nicht Mittheilung von Ausarbeitungen, welche die Punkte bezeichneten im Klub der Polen vorgetragen, welches jedoch dasselbe ab⸗ Uvrsa 8 auf His es antam: des ndeie, hng er e84 . üche heernh höhnte. Die Berathungen im Aubschusse werden voraussichtlich Die RNückebe 18oren ahasestat aee aeznsoin uch Wilhsir en erbeten wurde. Sämmtliche Bundesregierungen haben in noch einige Wochen in Anspruch nehmen. wird, da der Gesundheitszustand des Priß Sgb zed or ehr dankenswerther Weise und in sehr erschöpfender Art dem — Die neueste Nummer des »Normal⸗Verordnungsblattes« gebessert — heute 2— nzen pold sich solchergestalt an sie gestellten Ansuchen entsprochen und dadurch bringt die neue Organisirung der Linien⸗Infanterie — Im Oberhause zeigte Earl Granville gestern * wesentlich dazu beigetragen, die Arbeit zu fördern, und zwar und der Jägertruppe, sowie die Dienstesvorschrift für die Hudson’s Bay⸗Company habe die ihr gem achten Po schlaͤg 4 auf einer Grundlage zu fördern, welche zugleich die Verheißung unetken, Bfstziers⸗Stellvertreter, Rechnungs⸗Feldwebel und Vetreff Uebertragung ihres Gebietes amn die kanadische Negie⸗ enthält, daß damit manche Schwierigkeiten, welche in späteren Feldwebel. Die Infanterie⸗Regimenter haben von nun an rung angenommen. Unmittelbar nach d 5 Kol maafmni ee- Stadien hervortreten könnten, sich beseitigen lassen. Wie gesagt, ünf Bataillone zu vier Compagnien, zusammen 20 Compagnien legte Earl Russel auf den Tisch des Ha dges ine Wüil r* ₰ der Entwurf, der auf diesen Grundlagen und nach dihe (statt 24 wie bisher) zu formiren. Unter den neukreirten Chargen welche die Krone ermächtigt wird, Pee 95 fes 5 - 79 Methode ausgearbeitet wird, ist jetzt seiner Vollendung nahe. ist⸗„Kadet⸗Offiziers⸗Stellvertreter«, welcher unmittelbar nach dem zu ernennen und in das berhaus u ber fer 8 4 Skar Er wird alsdann dem Bundesrathe vorgelegt werden und die Lieutenant rangirt und nur Offtziersdienste verrichtet, ville erklärte, die Regierung habe der Vorlee en. Par 2 weitere formelle Behandlung wird der Bundesrath zu be⸗ und den „»Rechnungs⸗Feldwebel«, welcher die gesammte Beistimmung versprochen und werde sie unterstüt rigig vhnü schließen haben Soweit ist die Sache nicht vorbereitet, daß ich ökonomisch⸗administrative Verwaltung der Compagme führt. wurde darauf zum ersten Male gelesen 5 zer g 1 jetzt auch nur eine Andeutung darüber machen könnte, nach Der Titel »Gemeiner« ist in Infanterist, Jäger, Husar u. s. w. darauf eine Vorlage behufs Abänd run 8 gn 8ch. 912 4 welcher Richtung hin der Beschluß über die weitere formelee verwandelt worden. Die mittelst Eirkularverordnung vom Repräsentativ⸗Peers in Schottland und Jeie 4 6. mebuhs Fr 11. Juli 1867 verlautbarte »Vorschrift über Prüfung und Er⸗ Der Hauptgegenstand in den Verhandlungen des Unter⸗
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zugehen habe — ich sage die Aufstellung des Entwurfs, “ des Gesetzes. Der Bundesrath beschloß deshalb, den Bundeskanzler zu ersuchen, den Entwurf eines gemein⸗ samen Strasgesetzbuchs und einer gemeinsamen Strafprozeß⸗ Hrdnung für die Staaten des Norddeutschen Bundes und zwar zunächst den Entwurf eines gemeinen Strafgesetzbuchs ausar⸗ beiten zu lassen und dem Bundesrathe zur weiteren Beschluß⸗ fassung vorzulegen. Auf Grund dieses Beschlusses hat der Herr Bundeskanzler den Königlich preußischen Henen Jeti Meater ersucht, sich der Ausarbeitung des Entwurfes eines Strafgesetz⸗ buches für den Norddeutschen Bund zu unterziehen. Der Königlich preußische Herr Justiz⸗Minister ist bereitwillig auf diesen Wunsch eingegangen. Die Ausarbeitung des Ent⸗ wurfs hat begonnen, sie ist ihrem Ende nahe und wenn sie auch noch nicht abgeschlossen ist, so glaube ich doch keinen An⸗ stand nehmen zu dürfen, einige vorläufige und allgemeine Be⸗ merkungen über den Weg und die Methode zu machen, welche
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Behandlung der Sache ausfallen wird.
bei der Ausarbeitung des Entwurfes befolgt und maßgebend gewesen sind. Es kam — wie kaum einer Bemerkung bedür⸗
en wird — bei Aufstellung des Entwurfes in erster Linie dar⸗ auf an, das gesammte Material zu beschaffen, aus welchem sich das gegenwärtig geltende Strafrecht nicht nur im Nord⸗ deutschen Bunde, sondern auch in anderen unseren Verhältnissen nahestehenden bedeutenden Staaten ergeben. Eine solche Samm⸗ lung ist zunächst erfolgt. Die fernere Aufgabe war, nach Sich⸗ tung und Durchforschung des so gewonnenen authentischen Ma⸗
terials sich über die Frage schlüssig zu machen, welcher Weg für die Ausarbeitung des Entwurfes einzuschlagen sei. Es waren da⸗ bei zwei Wege möglich. Man konnte entweder absehen von den im Norddeutschen Bunde bestehenden Strafrechten und es
sich zur Aufgabe stellen, einen vollständig neuen Entwurf zu oder man konnte eines der Norh srscher Bunde
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konstruiren,
bestehenden Strafgesetzbücher für die Ausarbeitung des neuen
Entwurfes zu Grunde legen. Man hat geglaubt, sich für den weiten Weg entscheiden zu müssen. Es wird überhaupt in der Regel nicht die Aufgabe der Gesetzgebung sein dürfen, absolut Neues zu schaffen; sie wird in den bei weitem meisten Fällen ihre Aufgabe darin zu suchen haben, sich an das Be⸗ stehende anzuschließen. In dem vorliegenden Falle war man um so mehr auf die Wahl dieses Weges hingewiesen, als in der Mehrzahl der Bundesstaaten Strafgesetzbücher in neuerer Zeit erlassen sind. War also die Arbeit anzuknüpfen an ein bestehendes Strafgesetzbuch, so glaubte man, von den im Norddeutschen Bunde bestehenden Strafgesetzbüchern dieser Art das preußische Strafgesetzbuch vom 14. April 1851 zu Grunde legen zu müssen. Man ging dabei nicht davon aus, daß man hierbei über den relativen Werth der in den einzelnen Bundes⸗ staaten bestehenden Sefassghse a chen entscheiden wolle; man stand aber vor der unzweifelhaft sehr beachtenswerthen Thatsache, daß das preußische Strafgesetzbuch in dem überwiegend größten Theile des Bundes gilt, daß es seit beinahe 20 Jahren in gesetz⸗ licher Geltung ist, daß kein anderes Strafgesetzbuch in gleichem Maße wie dieses, sowohl der Wissenschaft als dem Richterstande, als selbst den Laien bekannt und geläufig ist, daß endlich kein Strafgesetzbuch in dem Maße wie dieses durch Recht⸗ sprechung und wissenschaftliche Bearbeitung geprüft, fortgebildet, und daß auch bei keinem andern Strafgesetzbuche, so wie bei diesem auf die ihm anklebenden Mängel hingewiesen ist. In⸗ dem nun aus diesen Gründen das preußische Strafgesetzbuch dem Entwurf zu Grunde gelegt wurde, konnte es natürlich nicht die Absicht sein, sich zu verschließen gegen die Mängel, die dieses Gesetzbuch hat und die als solche sowohl von der Wissen⸗ sschaft, als in seiner Handhabung von der Rechtsprechung be⸗ zeichnet sind. Ich will beispielsweise hier anführen: die Lehre vom Versuche und der Theilnahme, bei welcher es nach den gemachten Erfahrungen und nach den Ergebnissen der wissen⸗ schaftlichen Bearbeitung geboten war, zurückzukehren zu den deutschen Rechtslehren und die Grundsätze zu verlassen, die in dieser Beziehung dem preußischen Strafgesetzbuche zu Grunde liegen. Es konnte ferner nicht zweifelhaft sein, daß Härten des preußischen Strafgesetzbuches, welche ebensowohl von der Wissenschaft wie von der Praxis bezeichnet waren, zu mildern seien. Ich deute hierbei nur zwei Punkte an. Ich würde diese Andeutungen vermehren können; ich glaube, es ist in diesem Stadium der Sache nicht erforderlich. Bei der weiteren Bearbeitung des Gegenstandes ergab sich
nun aber das Bedürfniß, und zwar schon bei der Aufstellung des Entwurfes, die übrigen Bundesregierungen mit zu einer Theilnahme an der Arbeit in zweckmäßiger Weise aufzufordern.
Es ist das in der Weise geschehen, daß über besonders erheb⸗ liche Materien — ich nenne hier unter anderen die Todesstrafe, die Nebenstrafe der Polizeiaufsicht, die korrektionelle Nachhaft, die Frage, ob dem System des preußischen Strafgesetzbuches entsprechend Vorschriften über Polizeistrafen in den neuen Ent⸗
Was nun die Strafprozeßordnung betrifft, so habe ich be⸗ reits die Ehre gehabt, zu bemerken, daß man davon ausging, es sei zunächst erforderlich, den Entwurf des Strafrechts zu haben, um alsdann an den Entwurf der Strafprozeßordnung zu gehen. Ich glaube versichern zu dürfen, daß, sobald der Entwurf des Strafrechts abgeschlossen vorliegt, daß dann auch sofort mit dem Entwurf der Strafprozeßordnung begonnen werden wird.
— Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Wahl⸗ prüfungen. Nach einer längeren Debatte nahm das Haus in namentlicher Abstimmung den folgenden Antrag der Abgg. Heubner und Genossen an:
Der Reichstag wolle beschließen: In Erwägung: 1) daß der Rittergutsbesitzer Seiler von dem Wahlkommissare Gerichtsamtmann Damm mit Unrecht als erwählter Deputirter des 23. Wahlbezirks des Königreichs Sachsen proklamirt ist; 2) daß vielmehr der Schrift⸗ steller Dr. Max Hirsch in Berlin die absolute Stimmenmehrheit nach den vorliegenden Wahlakten unzweifelhaft erhalten hat, den Bundes⸗ kanzler aufzufordern, die nöthigen Schritte zur sofortigen Proklamation des Dr. Hirsch als erwählten Deputirten des bezeichneten Wahlkreises
ierh. 8 (Schluß des Blattes.)
—
— Die in Nr. 83 des „Staats⸗Anzeigers⸗ an dieser Stelle
V dementirte Notiz ist, wie uns durch die Redaktion der »Bres⸗
lauer Zeitung« versichert wird, von der »Breslauer Zeitung⸗ weder zuerst gebracht noch verbreitet worden.
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— Im 18. Hannoverschen Wahlkreise (Stade, Bremer⸗ vörde ꝛc.) ist der Rentier Augspurg in Verden zum Mitgliede des Reichstags gewählt worden.
8 E11116“ “
Danzig, 10. April. (Westpr. Ztg.) Das Panzerschiff »Arminiuss« erhält hier ein zweites eisernes Deck.
Mecklenburg. Schwerin, 10. April. (Meckl. Anz.) Der Großherzogliche Staatsminister a. D. von Levetzow ist nach einer gestern Mittag hier eingetroffenen telegraphischen
genommen, gestern früh am Schlagflusse gestorben.
Bayern. München, 9. April. Das bewegliche Ver⸗ mögen aus der Verlassenschaft Königs Ludwig I. ist gestern an die Erben vertheilt worden.
Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. April. (Oest. K.) Der Kaiser trifft am Montag von Ofen hier ein.
Die Besserung im Befinden der Kaiserin Karolina⸗ Augusta hält an. Seit gestern hat das Fieber bedeutend ab— genommen und ist ohne Verschlimmerung am Abend verlaufen.
— Einem Telegramme zufolge hat sich der Erzherzog Lud⸗ wig Victor von Florenz nach Rom begeben.
— Graf Beust und Graf Taaffe sind gestern Abende aus Ofen zurückgekehrt. Ihre Anwesenheit dort hat, wie der »Prag. Z.“ gemeldet wird, wesentlich den Zweck gehabt, über den Termin des Zusammentretens der Delegationen, wenn auch noch nicht bindende Festsetzungen zu vereinbaren, so doch schon vorläufige Besprechungen zu pflegen, ohne welche es sowohl für die diesseitige als für die ungarische Regierung unmöglich sein würde, die entsprechende Eintheilung der nächsten parlamentari⸗ schen Campagne in Angriff zu nehmen.
— Bei Beginn der gestrigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses brachte der Finanz⸗Minister einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Besteuerung des Wein⸗ und Mostverbrauches in Vorarlberg, ein. Sodann wurden die letthin eingebrachten Regierungsvorlagen Ausschüssen zugewiesen. Hiernach fanden Petitionserledigungen statt.
— In der gestrigen Sitzung des Verfassungsaus⸗ schusses erklärte Sturm, das Subkomite habe bei der Ver⸗ fassungsrevision Galizien eine ähnliche Stellung wie Kroatien
wurf aufzunehmen seien — daß über alle diese Fragen durch
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angeboten. Ziemialkowski erwiederte, er habe das Anerbieten
Depesche, in Wiesbaden, wo derselbe einen kurzen Aufenthalt
nennung zu Kadetten und Offiziers⸗Aspiranten in der Kaiserlich Königlichen Landarmee« wird, nebst den nachgefolgten Aende⸗ rungen und Ergänzungen außer Kraft gesetzt. An deren Stelle tritt die demnächst zur Verlautbarung gelangende »Vorschrift, betreffend Kadetten und Offiziers⸗Stellpertreter des Kaiserlich Königlichen Heeres, dann Bewerber um Reserve⸗Offiziersstellen.« — Der Kaiser hat ferner unterm 3. d. Mts. anlässig der Systemisirung des Postens eines General⸗Kavallerie⸗Inspektors, die hiernach als zulässig erkannte Auflassung der vier Kaval⸗ lerie⸗Truppen⸗Divisionen genehmigt und gleichzeitig be⸗ fohlen, daß in Folge der hierdurch in der Ordre de batanle des k. k. Heeres nothwend igen Aenderungen, eine 24. Infanterie⸗Truppen⸗ Division mit dem Standorte zu Lemberg neu formirt und das Militärkommando zu Preßburg nunmehr mit dem 14. Truppen⸗
Divisionskommando vereinigt werde. Die gedachten Aenderungen haben mit dem 1. Mai 1869 in Wirksamkeit zu treten. In Folge dieser Anordnung ist der Kommandant der 20. Truppen⸗ division, Feldmarschall⸗Lieutenant Pavellic in den Ruhestand
versetzt, dem Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherrn von Bor⸗ berg das Kommando der 20. Truppendivision zu Pesth; dem
Feldmarschall⸗Lieutenant Zaitsek v. Egbell das Kommando der 10. Truppendivision
Prag; dem Feldmarschall⸗Lieute⸗
u nant Alfred Fürsten zu Windif ch⸗Graetz das 14. Truppen⸗
Divisionskommando, unter Beibehalt des Militär⸗Kommandos zu Preßburg, und dem Feldmarschall⸗Lieutenants Tomas das
Kommando der neu zu errichtenden 24. Truppendivision zu Lemberg verliehen worden.
— Der General der Kavallerie Franz Freiherr von Ottin⸗ ger ist gestern gestorben. Agram, 10. April. Der Landtag beschloß, an Se. Majestät wegen Befreiung der im Jahre 1866 assentirten Lehrer und Doktoren eine Petition zu richten. Bei Verlesung der Allerhöchsten Sanktion der Errichtung einer Universität erhob sich allgemeiner Jubel. Der Landtag wählte sodann 31 Ab⸗ geordnete in den ungarischen Reichstag.
Triest, 9. April. (W. Z.) Der Oberst⸗Jägermeister des Königs von Italien, General⸗Lieutenant de Sonnaz, passirte soeben auf seiner Reise nach Wien die Station Nabresina, woselbst er von dem Statthaltereileiter, Feldmarschall⸗Lieutenant von Moering, . Brüssel, 10. April. Wie die »Independ nce⸗
det, sind die belgisch⸗französischen Verhandlungen einstweilen unterbrochen worden, da der Minister Fréère eine neue Propo⸗ sition vorbereitet, welche er spätestens heute vorlegen wollte.
— 11. April. Wie aus Seraing gemeldet wird, haben die Puddel⸗ und Walzarbeiter an den dortigen Hochöfen, fast 6000 an der Zahl, die Arbeit eingestellt und eine drohende Hal⸗ tung angenommen. Drei Bataillone Infanterie und zwei Eskadrons Kavallerie sind dorthin geschickt.
— Dem »Journal de Liège« zufolge waren die vorer⸗ wähnten Unruhen dadurch entstanden, daß die Arbeiter in den Kohlengruben sich gegen eine Bestimmung des Reglements auf⸗ lehnten, welches sie verpflichtete, bis 6 Uhr in der Werkstätte zu bleiben. Ein Theil der Arbeiter legten die Arbeit nieder und zogen nach den Gruben l'Esperance und Marilhaie, um auch die dortigen Arbeiter zum Einstellen der Arbeit zu zwin⸗
en. Ein aus Lüttich herbeigerufenes Kommando von 15
ensdarmen, welches auf dem Hofe der Kohlengrube Henri⸗Guillaume aufgestellt war, wurde von den Tu⸗ multuaäanten am 9ten Abends mit Steinen angegriffen; Ausfälle der Gendarmen wurden zurückgewiesen, wobei die Mehrzahl derselben verwundet wurde. Auch viele der Arbeiter erhielten Wunden. Abends 10 Uhr trafen die requirirten drei Bataillone Infanterie auf dem Schauplatz der Unruhen ein. Da die Haltung der Arbeiter später noch drohender wurde und Abends die Zahl der feiernden Arbeiter bereits auf 6000 an⸗ gewachsen war, so wurden in der Nacht noch zwei Schwadronen Kavallerie aus Louvain requirirt
8 Belgien. mel
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hauses war eine Resolution Fawcetts, de alle Beamtenstellen im Civildienste wie in der Grund einer o ten. Für die
Erklärung, zuwenden sei. Er sei sogar mit manchen anderen seiner Kol⸗ legen der Meinung, daß es wünschenswerth sei, das System der Konkurrenzprüfungen auf alle Zweige des Civildienstes anzuwenden. Andererseits fehle es jedoch der Administration vorderhand an Zeit, die Sache in die Hand zu nehmen und er ersuche daher das Mitglied für Brighton seine Resulotion zurück⸗ zu ziehen. Lord Stanley schloß sich dem letzteren Ansuchen an, Oberst Sykes und Dilke indessen redeten der Resolution das Wort und drängten zu einer Abstimmung, die auch unter⸗ nommen wurde, nachdem Gladstone erklärt, die Regierung beabsichtige mit dem Antrage auf Uebergang zur Tagesordnun
keinen feindlichen Schritt gegen die Resolution. Das Ergebniß 281 gegen 30 zeigte 251 Stimmen Majorität zu Ungunsten des Fawettschen Vorschlages.
— Die Inthronisation des neuen Bischofs von London, Dr. Jackson (früher Bischof von Lincoln) hat gestern in der St. Pauls Kathedrale stattgefunden.
— Einem neuerdings veröffentlichten Parlamentsausweise zufolge wurden während der letzten 10 Jahre 358 Bills bezüg⸗ lich Irlands im Unterhause eingebracht, von denen 186 schließ⸗ lich Gesetzeskraft erlangten; die Jahl der eingebrachten schottischen Bills beläuft sich auf 181, von denen 109 die Königliche Ge⸗ wehesgas, ebeütecb.
Frankreich. Paris, 10. April. In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 8. April wurde die Spezialdebatte über die Nachtragskredite zu den Budgets von 1868 und 1869 beendigt. Beide Gesetze wurden angenommen. Es begann die Diskussion des außerordentlichen Buͤdgets für 1870. Der De⸗ putirte Baron Janzé hatte einen vollständigen Gegenentwurf aufgestellt und empfahl denselben. Der gesetzgebende Körper lehnte jedoch die Inbetrachtnahme ab.
Ign der Sitzung vom 9. April gab das Budget des Mi⸗ nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten dem Deputirten Jules Favre Anlaß, die Regierung zu interpelliren in Bezug auf die Verhandlungen, welche mit Tunis schweben über die französischen Gläubigern vorenthaltenen Zinsen. Ferner über die Beziehungen zu Deutschland. Der Redner fand, daß bei der anscheinend friedlichen Beschaffenheit dieser Beziehungen Frankreich die Initiative einer Entwaffnung ergreifen könne. Ferner wünschte er den baldigen Abzug der französischen Besatzung aus Rom. Die Antwort des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten erfolgte am 10. April und liegt bis jetzt nur telegraphisch vor.
— (W. T. B.) Im gesetzgebenden Körper sagte Marquis Lavalette in Erwiederung der gestrigen Interpellation Jules Favre’s: Bezüglich Deutschlands ha⸗ ben wir keiner speziellen Unterhandlung mit demselben zu folgen gehabt. Dies kennzeichnet unsern aufrichtigen Wunsch, die guten Beziehungen aufrecht zu erhalten, indem wir jede Einmischung in die rein deutschen Angelegen⸗ scten vermeiden. Veränderungen, wie die in Deutschland vor ich gegangenen, schaffen, bevor eine vollständige Beruhigung eintritt, widersprechende Bestrebungen, Reibungen und Verdrieß⸗ lichkeiten. Die Zeit allein kann hier das, was die Zeit gethan hat, wieder gut machen. Es ist dies für uns ein Beweggrund, jede Einmischung in Fragen zu vermeiden, die uns nicht, direkt interessiren. Nur berechtigte Motive könnten uns veranlassen, unsere Zurückhaltung gegenüber Deutschland auf⸗ zugeben. Solche sind nicht vorauszusehen. Der Norddeutsche Bund ist damit beschäftigt, seine Organisation zu vollenden Die Staaten des Südens schließen sich der Bewegung in den⸗ jenigen Grenzen an, welche das Gefühl ihrer Autonomie ihnen vorzeichnet. Wir haben nicht in eine Bewegung einzugreifen,
enen Konkurrenzprüfung verliehen werden soll⸗
welche wir nicht geschaffen haben, und werden es nicht thun,
Inhalts, daß Diplomatie auf
egierung erhob sich der Schatzkanzler mit der daß gegen das Prinzip der Resolution nichts ein⸗