Michtamtliches.
Berlin, 10. April. aus Stutt
Se. Majestät der gart eingetroffenen g, Major von Loos, hielten hierauf über Pioniere, den Garde⸗Train die Frühjahrs⸗Kirchenparade ab, ngen und später den Vortrag des
am Mittwoch zu Sachsen auf f eine Familien⸗ wurde das Geburts⸗ rzogin, im Beisein
größeres gefeiert. —
Brenußen. König empfingen 1 preußischen Militärattaché in Württember aggregirt dem 2. Garde⸗ die Garde⸗Feld⸗Artillerie, und den Train 3. Armee⸗Corps und nahmen militärische Meldu Militärkabinets entgegen. — Ihre Ma von Sr. Königlich dem Bahnhofe
Ihrer Königlichen H
eine Festv Majestät ation Pri er Allerhöchstderse hofe war Ihre M Kronprinzen, und der Prinzes — Ihre Majest s Vormittags sämmtliche worauf Abends In der Begleitung J. ch in Dresden die Ob
Hoheit der Kron igen des Majors chen Dragoner⸗Regi vom Magdeb Abends besuchte Se. ernhause.
Kegiment z. F., die Garde⸗
jestät die Königin wurde en Hoheit dem Großherzog zu Weimar empfangen, worau Donnerstag oheit der Großhe Fremden, orstellung im Theater die Königin nach Dresden und stewitz durch Se. Majestät den lben entgegenkam, ajestät die Königin der Kronprinzes⸗ sin Georg und dem gin besuchte
Mitglieder größeres Diner erschien der Königliche hrer Majestät der Köni⸗ er⸗Hofmeisterin Gräfin
Diner und durch Gestern reiste Ihre wurde auf der St Köͤnig von Sachs überrascht. Sachsen Prinzen anwesend.
en, welch Auf dem Bahn
ät die Köni
er Königliche Schlosse stattfand. — Hof im Theater. gin befindet st Schulenburg. — Se. Königliche Vormittag die Meldun mandeur des 2. S des Majors v. Hertell Nr. 10 entgegen. Vorstellung im Op
— Der Ausschuß des Bundesr ür Eisenbahnen, tzung zusammen.
amilie,
prinz nahm gestern Winterfeld, Com⸗ ments Nr. 8 und chen Husaren⸗Regiment Königliche Hoheit die
ddeut⸗ schen Bundes f Post und Telegraphen trat
heute zu einer Si
— Das Staats⸗Mini des Finanz⸗Min Sitzung zusammen
sterium trat
heute unter Vorsitz errn von der A1164“
Heydt, zu einer
ng des Reichstages §. 20 der Gewerbe⸗ und die Diskussion über sker, Frhr. v. Frhr. v. Hoverbeck, des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück
— Im Verlaufe der des Norddeutschen Ordnung ohne Debatte 21 ausgesetzt, rhr. zur Raben yer und der Präside 8 Wort genommen.
. 22 lautet: Die durch unbegründete Widersprechenden, alle fahren entstehen, dem Untern In den Bescheiden über zugleich die Vertheilung der K Paragraph w
Bei den Stau⸗Anla gen der §§. 18 bis 22 die ften anzuwenden. Der Landesgesetzgebun welchen öffentliche Schla nutzung bestehern ntersagen.
6 Der Landesgesetzgebun wie weit durch Ortsstatu ann, daß einzelne rwähnten Art Anlagen entw zuzulassen sind
Abg. Hinrichsen beantra
»errichtet werden« ein vorhanden sind«.
ment empfohlen,
änderte §. 25 ang . 24 lautet: egung von Dampfkesseln,
e bestimmt sein
gesetzen zuständi
zur Erläuterung erf
Die Behörde hat die bau⸗, feuer⸗ und gesundheits jenigen allgemeinen pol von dem Bundesrathe üb Sie hat nach de
gestrigen Sitzu Bundes wurde angenommen, nachdem die Abgg. La
Dörnberg, .Hennig,
v. Wede⸗
Einwendungen erwa übrigen Kosten, w ehmer zur Last. die Zulässigkeit osten festgesetzt. urde ohne Diskussion angenommen.
chsenden Kosten fallen elche durch das Ver⸗
der neuen Anlage wird
gen für Wassertriebwerke sind außer den Be⸗
dafür bestehenden landesgesetzlichen
für solche Orte, in den, die fernere Be⸗ Privatschlächtereien zu
halten, zu verfügen, in mung getroffen werden gen der in §. 17 dergleichen ränkungen
stimmun Vorschri g bleibt vorbe ch'häuser errichtet wer ider und die Anlage neuer
g bleibt ferner vorbe ten darüber Bestim Ortstheile vorzugsweise zu bestimmen, in anderen Or eder gar nicht oder nur unter b
zu Anla tstheilen aber esonderen Besch
2 nach den Worten enügendem Umfang eller dieses Amende⸗ enso der dadurch ver⸗
gte in Alinea zurücken »oder in Nachdem der Antrag wurde dasselbe und eb enommen.
dieselben mö oder nicht, ist die Gene gen Behörde erforderli orderliche
Zulässigkeit der Anla
gen zum Maschi⸗ hmigung der nach ch. Dem Gesuche n Zeichnungen und Beschreibu
nenbetrieb n Landes
ge nach den bestehenden Vorschriften, sowie nach den⸗ ngen zu prüfen, w Dampfkesseln erl hmigung entweder zu
er die Anlage v m Befunde die Gene
werden.
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versagen, oder unbedingt zu ertheilen, oder endlich bei Ertheilung I 1
säben die erforderlichen Vorkehrungen und Einrichtungen vorzu⸗ chreiben.
Bis zum Erlaß allgemeiner Bestimmungen durch den Bundesrat kommen die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Vorschriften zur Anwendung.
Bevor der Kessel in Betrieb genommen wird, ist zu untersuchen, ob die Ausführung den Bestimmungen der ertheilten Genehmigun entspricht. Wer vor dem Empfange der hierüber auszufertigenden Bescheinigung den Betrieb beginnt, hat die im §. 163 angedrohte Strafe verwirkt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für bewegliche Dampfkessel. L“
Dieser Paragraph wurde mit einem Amendement des Abg. v. Hennig: am Schluß hinzuzufügen: »Für den Rekurs und das Verfahren gelten die Vorschriften des §. 21¼, ohne Dis⸗ angenommen, desgleichen §. 25, welcher folgendermaßen autet:
Genehmigung zu einer der in den §§. 17 und 24 bezeichneten en bleibt so lange in Kraft, als keine Aenderung in der Lage oder Beschaffenheit der Betriebsstätte vorgenommen wird, und bedarf unter dieser Voraussetzung auch dann, wenn die Anlage an einen neuen Erwerber übergeht, einer Erneuerung nicht. Sobald aber eine Veränderung der Betriebsstätte vorgenommen wird, ist dazu die Ge⸗ nehmigung der zuständigen Behörde nach Maßgabe der §§. 18 bis 23 einschließlich, beziehungsweise des §. 24 nothwendig. Eine gleiche Ge⸗ nehmigung ist erforderlich bei wesentlichen Veränderungen in dem Betriebe einer der im §. 17 genannten Anlagen. Die zuständige Be⸗ hörde kann jedoch auf Antrag des Unternehmers von der Bekannt⸗ machung (§. 18) Abstand nehmen, wenn sie die Ueberzeugung gewinnt, daß die beabsichtigte Veränderung für die Besitzer oder Bewohner be⸗ nachbarter Grundstücke oder das Publikum überhaupt neue oder größere Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhan· denen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde.
Diese Bestimmungen finden auch auf gewerbliche Anlagen (§§. 17 und 24) Anwendung, welche bereits vor Erlaß dieses Gesetzes be⸗ standen haben.
Nach §. 25 beantragte der Abg. Weigel: als §. 26 einzufügen:
Ist eine Anlage nach Beobachtung dieses Verfahrens von den zuständigen Verwaltungsbehörden genehmigt und unter Beobachtung der dabei gestellten Bedingungen ausgeführt worden, so kann von den Gerichten später wegen Belästigung oder Beeinträchtigung der Nutz⸗ barkeit fremden Eigenthums nicht mehr auf Aenderung oder Beseiti⸗ gung der Anlage, sondern nur auf Entschädigung erkannt werden.
Zu §. 18, dessen Berathung bis nach der Berathung des §. 25 ausgesetzt war, beantragte der Abg. Dr. Harnier: in Alin. 2 statt »welche nicht privatrechtlicher Natur sind⸗ zu benen »wenn sie nicht auf besondern privatrechtlichen Titeln eruhen«.
Nachdem die Abgg. Bähr, Harnier, Weigel, sowie der Bundesbevollmächtigte, Geh. Reg.⸗Rath Michaelis „sich an der Debatte betheiligt hatten, trat das Haus dem Antrage des Abg. Weigel bei. Ebenso wurde der §. 18 mit dem Antrage des Abg. Harnier angenommen. v „Die Errichtung oder Verlegung solcher Anlagen, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist, muß, sofern sie nicht schon nach den Vorschriften der §§. 17 bis 25 der Genehmigung be⸗ darf, der Ortspolizei⸗Behörde angezeigt werden. Letztere hat, wenn in der Nähe der gewählten Betriebsstätte Kirchen, Schuͤlen oder andere öffentliche Gebäude, Krankenhäuser oder Heilanstalten vorhanden sind, deren bestimmungsmäßige Benutzung durch den Gewerbebetrieb auf dieser Stelle eine erhebliche Störung erleiden würde, die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde darüber einzuholen, ob die Ausübung des Gewerbes an der gewählten Betriebsstätte zu untersagen oder nur unter Bedingungen zu gestatten sei. eg Paragraph wurde ohne Diskussion angenommen.
Ueber die Zulässigkeit der Errichtung oder Verlegung von Bade-
Anstalten zu bestimmen, bleibt den Landesgesetzen vorbehalten.
beantragte Abg. v. Hennig zu streichen. Dieser Antrag wurde angenommen. §. 28 wurde ohne
Diskussion angenommen und sodann die Sitzung vertagt.
— Die heutige (16.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ¼ Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe wohnten der Sitzung bei: der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Königlich sächsische
Staatsminister Freiherr von Friesen, der Präsident des Bundes⸗
kanzler. Amtes Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Geheime Ober⸗Justizrath Dr. Pape, der Gceheime Regierungs⸗Rath Michaelis.
Der Präsident theilte mit das Resultat der v
theilungen vollzogenen Wahlen der Kommis
berathung des die Einführung der Allgemeinen deutschen Wechselordnung u. s. w. betr ffenden Gesetzes, sowie des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf den Gesetz⸗- entwurf über die Kaution der Bundesbeamten. Eine Debatte
fand nicht statt.
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langen.
meyer, v. Bra Twesten, Graf Schulenburg⸗ Beetzendorf, Miqueèl, sowie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück gesprochen, wurde
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der Antrag Lasker und mit diesem das erste Alinea des §. 21
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Der Gesetzentwurf wird sonach zur zweiten Berathung ge⸗
Es folgte in der Tagesordnung die zweite Nummer: Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen. Nach einer ausführlichen Erörterung des Entwurfs Seitens des Bundesbevollmächtigten Geheimen Ober⸗
Justiz⸗Raths Dr. Pape betheiligten sich an der Debatte die Ab⸗
dneten Lasker, v. Zehmen, Stephani, Schwarze, Meier remen. Miquél, Endemann, v. Seydewitz (Bitterfeld), Graf Bassewitz, Freiherr zur Nabenau, Windthorst, Lesse, Blum (Sachsen). Der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen nahm nach dem Abg. Windthorst das Wort.
Das Haus ging darauf zum dritten Gegenstande der Tagesordnung über: Zweite Berathung über den Entwurf der
1 Gewerbe⸗Ordnung, Fortsetzung. Der §. 21, über welchen die Diskussion vertagt war, lautet:
Gegen den Bescheid ist Rekurs an die nächstvorgesetzte Behörde
rulasig welcher bei Verlust desselben binnen vierzehn Tagen, vom
age der Eröffnung des Bescheides an gerechnet, angemeldet und ge⸗
rechtfertigt werden muß.
Der Rekursbescheid ist den Parteien schriftlich zu eröffnen und
muß mit Gründen versehen sein. Im Uebrigen bleiben die näheren
Bestimmungen über das Verfahren den Landesgesetzen vorbehalten. lag der folgende Antrag des Abg. Lasker vor: Der Reichstag wolle beschließen: 1) Im §. 21 den zweiten Satz
des Absatzes 2: »Im Uebrigen ꝛc.« zu streschen. 2) Hinter §. 21 fol⸗ genden Paragraphen einzuschalten .. §. —. Die näheren Be⸗ stimmungen über die Behörden und das Verfahren, sowohl der ersten, wie der Rekurs⸗Instanz bleiben den Landesgesetzen vorbehalten. Es sind jedoch folgende Grundsätze einzuhalten: Entweder in erster oder zweiter Instanz müssen die Behörden kollegiale und befugt sein, Untersuchungen an Ort und Stelle zu veran⸗ lassen, Zeugen und Sachverständige zu laden und eidlich zu verneh⸗ men, überhaupt den angetretenen Beweis in vollem Umfange zu er⸗ heben. In allen Fällen, in denen Einwendungen angebracht sind, oder sonst die Behörde nicht ohne Weiteres die Genehmigung ertheilen will, ist in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien zu entscheiden. Als Parteien sind zu betrachten der Un⸗ ternehmer, sowie diejenigen Personen, welche Einwendungen erhoben
haben.
dem die Abgg. Lasker, Graf Kleist, Fries, v. Wede⸗ Firchneüen v. Sänger, Graf Schwerin,
angenommen. (Schluß des Blattes.)
—— Vor Sr. Majestät dem Könige fand heute Vor⸗ mittag 11 Uhr zu beiden Seiten der Straße Unter den Linden die dritte und letzte diesjährige Frühja hrs⸗Kirchen paradestatt.
Die auf Allerhöchsten Befehl dazu kommandirten Truppen⸗ theile hatten um 10 ⅞ Uhr die ihnen angewiesenen Stellungen eingenommen, und zwar die reitende und die 3 Fuß⸗Abtheilungen des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments mit dem rechten Flügel des Regiments vor dem Niederländischen Palais und befehligt durch den Oberst und Regiments⸗Commandeur von Scher⸗ bening, das Garde⸗Pionier⸗Bataillon unter Major Bogun von Wangenheim, das Garde⸗Train⸗ Bataillon unter Major von Schickfuß und zum Schluß das Brandenburgische Train⸗Bataillon Nr. 3 unter Major von Pfannenberg. Die gesammte Parade⸗Aufstellung kommandirte Allerhöchstem Befehle gemäß der General⸗Major, General à la snite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der Garde⸗ Artillerie⸗Brigade, Prinz Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen Durchlaucht. — Dem rechten Flügel der Parade⸗Auf⸗ stellung gegenüber hatten die in Berlin garnisonirenden Generale und Ofsiziere in gewohnter Weise Aufstellung genom⸗ men und zwar dieOffizier⸗Corps corpsweise nach ihrer Anciennetät. — Die Truppen waren im Paradeanzuge und in zwei Glie⸗ dern in Linie formirt. 8
Se. Majestät der König erschienen um 11 Uhr bei dem rechten Flügel der Parade »Aufstellung, gefolgt von den hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, nahmen den üblichen Front⸗Rapport entgegen, und schritten, nach Be⸗ grüßung der vis - à - vis aufgestellten Generale und Offizier⸗Corps, sodann gleich zur Besichtigung der Parade⸗ fronten, wobei sich die Generalität ꝛc. der Allerhöchsten Suite anschlossen. Nach geschehener Besichtigung der beiden Fronten begaben Se. Majestaͤt der König Allerhöchstsich mit dem Gefolge nach dem Platz am Opernhause und nahmen unweit der Blücher⸗Statue Aufstellung. Während dessen hatten sich die Truppen bei der Statue König Friedrichs II. zum Parademarsch in Zügen formirt und erfolgte derselbe nunmehr ein Mal in
ugfront.
8 Teze⸗ Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen, den Prinzen Friedrich Karl, Alexander, Georg, Adalbert, wohn⸗ ten der Parade bei: Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz August von Württemberg, General der Kavallerie und kommandiren⸗
—
Kollegium versetzt worden. 1e“
uu“ der General des Garde⸗Corps „und der Prinz Wilhelm von
Württemberg, sowie der General⸗ Feldmarschall Graf von Wrangel und die Generale Graf von Waldersee, Gouverneur von Berlin, Frhr. von Moltke, Chef des Generalstabes der Armee, von Roon, Kriegs⸗ und Marine Minister, von Peucker, 8 General⸗Inspecteur des Militärerziehungs⸗ und Bildun swesens, von Hindersin, General⸗Inspecteur der Artillerie, Graf von Bismarck⸗Bohlen, Kommandant von Berlin ꝛc. 8 Ihre Majestät die Königin, Ihre Königlichen Hoheiten die Kronprinzessin, die Großherzogin Luise von Baden und die übri⸗ 8 gen hier anwesenden Prinzessinnen des Königlichen Hauses sahen dem Parademarsch aus den Fenstern des Prinzessinnen⸗Palais zu. Se. Majestät der König sprachen Allerhöchstihre Zufrieden⸗ heit über die Haltung und den Vorbeimarsch ꝛc. der Truppen aus, nahmen auf dem Platze vor der Blücher⸗Statue noch Mel⸗ dungen von einigen höheren Offizieren, darunter die des General⸗Lieutenants v. Colomier, bisher Inspektor der Isten Artillerie⸗Inspektion, welcher sich auf der Durchreise von Stettin nach Hannover behufs Uebernahme der dorthin verlegten 3ten Artillerie⸗Inspektion befindet, entgegen und kehrten darauf nach dem Palais zurück, woselbst ein Dejeuner stattfand, zu welchem mehrere Generale und die in der Parade gestandenen Stabs⸗ offiziere Einladung erhalten hatten. Die Standarten und Fahnen der einzelnen Truppentheile, welche sich nach dem Vorbeimarsch in der Nähe der Schloß⸗ brücke gesammelt hatten, wurden demnächst unter klingendem Spiel und unter Escorte einer Batterie des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments nach dem Königlichen Palais wieder abgebracht, ährend die Truppen in ihre resp. Kasernements zurückkehrten.
v“ Versetzung des Regierungs⸗Raths v. Aweyde an
das Kollegium der General⸗Kommission zu Posen ist zurückge⸗ nommen, und dagegen der bisherige pezial⸗Kommissarius, Regierungs⸗Rath Drolshagen zu Tarnowitz, in das gedachte
Kiel, 8. April. Die Fregatte »Thetis« ist, nachdem sie
wieder in Dienst gestellt, von der Wasserallee, wo sie während
des Winters gelegen, auf den Strom gelegt.
Hannover, 9. April. Herzog Paul Friedrich von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern Nachmittag hier eingetroffen, um an dem Kursus im Militär⸗Reitinstitut Theil zu nehmen.
Bayern. München, 7. April. Ueber die heutige dritte Sitzung der Bundes⸗Liquidationskommission meldet die »Korresp. Hoffmann«: Bayerns Vorschlag, eine nochmalige Konstatirung und Abschätzung des gegenwärtig noch in den Festungen befindlichen gemeinschaftlichen Materials vorzuneh⸗ men, wurde als ein unter gewissen Voraussetzungen opportuner anerkannt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. April. Die Wehr 8 Kommission des Herrenhauses hat schon Ende voriger Woche die Berathungen über das Landwehrgesetz abgeschlossen und zum Referenten den Grafen Chorinsky gewählt. Der Bericht empfiehlt die Annahme der Vorlage in der Fassung des Ab geordnetenhauses. Die in der Kommission vorgenommenen Aenderungen werden als unerheblich bezeichnet.
Triest, 7. April. Der Statthalterei⸗Leiter Feldmarschall⸗ Lieutenant Moering ist heute Morgens von Florenz zurück
— 9. April. Der Lloyddampfer „Progresso⸗ ist heut Abend 6 Uhr mit der fälligen Ueberlandpost aus Alexandrier hier eingetroffen.
Niederlande. Haag, 9. April. (T. D.) Die Erste Kammer hat mit 22 gegen 11 Stimmen den Vertrag der ostindischen Eisenbahngesellschaft genehmigt und sich darauf vertagt.
Belgien. Brüssel, 8. April. Die »Ind. belge« erfähr heut durch ihren pariser Korrespondenten über den Stand der Verhandlungen zwischen dem Marquis von Lavalette und dem Minister Frre Orban, daß der letzte zwar die Genehmigung des Vertrages mit der Ostbahn nicht hätte in Aussicht stellen können, derselben aber die Benutzung der belgischen Linie an⸗ geboten hätte. Wenn diese Grundlage der Verständigung, wie wahrscheinlich, angenommen würde „so hätte sich die später zu⸗ sammentretende gemischte Kommission mit den Tarifen zu be⸗ schäftigen.
Großbritannien und Irland. London, 8. April. Ihre Majestät die Königin hielt heute im Buckingham Palast einen Drawing⸗Room ab, bei welchem das diplomatische Corps, das Ministerium und die Mitglieder des Königlichen Hof⸗
baltes zahlreich vertreten waren. — Das nächste Drawing⸗
Room findet am 11. Mai statt.
— Eine Deputation des birminghamer Büchsenmacher⸗ Vereins überreichte dem Kriegs⸗Minister Cardwell eine Denk⸗ schrift, welche den schädi den Ei s des F ingsetablisse⸗