1869 / 69 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bewahrung derselben von der oberste 8 den, niederzulegen. Die Riederte sten Präsidialbehörde bestimmt wer⸗ gestellten Amtskauti 8 vniederz . D gung der Werthpapiere ionen, welche den Vorschriften di L bechanaeezchenden im v e sobald sie durch Re naen- 2, n jig 8 ZB ein⸗Serie ausger 8 schein über die Niederlegung ertheilt 1 orben, sobald der Empfangs⸗ Das 8. 8 111e6*¹”]; We Die Sinsscheine für er - em Reichstage ebenfalls am 20. vor 9. jese en, ei 1 er 2 dasse. Letzt Eöö Zinsscheine erfolgt durch die nbe „lautet: al⸗ etztere hat nicht die Verpflichtung, die Ausloosung der nieder⸗ v Ses. eeese ene See von Preußen en Bundes, nach erfol d-

gelegten Werthpapiere zu überwachen Die Bestellung der Amtskaution ist vor der Einführung veve 19. vldesnache Pn c Nechate sor⸗ g sät;nn⸗ 8 D che Wechselordnung (Anla ge A.

es Beamten in das kautionspflichtige An i 8 G at zu be der In welchen Fällen die vorgesehte Heeüb ghedeen maͤchtigt ist, 1s 80. * Exganzung vnhe Een6e, 8 . fer⸗ genannten Nürnberger Novellen (Anlage B.) reffen -)„ sowie das

em Beamten die nachträgliche, durch A Abzügen zu bewirk durch Ansammlung von Gehalts⸗ . wird durch die im §. 2 erwähnte Präsidial⸗Verord olgen hat, gebiet eingeführt, jedoch unb in das gesammie Bundet

K. 7. Verwaltet ein Beamter gleichzeiti erordnung bestimmt. üͤber die Natiotlalität 8 eschadet der Vorschriften des Bundesget

ige Hn idesämter, so genügt die Be gel hzeitig mehrere kautionspflich. Führung der B des er Kauffahrteischiffe und ihre Befugn e eines dieser Aemter vorgeschriebenen Betr⸗. einer Kaution u dem für S. 35 vom 25. Oktober 1867 (Bund in 8 etrage. S ür di x . 35) und des Bundesgesetzes ndesgesegb

Kaution nach dem hoͤchsten Satze zu leisten ber⸗ 88 §. 8. Verwaltet ein kaukionspflichtiger Bundesbeamter gleich Füruberger Novellen und des Handelsgesesb fau 8 da 1 cdee, g8 b. 8 derselben in die einzelnen ne es ahs. 18g der b 1 1 estellte Kaution, so weit sie den Besti hecle iach Ergie ek, sten Uhe Zö“ -. en Bestim⸗ als landesgesetli gesetzgebung erlassenen Vorschriften blei Behe 82 mit Zustimmung der zuständi Hancdeegefengiche worsc ori ehörde des Bundesstaates und nach vorgängiger Negn ee he b nbsedernag es Se sge scdg Bbeeicrbnnin, der Gaebe der d andelsgesetzbuchs enthalten. let

.⁴ g g

Aemter zu rechnen ist, zugleich ionspflichti Dienstverhältniß angenbminen das kautionspflichtige Bundes. Wechfelor en. Wechselordnung und des Handels b gesetzbuches sich beziehende la ndes.

§. 9. Die Amtskaution haftet dem Bunde für alle von dem gesetzliche Vorschriften in Kraft: A. in Ansehung der Wechselordn : ung.

kautionspflichti 8 . f Er 1 aspflichtigen Beamten aus seiner Amtsführung zu vertretenden die Vorschriften der §§. 5 bis 7 der für die freie und Hansestadt Ham

Schäden und Män b 2 1s

und außergerichtlichen Kosten der Ermit

8 8 telung des 97 Jorder 18 Steht eine der nach §. 9 aus ger den §§. 8 bis 10 der acn gtich preuzistorn Murn und der entsprechen⸗ Werthpapiere bis auf Hage 8* eiteres berechtigt, die verpfändeten A er Holstein und Schleswig vom 13. Mai 1867 riog. Dundesgebietes belegenen, do an einer innerhalb des des Handelsgesetzbuchs: 1) die Vorschriften, na j . in lich verkaufen zu Uerssen 0. . 8 zu bestimmenden Börse außergericht⸗ inter Landesgesetzen im Sinne des Handelsgesetzb 9 welchem . tionsbesteller ist i förmlichen Gesetze, sondern d uchs nicht blos die

zur Ausantwortung der ihm belassen ler ist in solchem Falle und in A 1— ern das gesammte Landesrecht zu vp (§. 5) verpflichtet. Ist diese “”“ noch nicht fälligen Zinsscheine in Ansehung der betreffenden Vorbehalte des Hand eg . d tung von ihm nicht die Erlassung maßgebender V Handelsgesetzbuchs

en, so kann er zur Erlegung des Gelb 9 zu erlan⸗ dem Wege der foͤrmli orschriften auf anderem Wege, als

ehaltenen Zinsscheine in dem fuür die B dwerths der von ihm zurück⸗ ege der förmlichen Gesetzgebung, soweit dies auf eitreib recht zulässig, ni 6. b 's nach dem Landes⸗ vorgeschriebenen Verfahren zwangsweise dee ehhes Abgaben sehung 81 dn. 5 ere als die in

Der Bund ist nicht verpflichtet, i dem H Eöö11“ ichtet, im Falle des Konkurses die ver⸗ em Handelsgesetzbuch bestimmten Eintragungen zula jeten: 8 hpapiere in die Konkursmasse einzuliefern. 3) die Vorschriften, welche den Peokercgen sa. well etnen eh

.11. Dem Blunde stehen dem kautionspflichti senser ü 8 ensen vor den b 2 ns welch⸗ 1 CCEö“ 8 88n ““ gahielde Nn2h Fhnsd re c.0e enüttnaden oder zuletzt gehabt hat, kr iets seinen dienstlichen Wohnsiz hat und Beamten nur für den Fall befugt erklaͤren, da h dih 8 dnd. der betreffende Ort i setungen für den Erwerb des ö 18 lichelichen vorstehend erwähnten Rechte E“ sind für die de Femmungen eeas nicht berhihch weenchengan in Anwendung gekommen wären, wenn der 38 maßgebend, gesetzbuchs insoweit besch kn re 2 des Artikels 295 des Handelt⸗ üen stlichn Wohnsiz in erlin gehabt häͤlte camte seinn welche das bͤrgerliche Recht für die sar Liftvrcüchendende üefser hältnisses wird, sobard ant eg, eeat si tonspflichesgen Dienstver⸗ Pabuch Sculzuckunden Into ln en eangt n dac gygfa tretungen nicht mehr zu leisten sind, die Kauti ö““ .e ge. 1r. Nhette1 and. 807 1 1 n. ie K nn8 au 8 g es Handelsgesetzbuchs mnesren be⸗ 2 ; tes des Empfangsscheins kann nach dem Er⸗ unter Konkurs im Sinne des Handorlchefften⸗ welche bestimmen, daß von der gericitichen Bvechtigen vese Dienstbehörde See be. und das Seb togesebuch des uch das Falhmen . 13. Diejenigen Kautio rkunde abgesehen werden. verstehen sei; 8) die Vorschriften, welche bestim d §. 2 erwähnten Verordnung v nen, welche vor dem Erlasse der im Artikel 313 bis 316 des Handelsgesetzbuchs die im E“ Rhlärten Beamten engucdet von don durch egiert sür tautonspftictig behattungsrechieszgetenkünscchtes, mt zulastuneerdege Zuche nes Dienstverhältnif un echtes) nicht berü⸗ gestellt fing⸗ haften 8 ZZ ““ eines Bundesstaates des 1 del Landesgesetze bleiben, 81 inoti rfr ihanderungen Le in dem durch die E sieccs Wrerdnung thum Mt nset eSehwenthalten, E“ §. 14. Wengenn Bunde vor d esezes be. Handelsgesetzbuchs betreflenden 1 Ne Publitatsongch jener Verordnung zur Kautionsl ‚welche nach die frei iffe betreffende obrigkeitliche Verordnung; für nicht, oder nur bis zu einer geri nsleistung entweder überhaupt pic freie und Hansestadt Hamburg: der §. 50 des Peeng, urückgegeb geringeren Höhe verpflichtet sind 1865 publizirten Einfüh 1 1 es am 22. Dezember Berog eamhcgennncnes öö der Verardnungib Uneden Feaseege ee. veSeng zum Allgemeinen Deutschen .15. Bundesbeamt §. 5. Die in Gemäßheit der §8. Kautionsleistung nach den bis dahi „für welches erordnung, betreffend die Einfü⸗ des All⸗ weder überhaupt nicht oder bis dahin geltenden Vorschriften ent. gemeinen Deutschen Handelsgesetbbuches den Pri 1..“ einer anderen als der in di nur in einer geringeren Höhe oder in Handelsgesellschafters in Ansehung des Ve Privag anses ig⸗ können, so lan iesem Gesetze vorgeschriebenen Art bedurfte gesellschaft zu der Zeit, zu welcher di eö“ Gebaltzerbobung vee. . 28 -“ digng. ans Beraugerrcee egen ngejabeenn tritt, zu⸗ verden, nach Maßgabe der Bestimmmungen dieses *6. Dieses Geset tritt am 1. Januar 1870 in 8 e Urkun in Kraft. esetzes und der Verordnung (§. 2) eine xöe Gegeben ge”e

gestellte Kaution zu erhöhen, bezi 1b schriften dieses Gesetes entprecehe ungsweise durch eine den Vor⸗ ANi 1 b lin solcher Beamter bei .ee. ersetzen. Inwieweit 17 des Amtsblattes der norddeutschen Post⸗ v19 1882 ganz oder zum —— ise shn des mit Jalien enfhaafragugen vom dg. venden, wird dur B mlung d. J. a 1 ertrages vom 1. Apri

111“

n

Die zum Zwecke der Ergänzung der Wechselordnung, der

le

in

um

üinahlung, jie Sparbücher mit 801 bis 1000 Fr. Einzahlung, Zunahme 8,66 pCt.;

um 12,

zuf

ils im Vorjahre.

f

g Apparate, theils durch Anlage von Zufluchtshäfen unterstützt,

wobei die Fortschritte in der Normandie sich größer herausstellen, als 1

n der Brekagne. Auch die Austernkultur und die künstliche Fischzucht schaftlichen Angelegenhe rischritte gemacht. Die Zunahme der Fahrzeuge be⸗ lich Seidenraupeneier,

taͤgt gegen das Vorjahr 493, der Tonnen 621, der Mannschaften 2782. Es soll dahin

jat erhebliche Fo

luchtsverwaltung in Preußen« betrug die Zahl der auf den älteren preußischen Universitäten und der Akademie zu Münster

währen

novir Bonn 63, Breslau 49, Greifswald 51, Halle 83, Königsberg 29 und

Rünster 19. Den Licentiatengrad hatten in der evangelisch⸗theologischen

srad hatten erworben: in der juristischen Fakultät 32, in der medizini⸗ shen 287 und in der philosophischen 125. Die Zahl der Ehren⸗

p Sreslau 4, Greifswald 6, Halle 2, Königsberg 3 und Münster 1.

1223

den Haup

Zunahme 6/63 pCt.; um 11,933 mit 11,045,718 Fr.

rer durch Unwetter entstandenen Verluste, oder Lieferung neu erfun⸗

Kiaunust und Wissenschaft.

die Lager

uU

einem Berichte des Ministers der oͤffentlichen Arbeiten der c denraungurgz wieber im

Nach

ber die Sparkassen im Jahre 1867 belief sich am 31. Dezember 1867

,gahl aller autorisirten Sparkassen in Frankreich auf 513. 4 Succursalen. Von diesen 513 Sparkassen befanden sich 88 des Professors Hallier torten der Departements, 262 in Hauptorten der Arron⸗ bekannte Seidenraupenkran üssemments, 152 in Hauptorten der Kantons und II in einfachen Ge⸗ die Ursache dieser Krankhei inden. Im Jahre 1867 haben die nach der Höhe der Einzahlungen 5 Klassen eingetheilten Sparkassenbücher im Vergleich mit 1 be6 sich um folgende Ziffern vermehrt: um 57,424 mit Bäume im 8891, Francs für die Sparbücher mit 500 Francs Ein⸗ läuftig zu p ghlung und geringer; Verhältniß der Zunahme 4,20 pECt.; Untermengung mi

157015 mit 9,396,892 Fr. für die Sparbücher mit 501 800 Fr. utter sorgsam ab

shr undes Laub von gesunden Bäumen zur

Laub möglichst oft zu erneuern, die Lager möglichst oft zu reinigen,

ch Anstrich mit einer Lösung von über⸗ f 6 Unzen Wasser) zu desinfiziren, nur trockene und gesunde Räume

beerbaum wie andere gegen diese auch hier erbste und Frühjahr anzen und vor feuch t anderen Bäumen

Der diesjährige

ewirkt wer

Mit großer Theilnahme ist

154 mit 12,594,843 Fr. für die Sparbücher mit 1001 Fr. Ein⸗ von Zeit zu Zeit dur üblung und darüber, denen innerhalb einer Frist von 3 Monaten die mangansaurem Kali scfugniß der Verminderung offen steht, Zunahme 10,17 pCt.; und das Zuchtlokal häufig ”m 133 mit 523,056 Fr. für die Sparbücher mit 1001 Fr. Einzah⸗ 8 lung und darüber, die von der Reduktionsfähigkeit gesetzlich ausge⸗ slossen sind, Zunahme 5/43 pCt. kannt gemacht werden. Die Erträgnisse der französischen Seefischerei im abge- lufenen Jahre, von 18,785 Hochseefischern auf 1025 Fahrzeugen Parke von G. A. von 72,673 Tonnen Gehalt (jauge) und von 63,721 Küstenfischern 17,124 Fahrzeugen von 89,069 Tonnen betrieben, haben . ünen Werth von 66 ¾ Mill. Franken ergeben, über 7 Millionen mehr diesem Markte zufüͤ⸗ Die Regierung hat diese Fischer theils durch Ersatz die nächst der mindestens 10 Metzen C Durch Unterstützung Sei

(10 Gran au zu lüften,

r Züchtung zu verwenden. urch die vom Verein mon

oepffer hier anbe

hältnisse eine Aenderung bedingen, so Der Verein hat für diejenigen, hren, wiederum

von zehn Thalern für das beste

iten ist

Statistische Nachrichten. hat das erfreuliche Ergebniß geliefert, daß der durch die Krankheiten ckgehaltene Seidenbau in Pommern wie in der

Aufschwunge begriffen ist. die Mittheilung der Untersuchungen

u Jena über die unter dem Namen Gattine rankheit aufgenommen. Professor Hallier hat t in einem Pilze gefunden, der den Maul⸗

Holzgewächse

befällt, und als Mittel

herrschende Krankheit empfohlen, die

e sorgfältig auszuschneiden, sie weit⸗ ter und dumpfiger Lage, sowie vor zu hüten, das anzuwendende

zuschneiden, nicht abzureißen, ferner nur völlig ge⸗

Fütterung anzuwenden, das

Das Nähere soll den Vereinsmitgliedern

atlich herausgegebenen Mittheilungen be⸗-

Coconmarkt ist auf Mittwoch den 28. Juli im raumt. Sollten Witterungsver⸗-

soll dies bekannt gemacht werden. welche die gewonnenen Cocons Prämien ausgesetzt und zwar eine rodukt, drei zu fünf Thalern für besten. Anspruch auf eine Prämie hat indeß nur ein solcher,

ocons zu Markte bringt.

tens des Ministers für die landwirth der Verein in Stand gesetzt, unentgelt Maulbeersamen und Pflänzlinge zu vertheilen den, daß unter Beihülfe des Vereines ge te bei G. A. Toepffer im Seidenbau ausgebilde

Nach einer Uebersicht im »Centralblatt für die gesammte Unter⸗

Telegraphische Witterungsberichte v. 21. März.

d des Jahres von Michaelis 1867 bis dahin 1868 rite Pro⸗ ten im Ganzen 449 Davon hatten promovirt: in Berlin 155,

gkultät 3 und in der katholi ch⸗theologischen 2 erworben; den Doktor⸗

romotionen betrug 74. Davon kamen auf Berlin 3, Bonn 55,

Wien, 20. März. Professor von Sybel ist hier eingetroffen und wird seine Arbeiten im K. K. Haus⸗, Hof⸗ und Staatsarchiv so⸗

fort beginnen. 8 Landwirthschaft. Uebersicht über die Weizen⸗ und Roggenpreise auf den Fee g.e. der Monarchie. Um die Vergleichung zu er⸗ eichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (looo und ohne Säcke) in Thalern berechnet. 8 1 Weizen: 27. Februar 6. März 13. März. 20. März. Königsberg.. 61 % 75 61 %— 76 58½ 78 ½ 61 ¼ 74¼ 66 -972 ½ 67 5 - 72 67— 70 57 69 ½ 54 652) 54— 65*) 54 64 *) 52 —632) 59 ¼ 69 ¾ 54 70 53 ½ 69 ½ 57 ½ 67 8. 62 73 60 72 60 70 60 70 Lu6“ 57 ½ 67 ½ 55 ½ 66 55 65 55 65 Magdeburg 62 ¼ „—65 „% 62 ½¼ 64 ½ 57 62 ⁄10 57 ½ - 62 ⁄0 Lböln 64—71 kX 63—71¼ 63.—70 61.7684 27. Februar 6. März 13. März. 20. März. 52 ½ 52 ¼ 513 51 49 —50 50 51 ½ 50 ½ 48½ 44 49 50 48½ 50 45 ½ 49*) 45 ½ 48 *) 45 ½-48 *) 45 - 48*) 49 ½ —- 50 49 50 49 50 ¾ 49— 50 51 ¾ 52 50 ½ 50 ¾ 50 ½ 51 ½⅔ 50 ¾ 51 45 ¼ 49 ½ 45 ½ 49 45 49¼ 45 ½ 49 ¾ 52 55 52 54 52 5

Magdebur Lu“ 62 58, 85 —588 515— 58 512—

*) Nach dem Wochenbericht. 1 Das Landwirthschaftliche Centralblatt für Deutsch⸗ land (A. Krocker, Berlin, Wiegandt u. Hempel) enthält im Märzheft Aufsätze über die Abänderungen, welchen die Weizenpflanze, insbeson⸗ dere 88. Frucht, unter verschiedenen Verhältnissen unterworfen ist, von

Professor Friedr. „o die doppelte landwirthschaftliche Buch⸗ grofessor Friedr. Haberlandt; die dopp L

führung, von Dr. Werner; Mittheilungen über die ersch dener Kalisalze auf das Wachsthum des Leins, über die Respiration und Asphyxie der Eier vom Seideninsekt, über Zucht und Haltung von Shortons in England, zur Operation drehkranker Schafe, Wind⸗ rose, Kühlvorrichtungen, Einstellung der Drill⸗Säͤemaschine für ver⸗ schidene Reihenweiten, Staatsaufsicht über Landwirthschaft u. s. w. Stettin, 17. März. In der heutigen Generalversammlung des

Seidenbauv 8 ommern ward vom Vorsitzenden, 11“ daß der Verein ge enwärtig

Ober⸗Regierungs⸗Rath Triest, mitgetheilt, de eicrunge hetbon ensen 46 dem Zweigverein für den Neu⸗ ettiner Kreis, 28 dem Zweigverein für Rügen angehörten die an⸗ ern 93 über die übrigen Theile der Provinz verbreitet seien. Die

Jahre in erfreulicher

Königsberg 335,280. 5 Danzig. 334,9 —1,

Posen 331,3, 3 Ratibor 324,0%6 4 Breslau 328,07—3 Torgau 329,4—3 Münster 330,9+3

7 Flensburg 334,2

Brüssel. 332,3 Haparanda. 336,9 Stockholm 337.0 Gröningen . 333, 8 Helder 333,27 Hernösand. 336.2 Helsingfors 336,3 Moskau 333,1 Petersburg. 332, s

a8 vA O0S

Abend 080. schw., am

Cöslin 334,4, 0,8 Stettin 334,4 ß 1,7 Putbus. 332, 8 0,9 Berlin 332,1]7– 2,9 42

.9 Trier 325,18q 6,5 Cöln 330, 4 4,2

7 3

,8 ,3

3

¹) Starker Reif u. Nebel.

1,1 2,1 6,2

Far. IbwTemp. Abw g Ort. P. L. v. M. FIMemel 335, 2 ß0 9

R. v. M.

0,4 +† 2 5,0., 0,4 +2,0 NO., s. schwach

1 lgemeine Was. Himmelsansicht mässig. bedeckt. 1²)

0,3 +₰0,9 NNW., schwach. bedeckt. ²) 2,0 †2,7,0. s. schwach. bedeckt. 1,0 +₰ 1,0 0NO., schwach.

2,0 +₰ 1,4 NO., schwach. Nebel.

1,0 †0, 7 NO., massig. beiter. 1,5†2,300.„ mässig. trübe. 1,0† 2,4 N., sechwach. Nebel. 1,3 + 1,s 0., mässig. trübe. 1,2 †₰0,s S0., mässig. halb heiter. 4 32 +3,5 NO., schwach. trübe.

2,9 + 1,8 S0., schwaech trübe, nebl., Reg. 2,27 (0., schwach. trübe.

6˙9

3,0 8S.

4,3 + 2, 1[S0., schwach. sbedeckt. No., schwach. Regen.

„schwach. sbbedeekt.

0,2 NNO., schwach. bedeckt. ²) 4.2 N0., schwach. sbewölkt.

4,0

NO., mässig. bewölkt. 0. N., Windstille. S., mässig. 4,7 NO., schwach. sbedeckt.

²) Reif und Nebel. ³) Nebel, gestern

bedeckt, Nebe

-

336,9 + Stettin. 336,1

Brüssel 336,0 Haparanda 341,1 Petersburg. 337,6 Riga 337,3 Stockholm . 339,7 Gröningen . 337,8 Helder 337,8

6

2

2

2

2.

2

7 Flensburg 337,6 8

2

„.

2

Hernösand. 340,27

vrzuche von Maulbeerbäumen ist im vorigen

Weise fortgeschritten. Der daschvorigen Jahre in Stettin abgehalten Coconsmarkt

Min. 1,0.

Königsberg 336, 6 + 0,7

Mg 8 Memel. 337,1+ 1, 0% 8 336,790,

Putbus 335,32 1, 6 Berlin 334,2,— 0, 8 Posen 332,8 1,6 Ratibor 325,4 3,4 Breslau 329,18 2,2 Torgau 331, 5 1, 8 Münster 334,4 +†0, 2 Cöln 333,2 0,7 Trier... 327.2—423

bw

M.

1,7 0,

Temp. Abw R. v. M.

0,8†2,3 NO., stark.

Mgemene- Winad. HiAnessansicht. bedeeckt.

0,61,6 NO., s. stark. bedeckt. 1,6 11,2 NO., mässig. sbedeekt.

1,6 + 1,770.. müssig. bedeckt.

1,8— + 1,3 NON. sbbedeckt. 1,4³0,7NO., stark. sbezogen.

3,2 2,3

0.. mässig. ganz bedeckt. 3,0 3,1,0NO., mässig. 1 ed., Nachts Reg.

1,8 +₰ 1,5 N., lebbaft. trübe.

2,8 + 2, 4

3,74 1,1 3,5 £ 1,3 14¾% 3, 8 92 0,4

11

) Gestern Abend Wind 080.

0., mässig.

Nô., zieml. lebh. 2,9 ₰1,2 N., mässig. trübe. NO., sechwach. strübe.

3,1 42,2

NO., stark. bed., Windstösse NO., mässig. fast heiter.

NO., mässig. N., schwach. N., schwach.

NôO., schwach. N., schwach. ssehr bedeekt. ¹)

NNO., mässig. bedeekt. NoO., schwach.

NO., s. schwach. ffast bedeckt

schwach, am 21. Max. + 6,1,