1869 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8. ee. was seitdem in der Angelegenheit, um die es sich handelt ier er; e .

Füs. Regt. Nr. 34, mit Pens. unter den 1 anderen Gewerbe oder zu einem anderen Berufe übergeht. Dem Lehr⸗ ist. 1 unn ge.] mit der Regierung der Vereini ten Staaten. Die Idee eines

der mislitaͤr⸗ Berwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗ herrn ist in diesem Falle, wenn nicht ein Anderes verabredet dea schehen ist lchn 1Se öu68“ . 28 Veranlassung der ages in Amerike selbst entstanden, 8 hatte im vom VI. Armee⸗Corps, Behu ebe e en, müder Lehrling abgeht. . . n Bun⸗ von Seit b

Dieser Paragraph erhielt nach Annahme eines Amende deskanzlers eine Kommission, bestehend aus einem preußischen, raths bereitwiüg unf zsesrNhelgen, eingegangen und es wurde

badischen Ieüeeans eugechehem. 8. . ; aͤchsisch veneh sc Walter, Intendantur⸗Ra vom J. rmee⸗Corps, zum X. Armee⸗ men Stephani folgende Fassung: einem sischen und einem mecklen urgischen Bevollmächti ten 7 Corps versetzt. Den 19. April. Scheurich, Intendantur⸗Rath Wider den Wileg des Voölhang tann das Verhaältniß vor Ab. nach den beiden Hauptauswanderung äfen Heutschlands wigten - es wafe eg osa nheh Soesargme

vom VIII. Armee⸗Corps, zum III. Armee⸗Corps, Krüger, Inten⸗ lauf der Lehrzeit aufgehoben werden wenn der Lehrlin b worden sei, um über die dort bestehenden Einri b dantur⸗Assessor vom III. Armee⸗Corps, zum I. Armee⸗Corps versetzt. andern Gewerbe oder zu einem andern Berufe 1beechht dreens Uer dderen Handhabung sich zu und versagan und der Zeit, als die Sache hier schwebte, herrn ist in diesem Falle, wenn nicht ein Anderes verabredet worden, mmachen, ob und was zur Verbesserung dieser Vorschriften und im Begriff war auf ee 2bZ Nichtamtliche 1“ 89 e Lehrgeld noch bis zu einem halbjährigen Betrage 8 ö“ 8 1u selchehen habe. Ich bemerkte damals Auftrag, zunächst hier enn e os. 8 1“ 2. “““ ferner, daß der Bericht dieser Kommission an die zuständigen beim Bundesk⸗ Preußen. Berlin, 28. April. 8 18 1. der f Zärs n Lchee detehe oder Lehrlings wird der Lehrvertrag LECC1““ iütr. saie 1e ens eh i t⸗ saraacgn Fertce unen-eäcche di8 Besgehizen enhen König nahmen gestern den Vortrag des Militärkabinets ent⸗ aufgehoben. 8 88 *beiden Auswanderungshäfen sich die nöthi g h gest 1 ist der Lehr⸗ vorstehe. Dieser Beschluß ist in der That wenige Tage, nach⸗ r 1 b 82 n Rccecnformali frh⸗

igen ei itation der Delegirten zum Auf den Antrag des einen oder des anderen Theils gegen und empfingen eine Deputation der Deleg vertrag auch dann aufzuheben, wenn der Lehrherr oder der Lehrkür⸗ dem die Interpellation in der vorigen Session hier gestellt war, here S

internationalen Kongreß ꝛc., von welcher Allerhöchstdemselben rag 8s oder der 8* . eine Adresse üüberreicht wurde. Heute nahmen Se. Majestät zur Erfuͤllung der eingegangenen Verpflichtungen unfähig wird. erfolgt. Er hatte drei Gegenstände zu treffen. ihm an den Grundlagen für lor In beiden Fällen erfolgt, wenn nichts Anderes verabredet ist, die Zunächst handelte es sich darum, die in den beiden Hanse⸗ fehlte. E d ee 8 Vertvag. kbabic s entgegen und konfe⸗ Auseinandersezung agschehc 88 Lehrgeldes nach Verhältniß des be⸗ städten bestehenden Gesetze über den Schutz der Aus⸗ Washington zu führenren Nellherr 2 8 . reits abgelaufenen Theiles ehrzei 8 , * . .

Ihre Majestät die Koͤnigin wohnte vorgest ern und 8 1 9e 1e“ Eee. zur ganzen Dauer derselben. . he. luge, 88 fragen, hielt es für seine Aufgabe, einen Entwurf zu einem gestern den Sitzungen der internationalen Konferenz bei und §. 130 lautet: welche im Interesse der Auswanderer big 8 ö dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staa⸗ besichtigte heute das chemische Laboratorium des Professor Bei Auflösung des Lehrverhältnisses kann der Lehrling über die gemeinen gesetzlichen Regulirung der Frage . ein Bundes⸗ . ber diesen Gegenstand aufzustellen, einen Entwurf, den er Hoffmann. Dauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kenntnisse gesetz zu treffen seien. Es ergab sich, daß i b its AMew⸗Vogt selbst mit den dort vorhandenen Betheiligten und

und Fertigteiten, so wie über sein Betragen vom vehecnern ene ee- 11““ Ia ü 82 . urg bereits Sachkennern durchsprach, und welcher den mit den Vereinigten

ö“ des Deutschen Zollvereins 88 1gnghch auf Antrag van wemn gegen ein am 20. April v ffeneg Uen⸗ . Vauch - Berhandlungen zu Grunde gelegt wurde.

ute zu einer enarsitzung zusammen. en Inhalt sich ni zu erinnern findet, in den Städten von d K 1 nder aben diese Verhandlu .

e heute zu einer sitzung zus Gemeindebehörde, auf dem Lande von der Ortspolizei⸗Behörde kosten⸗ nachgeholfen hatte. Es ergab sich aber, daß in Bremen die Ge⸗ führt, und um klar 8 L“ 5 vn g.

114“ Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstags und stempelfrei zu beglaubigen ist. setzgebung in einigen nicht unwichtigen Punkten hinter dem zurück⸗ müͤssen Sie mir erlaub tn Ner .

6 Derselbe erhielt nach A ines Amend ts Wei eblieben sei, was im Interesse des Schutzes der Auswand ver⸗ ei rlauben, etwas näher auf den Gegenstand des Norddeutschen Bundes wurde §. 120 der Gewerbe⸗ fol de g f hielt nach Annahme eines Amendements Weigel sanat werden muß. ECs 1 sichu einzugehen. olgende Fassung: la 1 b bezog sich das einmal darauf, da 1 b

Oehnang 8688 febebsch. e angenommen. Bei Kuflösung des Lehrverhältnisses kann der Lehrling über die in Bremen die Benutzung des Orlogdeckes zum Transport 6 Die Vorschriften, welche im Interesse des Schutzes der Aus⸗

8 98Sols Aufnahme eines Lehrlings erfolgt, wenn derselbe bei. Dauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kenntnisse Passagiere nicht unbedingt verboten war, daß es an Vorschrif⸗ wanberer gesehlich oder reglementärisch getroffen werden koͤnnen,

Genossen einer Innung eintritt, vor der Innun und Fertigkeiten, sowie über sein Betragen vom Lehrherrn ein Zeug. ten fehlte über die den Auswandererschiffen beizugebenden Medi⸗ zerfallen in zwei Gruppen :es sind solche, die sich auf unbe⸗

Tritt der Lehrling bei 89 anderen Gewerbeireibenden ein, so niß fordern, welches, auf Antrag der Betheiligten und wenn gegen kamente, daß es an einer Vorschrift fehlte, wonach die Aus⸗ dingt feststebende Verhäͤltmi se beziehen, und solche, die von erfolgt die ushmelr den Städten vor der Gemeindebehörde, auf den Inhalt sich nichts zu erinnern findet, von der G meindebehöoͤrde wanderer einer ärztlichen Untersuchung bei ber Er sch ner Tage zu Tage zu handhaben sind. In die erste Kategorie ge⸗ dem Pande vor der Ortspolizei⸗Behörde kosten. und stempelfrei zu beglaubigen ö1A16“ unterwerfen sind, und daß endlich 5 B er Einschiffung zu hören diejenigen Bestimmungen, die der Herr Abgeordnete für

. 122. Vor der Aufnahme ist festzustellen, ob der Lehrherr 8 8 vA1““ b welche gerwisse Geg enständ ¹ vewis M1“ de nnt b. hat⸗ 99 sind die Vorschriften über zr ; m denen die rung auf Auswandererschiffen als Beiladung ausgeschlossen sind, über die Dimensionen und

8 EAeeeemnge n8 1 (88 dr 8 hes geccu“ er Lehrling muß darthun, daß er lesen, schreiben und rechnen 3 3 G kann, ingleichen durch eine Bescheinigung seines Religionslehrers nach., bracht werden. lerget gee geägsg genügten. Der ee desvatt und das war stellen, über die Anzahl von Kubikfußen, die ein Schiff ent⸗ weisen, daß er in der Glaubens⸗ und Sittenlehre genügende Kennt⸗ Derselbe erhielt folgende Gestalt: 1 . E fassen hatte ersuchte den Senat halten muß, um eine gewisse Anzahl von Passagieren aufzu⸗ nisse besitzt. Nur aus erheblichen Gründen darf einem Mangel an Für die Aufnahme und Entlassung der Lehrlinge dürfen keine Aon n remen, in dieser Beziehung zunächst seinerseits gesetzliche nehmen. Das sind Vorschriften, die unbedingt überall kon⸗ verden. hülfe zu treffen. Der bremer Senat ist diesem Ansuchen trolirt werden können, und darauf lege ich das Hauptgewicht

diesen Kenntnissen nachgesehen werden. Der Lehrherr ist alsdann ver. Gebuühren erhoben 1ꝛ G 8 132 lautet: entgegengekommen, und es ist am 27. November v. J. in Bre⸗ wenn ihnen zuwider gehandelt wird ‚überall auf der ganzen

vbchtet, 88 die Nachhülfe nach den Anordnungen der Ortsschul⸗ ie Vestt der §§. 107 bis 118 und 121 bis 131 find ingens f ehörde zu sorgen. ie Bestimmungen der §s. un is nden men eine. Verordnung erlassen, du 1 ie hi 1b 4 §. 123. Die Verabredungen über die Lehrzeit, das Lehrgeld und auf die Gehülfen und Lehrlinge der Apotheker und Kauflent! in⸗ mir bezeichneten Punkte 8 5 E“ 88 verleht werden. Die andern Bestimmungen und ich möchte die sonstigen Bedingungen sind bei der Aufnahme zu verzeichnen. he auf die Werkmeister in Fabriken, keine Anwendung. Die gulirt sind. b enen nicht eine so wenig hervorragende Bedeutung beilegen, wie Gegen die Erklärung des Kommissarius des Bundesrathes Perhältnisse derselben zu ihren Lehrherren und Arbeitgebern sind ferner⸗ Die zweite A be, die d d der Herr Abgeordnete für Bochum beziehen sich auf den Pro⸗ Geh. Reg.⸗Rath Michaelis wurden diese Paragraphen auf An⸗ hin nach den bisherigen Vorschriften zu beurtheilen. hatt 9 88 ufgabe, die der Bun esrath ins Auge zu fassen viant, auf die Beköstigung der Passagiere; sie beziehen sich auf trag des Abg. Stephani gestrichen. Das Haus trat diesem Paragraphen mit dem folgenden v. war die und ich deutete das bei Beantwortung der die Erhaltung der Reimnlichkeit und Ordnung und beziehen sich Die §S§. 124 und 125 lauten: Antrage der Abgg. v. Zehmen und Ackermann bei: Interpellation in der vorigen Session bereits an —, die dem und das ist nicht das Unerheblichste auf den Schutz der §.124. Der Lehrherr muß sich angelegen sein lassen, den Lehrling durch Hinter dem Worte: finden, einzuschalten: mit Ausnahme des S durch die Bundesverfassung überwiesene Oberaufsicht weiblichen Passagiere gegen das, was ihnen auf der Reise eschäftigung und Anweisung zum Peas. Gesellen auszubilden. §. 109 Absatz 2. über das Auswanderungswesen dadurch in Wirksamkeit zu passiren kann. Diese Vorschriften, meine Herren, werden Tag Er darf dem Lehrlinge die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit §. 133 lautet: setzen, daß ein Bundesbeamter beauftragt wird, über die Be⸗ für Tag gehandhabt. Sie können Tag für Tag übertreten durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht entziehen. Der Die Bestimmungen der §§. 107 bis 117 finden auch auf Fabrik⸗ folgung der zum Schutze der Auswanderer in den beiden Aus⸗ werden waͤhrend der ganzen Dauer der Reise. Nun liegt die Lehrherr muß bemüht sein, den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu arbeiter Anwendung. wanderungshäfen erlassenen Vorschriften von Bundeswegen zu Sache völkerrechtlich so. Kein Staat kann Jurisdiktion über guten Sitten anzuhalten und vor Lastern und Ausschweifungen zu Der Abg. Schweitzer beantragte, nach diesem Paragraphen wachen. Diese Einrichtung ist mit dem Anfange dieses Jahres Handlungen in Anspruch nehmen, die auf dem Schiff eines einen neuen Paragraph einzuschalten. ins Leben getreten, es ist ein höherer Offizier der Kriegsmarine andern Staats auf offener See begangen

bewahren. 8 §. 125. Der Lehrling ist der väterlichen Zucht des Lehrherrn Hierzu sprachen die Abgg. Schweitzer, Stumm, Hirsch, nach Hamburg kommandirt mit dem Auftrage, sowohl in Be. Zurisdiktlon über Handtungen, die auf einem solchen Sch

unterworfen und in Abwesenheit des Lehrherrn auch dem denselben Wagener (Neu⸗Stettin), v. Wedemeyer, Friedenthal, so wie der iehung auf die in Hamburg abgefertigten, als auf die in degange n dieses Schiff 1 seines S

vertretenden Gesellen oder Gzehülfen zur Folgsamkeit verpflichtet. Kommissarius des Bunbesecdgen Cehh Frür hecserulage Hede Bremeh 1he vielmehr in abgefertigten Aus⸗ gebieteg is. ananbene Schiff

Hiecaben gaben zu keiner Diskussion Anlaß. MMiichaelis, worauf der vom Abg. Schweitzer beantragte neue wandererschiffe die Ueberwachung der in den beiden schiff nach New⸗York 11 258 sind Fürrhn

Das Lehrverhältniß kann in den Fällen, welche im §. 114 bezeich⸗ Paragraph abgelehnt wurde. Schluß der Sitzung 4 Uhr. Hansestädten bestehenden Einrichtungen zu übernehmen, hörigen Dimensionen der Decke vorhanden, oder es sind mehr

net sind, von dem Lehrherrn vor Ablauf der Lehrzeid aufgehoben Die heutige (29.) Plenarsitzung des Reichstages die Ausführung dieser Einrichtungen zu kontroliren, sich persön⸗ Passagiere vorhanden, als es zulässig ist, so wird allerdings werb Sind für einen solchen Fall keine besonderen Verabredungen des Norddeuts chen Bundes wurde um 11 ½⅞ Uhr durch den lich von dem Zustande der Auswandererschiffe rechtzeitig vor gegen diese Vorschriften kontravenirt noch innerhalb des See etroffen, so ist das Lehrgeld nicht nur für die bereits abgelaufene Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten deren Auslaufen zu überzeugen, Kenntniß von der vorschrifts⸗ gebiets der Vereinigten Staaten, nämlich auf der Reise vorn Zeit, sondern auch für das laufende Jahr zu entrichten. zum Bundesrath war der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗ mäßigen Beschaffenheit des Proviantes, im Falle von Mängeln 4924 Meilen, die das Schiff bis zum Einlaufen in den Hafen

Nach kurzer Debatte nahm das Haus diesen Paragraphen Schönhausen und der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes an⸗ sich mit den betheiligten Landesbehörden in Benehmen zu setzen von New⸗York zu machen hat. Und in Beziehung

wesend, außerdem die Kommissarien des Bundesrathes, Ge⸗ und, wenn dieses Benehmen wider Erwarten nicht zu einem auf solche Kontraventionen ist die Jurisdiktion der 86

nit folgendem Antrage des Abg. Stephani an die Ke sarien „An Stelle der letzten beiden Zeilen zu setzen: »so ist das Lehrgeld heime Regierungs⸗Räthe Dr. Michaelis und von Puttkamer. Erfolge führen sollte, darüber an den Herrn Bundeskanzler zu Vereinigten Staaten vorhanden. Dagegen ist sie absolut

ets für die bereits abgelaufene Zeit zu entrichten. Daneben gebührt, Vor Eintritt des Hauses in die Ta esordnung verlas der berichten. Wie gesagt, diese Einrichtung ist mit dem Anfange nicht vorhanden in Beziehun venn der Lehrling in den Fällen des §. 114 Nr. 1—4 zu seiner Ent⸗ Präsident ein Schreiben des Ober⸗Prokurators Vier aupt in dieses Jahres ins Leben getreten, und der mit der Ausüburdg der Reise vorfall. A0e9ng, eauff dühtes assung Veranlassung gegeben hat, dem Lehrherrn als Entschädigung Düsseld das sid des Rei di 6 1 ““ etzwidrigkeiten, die auf der as weiterlaufende Lehrgeld, bis zu einem halbjaährigen Berrage. üsseldorf an das Präsi ium des Reichstags, betreffend die ieser Kontrole beauftragte Offizier hat seitdem Gelegenheit ge⸗ Reise vorgekommen sein können, sind auf norddeutschem Gebiet Keitheüfende. Pjäb Festnahme des Reichtagsmitgliedes Mende in Gladbach und habt, eine beträchtliche Anzahl von Auswandererschiffen sowohl vorgekommen, denn das norddeutsche Schiff setzt das norddeutsche Wider den Willen des Lehrherrn kann das Verhältniß vor Ablauf die gegen denselben eingeleitete gerichtliche Untersuchung. b in Hamburg, als in Bremerhafen der Revision zu unter⸗ Gebiet fort und auf Zuwiderhandlungen, die auf norddeutschem der Lehrzeit aufgehoben werden, wenn der Lehrherr die ihm nach „Der Abg. Löwe begründete darauf die folgende Interpella⸗ werfen. Er hat nach den von ihm vorliegenden Berichten an⸗ Gebiet vorgekommen sind, erstreckt sich die Jurisdiktion der :124 obliegenden Verpflichtungen gröblich vernachlässigt oder das tion: Wird dem Reichstage noch in dieser Session ein Gesetz zuerkennen gehabt, daß allen den Bemerkungen, die er in Be⸗ Vereinigten Staaten nicht. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe kecht der väterlichen Zucht mißbraucht. zum Schutze der deutschen Auswanderer in den Häfen des ziehung auf diesen oder jenen Punkt zu machen Veranlassung Wenn man nun zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zec,Die Entscheidung darüber, ob der Fall einer solchen Vernach. Norddeutschen Bundes und auf den demselben angehörigen gefunden hat, von Seiten der hamburger sowohl, wie der Vereinigten Staaͤten einen Vertrag über den Gegenstand lälligung 898 Ueen vorhanden ist, erfolgt nach Schiffen vorgelegt werden und welche Maßregeln sind inzwischen bremer Behörden bereitwillig Folge geleistet ist, und daß die schließen will, der sich und ich wiederhole das nicht be⸗ 1 Fal diese En scheidung gedin den Lehrherrn aus, so kann derselbe ergriffen, um diesen Schutz bis zum Erlaß eines solchen G- von ihm hervorgehobenen Maͤngel im einzelnen Falle bereit⸗ schränken kann auf die Regulirung der, wenn ich so sagen darf zur Erstattung der durch die anderweitige Unterbringung des Lehrlings sebes zu bewirken? 1 willig Abhülfe gefunden haben. Das ist der zweite Punkt. feststehenden Verhältnisse, sondern der auch alles das zu um⸗ entstehenden Mehrkosten im Rechtswege angehalten werden, Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Wirklicher Geh. Die dritte und unzweifelhaft wichtigste Frage betraf die fassen hat, worauf es bei Reisen ankommt, so wird man von Letzteres gilt auch von dem Falle, wenn dem Lehrherrn die B-. Rath Delbrück, beantwortete diese Interpellation wie folgt: allgemeine gesetzliche Regelung des Gegenstandes selbst, und selbst darauf geführt, daß es nothwendig ist Vorsorge dafür fugniß, Lehrlinge zu halten, entzogen wird. (§. 120.) Meine Herren! Ich glaube, daß ich die Interpellation 1I““ zwar nach der Seite hin, welche von dem Herrn Abgeordneten zu treffen, daß solche Verabredungen, wenn ihnen zu⸗ Derselbe wurde nur redaktionell geändert. SHerren Abgeordneten für Bochum und für Hagen nicht besser für Bochum bei Begründung der Interpellation bereits hervor⸗ wider gehandelt wird, dadurch aufrecht erhalten wer⸗ bb“ n der'wersgen ernon, vhanesend gea Mitüeunt, dhaden worden in, nämiche im Wehe eines Wrrtrzge aünäct bene önnen, daß die Zuwiderhandlung bestraft werde L 0 ) . b 8 u“ 8 1“““ lauf der Lehrzeit aufgehoben werden, wenn der Lehrling zu einem machen die Ehre gehabt habe, zur Kenntniß des Hauses bringe,