1869 / 94 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ersten Mal in der Laßf war, die Beträge nach der Wirklich⸗ keit einzusetzen. Schließlich habe ich noch eine neue Bewilligung zu erwähnen, die in dem Etat vorkommt, und zwar der Unter⸗ ützun 8 das germanische Museum in Nürnberg, in Höhe von 680 Thlrn. Mit Rücksicht auf das lebhafte Interesse, welches sich im vorigen Jahre für die Unterstützung dieses In⸗ stituts hier kundgab, haben es die verbündeten Regierungen für ihre Pflicht gehalten, die Frage in nochmalige Erwägung zu ziehen. Sie haben, um eine Grundlage für ihre Entschließung u gewinnen, zunächst durch Vermittelung des Königlich preußi⸗ schent Ministers der geistlichen Angelegenheiten das Institut durch einen hiesigen Gelehrten, den ständigen Sekretär der Akademie der Wissenschaften, näher untersuchen und über dessen jetzige Einrichtung eine nähere Information einziehen lassen. Diese Information hat ergeben, daß die erheblichen Bedenken, welche früher der Bewilligung einer Unterstützung für das Museum mit Rücksicht auf dessen nicht für zweckmäßig erachtetes Pro⸗ gramm entgegenstanden, dadurch gehoben sind, daß Seitens des jetzigen Vorstandes das Institut innerhalb engerer und zweckmäßi⸗ gerer Grenzen geleitet und verwaltet wird. Mit Rücksicht hierauf und auf den vom Reichstage kundgegebenen Wunsch haben die verbündeten Regierungen beschlossen, hier eine Bewilligung von 6000 Thlrn. für das Germanische Museum zu beantra⸗ gen, welche sie ihrerseits zu gewähren entschlossen sind unter der Voraussetzung, daß das Institut in demselben Sinne weiter geleitet wird, als es in der neuesten Zeit geleitet worden ist.

In Betreff des dem evangelisch⸗deutschen Wohlthätig⸗ keitsverein zu Konstantinopel zu bewilligenden Darlehen gab der Präsident des Bundes⸗Kanzleramts nachstehende Erläuterung:

Meine Herren! In Beziehung auf diese Position ergreife ich das Wort vor allen Dingen, um einer Auffassung vorzu⸗ beugen, welche sich an den Namen des Vereins knüpfen könnte, für dessen Hospital hier die Bewilligung eines Darlehns von 30,000 Thlr. beantragt wird. Dieser Verein heißt der »Evan⸗ elisch⸗deutsche Wohlthätigkeitsverein.« Es könnte sich an diesen das Mißverständniß knüpfen, daß dieser Verein und das von ihm gegründete Hospital lediglich zum Besten evan⸗ gelischer Glaubensgenossen bestimmt sei. Das ist nicht der Fall. Es werden in den Hospitalen, und zwar zu voll⸗ kommen gleichen Rechten, Angehörige jeder Konfession aufgenommen. Der Verein und das von ihm gegrün⸗ dete Hospital bestehen jetzt seit mehr als 20 Jahren, sie haben sich im Laufe dieser Zeit in Beziehung auf ihre Zwecke voll⸗ kommen bewährt, und in dem Umstande, daß der Verein ge⸗ nöthigt gewesen ist, jetzt auf eine Erweiterung dieses Hospitals Bedacht zu nehmen, liegt in der That ein Beweis der Aner⸗ kennung, deren er sich erfreut; denn er ist auf diese Erweiterung dadurch hingewiesen, daß er Jahr aus Jahr ein und Monat für Monat in der Nothwendigkeit ist, wegen Mangels an Raum Peijenaen zurückweisen zu müssen, welche die Verpflegung im

ospital in Anspruch nehmen. Von Seiten derjenigen Bundes⸗ regierungen, deren Schiffahrt bei dem Verkehre in Bosporus be⸗ theiligt ist, ist den bisherigen Leistungen des Hospitals ein durchaus befriedigendes Zeugniß gegeben worden. Dies Zeugniß ist unter⸗ stützt durch das Zeugniß der Gesandtschaft in Konstantinopel, an welche sich der Verein mit seinem Institut anlehnt. Verein ist der Ueberzeugung, daß er die Hälfte des Kapitals von 60,000 Thlrn., dessen er bedarf, um das Institut zu er⸗ weitern, aus eigenen Mitteln wird beschaffen können, und es hat unter den dargelegten Umständen, im Hinblick auf die dem Bunde obliegende Sorge für das Interesse der Schiffahrt und der Deutschen im Auslande, keine Bedenken finden können, ein Darlehn von dem gewünschten Betrage von 30,000 Thlrn. Ihnen vorzuschlagen.

Rücksichtlich der Konsulate entgegnete der Präsident Delbrück dem Abg. Kanngießer:

Meine Herren, auf die einzelnen von dem Herrn Abgeord⸗ neten für Crefeld besprochenen Vrnath erlaube ich mir mit fol⸗ genden Bemerkungen einzugehen.

Zunächst ist es ein, wenn Sie wollen, zufälliger Umstand, der dahin geführt hat, einen besonderen Etat für die Bundes⸗ konsulate neben dem Etat für das auswärtige Ministerium aufzustellen. In dem bisherigen Bundes⸗Haushaltsetat finden sich eben nur Bundeskonsulate und findet sich das auswärtige Ministerinm noch nicht. Der Etat für das auswärtige Ministerium war ein Novum, welches in diesem Jahr zum ersten Mal dem Reichstag vorgelegt wurde und allein schon dieser rein äußere Umstand hat dahin geführt, in Be⸗ ziehung auf die Konsulate bei dem Verfahren zu bleiben, wel⸗ ches im vorigen Jahre und im Jahre vorher befolgt worden war. In Beziehung auf die heessartbehgpoluchg wird der Natur der Sache nach durch den Umstand, daß hier zwei Etats vor⸗ gelegt sind, in keiner Weise präjudizirt.

Was die von dem Herrn Abgeordneten für Crefeld sodann erwähnten unbesoldeten Konsulate anlangt, so will ich nur im

je theils vollendet, theils unmittelbar der Vollendun

Der

Allgemeinen bemerken, daß die Organisation dieser Konsulate geführt ist, mit Ausnahme der Konsulate im Vereinigten Leahe reich von Großbritannien und Irland, der Konsulate in Mexiko und der Konsulate in Venezuela. Die Organisation der Kon⸗ sulate an diesen drei Punkten ist dadurch verzögert worden, daß erst in neuester Zeit das Centrum für eine solche Organisation in der Ernennung von Generalkonsuln für die drei von mir bezeichneten Länder gewonnen werden konnte.

Bei den Einzelheiten des Etats hat der Herr Abgeordnete für Crefeld darauf hingewiesen, daß unter Tit. 1. Nr. 4 der Remunerationsfonds für die Generalkonsulate, Konsulate und Vizekonsulate zusammen ausgebracht sei, während er in den früheren Konsulatsetats nach den drei verschiedenen, von mir eben bezeichneten Kategorien getrennt war. Dieses Zusammen⸗ werfen hat darin seinen Grund, daß ein Remunerationsfonds, der ja eben nur ein eventueller Fonds ist, welcher bei hervor⸗ tretendem Bedürfniß benutzt werden muß, sich füglich nicht ab⸗ grenzen läßt und das hat die Erfahrung gelehrt nach den drei eben bezeichneten Kategorien. Es beruht auf der Natur der Sache, daß sich für jede der drei Kategorien und es handelt sich ja hier durchweg um Kategorien, die kein großes Beamtenpersonal haben —, daß sich da für jede besonders ein richtiger Voranschlag darüber kaum machen läßt, wieviel in jedem einzelnen Jahre an Remunerationen gebraucht werde. Man würde, wenn man die Trennung in drei Kategorien bei⸗ behalten hätte, nur dahin gekommen sein, in dem einen Titel Ersparnisse zu machen, die nachher bei einem der anderen Titel doch wieder zur Deckung hätten verwendet werden müssen.

Das Konsulat in Moskau, dessen der Herr Vorredner er⸗ wähnt hat, ist nicht wieder in den vorliegenden Etat aufgenom⸗ men worden, weil gleichzeitig in demselben ein besoldetes Kon⸗ sulat für Petersburg in Vorschlag gebracht ist. Die Erfahrung hat gelehrt, daß ein besoldetes Konsulat in Petersburg nützlicher ist als in Moskau. Ich sage nicht, daß das besoldete Konsulat in Moskau nicht nützlich gewesen wäre, da aber mit Rücksicht auf die Gesammtlage des Bundeshaushalts es bei Aufstellung auch dieses Etats geboten war, bei einer neuen Ausgabe sich zunächst die Frage vorzulegen, ob sie nicht ganz oder wenigstens dum größten Theile durch die Ersparniß an einer bisherigen.

usgabe gedeckt werden könne, so kam man zu der Ueberzeugung, daß das Konsulat in in dem Maße ein Bedürfniß sei, um es nicht einem unzweifelhaft dringend hervorgetretenen Bedürfniß in Peters⸗ burg zum Opfer bringen zu können, zugleich um die Mehrforderung für das Konsulatswesen im Allgemeinen in den möglich engen Grenzen zu halten.

Diese Gesichtspunkte, die Rücksicht auf die Lage des Bundes⸗ haushaltsetats wird auch in Zukunft maßgebend sein müssen und wird nothwendig dahin führen, mit der Organisation des Konsulatswesens, bezüglich der besoldeten Konsulate nicht in dem Maße rasch vorzugehen, als es gewiß in den Wünschen aller derjenigen liegen würde, die mit den Dingen zu thun haben. Von den von dem Herrn Vorredner besonders hervorgehobenen Konsulaten habe ich bei einigen bereitwillig anerkennen mögen, daß ihre Errichtung recht wünschenswerth ist, bei anderen wuͤrde mir das zweifelhaft sein, am zweifelhaftesten bei dem zuerst ge⸗ nannten in Spanien. Die Erfahrungen, die mit dem früheren preußischen General⸗Konsulate in Spanien gemacht worden sind, haben dahin geführt, es eben nicht wieder zu besetzen, es vom Etat verschwinden zu lassen, weil man die Ueberzeugung ge⸗ wonnen hatte, daß es in der That nicht in dem Maße nutzte, als bei seiner Errichtung erwartet war und nicht in dem Maße nutzte, als das Geld an andern Punkten nutzen konnte.

„Ich komme endlich auf die von dem Herrn Vorredner be⸗ rührte Frage des Exequatur. Das Bundeskanzler⸗Amt hat sich bei dieser Frage lediglich halten können an die Bestimmung der Bundesverfassung, und wenn ich den Herrn Vorredner

richtig verstanden habe, hat er selbst nicht in Abrede gestellt,

daß aus der Bundesverfassung weiter nichts in Beziehung auf die hier vorliegende Frage folgt, als die ausschließliche Befugniß des Präsidiums zur Ernennung der Konsuln im Auslande. In Beziehung auf die Ertheilung des Exequatur für fremde

Konsuln innerhalb des Bundesgebiets enthält die Verfassung⸗

keine Bestimmungen. Aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit, namentlich um den amtlichen Handlungen der Konsuln auch über die Grenze des Gebiets hinaus, für welches sie das ein⸗ zelne Exequatur nur erhalten können, Glauben zu sichern, ist von Seiten der Königlich preußischen Regierung beschlossen wor⸗

den, Exequatur für Preußen nicht mehr zu ertheilen, sondern

die Ertheilung des Exequatur dem Bunde zu überlassen. Es ist seitdem darnach verfahren worden; es ist in einzelnen vor⸗

gekommenen Fällen auch von Seiten anderer Bundesregierungen

geschehen. Wenn wieder andere Bundesregierungen anders ver⸗ fahren sind, so sind sie nur nach Maßgabe der Verfassung ver⸗

fahren, und es hat für das Bundeskanzler⸗Amt keine Veran⸗

Moskau doch nicht

.

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lassung vorgelegen, ihnen in Beziehung auf die Ausübung eines solchen Rechts entgegenzutreten.

cKDen Etat der Zölle und Verbrauchssteuern erläuterte

der Präsident des Bundeskanzleramts wie folgt: 1

Hauptetat es bei Aufstellung des Etats nicht möglich ge⸗ wesen, bei den Zöllen auf frühere Fraktionen zurückzugehen, als bereits bei dem vorjährigen Etat der Berechnung zum Grunde gelegt waren. Es hat dies darin seinen Grund, daß zur Zeit, als der Etat aufgestellt wurde, die Materialien noch nicht vorlagen, welche es gestattet hätten, das Jahr 1868 mit in Rechnung zu ziehen. eit Aufstellung des Etats sind die Zahlen für das Jahr 1868 festzustellen gewesen, und ich glaube, daß es zur Erläuterung der Richtigkeit der in dem Etat ge⸗ machten Ansätze beitragen wird, wenn ich die Ergebnisse des Jahres 1868 mittheile, um daraus die Ueberzeugung zu gewähren, daß, wenn auch diese Ergebnisse mit in Berechnung hätten gezogen werden können, die Zahlen, welche hier in Ansatz gekommen sind, eine wesentliche Aenderung jeden⸗ falls nicht erfahren haben würden.

8 Es sind bei den Zöllen, den Ein⸗ und Ausgangsabgaben, für 1870 in Ansatz gebracht 19,089,660 Thlr.; im Jahre 1868 sind wirklich eingenommen, d. h. auf das Konto des Nord⸗ deutschen Bundes gekommen, 18,242,339 Thlr.; also gegen den für das Jahr 1870 in Ansatz gebrachten Betrag weniger 847,321 Thlr., mit andern Worten: es wird bei der vorliegen⸗ den Position vorausgesetzt, daß im Laufe zweier Jahre, 1869 und 1870, sich die Einnahme des Jahres 1868 für den Norddeutschen Bund um rund 8477,000 Thlr. steigern werde. Es wird durch diese Zahl, wie ich glaube, der Beweis geführt sein, daß die in den Etat aufgenommene Zahl jedenfalls nicht zu niedrig gegriffen ist; eher würde vielleicht, wenn der Abschluß für das Jahr 1868 mit hätte in Berechnung gezogen werden können, Veranlassung gewesen sein, diese Zahl, die in den Etat eingestellt ist, noch etwas zu ermäßigen. „In Beziehung auf die Rübenzuckersteuer brauche ich eine ähnliche Bemerkung nicht zu machen; denn bei der Rübenzucker⸗ steuer ist es möglich gewesen, eine dreijährige Fraktion dem Etat zum Grunde zu legen, die durch neuere Zahlen nicht würde

haben geändert werden können.

Was die Salzsteuer anlangt, so sind im Etat in Ansatz gebracht 8,115,340 Thlr.; wirklich eingekommen sind im Jahre 1868 77781,946 Thlr.;, die Zahl fuͤr 1870 weist also mehr nach: 333,394 Thlr., und es wird also auf eine dieser Mehr⸗ einnahme entsprechende Verbrauchssteigerung in den beiden Jahren 1869 und 1870 zu rechnen sein, wenn die hier im Etat veranschlagte Einnahme aufkommen soll. Auch hier wird, glaube ich, die Zahl für 1868 ergeben, daß die veranschlagte Einnahme sedenfalls nicht zu niedrig ist.

Die Tabakssteuer ist in ähnlicher Weise nicht zu berichtigen,

denn sie ist hier berechnet ganz selbständig nach den Voraus⸗ setzungen, welche bereits im vorigen Jahre zur Diskussion vor⸗ gelegen haben, als es sich darum handelte, das Gesetz über die gemeinschaftliche Besteuerung des Tabaks zu erlassen. Beei der Branntweinsteuer stellt sich die Sache so: es sind im Etat in Ansatz gebracht: 9,693,920 Thlr.; wirklich auf⸗ gekommen im Jahre 1868 sind 9,639,679 Thlr., also weniger 54,241 Thlr.

Um eine diesem Betrage von 52,241 Thlr. entsprechende Menge würde sich die Konsumtion zu vermehren haben, um diesen Ansatz aufzubringen. An Braumalzsteuer sind im Etat vorgesehen 2,737,650 Thlr. Wirklich eingekommen sind im Jahre 1868 2,745,115 Thlr., also mehr 7465 Thlr. Es ist das die einzige Position, wo die wirklichen Ergebnisse des Jahres 1868 höher sind, als die für 1870 veranschlagte Summe, indeß so wenig höher, daß, glaube ich, auch bei dieser Position aus dem wirklichen Ergebniß des Jahres 1868 eine Veranlassung zu einer Berichtigung nicht herzunehmen ist.

„— Den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegen⸗ heiten leitete der Bundeskommissar, Geh. Legations⸗Rath von Keudell, durch nachstehenden Vortrag ein: 8 3 Meine Herren: Es lag nahe, bei der Aufstellung des Etats für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten den preußischen Etat zum Grunde zu legen. Demnach weisen die Kolonnen 4 und 7 eine genaue Vergleichung mit den Zahlen des jetzt geltenden preußischen Etat nach. Die Einnahme er⸗ giebt 910,000 Thlr., ich finde darüber nichts weiter zu bemerken.

Die dauernden Ausgaben ergeben eine Gesammtsumme von 862,730 Thlr. oder, nach Abzug derjenigen 30,000 Thlr., welche für speziell preußische Geschäfte in Abzug gebracht wer⸗ den, die Summe von 832,730 Thlr., das ist 51,900 Thlr., resp.

Meithe sferen⸗ Nach Inhalt der Anlage VIII. zu dem t

jährigen soldungen

5 8 WE Dcn, e herbeigeführt worden. Zunächst ist das Gehalt des Ministers für auswärtige Angelegenheiten mit 18,000 Thlr. weggefallen, so⸗ dann ist naturgemäß der Wegfall der preußischen diplomatischen Missionen innerhalb des Norddeutschen Bundes in Dresden,

amburg, Oldenburg und Weimar, mit im Ganzen 36,200

haler. In Wegfall gekommen ist gleichfalls die diplomatische Mission fuͤr Mexiko mit 12,900 Thlr., welche bei den Konsu⸗ laten wieder erscheint, dagegen sind in den La Plata Staaten, in Buenos⸗Ayres, für den Minister⸗Residenten 11,400 Thlr. auf den Etat gebracht, welche bei den Konsulaten verschwinden. Eine weitere Verminderung der Ausgaben ist herbeigeführt durch den Wegfall der Verwaltungskosten des Restes der preußi⸗ schen Bundeskonsulate mit im Ganzen 22,100 Thlr. Dagegen sind Erhöhungen bei einigen Titeln, namentlich bei den so⸗ genannten generellen Titeln, welche sich wesentlich auf sachliche Ausgaben beziehen, eingetreten, im Gesammtbetrage von 17,700 Thlr. Die betreffenden Ansätze gründen sich auf die

Durchschnittsberechnung nach den Erfahrungen der letzten drei Jahre 1865 bis 1807,9 3b

Im Einzelnen finde ich zu Titel 1 der Ausgaben »dauernde für das Ministerium, Besoldungen« Folgendes zu

Ausgaben bemerken:

„Unter Nr. h ist eine Erhöhung ausgebracht von 1000 Thlrn. für 10 Kanzleibeamte. Es ist die Absicht, das Durchschnitts⸗ gehalt der Kanzleibeamten im auswärtigen Ministerium von 700 auf 800 Thlr. zu bringen, nicht bloß um in dieser Beziehung eine Gleichmäßigkeit mit den entsprechenden Beamtenkategorien im Bundeskanzler⸗Amte herbeizuführen, sondern auch weil es in der That schwierig ist, und mit jedem Jahre schwieriger wird, geeignete Beamte, welche der französischen Sprache so mächtig sind, wie es verlangt werden muß, für den geringen Durchschnitts⸗Gehaltsbetrag von 700 Thlrn. zu gewinnen. 3

Um sodann von der bei diesem Titel nachgesuchten

Gesammtbewilligung von 92,450 Thlrn. ein richtiges Bild zu gewinnen, ist es nothwendig, die letzte Seite zu vergleichen, Seite 10, wo es heißt: »davon gehen ab, als Aufwand für die Besorgung speziell preußischer Angelegenheiten: Besol⸗ dungen beim Ministerium 24,650 Thlr.; sachliche Ausgaben aller Art 5350 Thlr.« Es hat sich die Ansicht g gemacht, daß eine gewisse Prägravation anderer Bundesstaaten eintrete durch den Umstand, daß neben den politischen Angelegenheiten, welche naturgemäß Bundessache sind, auch alle speziell preußi⸗ schen Angelegenheiten fortan durch Bundesbeamte besorgt wer⸗ den sollen, während in anderen Bundesstaaten noch spezielle Behörden für die entsprechenden Zwecke bestehen. Zu diesen Geschäften gehören einmal Verhandlungen der einzelnen Bun⸗ desstaaten unter einander, beispielsweise Grenzregulirungen; es gehört dann dahin das ganze Gebiet der wenn ich mich so ausdrücken darf aktiven und passiven Privatinteressen preußischer Staatsangehöriger: Reklamatio⸗ nen, Intercessionen, Legalisationen, Insinuationen ein ziemlich weites Geschäftsgebiet. Für dieses Geschäftsgebiet bestehen in einigen anderen Staaten noch besondere Behörden;, die verhältnißmäßige Kostenlast derselben wird dadurch erhöht. Um in dieser Beziehung eine Ausgleichung zu finden, ist der Versuch gemacht worden, auszusondern diejenigen Beamten, welche etwa erforderlich sein würden, um die rein preußischen Geschäfte der bezeichneten Kategorien zu erledigen. In diesem Sinne ist die Aufstellung auf Seite 10 zu verstehen. Es ist vorauszusetzen, daß der preußische Landtag sich diesen Gesichts⸗ punkt gleichfalls aneignen und die hier ausgeworfenen 30,000 Thaler bewilligen wird. In dieser Voraussetzung würde die Gesammtbewilligung, welche jetzt beim Reichstag nachgesucht wird, nicht 863,000, sondern 833,000 Thlr. rund betragen. Sollte diese Voraussetzung nicht eintreffen, was sich jedenfalls, ich will sagen voraussichtlich, bis zum Jahresschlusse her⸗ ausstellen wird, dann wird nach der jetzt maßgebenden Ansicht nichts übrig bleiben, als diese hier ausgeworfenen Beträge abzu⸗ setzen: nämlich bei den Besoldungen des ministeriellen Personals 24,650 Thlr. und bei den sachlichen Ausgaben aller Art 5350 Thlr. Eine weitere gesetzliche Regulirung der Sache bleibt natürlich der Zukunft vorbehalten. Es ist zu hoffen, daß die Zustimmung des preußischen Landtages erfolgen wird; diese

vorsichtigere Behandlung aber war deshalb nothwendig, um der unzweifelhaften Kompetenz desselben in dieser Angelegenheit nicht vorzugreifen.

Ich komme zu den Erhöhungen bei Titel 2, 3 und 4, die bereits im Allgemeinen dadurch erläutert sind, daß sie auf drei⸗ Faktionen beruhen. Bei dem Titel 6, Be⸗

des gesandtschaftlichen Personals, wurde der Wunsch angeregt, eine bedeutende Zahl von Gehältern zu

erhöhen, namentlich auch an den sogenannten großen Posten; es wurde geltend gemacht, daß die Vermehrung der Geschäfte,

81,900 Thlr. weniger, als der preußische Etat nachweist. Diese erminderung ist wesentlich durch den Wegfall einiger Posten

welche durch die Vertretung der gesammten Bundesstaaten

herbeigeführt würden, ebenso sehr wie die vermehrten Anlässe zu 1“ 1