1869 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Pferdekraft, 3 Kanonen, Schraubenaviso Curieux, 135 Pferdekraft, 4 Kanonen. Davon hat die Fregatte außer dem Contre⸗Admiral an Bord

1 Linienschiffs⸗Kapitän und 1 Fregatten⸗Kapitän als ersten und zweiten

Kommandanten, 5 Linienschiffs⸗Lieutenants (und noch 3 solche vom

Divisionsstabe), 1 Linienschiffs⸗Fähnrich, 1 Aspirant, 1 Unter⸗Inge⸗ nieur und noch 4 andere Personen des Stabes außer 3 Aerzten und 1 mécanicien principal. Die drei kleineren Avisos haben sämmtlich je 1 Linienschiffs⸗Lieutenant als ersten Kommandanten, 4 Fähnrichs (oder solche und 1 Lieutenant) und 1 Arzt; beim größeren Aviso, der auch nur 5 Offiziere hat, ist der Kommandant Fregatten⸗Kapitän. „Division du Levant: Schraubenfregatte Thémis, 480 Pferdekraft, 32 Kanonen, Schraubenaviso Forbin, 230 Pferdekraft, 4 Kanonen, Salamandre, 100 Pferdekraft, 2 Kanonen, Radaviso Ajaccio, 80 Pferdekraft, 2 Kanonen. (Außerdem liegt in Alexandrien die Fregatte Andromaque). Der Stab des Contre⸗Admirals (Etat- major général) umfaßt 10 Personen, und außerdem hat die Fregatte noch für sich einen vollständig entsprechenden Stab wie die Sémiramis e9 mit 4 Lieutenants, 2 Hahnrichs, 10 Aspiranten und 2 Aerzte att der oben angegebenen Ziffern). Der größere Aviso (Forbin) hat ebenso gleiche Besatzung mit dem d'Estrées, nur noch mit 2 Aerzten, 4 Aspiranten und 1 Kommissar, während die beiden kleinen Avisos Offiziere (1 Linienschiffs⸗Kapitän als Kommandanten) und 1 Arzt aben. b H. Division der côtes orientales d'Afrique (1. Januar 1869.): Gedeckte Schraubenkorvette Armorique, 340 Pferdekraft, 12 Ka⸗ nonen (corvette à batterie), Schraubenaviso Volta, 250 Pferdekraft, 6 Kanonen, Schraubenaviso Diamant, 135 Pferdekraft, 3 Kanonen, Schraubenaviso Prégent, 135 Pferdekraft, 4 Kanonen, Schrauben⸗ Transportschiff Indre, 150 Pferdekraft, 6 Kanonen. b

Die Besatzung der gedeckten Korvette zählt 1 Linienschiffs⸗Kapitän als Divisions⸗Kommandanten, 1 Fregatten⸗Kapitän als zweiten Kom⸗ mandanten flersten Offizier), 7 Linienschiffs⸗Lieutenants I. und II. Klasse, 4 Linienschiffs⸗Fähnrichs, 5 Aspiranten, 1 Geistlichen (aumônier), 1 Kommissar (Verwaltung) und 3 Aerzte. Der erste, groͤßere Schrau⸗ benaviso zählt 1 Fregatten⸗Kapitän, 1 Linienschiffs⸗Lieutenan“, 3 Fähn· richs, 1 Kommissar und 2 Aerzte; die beiden kleineren Avisos und ebenso das Transportschiff (nur daß dieses 2 Aerzte hat), haben vreienrgh jedes 1 Linienschiffs⸗Lieutenant, 4 Linienschiffs⸗Fühnrichs und 1 Arzt.

J. Schiffe der station locale du Sénégal (1. Januar 1869). Radaviso Phaëton, 50 Pferdekraft, 2 Geschütze, Radaviso Etoile, 100 Pferdekraft, 4 Geschütze, Radaviso Archiméde, 80 Pferde⸗ kraft, ohne Geschütze, canonniêère Tactique, 50 Pferdekraft, 3 Geschütze (Schraubenkanonenboot), Radaviso Sphinx, 50 Pferdekraft, 2 Ge⸗ schütze, Radaviso Basilic, 35 Pferdekraft, 2 Geschütze, chaloupe canonnière Tirailleuse, 16 Pferdekraft, 3 Kanonen (Schraubenkanonen⸗ jolle), (Segel⸗) Brigg Pourvayeur von 100 tonneaux.

Die Besatzung der Avisos zählt je 2—3 I wovon 1 Linien⸗ schiffs⸗Lieutenant als Kommandant und 1— Linienschiffs⸗Fähnrichs, sowie 1 Arzt, bei dem Schraubenkanonenboot!] Linienschiffs⸗Lieutenant, 2 Linienschiffs⸗Fähnrichs und 1 Arzt, bei der Schraubenkanonenjolle 1 Linienschiffs⸗Lieutenant und 1 Arzt, bei der Brigg (brick à voiles) 1 Linienschiffs⸗Lieutenant und 1 Linienschiffs⸗Fähnrich. (Die canonnièreée Comste ist in Westafrika, die Fahrzeuge Pionnier, Lance und Bellone im Gabon.

K. Division du Brésil et de la Plata. (I1. Januar 1869.) Schraubenfregatte Circé, 380 Pferdekraft, 30 Kanonen. Schrauben⸗ aviso Bruix, 150 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubenkanonenboot (canonniêére à hélice) Décidée, 50 Pferdekraft, 3 Kanonen. Segel⸗ Fortune als magasin de prévoyance.

ie Fregatte, als Flaggenschiff, hat einen Geschwaderstab von 9 Personen außer dem Contre⸗Admiral an Bord und einen eigenen Stab von 1 Linienschiffs⸗Kapitän und 1 Fregatten⸗Kapitän als Komman⸗ danten, 5 Linienschiffs⸗Lieutenants, 3 Aspiranten IJ. Kl., 1 Kommissar, 2 Aerzte, 1 Unter⸗Ingenieur und 1 mécanicien principal II. Kl. Der Apviso hat 1 Linienschiffs⸗Lieutenant, 3 Fähnrichs und 1 Arzt, das Kanonenboot 1 Linienschiffs⸗Lieutenant, 1 Fähnrich und 1 Arzt, und

ebenso das Transportschiff, welchem nur der letztere fehlt. 2 L. Division des côtes occidentales de lJAfrique

(1. Januar 1869). Schraubenfregatte Bellone, 180 Pferdekraft, 20 Ka⸗ nonen. Segelkorvette Thisbée, 3 Kanonen. Radaviso Africain, 50 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubentransportschiff Cher, 150 Pferdekraft, 6 Kanonen. Schraubenkanonenboot (canonnière à hélice) Comèéte, 120 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubenkanonenjolle (chalonpe canonniére) Obus, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. do. Lance, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. Schraubendampfer (bätiment de flottille) Nahou, 20 Pferdekraft, 2 Kanonen. Radaviso Pionnier, 15 Pferde⸗ kraft, 2 Kanonen. Schraubenaviso Adonis, 135 Pferdekraft, 4 Ka⸗ nonen.

Die Fregatte hat außer dem Contre⸗Admiral noch 8 Personen als Geschwaderstab an Bord, und einen eignen Stab von gleicher Stärke, wie das Flaggschiff der brasilischen Division, nur mit 2 Lieutenant, 1 Arzt und 1 Unter⸗Ingenieur weniger und? Aspiranten mehr. Die Segelkorvette hat zum ersten Kommandanten einen Fregatten⸗Kapitän, der zugleich Spezial⸗Kapitän des Gabon ist, wie von den 5 Offizieren (2 Lieutenants, 3 Schiffsfähnrichs), zwei die für die kleinen Hülfsfahrzeuge Météore und Re⸗ cherche ind; außerdem sind 1 Kommissar und 4 Aerzte an Bord.

Die drei nächsten Fahrzeuge und der Adonis haben je 1 Linienschiffs⸗ Lieutenant zum Kapitän, 2—3 Offiziere (Fähnrichs oder Aspiranten) und 1 Arzt. Die Kanonenjollen, wie z. B. die Obus (d. h. Granate) haben im Ganzen nur je 2 Offiziere, von denen der Kapitän die Charge eines Linienschiffs⸗Lieutenants bekleidet, während die beiden noch übrigen Fahrzeuge gar nur 1 Linienschiffs⸗Lieutenant als Stab besitzen. 96

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M. Division navale de l'Océan pacifique (1. anuat 1869). Schraubenfregatte II. Ranges Astrée. Schrauben orvette Duchayla, 300 Pferdekraft, 18 Kanonen lauch als gedeckte Korvette corvette à batterie bezeichnet). Schraubenaviso Mégére, 180 Pfeide⸗ kraft, 3 Kanonen. Schraubenaviso Lamothe⸗Piquet, 135 Pferde. kraft, 4 Kanonen. Segeltransportschiff Egérie, 4 anonen, alz magasin flottant in Valparaiso.

Die Besatzung der Fregatte hat außer dem Contre⸗Admiral und den 5 Personen seines Geschwaderstabes einen Stab von völlig gleicher Zusammensetzung wie die Circé, nur mit 1 statt 3 Aspiranten und mit 1 kommandirten schwedischen Sceoffizier. Die Korvette hat 1Linienschiffs⸗Kapitän, 1 Fregatten⸗Kapitän, 4 Lieutenants, 2 Fähnrichs 6 Aspiranten, 1 Arzt und 1 Kommissar, während der größere Aviso 1 Fregatten⸗Kapitän, 2 Lieutenants, 1 Fähnrich, 1 Verwaltungs⸗ Offizier und 1 Aspiranten, der zweite Aviso dagegen 1 Lieutenant, 5 Fähnrichs und 2 Aerzte zählt, und endlich das Transportschiff nur 1 Linienschiffs⸗Lieutenant als Kommandanten besitzt.

N. Lokalstation von Guyana ll. Januar 1869). Radaviso Casabianca, 140 Pferdekraft, 4 Geschütze, Radaviso Castor, 80 Pferdekraft, 4 Geschütze, Radaviso Alecton, 80 Pferdekraft, 3 Ge⸗ schütze, canonniére Eclair, 70 Pferdekraft, 2 Geschütze, canonniere Sainte⸗Anne, 12 Pferdekraft, canonniére Sainte⸗Marie, 12 Pferdekraft, Radaviso Econome, fängnißschiff (pénitencier flottant) Chimère.

Die drei größeren Avisos und das Schraubenkanonenboot haben je 1 Linienschiffs⸗Lieutenant als Kommandanten, 3 Linienschiffs. Fähnrichs und 1 Arzt, die vier übrigen kleineren Fahrzeuge (dabei die zwei Schraubenkanonenjollen) nur je 1 Linienschiffs⸗Lieutenant als einzigen Offizier.

In Cochinchina finden wir zuletzt folgende Schiffe: Linienschiff Duperré mit einem Tender »Duperré-annexe«, Fregatte Junon, Schraubentransportschiff Tarn, die Schraubenavisos Lucifer und For⸗ fait, die Radavisos Kien Chang und Gosland (Aviso Monge ist ver⸗ schollen), und die Schraubenkanonenboote (canonnières) Lebrethon (le Le Brethon), Hallebarde, Framée, Fleuret und Frélon. Der Schooner Leprette ist nach Rangun gegangen. (Von den Landungstruppen machten die spahis auf die Eingeborenen besondern Eindruck. Den Verkehr mit dem Mutterlande und mit Japan erhalten die Passagier⸗ dampfer der messageries impériales, wie Hooghly und Impzöratrice).

Von den auf diesen Stationen befindlichen ungepanzerten Schiffen sind über folgende neuere Nachrichten eingelaufen. Die Fre⸗ gatte Clorinde ist an der südspanischen Küste, der Aviso Forbin in den griechischen Gewässern und im Orient (le Levant), die Andromaque in Alexandrien, wohin auch das Transportschiff Var abgegangen ist, der Schraubenaviso Limier und Dix⸗Décembre in Gibraltar, und der Transportdampfer Amazone geht von Algier nach dem Senegal. In Martinique (Westindien) liegen die Fregatte Sémiramis, das Ka⸗ nonenboot Pique und der Schraubenaviso Eclair im Dock, wie auch Aviso Narval in den Antillen ist, und Surcouf und Bouvet speziell die Gewässer von Haity überwachen. In Montevideo liegen die Fregatte Circé und das Kanonenboot Décidée, dessen Modell auf der vorjähri⸗ gen pariser Ausstellung als Typus hingestellt war, dagegen der als Schulschiff benutzte Zweidecker Jean⸗Bart (vaisseau-école, wie auch unsere »Niobe« von den Franzoͤsen als frégate-école bezeichnet wird) mit dem Schraubenaviso Bruix in Rio de Janeiro. In Ostafrika (Reunion) befinden sich außer der auf der Rückkehr dort eingelaufenen Panzerkorvette Belliqueuse, das Transportschiff Indre und der Schrauben⸗ aviso Volta, während die gedeckte Korvette (corvette à batterie) Ar⸗ morigue mit dem Stander (guidon) des Linienschiffs⸗Kapitäns Gizolmes von dort und das Schraubentransportschiff Creuse aus Hinterindien augenblicklich nach Suez gesegelt sind, während das Schraubentrans⸗ portschiff Orne aus Hinterindien heimkehrt. Die ersteren Schiffe sollen die 21. und 22. Compagnie des 3. Marine⸗Infanterie⸗Regiments nach Reunion holen. In Japan stationiren die Schraubenkorvette Dupleix, welche kürzlich beim Schiffbruch des englischen Rattler kamerad⸗ schaftliche Hülfe leistete, und die Fregatte Voͤnus, welche nach Frank⸗ reich zurückkehren soll; in Cochinchina die obengenannten, in Neukale⸗ donien, wohin auch die Segelfregatte Néréide (mit 1 Fregatten⸗Kapi⸗ tän, 1 Lieutenant, 5 Fähnrichs, 12 Aspiranten, 1 Kommissär und 2 Aerzten) aus Toulon zu gehen hat, die Gazelle, Schooner Fine, Dampfer Caiman und Schraubenaviso Coëtlogon, in Tahiti das Segeltransportschiff Euryale, in Chili die Schraubenfregatte Astrée und die Segelfregatte Alceste. Korvpette Duchayla ist im Pacific, Schraubenaviso Marceau in Australien, die Fahrzeuge Comete, Basilic, Phgöton und Africain am Senegal, Schraubenaviso Gassard in Algier, Transportschiff Céres in Cayenne. Aber auch, wenn wir die übrigen Schiffe hinzunehmen, von welchen keine neueren Nachrichten vorliegen, stellt sich die Zahl der außer Europa stationirenden französi⸗ schen Schiffe ungleich geringer heraus als die der englischen, wie ja auch England einen weit bedeutenderen Handel zu schützen hat. (Das Gefängnißschiff Cacique [pénitentiaire flottant] ist am 26. Dezember 5 böͤfen von Cayenne plötzlich gesunken, mit Verlust von Men⸗

henleben.

Hinsichtlich der Panzerschiffe ist, wenn wir von den großen Fre⸗ gatten absehen, nur zu bemerken, daß die schwimmende Batterie Im⸗ prenable seit Kurzem mit 26 Mann Besatzung in Lorient liegt, und daß die neuen Panzerkorvetten (Type Alma) gch fortgesetzt bewähren. Die Jeanne d'Arec macht von Cherbourg aus Probefahrten, die Armide in Rochefort wird nächstens auch so weit sein, die Thétis hat von Algier aus kürzlich der Holzfregatte Clorinde in Süd⸗Spanien Vor⸗ räthe zugeführt, und die seit ängerem im Großen Ocean (Westamerika, Tahiti, Japan, Hinterindien) stationirt gewesene Belliqueuse, die erste ihrer Art, hat kürzlich dem Gouverneur von Reunion eine willkom⸗ mene Stütze gewährt.

20 Pferdekraft, 2 Geschütze, Ge.

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Majestät der König haben Allergnädigst geruht: r Dem Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Ratze⸗

burg zu Neustadt⸗Ebersw. den Rothen Adler⸗Orden zweiter

Klasse mit Eichenlaub; dem Oberförster Utsch zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und dem bisherigen Vorsteher des Lom⸗ bardcomptoirs der Haupt⸗Bank, Rechnungs⸗Rath Weiß, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath Grafen von Francken⸗Sierstorpff auf Enders⸗ dorf im Kreise Grottkau, dem bisherigen Dirigenten des Progymnasiums zu Charlottenburg, Oberlehrer Dr. Reiche⸗ now, dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Zimmer⸗ mann zu Weißenfels, dem Steuer⸗Inspektor Büttler zu Seehausen, in der Altmark, und dem Postkassen⸗Controleur Weinert zu Frankfurt am M., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Dampfschiff⸗Kapitän und Lokal⸗Inspektor der Mittel; und Niederrheinischen Dampfschiffahrts⸗Gesell⸗ schaft, Ries zu Cöln, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem pensionirten Polizei⸗Sergeanten, gegen⸗ wärtigen Steuer⸗Empfänger und Post⸗Expediteur B artsch zu Nowaweß bei Potsdam das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; sowie dem Steuer⸗

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Aufseher Aufschlag zu Thale im Kreise Aschersleben, dem

Diener und Haushälter Klose bei der Universitätsbibliothek in Breslau und dem Feldhüter Hendricks zu Uedem im Kreise Cleve das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den bisherigen Superintendenten Hermann OttoKlec⸗

dehn in Freienwalde a. Pr. zum Konsistorial⸗Rath und Mit⸗ glied des Konsistoriums der Provinz Pommern zu ernennen;

und Dem Kreis⸗Sekretär von Banchet in Neu⸗Ruppin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihehen.

Ihre Majestät die Königin ist gestern Dresden hierher zurückgekehrt. 8 8

Norddeutscher Bund. Se. Majestät der König haben im Name deutschen Bunlbes den preußischen und bremischen Konsul Wil⸗

helm Tappenbeck in Parä de Belem, den preußischen Konsul vn h Phiblpp Ludwig Kalkmann in Cearäa, den preußischen und oldenburgischen Konsul Johann Bley in Bahia, den preußischen Konsul Carl Heinrich Cor⸗ nelius Wagner in Santos, den preußischen Konsul Ferdi⸗ nand Ernst Friedrich Hackradt in Desterro, den preußi⸗ schen Vize⸗Konsuxl Victor Gaertner in Blumenau, den preußischen Vize⸗Konsul und hamburgischen Konsul Ottokar Dörffel in Dona Franzisca, den preußischen Konsul Wil⸗ helm Ter Brüggen in Porto Alegre, den preußischen Kon⸗ sul Ludwig von Loesse in Rio Grande do Sul, den lübecki⸗ schen Konsul Joao Cancio Pereira Prazeres in San Luiz, den preußischen Vize⸗Konsul Rudolph Waehneldt in Petro⸗ polis, den Kaufmann Franz Otto Schr amm zu Maroim zu Konsuln des Norddeutschen Bundes, sowier den Kaufmann Alfred Weber zu Natal (Rio Grande do Norte) und den Kaufmann Conrad Ernst Steidel in So⸗Paolo zu Vize⸗

Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

8 Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den Kaufmann August von Uslar zu Cardenas, den Kaufmann Wilhelm Lauten zu Manzanillo und den Kaufmann Hermann Fr. Gruner zu Cienfuegos zu Vize⸗Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Gesetz, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Vom 7. April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§ 1. Wenn die Rinderpest (Löserdürre) in einem Bundesstaate oder in einem an das Gebiet des Norddeutschen Bundes angrenzenden oder mit demselben im direkten Verkehre stehenden Lande ausbricht, so sind die zuständigen Verwaltungsbehörden der betreffenden Bundes⸗ staaten verpflichtet und ermächtigt, alle Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, die Einschleppung und beziehentlich die Weiterverbreitung der Seuche zu verhüten und die im Lande selbst ausgebrochene Seuche zu unterdrücken. 1“ 8 §. 2. Die Maßregeln, auf welche sich die im §. 1 ausgesprochene Verpflichtung und Ermächtigung je nach den Umständen zu erstrecke hat, sind folgende: 1) Beschränkungen und Verbote der Einfuhr, des Transports und des Handels in Bezug auf lebendes oder todtes Rind⸗ vieh, Schafe und Ziegen, Häute, Haare und sonstige thierische Roh⸗ stoffe in frischem oder trockenem Zustande, Rauchfutter, Streumate⸗ rialien, Lumpen, gebrauchte Kleider, Geschirre und Stallgeräthe; end⸗ lich Einführung einer Rindviehkontrolle im Grenzbezirke; 2) Absperrung einzelner Gehöfte, Ortstheile, Orte, Bezirke, gegen den Verkehr mit der Umgebung; 3) Tödtung selbst gesunder Thiere und Vernichtung von giftfangenden Sachen, ingleichen, wenn die Desinfektion nicht als ausreichend befunden wird, von Transportmitteln, Geräthschaften und dergl. im erforderlichen Umfange; 4) Desinfizirung der Gebäude, Transportmittel und sonstigen Gegenstände, sowie der Personen, welche mit seuchekranken oder verdächtigen Thieren in Berührung ge⸗ kommen sind; 5) Enteignung des Grund und Bodens für die zum Verscharren getödteter Thiere und giftfangender Dinge nöthigen Gruben. —.3. Für die auf Anordnung der Behörde getödteten Thiere, vernichteten Sachen und enteigneten Plätze, sowie für die nach recht⸗ zeitig erfolgter Anzeige des Besitzers gefallenen Thiere wird der durch unparteiische Taxatoren festzustellende gemeine Werth aus der Bundes⸗ kasse vergütet. j 8 1 Diese Entschädigung wird jedoch nicht u“ für solches Vieh, welches innerhalb zehn Tage nach erfolgter Einfuhr oder nach Eintrieb über die Bundesgrenze an der Seuche fällt. G §. 4. Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Orts⸗ Polizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Die Unterlassung schleu⸗ 3 nigster Anzeige hat für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls den Verlust des Anspruches auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur olge. 8 8 88. 5. Die Einwohner von der Rinderpest betroffener Orte sind verpflichtet, die Behörden bei Ausführung der polizeilichen Maßregeln entweder selbst oder durch geeignete Personen zu unterstützen. 1 §. 6. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, so lange noch eine Gefahr der Einschleppung der Rinderpest von irgend einer Seite her droht oder die Seuche im Bundesgebiete an irgend einem Orte herrscht, diejenigen Eisenbahnwagen, welche zum Transporte von Rind⸗ vieh oder auch, sobald die Wagen solche sind, welche sich zum Rind⸗ viehtransporte eignen, von anderem Vieh gedient haben, nach jedes⸗ maligem Gebrauch zu desinfiziren. Diese Verpflichtung liegt der⸗

jenigen Verwaltung ob, auf deren Strecke das Ausladen, beziehentlich

im Transit die Ueberschreitung der Bundesgebietsgrenze beim Wieder⸗ ausgange stattgefunden hat. Die Eisenbahnverwaltungen dürfen da⸗ für von dem Versender eine Entschädigung von zehn Silbergroschen für den Wagen erheben.

.7. Die näheren Bestimmungen über die Ausführung der vor⸗ stehenden Vorschriften und deren Ueberwachung durch die geeigneten Organe, über die Bestreitung der entstehenden Kosten und die Bestra⸗

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