Tagesordnung
13. Plenarsitzung des 111 MRieeichstages des Norddeutschen Bundes aaem Dienstag, den 6. April 1869, Vormittags 11 Uhr.
8 1) Erste Berathung über den Antrag der Abgeordneten Grumbrecht und Genossen wegen eines Zusatzes zu Art. 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, 2) Antrag der Abgeord⸗ neten Harkort, Duncker, Dr. von Bunsen und Genossen wegen Anlage eines Fluthhafens auf der Insel Norderney, 3) Antrag der Abgeordneten Hagen und Genossen, betreffend die Verord⸗ nung des Bundespräsidiums vom 22. Dezember 1868 wegen Einführung der in Preußen geltenden Vorschriften über die Heranziehung der Militärpersonen zu den Kommunalauflagen im ganzen Bundesgebiet, 4) Bericht der Petitionskommission.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 3. Division, von Werder, von Stettin. Se. Durchlaucht der Prinz He
11“
Excellenz der Staats⸗ und Minister für ngelegenheiten, von Selchow, nach
Schwerin. . die landwirthschaftlichen
Hinterpommern. Der General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗
Infanterie⸗Brigade Freiherr, von Losn, nach Dessau
Berlin, 3. April. Se. Majestät der König haben
Allergnädigst geruht: der Gräfin Eleonore Sayn⸗Wittgen⸗ stein⸗Sayn, zur Zeit in Rom, die Erlaubniß zur Anlegung des von Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter von Bayern ihr verliehenen Theresien⸗Ordens zu ertheilen.
Versonal-Veränderungen.
Militär⸗Justiz⸗Beamte. Durch Allerhöchste Ordre. Den 18. März. Michelis, Justiz⸗Rath, Div. Auditeur der 21. Div., Feez, Justiz⸗Kath⸗ Div. Auditeur der 16. Div., der Rang der Corps⸗ Auditeure mit der Befugniß zur Anlegung der Unif. ders. verliehen. — Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 14. März. Hagelweide, Intendantur⸗ Sekretär von der Intendantur des XI. Armee⸗Corps, zu der Inten⸗ dantur des Garde⸗Corps versetzt. Wendling, Sekretariats⸗A sistent von der Intendantur des Garde⸗Corps zu der Intendantur des III. Armee⸗Corps versetzt Den 19. März. Dormagen, Zahlmeister⸗ Aspirant vom 2. Bat. (Eupen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25,
zum Zahlm. bei dem 2. Bat. 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69 ernannt.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 3. April. Se. Majestät der König
hielten heute über die hier garnisonirende Garde⸗Infanterie die Frühjahrs⸗Kirchenparade ab, empfingen den nach Frankfurt a. M. abgehenden General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten
von Boyen, nahmen den Vortrag des Militärkabinets ent⸗ gegen und arbeiteten mit dem Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck.
— In dem gestrigen Bericht auf S. 1358, Zeile 12 von oben, ist zu lesen: »Graf Frankenberg«, anstatt: »Professor Frankenberg«. 68 “
8 — Gestern fand im Königlichen Palais ein Diner statt. — Heute wohnte Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden der Parade bei, nach welcher ein militärisches Dejeuner im Königlichen Palais stattfand. — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen und empfing den Baron v. Minutoli aus Liegnitz. — vrc Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin empfing die Gräfin Arnim⸗Boitzenburg, geb. Gräfin Schulenburg, nebst Töchtern.
— In der gestrigen (zehnten) Sitzung des Bundesraths des Norddeutschen Bundes führte der Bundeskanzler den Vorsitz. Die vom Präsidium vorgelegten Gesetzentwürfe, be⸗ treffend a) die Wechsel⸗Stempelsteuer, b) die Anfertigung von Telegraphen⸗Freimarken, sowie c) ein von der Civilprozeß⸗ Ordnungs⸗Kommission ausgearbeiteter Gesetzentwurf, betreffend ddie Gewährung der Rechtshülfe innerhalb des Bundesgebiets, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgten Aulusschußberichte über die Etats der Marineverwaltung und der Militärverwaltung, über die Berechnung der Matrikular⸗ beiträge und über die Feststellung des Haushalts⸗Etats des Norddeutschen Bundes fuͤr 1870. Mehrere an den Bundesrath gerichtete Eingaben gingen
heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphe
Frühjahrs⸗Kirchenparade
— Die diesjährige 2. zu beiden Seiten der Straße
fand heute Vormittag 11 Uhr Unter den Linden statt: 3 Die Allerhöchstem Befehle gemäß dazu kommandirten Truppentheile der hiesigen Garde⸗Infanterie hatten in folgender Weise Aufstellung genommen: auf der südlichen Seite, der Linden⸗Promenade zunächst, die 3 Bataillone des 2. Garde⸗ Regiments zu Fuß mit dem rechten Flügel vor dem Niederlän⸗ dischen Palais und befehligt durch den Oberst und Flügel⸗Adju⸗ tanten Sr. Majestät des Königs, Grafen v. Kanitz, daran an⸗ schließend die 3 Bataillone des Garde⸗ üsilier⸗Regiments, be⸗ fehligt durch den Oberst und lügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs v. Werder, beide Regimenter, die 2. Garde⸗Infan⸗ terie⸗Brigade bildend, unter Befehl des General⸗Majors v. Pape; — auf der nördlichen Seite der Lindenpromenade die 3 Batail⸗ lone des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, be⸗ fehligt durch den Oberst Knappe v. Knappstädt, daran anschließend die 3 Bataillone des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, befehligt durch den Oberst Frhrn. v. Medem, und zum Schluß das Garde⸗Schützen⸗Bataillon, befehligt durch den Oberst⸗Lieute⸗ nant v. Besser, letztgenannte Truppentheile zu einer kombinirten Garde⸗Infanterie⸗Brigade vereinigt unter Befehl des General⸗ Majors und Commandeurs der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade v. Budritzki. Die gesammte Parade⸗Aufstellung kommandirte der General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde Infan⸗ terie⸗Division v. Löwenfeld. Dem rechten Flügel der Parade⸗ Aufstellung gegenüber, also vis-à -vis dem Niederländischen Palais hatten die in Berlin garnisonirenden, sowie die zur Zeit hier anwesenden Generale und Offiziere Aufstellung ge⸗
Anciennetät. drei Gliedern in Linie formirt.
Se. Majestät der Köni dem rechten Flügel der Parade⸗ ufstellung, nahmen den vor⸗ geschriebenen Front⸗Rapport entgegen, begrüßten die vis-à-vis aufgestellten Generale und Offizier⸗Corps und schritten dann sogleich zur Besichtigung der aufgestellten Paradefronten, wo⸗ bei sich die Generalität ꝛc. der Allerhöchsten Suite anschlossen. Nachdem die beiden Fronten abgeschritten waren, begaben Se. Majestät der König Allerhöchstsich mit dem Gefolge nach dem Platz am Opernhause und nahmen unweit der Blücher⸗Statue Aufstellung. Die Truppen hatten sich während dieser Zeit bei der Statue König Friedrichs II. zum Parademarsch in Zügen formirt und erfolgte derselbe nun⸗ mehr ein Mal in Zugfront. Bei der Parade waren Ihre Kö⸗ niglichen Hoheiten der Kronprinz, die Prinzen Albrecht, Friedrich Karl, Albrecht Sohn, Adalbert, Georg und Ale⸗ ander, der kommandirende General des Garde⸗Corps Prinz August von Württemberg, Se. Durchlaucht der Erbprinz Georg zu Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Major à la suite des Westfälischen Kürassier⸗ Regiments Nr. 4, sowie eine zahlreiche Generalität anwesend.
Ihre Maäjestät die Königin und die hier anwesenden Prinzessinnen des Königlichen Hauses sahen dem Vorbeimarsch aus den Fenstern des Prinzessinnen⸗Palais zu.
Nach beendeter Parade nahmen Se. Majestät der König auf dem Platze am Opernhause noch Meldungen von Offizieren entgegen und kehrten darauf nach dem Palais zurück, woselbst ein Dejeuner stattfand, zu welchem die in der Parade⸗Auf⸗ stellung befindlich gewesenen Generale und Stabsoffiziere Einladung erhalten hatten. Die Fahnen der Truppentheile, welche sich nach dem Vorbeimarsch in der Nähe der Schloßbrücke gesammelt hatten, wurden demnächst unter klingendem Spiel von der 1. Compagnie des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß nach dem König⸗ lichen Palais wieder abgebracht, während die Truppen in ihre resp. Kasernements zurückkehrten.
— Der Finanz⸗Minister a von der Heydt hat der Königlichen Regierung zu Mer eburg auf einen Bericht unterm 25. v. M. eröffnet, daß durch die Bestimmung unter D. 7 des Uniformsreglements für die Königlichen Forst⸗ beamten eine Abänderung der Vorschrift des §. 2 des Gesetzes vom 31. März 1837über den Waffengebrauch der Forstbeamten nicht hat bezweckt werden können noch sollen. Es hat dadurch, in Uebereinstim⸗ mung mit dem §. I1 der Försterinstruktion vom 23. Oktober pr., wo⸗ nach die Forstbeamten bei Ausübung des Dienstes im Walde immer Uniform tragen müssen, nur eine disziplinarische Hinweisung auf diese Vorschrift der Dienstinstruktion gegeben und auf deren strenge Erfüllung hingewirkt werden sollen. In so weit es bei vorkommenden Waffengebrauchsfällen um die Erörterung der Frage sich handele, ob der Vorschrift des §. 2 des Gesetzes vom 31. März 1837 genügt worden, komme daher der In⸗
erschienen um 11 Uhr bei
an die betreffenden Ausschüsse.
halt des Uniformsreglements nach wie vor nicht in Betracht,
nommen und zwar die Offtzier⸗Corps corpsweise nach der Die Truppen waren im Parade⸗Anzuge und in
wenn aber bei desfallsigen Erörterungen sich ergeben sollte, daß der Beamte gegen die Vorschrift des Uniformsreglements resp. der Dienstinstruktion verstoßen, so sei solches nach Umständen disziplinarisch zu rügen. 1b
Den übrigen Königlichen Regierungen sowie der König⸗ lichen Verwaltung der Domänen und Forsten ist Abschrift dieses E lasses zugefertigt worden.
Königsberg, 2. April. (Ostpr. Ztg.) Der Ober⸗Präsi⸗ dent unserer Provinz, von Horn, ist heut hier angelangt und läßt sich morgen die Mitglieder der Königlichen Regierung, des Provinzialschul⸗ und des Medizinalkollegiums vorstellen.
Gumbinnen, 2. April. (W. T. B.) Gestern Abend machte ein Volkshaufen den Versuch, die gefangenen Exceden⸗ ten zu befreien, wurde jedoch an der Ausführung des Vor⸗ habens verbindert. Heute haben die Stadtverordneten beschlos⸗ sen, eine Deputation an den Ober⸗Präsidenten der Provinz Preußen abgehen zu lassen, welche um Beschaffung von Arbeit für Arbeitslose petitioniren soll.
Stralsund, 1. April. Der Regierungs⸗Präsident Graf von Krassow zeigt im »Strals. Amtsbl.⸗ an, daß er aus Gesundheitsrücksichten seine Entlassung aus dem Staatsdienst erbeten und zum 1. April er. erhalten habe.
Bayern. München, 31. März. Der König ist von dem mehrwöchentlichen Unwohlsein so weit genesen, daß er an dem ersten schönen Tag wieder ausfahren darf.
— Der von der Königlichen Staatsregierun eingebrachte neue Gesetzentwurf, die Verwaltungsgerichtsbarleit betr., ist so eben mit den Motiven veröffentlicht worden. Derselbe unterscheidet sich, nach einer Mittheilung der »Süd. Presse«, von dem früheren Gesetzentwurf höchst wesentlich. Während der frühere Gesetzentwurf den Verwaltungs⸗Gerichtshof als letzte Instanz über die Behörden der aktiven Verwaltung setzte, trennt der gegenwärtige Entwurf das Gebiet der aktiven Verwaltung von dem der Verwaltungsgerichtsbarkeit objektiv und von unten auf, ohne jedoch das letztere von dem durch die Natur des öffentlichen Rechtes bestimmten Ge⸗ sammtgebiete der Verwaltung im weiteren Sinne auszu⸗
scheiden. Damit werde, wie die Motive hervorheben, ein sehr wesentlicher Vortheil ‚erreicht. Ein weiterer Vortheil des gegenwärtigen Systems sei, daß, während der frühere Entwurf im Widerspruch mit zahlreichen hier einschlagenden Spezial⸗ gesetzen und mit einer nicht unbegründeten Zeitrichtung in allen Fällen im Verwaltungsgerichtshofe eine dritte Instanz schaffen oder erhalten wollte und damit die nicht selten einer sehr raschen Durchführung bedürftigen Gegen⸗ stände der Verwaltungsgerichtsbarkeit einer höchst unzweckmäßigen Verzögerung auszusetzen, sowie die Kosten der bezüglichen Rechts⸗ sprechung erheblich zu erhöhen drohte, der nunmehrige Entwurf den Grundgedanken, nur zwei Instanzen zuzulassen, durchaus festhält. In elnem anderen wesentlichen Punkte stimmen dagegen die beiden Entwürfe zusammen. Auch der neue Entwurf faßt die Verwaltungsgerichte lediglich als ein administratives Institut auf und vermeidet, demselben den Charakter einer politischen Institution zu geben. Es sei dieses ein Gesichtspunkt, den die Königliche Staatsregierung unbe⸗ dingt festhalten müsse. Einestheils könne sie ein Bedürfniß zur Schaffung einer neuen politischen Institution mit Rücksicht auf die möglicherweise daraus hervorgehenden, wielleicht jetzt nicht erwarteten Wirkungen und auf die bereits bestehenden Ein⸗ richtungen des bayerschen Verfassungsrechtes in keiner Weise er⸗ kennen und anderntheils müsse sie es im Interesse der verfassungs⸗ mäßigen Existenz des Staats als ihre absolute Pflicht erkennen, die Rechte, welche die Gesetze in Fragen von politischer Tragweite ihr und ihren Organen eingeräumt haben, uch künftig der aktiven Verwaltung vorzubehalten. Dieser Gesichtspunkt komme zwar erst in der Feststellung der künftigen Kompetenz der Ver⸗ waltungsgerichte zum praktischen Ausdrucke, allein er müsse hier schon Erwähnung finden, weil er von wesentlicher Bedeu⸗ tung für die Beurtheilung des ganzen Entwurfes erscheine und zu⸗ gleich die von der Königlichen Staatsregierung als unüberschreitbar erachtete Grenze der ganzen Organisation präzisirt. Formell zerfällt der Entwurf in sechs Abschnitte, von denen der erste die für sämmtliche Verwaltun sgerichte gleichmäßig anwend⸗ baren Grundsätze aufstellt, insbesondere den Umfang der Ver⸗ waltungsgerichtsbarkeit festsetzt und die Organisation der Ver⸗ waltungsgerichte im Allgemeinen vorzeichnet, der zweite, dritte und vierte behandeln die spezielle Organisation der verschiede⸗ nen Verwaltungsgerichte; der fünfte ordnet das Verfahren bei hervortretenden Kompetenzkonflikten aller Art und der sechste trifft die erforderlichen Schlußbestimmungen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. April. Der Kaiser und der Großherzog von Toscana haben sich vorgestern früh von Pesth⸗Ofen nach Gödölls begeben.
— Graf Chambord ist am 1. d. Mts
in Prag ein⸗
— Der Minister Dr. Pras hin. eegenef 28 st Herbst ist vorgestern aus — Der Finanz⸗Minister hat dem Abgeordnetenhause ol⸗ gende Vorlage übersendet: »Gesetz wegen vacehiselber, ala- prägung von neuer Silber⸗Scheidemünze auf Rechnun der einzuziehenden Sechskreuzerstücke mit der Jahreszahl 1848 und 1849. Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, auf Rechnung der zweiten Hälfte jenes Betrages an neuer Scheidemünze, welch für die zur Einziehung gelangenden Sechskreuzerstücke mit der Jahreszahl 1848 und 1849 im Sinne des Artikelg IV. des Ge⸗ setzes vom 1. Juli 1868, Reichsgesetzblatt Nr. 84, auszuprägen ist, schon derzeit einen Betrag von fünf Millionen Gulden in heien.ese semns⸗ ausprägen zu lassen und in Umlauf zu — Am 31. März verschied in Wien der K. K. F Wilhelm Freiherr v. Lebzeltern im 83. Lebensjaͤhre. 58M. Pesth, 1. April. Pr. Z.) Anläßlich der Erfahrungen bei den jüngsten Wahlen hat das Ministerium gestern unter Zuziehung bedeutender Persönlichkeiten der Deakpartei Bera⸗ thungen über eine Reform des Wahlgesetzes begonnen. Das provisorische 1848er Wahlgesetz soll abgeschafft und ein dem Bedürfnisse des Landes entsprechenderes ö werden. — Die artei gewann bei den Wahlen von der e von der äußersten Linken 17 und verlor an die an die äußerste Linke 22, also im Ganzen 14 Man⸗ Linke gewann von der äußersten Linken 3, verlor
an die letztere 2, Gewinn 10 Sitze. Die äußerste Linke gew ann
Mandate. Ausstehend sind noch 28 Wahlen, 1e. stens 11 deakistisch ausfallen dürften, so daß 238 Deakisten 171 Oppositionellen gegenüberstehen werden.
Großbritannien und Irland. London, 1. A ril Heute Abend sind die Osterferien des Unterhauses “ — Die Minister sind im Laufe des gestrigen und heutigen Tages sämmtlich in der Hauptstadt eingetroffen. Das Oberhaus nah seine Sitzungen am kommenden Montag wied
chmen. “ “
—
Frankreich. Paris, 2. April. Am 31. März der gesetzgebende Körper nach den Osterferien die Sitz wieder auf. Es standen zwei Inter ordnung: Die eine von dem Deputirten Baron Jerome David, die andere von dem Deputirten Picard. Der letztere wollte in Zukunft die Vorschriften gegen die Wahlkorruption, 8 Dekret vom 2. Februar 1852, betreffend die Wahle putirten, enthält, schärfer gehandhabt wissen. Baron Jerome David begnügte sich, die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Wahlumtriebe zu lenken und wollte höchstens, daß
daten, deren Wahl wegen ungesetzlicher Beeinflussung der Wäh⸗ ler für nichtig erklärt worden, bei den Nachwahlen nicht wieder als Bewerber aufgestellt werden können. Derselbe zog indeß die Interpellation zurück, nachdem der Staatsminister Rouher jeden Grund zu Besorgnissen vor Wahlkorruption für Frank⸗ reich in Abrede gestellt hatte. Es begann die Berathung der Interpellation Picard „welche am folgenden Tage mit der be⸗ reits telegraphisch gemeldeten Verwerfung beendet wurde.
— (W. T. B.) Nachdem Thiers in der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers sich in längerer Rede zu Gunsten der Erhaltung des Friedens ausgesprochen hatte, erklärte der Staats⸗Minister Rouher: Der Friede sei nothwendig für die Entwickelung der Civilisation, der Freiheit und der Größe des Landes. Die Regierung mache die eifrigsten Anstrengungen, um die Fortdauer des Friedens auf dem Kon⸗ tinent zu ermöglichen, auch würde nicht von der Regierung eine Gefährdung des Friedens herbeigeführt werden, sondern viel eher durch Reden, welche an den innern Institutionen des Landes rütteln und dadurch die Achtung beeinträchtigen, welche man Ge sür 118g Institutionen hege.
— Aus der Rede Thiers' in der heutigen Sitzung des ge⸗ setzgebenden Körpers ist noch zu erwähnen, paß 8. Rödner 4 klärte, keine finanzielle, sondern eine politische Rede halten zu wollen. Werfe man einen Blick zurück auf die letzten sechs Jahre, so erkenne man, daß unbestreitbar große Fortschritte verwirklicht seien, nämlich das Erscheinen der Minister vor der Kammer und die Preßfreiheit. Es bleibe aber noch sehr viel zu thun übrig. Redner zählte dann die nach seiner Ansicht noch zu bewilligenden Reformen auf und ver⸗ sicherte, daß ein zuverlässiges und aufrichtiges Einverständniß zwischen Land und Regierung eintreten werde, wenn die Re⸗ formen loyal bewilligt würden, und schließt mit einer Warnun an die Dynastie, nicht die allgemeinen Interessen des Lande zu vernachlässigen.
Im Senat beginnen die Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Stadt Paris und dem Crédit foncier am nächsten Montage.
— Die Wahlbrochure: »Ein Brief an einen Wähler⸗ ist
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