D Providentia, 1 Frankfurter Versicherungsgesellschaft. 6 Zwoͤlfte ordentliche Generalversammlung.
In Gemäßheit des §. 43 der Statuten werden die nach §. 44 stimmberechtigten Aktionäre der Providentia hierdurch auf
Dienstag, den 4. Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, zur zwoͤlften ordentlichen Generalversammlung
eingeladen. Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legi⸗ timationskarten, welche zugleich die Angabe des Versammlungslokales enthalten, werden vom 27. April bis 2. Mai l. J. im Lokale der Gesellschaft ausgegeben, und zwar an Namensaktionäre gegen Ein⸗ beichanf eines Zifernverzeichnisses der auf ihre Namen in den Kegistern der Gesellschaft eingetragenen Aktien, an die Besitzer von Inhaberaktien gegen Vorlage derselben mit Ziffernverzeichniß. Bevollmächtigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben. Je fuüͤnf Aktien geben eine Stimme. Niemand kann mehr als 20 Stimmen für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Ab⸗ wesende Aktionäre können sich nur durch Aktionäre vertreten lassen Tage sordnung 85 dder zwölften ordentlichen Generalversammlung: 9 Erstattung des Geschäftsberichts. Neuwahlen für den Verwaltungsrath. Frankfurt a. M., den 10. April 1869.
Der Verwaltungsrath Ienn der »Providentia«, Frankfurter Versicherungsgesellschaft: Baron R. v. Erlanger, Vogtherr, Präsident. “ General⸗Direktor.
Die Herren Aktionäre der Preußischen Feuerversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin werden auf Grund des §. 21 des Eatuts zu der am 19. Mai c., 1 ½ Uhr Mittags, Wilhelmsstraße Nr. 62, im Konferenzsaale abzuhaltenden
1II. ordentlichen Generalversammlung hiermit eingeladen. Aunuf der Tagesordnung stehen: 1) Geschäftsbericht des Verwaltungsrathes und der Direktion. 2) Bericht der Revisionskommission über die Jahresrechnung uund Bilanz pro 1868 und Antrag auf Decharge. 3) Ausloosung und Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrathes (§. 26 des Statuts).
Die erforderlichen Eintrittskarten zum Versammlungslokal können vom 18. Mai c. ab in unserem Geschäftslokale, Wilhelmsstraße Nr. 62, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang genommen werden. Die Legitimationspapiere (§. 21 des Statuts) müssen aber spätestens zwei Tage vor der Versammlung der unterzeichneten Direktion über⸗ reicht werden.
Beerlin, den 10. April 1869.
Prreußische Feuerversicherungs⸗Aktiengesellschaft.
Die Direktion. 8
Die dritte ordentliche Generalversammlung des Central⸗Vieh⸗ versicherungs⸗Vereins zu Nordhausen wird am Montag, den 26. April d. J, Morgens 10 Uhr, im Lokale des landwirthschaft⸗ lichen. Vereins der goldenen Aue, bei Herrn Aug. Schneegaß, ab⸗
en.
Tagesordnung: 4) Vonlage F. Iegeerecsnung pro 18688"łWV—
1 eschlu er Abänderung der Statuten. MNpordhausen, den 59 März 1869. 8 “ Central⸗Viehversicherungs⸗Verein. “
8 J. Heinrich, Direktor.
Versicherungsgesellschaft in Frankfurt 87 Main.
Fünf und Zwanzigste (I1. außerordentliche) G versammlung.
Auf Grund der §§. 2, 37 und 45 der Statuten, sowie der Ar⸗ tikel 214 und 238 des deutschen Handelsgesetzbuches, 6.san der Ver⸗ waltungsrath, in Betracht des bevorstehenden Ablaufes der 25jährigen Dauer der Aktiengesellschaft des Deutschen Phönigx seit 1845, eine außerordentliche Generalversammlung, damit diese über die Fortsetzung der Gesellschaft auf weitere 25 Jahre, sowie über die dabei nothwendig oder wünschenswerth erscheinenden Abänderungen des Gesellschaftsvertrages (der Statuten) beschließe.
Die Statutenänderungen werden hauptsächlich folgende Gegen⸗
stände 2 8 1 . .2): die Zeitdauer der Aktiengesellschaft; 8 3) Versicherungsobjekte; esensschaßt⸗ 1“ 1 für die Bekanntmachungen;
1““
9
8 ⁄¼ 43 bE1“ 88 . 12 un : die Einziehung der bisherigen Inhaberaktien von Fl. 250 Lit. C., und deren Umtausch gegen Namenaktien
von Fl. 1000 Lit. A.; 3 pCt an Stelle der nach d Handelsgesetzbuche Artikel
— 8
(zu §. 31): Bestimmungen über das Rechtsverhältni d8. “ d g 1 chtsverhältniß der Sektion auch zu §. 31): Bestimmung über Tantièmebezüge des 2
tungsrathes; w an Verwal⸗ (zu §. 34): Vertretung der Gesellschaft durch den Direktor in Rechts streitigkeiten; (zu §. 37); Abkürzung der Frist der Einladung zu den General. versammlungen auf vierzehn Tage; (zu §§. 47 und 48): Abschluß der Jahresbilanz und Dividenden. vertheilung; (zu §. 49): die Reserven.
Außerdem fallen aus den Statuten mehrere Bestimmungen transitorischer Art weg, die im Jahre 1845 erforderlich gewesen und ist die Wortfassung mehrerer Paragraphen den vorgedachten materiellen Aenderungen anzupassen. Die anderweite Numerirung der Para⸗ graphen bleibt bis nach vollendeter Revision derselben vorbehalten und wird dem Verwaltungsrathe anheimzugeben sein.
Der Text der Abänderungsvorschläge wird (dem §. 45 der Sta⸗ tuten entsprechend) vollständig vom 15. April d. J. an, in dem hiesigen Bureau der Aktiengesellschaft, kleiner Hirschgraben 12/14, sowie in dem Bureau der Sektion zu Karlsruhe zur Einsichtnahme der Herren Aktionäre aufgelegt sein und bis zur Generalversammlung aufgelegt v. 2g überdies mit den Eintrittskarten zu Letzterer ihnen behändigt werden.
Die stimmberechtigten Aktionäre des Deutschen Phönix werden demgemäß hierdurch zu dieser außerordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen, welche Donnerstag, den 29. April 1869, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer der Aktiengesellschaft stattfinden soll, und werden zugleich ersucht, am 15. oder 16. April in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr sich über ihre statutenmäßige Quali⸗ fikation entweder dahier auf dem Bureau der Gesellschaft oder in Karlsruhe auf dem Bureau der Sektion zu legitimiren, wogegen ihnen die erforderlichen Einlaßkarten verabfolgt werden. 3
Diese “ ist zu bewirken:
von den Namenaktionären durch Angabe der Nummern der auf ihren Namen in die Register der Gesellschaft eingetragenen Aktien; von den Bevollmächtigten außerdem durch Einreichung ihrer Vollmachten; von den Inhabern der Aktien au porteur durch Vorzeigung dieser Aktien mit einem Nummernverzeichnisse in doppelter Ausfertigung.
Frankfurt a. Main, den 29. März 1869.
1 Der Verwaltungsrath.
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2
3 1869. bis ult.
Betriebs⸗Einnahmen pro Monat Mär Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.
8 ür Extra- Summa Personen. Güter.
b 8 ordinair. März.
1868 im März Thlr. Thlr. e Thlr. Thlr. (definitiv) 14,843 43,568 4,047 62,458 171,313
1869 im März 8 1. (provisorisch) 16,200 45,819 5,849 67,868 184,876
mithin 1869 mehr 1,357 mehr 2,251 mehr 1802 mehr 5,710
Saarbrücken, den 11. April 1869.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
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—
Berlin⸗Hamburger Eise 11““ „Miit dem 15. d. Mts. tritt auf unserer Eisenbahn ein neuer Fahr⸗ plan in Kraft, nach welchem wir außer den bisherigen Personen⸗ und Courierzügen in beiden Richtungen Tages⸗Schnellzüge mit er⸗ höhten Fahrpreisen für die I., II. und III. Wagenklasse einlegen werden. Dieselben werden abgefertigt, wie folgt: “
Abfahrt von Berlin 2 Uhr 15 Min. Nachmittags. Ankunft in Hamburg 8 » 30 „ Abends. Abfahrt von Hamburg 2 » 50 „» Nachmittags. 6“ u.“ 5 dee- A 9 2 35 » Abends. Auch wird der an die Züge der Königlich hannoverschen Bahr anschließende Eilzug von Lauenburg nach Bähe ven abgehen und um 9 Uhr 20 Minuten in Hamburg ein⸗ Alle sonstigen nur geringfügigen Abänderungen sind in den au in. tes1886 auegehaͤn 6 ju reeh nenchg auch 9. eld⸗Tarife für die neuen nellzüge zur Ei sliegen. Berlin und Hamburg, den 9. April 1809. Cer Fesets 8eegen
Die Direktion.
1988 EE11A“ 8
ir machen darauf aufmerksam, d .
Sodener Zweigbahn “ Hoechst mit dem 17. d. Mts. 8
nach dem Fahrtenplan vom 15 Oktober v. J. wieder eröffnet wird.
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§. 16): Vorausdividende bis zu . b 17 unzulässigen Zinsen von be⸗ stimmter Höhe; 8 2
Frankfurt, 10. April 1869. 8 J. A. d. V.⸗R.: Der Direktor. 8
8
Ueberfahrt erfolgt in 8 Stunden.
Stralsund: Montag und Freitag
“
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 8 für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer 3
Druckzeile 2 ½ Sgr.
“ v11“ post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an für Berlin die Expedition des ig! 8 Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 1a, Eckhe der Wilhelmsstraße.
e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Denn Regierungs⸗Rath Scheffer zu Cassel, dem Kreis⸗ gerichts⸗Rath Sauppe zu Zeitz, dem evangelischen Pfarrer Droste zu Schwanenberg, im Kreise Erkelenz, und dem emeri⸗ tirten Stadtschullehrer Kranz zu Hersfeld den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts⸗Direktor Krets ch⸗ mer zu Waldenburg in Schlesien den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär Friese zu Berlin und dem Fabrik⸗Kaufmann Gerresheim zu Solingen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Professor Dr. Gruppe an der Universität zu Berlin den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; sowie dem Gefreiten Becker im 2. Garde⸗ Regiment zu Fuß und dem Jäger Gadomski im Garde⸗ Jägerbataillon die Rettungsmedaille am Bande; und
Dem Kreis⸗Physikus Sanitäts⸗Rath Dr. Forsbeck in Süchteln, Kreis Kempen, den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗
Rath zu verleihen.
*
Norddeutscher Bund.
1XAX““ Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Stralsund und
Malmoe. Die Fahrten finden bis
zum 14. Juni in beiden Richtungen zweimal wöchentlich, demnächst Necse9 ger P hegen ralezhatehn⸗ 1 1 8 nveheh ; r er Fahrplan folgender: 1 lich statt; vorerst ist Fahrp “ aa ende, welche mit dem Bahnzuge um Mitternacht in Stralsun mit dem Post⸗Omnibus nach dem Dampf⸗ schiff fahren und sofort an Bord gehen. Ankunft in Malmoe gegen Mittag zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehenden Eisenbahnzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe Dienstag und Sonnabend 10 ½ Uhr Vormittags, nach Ankunft des Postzuges, Ankunft in Stralsund Abends. Durch die Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Malmoe und Kopenhagen cour⸗ sirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reiseverbindung mit
boten. Dänemark ge Stralsund und Malmoe: I. Platz
Personengeld zwischen 1 latz 1½ Thlr.; für Tour⸗ 4½ Thlr., II. Platz 3 Thlr., Vordeckplatz vre.; n. Toung
und Retourbillets, 14 Tage gültig, I. Platz 7½ 5 Thlr. Für Reisegesellschaften Ermäßigung des Personen⸗ geldes. In Berlin (Stettiner Bahnhof) direkte Einschreibung
bis Malmoe.
Berlin, den 15. April 1869. 8 . Seneral⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
Ge betreffend die Erweiterung der Verwendungs wecke der dkbsecel aus dem vormals kurhessischen Staals schaße. Vom 25. März 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,
. . . 2 58 8 †* J S verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
8 8 folgt Die Einnahmen des kommunalständischen Verbandes des
irks C 1 1 öri hessischen Regierungsbezirks Cassel aus dem ihm gehörigen vormals kurh sische Staatsschaße sind außer den in Unserem Erlasse vom 16. September 1867 aufgeführten Zwecken für folgende fernere Zwecke zu LE“ 1) Bestreitung der Kosten des Kommunallandtages und 8. 88 mm⸗ nalständischen Verwaltung, einschließlich der im Jahre 1 8P.. senen derartigen Kosten; 2) Unterstützung der milden Stif encGene Armen⸗, Wohlthätigkeits⸗ und Rettungsanstalten, Vermehrung der
1““
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
ordentliche Lehrer
Krankenhäuser; 3) Uebernahme eines Theiles der bisher vom Staate geleisteten Unterstützungen für Zwecke der Armenpflege im jährlichen Betrage von Summa 11,000 Thalern; die weitere Auseinan⸗ dersetzung hierüber bleibt der Vereinbarung zwischen ständischen und Staatsbehörden vorbehalten; 4) Gründung eines Taub⸗ stummen⸗Instituts, oder Uebernahme und Unterhaltung des zu Homberg bestehenden sammt den hierfür benutzten Räum⸗ lichkeiten; 5) Bestreitung der Kosten des Unterhalts elternloser unver⸗ mögender Kinder, soweit die Verpflichtung hierzu nach dem Aus⸗ schreiben des vormaligen kurhessischen Staats⸗Ministeriums vom 15ten Oktober 1822 (Kurhessische Gesetz⸗Samml. S. 45) dem Staate ob⸗ liegt; 6) Bildung eines Fonds für Zuschüsse zu Landesmeliorationen. Die nach Nr. 2 zu leistenden Ausgaben gehen vom 1. Januar 1869 und die nach Nr. 3 bis 6 zu leistenden vom 1. Januar 1870 ab
auf den kommunalständischen Verband über.
§. 2. Verwendungen der Einnahmen aus dem vormals kurhessi⸗ schen Staatsschatze zu anderen als den vorstehend bezeichneten und den in Unserem Erlaßse vom 16. September 1867 eeceten Zwecken können von dem Kommunallandtage mit Unserer Genehmi
werden. Fung beschlesen erg, Einnahmen aus dem vormals kurhessischen
.3. Soweit die 1— Stachsschaße nicht ausreichen, sind die Kosten der in Unserem Erlasse
vom 16. September 1867 und im §. 1 Nr. 1 bis 5 des gegenwärti⸗ gen Gesetzes en Einrichtungen und Anlagen von dem kom⸗ munalständischen Verbande des Regierungsbezirks Cassel nach Maß⸗ gabe der . vom 20. SdRee be Cheteesta c munalständische Verfassung im Regierungsbezirke Cassel, b; Aandisch unter sngee Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 25. März 1869.
C. s.) Wilhelm.
h . önhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon E“ a teheben.
“ Leonhardt.
8 Der Landgerichts⸗Referendarius von C oellen in Aachen ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin ist de 8 1 8 Robert Martiny zum Oberlehrer beför⸗
8
dert worden.
Erlaß vom 15. Februar 1869 — betreffend Leitung des
Schulwesens in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.
Mittels des in beglaubter Abschrift beiliegenden Aller⸗ höchsten Erlasses vom 23. v. M. haben des Königs Majestät mich zu ermächtigen geruht, die Leitung des gesammten Schul wesens in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont vom 1. April d. J. ab dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiun zu übertragen.
Demgemäß veranlasse ich ten Zeitpunkt ab dieser Verwaltung zu unterziehen und wegen Uebernahme der Geschäfte mit dem Landes⸗Direktor von Flott well zu Arolsen in Verbindung zu treten.
Berlin, den 15. Februar 1869. Der Minister der geistlichen ꝛc. von Mühler.
An das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu Cassel.
Dasselbe, Sich von dem genann⸗
8
Angelegenheiten.