1869 / 82 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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n.,Morrt. und Bergbau⸗Gesellschaft Schlesische Hütten⸗, Forst⸗ un ergbau⸗Gese aft. 498 sche Aehvräre werden zu der dessährigen ordentlichen General⸗Versammlun Hauf den 7. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Saale des Café restaurant hier, konform §. 34 des Statuts, unnd gleichzeitig zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung auf denselben Tag, Nachmittags 4 ½ Uhr, im ge⸗ nannten Lokale eingelabden. In letzterer sollen berathen werden: . —1) Abänderung des §. 20 des Statuts, betreffend die Amts⸗ dauer der Verwaltungsräthe. 1 2) Reduktion des Aktien⸗Kapitals und dadurch bedingte Mo⸗ difikationen des Statuts. 3) Abänderung des §. 26 u. 28 des Statuts, betreffend die h der zu deponirenden Aktiensumme. 19) Abzänderung des §. 34, betreffend die zur Publikation be⸗

8 stimmten Zeitungen. .

Ddie statutenmäßige Deposition der zu beiden General⸗Versamm⸗ S legitimirenden Aktien kann nur bis zum 1. Mai d. J. außer bei der hiesigen Hauptkasse der Gesellschaft noch bei dem Bankhause Samelsohn & Sackur in Berlin erfolgen.

Die Eintrittskarten werden gegen Präsentation der Aktien⸗Depo⸗ sitalscheine im Direktions⸗Bureau der Gesellschaft, Königsplatz Nr. 3a hier, oder vor dem Eintritt in das Versammlungslokal ausgehändigt.

Gleichzeitig machen wir die Herren Aktionäre, welche sich eines Bevollmächtigten bedienen wollen, darauf aufmerksam, daß die be⸗ treffenden Vollmachten, mit dem tarifmäßigen Stempel von 15 Sgr. versehen, überreicht werden müssen.

Breslau, den 5. April 1869. G

Der Verwaltungsrath der Minerva.

8 8

llgemeine Gas⸗Aktiengesellschaft zu Magdeburg. Auf Grund des unter dem 16. März 1857 landesherrlich bestä⸗

tigten Gesellschaftsstatuts laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft

hiermit zur ordentlichen Generalversammlung

auf den 24. April cr., Vormittags 11 Uhr,

in dem Börsenhause in Magdeburg ein. Tagesordnung.

1) Vortrag des Geschäftsberichts und der Bilance pro 18688.

2) Bericht der Kommissarien über die Rechnungslegung, resp. Antrag derselben, dem Direktorium Decharge zu ertheilen. S 37 der Statuten.)

3 ahl dreier Kommissarien zur Prüfung der Rechnungen

und Bilanzen. (§. 37 der Statuten.)

4) Wahl von 2 Direktoren für das nach §. 20 des Gesellschafts⸗

1 statuts ausscheidende Ein⸗Viertel des Direktoriums.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur diejenigen Aktiönäre befugt und in derselben stimmberechtigt, welche den Nach⸗ weis über den Besitz von mindestens 5 Aktien innerhalb der beiden letzten Tage vor der Generalversammlung durch Vorzeigung der Aktien liefern und dieselben im Centralbureau, Himmelreichstraße Nr. 3, eine Treppe hoch, gegen Eintrittskarte deponiren. (§. 30 der Statuten.)

Magdeburg, den 6. April 1869. h 8

Das Direktorium.

.

J Concordia,

Cölnische Lebensversicherungs⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 8. Mai a. c., Vormittags 10 Uhr, im großen Sagle der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft am Trankgassenthore hierselbst ab⸗ zuhaltenden

„ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 5. und 7. Mai in unserem Geschäfts⸗ lokal (am Wallrafsplatz) ausgegeben, woselbst auch etwaige Voll⸗ machten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vor⸗ schrift des Statuts (§. 42) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 6. Februar a. c. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Cöln, den 6. April 18699.

Die Direktion

onats⸗Uebersicht

er Weimarischen Bant.

b. AKetiva. Baare Kassenbestände. .. Thlr. Wechselbestände.. 1161A“”“” 1S.e Lombarddarlehne Effekten. 8 ““ Reservirte Weimarische Bankaktien.. bSe Guthaben in laufender Rechnung und Ver⸗ Guthaben bei der Landrentenbank.. 32,713.

EE118. 7) Eingezahltes Aktienkapitl .. ... Thlr. 5,000,000. 8) Banknoten im Umlauf 2,135,000. 9 Eö11 8 1“ 824,780. i

994,392. 2,851,490. 1,076,580.

88,888

842,900.

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10 en⸗Dividendeconto pro 1865 bis 1868 78,986. 11) Guthabender Staatskassen, Feivctper onen u. s. w. 662,667. Weimar, den 31. März 1869. Die Direktion der Weimarischen Bank.

Im Ferloae der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke erschienen, welche theils Beihefte zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bilden, theils aus demselben abgedruckt oder auf der Redaktion ausgearbeitet sind:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen

Staats⸗Anzeiger. Juli 1867. ¾ b1“ Sgr.

Statistique agrieole, industrielle et ceommer- eilale de la Prusses: Superfccie, population, agriculture, gylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula-

tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aöut 1867.

4 ¼ Bog. 8. geh. . e

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Novem. ber 1867.) 6 ¼ Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗ vse ür 18672. Zweiter Jahrgang. 1867. 27¼ Bg. 8. geh. 12 ½ Sgr. ohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer

Abdruck aus dem Königlich Preußischen Sfaa

Januar 1868. 3 ¾ Bog. 8. geh. 1 gr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1867. 1 ½⅞ Bog. 8. geh. 2 ½ Sgr.

Chronik des preußischen Staates und des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. 4 ½ Bog. gr. 8. geh. 2 ¾ Sgr. Literatur über das SvPechekewes⸗s des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen SenancZ 1868. 11 ¼ Bg. 8. geh. ½ Sgr.

Die englische Rede⸗ und Preß eihest und die Fenier⸗ 1 vr. Aus dem Königlich Preußischen Staate e g⸗ 1868. 2 Bg. 8. geh. b b 2 ⅔R Sgr.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden⸗ evölkerungs⸗ und Nahrungs⸗Verhältnisse der Kreise des Preu ischen Staates. Zusammengestellt auf Grund

der es Preußischen Staates von G. Neumann,

der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll⸗Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preuß. Stagte. 1868. 3 Bg. 8. geh. 2 Sgr.

Le territoire de la confédération allemande du nord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 3 8 2 Sgr.

Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. (Separat. Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats I Oktober 1868. 8. öI11*“*

Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Okto⸗ Beiheft des Königl. Preußischen Stast ei.

Die

Chronologische Uebersicht der Geschichte des brandenburg⸗ vreßlsehen Staates unter der Herrschaft der Hohen⸗ zollern und des Norddeutschen Bundes. I. Chronologische

ebersicht der Geschichte des brandenburg⸗preußischen Staates unter der Herrschaft der Hohenzollern 1415—1868. II. Chrono⸗ logische Uebersicht der Geschichte des preußischen Staates und des Norddeutschen Bundes 1861—1868. Mhhas tish. .

logische Uebersicht 1861 1868. 6 Bog. gr. 8. gr. Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Stagats⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. August. September. Viertes Heft: Oktober. November. De⸗ zember. 1868. .

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Seühlasg⸗ jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Pos ndahea inch für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich zu beziehen.

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich preußischen Staats⸗Anzeigers, desgleichen die Beihefte, sowie diejenigen Aufsätze, welche, nachdem sie im Staats⸗Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorräthig: Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Koͤnigsberg: Akademische Buch⸗ handlung, Posen: J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel; Magdeburg: Schefer's 48 andlung; Cöln: J. G. Schmitz's Sortim.⸗Buchhandl.;

—Coblenz: J. Hölscher; Münster: Coppenrath'sche Buchhandlung; Kiel: Schwers'sche Buchhandlung; Schleswig: Dr. Heilberg's Buchhandl.) Hannover: Hahn sche Hofbuchhandl., Göttingen: Deuerlich'sche Buch⸗ andlung; Fran⸗ urt a. M.: F. Boselli'sche Buchhandl.; Wiesbaden: urany & Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Buchhandl.; Hamburg:

aßmann. 8

Gesetz über die Aufbringung der Kosten der 5

Gr. v. Itzenplitz. 8 1 8

. 8 Das Abonnement beträgt f. Thlr.

für das Vierteljahr. Insertionspreis für den aum einer Druchzeile Sgr.

Post-Anstalten des In⸗ und nehmen Bestellung an, r Berlin die Expedition des Königl. Prreußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Fegn⸗ und Bau⸗Rath Puppel zu Königsberg i. Pr. und dem Stadtgerichts⸗Rath Schwürz zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleifen dem Königlich württembergischen Finanz⸗Rath Paulus zu Stuttgart den Rothen Adler⸗HOrden dritter Klasse; den Strafanstalts⸗Inspektoren a. D. Haas zu Cassel, Fort⸗ müller zu Hameln, Henne zu Döhren im Landkreise Han⸗ nover und Gärtner zu Lingen, sowie dem Kantor und Schul⸗ lehrer Dierks zu Groß Oesingen im Kreise Gifhorn den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesitzer, Kreis⸗ und Landschafts⸗Deputirten von der Osten auf Groß⸗ Jannewitz im Kreise Lauenburg i. Pomm. und dem Inspece- teur de PAdministration des Chemins de fer, Postes et Télé- graphes de Belgique, Girardin, zu Brüssel den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und endlich dem Hauptmann a. D., Ober⸗Grenz⸗Kontroleur und Steuer⸗Inspektor Funck zu Danzig, dem Komponisten Hünten zu Coblenz und dem provisori⸗ schen Vorstand der lithographischen Anstalt zu Stuttgart, Georg Carl Sommer den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;

Das technische Mitglied der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn, Baurath Kecker zu Münster; so wie

Das technische Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken, Baurath Spielhagen, zu Regierungs⸗ und Bauräthen; und

Den Pfarrer Mischke in Runau zum Superintendenten der Diöces Schönlanke zu ernennen.

tlichen Armenpfleg min der Provinz Schlesten, ausschließlich der Ober⸗Lausitz. Vom 18. März 1869. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: Einziger Paragraph. Die Kosten der öͤrtlichen Armenpflege in der Provinz Schlesien, ausschließlich der Ober⸗Lausitz, follen fortan da, wo die im §. 1 des Allerhöchsten Ediktes vom 14. Dezember 1747 angeordnete Gemeinschaft der Dominien und der Gemeinden in Be⸗ sug auf die Lasten der örtlichen Armenpflege zur Zeit besteht, zwischen en Dominien und Gemeinden nach dem Maßstabe der Grund⸗ und Gebäudesteuer repartirt und aufgebracht werden, insofern nicht zwischen ihnen eine andere Art der Vertheilung festgestellt ist oder ünstig fest⸗ gestellt werden wird. 8 Die entgegenstehenden Vorschriften der Reglements der schlesischen Kriegs⸗ und Domänenkammern zu Glogau vom 14. Dezember 1748 vnsh zu Breslau vom 7. Januar 1749 werden hierdurch außer Kraft gesetzt. Der Minister des Innern wird mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. „Uörkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ““ Gegeben Berlin, den 18. März 1869. 8 (L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. ETEETWTWWV5D. 8

v

““

Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1869, betreffend die Errich⸗ tung einer Provinzial⸗Finanzbehörde in Hannover.

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 28. Februar d. J. bestimme Ich Folgendes:

I. Für die Provinz Hannover ist zur Führung der Finanzver⸗ waltung, mit Ausschluß der Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle, eine Provinzialbehörde unter dem Namen: »Koͤnigliche 8

181

eee ektion« und mit dem Sitz in der Stadt Hannover zu

errichten.

II. Die Finanzdirektion, welche dem Finanz⸗Minister untergeord⸗ net ist, hat die gleiche Stellung und abgesehen von den auf gesetz⸗ lichen Bestimmungen beruhenden Zuständigkeiten dieselben Oblie⸗ genheiten und Befugnisse, welche für den Bereich der Finanzverwal⸗ tung in den alten Provinzen die Regierungen haben. Sie tritt zu⸗ gleich an die Stelle derjenigen bisherigen Behörden, deren Geschäfte auf sie übergehen.

„III. An der Spitze der Behörde steht ein Präsident. Die Ge⸗ schäftsbearbeitung erfolgt in drei Abtheilungen. Zum Wirkungskreis der ersten Abtheilung, welche die Bezeichnung »Abtheilung für direkte Steuern« führt, gehört die Verwaltung der direkten Steuern. Der Geschäftskreis der zweiten Abtheilung, mit der Benennung ⸗Abthei⸗ lung für Domänen«, umfaßt die Verwaltung der Domänen, das Lehnswesen und diejenigen Regalien, deren Verwaltung nach den in den alten Provinzen bestehenden Einrichtungen mit der Domänen⸗ Verwaltung vereinigt ist. Die dritte Abtheilung, mit der Benennung eerdctan für Forsten«, hat die Forst⸗ und Jagdangelegenheiten zu

earbeiten.

IV. Im Uebrigen haben für die Geschäftsführung der Finanz⸗ Direktion die Instruktion für die Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Gesetz⸗Samml. S. 248) und die zu derselben ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen als Norm zu dienen. Die Kassensachen werden in Gemäßheit dieser Vorschriften von dem Kassenrath, theils bei der betreffenden Abthei⸗ lung, theils unter spezieller Leitung des Präsidenten bearbeitet.

V. Der Zeitpunkt, zu welchem die Sren eere. ihre Thätig⸗ keit beginnt und die bisher mit den Geschäften derselben betraut ee. Behörden eingehen, ist durch den Ober⸗Präsidenten öffent⸗ ich bekannt zu machen. Dieeser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen. Beerlin, den 5. April 1869.

Wilhelm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. b1“ 8 18. 8* 86

y““ ö11I144*4*“*“ Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentli 8 Arbeiten. as DOas dem Herrn Joseph Aschermann in Paris unter dem 16. Februar 1868 ertheilte Patent auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Maschine zum Abschneiden der Haare von Fellen für die Hutfabrikation, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu b ist aufgehoben.

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1ö“

3 % Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,000,000 Fl. vom 2. Januar 1844.

Bei der stattgehabten 20. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,000,000 Fl., vom 2. Januar 1844, wurden nachverzeichnete Partial⸗Obligationen, im Gesammt⸗ betrage von 41,000 Fl., zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1869 gezogen, nämlich: ““

18 Obligationen à 1000 Fl..:.:.: Nr. 15. 24. 72. 148. 214. 217. 275. 295. 344. 410. 532. 660. 673. 723. 795. 802.

8G 19 Obligationen à 500 Fl:: . Nr. 1124. 1183. 1193. 1309. 1449. 1485. 1487. 1569. 1670. 1690.

1712. 1766. 1863. 1880. 1906. 1928. 1944. 1953. 1966.

29 Obligationen à 300 Fl.: Nr. 2016. 2057. 2070. 2080. 2085. 2122. 2142. 2153. 2194. 2233. 2441. 2450. 2528. 2584. 2595. 2658. 2663. 2670. 2688. 2709. 48 Obligationen à 100 Fl.: Nr. 3019. 3042. 3055. 3095. 3102. 3115. 3119. 3278. 3424. 3438.