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— cDOer Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im Verlaufe eeeen Sitzung des Reichstages des Nörddeutschen Bundes kam als dritter Gegenstand der Tagesordnung folgender Antrag des Abg. Hagen zur Be⸗ ung: rathung Reichstag wolle beschließen zu erklären: Die Verordnung des Bundespräsidiums vom 22. Dezember 1868, betreffend die Einführung der in Preußen geltenden Vorschriften über die Heranziehung der Militärpersonen zu Kommunalauflagen im ganzen Bundesgebiet Bundes⸗Gesetzblatt de 1868 Nr. 35), ist durch den Artikel 61 der undesverfassung nicht gerechtfertigt, und ist dieselbe daher, insofern sie der verfassungsmäßigen Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags entbehrt, als eine rechtsverbindliche Norm für die einzelnen Bundesstaaten nicht zu erachten. 8 8 . An der Debatte über diesen Antrag betheiligten sich die Abgg. Hagen, Graf Schwerin, Günther, Ackermann, Gebert, v. Seydlitz (Bitterfeld), Braun (Wiesbaden), v. Blanckenburg, Lasker, Schwarze, sowie der Präsident des Bundeskanzler⸗ Amtes Delbrück. b 1 Das Haus trat dem Antrage des Grafen Schwerin bei: Den Antrag des Abg. Hagen, sowie die den Gegenstand betref⸗ fenden Petitionen einer Kommission von 21 Mitgliedern mit dem Auftrage zu überweisen, die Rechtsgültigkeit der Verordnung vom 22. Dezember 1868 zu prüfen und eventuell Vorschläge zur ander⸗ weitigen gesetzlichen Regulirung der Angelegenheit zu machen. Letzter Gegenstand der Tagesordnung war: Bericht der Petitionskommission A. Eine von 102 Studirenden der Al⸗ bertus⸗Universität zu Königsberg unterzeichnete Petition stellt an den Reichstag das Gesuch: »die Abschaffung der akademischen Gerichtsbarkeit bei der Bundesregierung befürworten zu wollen.⸗ — Die Kommission beantragte: »Die Petition an den Bundes⸗ kanzler zu geeigneter Berücksichtigung zu überweisen.“ — Abg. v. Luck beantragte hiergegen: »über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.“ — Abg. v. Blanckenburg empfahl den letzteren Antrag. Nachdem der Bericht⸗ erstatter Dr. Wiggers (Rostock) den Antrag der Kom⸗ mission befürwortet hatte, wurde derselbe vom Hause ange⸗ nommen, der Antrag v. Luck dagegen abgelehnt. — B. Meh⸗ rere Post⸗Unterbeamte zu Berlin und Cöln haben sich in zwei Petitionen an den Reichstag gewendet, ihre in denselben aus⸗ gesprochenen Wünsche in Bezug auf Gehaltsverbesserung und auf unwiderrufliche Anstellung im Postdienst unter Verleihung der Pensionsberechtigung und unter Fortfall des Beitrags zum Post⸗Armenfonds dem Bundeskanzler befürwortend zu über⸗ weisen. — Der Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung wurde vom Hause ohne Debatte angenommen. — C. Von 75 früheren Fürstlich thurn⸗ und taxisschen Postbeamten ist bei dem Reichstage eine Petition ein⸗ gebracht, worin bezüglich der Aufhebung des den früheren Fürstlich thurn⸗ und taxisschen Postbeamten zugestandenen ortofreithums beantragt wird, die bestandenen Verhältnisse nu prüfen, event. für dieselben eine Vergütung für das ver⸗ korene Portofreithum aussprechen zu wollen. — Auch über diese Petition wurde dem Antrage der Kommission gemäß zur Tagesordnung übergegangen. D. Carl Schultz in Hannover hat beim Reichstage eine Petition eingebracht, worin er bittet, derselbe wolle die Bundesregierung ersuchen, baldthunlichst ein Münzgesetz ausarbeiten und vorlegen zu lassen, welches den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen Deutschlands entspricht und zugleich ge⸗ eignet ist, den Verkehr mit dem Auslande soweit als möglich zu erleichtern. — Die Kommission beantragte mit Rücksicht auf die in der Kommission abgegebene Erklärung des Bundes⸗Kom⸗ missars, daß der Bundeskanzler dieser Frage bereits näher ge⸗ treten sei und zunächst die Herstellung einer Statistik der Aus⸗ prägungen und Einziehungen in sämmtlichen Bundesstaaten urch Einsendung der betreffenden Mittheilungen von den ein⸗ zelnen Bundesregierungen veranlaßt habe, auch bezüglich dieser Petition zur Tagesordnung überzugehen. Nach einer längeren Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Schlaeger, Frhr. von Hoverbeck, Meier (Bremen), Twesten und der Berichterstatter Abg. Albrecht betheiligten, wurde der Antrag der Kommission angenommen. E. Der Vorstand des landwirthschaftlichen Lokal⸗Vereins zu Seelow bittet im Interesse der Landwirthschaft den Reichstag: für den Norddeutschen Bund das Dezimalgeld Frankreichs als Mark und Pfennige einzuführen, oder falls die Zeit noch nicht gekommen zu sein scheinen sollte, das jetzige Geld in jedem Staate so zu lassen, wie es jetzt ist. Auch diese Petition wurde nach dem Antrage der Kommission durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. F. In Bezug auf eine Reihe von Petitionen, welche, als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erachtet sind, rat das Haus dem Antrage der Kommission bei. — Hiermit war die Tagesordnung erledigt. — Nächste Sitzung Donnerstag Vormittag 11 Uhr. Schluß der Sitzung 3 Uhr 45 Minuten.
Stettin, 6. April. (St. Z.) Der Kultus⸗Minister Dr.
von Mühler traf heute hier ein. Magdeburg, 6. April. Das Königliche Konsistorium
giebt seit dem 1. d. M. ein fortlaufendes, provinzielles kirch⸗ liches Amtsblatt heraus unter dem Titel: »Amtliche Mitthei⸗ lungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Sachsen.⸗
Hamburg, 6. April. Der hiesige österreichische Gesandte Graf Guido von Thun hat sich auf längere Zeit nach Wien begeben und ist für die Dauer seiner Abwesenheit die Fügrung
der gesandtschaftlichen Geschäfte dem Kanzlei⸗Sekretär Jose
Enders übertragen worden.
Sachsen. Altenburg, 6. April. Die Gesetzsammlung enthält eine Bekanntmachung, betreffend den zwischen dem diesseitigen Herzogthum und dem Königreich Preußen unter dem 9. Juli 1868 abgeschlossenen Staatsvertrag über den Aus⸗ tausch der bisher diesseitigen Antheile der Dörfer und Fluren Willschütz und Gräfendorf gegen den preußischen Antheil des Dorfes und der Flur Königshofen.
Das Amtsblatt enthält eine Verordnung, nach welcher die bereits in der Gesetzessammlung publizirten Gesetze, die Auf⸗ hebung des Konsistoriums und die anderweite Regelung der Kompetenzen desselben, einige Abänderungen der Ehe⸗Ordnung und die erblichen Verhältnisse der Brautkinder betreffend, mit dem 15. April in Kraft treten. In Folge dessen sind nach einer weiteren Bekanntmachung der Gesammt⸗Ministerialkanzlei die Personalverhältnisse der ersten Ministerialabtheilung ander⸗ weitig geordnet.
Bayern. München, 4. April. In der gestern in der Abgeordnetenkammer stattgehabten Debatte über den Kredit für die außerordentlichen Militärbedürfnisse, deren Resultat wir bereits gemeldet, gab der Kriegs⸗Minister nach dem „»N. C.⸗
folgende Erklärung ab:
Schon als er das erste Mal dem Hause gegenüber gestanden, habe er erklärt, daß 1) eine neue Bewaffnung, die auf der Höhe der Zeit stehe, geschaffen und 2) eine Uebergangswaffe hergestellt werden müsse. Die Nothwendigkeit der Neubewaffnung sei nun anerkannt worden. Es handle sich also nur noch darum, ob eine mit den übri⸗ gen deutschen Staaten gleiche Waffe oder eine ungleiche, die aber auf der Höhe der Zeit stehe, geschaffen werden solle. Bei dieser Frage habe er sich persönlich ganz objektiv verhalten. Dieselbe sei den Technikern und den Chefs der Armee vorgelegt worden, beide hätten ausgesprochen, daß ein an und für sich zureichendes Gewehr geschaffen werden müsse, und das Werdergewehr sei als ein absolut gutes anerkannt worden. Durch die Wahl des Kalibers aber sei ein Schluß in politischer Hin⸗ sicht auf keinerlei Weise gerechtfertigt. Was die Beschleunigung der Hexfte-lung der Neubewaffnung anbelange, glaube er, daß man an dem Punkte angekommen sei, wo keinerlei Verzögerung mehr Platz greifen könne. Und wenn der Beschluß des Hauses ihn hindere, un⸗ aufhaltsam vorzugehen, so werde er die Verantwortung nicht auf sich nehmen, weshalb er die Regierungsproposition anzunehmen bitte.
Darauf wurde die Spezialdiskussion eröffnet und Dr. Völk seinen ebenfalls schon mitgetheilten Antrag wie olgt:
Wenn man das Wort »Bayerns Selbständigkeita im Munde ühre und gleichwohl sage, das Land sei so arm, daß es eine Söhne nicht mit einer ordentlichen Waffe versehen önne, so wisse er nicht, wie es mit einer solchen Selbst⸗ ständigkeit stehe. Wir könnten unsere Gewehre zahlen und wollten sie zahlen, und würden nicht dulden, daß unsere Söhne mit schlech⸗ ten Waffen auszögen. Wenn man aber bei uns der Ansicht wäre, daß man sich selbst genüge, daß man gleichsam Kleingroßmacht spielen wolle, so müsse er seine bekannte Ansicht hier wiederholen. Er halte die Selbständigkeit Bayerns durch mäßige Unterordnung unter einen größeren Staat für am Besten gewahrt. Der deutsche Volksgeist wird nicht eher ruhen, als bis ein großes Ganzes geschaffen sei, das bezeuge die Geschichte. Er blicke nicht mit Mißwollen auf sein engeres Vater⸗ land, aber er sehe auch mit Wohlgefallen auf die Entwickelung eines einigen Deutschlands. Es gebe in der neueren Zeit ein brod⸗ und ehrloses Gelichter, welches o en den Verrath predige, das aber in der bayerischen Armee, in der bayerischen Regierung, in dem bayerischen Volke keinen Anklang finde; und je mehr man im Auslande über⸗ zeugt sei, daß es in Deid keine Fugen gebe, durch die man hineinkommen köͤnne, desto größer werde die Achtung vor uns werden. Wir seien Herren in unserem Hause, und wer sich in unser Haus drängen wolle, den weise man zurück. Seinen Antrag habe er gestellt, weil er wünsche, daß unsere Kriegsverwaltung sich erst mit dem großen deutschen Heereskörper ins Benehmen setze, ehe man einseitig vorgehe. Er halte es nicht für gut, ohne Rücksicht auf den Alliirten, selbständig in der Bewaffnung vor⸗ es sei besser, wenn man gleiche Waffen habe. So seien z. B chon die Signale in Bayern so verschieden von den württembergischen, daß ein bayerischer Hauptmann kaum eine württembergische Com⸗ pagnie kommandiren könnte, und der Krieg bringe Manches mit sich, was man vorher nicht ahne Sein Antrag bezwecke, so viel zu bewilligen, als man bis zum nächsten Landtag könne, und mehr als 15,000 Ge⸗ wehre könne man nicht machen. Sein Antrag bezwecke bloß die Ver⸗ weigerung der Anschaffung von Gewehrtheilen, um der künftigen Kammer durch einen heutigen Beschluß nicht zu präjudiziren. Ein für allemal müsse die Erweckung der Furcht vor dem Auslande zurück⸗
SHesterre ngarn. Wien, 6. April. Der Reichs⸗ kanzler Graf Beust hat sich gestern Abend zum Vortrag bei dem Kaiser nach Ofen begeben.
— (W. Z.) Der ⸗Port⸗Elizabeth⸗Telegraph⸗ vom 12. Februar enthält nachstehenden Bericht über die ostasiatische Expedi⸗ tion: »Die österreichischen Kriegs⸗Schraubendampfer »Erzherzog Friedrich⸗ und »Donau« sind auf ihrer Kreuzung ostwärts in der Tafelbai am 26. resp. 27. Januar angekommen und liegen dort noch vor Anker. Vier Mitglieder der Expedition fuhren von dort mit der »Celt« nach Port Elizabeth und sind eifrig bemüht, sich über die geologischen Verhältnisse der Provinz, ihre Produkte und sonstigen Zustände zu unterrichten.«
Pesth, 5. April. (N. Fr. Pr.) Der Kaiser unternahm heute v- 28 hier anwesenden Erzherzogen einen Jagdausflug na ödöllö.
8 Heute reiste eine Ofener Gerichtskommission behufs Schlußverhandlung der Wahlexzesse nach Stuhlweißenburg ab. Nach Gran wird gleichfalls ein Ausnahmsgericht von Ofen delegirt.
ggaroslau, 4. April. holt Exzesse gegen die Juden schreitet ein. 1b
Belgien.
Heute (Sonntag) haben wieder⸗ stattgefunden.
der Minister Rouher und Frore⸗Orban. Rouher habe nachzuweisen gesucht, daß die Ausführung der Eisenbahnverträge mit Bürgschaften umgeben werden könnte, durch welche alle Unzukömmlichkeiten be eitigt würden. Der französische Minister habe jedoch diese Verträge als eines der hauptsächlichsten Ele⸗ mente für die angestrebte Lösung aufrechterhalten. Frère⸗Orban, fügt das Blatt hinzu, dürfte voraussichtlich vor Ertheilung einer definitiven Antwort noch einmal nach Brüssel zurückkehren.
Großbritannien und Irland. London, 5. April.
Ihre Majestät die Königin wird, den letzten Anordnungen zufolge, morgen aus Windsor nach der Hauptstadt zurückkehren und bis Freitag im Buckingham⸗Palaste Aufenthalt nehmen.
— Der Herzog und die Herzogin von Sutherland sind von ihrer Reise nach dem Orient und Italien, welche sie zum Theil in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales gemacht haben, in Stafford House angelangt.
— Aus Dublin wird telegraphisch gemeldet, daß Prinz Arthur daselbst eingetroffen ist und von der Bevölkerung warm
empfangen wurde.
— 6. April. Der Minister des Auswärtigen, Lord Cla⸗ rendon, hat die Petition in England lebender österreichischer Staatsgläubiger gegen die Konvertirung der österreichischen An⸗ leihe, ohne dieselbe amtlich zu unterstützen, bei der österreischen
Regierung befürwortet.
Frankreich. Paris, 6. April (W. T. B.) Im gesetz⸗ gebenden Körper wurde heute die Budget⸗Debatte wieder aufgenommen. Der Finanz⸗Minister Magne bekämpfte die vom Abg. Garnier⸗Pages beantragte Steueraufhebung, die er als einen philosophischen Traum bezeichnete. Magne konstatirte, daß die Finanzlage sich erheblich gebessert und wies nach, daß die Amendements der Opposition einen Ausfall von 498 Mil⸗ lionen Francs in den Einnahmen bewirken würden. Der Kai⸗ ser hätte zwar den Wunsch, die Steuern zu ermäßigen, allein das überwiegende Interesse an der Erhaltung einer guten Finanzlage hemme die Regung seines Es gebe zwei Arten von Popularität: die der trügerischen Versprechungen und die auf Vernunft gegründete. Der Kaiser wolle nur die letztere. Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen.
— Nach »Patrie« finden die Wahlen zum gesetzgebenden Körper am 30. und 31. Mai statt.
Sopanien. Madrid, 6. April. (W. T. B.) Vor Be⸗ ginn der heutigen Cortessitzung fand eine Konferenz statt, 889 welcher Serrano, Topete, Sagasta und Olozaga Theil
Italien. Florenz, 6. April. FML ng hat die Rückreise nach Triest angetreten. — General Sonnaz, Adjutant des Königs, begiebt sich mor⸗ gen in eg. zweier Ordonnanzoffiziere nach Wien, um dem Kaiser von Oesterreich den Annunziaten⸗Orden zu über⸗
bringen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. April. Die »St. Petersb. Ztg.“« berichtigt heute die von uns dem »Journ. de St. Petersbourg⸗ entnommene Nachricht, daß die Universität zu St. Petersburg in Folge der dort stattgefunde⸗ nen Unorenirmgen geschlossen eirtr.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. April. Der schwedisch⸗norwegische Gesandte am dänischen Hofe, Frei⸗
Das Militär
8 Brüssel, 6. April. (W. T. B.) Die „In. dependance belge« bringt Einzelheiten über die letzte Besprechung
halten hat, ist Donnerstag Nachmittag auf seinen
herr Stedingk, welcher sich kurze Zeit zum Besuche 2 aufge⸗
*
0 3 rückgekehrt. 8
Amerika. Washington, 6. April. (Kabeltelegramm.)
Bei den Wahlen im Staate Konnektikut hat die republikanische
Partei den Sieg davongetragen, indem sie sowohl ihren Kan didaten für den Gouverneurposten, Jewett, als auch sämmt⸗ liche neu zu wählende Staatsbeamten mit einer Majorität von
500 Stimmen durchbrachte; auch die neu gewählten zwei Kon⸗
greßmitglieder gehören der republikanischen Partei an.
2
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau.
Bukarest, Mittwoch, 7. April, Morgens. Hie Wahlen
des zweiten Wahlkollegiums sind ebenfall üeerung aus sactene Beinahe sämmtliche Mi sich unter den Gewählten. ““
Die internationale Konferenz
zu Gunsten der ister besinden
von Vertretern der der seafr Konvention beigetretenen Regierungen
und der Vereine zur P
ege im Felde verwundeter und erkrankter
Krieger wird zu Berlin vom 22. bis 27. April d. J. in dem Ge⸗-
bäude des Abgeordnetenhauses, Leipzigerstraße Nr. 75, statt⸗
finden. Die Sitzungen beginnen am 22. April, Vormittags 11 Uhr.
Das Bureau der Konferenz wird in dem gedachten Gebäude vom Morgen des 20. April an eröffnet sein und An rach den Sitzun-
gen beizuwohnen wünschen, Eintrittskarten ertheilen.
Zum Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870. 5) Militärverwaltung. Nach Art. 60 der Verfassung ist die 1
Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres auf 1 pCt. der Bevölkerung
von 1867 (29,970,478 Einw.) auf 299,704 Mann normirt, für welche 1 à 225 Thlr. pro Mann 67,433,400 Thlr. Nn gewähren sein würden;
hiervon kommen jedoch 733,635 Thlr. an Nachlässen, welche einzelnen
Bundesstaaten an dem Normalbeitrage durch besondere Verträge zu- sind, in Abzug, und es sind nur 66,699,765 Thlr. auf den Etat gPrache. Die Erhöhung der Ausgabe gegen den Voranschlag für 1869 beträgt 363,471 Thlr. Der Etat für 1870 unterscheidet sich äußerlich von den früheren dadurch, daß in der allgemeinen Zusam⸗- menstellung die Militärausgaben für Preußen, einschließlich der in
die preußische Verwaltung übernommenen Kontingente anderer Bun-
desstaaten, für Sachsen, die beiden Mecklenburg und Hessen ersichtlich gemacht und außerdem besondere Spezialetats eigegeben sind. Die fortlaufenden Ausgaben sind auf 65,565,955 Thlr. ver⸗- anschlagt, 322,623 Thlr. mehr als im Vorjahre; davon treffen 59,117,909 Thlr. auf Preußen, 4,801,006 Thlr. auf Sachsen, 1,172,140 Thlr. auf Mecklenburg und 474,900 Thlr. auf Hessen. Die einzelnee Ausgaben zerlegen sich folgendermaßen: Kriegs⸗Ministerium 361,530 Thlr. (mehr 14,500 Thlr.), General⸗Militär⸗Kasse 35,440 Thlr. (:mehr 4990 Thlr.), Militär⸗Intendanturen 303,965 Thlr. (mehr 8500 Thlr.), Militärgeistlichkeit 113,292 Thlr. (mehr 817 Thlr.), Militär⸗Justiz⸗ Verwaltung 132,294 Thlr. (:mehr 2390 Thlr.), Besoldung der hoͤheren Truppenbefehlshaber 666,974 Thlr. (weniger 48 Thlr.), Komman⸗ danten, Platz⸗Majore und Etappen⸗Inspektoren 168,660 Thlr. (weniger 2624 Thlr.), Besoldung der Adjutantur Sr. Majestät des Bundes⸗ feldherrn 29,500 Thlr., Generalstab 283,790 Thlr. (mehr 15,390 Thlr.) Be⸗ s vldnn der Adjutantur⸗Offiziere 81,698 Thlr. (weniger 2100 Thlr.), Inge⸗- nieur⸗Corps 420,430 Thlr. (mehr 5458 Thlr.), Geldverpflegung der Truppen 22,768,368 Thlr. (mehr 906,856 Thlr.), aturalverpflegung 14,352,461 Thlr. (weniger 369,302 Thlr.), Bekleidung 4,731,982 Thlr. (weniger 62,010 Thlr.), Garnison⸗Verwaltungswesen 2,895,345 Thlr. (mehr 203,945 Thlr.), Invalideninstitute 170,368 Thlr. (mehr 105,884 Thlr.), Servis 4,268,006 Thlr. (weniger 299,919 Thlr.), Lazarethwesen 1,401,890 Thlr. (weniger 28,110 Thlr.), Verwaltung der Traindepots und Instandsetzung der Feldequipage 67,235 Thlr. (weniger 1319 Thlr.), Verpflegung der Ersatz⸗- und Reservemannschaften 415,560 Thlr. weniger 3200 Thlr.), Ankauf der Remonten 823,309 Thlr. (mehr 556 Thlr.), Verwaltung der Remontedepots 353,820 Thlr. (weniger 3900 Thlr.), Reisekosten, Vorspann⸗ und Transportkosten zc. 781,536 Thlr weniger! 7200 Thlr.), Militärerziehungs⸗ und Prüfungsanstalten 456,766 hlr. (weniger 49,921 Thlr.), Pflege⸗ und Unterrichtsgelder für Kinder 79,659 Thlr. (mehr 4518 Thlr.), Militär⸗Medizinalwesen und ärztliche Bildungsanstalten 47,782 Thlr. (weniger 15,268 Thlr.), Artillerie⸗ und Waffenwesen 2,018,489 Thlr. (mehr 923 Thlr.), technische Uüfsbese der Artillerie 143,782 Thlr. (mehr 9680 Thlr.), Bau und Unterhaltung der Festungen 527,655 Thlr. (mehr 5201 Thlr.), Unterstützungen für aktive Militärs ꝛc. 25,300 Thlr. (weniger 700 Thlr.), Invalidenwesen 6,342,598 Thlr. (weniger 162,075 Thlr.), Zuschuß zur Militär⸗Wittwen G kasse 212,385 Thlr. sceatger 17,615 Thlr.), verschiedene Ausgabern 84,086 Thlr. (mehr 60,326 Thlr.). IFPu bemerken ist hierbei, daß bei Aufstellung des Militäretats für 1869 die Verhältnisse der einzelnen Kontingente noch nicht in dem Maße geklärt waren, um die Ausgabebedürfnisse für dieselben, nach einzelnen Titeln gesondert, mit Genauigkeit zu bemessen. Die Titel⸗ ansätze für 1869 sind daher zum großen Theil nur nach allgemeinen Abschätzungen und Verhältnißrechnungen bewirkt worden. Beim Eta für 1870 hat zum ersten Male eine sichere Grundlage der inzwischen durchgeführten speziellen Bedarfsberechnungen für die einzelnen Kon tingente und die einzelnen Ausgabetitel in Anwendung gebracht wer⸗