bis die Abänderung der Polizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Verzeichniß in den Gastzimmern angeschlagen ist. §. 77. Die Ortspolizei⸗Behörde ist befugt, für Lohnbediente und andere Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Wirthshausern sbre Dienste anbieten (§. 34 unter 2) sowie für die Benutzung von Wagen, Pferden, Sänften, Gondeln und anderen Transportmitteln, welche oöͤffentlich zum Gebrauch aufgestellt sind, en festzusetzen. 4 1 i. §. 888 — konnen für Schornsteinfeger, wenn ihnen Bezirke aus⸗ chließlich zugewiesen sind, von der Ortspolizei⸗Behörde, oder, wenn der zugewiesene Bezirk mehr als eine Ortschaft umfaßt, von der unteren Verwaltungsbehörde Tagxen aufgestellt werden. §. 79. Hinsichtlich der Taxen für die in dem §. 34 unter 3 bezeichneten Personen wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert. Die nach §. 34 unter 3 und §. 35 zuständigen Behörden sind befugt, für diese H auch da Taxen einzuführen, wo dergleichen bisher nicht bestanden. b §. 80. Taxen für 8 ööe“ und Apotheker koͤnnen von den Centralbehoͤrden festgesetzt werden. . Die Debatte war meist kurz. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück sprach zu den §§. 67, 69, 70, 76, 77, 80. Das Haus nahm die 88. 67 — 80 mit folgenden Anträgen der Abgg. Miquél und Runge an: . Irn §. 67 Abfgg. Jeg. »Verwaltungsbehörde ist⸗ einzuschieben: »auf Antrag der Gemeindebehörde«; 2) im §. 68 Absatz 2 statt: »Ge⸗ tränken und zubereiteten Speisen« zu setzen: Fistigen Getränken⸗, 3) im §. 69 am Schluß hinzuzufügen: »Ein Unterschied zwischen Ein⸗ heimischen und Fremden bezüglich der Zahlung der Abgaben darf nicht stattfinden«; 4) im F 70 statt»Ortspolizei⸗Behörde« zu setzen: „Gemeinde, behörde; 5) im §. 71 Absatz 2 statt: „nach Vernehmung« zu setzen: »mit Zustimmung«; 6) im §. 76 Satz 2: a) statt y-mit jedem Monat⸗ u setzen: »jederzeite; b) am Schluß nach »angeschlagen ist⸗ hinzuzufügen: »Auf Beschwerden Reisender wegen Ueberschrei⸗ tung der verzeichneten Preise steht der Ortspolizei⸗Behörde eine vorläufige Fnrscheidung vorbehaltlich des Rechtsweges zu⸗; 7) im §. 77 hinter »Ortspolizei⸗Behörde« einzuschieben: »in Ueberein⸗ stimmung mit der Gemeindebehörde«; 8) im 78 statt »Ortspolizei⸗ Behörde« zu setzen: »Gemeindebehörde«; 9) im §. 79 Satz 1 die Worte: »unter 3 zu streichen und hinter »bezeichneten⸗ hinzuzufügen: vangestell⸗ ten«; 10) hinter §. 79 einen neuen Paragraphen in der Fassung aufzuneh⸗ men: Die in den §§. 74 bis 79 genannten Gewerbtreibenden sind berechtigt, die festgestellten Preise und Taxen zu ermäßigen. §. 80 folgendermaßen zu fassen: Die Taxen für die Apotheker können durch die Central⸗Behörden festgesetzt werden, Ermäßigungen derselben durch freie Vereinbarungen sind “ zulässig. Die Bezahlung der approbirten Aerzte u. s. w. (§. 27 Absatz 1) bleibt der Vereinbarung überlassen. Als Norm für streitige Fälle im Man⸗ el einer eeböeee jedoch für dieselben Taxen von den entralbehörden festgesetzt werden. Außerdem wurde zu §. 67 der folgende Antrag des Abg. von Patow angenommen: b 2gc Reichsreg wolle beschließen: §. 67 Nr. 2 zu fassen, wie folgt: 2) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land⸗ und Forstwirthschaft, dem Garten und Obstbau oder der Fischerei u. s. w. wie im Ent⸗ wurfe. S. 81 lautet: Alle zur Zeit gesetzlich bestehenden Korporationen von Gewerbe⸗ reibenden (Innungen, Zünfte) dauern fort. Ihre Statuten (Innungs⸗ artikel, Zunftartikel) bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch die Vor⸗ chriften dieses Gesetzes oder nach Maßgabe der Bestimmung im §. 92 abgeändert werden. Dieser Paragraph wurde ohne Debatte angenommen. §. 82 lautet: 8 Jedes Mitglied einer Innung kann nach Erfüllung seiner Ver pflichtungen ausscheiden und darf das Gewerbe nach dem Austritt fortsetzen. Das Wort nahmen die Abgg. Miquél und von Hoverbeck, wie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbruͤck. Das Haus trat dem §. 82 mit den beiden folgenden Anträgen bei: 1) des Akg. von Hoverbeck: 8 statt nach Erfüllung seiner, zu sagen: vorbehaltlich der 2) des Abg. Miquél: “ am Ende hinzuzufügen: Der Ausgeschiedene verliert alle An⸗ sprüche an das Zunftvermögen und die durch dasselbe ganz oder theil⸗ weise fundirten Nebenkassen, so weit die Statuten nicht ein Anderes besin ie 8 au e : v““ 1I“ 1. dem Eintritt in eine Innung und von der Mitgliedschaft iner Innung können diejenigen ausgeschlossen werden, 1) welche die bürgerliche Ehre verloren haben, 2) welchen die Ausübung der bürger⸗ lichen Ehrenrechte auf Zeit untersagt ist, 3) welche sich im Konkurs befinden, 4) welchen die Befugniß zum Gewerbebetriebe entzogen ist. Die Debatte über §. 86 wurde mit der über §. 83 verbun⸗ den. §. 86 lautet: 5 . Durch Beschluß der Innung kann die Mitgliedschaft denjenigen entzogen werden, welche sich durch einzelne Handlungen oder durch ihre Lebensweise in Mißachtung gebracht haben. 1— 8 Es sprachen hierzu die Abgg. Dr. Behr, Miquél, v. Wede⸗ neyer, Grumbrecht. Das Haus nahm beide Paragraphen mit den folgenden Anträgen der Abgg. Bähr und Grumbrecht an: 8 1) In §. 83 die Worte zu streichen: und von der Mitgliedschaft einer Innung. 2) Dem § 86 die folgende Fassung zu geben: Die
8
portdampfer⸗»Rhein« ist heute mit einem bedeutenden Quantum
8 I 1“ 15 Befugniß zum Gewerbebetriebe dauernd entzo einer zeitweisen Entziehung dieser Befugniß. schluß der Innung von Ausübung des Stimmrechts, rechte innerhalb der Innung dersenige ausgeschlossen werden, welcher in einem der in §. 83 unter 1, 2, 3 bezeichneten Verhältnissse sich be⸗
det. finde (Schluß des Blattes.)
— Nachdem über die Entwickelung der Kreisverwal⸗ tung und Kreisverfassung gegen den Schluß der letzten Landtagssession eingehende vertrauliche Berathungen mit Land⸗ tagsmitgliedern aus allen Parteien stattgefunden haben, unter⸗ liegt der betreffende Entwurf, nach der ⸗Prov.-Corr.«, auf Grund der Ergebnisse jener Besprechungen gegenwärtig einer Umarbeitung zur demnächstigen weiteren Berathung im Staats⸗Ministerium.
Im Zusammenhange mit der anderweitigen Regelung der Kreisverwaltung sind die Berathungen der Staatsregierung zugleich auf die Frage gerichtet, auf welchen Gebieten der Ver⸗ waltung und in welchem Umfange die bisherigen Geschäfte der Königlichen Behörden der Selbstverwaltung der Korpo⸗ rationen zu überweisen sein werden.
Gleichzeitig mit dem Entwurfe der Kreisverfassung beabsich. tigt die Staatsregierung die Reform der ländlichen Polizei⸗ verwaltung und eine neue gesetzliche Regelung der Land⸗ gemeinde⸗Verfassung durchzuführen; auch in dieser Be⸗ ziehung werden die Vorarbeiten allseitig gefördert.
Wie auf dem Gebiete der inneren Verwaltung, so wird auch in Bezug auf das Unterrichtswesen dem in der jüngsten Landtagssession von Neuem kundgegebenen Wunsche nach einer umfassenden Reform der Gesetzgebung entsprochen werden. Der Entwurf eines alle Theile des Unterrichtswesens umfassenden Unterrichtsgesetzes zur Ausführung des Artikels 26 der Verfassungsurkunde liegt bereits dem Staats⸗ Ministerium zur Berathung vor. 8
Es ist die Absicht, die in Rede stehenden Entwürfe nach erfolgter Feststellung im Staats⸗Ministerium und vor der dem⸗ nächstigen Berathung im Landtage gänglich zu machen.
uch kann durch Be.
3 11“ “ „
(Westpr. Z.)
Schiffs⸗Geschützpulver, welches vom Königlichen Artillerie⸗Depot zu Kiel der hiesigen Königlichen Werft überwiesen worden, von Kiel kommend, hier “ b 1
Mecklenburg. chwerin, 19. April. Die heute aus⸗ gegebene Nr. 30 des »Regierungsblattes für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin« enthält eine Landesherrliche Verord⸗ nung zur Ergaͤnzung des Gesetzes über die Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbücher in den Domänen. 1
Lübeck, 19. April. Aus dem Verlauf der heutigen Bür⸗ gerschafts⸗Sitzung hebt die »Eisenb. Ztg.« hervor, daß die Ein⸗ richtung eines Friedensgerichtes für den Amtsbezirk Travemünde gemäß der Senatsvorlage genehmigt und dabei der vom Bür⸗ ger⸗Ausschuß abgelehnte Antrag von Dr. Klug — dem im Gesetz über die Gerichtsverfassung von 1860 gemachten Vor⸗ behalt entsprechend, auf die alsbaldige Einrichtung von Frie⸗ dens⸗ und Vergleichsgerichten für den ganzen Staat Bedacht zu nehmen —, nachdem er von Dr. W. Brehmer wieder gestellt worden war, angenommen wurde. Hierauf fuhr die Versamm⸗ lung in der Berathung des Berichts der gemeinsamen Kom⸗ mission Behufs Herstellung des Gleichgewichts im Staats⸗ Etat fort.
Farth en. Coburg, 17. April. Die Herzogin traf mit dem heutigen Abendzuge, von Gotha kommend, hier ein und begab sich alsbald auf Schloß Kallenberg.
Reuß. Gera, 17. April. Der Landtag hat in seiner Schlußsitzung, gestern Nachmittag, den Hauptgegenstand, die eigentliche Veranlassung zu seiner Einberufung, erledigt. Es betraf dies die Eisenbahnfrage Triptis⸗Schleiz⸗Hof, welche Linie bekanntlich von der bereits beschlossenen Bahn Gera⸗Eichicht in Triptis abzweigen sollte. In der Regierungsvorlage war die Angelegenheit nach allen Richtungen hin erörtert und als Re⸗ sultat aller Erwägungen dem Landtage die Ablehnung des Eisenbahnprojekts Triptis⸗Hof empfohlen. Der Präsident des Landtags, Dr. Alberti, (Bürgermeister in Schleiz), hatte, als Vorsitzender der Finanzkommission, dagegen beim Landtage be⸗ antragt, die Ausführung derselben zu beschließen. Das Resultat war aber dennoch die Ablehnung.
Hessen. Darmstadt, 19. April. (W. T. B.) Der von der Großherzoglichen Ober⸗Staatsanwaltschaft gegen die Frei⸗ sprechung Bambergers und Geno Ch in Mainz erhobene Kassa⸗ tionsrekurs wurde vom höchsten Tribunal verworfen.
Bayern. München, 19. April. Die Reichsraths⸗ kammer hat die Vorlage über die Ausdehnung der Ostbahnen
“
itgliedschaft einer Innung geht verloren für denjenigen 8 ö A11AAA“ “ “ 8 3
welchem die
den Beschlüssen der Abgeordnetenkammer entsprechend ange⸗
en ist. Sie ruht bei
sowie der Ehren.
auch weiteren Kreisen zu⸗ v1686“
Se. Majestät Trans⸗
1e“
1633
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. April. Im Ab⸗ geordnetenhause brachte der Finanz⸗Minister heut einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Ausprägung neuer Goldmün⸗ zen im Werthe von ganzen und halben Napoleonsd'ors.
Prag, 19. April. Der König von Sachsen ist Nachmit⸗ tags hier angekommen, um dem Kaiser Ferdinand seine Glück⸗ wünsche zum Geburtstage darzubringen, und wird noch heute Abend zum Besuche des Großherzogs von Toskana nach Brandeis abrei
Belgien. Brüssel, 19. April. In Charleroi dauerte
estern die Arbeitseinstellung in der Grube Bois d'Heigne noch ort. In Antwerpen hat, dem »Précurseur« zufolge, seit eini⸗ gen Tagen ein Theil der Zimmerleute auf dem Cockerillschen immerplatz die Arbeit niedergelegt. Auch die Cigarrenarbeiter ollen einen Strike beabsichtigen.
— (W. T. B.) »Etoile Belge« meldet, daß gestern eine neue Unterredung zwischen Frère⸗Orban und den französischen Ministern stattgefunden hat. 1
— Auf Veranlassung der Arbeitseinstellungen hat die Ver⸗ haftung von drei Mitgliedern des belgischen Komites der Asso⸗ ciation internationale stattgefunden, auch wurden bei denselben Haussuchungen angestellt.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.
EStatistische Nachrichten.
— Preußens se ben Städte 1861 und 1867. Im Jahre 1861 waren in Preußen 28 Städte mit mehr als 20,000 Einwohnern denes Militär) vorhanden, im J. 1867 40. Hannvner 13,979 geuan Provicgen annover (73, ona (67,350 E.), Cassel (41,587 E.), Wies⸗ baden (30,085 E.), Kiel (24,216 E.) und Flensburg (21,999 E.), ferner 5 altpreußische Städte durch Vermehrung der Einwohnerzahl: Duis⸗ burh (25,757 E.), Bonn (23,081 E.), Gladbach (22,149 E.), Nord⸗ hausen (20,183 E.) und Liegnitz (20,069 E.). Wenn die Städte nach der Bevölkerungszahl von 1867 geordnet werden, so ist die Reihenfolge der 4 größten, Berlin (702,437 Einwohner), Breslau (171,9268 Einwohner), Cöln (125,172 Einwohner) und Königsberg (106,296 E.) gegen 1861 unverändert geblieben, dagegen ist Danzig (89,311 E.) statt Magdeburg (78,552) in die 5. und dieses in die 6. Stelle gerückt. Die 7. und 8. Stelle ist durch Frankfurt a. M. und Hannover besetzt worden. In der 9. Stelle hat Stettin (73,714 E.) Aachen (68,178 E.) überflügelt. Nr. 11 nimmt Altona ein. Nr. 12, Elberfeld (65,321 E.), hat seinen Platz behauptet, dagegen ist Crefeld (53,821 E.), welches im J. 1861 unmittelbar auf Elberfeld folgte, jetzt inter 13, Barmen (64,945 E.), und 14, Düsseldorf (63,389 E.), is Nr. 15 zurückgetreten. Düsseldorf ist auch über 16, Posen 53,821 E.), und 17, Halle (48,946 E.) hinweggerückt, Potsdam 42,863 E.) hat Nr. 18 behalten, in Nr. 19 ist aber Erfurt 41760 E.) statt Frankfurt a. O. (40,994 E.) eingetreten, welches erst inter dem neu hinzugekommenen Cassel (20.) unter Nr. 21 folgt. Nr. 22 nimmt jetzt Essen (40,695 E.) ein, welches Görlitz, Elbing, Dortmund, Münster, Coblenz, Stralsund, Halberstadt und Branden⸗ burg vorbeigeeilt ist. Auf Nr. 23, Görlitz (36,689 E.) folgt jetzt nicht mehr Elbing, sondern unter Nr. 24 Dortmund (33,453 &) welches Elbin 9 (28,055 E.), vor welches auch noch Wiesbaden (25.) getreten ist, überflügelt hat. Weiterhin haben 27. Stralsund (27,593 E.) und 28. Coblenz (27,112 E.) ihre Plätze vertauscht. Die 29. Stelle nimmt Bromberg (26,662 E.) ein, welches über Halberstadt und Brandenburg gö ist. Auf Bromberg folgt 30. das neueingetretene Duis⸗ burg, 1. Brandenburg (25,516 E.), welches Halberstadt überflügelt hat. Münster Nr. 32 (25,453 E.) ist von Dortmund (24.) bis hinter Brandenburg zurückgetreten. Nach 33. Halberstadt (25,336 E.) ist Kiel (334.) eingerückt, hinter 35. Bonn (23,801 E.) Gladbach (36.) und Flensburg (37.), hinter 38. Trier (21,849 E.) Nordhausen (39.) und iegnitz (400)0.. öu““ “ 8
Es sind hinzugekommen
I
Königliche Schauspiele.
21. April, sind die Königlichen Theater ge⸗
22. April. Im Opernhause. (90. Vorst.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheil. zum Theil nach einem Volksmärchen: »Der Freischütz“⸗), von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Gast: Frl. Mallinger, vom König⸗ lichen Hoftheater zu München: Agathe, als letzte Rolle. Caspar: Hr. Fricke. Max: Hr. Woworsky. M.⸗Pr.
Im Schauspielhause. (107. Ab.⸗Vorst.) Der Kaufmann von Venedig. Schauspiel in 5 Abth. von Shakespeare, übersetzt von
A. W. Schlegel. M.⸗Pr. 8 Freitag, 23. April. (108. Ab.⸗Vorst.) Das Gefängniß.
Lustspiel in 4 Akten von R. Bened x. Vorher: Das Ständchen.
Dramattscher Scherz in 1 Akt von G. zu Putlitz. M.⸗Pr. Donnerstag, 22. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen
Schauspielhauses. 63. Vorstellung der französischen Schau⸗
Mittwoch,
schlossen. Donnerstag,
Telegraphische Witterungsberichte v. 19. April.
K eEmen b n, Ort. [P.L. „. n ar, wma. 7 [Moskau 328,1 — 8,7 — Windstille.
Memel... 8 338,5 11,8 1,77—0,1 NW., schwach. heiter. Königsberg 339,0 —†2,7 1,0 — 2,1 NW., s. schwach. heiter. Danzig 339,2 + 2,2 1,1 1,„ — heiter, Reif Cöslin 338,8 + 3,1 4,4 +◻ 1,2 S0., sehwach. sbewölkt. Stettin 339,2 + 2,7 3,4 +0,2 SS0., mässig. wolkig. Putbus. 336,8 + 2,0 5,23 +1, 2 SW., schwach. sbewölkt. Berlin 337,0 +2,1 4,0 +0,9 0., schwach. heiter. Posen 336,8 + 3, 2,1 — 0,5 0., schwach. heiter. Ratibor 330,2 ¼£ 1,3 2,0-0 N., lebhaft. heiter.
emeine Himmelsansicht. Ikt
Torgau 336,6 +₰3,1 4,2 †¼1, 0 NW., s. schwach starker Nebel. ¹) Münster 337,8 + 2,8 5,2 +1,0 S0., schwach. bedeckt, nebl. Cöln 337,6 + 2,s 5,4 —0,5 NW., schwach. sbedeckt,. Trier 332,8 +0,8 2,0 — 2,7 N., schwach. starker Nebel. Flensburg . 338,2 5,4 — S., schwach trübe. Brüssel 338,2 5,6 — sSSW., schwach. wen. bew., dunst. Haparanda. 336,3 — 2,2 N., schwach. heiter. 1 Helsingfors 335 1 “ ässi heiter. Petersburg. 331, 9 — 0,8 1.3
bedeckt.
v1 heiter.
Provinzen, Frankfurt a. M. (78,277 Einw.),
Mai-Juni 31 ¾ Thlr. bez.,
. 337,27 Skudesnäs . 336, 8 Gröningen. 338,8 5,5 wenig bewö „ Helder. 338,5 5, 8 Sse.
„ Hdernösand. 337,0% —- — 0,s 3 halb bedeckt. „ Christians. 334,8 — 4,0% — S., sechwach. bewölkt, gew.
¹) Vorher völlig heiter. ²) Gestern Abend Wind NNW. schwach, am 19. Max. + 6,8, Min. +. 0,0. ³) Gewöhnl., S. frisch.
241
heiter. ²) 4,0
6 7
6
7
6
2
2„2
„ Breslau 333,9 + 2,4 1,5 — 1,4 0., schwach. heiter, Reif. 2
/9
2
2
7
2
2
92
2
„9
2
. bewölkt. ³) 2
W., schwach.
Produkten- und Waaren-Börse
Berlin, 20. April. (Marktpr. nach Ermitt. Von Bis Mittel V “
thr [ag. pf. sthr leg. Pf. thr ag. pf. 8 1
Wemzen Scha. 2 12 81 227 2 20 — [Bohnen Metze
6
Rogben 1 14 7 6 2 5 6 Kartoffeln
gr. Gerste 23 9 2 7 — 2— 8Rindfleisch Pfd. 6
zu W. 6/11 5 1/11 4Schweine- Hafer zu L. 113. 9 1 ¹7 115 8 feisch Heu Centner— 25 — 1 13 — — 29 — Hammelfleisch Stroh Schcek. 12— 15 — 12, 22 6 Kalbfleisch Erbsen Metze 5— — — 6 8Butter Pfd. Linsen 8—— 9—— 8 4Eier Mandel] 5, — 6 6] 5 5 Berlin, 20. April. (Niehtamtlieher Getreideberieht.) Weizen loco 58 — 70 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. April- Mai 60 ¼ — ½ Thlr. bez., Mai-Juni 60 ¾ — X¾ Thlr. bez., Juni-Juli 61 — ½ Thlr. bez. Segg; loco 51 ½ — 52 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., schwimmend 81- bis 83pfd. 51 ⅛ — 52 Thlr. bez., pr. April u. April -Mai 51 ⅞ — 52 — 51¾ Thlr. bez., Mai-Juni 50 ½ — 51 — 50 ½ Thlr. bez., Juni- Jal- 50 — ½ — 4* Thlr. bez., Juli-August 48 ¾ — ½ — ½ Thlr. bez. Gerste, grosse und kleine, à 43 — 54 Thlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 31 — 35 Thlr. pr. 1200 pfd., galizischer 30 ½ — 32 ¾ Thlr. poln. 32 ¾ — ¾ Thlr. bez., pr. April u. April-Mai 31 ¾˖ Thlr. bez., Juni-Juli 31 ½˖ Thlr. bez. 5 Erbsen, Kochwaare 60 — 68 Thhr., Futterwaare 52 — 58 Thlr. Winterraps 84 — 86 Thlr. I 84 — 86 Thlr. . „ Rüböl loco 10 ¼ Thlr., pr. April, April- Mai 10 ¼ — ½ — 1. Thlr. bez., Mai-Juni 10 ⁄ — ½ — ¼ Thlr. vpraas Juni-Juli 10,10* rii⸗ bez, Septem- ber-Oktober 10 ⁄2⁄— 5 — 7% Thlr. bez. Petroleum loco 74⁄ Thlr. Br., pr. April 7 ¾ Thlr. Br., April-Mai 7 ¾ Thlr. Br., September-Oktober 7 ⅔⅜ Thlr. Leinöl loco 11 ¼ Thlr. Spiritus loco ohne Fass 15 ¾ Thlr. 15 5¾ — 16 Thlr. bez., Mai-Juni 15 ⁄2 — 16 Thlr. bez., Juni - Juli 16 % bis ½ Thlr. bez., Juli-August 16 12 — ¼ Thlr. bez., August-September 16 ¾ — 1, Thlr. bez. eizen loco fest, aber still, Termine gefragt und höher. Gekünd. 2000 Ctr. Roggen-Termine eröffneten in fester Haltung und wurden im Verlaufe zu steigenden Preisen rege umgesetzt. Die von auswärts gemeldeten festen Notizen, im Verein mit einer. kleinen Kanalliste blieben nicht ohne Eiufluss und veranlassten auch zu vielfachen Deckungs- ankäufen. Die Preissteigerung beträgt gegen gestern eca. 8 Thlr. pr. Wspl. Schluss ruhiger. Loco und schwimmende Waare fand zu besse- ren Preisen mehr Beachtung. Gek. 8000 Ctr. Hafer loco und ia feiner Waare beliebt, Termine besser bezahlt. Rüböl verfolgte auch heute seine angenommene feste Tendenz, Preise haben neuerdings ca. ½¼ Thlr. pr. Ctr. gewonnen. Gek. 400 Ctr. Spiritus eröffnete wie Roggen mit guter Frage, besserste sich alsdann bei knappen Abgebern und behielt feste Haltung bis zum Schluss des Marktes. Gek. 90,000 Crt. Berlin, 19. April. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des . 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und roduktenmäkler.) 8 Weizen pr. 2100 Pfd. loco 60 — 70 Thlr. nach Qual., pr. 2000 Pfd. pr. April-Mai 60 ⅛ à 59 ¾ à 60 bez., Mai-Juni 60 ½ à 60 ⅛ bez., en
—2
O900
bez.,
bez., pr. April und April-Mai
spieler⸗Gesell Nos bons villageois.
1“ 5*
60 ¾¼ à 60 ⅞ à 60 ¾R bez.
Gek. 8000 Ctr. Kündigungspr. 60 ¼ Thlr.
2 “
11“ 8