n
8 8 1au 20,000 Thaler à 1000 Thaler, 600 „ 25 8
8 = 47,000 Thaler, 111“ nliegenden Schema (a.) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung 186 vom Jahre 1870 a mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche 8. mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra⸗ Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ ugt ist. 8 Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kennt⸗ niß 5 bringen. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. ““ Gegeben Berlin, den 22. Februar 1869
(0. s8.) Wilhelm. . Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenbu
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8
a. Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin. 1. Obligation des “ Fürstenthumer Kreises Emisnon. “ 1 über Thaler Preußisch Courant. Auf Grund der unterm . .... 1. bestätigten Kreis⸗ tagsbeschlüsse vom 30. Januar und 11. Mai 1852 und 9. Mai 1868 wegen Aufnahme einer Schuld von 47,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Fürstenthumer Krei⸗ ses Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant nach dem bestehenden Münz⸗ fuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 47 Thalern geschicht vom Jahre 1870 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Juli jeden Jahres. er Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tüügungffonb durch größere Ausloosun⸗ hen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschrei⸗ ungen zu kündigen. Die 35 sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und mtrgge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol⸗ en soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt echs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Kreisblatte des Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der König⸗ lchen Regierung zu Cöslin, sowie in dem Königlich Preußischen Staats⸗
eiger. is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten
ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am
1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent ährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die 72 der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen
bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise
dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in öslin,
92, 8-2 auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ enden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons
rd der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren ach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die 22 üx. Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten eises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter enue 22 v. 85 - 57 Allgemeinen Ge⸗
Theil I. Tite 12 bei dem Königli Kreisgericht zu Töslin 32 h. Sns
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ —5 EEEE1 Betrag der angemeldeten
ni ekommenen Zinscoupons gegen Quitt I1..“ werden. 3 98. ltit dieser Schuldverschreibung sind vier halbjährige Zinscou⸗ pons bis zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Cöslin gegen Ablieferung des der älteren
L1.“ * “ 38*1n “ 88
Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste lons u. die Aushändigung der neuen ainseonpong⸗Wenoan 8 vaheger 8. Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtun der Pes mit eem eewegen 8 m 4 G Thücheüücen haftet essen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unt Unterschrift ertheilt. 1 1 “ 6“ Die ständische Kreiskommission ““ für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise. G
Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin.
Zinscoupon
des 1 V. Emission EE131“1“ Thaler zu vier einhalb über
Silbergroschen. gegen dessen Rück. EE““ ten „, und späterhin für das Halb⸗ mit (in Buchstaben) der Kreis⸗Kommunal⸗
18.. 2 Die ständische Kreiskommission V für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.
resp. vom ten bis die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation jahr vom bis Thalern u Cöslin. öslin, den
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halb.. jahres an gerechnet, erhoben wird. 86
“ —— Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin. ““ zur 318 v Kreisobligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission. Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der bligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission Littr. .. u“ über Thaler à 4 ½ Prozent Zinsen die .te Serie Zins. coupons für die fünf Jahre 18.. bis 18. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Cöslin, sofern von Seiten des Inhabers der Obligation kein Widerspruch dagegen erhoben wird. ö1“ 1 Cöslin, d E] 18. 8 Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.
en. .ten
Das 26. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter
Nr. 7361 das Gesetz, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetz⸗Samml. S. 209 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die g; vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen Vom 11. März 1869 unter, das G Nr. 7362 das Gesetz über die Anstellung im höheren Justiz⸗ dienste. Vom 12. März 1869/ unter g hoßtven Justi
Nr. 7363 das Gesetz wegen Einführung kürzerer Verjäh⸗ rungsfristen im Bezirk des Appellationsgerichts in Frank⸗ furt a. M. „Vom 13. März 1869, unter
Nr. 7364 das Gesetz, betreffend die Eide der Juden. Vom
15. März 1869, und unter
Nr. 7365 das Gesetz, betreffend das Civilprozeß⸗Verfahren
im Geltungsbereiche der Verordnung vom 24. Juni 1867
(Gesetz⸗Samml. S. 885). Vom 15. März 1869. “ Berlin, den 25. März 1869.
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Die bisherigen Maschinenmeister bei der vni eses, Sein. Daudt zu Gicge und Dickhaut zu Frankfurt a. M. sind zu Königlichen Eisenbahn⸗Maschinenmeistern ernannt worden.
Dem Dr. Carl Liebermann und dem Dr. Carl Graebe zu Berlin ist unter dem 23. März d. J. ein Patent
auf ein Verfahren zur fabrikmäßigen Gewinnung eines rothen Farbflolgs aus Anthracen,
auf fünf Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ oent Medizinai 1 Fe; 8
Der bisherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Lissner zu Pleschen
ist zum Kreis⸗Physikus des
Kreises Wreschen ernannt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden 8 9 Bekanntmachun 3
die Verloosung von Niederschlesisch⸗ Märkischen
Eisenbahn⸗Prioritätsaktien Ser. I. und II. betreffend.
Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritätsaktien Ser. I. und II. der Niederschlesisch⸗Maärkischen Eisenbahn und
8 294 Stück Ser. I. à 100 Thirt.
werden am 17. April d. J., Mittags 12 Uhr, in unserm
Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines No⸗ tars öffentlich durch das Loos gezogen und demnächst bekannt gemacht werden. Berlin, den 19. 2. 1869. 8 “ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen 23 vom 23. März i v a. 1) Geprägtes Geld und Barren..B Thlr. ) Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten V und Darlehnskassenscheine 1 3) Wechsel⸗Bestände 4) Lombard⸗Beständelü 5) Staatspapiere, verschtedene Forderungen und Aktiva FGäeeeree si v a. e Banknoten im Umlauftt Tvhlr. 138,910,000 Depositen⸗Kapitalien ... .» 20,659,000
1869. 87,790,000
8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute unnd Privatpersonen mit Einschluß des SGSirro⸗Verkehrs re Beerlin, den 23. März 1869. “ Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Notth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 13. Kavallerie⸗Brigade, Graf zu Dohna, nach Münster, und
Der General⸗Major und Commandeur der 8. Infanterie⸗ Brigade, v. Kettler, nach Bromberg.
Berlin, 25. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur der ihnen verliehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Comthur⸗Kreuzes zweiter Klasse (Mi⸗ litär⸗Dekoration mit Schwertern) des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Hausordens: dem bersten Grafen von Waldersee, Chef des Generalstabes des 11. Armee⸗Corps; des Comthur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗eknestinischen Haus⸗ ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Kruse vom 2. Posenschen nfanterie⸗Regiment Nr. 19; des Ritterkreuzes erster lasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Ger⸗ hardt von demselben Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Baron von Boͤnigk von demselben Regiment, dem als Adjutanten bei dem General⸗Kommando des 11. Armee⸗Corps kom⸗ mandirten Premier⸗Lieutenant Grafen von Keller vom 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin und dem Premier⸗⸗Lieute⸗ nant Eggeling vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7; 56 8 Großberrlich tuͤrkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: den Hauptleuten von Obernitz und Metze, dem Premier⸗Lieutenant Raiser und den Seconde⸗Lieutenants Serno und von Jaraczewski, sämmtlich vom 2. Posen⸗ schen Infanterie⸗Regiment Rr. 19, sowie dem Premier⸗Lieute⸗ nant Freiherrn von Bothmar vom 7. Thüringischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 96; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Major a. D. Freiherrn Treusch von Buttlar⸗Brandenfels, zuletzt im 4. Rheini⸗ schen Infanterie⸗Regiment Nr. 30 der Ritter⸗In⸗ signien erster Klasse, des Herzoglich a nhalti⸗ chen Hausordens Albrechts des Bären: dem Major Freiherrn von Kittlitz vom Anhaltischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 93/ der Ritter⸗Insignien zwei⸗ ter Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieute⸗ nant a. D. und Zahlmeister Ehrig bei demselben Regiment; des Fürstlich schwarzburgischen Ehren⸗ kreuzes erster Klasse: dem Major von Conring, Flügel⸗
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g 2. Preußen
“ “ “ ühassen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzo von Mecklenburg⸗Schwerin, des Ritterkreuzes d Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Haupt⸗ mann Blume vom 3. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 16, des Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ hex zoglich hessischen Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem Hauptmann und Compagnie⸗Chef E vom 2,. Se Se. Infanterie⸗Regiment Nr. 27; sowie des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ritt Feen 788 Schmidthals vom Rheinischen Ulanen⸗Regi ment Nr. 7. 8
8 Verlegung der Post⸗Expedition Nr. 18 8 4 in der Landsbergerstraße. 88 Die Post⸗Expedition Nr. 18 wird vom 1. April cr. ab aus dem Hause Landsbergerstraße Nr. 89 nach dem Hause Landsberger
“
straße Nr. 91 verlegt.
Berlin, den 19. März 1869. 2 v“ Der Ober⸗Post⸗Direktor Sachße.
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Michtamtliches.
.. Berlin, 25. März. Beide Königlichen Majestäten empfingen heute mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, dem Kronprinzen, der Kronprin⸗ sefsin und der Königlichen Familie das heilige Abendmahl in er Hauskapelle des Kronprinzlichen Palais.
— Die Prinzessin Victoria von Baden, Tochter Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, ist gestern hier am Scharlach fieber erkrankt. 8
— Die veeinsgeen Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen, sowie für Rechnungswesen traten gestern zu einer Sitzung zusammen. . — Am 22. März beging die hiesige Königliche Uni⸗ versität in der Aula die Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Königs. Derselben wohnten bei: der Staats⸗ und Kultus⸗Minister Dr. von Mühler, der Staats⸗Minister a. D. von Bethmann⸗Hollweg, der Direktor der Kriegsakademie Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Etzel, der Unter⸗Staatssekretär Dr. Lehnert, der General⸗Superintendent Dr. Hoffmann und noch mehrere andere höhere Beamte der verschiedenen Ministerien und Be⸗
öͤrden. Nachdem die Feier mit Gesang eröffnet war, hielt der Prof. ord. Dr. Curtius die Festrede in deutscher Sprache.
Der Redner ging aus von der besonderen Bedeutung, welche der Königliche Festtag für die hiesige Universität habe; sie wachse mit der Hauptstadt, wie diese mit dem Staate. Das stete Zunehmen der Stadt habe für die Interessen der Wissen⸗ schaft etwas Bedenkliches und eine gewisse Abneigung gegen das Großstädtische liege theils in deutscher Gemüthsart, theils in der Geschmacksrichtung, welche, nach Borgang der Griechen, dem Unbegrenzten und Maßlosen abgeneigt sei. Nachdem der Redner das künstlerische Prinzip griechischer Stadt⸗ anlagen näher erörtert hatte, zeigte er, wie die Griechen nur daran zu Grunde gegangen wären, daß sie nur Klein⸗ städte gehabt hätten und welches die Aufgaben der Großstädte seien für Vollendung nationaler Bildung und für die Erhal- tung nationaltr Freiheit und Selbständigkeit. Daraus ergebe sich auch die große Aufgabe der berliner Universität, welche be- rufen sei, an dem großen Lebenswerke Sr. Majestät des Königs, der fortschreitenden Einigung der deutschen Stämme, an ihrem Theile mitzuarbeiten. 1u
Mit Gesang wurde die Feier geschlossen. .“
— Die Köhnigliche Universität Greifswald beging am 22. März das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs durch eine akademische Feier, zu welcher sich eine zahlreiche Versammlung aus allen Ständen eingefun- den hat Die Festrede hielt der ordentliche Professor der Ge⸗- schichte, Dr. Theodor Hirsch. Derselbe, indem er der mannigfal⸗- tigen Segnungen gedachte, deren sich der preußische Staat in den letztern Jahren unter der Leitung seines Königs zu erfreuen gehabt, knüpfte daran die Hinweisung, wie in der Geschichte der Hohenzollern sich die Erscheinung wiederhole, daß große, die Keime mächtigen Fortschrittes in sich tragende Gedanken von früheren Herrschern zuerst aufgefaßt, von ihren Nachfolgern in wiederholten Versuchen zu immer vollkommener praktischen Entwickelung gelangt seien. Wie auf dem politischen Gebiete der Gedanke der deutschen Einheit, so sei auf dem religiösen
der der Gewissensfreiheit zur Entfaltung gekommen. Zum Er. weise dessen wurde auf die vom Kurfürsten Johann Sigismund
s
1908.
1614 vorgenommenen religiösen Reformen näher eingegangen
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