländischen Remontemärkten kaufe, während sie vielleicht in andern Ländern billiger dazu kommen würde. — Die Zahl der Stuten von sämmtlichen Pferden der preu⸗ b Armee betrage durchschnittlich 45 Prozent und nur in er neuesten Zeit habe sich der Prozenisatz auf 50 gehoben und zwar nur in Folge des schlechten Erndteausfalles im Jahre 1867, wo mancher Pferdezüchter Stuten verkaufen mußte, die er unter andern Umständen behalten hätte. — Nach Schluß der hier⸗ auf folgenden Debatte wurde zur Abstimmung des von dem Pro⸗ ponenten gestellten Antrags ees der übrigens um den ersten Theil desselben, der sich auf die Anerkennung bezieht, daß durch die Einstellung von Stuten zum Militärdienste dem Lande ein nicht un⸗ bedeutendes Zuchtmaterigl entzogen werde, aufrecht erhalten, dagegen den übrigen Theil zurückgezogen hatte. Es wurde auch der erste Theil des Antrages abgelehnt, dagegen nachstehender Antrag des Herrn v. Nathusius⸗ Königsborn, mit großer Majorität angenommen. »Kollegium beschließt: gegen Se. Excellenz den Herrn Minister aus⸗ zusprechen, daß es sehr erwünscht sei, auch ferner die Uebernahme von Stuten aus den Remontedepots durch Zuchter für Züchtungszwecke möglichst zu erleichtern.«⸗— Folgender, von Herrn v. Neumann ein⸗ gebrachte Antrag fand ebenfalls die Zustimmung des Kollegiums: »Das Hohe Landes⸗Oekonomiekollegium möge noch in dieser Situng in Erwägung ziehen: Ist die preußische Pferdezucht im Aufblühen oder im Rückschreiten begriffen, und wenn letzteres der Fall: Welches sind die Gründe dieser Erscheinung und wie ist dem Uebel zu begegnen?« — Es wurde sofort zur Vorberathung dieses Antrages eine Kom⸗ mission ernannt, welche noch in dieser Session ihren Bericht zu er⸗ statten hat, damit das Kollegium sich in der Lage finde, darüber in Berathung zu treten.
— Ueber die gegenwärtige Lage des Getreidemarktes entneh⸗ men wir einem uns vorliegenden Berichte aus Amsterdam nach⸗ stehende Mittheilungen: 1
Nach England waren Ende Februar auf Ordre von Amerika und dem Süden Europas unterwegs: 63 Ladungen Weizen, 44 Mais
8 .
89
Landez. Elsner Königl.
27Gerste, 2 Roggen, keine Rappsaat, 4 Leinsaat, gegen 422 Weizen,
enische r
auf den Werth
Gerste, 27 Roggen, 1 Rappsaat, 10 Leinsaat in gleicher Mhais, nes 88 Außekben waren mit direkter Bestimmung für Zeit sche Häfen unterwegs circa 52 Weizen und 13 Mais gegen 69. zonn und 5 Mais in dem vorigen Jahre. Auf den inländischen
3 kten war im vergangenen Monat der Mittelpreis für Weizen 5073 d., Närcher e 47 gegen 72/11 und 42 9 d. im vorigen Jahre zu derselben it P inländische Weizenzufuhr war ca. 233 Mill. Qrs. größer vür a 10 Mill. Qrs. Gerste kleiner, wie im Januar, und betrug die un üen eigener Produktion seit 1. September 1,656,123 Qrs. ee. 21n469 Ors. Gerste gegen 1,498,616 Qrs. Weizen und 1,392,996 1 Gerste des vorigen Jahres.
Frankreichs Ein⸗ und Ausfuhr in den vornehmsten Nahrungs⸗ soffen betrug in den ersten 11. Möe e⸗ Jahres:
1867 86 8,189,600 metr. Ctr. 1,310,400 * „
27,200
407,900 1,989,500 1,039,249 2,512,679
634,806
12,424,600 2753,200 91,300 545,600 2,274,600 2,037,275 1,419,785 640,963 860,463 653,064 52,480 990,097 ande betrug bis Ende 8 1867
3,056,000 » 1,278,000 2* 21,765,000 Kilo. 328,000 Mud.
237,000 „ 931,000 „ 1423,000 „» 582,000 „ 1,139,000 Kilo. 942,000 „
r: Weizen kinfuh Mehl . Roggen Gerste 8 1 Hofer 1“ 1 sfuhr: 1““ h Au 1 , Ment
81“
Iv S *x 8 L
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Dezem
Weizen 932,000 Roggen.. . 1,925,000 1/122,000 Weizenmehl 28,615,000
sfuhr: Weizen.. W16 “ Roggen 449,000
526,000 974,000 2,361,000 1”.
Einfuhr:
eizenmehl Roggenmehl. Rappsaat
“ Verkehrs⸗Anstalten. Koöhnigsberg, 9. März. (W. T. B.) Der stettiner Dampfer Preuße« ist heute, vermittelst Durcheisens durch das Haff, glücklich bier eingetroffen. Der Dampfer »Siriuss« ist darauf von hier nach Stettin abgegangen. Derselbe hofft Nachts Pillau zu erreichen. Bremen, 9. März. (W. T. B.) Von dem bremer Auswan⸗ dererschife Kolumbus«, über dessen Verbleib bereits Besorgnisse ge⸗ hegt wurden, sind briefliche Nachrichten eingetroffen. Das Schiff war um 9. Februar in Fayal (Azoreninsel) eingelaufen, um Wasser und Proviant einzunehmen. An Bord war Alles wohl. Kapitän Gilmer gedachte am 12. Februar die Fahrt nach New⸗York fortzusetzen. Brastlien. Das Regierungs⸗Sekretariat der Provinz Parä hat unter dem 3. Januar d. J. folgende Bekanntmachung erlassen: Auf Befehl Seiner Excellenz des Präsidenten der Provinz Parë wird hier⸗ mit zu öffentlicher Kenntniß gebracht, daß am 24. November 4868 an der äußersten Spitze der Untiefen von Bragança, im Süd⸗Süd⸗ Osten der 1 4 i buder,g in 00 — 267 — 9“ südlicher Breite und 470 — a’ Länge West von Greenwich, in einer Tiefe von 16 Brassen und auf feinem Sandgrunde, ein Leuchtschiff vor Anker gelegt welches nach der folgenden Beschreibung erkannt werden kann:
Das Leuchtschiff ist ganz von Eisen gebaut, hat 80 Fuß Länge und bei 20 vus ge ft nhr ge 10 Fuß Raumtiefe. Es liegt mit 7 Fuß im Wasser. Aus der Mitte desselben erhebt sich ein Mast, an welchem 88 Laterne mit lem aioG Feuchearhe Kngegragbeas. 18 2 en Lampen, mit eben t. teec Khe sahe Dieser Apparat dreht sich jedesmal nach fünf Minuten eine vollständige Zwischen jeder Drehung dauert diese Dunkelheit fünf Sekunden. Die Laterne erhebt sich 30 Fuß hoch über dem Wasserspiegel. Das Licht ist klar und so stark, daß es aus einer
Ent beobachtet werden kann. Jedes Schiff, fernung von 8 Seemeilen ReWar Jar re wenae a
dasselbe auf Backbordseite halbe Meile von ihm ent⸗ Sobald das Schiff aber die Laterne
ü t, muß es nach Südwest steuern, auf gleiche Entfernung im Rücken hat, muß ch weil die Ebbe es
dasselbe von ihnen intfernt. Die oben angegebenen Richtungen sind diejenigen der Magnet⸗
Reflektoren, zu drei und drei gruppirt.
und zwar so, daß Dunkelheit eintritt.
welches in den Hafen einlaufen will, h wo dasselbe dieses Leuchtschiff erkennt, sich ju erhalten und in Südwest, 4⸗West, eine fernt bleibend, vorüberzufahren.
aber mit großer Vorsicht Ebbe und Fluth beachten, jenen Untiefen zutreiben würde, während die Fluth nadel. b 6 Der Sekretär für die inneren Angelegenheiten. Jogo Brigido dos Santos.
nsel Tijöca, und im Süd⸗Osten⸗ 4. Osten der Lünsspihe
worden ist,
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 11. März. Im Schauspielhause. Vorst.)
Im Opernhause. Keine Vorstellung. und reitag, 12. März. Im Opernhause. von Paul Taglioni. Musik von P.
Flick: Hr. C. Müller. Anfang 7 Uhr. M.⸗Pr.
Die Karlsschüler. Schauspiel in 5 Akten von H. Laube
(54. Vorst.) Flick
3 über⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern Ncha Keornische c n P. ertel. Topase: Frl. Girod.
Seeleute. Genrebild 3 .— von Paul Frohberg. In Scene gesetzt vom Direktor Düringer.
Be 8* Ambolt, Kapitän, Hr. Berndal. Harald von Tvede, Lieutenant, Hr. Karlowa. Heinrich Lornsen, Schleswiger Schiffskapitän, Hr. Robert. Ulthal, Hotelbesitzer, Hr. Dehnicke. Agnete, seine Frau, Fr. Frieb⸗Blumauer. Jens Martensen, Schiffskapitän u. Rathsmann, Hr. Baumeister. Inken, Merret, seine Töchter, Frls. Mariot, Keßler. Meinert, Fntent Mann, Hr. Schwing. Han⸗Dore, Martensens Schwester, Fr. Adami. Rack, Knecht bei Martensen, Hr. Hiltl. Wüfke, Notenschreiber, Hr. Fernand. Storm, Schiffsjunge, Frl. Bergmann. Thorkel, Ule, dänische Seeleute, Hr. Lichterfeld, Hr. Landwehr. Paulsen, Lornsens Schiffsjunge, Frl. Ludwig. Schleswig⸗Holsteiner See⸗ leute. Dänische Matrosen. Zeit der Handlung: 1864, während des dänischen Krieges. Ort: Im ersten Akt Eckernförde, im zweiten und 9 Akt, welche vier Wochen später spielen, eine
leswigsche Insel. 88 5 eagsch⸗ ee ersten Male: Die Ballschuhe. Lustspiel in 1 Akt von Octave u1u“ deutsch von A. Winter. In Scene gesetzt vom Direktor Düringer.
8* 1e Suzanne von Marcilly, Fr. Kierschner. Mar⸗ gusrite von Chatenay, Frl. Taglioni. M.⸗Pr.
Donnerstag, 11. März. Im Sasgranes des Königlichen Schauspielhauses. 40. Vorst. der französischen Schauspielergesell⸗ schaft: Les femmes qui pleurent. Une loge d'opéra. Le che- valier des dames. 1 Sonnabend, 13. März. 41. Vorst. der französischen Schau⸗ spielergesellschaft: Première représentation de: Don Cèsar de Bazan. Drame en 5 actes par M. A. Dennery
eeemexwv
8 Produkten- und Waaren-Börse. Berlim, 10 Mͤrz. (Marktgr. nach Ermitt, des K. Poüzei-Präs.): Von Bis Mittel ehr 28. Pf. lchr 1eg. Ef. Rhr 2g. E1- 215— 3 — —- 1 222 “ R 2— 2 6 3 2 3 4 [Kartoffeln bxegg han. 22 6 2 7 6 2 — 4 Rindfleisch Pfd. ker! 2u W. 5 115—81 10 4 Sechweine- fa er zu L. 1 12 6/ 116 3] 1 14 5] feisch Heu Centner— 22 6/ 1 1— — 26 9Hammelfeeiseh Stroh Schek. 10 — — [11 15 — [10 22 6 [Kalbfleisch V Erbsen Metze 7— — 8— — 7 3 Butter Pfd. 9 2 Linsen — 8 9 —— 8 6Eier Mandel] 6— 6, 6° ,6 Berlin, 10. März. (Niehtamtlicher Getreideberiecht.) Weizen loco 60 — 72 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. April- Mai 61 ½ Thlr. bez, Mai-Juni 61 ½⅔˖ Thlr. bez. Roggen loco 50 ¾ — 51 ¾ Thlr. ab Bahn bez., schwimmend 83 bis 84pfd. 50 ¾ — 51 Thlr. bez., pr. April - Mai 50 — 49½ — 50¾ Thlr. bez., Mai. Juni 49 ¾ — ½ — ¼ Thlr. bez., Juni-Juli 49 ½ — — X Thlr. bez. u. G., Juli-August 49 ¼ — 49 ½ Thlr. bez. grosse und kleine, à 43 — 55 Thlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 30 — 34 Thhr. pr. 2000 Pfd., galizischer 30 — 31 Thlr. oln. 31 ½ — 32 ¾ Thlr. bez., pomm. 33 — ¾ Thlr., pr. April-Mai 30 ½ Thlr. ez. u. G., Mai-Juni 31 Thlr. Br., Juni-Juli 31 5¾ Thlr. bez. Erbsen, Kochwaare 60 — 68 Thlr., Futterwaare 53 — 57 Thlr.
Winaterraps 84 — 86 Thlr. “
Winterrübsen 82 — 85 Thlr. 1 Rüböl loco 9 ¾ Thlr. bez., pr. März u. März-April 9 ¾ Thlr., April-
Mai 9 ¾ Thlr. Br., ¼ G., Mai-Juni 9 % Thlr., September-Oktober 10 ⁄2 bis Thlr. bez. 8 1 . loco 8*¾ Thlr. Br., pr. März, 8 Thlr. Br., März-April u. April-Mai 7 ⅔⅞ Thlr. Br. Leinöl loco 10 ¾˖ Thlr. Br. k116“6“ Spiritus loco ohne Fass 15 %2 Thlr. bez., pr. März und Marz-April 15 ½ Thlr. nominell, April - Mai 15 ⁄ — — ½ Thlr. bez., Mai-Juni 15 ⅔ bis ½8 Thlr. bez., Juni-Juli 152¾ — 16 ½à4 — 15 73⁄ Thlr. bez., Juli-August 16 ½ — ⁄1.) — ½ Thlr. bez., August-September 16 ¾˖ Thlr. bez. Weizen loco leblos, Termine gedrückt. Im Roggen-Terminbhandel hielt heute bei Beginn die Flaue an und mussten Abgeber sich neuer- dings in billigere Gebote fügen. Später zeigte sich zu den gedrückten Notizen hauptsächlich in Deckung gute Kauflust, wodurch der Verlust wieder vollständig eingeholt wurde und Preise schliesslich gegen gestern wenig verändert. In effektiver und schwimmender Waare mässiger Han- del. Hafer zur Stelle flau und billiger. Termine unverändert. In Rüböl fand ein sehr stiller Verkehr zu unveränderten Preisen statt. Ge- kündigt 100 Ctr. Spiritus flaute auch heute, da zu den Preisen viele Verkäufer im Markte vertreten waren, die sich in billigere Ge- bote fügen mussten. Berlin, 9. März. (Amtlieche Preis-Feststellung von Getreide. Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des . 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und roduktenmäkler. 8n 1 Weizen pr. 2100 Pfd. loco 60 — 72 Thlr. nach Qualität, pr. 2000 Efa. 5 r. April-Mai 62 à 61 ¾ bez., Mai-Juni 62 à 61 ⅓ bez., Juni-Juli 62 ¾ ez. u. Br. Roggen pr. 2000 Pfd. loco 50 ¼ bez., schwimmend e 50 ½ bez., 84 — 85pfd. 51 ⅛ bez., pr. April-Mai 50 ½ à 50 ½ bez., Mai-Juni 50 ¾ à 49 ⅞ bez., Juni-Juli 50 ½ à 50 à 50 ¼ bez., Juli-August 49 ¼ à 49 ⅜ bez.
Weizen Schü.
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Im Schauspielhause. (70. Ab.Vorst.) Zum ersten Mal
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Gerste pr. 1750 Pfd. grosse und kleine 42 — 54 Thlr. nach Qualität