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jetzi „Regt. Nr. 11 aggr. Am 27, Sep⸗ anderwärts vorkommen, eine Vorschrift zu haben, die es . lenn ern 2igen 2 abeh. 8. P. zuiez Pr. Lt. Umn jetzigen 3. Th. stattet, die Marktfrage nicht lediglich nach Maßgabe der Mar.
.a. D. t Prem. te, sondern nach Maßgabe des wirklichen Bedürfnisses und ät Anträ b 1b Wöö“ 5 ö “ preuß. Gren. Regt. Nr. 4 und Jung, Hauptm. a. D., zuletz m. rechte, welche den späteren Anträgen nicht zustimmen wollen. Der daß d enselben
ncer-12 . Kodnserkeza VE111““ bie ehe habe ich unch aushpürrcchen Badeh 1n. seüfes nnrraggehen eradhelung ds dermogens — darube lesncersateeaazeen nei, uusssung, de Innuns vn ehe : v. d. 1 Jf. iment. Am 30. September: b fuͤr Osnafnde⸗ müssen wir u — fuhrt doch leicht zu einer Auf⸗ Antrag unter Umständen allerdings für die Erhaltung der ee he wveeeeehe. ⸗Per evhate.. 1 ment, welches von den Herren Abgeordneten für Osnabrück lösung der Innungen, welche großes Vermögen haben, und die⸗ 8 — 8 iquél⸗ * entel 8. 28 8, 8 vie ec Seih. 2n cser und Berlin zum §. 66 gestellt istr und, welches dahin Leht, daß 22 Ebentuglität gegenüber wird durch den Feehans An⸗ Rntlichen Zwet⸗ nüger 1---2 8 5. -8 EE Am 3. Oktober: v. Kueber, Hauptm. a. D., zuletzt im jetzigen 1. ohne Unterschied die Bestimmung Zahl, auer der rag die Möglichkeit eröffnet, die ahl der Mitglieder der läßt. Meine Herren! Ich glaube, daß die Gesetzgebung, indem
Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26 und Beelitz, Hauptm. a. D, zuletzt Wochenmärkte durch die Gemeindebehörde vorgenommen werden Pean vorläufig zu reduziren. Ich bitte Sie daher, bei sie den bisherigen Institutionen eine solche neue Stellung giebt,
b 8 — b ift i bedenklich überall da * bö , 1 Sec Lt. in der 3. Art. Brig. Am 6. Oktober: v. Pannwitz, Major soll. Eine solche Vorschrift ist ganz unl all da, wo ren Abstimmungen die Anträge sich in ihrem usammen⸗ da a. D., zuletzt Hauptm. im jetzigen 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 die Gemeindebehörde mit der Polizeibehörde zusammenfällt; sie ist vergegenwärtigen zu wollen. nn F sr⸗ n neceüßesr mmn “ daß
(Prinz Karl von Preußen). Am 11. Oktober: v. Lepel, Hauptm. aber da nicht zulässig, wo die Gemeindebehörde mit der Polizeibe⸗ — Den §. 89 rechtfertigte der Bundeskommissar wie folgt: die Gesetzgebung einfach diesen Uebergang herbeizuführen, ver⸗
ga. T. zuletzt im vormal. 3. Bat. (Potsdam) 20. Landw. Regts. Am hörde nicht zusammenfällt. In dem Beschluß, den der Reichstag zu E eine Herren, es ist die Auffassu lichtet ing vSIIEEeNVV“ Snh Sendeeen einem früheren Paragraphen gefaßt hat, ist ausdrücklich aner⸗ diese Besütenerne wesentsich im dafa a ,usgeprocen,, - 1 .e; wesg. rcht börhücsich SEII1“ 20. Inf. Regt. Am 15. Oktober: v. Grumbkow, Ob. Lt. z. D. kannt, daß der Regelung durch die Ortspolizei die Unterhaltun ndung , ie ein g
zuleßt Major und Platz⸗Ing. von Schweidnitz. Am 17. Oktober! t, daß “ b ung der Innungen in der Verwaltung des Vermögens in den Ens. Beitretenden machen konnten, welche die Gesetzgebung “ Gen. Lt. 5 D., zuletzt Commdr. der 12. Div. Am des cfctehr auf ah egelng den “ wurf aufgenommen sei. Nach der Absicht des Entwurfs ist die aber nicht erfüllen konnte und zu erfüllen nicht ver⸗ 19. Oktober: v. Kahlden, Rittm. a. D., zuletzt im 1. Bat. Sn Wesen 1 8 nee e. Bes vralmne der Wochenmäriten Bestimmung des Paragraphen, daß zu Verträgen der Innung pflichtet war. Ich meine daher, Sie thun am besten, wenn Sie Fard) früheren 9. Landw. Regts. Am 20. Oktober: v. Billerbeck, in den Orten ko . in über die Erwerbung, Veräußerung oder Verpfändung unbe⸗ es belassen bei der Vorlage der Bundesregierungen. Wenn Major a. D,, zuletzt Rittmeister im vormaligen 8. Husaren⸗Regiment. Betracht. Es handelt sich dabei sowohl um den Platz, wo der weglicher Sachen ꝛc. die Genehmigung der Aufsichtsbehörde Sie aber glauben, daß die Billigkeit gegen die derzeitigen Mit. Am 21. Oktober: Gauch, Major z. D., zuletzt im jetzigen 1. 8 Markt stattfinden soll, als um die Dauer, welche der Markt verlangt wird, lediglich aufgenommen zum Schutze der Bestim⸗ glieder der Innung es erfordern, daß im Faͤlle der dn 290 ge r.ne, ehemsnt gä⸗ ser nang gen e0h nd vüshn sadh rrd berlcHestmmung bierügen ediglich⸗ be mung des 8. 95, wonach das Vermogen der Innungen, wenn Auflösung, so weit sie zur Bildung des Vermögens beigetragen Commdr. der ehemal. 4. Landw. Brig. Am 23. Oktober: Faure, 1S. auf diese Seite des Verkehrs auf den öffentlichen dieselben sich auflösen, oder wenn sie aufgelöst werden, zu haben, eine Rückvertheilun „so meine ich, daß dieser Major a. D., zuletzt Rittm. im jetzigen 1. Westf. buß⸗ e 8, 88 aßen 8 Plätzen vollständig außer Stande, dasjenige Innechen rece c⸗ 1nr ga 85 die 12a das ö EA e. 86 r. Lt. a. D., zuletzt Zahlm. im jetzigen Kür. Regt. Königin 1 atut nichts anderes vorschreibt, verwendet werden soll. an ere, daß die Mitg nd nicht die Gemeinde be⸗ de6er 2 und Sch 1. Sec. Lt. a. D., zuletzt im früheren wahrzunehmen, wozu sie berufen ist und gas. 88. vor allen Wollen Sie dieser letzteren Bestimmun g beistimmen, so ist die rahtigt sei, die Erbs chaft des zu öffentlichen Zwecken bestimmten 3. Bat. (Graudenz) 4. Landw. Regts. Am 28. Oktober: Sturm, Dingen im öffentlichen . n 5 ch bier b nothwendige Konsequenz davon, daß Sie eine Umgehung dieser Vermögens anzutreten. Sec. Lt. a. D., zuletzt im früheren 30. Inf. 12 . 1 Ich bemerke im Voraus, 82 2 verige⸗ vaes 8 88 le Bestimmung durch die Ausübung der Befugnisse der Innung, — Zu §. 94, die Auflösung einer Innung gegen ihre EE 1** 19 86 Rürn eim jetigen Ehre gehabt habe zu sagen, wiederkehrt bei Berschas ckein, anderm . von denen der jetzt in Berathung stehende Paragraßh redet, Willen betreffend, gab der Bundest 1ss ach 8 nde Er⸗ ö 8 dr zng s (heum Ne⸗ öu 1298, ö vena üühn den Maradch Vhr aüf dadurch ausschließen, daß Sie zu einer derartigen Verfügung läuterung: 7 g Fomenthak . 1 ür. Regt. ene 2. 1 1 zum Titel über die Taxen. Ich he 1 1b ü ögen di imd Aufsi , 8 he Fsan e Salet⸗. dee et. * Fncecene cs vormg bäne solche Trennung der Polizeigewalt sn Bealehung auf den 8 1 I.Justimemnung 2-8 Se Mitaae d dern Büehsesgacr 888 8 2 veeiaer aee e E.; 5 Se uletzt in der vor. öffentlichen Verkehr vorzunehmen, wie sie durch dieses Amen⸗ das Recht, di . ’ 3 g im Wege des gerichtlichen Erkenn Am 5. November: v. Bothmer, Gen. Lt. a. D., zuletzt in der vor 8 3 b ’ as Recht, die Zustimmung zu versagen, wenn die Erfüllung 8 V .8. Hannov. Kav. Am 6. November: Hoffmann, Pr. Lt. a. D., dement vorgenommen — dne cna e deshalb der Verpflichtungen der Innungen gefährdet ist, dann ist der daes eeereeg T 1 2, ,LSn eese . Eeedeter Ceee nhetgein “ 1 Weg gegeben, um den §. 95 zu umgehen. Preußen besteht, so ist sie nicht neueren Datums, sondern herbei⸗ Intendantur⸗Sekretär und Rechnungs⸗Rath “ MKlest Dn — Ueber das Miquélsche Amendement zu §. 84, die — Ueber das Miquelsche Amendement zu §§. 92, 93, 95 geführt worden durch Art. 12 §. 5 des Einführungsgesetzes zum EVI Novwencerg 32So Ah 3. November! Innungen betreffend, außerte der Bundeskommissar, Geheime (nach welchen die Auflösung einer Innung nur dann gestattet Deutschen Handelsgesetzͤuche. In diesem §. 5 heißt es: e 883 Pebigen k2 8Jeb.et gden. Inf. Regt. Nr. 31 aggr., Regierungs⸗Rath 8 Michaelis: d v,e werden soll, wenn außer der Berichtigung der Schulden auch ⸗Wenn eine Aktiengesellschaft sich rechtswidriger Handlun⸗ Foerster, Pr. Lt. a. B, zuletzt Off. von der Armee und Lehrer an Der Herr Abg. Miquél hat sein Amen L.cxn. Ten9. die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen sichergestellt ist) erklärte en oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das der vormal. allgemeinen Kriegsschule, und Hancke, Generalarzt a. D., Grundsatz motivirt, welcher h11“ 88 henas. dder Bundeskommissar: Pemeinswoht gefährdet, wird, so tann sie aufgelsst werden, uletzt Regts. Arzt im jetzigen Königs⸗Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7. anschauung, von welcher die Vorlage des; 18* d- Meine Herren! Das Amendement des Herrn Abg. Miquél ohne daß deshakb ein Anspruch auf Entschädigung stattfindet Am 12. November: Hannemann, Hauptm. a. D., zuletzt in der Pht, — von der Grundanschauung nämlich, daß durch da hat im Laufe der Diskusston eine Gestalt angenommen, welche Die Auflösung kann in diesem Falle nur durch gericht
4. Art. Brig., und Engels, Intendantur⸗Rath a. D., zuletzt beim esetz verhindert werden müsse, eine zu große Exklusivität der dasselbe der Vorlage der Bundesrect — 2 . 2ꝙ 1 8 G Armee⸗Corps. Am 13. Robemnber⸗ Himpe, Major a. D., zuletzt S gen, welche zum Theil im Besitz und in der Verwaltung von ss g Bundesregierungen etwas mehr ange liches Erkenntniß auf Betreiben der im §. 2 bezeichneten Be⸗
auptm. in der 2. Ing. Insp. Am 18. November: v. Duncker, Vermögen sind, welches nicht im Wege der Freiheit zusammen⸗
nähert hat als es in der Form war, in der es ursprünglich er⸗ hörde erfolgen. Als das zuständige Gericht ist dasjenige an⸗ schien. Der Herr Abg. Miqueêl hat angenommen, daß die Er⸗ zusehen, bei welchem die Gesellschaft ihren ordentlichen Ge⸗
Gen. Lt. a. D., zuletzt Commdr. der 16. Div., und v. getragen, sondern welches durch Zwang zusammengebracht worden füllung der bestehenden „Verpflichtungene vder Innungen so tichtsstand hat⸗⸗
2e. ev cer. J Cen. Mal. 1. 85 surhg Kommandant ist. Wenn sich der Ferr Abg. für Osnabrück hierin in Ueberein. aufgefaßt werden müsse, als seien die Unterstützungskassen, Es ist bei der Formulirung der Vorlage davon ausgegan⸗
— it der indet, so glaube ich, welche di — 1 von Neisse, und Oldenburg, Major a. D. zuletzt Hauptmann im stimmung mit der Regierungsvorlage befindet, . welche die Innung etwa besitzt, aufrecht zu erhalten und als gen, daß dasselbe Verfahren bei derselben Behörde auf demsel⸗ “ 34. Infanterie⸗Regiment (2, Reserve⸗Regiment). daß er nicht den richtigen Weg verfolgt, um auch zu ve sei es zu diesem Zwecke, daß diesen dann Korporationsrechte er⸗ ben Wege eintreten könne, welches durch das Einführungsgesetz Am 28. November: v. Bertrab, Major a. D., zuletzt Hauptm. im Zweck zu kommen. Denn, wenn er den Innungen frei läßt, theilt werden müßten. Ich muß nun aufrichtig gestehen, daß zum Handelsgesetzbuch, welches, wenn ich nicht irre, zu der Zeit 8'Rhein. Inf. Regt. Nr. 70. Am 29. November: v. “ in ihren Statuten die Bedingungen des Beitritts festzustellen, ich in den Worten »Aufrechterhaltung der bestehenden Verpflich⸗ erlassen wurde, als der Herr Vorredner Justiz⸗Minister war, Majer z. D., zuletzt Hauptm. im 1. Westpr. Gren. Regt. 88 so giebt er ihnen in die Hand so exklusiv, wie nur möglich zu ver⸗ tungen« diese Auslegung nicht begründet finden kann; wenigstens für diesen Fall vorausgesetzt worden ist. 1— 8 Rückardt, Hauptm. a. D. zul. in der 3. Art. Brig. Am 30. Hüct⸗ fahren. Sie können beispielsweise, wie er selbst anführte, gewisse würde der Herr Abgeordnete gut thun, dieses genauer aus Schauwecker, Major a. D., zul. Hauptm. im früheren 6. Inf. Regt. Lehrjahre, gewisse Gesellen⸗- und Wanderjahre vorschreiben, se 8
luptm. a. D., zul. in der vormal. Hannov. L. p 8 “ ““ 8 Art Sbb Cecbanden D., der vormal. Hannov. können Vorschriften erlassen, die von Niemanden, der ein selbstän Diesen Versuch, es genauer auszudrücken, macht der Herr Kunst und Wissenschaft.
Iuf. ember: Berein r. Lt. a. D., zul. im jetzigen diges Gewerbe gleicher Art beginnen will, heut zu Tagemehr erfüll Abg. Twesten, indem er hinzufügt: »oder zu öffentlichen Zwecken«. — »Die Kunstkammer Sr. Kö niglichen Hoheit des 1. e Hehen Nr. 14. Am vb ö 88 Lt. werden und können dadurch die Mitgliedschaft auf ihre eigne Zahl Auch hier ist eine gewisse Vieldeutigkeit des Ausdrucks nicht zu Fürsten Carl Anton von Hohenzol lern⸗Sigmaringen«, a. D., zul. im vormal. 2. Pomm. Landw. Inf. Regt. Am 19. Dez.: beschränken. Die Vorlage des Bundesraths auf der andern verkennen indeß da die Entscheidung schließlich in den Händen herausgegeben von J. H. v. Hefner⸗Altneck, ist gegenwärtig bis zur v. Scriba, Oberst a. D., zul. in der vormal. Hannov. Inf. Am Seite stellt gewisse Maximen der Bedingungen des Eintritts. der Verwaltung liegt, sobald zwischen der Gemeinde und der 7. Licferung erschienen. — Das neueste Heft dieses für die Kleinkunst des 21. Dez.: Steinbrück v. d. Mark, Ob. Lt. z. D., zul. Commdr. Die eine besteht in einer Prüfung, welche sich jedoch nur auf Innung Streit entsteht, so würde wohl eine Auslegung im deutschen Mittelalters und der Renaissance wichtigen Werkes veranschau⸗
des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13 Am 23. Dez: Stoepel, Hauptm. den Nachweis der Befähigung zur Selbstausführung der ge⸗ nteresse des oͤffentlichen Wesens einigermaßen garantirt sein. d g Leeen 2u vasong
a. D., zul. im vormal. Landw. Bat. Wohlau Nr. 38. Am. 29. Dez.: wöhnli Arbeiten beschränken kann, und ferner in einem Mei ber indem Sie diese Konzessi d rh. 8 1b dr öhnlichen Arbeiten beschränken n. e eine Herren, a er indem Sie diese Konzession von dem getrieben, ciselirt und vergoldet, vom Anfang des 11. Jahrh.; einen 18 Irf e9, —n. 8⸗ E 11 ebööö Eintrittsgeld, welches jedoch nicht mehr als fünf Thaler be⸗ Standpunkt des ursprünglichen Amendements Miquél uns aus einem Hirschgeweih geschnittenen Dambrettstein von großer Sel⸗
Pr. Lt. im 3. Rhein. Inf. tragen darf. Es sind hier wirkliche Minima der Veitritts⸗ machen, geben Sie im Grunde der Vorlage der Bundesregie⸗ tenheit, aus derselben Zeit; zwei in Buchsholz geschnitzte Medaillons
Nesl 88 n- vA“ bedingungen aufgestellt, während das Amendement des Herrn rung Recht, welche einfach sagt: das Vermögen der Innung von stark erhabener Arbeit, aus der ersten Hälfte des 16. Jahrh.; einen
— Abgeordneten für Osnabrück einen großen Theil der Beitritts⸗ ist theils entstanden unter der Herrschaft des Zwanges, Degen, mit ö Silber eingelegt, aus dem Anfang des
111““ iten. bbedingungen, abgesehen von dem Eintrittsgeld, in das Gut⸗ theils ist es entstanden durch freiwillige Schenkungen, 17. Jahrh.; . Sgraggübee aus der Haͤlfte des 12. Jahr⸗
““ 1A41“ dünken der Innungen stellt. Ich glaube, wenn Sie mit den welche die Verwendung zu öffentlichen und gemeinnützigen öö gravirtem reichen Bildwerk auf verschieden⸗ Berlin, 22. April. Grundgedanken der Vorlage uͤbereinstimmen, so müssen ;8. Zwecken im Auge hatten; können wir jetzt den In⸗ b“ Kunstvereins alljlährlich zu ver⸗ Norddeutschen, Bundes am der Regierungsvorlage den Vorzug vor dem Amendement de nungen, nachdem ihre Exklusivrechte aufgehoben sind, nicht mehr anstaltende vierwöchentliche Gemälde⸗Ausstellung ist am Oster⸗
ddes Bundeskanzler⸗Amts, Abgeordneten für Osnabrück geben. Ret Sgcrt en; verwehren sich aufzulösen, so müssen wir mithin das für öffent⸗ sonntage eroͤffnet worden und zeigt in diesem Jahre dine ungewöhn⸗ zu §. 66 der Gewerbe⸗Ordnung: — Ferner: 4“ liche Zwecke zusammengekommene Vermögen auch diesen öffent⸗ lich vielseitige Kollektion von Kunstwerken. Man begegnet einer großen Ich habe zu dem §. 66 zweierlei zu bemerken. Ich will ch glaube, durch meine Bemerkungen, die ich vorhin gegen lichen Zwecken wahren. Das ist der Sinn der Regierungs⸗ Feeh E“ anc 14½ Gebieten der Malerei und zunächst anfangen mit der Antwort auf die Frage, die in dem den Herrn Vorredner machte, herbeigeführt zu haben, was ich vorlage, und das erreicht sie dadurch, daß sie im Fall amen fast aller deutscher Kun en.
3 . ; ; 2 ; . 2 8 ööe 5 ; 8 . weiten Alinea besprochen ist, der Frage der Marktberechtigten. beabsichtigte, nämlich zu konstatiren, daß der Antrag des Herr der Auflösung der Innung die Gemeindebehörde damit deutsche Angien ug vEII“ Peter in Rom hat der
— 1 8 2 3 7 2h 5 der gegenwärtig in Paris lebt s kommt allerdings vor, daß einzelnen Privatberechtigten das Vorredners eine Beschränkung des Zutritts zu den Innungen, beauftragt, das Vermögen für gewerbliche, also für nach der »Zeitschrift für bildendr Kunst⸗, 1.8 wichtigen Varis, **
b 1 Eklusivita bali lbe gleichartige öffentliche Zwecke zu verwenden. Ein Rechts⸗ Ii Thei 1 Marktrecht zusteht; es war dies rüher namentlich im Groß⸗ eine größere Exklusivität zu ermöglichen beabsichtigt. Derse . — liefert, indem er unter den zum Theil ungeordneten 8000 Blättern 84 — in den Mevicifücbsrer der Fall, wo die steht auch im Zusammenhange mit den von demselben Herrn anspruch steht der Gemeinde allerdings nicht zu; aber architektonischer Handzeichnungen der Uffizien zu Florenz den bis jetzt schiedenen anderen niederen Regalien Abgeordneten später aufgestellten Vorschlägen, welche dahin dazu ist das Gesetz eben da, um in solchen Fällen, wo Rechts⸗ nur unvollkommen, aus Medaillen, bekannten Originalplan Bra⸗ aßen. Darüber bin ich nicht unter⸗ gehen, den Innungen, die nach dem gegenwärtigen Vorschlage ansprüche nicht vorhanden sind, herrenlos werdendes Vermögen mante's zum St. Peter in Rom, sowie noch 52 andere, bisher richtet, ob und wie weit in andern Theilen des Bundes solche durch Exklusivität die Zahl ihrer Mitglieder mindern können, seinen Zwecken zu bewahren, über dieses Vermögen zu dispo⸗ nicht beachtete Pläne anderer Meister zu demselben Bau aufgefunden, Verhältnisse noch bestehen; in Preußen werden sie im Großen die freie Verfügung über ihr Vermögen zu geben dergestalt, niren und dasselbe in Hände zu bringen, welche es seinen welche neues Licht über die Baugeschichte der Kirche verbreiten. Vor⸗
; 1— ; Sr. — er läu t üller di h ’ klei ift: und Ganzen als erledigt anzusehen sein, es erschien indessen daß sie es auch unter ihre Mitglieder vertheilen können. Ich Zwecken entsprechend verwenden. Der andere Gesichtspunkt, -Rgg danber die wen aiffe Sechnanen in einer (Karlsrug Hete;
doch nützlich, diese in der Gewerbeordnung von 1845 sich meine nun, daß alle diejenigen, welche den späteren Anträgen der in dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grumbrecht seinen 3 b. dochen de ve auch in den Se Entwurf zu des Herrn Abg. Miquél zustimmen wollen, doch wesentlc ngsden gefunden hat, ist der, daß dasjenige Innungsvermögen, P an .“ base- eeerzimen .. kürte übernehmen, um für den Fall, daß solche Marktberechtigte auch anders zu dem gegenwärtigen stehen müssen 1 als Hielenigene welches zusammengebracht ist durch Beitrittsgelder von vhen. wurf berauszugeben, welches darlegen wird, inwieweit derselbe bei der
“ mitgliedern, welche beigetreten sind, weil sie nur auf diesem Wege Bau⸗Ausführung festgehalten worden und zu dem Rechte, konnten, späteren Architekten damit vorgenomme
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