1869 / 99 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Höhe derselben zu lassen.

S. 48. Die baum und Friedlieb Gustorff, letztere Beiden zu Friedrich⸗Wilhelms⸗

1792

getreue SeeFen. dem Aufsichtsrathe Kaution zu bestellen. e

stimmen, bleibt dem Aufsichtsrathe über⸗

8 C. Revisoren.

§. 46. Die Generalversammlung erwählt für jedes wei Revisoren, welche die vom Direktor aufgestellte und vom Auf⸗ ichtsrathe eventuell berichtigte (§. 18) Bilanz zu prüfen haben, und war allemal die Bilanz desjenigen Jahres, in welchem sie ge⸗

wählt sind. .47. Beamte der Gesellschaft oder solche Aktionäre, welche an

8 der eschäftsführung Theil nehmen, können nicht Revisoren sein.

Vorübergehende Bestimmungen. Herren Emil Langen zu Salzgitter, Heinrich Rosen⸗

hütte bei Troisdorf, haben nach erfolgter landesherrlicher Genehmi⸗ Fan da Gesellschaft baldigst eine Generalversammlung Behufs Wahl e

ufsichtsrathes und der Revisoren zu berufen.

Schema A. Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft Aktie Nr. ..... 8 über Hundert Thaler Courant.

Der Inhaber dieser Aktie ist für den Betrag von Hundert Thaler Courant bei der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft in Cöln mit allen statutgemäßen Rechten und Pflichten betheilitt.

D.“] 186.

Der Aufsichtsrath der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Eingetragen auf Seite des Aktienbuches.

SC w a B.

Vorderseite.

Dividendenschei

Au der Aktie Nr... 1 1

der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft.

Deer Inhaber dieses Scheines empfängt gegen Einlieferung desselben

am 1. Juli 186. die auf obige Aktie für das Herhaftaiabt 186. fal⸗ lende Dividende bei der Kasse der Gesellschaft oder in Cölln..

8 Der Aufsichtsrah. 8

Eingetragen Seite

Dividendenbeträge, welche nicht binnen vier Jahren vom Zah⸗

lungstage ab, erhoben worden sind, verfallen zum Vortheil der Ge⸗

am 1“ 18.. die

legen. Indessen,

werbeordnung, die sich gerade in diesen

ellschaft.

Schemaa C. Talon zur Aktie Nr..... 1 der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Einlieferung ..te Serie der Dividendenscheine. Der Aufsichtsrath.

Eingetragen Seite.

8 Reichstags⸗Angelegenheiten. .

Berlin, 29. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ ages des Norddeutschen Bundes erklärte der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen in Betreff der Ver⸗ aftung des Abg. Mende nach dem Abg. Dr. Schweitzer:

Ich bin mit dem Herrn Vorredner überzeugt, daß die In⸗ beressen der Vollständigkeit dieser Versammlung, daß die In⸗ teressen der Bundesgesetzgebung höher stehen und shwerer wiegen, als lokale Interessen der Verwaltung oder der Rechtspflege, wenigstens in einer vorübergehenden Bedeutung der letzteren; ich hätte nur lebhaft gewünscht, daß der Herr Abg. Mende sich selbst von dem Prinzip, das der Herr Vorredner hier vertritt, lebhafter durchdrungen hätte, und daß er die Interessen der Arbeiter lieber hier auf dem Boden der Gesetzgebung, als in Gladbach auf dem Boden der

Agitation vertreten hätte; ich hätte lebhaft gewünscht, daß er es

orgezogen hätte, sich hier an den schwierigen Fragen der Ge⸗ . „ge agen vorzugsweise mit den Arbeitern beschäftigte, zu betheiligen, als in Gladbach umultuirende Polizeibeamte zu beruhigen. Es scheint dies nach den Mittheilungen, die der Herr Vorredner uns machte, mehr seine Aufgabe gewesen zu sein, als dort Zeugniß vor Gericht abzu⸗ diese Erwägung habe ich lediglich dem politi⸗ schen und dem Gerechtigkeitsgefühl der hohen Versammlung zu überlassen. Es ist ja gar kein Zweifel, daß der Antrag ver⸗ fassungsmäßig berechtigt und daß die Versammlung verfas⸗ sungsmäßig berechtigt ist, darüber zu entscheiden. Als Ver⸗ treter der Regierungen kann ich natürlich nur wünschen, daß der Gerechtigkeit freier Lauf bleibe, und daß diese Versammlung die erste Zeugniß dafür einwerfe, daß der Sache der Arbeiter mit tumul⸗ tugrischen Agitationen nicht gedient sei, sondern daß ihr am besten durch Arbeit hier inmitten dieser Versammlung gedient werde. Als ein Zeugniß über diese Frage werde ich da⸗ Ver⸗ dikt der hohen Versammlung anzusehen haben, keinenfalls als eine Ansichtsäußerung darüber, bis zu welchem Maße die Re⸗

in Norddeutschland ihr

gierungen und namentlich das Präsidium denn ihm liegt die Ueberwachung und Ausführung der Gesetze ob letztere energisch handhaben sollen. Die Regierungen werden in Erfüllung dieser Pflicht nicht irre werden, auch wenn Ihr Ausspruch in diesem Falle sie ihnen für die Zukunft erschweren sollte.

Der Herr Vorredner hat einige thatsächliche Andeutungen gegeben. Wenn ich darüber gewiß wäre, daß das Hohe Haus heute noch keine sachlichen Beschlüsse fassen würde, so würde ich Dasjenige, was mir augenblicklich vorliegt, um diesen Aeuße⸗ rungen des Herrn Vorredners gegenübergestellt zu werden, noch zurückhalten, da ich bisher lediglich auf die Mittheilungen der Administrativbehörden beschränkt bin und von Seiten der Justiz erst heute früh eine vorläufige Meldung des Königlichen Ober⸗ Prokurators Vierhaus in Düsseldorf mir zugegangen ist, die im Ganzen dasselbe, nur etwas kürzer enthält, was, wie ich höre, der Herr Präsident im Anfang der Sitzung mitge⸗ theilt hat. Aber ich bin genöthigt, den Mittheilungen, die wir aus einem, wie der Herr Vorredner meinte, glaub⸗ würdigen Privatschreiben hier bekommen haben, einige andere anzuschließen, freilich nur von administrativen Behörden und aus demselben Staate, dessen Einrichtungen ihm im Ganzen so sehr verdächtig, bedenklich und unwahr erscheinen, aus dem Staate Preußen, andere liegen mir nicht vor indessen ich gebe, was ich habe.

Die erste Mittheilung war ein Telegramm des Landraths in Gladbach, welches bekundet: »Gestern Abend hier großer Tumult in Folge Auflösung einer Versammlung bei Anwesen⸗ heit des ꝛc. Mende. Polizei mit Steinen und dergleichen ge⸗ worfen, dann die Polizei nämlich im Lokal cernirt, welches demolirt. Ein Gendarm durch Messerstiche schwer verwundet. Früh 4 Uhr Mende verhaftet, dem Ober⸗Prokurator vorgeführt. Versammlung heute auf Odenkirchner Gebiet an⸗ gekündigt.“« Ich habe sofort in Betreff der Qualität des Herrn Mende als Reichstagsabgeordneten telegraphisch gebeten, dem Bundeskanzler⸗Amte alle Mittheilungen, die weiter zur Dis⸗ position ständen, schleunigst zugehen zu lassen. Die ent⸗ scheidenden Mittheilungen zur Beurtheilung der Sache können aber meines Erachtens erst durch die Gerichte geliefert werden. Ein anderes Telegramm vom 25. lautet: »In vergangener Nacht Arbeiterunruhen in Gladbach in Folge Auflösung einer von Mende abgehaltenen Versammlung. Ein Gendarm schwer verwundet. Polizei cernirt. Zwei Com⸗ pagnien von Düsseldorf zum Einschreiten konsignirt.« Diesel⸗ ben sind aber nicht benutzt, indem die Behörden von dem sehr richtigen Grundsatz ausgegangen sind, das Einschreiten von Militär erst dann herbeizuführen, wenn die sofortige Ver⸗ wendung der bewaffneten Macht unvermeidlich ist. Dann ist die erste schriftliche Mittheilung eine kurze Meldung des Regierungs⸗Präsidenten von Düsseldorf, in der er sich zu⸗ nächst auf die telegraphische Meldung bezieht und dann sagt; »Da der Rädelsführer Reichstags⸗Abgeordneter Mende als in flagranti ertappt, von der hiesigen Gerichtsbehörde nicht

wird in Freiheit gesetzt werden, so lange der Reichstag ihn nicht

reklamirt, so hoffe ich, daß der heutige Abend ruhig verlaufen wird, ohne weiteres Einschreiten, namentlich militärisches nöthig zu machen.⸗ Dies hat sich bestätigt. Die Verhaftungen haben wesentlich zur Beruhigung beigetragen, nur sind außer dem verhafteten Mende leider auch eine Anzahl Arbeiter mit verhaftet, die voraussichtlich Familienväter und Leute, die ihre Verhaftung und die Folgen, die sich daran knüpfen, sehr viel schwerer empfinden werden, als Herr Mende, und wenn ich mich an die Stelle des Herrn Mende denke, so würde ich das Bedürfniß fühlen, das Schicksal dieser Leute zu theilen und das meinige nicht von dem ihrigen zu trennen.

Eine weitere etwas ausführlichere Meldung von einem Lokalbeamten, gerichtet an den Präsidenten Kühlwetter in Düsseldorf, lautet: (Zunächst also war eine Versammlung an⸗ gemeldet) »Mende besprach die soziale Frage und bemerkte, dieselbe müßte und würde gelöst werden, entweder friedlich oder, wenn das nicht ginge, mit allen Schrecken der Revolu⸗ tion. Sie wollten aber die Frage friedlich lösen. Dazu müß⸗ ten aber die Verhältnisse geändert werden. Die Arbeitgeber seien gegenwärtig wie die Arbeiter selbst, im Unrecht, der Unterschied sei nur der, daß die Arbeitgeber das Unrecht thäten und die Arbeitnehmer das Unrecht zu leiden hätten. In Glad⸗ bach suche man das Vereinsrecht zu eeinträchtigen, er sei eigens herübergekommen, um beim Gericht in Düsseldorf für die n. der Arbeiter zu plädiren und er werde das überall

un.«

Dapß ein Zeugniß abzulegen gewesen wäre, daß überhaupt ein bestimmter Prozeß geschwebt hätte, welcher die Anwesenheit des Herrn Mende dort motivirt hätte, ist aus den Akten bisher nicht bekannt geworden. Aus dieser Meldung möchte ich schlie⸗ ßen, daß er nur im Allgemeinen für die Arbeiter bei etwa vor⸗ kommenden Prozessen hat plädiren wollen eine Thatsache,

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die mir das Bedauern wiederum erregt, daß er nicht unsre Arbeiten hier getheilt und erleichtert hat, wo wir für die Gewerbe⸗ Ordnung und die Arbeiterrechte plädiren. „Im Staate sei es aber überall leider so bestellt, daß man, ohne gegen die Gesetze anzustoßen, sich nicht wohl bewegen könne. lleberall, wohin man blicke, sei Ueberlastung und Unterdrückung. Selbst für die Bourgeoisie fange an die Belastung eine un⸗ erträgliche zu werden. Woher die Ueberlastung rühre, wisse Jeder. Zunächst seien es die großen e. Heere. Einige Hunderttausende würden auf Kosten des Volkes drei Jahre lang unter den Waffen gehalten; in dem ersten Jahre würden sie gedrillt und die beiden folgenden Jahre auf Kosten des Volkes müßig umhergeführt. Hier stand der Polizeikommissär auf und erklärte die Versamm⸗ lung für aufgelöst. Gleich nachher flogen einzelne Gläser gegen die Person des Kommissärs, während Mende heftig egen die Auflösung der Versammlung protestirte und dem ommissär sagte, derselbe habe kein Recht zur Auflösung, er, Mende, kenne die Gesetze besser als der Polizeikommissär.« Das ist nun vielleicht möslich, und ich gebe ja gerne zu, daß die wissenschaftliche Ausbildung der Polizei⸗Wachtmeister mitunter eine lückenhafte sein mag, und wenn der Herr Vor⸗ redner vielleicht den Antrag stellte, die Examina für die Wacht⸗ meister strenger zu stellen, 2 kann man ja dergleichen erwägen, wir sind aber nicht in der Lage, es praktisch durchführen zu können, wir können nicht durch studirte, urtheilsfähige Kreis⸗ richter Versammlungen überwachen. Man hat also nur die Wahl zwischen einer völligen Nicht⸗Ueberwachung oder: die Schließung der Versammlung der Diskretion derjenigen Sicher⸗ heitsbeamten anzuvertrauen, die man hat. »Die Menge, die anfing sich zu entfernen, wurde hierdurch veranlaßt zu bleiben, beziehungsweise zurückzukehren. Zu⸗ gleich wurde mit Dutzenden von Gläsern, Stühlen und Ofen⸗ eifen⸗ r ist das eine Waffe, deren Natur mir nicht ganz klar 1 1, hg den Polizei⸗Kommissär und die Polizei⸗Offizianten ein⸗ Pheera und machten letztere hierauf von ihren Waffen ebrauch.« Darauf werden sich überhaupt wohl die ungeschickten Hiebe, die nach der Erzählung des Vorredners ein Gendarm in die Luft geführt haben soll, reduziren. Der Mann hat wahrschein⸗ lich, wie das leider bei unserer gutmüthigen Polizei üblich ist, sehr viel früher gezogen, als er schlagen wollte, um den Leuten anschaulich zu machen, er würde von seiner Waffe Gebrauch machen, während in anderen Ländern die empfehlenswerthe Manier herrscht, nicht zu drohen und die Waffe nicht eher zu ziehen, als in der Sekunde, wo man sie braucht. 8 »Der Polizei⸗Kommissär kam mehrmals ins Gedränge, der Gendarm Behrend wurde erheblich verwundet und alle Polizeibeamten, mit Ausnahme des Polizei⸗Kommissärs, erlit⸗ ten mehr oder minder heftige Kontusionen. Mende soll nun auch zum Weggehen ermahnt haben, jedoch gelang es nur mit Mühe, die gereizte 8 aus dem Saale zu entfernen, welche sich aber in dem Hofraume und vor dem Hause, worin die Versammlung stattgefunden hatte, wieder festsetzte, um sich ausgesprochenermaßen an den zurückgebliebenen Polizeibeamten zu vergreifen. Nach den E“ zu⸗ verlässigen Erkundigungen wäre es verwegen gewesen, wenn die wenigen Beamten gegen die auf tausende von Köpfen an⸗ eschwollene Menge hätten vorgehen wollen, welche das Ver⸗

ammlungslokal umgab. In dem ganzen Hause wurden

von der Menge die Fenster eingeworfen.« 1888

.

Hier ist gesagt: der Herr Abgeordnet

von der Menge;

behauptete, es waͤre von der Polizei geschehen; aus der Er⸗ zählung geht hervor, daß die Polizei sich innerhalb des Saales befand, und wenn die Scheiben von außen entzweigeschlagen worden sind, so kann dies doch kaum der Polizei zur Last ge⸗ legt werden. Gendarmen, die im Allgemeinen Leute von reiferen Jahren sind, in dieser Weise an tumultuarischen Aeußerungen des Ueber⸗ muths Vergnügen gefunden hätten.

Ich habe es üͤberhaupt noch nicht erlebt, daß

„»Der Kreis⸗Sekretär Weber theilte mir mit, daß er, als die Sache so weit gekommen, gesucht habe, aus dem Lokale fortzukommen und dem Herrn Regierungs⸗Präsidenten, wie er gethan habe, zu telegraphiren. Der Bürgermeister und der Landrath, die auch nach Ausbruch des Tumultes hinzu⸗ gekommen waren, erlitten Steinwürfe. Erst nach 2 Uhr verlor sich die Menge. Mende, Abgeordneter des Reichstags, wurde gegen 4 Uhr Morgens verhaftet und dem Königlichen Ober⸗Prokurator zu Düsseldorf zugeführt. Nach meinem Urtheile werden für die nächsten Tage die vorhandenen Mannschaften genügen ꝛc.«

Dann endlich habe ich heute, bevor ich die Mittheilung des

Herrn Justiz⸗Ministers in Händen hatte, von dem Präsidenten dbeven seine Ansicht der juristischen Lage der Sache erhalten. r meldet:

»Gegen Mende liegen vor: 1) Gefährdung des öffentlichen Friedens (§. 100). 2) Schmähung von Staatseinrichtungen (§. 102)). 3) Anreizung und Verleitung zum Widerstande gegen die Polizei und zur gewaltsamen Zusammenrottung (§. 91, 2).

Er hat nach Auflösung der Versammlung geäußert: er

stehe ein für alles Ungesetzliche, was geschehe, und damit ha

der durch ihn provozirte Angriff begonnen. Die demnächstige Ermahnung zur Ruhe ist eine übliche Maske.

Für die öffentliche Ruhe ist wichtig, daß er verhaftet bleibe; er ist jüngst durch das Obertribunal wegen Nicht⸗ befolgung der polizeilichen Auflösung einer Versammlung schon bestraft.«

Meimne Herren! Das ist Alles, was ich Ihnen thatsächlich mittheilen kann. Sie werden es gerechtfertigt finden, wenn ich es mir versage, auf die weiteren Ausführungen des Herrn Vorredners, die ja auch schon vorher Ihnen über die Grenze nicht des Gestatteten aber des Ihnen Wünschens⸗ werthen für die heutige Diskussion hinauszugehen schien, einzugehen, sondern wenn ich mich wesentlich objektiv auf die Sache beschränke. Es ist ja nicht meine Aufgabe, hier etwas anderes zu vertreten und zu wünschen, als daß das Haus nach ruhiger Prüfung der Sache sich ein Urtheil darüber bilde, ob das Offenbleiben des Platzes, den Herr Mende in Ihrer Mitte einzunehmen haben würde, für den Augenblick der größere oder geringere Nachtheil ist im Vergleich mit dem andern, der daraus entstehen könnte, wenn aus den Beschlüssen des Hauses über die Freilassung des Herrn Mende unrichtige Konsequenzen im Lande gezogen würden, wenn in diesem lediglich politisch und verfassungsmäßig geübten Beschluß zugleich eine Vorwegnahme des Urtheils in Betreff der juristischen Bedeutung der Frag gefunden werden könnte. Darüber sich zu erleuchten, wird das Haus andere Quellen wählen wollen, wie die meinigen. Ich

kann nur versprechen, daß ich den Eingang der Mittheilungen

die mir zugänglich sind, beschleunigen, und jede, die mir sugeht ohne Säumen dem Herrn Präsidenten vorlegen werde, so da sie zu Ihrer Kenntniß gelangen, um sich ein Urtheil daraus zu

bilden.

Oeffentlicher Anz

eig

er.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Offene Requisition. Der Tuchmachergeselle Friedrich Auf Hauff 8 aus Zielenzig, geboren den 7. Juli 1831, wird Behufs seiner Vernehmung gesucht. Es wird gebeten, den Aufenthalt desselben hierher anzuzeigen. Spandau, den 27. April 1869.

Der Staatsanwalt.

erxvenm.a

Handels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter

Nr. 5557 ; Der Kaufmann (Händler mit Tuch) Isidor Prochownick zu FPeklin DOrt der Miederlassung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Post⸗ straße Nr. 9), b

Firma: Isidor Prochownick,

zufolge heutiger Verfügung eingetragen 1

fügung eingetragen:

gisters ist zufol er Ver

Die Eigenschaft des Privatgelehrten Friedrich Wilhelm Heinri Wilberg als Liquidators der aufgelösten Handelsgesellschaft erd. Titel ist erloschen. Der Kaufmann Julius Friedrich Ernst Päßler zu Berlin ist zum Liquidator dieser aufgelösten Handelsgesellschaft ernannt. .“ G

8

Unter Nr. 360 des Gesellschaftsre

Der Kaufmann Anton Joseph Adolph Rabuske zu Berlin ha für seine hierselbst unter der Firma: Ad. Rabuske bestehende, unter Nr. 2629 des Firmenregisters eingetragene Handlung, seinem Sohne Carl Erdmann Gotthelf Wilhelm Rabuske zu Berlin geboren am 13. Februar 1846, Prokura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1394 des Proku renregisters eingetragen. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.