1869 / 99 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die kombinirte Telegraphenstation III. Klasse zu Suderode wird auch im gegenwärtigen Jahre in der Zeit vom 1. Mai bis ultimo September dem Verkehre wieder geöffnet sein.

Hannover, den 28. April 1869.

Telegraphen⸗Direktion.

NNichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. April. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Obersten von Voigts⸗ Rhetz, Commandeur des Königs⸗Grenadier⸗Regiments (2. West⸗ preußisches) Nr. 7, begaben Allerhöchstsich eines leichten Un⸗ wohlseins wegen nicht zur Truppen⸗Besichtigung, empfingen aber darauf Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog von Mecklen burg⸗

Schwerin, den Kronprinzen und den Prinzen Albrecht, nahmen den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kabinets und hierauf die Meldungen des kommandirenden Generals 8. Armee⸗ daües Herwarth von Bittenfeld und des Generals von Obernitz entgegen.

Aus dem Neuen Palais bei Potsdam sind uns unterm heutigen Tage folgende Mittheilungen zugegangen:

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten am 25. d. Mts. dem Gottesdienst in der Garnisonkirche zu Potsdam, der darauf folgenden Kirchenparade, so wie dem von Ihren Königlichen Majestäten den Mitgliedern der internationalen Konferenz im Neuen Palais gegebenen Déjeuner bei.

Am 26. begab Sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nach Berlin, um die Sitzung der internationalen Konferenz zu besuchen, in welcher Höchstderselbe zwei Stunden verweilte. Vor der Rückkehr nach Potsdam besuchte Höchstderselbe die Gemäldeausstellung von Sachse und das deutsche Gewerbemuseum. Abends war Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg zum Thee bei den Höchsten Herrschaften geladen.

Heute begab Sich Seine Königliche Hoheit mit dem 8⸗Uhr⸗ Zuge nach Berlin, um der Truppenbesichtigung beizuwohnen.

—— Gestern fand die erste diesjährige Sitzung des Bundesrathes des Zollvereins statt, in welcher der Bundeskanzler den Vorsitz führte. Es wurden die Wahlen der Ausschüsse vollzogen. Die Vorlagen des Präsidiums, be⸗ treffend den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Zuckers, ferner der Handels⸗ und Schiffahrisvertrag mit Japan, sowie verschiedene Zusammenstellungen über Zoll⸗ und Steuer⸗ einnahmen und Verwaltungsausgaben gingen an die betreffen⸗ den Ausschüsse. Ebenso mehrere an den Zoll⸗Bundesrath ge⸗ richtete Eingaben.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Norddeutschen Bundes wurde der Antrag der Abgg. Miquél und Lasker, betreffend die anderweite Fassung der Nr. 13 des Art. 4 der Bundes⸗Verfassung, nachdem noch der Antragsteller Lasker das Wort genommen, mit großer Majorität angenommen. Der Abg. Heubner motivirte seinen Antrag auf Aufhebung der Lotterien. Es sprachen hierzu der Kommissarius des Bundesrathes, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis, sowie die Abgeordneten Stumm, Graf Schwerin und Becker (Dortmund). Das Haus trat dem Antrage des Abg. Graf Schwerin bei und ging über den Antrag zur ein⸗ fachen Tagesordnung über. Es folgte in der Tagesordnung: Antrag der Abgg. Roß und Genossen wegen Aufhebung der Elbzölle, vorbehaltlich später festzustellender Entschädigungs⸗ Ansprüche, nebst dem betreffenden Bericht der Petitions⸗Kom⸗ mission. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Roß, Wig⸗ 8 (Berlin), Graf Schwerin, Wagner (Altenburg), Graf K

assewitz, v. Blanckenburg, v. Unruh (Magdeburg), sowie der

ommissarius des Bundesrathes Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und der Bevollmächtigte zum Bundesrath Groß⸗ herzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister von Bülow. Das Haus genehmigte den Antrag der Petitions⸗Kommission, die bezüglichen Petitionen dem Bundeskanzler zu überweisen. Schluß der Sitzung 4 ¼½ Uhr.

Die heutige (30.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ¼ Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe wohnten der Sitzung bei: der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkl. Geh. Rath Delbrück, der Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Pape, der Kommissarius des Bundesrathes Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis u. s. w.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste Be⸗ rathung über den Gesetzentwurf wegen Anfertigung von Te⸗ be Ohne Debatte wurde zweite Berathung

eschlossen. Es folgte in der Tagesordnung: Erste Berathung über

Die Alineas 2 und 3 zu streichen.

den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung der Rechtshüle⸗ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime vöüch üässe

„Es betheiligten sich an der Debatte noch die Abgg. S wa Reichensperger und Kirchmann, Meyer (Thorn), 5D

Haus verwarf den Antrag durch Verweisung des Gesetz⸗Ent. 8 wurfes an eine Kommission und beschloß die zweite Berathung. In der Königlichen Hofloge erschien seine Königliche Hohet

der Kronprinz.

Die dritte Nummer der Tagesordnung betraf: Zweite Berathung über den Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung Tik. VII. §§. 134 ff. Ein von dem Abg. Schweitzer eingebrachter Antrag auf Einschaltung eines neuen Paragraphen vor §. 134 wurde abgelehnt.

§. 134 lautet:

„Kinder unter zwölf Jahren dürfen in Fabriken zu einer regel⸗ mäßigen Beschäftigung nicht angenommen werden.

Vor vollendekem „vierzehnten Lebensjahre dürfen Kinder in Fa⸗ briken nur dann beschäftigt werden, wenn sie täglich einen mindestens dreistündigen Schulunterricht in einer von der höheren Verwaltungs⸗ behörde genehmigten Schule erhalten. Ihre Beschäftigung darf sechs Stunden täglich nicht übersteigen.

„Junge Leute, welche das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, dürfen vor vollendetem sechszehnten Lebensjahre in Fabriken nicht über zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Auch für diese jugend⸗ lichen Arbeiter kann durch die Centralbehörde die zulässige Arbeits⸗ dauer bis auf sechs Stunden täglich für den Fall eingeschränkt wer⸗ denh 38 1 Hach deearsangdfchn in einzelnen Theilen des Bun⸗ esgebiete estehenden Schuleinrichtungen noch im ichti Alter sich befinden. 8 1u“

Die Ortspolizei⸗Behörde ist befugt, eine Verlängerung dieser Arbeits⸗ zeiten um höchstens eine Stunde und auf höchstens vier Wochen dann zu gestatten, wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmäßigen Geschäftsbetrieb in der Fabrik unterbrochen und ein vermehrtes Ar⸗ beitsbedürfniß herbeigeführt haben.

Hierzu beantragte der Abg. Wagener (Neustettin):

Alinea 2 zu streichen.

8098F

Es sprachen die Abgg. Stumm, v. Blanckenburg, Becker, Bebel, Hirsch, Fritzsche, Wehrenpfennig, v. Einsiedel. Der Prä⸗ sident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück nahm nach dem Abg. Hirsch das Wort. Das Haus nahm die Regierungsvorlage an und verwarf die dazu gestell⸗ ten Anträge. §. 135 lautet:

Zwischen den Arbeitsstunden muß den jugendlichen Arbeitern (§. 134) Vor⸗ und Nachmittags eine Muße von einer halben Stunde und Mittags eine ganze Freistunde, und zwar jedesmal auch Be⸗ wegung in der freien Luft gewährt werden. 8

Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 5 Uhr Morgens beginnen und nicht über 8 ½ Uhr Abends dauern.

An Sonn⸗ und Feiertagen, so wie während der von dem ordent⸗ lichen Seelsorger für den Katechumenen⸗ und Konfirmandenunterricht Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt verden.

Hierzu sprachen die Abgg. Hasenclever, v. Luck, Schweitzer, Bebel und der Kommissarius des Bundesraths Michaelis. Der Paragraph wurde mit dem Antrage des Abgg. Schweitzer und Genossen angenommen, statt: Muße, zu setzen: Pause.

§. 136 lautet:

Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, hat davon der Ortspolizei⸗Behörde zuvor Anzeige zu machen.

Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, welche deren Namen, Alter, Wohnort, Eltern, Eintritt in die Fabrik und Entlassung aus derselben enthält, in dem Arbeitslokal aufzubewahren und den Polizei⸗ und Schul⸗ behörden auf Verlangen vorzulegen ist. Die Anzahl dieser Arbeiter hat er halbjährlich der Ortspolizei⸗Behörde anzuzeigen.

Nach unerheblicher Debatte wurde die Fassung der Vorlage mit dem Antrage des Abg. Schweitzer angenommen:

1“

statt: aufzubewahren, zu setzen: auszuͤhängen, und nach dem Worte:

8“ 1“

Verlangen, einzuschalten: in Abschrift. §. 137 lautet: Die Annahme jugendlicher Arbeiter

Dieses Arbeitsbuch, welchem die §§. 134 139 des gegenwärtigen

Gesetzes vorzudrucken sind, wird auf den Antrag des Vaters oder Vormundes des jugendlichen Arbeiters von der Ortspolizei⸗Behörde

ertheilt und enthält: 1) Namen, Tag und Jahr der Geburt, Religion des Arbeiters, 2) Namen, Stand und Wohnort des Vaters oder Vor- mundes, 3) ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch, 4) eine

Rubrik für die bestehenden Schulverhältnisse, 5) eine Rubrik für die für den

Bezeichnung des Eintrittes in die Anstalt, 6) eine Rubrik Austritt aus derselben, 7) eine Rubrik für die Revisionen. Der Arbeitgeber hat dieses Arbeitsbuch zu hörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Vater oder Vormunde des Arbeiters wieder

auszuhändigen. Dieser Paragraph wur hne erhebliche Debatte ange⸗ (Schluß des Blattes.

nommen.

Rath Pape, erläuterte den Entwurf in einem längeren Voruftt S

„2 . zu einer regelmäßigen Be⸗ schäftigung darf nicht erfolgen, bevor der Vater oder Vormund der-. selben dem Arbeitgeber ein Arbeitsbuch eingehändigt hat. 8*

8*½

verwahren, der Be⸗

Nachdem vorgestern die internationale Konferenz der Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger ihre Sitzungen geschlossen hatte, empfingen Se. Majestät der König eine aus Vertretern der verschiedenen Nationen zusammengesetzte Deputation der Konferenz.

Der Graf von Serurier, Vizepräsident des pariser Central⸗ Komites, überreichte Seiner Majestät eine in französischer Sprache verfaßte Adresse der fremden Delegirten zur Konferenz, in deutscher Uebersetzung wie folgt lautend:

»Die fremden Mitglieder der in diesem Augenblicke in Berlin versammelten internationalen Konferenz haben die Ehre, Euerer König⸗ lichen Majestät den Ausdruck ihrer tiefsten Ehrfurcht und ihrer Dank⸗ barkeit darzubringen.

Euere Königliche Majestät wollen geruhen, uns 8 gestatten, zu⸗ gleich unsre Dankbarkeit und unsre Bewunderung in Bezug auf alles Große und Großmüthige auszusprechen, das in diesem edlen Lande, unter dem erlauchten und unwiderstehlichen schützenden Einflusse Eurer Keönta Majestät und unter dem Ihrer Majestät der Königin ge⸗

en ist. schecg. ö . Königliche Majestät uns gleich nach unserer Ankunft empfingen, geruhten Allerhöchstdieselben uns dessen zu versichern:

daß unsere Berathungen Ihnen die Gewähr dafür darböten, daß die

Organisation unserer höchstwichtigen Aufgabe vollständiger, als sie bis jetzt gewesen, werden werde.⸗« b 8 8 1g Euere Königliche Majestät geruhten hinzuzufügen:

»»Ich kann nur wüͤnschen, daß der Fall Ihrer Wirksamkeit, sei

es im Kriege, sei es bei anderen Nothständen, weit entfernt sein

moöge; aber für den Fall solchen Unglückes hoffe Ich, daß Ihre Be⸗

mühungen von dem rfolge begleitet sein werden, welchen sie ver⸗ ienen. 44

Diese erhabenen Worte waren eine erste Aufmunterung für die so wichtigen Arbeiten, welchen wir im Begriff waren, uns zu widmen. Es haben dieselben uns des Erfolges der Bemühungen versichert, welche wir, nach dem geringen Maße unserer Kräfte, auf dasjenige richteten, was von einer Versammlung wie die unsrige erwartet werden mußte.

Euere Königliche Majestät mögen huldreich gestatten, daß wir mit Freuden in diesen für unsere Aufgabe so feierlichen Tagen vor Allerhöchstdenenselben uns den schnellen Fortgang dieser großen und allgemeinen sozialen Institution vergegenwärtigen, dieser fruchtbrin⸗ genden Institution, ohne Vorgang in der Geschichte des europäischen öffentlichen Rechts.

An dem Schlusse unserer Berathungen angelangt, haben wir uns nicht zu trennen vermocht, ohne Euere Königliche Majestät im Namen der ganzen Konferenz zu bitten, die ehrfurchtsvolle Versicherung ent⸗ gegennehmen zu wollen, daß ein Jeder von uns in seine Heimath von dem denkwürdigen Aufenthalt in Allerhöchstderen Hauptstadt theure Erinnerungen mitnimmt, unter denen in erster Linie die so huldreiche Aufnahme steht, welche von Euerer Königlichen Majestät, von Ihrer Majestät der Königin und der erlauchten Königlichen Familie uns zu Theil geworden ist, Erinnerungen, die nur von glücklicher Vorbedeu⸗ tung fuͤr die Fortsetzung und das vollständige Gelingen unserer großen Aufgabe sein können.«

Des Königs Majestät erwiederten hierauf (gleichfalls in französischer Sprache) die nachstehenden Worte:

„»Ich empfange Ihre Adresse, meine Herren, mit großer Genug⸗ thuung, denn sie beweist Mir, daß Sie das Interesse erkennen, welches Ich dem großen Unternehmen zuwende, dem Sie Ihre Kräfte widmen und das Sie in Meiner Hauptstadt vereinigt hat. Indem Ihre Kon⸗ ferenzen das Unternehmen regeln, wird demselben gleichzeitig eine größere Entwickelung zu Theil werden.

Dem großen Gedanken, im Kriege die Lazarethe und die Kranken⸗ pflege für neutral zu erklären, reihet sich Ihr Werk ehrenvoll an, in⸗ dem die freiwillige Hülfsleistung hinzutritt und diese, dem Kriege gewidmeten Kräfte auch im Frieden auf einbrechende Landes⸗Nothstände ausdehnen will.

Ich wiederhole Ihnen, meine Herren, daß Ich die Hoffnung hege, daß das wahrhaft große und menschenfreundliche Unternehmen, für welches wir Alle ein gleiches Interesse hegen, erst in recht später Zeit in Anwendung zu treten brauche, daß es aber sofort als ein inter⸗ nationales Band betrachtet werden möge.

Mit großer Freude wird die Königin von der Anerkennung Kennt⸗ niß nehmen, die Sie ihrer Hingebung für die leidende Menschheit zollen, eine Hingebung, welche sie die Genugthuung gehabt hat, that⸗ kräftigst auszuüben. 1

Die Königin und Ich wünschen gleichmäßig, daß Sie, meine

Herren, eine angenehme Erinnerung an Ihren Aufenthalt bei Uns mitnehmen mögen. Mit diesem Wunsche und mit dem Ausdrucke Meiner aufrichtigen Dankbarkeit nehme Ich von Ihnen Abschied.«

Se. Majestät der König entließen die Deputation, nachdem Allerhöchstdieselben noch huldreiche Worte an jeden

der einzelnen Delegirten gerichtet hatten.

Ihre Majestat die Königin hatte schon vorher, wäh⸗

rend der letzten Sitzung der Konferenz, in dem Gebäude der Konferenz, in gnädigster Weise die Abschiedsbegrüßungen ver⸗ schiedener Mitglieder der Konferenz entgegengenommen.

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. Fregatte ⸗Niobe« am 26. v. M. von Jamaica in See gegangen, am 3. April in Havanna an⸗ gekommen und beabsichtigte am 7. d. Mts. die Rückreise nach England anzutreten.

Kiel, 27. April. Sr. Majestät Brigg »Musquitos⸗ ist heute früh in den hiesigen Hafen eingelaufen.

Altona, 27. April. (A.⸗M.) Sr. Majestät Panzerschiff »Prinz Adalbert«, welches, zur Aufrechthaltung der Hafen⸗ ordnung bestimmt, bleibend am Ausfluß des Köhlbrands sta⸗ tionirt werden soll, traf heute Nachmittag von Bremerhafen hier ein und ging bei der neuen Anfahrt vor Anker.

Hannover, 28. April. (N. H. Z.) Der kommandirende General von Voigts⸗Rhetz stürzte gestern Morgen mit dem Pferde und erlitt einen leichten Bruch des Unterschenkels.

Fulda, 27. April. (F. A.) Gestern p traf der vess enhe Dr. Leonhardt, in Begleitung des Geh. Justiz⸗

aths Horstmann auf der Durchreise nach Frankfurt hier ein. Derselbe stieg im »Hotel zum Kurfürsten« ab und besichtigte sodann die Lokalitäten des Kreisgerichts, wo er den eben statt⸗ findenden öffentlichen Verhandlungen mehrerer Civilsachen bei⸗ wohnte, sowie der Amtsgerichte. Nachmittags empfing er die hiesigen Justizjbeamten und besichtigte gegen 5 Uhr die Dom⸗ und Michaelskirche. Mit dem nach 6 Uhr nach Frankfurt ab⸗ gehenden Zuge setzte er seine Reise fort.

Hamburg, 28. April. Der Senat erklärt in einer von sistenh datirten Zuschrift an die Bürgerschaft, daß er den Be⸗ chlüssen derselben in Bezug auf die Reform des Straf— verfahrens beitrete, und daß er demzufolge die erforderlichen Vorbereitungen zu einer thunlichst schleunigen Einführung der jetzt feststehenden Gesetze, deren Zeitpunkt spaͤter bekannt gemacht werden solle, angeordnet habe.

Ferner erklärt sich der Senat einverstanden mit den Be⸗ schlüssen der Bürgerschaft vom 24. März d. J., betr. die Um bauten im Rathhause.

Sachsen. Gotha, 27. April. Dem Spezialland tage ist von der Staatsregierung eine Vorlage zugegangen, welche behufs der Ersparung im Staatshaushalte das schon früher gestellte, aber damals abgelehnte Resultat enthält, eine wesentliche Verminderung der Justizämter eintreten zu lassen, um damit, allerdings erst in späterer Zeit eine auf 6000 Thaler angenehme Verringerung der Ausgaben zu erzielen.

Altenburg, 28. April. Die Herzogin Agnes von Sachsen reiste heute Morgen auf einige Tage nach Eisenberg. Die Prinzessin Therese von Sachsen wird heute Nachmittag 3 Uhr auf unbestimmte Zeit nach Leipzig reisen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. April. In der gestrigen Abgeordnetenhaussitzung wurde der Gesetzent⸗ wurf, betreffend den Ausbau der Franz⸗Josephsbahn, sowie der Antrag angenommen, die Regierung aufzufordern, nach Sicher⸗ stellung der Umwandlung der Linie Linz⸗Budweis in eine Lokomotivbahn die geeigneten Vorlagen zum Baue der Linie Budweis⸗Wesseli dem Hause zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Die Petition der Repräsentanz der Stadt Klattau, betreffend den Bau der Klattau⸗Pilsener⸗Bahn, wurde dem Ministerium zur Würdigung überwiesen. Hier⸗ auf wurde das Wasserrechtsgesetz erledigt.

Der Finanzausschuß berieth gestern die Nachtragskon⸗ vention zum österreichisch⸗englischen Handelsvertrage und geneh⸗ migte alle Posten des vom Handelsministerium vorgelegten umgearbeiteten Tarifs, ausgenommen für Strumpf⸗, Posa mentier⸗ und Knopfmacherwaaren, deren Einfuhrzoll mit 35 (statt 18) Gulden festgesetzt wurde. 8

Der österreichische Gesandte Graf Chotek ist von Wien 1 nach Stuttgart zurückgekehrt. 8

Prag, 28. April. Erzherzog Karl Ferdinand ist am 20. April zum Kurgebrauche im Karlsbad eingetroffen.

Belgien. Brüssel, 28. April. Der Senat beendete gestern die Diskussion über den Gesetzentwurf, die Wählerlisten betreffend. Das Gesetz wurde mit 29 gegen 16 Stimmen an⸗ genommen. Die Repräsentantenkammer setzte gestern di Berathung über das Budget für die öffentlichen Arbeiten im Jahre 1869 fort. Der Minister der öffentlichen Arbeiten er klärte auf eine Interpellation von Vleminckr, daß die Resultate der Enquéete über die Mittel, das Loos der Arbeiter zu ver⸗ bessern, der Oeffentlichkeit werden übergeben werden. 8

Bei Charleroi haben in den letzten Tagen in Folge 8 ö“ der Löhne neue Arbeitseinstellungen statt⸗ gefunden.

(W. T. B.) Der Senat genehmigte in seiner heutigen Sitzung mit 27 gegen 14 Stimmen die von der Kommission beantragten beschränkenden Bestimmungen zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft. Der Justi Minister hatte sich gegen diese Aenderungen erklärt. G“

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