Mit Inbegriff von 15,000 Peabodyj e
g V hgewehren waren End Dzemher im Ganzen 126,993 Die ordent⸗ dem zweiten Alinea hinzuzufügen: llichen Ausgaben endlich betrugen im Jahre 1868 2,300,000 Fr., bei Lootsen für das im Zeugni angeführte . sser. v. 2nevehenstche ven Ig. vb Militärbudget Schluß des Blattes). zelnen Kantone nicht mit einbegriffen A ih
Belgien. Brüssel, 12. April. Am Sonnabend w alle Truppen der Garnison 2,2 die Gendarmen in den Ka⸗ sernen konsignirt, jedoch rückte nur ein Detachement Gendarmen 8% Seraing ab. Dort herrschte am 10. Abends großer Tu⸗ F t. Bei dem Kampf am 9. Abends sind von 30 Gendarmen 88 Steinwürfe verwundet worden. Oberst van Laethen ist 88 verwundet worden, ein Haus wurde gestürmt, mehrere der
ufständischen sind durch den Angriff der Kavallerie verwundet
1““ 8
Des Abg. Richter: höheren Behörde, zu sagen: zuständigen Behörde;
15 * 8 1 “ “ 111““ . 8 mit dem Etat für 1869, so ziehe ich in diese Vergleichung auch zugleich den von Ihnen bereits genehmigten Nachtragsetat für
1899 hinein, in welchem sich bereits zwei neue Institute vor⸗ 9) finden, die in dem, im vorigen Jahre genehmigten Etat für 1869 nicht vorkamen, nämlich der Rechnungshof des Nord⸗
deutschen Bundes und die Normal⸗Eichungskommission des Norddeutschen Bundes. Diese beiden Institute, welche in dem — Nach den vorliegenden Zeitungsberichten ist am 11. d. M.
befür⸗ Ihnen jetzt vorliegenden Etat pro 1870 wieder erscheinen, sehe die Sekundizfeier des Papstes (Feier der 50 jährigen Funk⸗ Niich nicht mehr als Abweichungen von dem Etat für 1869 an. tion als Priester) in allen größeren katholischen Städten Preu⸗ 8 Unter diesen Umständen kann ich mich darauf beschränken, ßens und Deutschlands festlich begangen woreen.
zwei Unterschiede des hier vorliegenden von dem vorjährigen Lübben, 11. April. Die Stände des M — 8
Etat hervorzuheben, einen großen materiellen Unterschied und , 1 einen formellen Untersched. Der materielle liegt darin, daß Z — 88 v bis in dem Etat für 1870 das Ministerium der auswärtigen An Versammlung besonders wichtige Frage betraf die Wülür be
1 ““ “
ahlprüfungen in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Fagpe gen ür die Geschäftsordnung, bekreffend das Schreiben des Bundeskanzlers vom 7. April 1869 wegen Erthei⸗ lung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung der in einem Plakate des sozial⸗demokratischen Komites zu Düsseldorf enthaltenen Beleidigung des Reichstags des Norddeutschen Bundes. “ Der Berichterstatter Abg. v. Seydewitz (Bitterfeld)
wortete den Antrag der Kommission: Die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung zu versagen.
Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei und ging darauf zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung über: Fortsetzung der Berathung der Gewerbe⸗Ordnung. Nachdem noch die Abgg. von Hennig, Dr. von Mühler, Löwe, von Dörn⸗
berg zu §. 29 gesprochen, wurde Alinea 1 der Vorlage abge⸗ lehnt und statt seiner der folgende Antrag der Abgg. Runge u. Gen. angenommen:
Einer Approbation, welche auf Grund eines Nachweises der Be⸗ fähigung ertheilt wird, bedürfen Apotheker und diejenigen Personen, welche sich als Aerzte (Wundärzte, Augenärzte, Geburtshelfer, Zahn⸗ a&rzte und Thierärzte) oder mit gleichbedeutenden T teln bezeichnen oder von Seiten des Staates oder einer Gemeinde als solche anerkannt oder mit amtlichen Funktionen betraut werden sollen.
8 Außerdem wurde zu Alinea 1 der folgende, vom Abg. von Dörnberg beantragte Zusatz angenommen:
Es darf die Approbation jedoch von der vorherigen akademischen Doktorpromotion nicht abhängig gemacht werden.
Alinea 2:
Der Bundesrath bezeichnet, mit Rücksicht auf das vorhandene Bedürfniß, in verschiedenen Theilen des Bundesgebietes die Behörden, welche faß das ganze Bundesgebiet gültige Approbationen zu ertheilen befugt sind, und erläßt die Vorschriften über den Nachweis der Be⸗ fähigung.
wurde mit dem vom Abg. Löwe beantragten Zusatze an⸗
genommen: * und veröffentlicht die Namen der Approbirten in den offiziellen
Blättern.
Alinea 3: . ““
Personen, welche eine solche Approbation erlangt haben, sind in⸗ nerhalb des Bundesgebietes in der Wahl des Ortes, wo sie ihr Ge⸗ werbe betreiben wollen, vorbehaltlich der Bestimmungen über die Er⸗ richtung und Verlegung von Apotheken (§. 6), nicht beschränkt.
nahm das Haus unverändert an.
In Alinea 4 wurde nach einem Antrage des Abg. Runge die Befugniß der Landesbehörden, für die bezüglichen Landes⸗ gebiete gültige Approbationen zu ertheilen, gestrichen und der folgende Antrag des Abg. Lasker angenommen:
8 Dem Bundesrathe bleibt vorbehalten, zu bestimmen, unter
welchen Voraussetzungen Personen wegen wissenschaftlich erprobter Leistungen von der vorgeschriebenen Prüfung ausnahmsweise zu ent⸗ binden sind.
Dem Alinea 5: 1 “ Personen, welche vor Verkündung dieses Gesetzes in einem Bun⸗
desstaate die Berechtigung zum Gewerbebetrieb als Aerzte, Wundärzte, Augenärzte, Zahnärzte oder Geburtshelfer bereits erlangt haben, gel⸗ ten als für das ganze Bundesgebiet approbirt.
trat das Haus mit dem Zusatze: Apotheker oder Thierärzte, bei. Darauf wurde mit diesen Abänderungen der ganze Pa⸗ ragraph 29 angenommen.
Schluß der Sitzung 4 ¼1 Uhr. .
— Die heutige (18.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ½ Uhr durch den
Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten
zum Bundesrathe waren anwesend: der Präsident des Bundes⸗ kanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der General⸗ Post⸗Direktor von Philipsborn.
Der erste Gegenstand der Hnxeevecsech ra Erste Be⸗ rathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes und des Etats für
das Jahr 1870, und in Verbindung damit: a) über die Stati⸗ — stik der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, b) über den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordent⸗ lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und die Herstellung der Küstenvertheidigung. ““
Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück leitete die Diskussion durch die folgende Rede ein:
Meine Herren! Ich glaube mich zur Einleitung der Be⸗ rathung über den Bundeshaushalts⸗Etat für das Jahr 1870 auf wenige Worte beschränken zu können. Ich glaube nicht, daß es
meine Aufgabe ist, und daß es dem Hause erwünscht sein würde, hier von mir eine Rekapitulation der Zahlen zu ver⸗ nehmen, welche in den Erläuterungen zum Bundeshaushalts⸗ Etat Ihnen gedruckt vorliegen; ich glaube mich darauf beschrän⸗ en zu dürfen, für jetzt auf die wesentlichen Unterschiede auf⸗ merksam zu machen, welche der Ihnen jetzt vorliegende Etat egen den Etat für 1869 aufweist. Wenn ich ihn vergleiche
setzung der Berathung der Gewerbe⸗Ordnung.
gelegenheiten mit sämmtlichen Bundesgesandtschaften auf dem Etat des Norddeutschen Bundes erscheint. Die Frage, die durch diesen von den verbündeten Regierungen Ihnen gemachten Vor⸗ schlag zur Lösung gebracht werden soll, hat in der vorjährigen Sitzung bereits den Reichstag beschäftigt. Es ist in der vor⸗ jährigen Sitzung mit großer Majorität ein Antrag angenom⸗ men worden, welcher darauf gerichtet war, daß der Etat für das auswärtige Ministerium auf den Bundeshaushalts⸗Etat übernommen werden möge. Die damals geführten Diskussio⸗ nen überheben mich, wie ich glaube, einer eingehenden Motivi⸗ rung der jetzt pach dieser Seite hin vorgeschlagenen Aenderung.
Eine zweite, nicht unwesentliche Aenderung, indessen nur formeller Natur, hat der Etat der Bundes⸗Militärverwaltung dadurch erhalten, daß in ihm die Vertheilung der Gesammt⸗ ausgabe ersichtlich gemacht ist, welche auf die verschiedenen Kontingente stattfindet. Ich bezeichne diese Abweichung aus⸗ drücklich und absichtlich nur als eine formelle; sie hat nicht etwa die Bedeutung und kann nicht die Bedeu⸗ tung haben, die Einheit des Bundesheeres in Frage 8 stellen, sie soll nur den verbündeten Regierungen, wie dem Reichstage, ein klareres Bild davon gewähren, wie sich die Gesammtaus⸗ gabe für das Bundesheer auf die Verwaltung der einzelnen Kontingente vertheilt.
Diese beiden Aenderungen habe ich als die wesentlichen des jetzt vorliegenden gegen den Etat für 1869 zu bezeichnen. Auf weitere Einzelheiten jetzt hier einzugehen, halte ich noch nicht für an der Zeit.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Twesten, Frei⸗ herr von Hoverbeck, Lasker, Miquél, Wigard, Oehmichen. Der
räsident des Bundeskanzler⸗Amtes nahm nach dem Abg. Lasker das Wort.
Die von dem Abg. Freiherrn von Hoverbeck gestellten An⸗ träge, betreffend die Verweisung des Etats an eine Kommission, resp. die Ernennung von Kommissarien durch den Präsidenten, wurden abgelehnt.
Es folgt also die zweite Berathung im Plenum.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Fort⸗ b §. 30 lautet:
Unternehmer von Privat⸗Kranken⸗, Privat⸗Entbindungs⸗ und Privat⸗Irren⸗Anstalten bedürfen einer Konzession der höheren Ver⸗ waltungsbehörde, welche ertheilt wird, nachdem die letztere sich von der Zuperlässigkeit des Nachsuchenden in Beziehung auf den beabsich⸗ tigten Gewerbebetrieb überzeugt hat.
Hebammen und Heilgehülfen bedürfen eines Prüfungszeugnisses der nach den ““ dn zuständigen Behörde.
Ob Thierärzte ebenfalls eines Prüfungszeugnisses bedürfen, bleibt der Bestimmung der Landesgesetze vorbehalten. 1
Das Haus nahm diesen Paragraphen mit den folgenden Anträgen der Abgg. Runge und Genossen an:
a) im Absatz 1 statt der Worte »nachdem die letztere« bis über⸗ zeugt hat« zu setzen: »wenn nicht Gründe vorliegen, welche die Un⸗ zuverlässigkeit des Nachsuchenden in Beziehung auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb darthun«; b) im Absatz 2 die Worte »und Heil⸗ gehülfen« zu streichen; c) den Absatz 3 zu streichen. “
Seeschiffer und Seesteuerleute müssen sich über den Besitz der er⸗ forderlichen Kenntnisse durch ein Befähigungszeugniß der höheren Ver⸗ waltungsbehörde ausweisen.
Der Bundesrath erläßt die Vorschriften über den Nachweis der Befähigung. Die auf Grund dieses Nachweises ertheilten Zeugnisse gelten für das ganze Bundesgebiet. 1
So weit in Betreff der Schiffer und Lootsen auf Strömen in Folge von Staatsverträgen besondere Anordnungen getroffen sind, be⸗ hält es dabei sein Bewenden.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Miquél, Meier (Bremen), Müller (Stettin), Harkort, Richter, Grumbrecht, Lesse, v. Henntg. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes nahm nach den Abgg. Miquél und Grumbrecht das Wort.
Das Haus nahm den Paragraphen mit folgenden An⸗ trägen an:
1) der Abgg. Runge und Genossen:
Im Absatz 1 Zeile 1 das Wort »und« zu streichen und dem Worte »Seesteuerleute« hinzuzufügen: »und Lootsen-.
22 8.
hinter
Vorsitzenden, nachdem der Graf zu Lynar, Standesherr zu Lübbe⸗ nau, mit dem Beginn des Jahres 1869 diese seit 26 Jahren bekleidete Stelle niedergelegt hatte. Die Versammlung erwählte zu ihrem Vorsitzenden den Rittergutsbesitzer, Wirkl. Geheimen Rath Frhrn. von Manteuffel II., und zu dessen Stellver⸗ treter den Rittergutsbesitzer Grafen von Kleist auf Tzscherno⸗ 81 . die Gewählten ist die Allerhöchste Bestätigung nach⸗
„Stralsund, 11. April. Gestern Vormittag wurde der Präsident der Königlichen Regierung hierselbst, Iöe. Graf von Behr⸗Negendank, durch den Ober⸗Präsidenten Freiherrn von Münchhausen in sein neues Amt eingeführt.
Mecklenburg (Fürstenthum Ratzeburg). Schönberg, 8. April. Der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzische Staats⸗ Minister Freiherr von Hammerstein war vom Freitag den 2. bis Mittwoch den 7. d. M. hier anwesend. Derselbe konferirte in diesen Tagen mit Hauswirthen des Fürstenthums, wie auch mit dem Magistrat und einigen Bürgern der Stadt über die Grundzüge einer dem Fürstenthum Ratzeburg zu gebenden Verfassung.
Sachsen. Leipzig, 12. April. Die Großfürstin Alexandra und der Großfürst Wjatscheslaw 21” Rün land sind gestern Nachmittag von Altenburg hier eingetroffen und haben die im Königlichen Palais bereit gehaltenen Zim⸗ mer Hhher re. eimar, 12. April. (Weim. Ztg.) Der Großherzo ist heute Nachmittag nach Leipzig gereist, um daselbst — Großfürstin Constantin von Rußland zusammenzu⸗ Uee. und wird nach der Rückkunft von dort die Wartburg
Die Großherzogin hat vergangene Nacht mit den “ eine Reise nach dem südlichen Frankreich an⸗ getreten.
Reuß. Gera, 10. April. In der zweiten Sitzung des
worden, darunter 3 tödtlich. Die Arbeiter hatten die Um Lassungsmauer des Cockerillschen Etablissements bengeen teine zum Werfen zu verschaffen. Mit Einbruch der Dunkel⸗ heit wurden alle Häuser geschlossen. Die Straßen lagen vol Trümmer von Steinen. Laternen und Scheiben waren zer schlagen. Am 12. Vormittags herrschte in Seraing Ruhe.
Frankreich. Paris, 11. April. Durch ein Kaiserliches Dekret vom 10. April wird der Deputdene ühn 4 V8. zum Vize⸗Präsidenten des gesetzgebenden Körpers er
Aus den Reden in der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 10. April, deren wichtigste Stellen telegraphisch mitgetsear sind, ist nur ein Punkt nachzutragen. Thiers nämlich ergriff, wie er mehrmals betonte, deshalb das Wort, um gegen die Aeußerung des Mi⸗ nisters der auswärtigen Angelegenheiten zu protestiren, Frank⸗ reich habe den heutigen Zustand Deutschlands nicht hervorge⸗ rufen. Thiers behauptete zur Begründung dieses Protestes, er selbst habe seiner Zeit die Mittel angegeben, den Krieg von 1866 und seine Folgen zu verhindern. Er dachte da⸗ bei an seine Rede vom Mai 1866, worin er verlangte, Frankreich solle Italien von der preußischen Allianz zurück⸗ halten. Im Uebrigen sprach er sich für eine konsequent friedliche Haltung Frankreichs gegenüber Deutschland aus. Auf diese Weise werde der Geist des Föderalismus in Deutschland erstarken, der allein die großen Uebel heilen könne, welche seit zwei Jahren auf Europa und insbesondere auf Frankreich gelastet hätten. — 12. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde die Budgetdebatte fort⸗ gesetzt. Der Kriegs⸗Minister betonte in Bekämpfung eines von Picard gestellten Antrages die Nothwendigkeit, die großen Militärkommandos bestehen zu lassen. Das Budget des Kriegs⸗Ministeriums sei ein ganz normales. Es sei durchaus unnöthig, sich durch die Besorgnisse eines baldigen Kriegs⸗
Landtags fand u. A. eine Regierungsvorlage, die Alters⸗ grenze für die Zulässigkeit der Ableistung von dienstlichen Eiden betreffend, die Genehmigung des Landtags. Nach derselben be⸗ ginnt die Eidesmündigkeit anstatt wie bisher vom achtzehnten, bereits vom sechszehnten Lebensjahre an. Ferner erhielt die verfassungsmäßige Zustimmung: ein Gesetzentwurf über die gegenseitge Verwendung von Beamteten der zum Bezirk des gemeinschaftlichen Appellationsgerichts zu Eisenach gehörigen Staaten in Strafsachen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 12. April. Wie die »Wehrztg.« meldet, hat der Kaiser den vom ungarischen Lan⸗ desvertheidigungs⸗Ministerium vorgelegten Plan der successiven rationellen Errichtung der Landwehr am 31. v. Mts. ge⸗ nehmigt; demzufolge wird bis 1. Oktober l. J. die gesammte
ungarische Landwehr mit vollständigen und gleichförmig ausgebildeten Kadres versehen und zur Aufnahme der ganzen kriegsmäßigen Ergänzung vorbereitet sein.
— (W. T. B.) Die italienische Mission wurde heute vom Kaiser enhbscesßen und zur Kaiserlichen Tafel geladen.
Pesth, 11. April. Die bevorstehende Session des Reichs⸗ tags wird zwei Monate dauern und der Zusammentrit der Delegationen demnach erst im Juli erfolgen. — Die Deakpartei hat im Reichstage eine Majorität von 75 resp., wenn man die Kroaten mitrechnet, von 100 Stimmen.
Schweiz. Bern, 12. April. Der Bundesrath ertheilte heute dem Oberst Hammer Vollmacht zur Unterzeichnung des deutsch⸗schweizerischen Handelsvertrags.
„— Das eidgenössische Militär⸗Departement hat den Bericht über seine Geschäftsführung im Jahre 1868 veröffentlicht. Laut demselben betrug die schweizerische Armee am 31. Dezember v. J. im Ganzen 200,020 Mann, von denen 85,138 Mann auf den Auszug, 50,559 auf die Reserve und 64,323 auf die Landwehr kommen. Nach den eäe vertheilen sie sich, wie folgt: 2044 Genie, 868 Pontonniere, 451 Guiden, 4070 Dra⸗ goner, 14,116 Scharfschützen und 160,336 Mann Infanterie.
Ausbruches zu beunruhigen, da ja der ganze zweite Theil des Kontingents nach Hause beurlaubt sei. galebrigens gestceie es die militärische Organisation, in 8 Tagen von dem Friedens⸗ auf den Kriegsfuß überzugehen, ohne große Kontingente ein⸗ ziehen zu müssen.
— Der Kaiser hat heute an den Staats⸗Minister Rouher ein Schreiben gerichtet, in welchem er sich über die Feier des am 15. August d. J. bevorstehenden hun⸗ dertjährigen Geburtstages des Kaisers Napoleon 1. ausspricht. Es heißt in dem Schreiben: Die beste Art und Weise, dieses nationale Jubelfest zu begehen, dürfte darin bestehen, den alten Kampfgenossen des Kaisers ein besseres Auskommen zu gewähren. Es soll deshalb die Konsignationskasse angewiesen werden, die lebenslänglichen Pensionen der alten Soldaten zu erhöhen. Die von der Kasse hierdurch gewährten Vorschüsse sollen aus einem durch die Kammern auf mehrere Jahre gewährten Kredit gedeckt werden, so daß das diesjährige Budget durch diese Maßregel nicht weiter berührt wird. Vom 15. August an soll jeder ehemalige Soldat der Republik oder des Kaiserreichs eine jährliche Pension von 250 Fres. erhalten. Der Kaiser spricht die Hoffnung aus, daß die Kammer diesen Vorschlag mit patriotischem Sinn aufnehmen werde. Es heißt dann weiter: In einer Zeit, wo man über den fortschreitenden Skeptizismus so viel klagt, ist es durchaus zweckmäßig, patriotische Hingebung zu belohnen und dieselbe der jüngeren Generation in's Gedächtniß zurückzurufen. Durch das Auf frischen der großen historischen Erinnerungen belebt man de Glauben an die Zukunft des Landes; die Huldigung, die man dem Gedächtniß großer Männer erweist, ist eine Anerkennun der großen Offenbarungen des göttlichen Willens.
— Wie die »France« meldet, hat der bel ische Minister Präsident Froͤre⸗Orban heute dem Handels⸗Minister Gressier die angekündigte Denkschrift überreicht.
— Nach Berichten aus Nimes sind Ihre Königlichen Fobeiten der Prinz und die Prinzessin Karl von
reußen, von Monaco kommend, gestern dort eingetroffen.