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ge⸗ den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf Land Lotterieloose, Staats⸗ und sonstige Werthpapiere; 5) Schies nutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzeneien und ärztliche Hülfe, so Feuerwerkskörper und andere explosive Stoffe Ghrsneece ahe b Werkzeüg⸗ 121 e b ve b Enise wäcgeen Fabri⸗ und giftige e 3 aten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden. 8 192“— t befugt, soweit ein Bedür 5 am 9ten d. b Auf den Antrag des Abg. Stumm wurde im letzten Alinea arheerdegn, . b Erlaubniß zum Verkauf oder Hea, g2wagen nächsten . 1,299 1NI.S. 82 un Hfaechston i hen ½ Wort: regelmäßig gcrichen I dem Worte: Be⸗- . adeg 5 fe. Sstttunchag im §. 54 davon ausgeschlossenen Gegen:-d a⸗Cruz zu gehen. 88 18g östigung eingefügt: und Nahrungsmittel. Er ist ferner befugt, aus Gründen der b 1 Bresl 114““ es 8 er öffe Sij . au, 29. April. nacite d0 Die §§. 141 — 145, welche lauten: v“ Gesundheitspflege anzuordnen, daß auch 1aen ag e sgeh “ Juni das 100 jährige e er Sle⸗ 1— wird im 1 §. 141. Die Bestimmungen des §. 140 finden auch Anwendung auf zeichneten Gegenstände auf bestimmte Zeit nicht im Umherzichen il gefeiert werden. ergamts für Schlesten EFö Gehülle Fgecn rag eschisegfübehh viffeh 2N. geboten oder aufgekauft werden dürfen. feil. Sachsen. Meiningen, 28. April. Der Herzog G Faktoren der dort bezeichneten Arbeitgeber, wie auf Gewerbetrei⸗ reiste heute Vormittag um 10 Uh 1 e zog Georg 4 r nach Italien ab. Dem Verneh⸗ e. Hoheit zunächst die
In dringlichen Fällen können diese A bende, bei deren Geschäft eine der hier erwähnten Personen unmittel⸗ kanzler im Einvernehmen mit dem E“ cr men des »Mein Tagebl.« na bar oder mittelbar betheiligt ist. Herzogin ea die Prinzessch u“
Ldfnan tterbergrgherg. r.14 ] b Diej Henldeg üg vestchr zehocten werden. Unter Arbeitern (§. werden hier auch Diejenigen ver⸗ ie Kommission beantragte 1 standen, welche außerhalb der Fabrikstätten für S oder für die graphen den folgenden §. 54 8 Fene Stl dieser beiden Para⸗ und dann nach der ihnen gleichgestellten Personen die zu deren ewerbebetriebe nöthigen Ausgeschlossen vom An⸗ und Verkauf im Umherziehen sind: hat ee Ganz⸗ oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne 1) geistige Getränke aller Art; 2) gebrauchte Kleider und g : hat die Schlie Landta den aus dem Verkaufe dieser Waaren an Konsumenten ein Gewerbe zu etten, Prinzen Adalbert stattgefunden, wozu die Mitglieder beider user zahlreich erschienen waren. In der Th 3 ronrede war der
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Marine einge⸗
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— Nach den beim Ober⸗Kon Se. ang b ommando der gangenen Nachrichten befand sich S. M. Korvette »Victorig⸗«
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3) von dem bei dem Bankhause A. F negoziirten Anlehen von 150,000 Fl. d. d. 1. August 1859. Nr 94 und 178. b - Die Inhaber dieser Partialobligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei den betreffen⸗ den Bankhäusern, als auch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. und der Königlichen Steuerkasse zu Homburg gegen Rückgabe der Partial⸗ Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können. 18 . Wiesbaden, den 24. April 1869. 1 Der Königliche Regierungs⸗P ö 88.. Orezler.
Güstlbl
Garnabfälle, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Leinen oder
Nichtamtliches. Baumwolle, Bruchgold und Bruchsilber, 3) Spielkarten, Lotterie⸗ dre
machen. andere
1 Preußen. Berlin, 30. April. Se. Majestät der König empfingen heute früh den kommandirenden General des 1. Armee⸗Corps, General von Manteuffel, nahmen die Meldung des mit dem Regiment hier eingetroffenen Obersten von Neumann, Commandeur des 4. Garde⸗Regiments z. F., und die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten und der Hofmarschälle entgegen. Hierauf empfingen Se. Majestät den Prinzen Albrecht Königl. Hoheit und den Musik⸗Direktor Wieprecht, später den Landrath und Kammerjunker von Colmar, und Seuch g Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von einitz.
8 — Ihre Majestät die Königin besuchte gestern den Königlichen Botschafter Grafen v. d. Goltz und empfing den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dinirte
bei den Königlichen Eltern. 110
Heute ist Diner im Königlichen Palais.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord⸗ deutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeß⸗Ordnung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes hat im April 14 ordentliche Plenar⸗Sitzungen abge⸗ halten, in welchen die Lehren vom Beweise durch Eid und von der Bescheinigung, das gesammte ordentliche Verfahren vor Einzelrichtern erledigt und die Berathungen über Organi⸗ sation von Handelsgerichten und über das Verfahren vor
denselben begonnen sind.
8
chstag
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Rei des Norddeutschen Bundes wurde die Berathung der
Gewerbe⸗Ordnung fortgesetzt. 8 S. 138 lautet: FV 43
Wo die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Bestim⸗ mungen (§§. 134 bis 137) eigenen Beamten übertragen ist, stehen den⸗ selben bei Ausübung dieser Aufsicht alle amtlichen Befugnisse der
8
§. 143. Arbeiter, deren Forderungen den Vorschriften der §§. 140 — 142 zuwider anders als durch Baarzahlung berichtigt sind, koͤnnen zu jeder Zeit die Bezahlung ihrer Forderungen in baarem Gelde verlangen.
cide 144. Verträge, welche den §§. 140—142 zuwiderlaufen, sind nichtig. Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits und Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser Letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem anderen Zweck, als zur Betheiligung an Einrich⸗ bngen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien §. 145. Forderungen für Waaren, welche ungeachtet des Verbots den Arbeitern kreditirt worden sind, können von Fabrikinhabern und von den ihnen gleichgestellten Personen weder eingeklagt, noch durch An⸗ rechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden oder mittelbar er⸗
worben sind. Dagegen fallen dergleichen Forderungen der Kranken⸗, Sterbe⸗,
Spar⸗ oder ähnlichen Huͤlfskasse zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenige Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher er gehört. Sind mehrere solcher Kassen vorhanden, so fällt die Forderung allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Orts⸗Armenkasse. 1t
wurden ohne Abänderungen angenommen, die Abstimmung über das zweite Alinea des §. 145 auf den Antrag des Abg.
Stumm vertagt. Schluß der Sitzung 4 ¼ Uhr.
— Die heutige (31.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ½¼ Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: Der Präsident des Bun⸗ deskanzler⸗Amtes, Wirkl. Geheimer Rath Delbrück, der Königl. sächsische Ministerial⸗Direktor Weinlig, der Kommissarius des Bundesrathes Geheimer Regierungs⸗Rath Michaelis.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Zweite Berathung über den Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung, zunächst mündlicher Bericht der IV. Kommission über Titel III. des Ge⸗ setzentwurfes. Der Berichterstatter, Abg. Friedenthal, motivirte die von der genannten Kommission beantragten Amendements, worauf der Rath Michaelis, das Wort ergriff.
ommissarius des Bundesrathes, Geh. Regierungs⸗
und Loose; 4) Schießpulver, euerwerkskö
andere explosive Stoffe; 5) Lecgnenmiktel, Gifte Rüehe giftind Stoffe. er Bundesrath ist befugt, soweit ein Bedürfniß ob⸗ waltet, anzuordnen, daß die Erlaubniß zum Verkauf oder Ankauf der einzelnen ausgeschlossenen Gegenstände ertheilt werde. Der Bundesrath, und in dringenden Fällen der Bundeskanzler nach Ein⸗ vernehmen mit dem Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr, ist befugt, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der SadteSoge 28 auch andere Gegenstände innerhalb “ nicht im Umherziehen feilgeboten oder
Nach dem Referenten Abg. Friedenthal sprachen die Ab
Frhr. v. Patow, v. Thadden, Lasker, Graf v. Carnende Abgg. S. denhg⸗ sowie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes,
Das Haus nahm die Anträge der Kommi nmission mit dem Amendement des Abg. Frhrn. v. Patow veüh Nr. 4 die Präsidialvorlage wieder herzustellen. vh““ &. 58 Säfet. 8 inem Bundesangehörigen, welcher innerhalb des Nordde 1 vnne.M einen festen Wohnsitz hat und frei von aöcgeltschen “ “ ist, darf der Gewerbeschein, 1 estimmung des §. 60, nur dann versagt werden wenn ihm die Zuverlässigkeit in Bezi gtigten Ge⸗ wengrplet eüen erlässigkeit in Beziehung auf den beabsichtigten Ge⸗ Ausländern kann, Gewerbebetrieb
8 unter Voraussetzung der Gegenseitigkeit, d
ieb im Umherziehen gestattet werden. Lan⸗ Bundesrath gt, die deshalb nöthigen Bestimmungen zu IuZ11 Die Kommission beantragte folgende Fassung: 88 Bu FiFemn. Bundesangehörigen, welcher innerhalb des norddeutschen A ndesgebietes einen festen Wohnsitz besitzt und das 21. Lebensjahr Sheih hat, darf der Legitimationsschein vorbehaltlich der Be⸗ “ des .57 nur dann versagt werden, wenn er: 11, n einer abschreckenden oder ansteckenden Krankheit behaftet ist u J2h) oder wegen strafbarer Handlungen, aus Gewinnsucht, gegen das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit, gegen das Leben oder die Gesundheit von Menschen, wegen Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Sicherungsmaßregeln, betref⸗ fend Einführung oder Verbreitung ansteckender Krankheiten oder Vieh⸗ seuchen, zu Gefaͤngniß von mindestens 6 Wochen, oder zwar zu einer geringeren Strafe verurtheilt, aber in der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte beschränkt worden ist, innerhalb 5 Jahren nach erfolgter Verurtheilung, und im Falle der Gefängnißstrafe nach verbüßtem Gefängniß; 3) oder unter Polizeiaufsicht steht; 4) oder wegen ge⸗
durch den Landtag erledigten Arbeiten mi
¹ mit Anerk 4
g in Betreff der Schulgesetvorlage fand ns
Ze. 10 es Königs über das Nichtzustandekommen eines esetzes Ausdruck, welches eben so sehr zur Hebung der Bil⸗
buesß “ Volkes geeignet sei, als auf freiheitlicher Grundlage
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Apri trifft b ’ „29. April. Der Kaiser sghc. dr Oesterr. Korr.“« schon morgen früh von Ofen
— Im Abgeordnetenhause wurden heute di 13 d ie Gegen⸗ “ der Tagesordnung, die Aufhebung des in “ das Gesetz über das Wasserrecht, das Gesetz über die erschreibung der Steuern von Eisenbahnunternehmungen und er Postvertrag mit Serbien ohne Debatte erledigt. Die Re⸗ gierung beschloß, wie der »Prag. Z.“« gemeldet wrd, definitiv
die Session des Reichsrathes vor Pfingsten zu schließen. (W. T. B.) Der Verfassungsausschuß des Abgeord⸗ netenhauses verhandelte heute über die Frage der Vermehrung der Zahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Ein⸗ führung direkter Wahlen. Die Anträge des Subkomites, die Regierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Zahl der Abgeordneten womöglich um das Doppelte vermehrt wird, so wie die Petitionen für Einführung direkter Wahlen und Abkürzung der Wahlperioden der Regierung zur Würdigung zu überweisen, wurden mit entschiedener Majorität
111“
angenommen.
Belgien. Brüssel, 29. April. Die Reprä . tenkammer setzte gestern die Diskussion über 8 Füsranc
öffentlichen Arbeiten für das Jahr 1869 fort igt liche 1 für und genehm vorher einen provisorischen Kredit von 6,500,000 Fr fen 5. “ Jahre 1869. — — Nach dem »⸗Journal de Charleroi« mehrt sich die der Arbeiter, welche die Arbeit in d ege 8 88 nch ene chng. der Umgegend wieder auf⸗ — 29. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzu 3 1 2 B⸗ 8 n n 88 Senats erwiederte der Minister der auswärlgen n 1G eA auf eine Interpellation, betreffend den gegenwärtigen Stand der belgisch⸗französischen Unterhandlungen: Der Minister⸗- Präsident habe sich seiner Zeit nach Paris begeben, um das
Ortspolizei⸗Behörden, insbesondere das Recht zur jederzeitigen Revi⸗ sion der Fabriken zu.
Die auf Grund der Bestimmungen der §§. 134—137 auszufüh· renden amtlichen Revisionen der gewerblichen Anstalten sind die Be⸗ sitzer derselben verpflichtet, zu jeder Zeit, namentlich auch in der Nacht, zu gestatten. 8 b Die Abgg. Runge u. Gen. beantragten: 1
in der letzten Zeile hinter dem Worte: Nacht, einzuschalten: wäh⸗ rend die Anstalten in Betrieb sind. 8
Nach einer längeren Debatte, an welcher sich die Abgg. Schweitzer, Braun, Wagener (Neustettin), Hirsch, Schulze, sowie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirklicher Geheimer Rath Delbrück und der Bundeskommissarius Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath Michaelis betheiligten, trat das Haus der Vorlage mit dem Antrage des Abg. Runge und Genossen bei und ver⸗ warf die übrigen dazu gestellten Anträge.
§. 139 lautet:
Sollte durch die Ausführung der Bestimmungen der §§. 134 und 135 bereits bestehenden gewerblichen Anstalten die noͤthige Arbeitskraft entzogen werden, so ist die Centralbehörde befugt, auf bestimmte Zeit, jedoch höchstens ein Jahr, Ausnahmevorschriften zu erlassen.
In Betreff der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits beschäf⸗ ttigten jugendlichen Arbeiter, ist die im §. 136 vorgeschriebene Anzeige
bei der Ortspolizei⸗Behörde binnen vier Wochen zu bewirken.
ursprünglich etwas weit gehaltene Programm zur Lzs Differenzen, wie es in den Rfteltan Blättern beiber Ländes g 8 öffentlicht sei, etwas mehr zusammenzufassen (retrécir). Das erste Resultat dieser Verhandlungen bestehe in der unverweilt erfol⸗ genden Einsetzung einer gemischten Kommission; die Arbeiten derselben würden sich, abgesehen von unvorhergesehenen Modi⸗ fikationen, auf die Berathung eines belgischerseits gestellten An⸗ trages beschränken, der den Interessen beider Länder gerecht zu scen l. de Uebrigens habe fortwährend in den gegen⸗ dcbedaten hungen beider Regierungen die größte Herzlichkeit Der Senat genehmigte alsdann mit 32 gegen 9 Sti
das Gesetz, betreffend die Abschaffung der Rern h ennen gestern beschlossenen veränderten Fassung. — Der Minister⸗Prä⸗ sident Frère⸗Orban wird heute Abend 11 Uhr hier erwartet.
Großbritannien und Irland. London,“ öri Der Pxinz und die Prinzessin von Wales I. 10. Mai von ihrer Reise in Marlborough House zurückerwartet. 8 .b.Dn Oberhause stand gestern Earl Russell's Vor⸗ lag dehufs Kreirung von Peers auf Lebenszeit zur zweiten Lesung. Das Nähere über den Plan der Bill ist bereits früher von uns mitgetheilt worden. Bei der Erörterung, erhob Earl Derby gegen die Vorschläge der Bill verschiedene Einwendungen,
wohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei, Landstreicherei, Trunksu übel berüchtigt ist; 5) oder durch gerichtliches Erkenntniß des Uücchch. zu dem beabsichtigten Gewerbebetriebe verlustig gegangen ist.
Der den Legitimationsschein versagende Bescheid, sowie die im Instanzenzuge erfolgende Entscheidung auf desfallsige Beschwerden müssen dem Nachsucher schriftlich mit Gründen zugefertigt werden.
8 Ausländern kann, unter Voraussetzung der Gegenseitigkeit, der Fetseeesert im Umherziehen gestattet werden. Der Bundesrath st befugt, die deshalb nöthigen Bestimmungen zu treffen. I. Die Abgg. Runge und Lasker beantragten: a) im Eingang die 5. orte: »welcher innerhalb u. s w.« bis »überschritten hat« zu streichen; in Nr. 2 statt der Worte: »gegen das Leben oder die Gesundheit von Menschen« zu setzen: wegen vorsätzlicher Angriffe auf das Leben 88 die Gesundheit von Menschen; c) in derselben Nnmmer vor aapdstittung⸗ zu setzen: vorsätzlicher; d) in derselben Nummer lhas „fünf Jahren« zu setzen: zwei Jahren; e) Nr. 4 zu streichen; 6 8 zweiten Absatz wie folgt zu fassen: Die Verwaltungsbehörde 8 ö von dem Nachsuchenden zunächst den persönlichen Nach⸗ 8 in Beziehung auf die gesetzlichen Hinderungsgründe zu erfordern. Föns. aber muß sie innerhalb 14 Tagen dem Nachsuchenden entweder areran Hetihehe chehn ertheilen oder unter Angabe des gesetzlichen und verwarf die uͤbrigen zu §. 53 gestellten Amendements. der Rekurs 28 de ee egch afrsggen. öes 2g värfachne ” b 1 Die §§. 54 und 57 der Vorlage lauten: 9 Vorschriften d 8un c nst gcr h Frtr Aigfest g 5b virken. — 199 hriften der §. 18 und 19. wurde ohne erhebliche Diskussion angenommen. §. 54. Der Gewerbeschein zum Ankauf und Aufkauf im Umher⸗ Es sprachen hierzu die Abgg. Lasker, Friedenthal
S.140 lautet: 1.“ ““ ziehen (§. 53, Nr. 1 und 2) wird ertheilt für Waaren aller Art mit Aus⸗ Bockum⸗Dolffs von Luck Frh ce.e⸗ R bo 88 28 9
Fabrikinhaber, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz⸗ oder schluß der nachstehend genannten: 1) Verzehrungsgegenstände, soweit Frhr. von Patow S B — amiisfarlus Esch Neig, die theils Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Löhne der Arbeiter, sie nicht zu den Gegenständen des Wochenmarklverkehrs gehören (§. 67, Rath Michgelis. 8 indeskommissarius Geh. Reg. die theils von einem allgemeinen Standpunkte ausgingen, theils welche mit Anfertigung der Fabrikate für sie beschäftigt sind, in baarem Nr. 1, 2 und 3); 2) geistige Getränke aller Art; 3) gebrauchte Kleider ichaelis. (üSchluß des Blattes.) sich gegen Einzelnheit des Entwurfes richteten. Im Uebrigen war
v“ b“ er zwar dem Prinzip der Bill nicht abgeneigt, wollte aber die
Gelde auszuzahlen. 1 8 6 und Betten; Garnabfälle, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren. Leinen oder Baumwolle; Bruchgold und Bruchsilber; 4) Spielkarten⸗ Zahl der lebenslänglichen Peers auf eine geringere Zahl
§. 53 der Vorlage lautet: “ 1
Wer außerhalb seines Wohnorts, ohne Begründung einer gewerb⸗ lichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung, in eigener Persen: 2 Waaren irgend einer Art verkaufen, 2) Waaren irgend einer Art bei anderen Personen, als bei Kaufleuten oder an anderen Orten, als in offenen Verkaufsstellen zum Wiederverkauf ankaufen, 3) Waarenbestellungen aufsuchen, oder 4 gewerbliche oder künstlerische Leistungen oder Schaustellungen, bei welchen ein höheres wissenschaft⸗ liches oder Kunstinteresse nicht obwaltet, feilbieten will, bedarf, vorbe⸗ haltlich der, in den §§. 42 und 65 getroffenen Bestimmungen, eines Gewerbescheines.
Ein Gewerbeschein ist nicht erforderlich zum Verkauf oder Ankauf Pbfr, Erzeugnisse der Land⸗ und Forstwirthschaft, des Garten⸗ und
aues.
Die Kommission beantragte, statt des Wortes: verkaufen, zu setzen: feilbieten, und statt: Gewerbescheines, zu sagen: Legi⸗ timationsscheines. 1
Der Referent Abg. Friedenthal leitete die Debatte ein. Es sprachen noch die Abgg. Wachenhusen, Lasker, Frhr. v. Hagke, so wie der Bundeskommissarius Geheimer Regierungs⸗Rath Michaelis. Das Haus nahm die Anträge der Kommission an