1869 / 104 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Sanitäts⸗Rath Dr. Riedel zu Berlin ist zum Be⸗ zirks⸗Physikus in Berlin ernannt worden.

Der Medizinal⸗Rath Lautz zu Selters ist zum Kreis⸗ Phcfitu⸗ des Unter⸗Westerwald⸗Kreises mit dem Wohnsitz in

ontabaur,

der Medizinal⸗Rath Dr. Bickel zu Wiesbaden zum Kreis⸗ Physikus des Stadt⸗ und Landkreises Wiesbaden mit dem

Woöhnsitz in Wiesbaden,

der Medizinal⸗Assistent Dr. Peter Menges zu Braubach zum Kreis⸗Physikus des Rheingau⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Rüdesheim,

der Medizinal⸗Assistent Dr. Theodor Fritze zu Haiger zum Kreis⸗Physikus des Unter⸗Taunus⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Langen⸗Schwalbach

der Medizinal⸗Assistent C. Speck zu Fabamar zum Kreis⸗ Physikus des Dill⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Dillenburg,

der Medizinal⸗Assistent Dr. Moeller zu Grenzhausen zum e des Unter⸗Lahn⸗Kreises mit dem Wohnsitz in

imburg,

8 der Eö“ Dr. Rosenkranz zu Usingen zum Kreis⸗Physikus des Ober⸗Taunus⸗Kreises, vorläufig ausschließ⸗ lich des vormals Landgräflich hessischen Amts Homburg, mit dem Wohnsitz in Usingen,

der Medizinal⸗Accessist Dr. Ebertz zu Weilburg zum Kreis⸗

Physikus des Ober⸗Lahn⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Weilburg,

ernannt worden. Ferner:

Der Medizinal⸗Assistent Dr. Widerstein zu Camberg ist zum Kreis⸗Wundarzt des Dill⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Herborn, der Medizinal⸗Assistent Dr. Heß zu Kirberg zum Kreis⸗Wundarzt des Stadtkreises Wiesbaden, mit dem Wohnsitz in Wiesbaden, der Medizinal⸗Assistent Dr. Weber zu Nastätten zum Kreis⸗Wundarzt des Unter⸗Lahnkreises mit dem Wohnsitz in Diez, der Medizinal⸗Accessist Dr. Schenck zu Niederlahnstein zum Kreiswundarzt des Rheingau⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Ober⸗Lahnstein,

der Medizinal⸗Accessist Hommerich zu Dorchheim zum Kreis⸗Wundarzt des Ober⸗Lahn⸗Kreises mit dem Wohnsitz zu Dorchheim,

der Medizinal⸗Aeccessist Dr. Grandhomme zu Hofheim zum Kreis⸗Wundarzt des Landkreises Wiesbaden mit dem Wohnsitz in Hofheim,

der Medizinal⸗Aeccessist Dr. Justi zu Idstein zum Kreis⸗ andarz des Unter⸗Taunus⸗Kreises mit dem Wohnsitz in

8 der Medizinal⸗Aeccessist Steubing zu Cronberg zum Kreis⸗

Wundarzt des Ober⸗Taunus⸗Kreises, vorläufig ausschließlich

des vormals Landgräflich hessischen Amts Homburg mit dem

Wohnsitz in Cronberg,

1 der Medizinal⸗Aeccessist Menke zu Rennerod zum Kreis⸗

Wundarzt des Ober⸗Westerwald⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Rennerad, 1 der Medizinal⸗Accessist Arthen zu Ransbach zum Kreis⸗ Wundarzt des Unter⸗Westerwald⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Ransbach, ernannt worden. Endlich:

der Bezirks⸗Thierarzt C. Kayser zu Kamp ist zum Kreis⸗ hüüfratn des Rheingau⸗Kreises mit dem Wohnsitz zu St. Goars⸗ ausen,

der Bezirks⸗Thierarzt Theodor Kolb zu Dillenburg zum Kreis⸗Thierarzt des Dill⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Dillen⸗

urg, der Bezirks⸗Thierarzt Fischbach zu Langenschwalbach zum Kreis⸗Thierarzt des Ober⸗Taunus⸗Kreises, vorläufig ausschließlich des vormals Landgräflich hessischen Amts Homburg, mit dem Wohnsitz in Usingen, der Bezirks⸗Thierarzt Heinrich Rübsamen zu Nastätten zum Kreis⸗Thierarzt des Unter⸗Taunus⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Langenschwalbach, der Bezirks⸗Thierarzt Diefenbach zu Rennerod zum Kreis⸗ F des Ober⸗Westerwald⸗Kreises mit dem Wohnsitz in ennerod, der Bezirks⸗Thierarzt J. C. Rompel zu Herschbach zum Kreis⸗Thierarzt des Unter⸗Westerwald⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Montabaur, der Bezirks⸗Thierarzt Chr. Gies zu Weilburg zum Kreis⸗ Thierarzt des Ober⸗Lahn⸗Kreises mit dem Wohnsitz in Weilburg ernannt worden. ““

.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. DDekanntmachung 8 Bei der am 17. April d. J. öffentlich bewirkten Verloo⸗ sung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritätsaktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind diejenigen 1 294 Stück Ser. I. à 100 Thlr. 88

Ser. II. à 62 ¾ Thlr. 1 gezogen worden, welche durch unsere in Nr. 94 des Blattes 8

8

veröffentlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besiser dieser Anach werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben nach Maßgabe der Bekanntmachung, rechtzeitig zu erheben. Berlin, den 17. April 1869. h. ‚sauptverwaltung der Staatsschulden.

vpon Wedell. Meinecke. Ek. Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie⸗ nsperkion Schwartz von Erhund

Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der Köni 8 Allergnädigst geruht: dem Hof⸗Glasmaler Schmitz 30 e die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe zu ertheilen.

Löwe.

Personal -Veränderungen. ziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennun Beförderungen und Versetzungen. Den 24. April. 1 Roeder, Sec. Lt. vom Kaiser Alex. Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, in das 1. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 46 versetzt. Den 27. [pril. von Sobbe, Hauptm. vom großen Generalstabe, zum Generalstabe der 1. Garde⸗Inf. Div., Lust, Hauptm. vom großen Generalstabe, zum Generalstabe der 18. Div. versetzt. Krohn, Oberst und Commdr. des Schlesw. Holst. Füs. Regts. Nr. 86, von dieser Stellung, unter Ver⸗ setzung zu den Off. von der Armee mit Belassung seiner bish. Unif, entbunden. v. Horn, Oberst und Kommandant von Sonderburg⸗ Düppel, zum Commdr. des Schlesw. Holst. Füs. Regts. Nr. 86, v. Cramer, Oberst und Kommandant von Wittenberg, unter Ver⸗ leihung eines Patents seiner Charge, zum Kommandanten von Son⸗ derburg⸗Düppel, v. Zedtwitz, Ob. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandanten von Wittenberg ernannt. v. Kutschenbach, Major, aggregirt dem 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, in das Regt. einrangirt. Lieben⸗ einer, Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 67, unter Beförderung zum Major mit seinen bisherigen Kompetenzen, dem Regiment aggregirt. B. Abschiedsbewilligungen 2ꝛc. Den 27. April. v. Schacht⸗ meyer, Hauptm. a. D., zuletzt Führer der Militär⸗Straf⸗Abth. zu Minden, der Char. als Major verliehen. Bei der Landwehr. Den 29. April. Fischer, Rittm. vom Train des 1. Bats. (Neuß) 6. Rhein. Landw. Regts. Nr. 68, mit Pens. nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform, Menzel, Sec. Lieutenant von der Infanterie des 1. Bataillons (Striegau) Isten Schlesischen Landwehr —s⸗ Regiments Nr. 10, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗ Ministeriums. Den 22. April. Feder, Zahlm. Aspirant vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, zum Zahlm. bei dem Füs. Bat. 1. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 ernannt. v 18 II. In der Marine.

Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen ꝛc. Den 27. April. v. Blanc, Kapitän⸗Lieutn., zum Korvetten⸗Kapitän, Kupfer, Lieutn. zur See, zum Kapitän⸗Lieutn., Bendemann, v. Goerne I., Strauch, Hartog, See⸗Kadetten, zu Unterlieuts. zur See, befördert. Zembsch, Kapitän⸗Lieut., zur Dienstl. bei dem Ober⸗Kommando der Marine kommandirt. B. Abschieds⸗ bewilligungen ꝛc. Den 27. April. Kühn, Lieutn. zur See, ansg sclehen und zu den Seewehr⸗Offiz. des See⸗Offiz.⸗Corps über⸗ getreten.

Bei der unterm 19. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der im lau⸗ fenden Jahre einzulösenden Partialobligationen der vormals Land⸗ gräflich hessischen Staatsanlehen sind durch das Loos zur Rückzahlung auf den 1. August l. J. bestimmt worden: 1) von dem bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten Anlehen von 500,000 Fl. d. d. 1. Februar 1829. Lit. A. Nr. 44. 91. 109. 129. 133. 173. 178. 213. 228. 240. 249. 258. 302 und 315. Lit. B. Nr. 45. 46. 55. 56. 127. 128. 141. 142. 173. 174. 175. 176, 177 und 178. Lit. C. Nr. 221. 222. 223. 224. 225. 226. 227. 228. 229 und 230; 2) von dem bei demselben Bankhause 675,000 Fl. d. d. 1. Februar 1829. Lit. A. Nr. 50. 85. 101. 107. 221. 279. 297. 299. 301. 309. 314. 317. 355. 416. 420. 432 und 450.

Lit. B. Nr. 85. 86. 105. 106. 107. 108. 147. 148. 161. 162. 169. 170. 179. 180. 193. 194. 211. 212. 275 und 276.

Lit. C. Nr. 151. 152. 153. 154. 155. 156. 157. 158. 159.

1 198 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169. un ; 3) von dem bei dem Bankhause A. Reinach in Frankfurt a. M. negoziirten Anlehen von 150,000 Fl. d. d. 1. August 1859. 1 Nr. 94 und 178. Die Inhaber dieser Partiglobligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung

Svetanntma

negoziirten Anlehen von

bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei den betreffen⸗

vnn Banthaͤusern, als auch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse

in Wiesbaden, der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. und der Königlichen Steuerkasse zu Homburg gegen Rückgabe der Partial⸗ Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons

lon erheben können. .“ 4; den 24. April 1869. 1 1 Der Königliche Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: v. Dresler. 88 I11“ . 111“ n 1“ oer. j ch t K mit t li ch E 8 . Preußen. Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der König besichtigten heute Vormittag 9 Uhr an der Tempelhofer Chaussee das 4. Garde⸗Regiment zu Fuß und nach demselben das Exerzieren im Feuer des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, fuhren dann mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Meck⸗ lenburg⸗Schwerin, Höchstwelcher heute Abend Berlin verläßt, nach dem Schlosse, nahmen dort Abschied von Sr. Königlichen Hoheit und kehrten gegen 12 Uhr nach dem Palais zurück, wo der Geheime Kabinetsrath von Mühler noch Vortrag hielt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zu⸗

sammen. Der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen

Zollvereins für Rechnungswesen hielt gestern eine Sitzung ab.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung.

der gestrigen Sitzung des Reichs⸗

Im Verlaufe

tages des Norddeutschen Bundes wurden in der Be⸗

rathung des die Errichtung eines obersten Handelsgerichtshofes betreffenden Gesetzentwurfes die §§. 9, 11, 12 ohne Debatte an⸗ genommen. §. 13 wurde nach einer längeren Diskussion, an der sich die Abgg. Meyer und Lesse, sowie der Geh. Ober⸗Justiz⸗ Rath Pape betheiligten, in der Fassung der Vorlage angenom⸗ men, ebenso die §§. 14— 20. Dagegen trat das Haus den §§. 21 und 22 in folgender, durch die Amendirung des Abg. v. Bernuth bewirkten Gestalt bei:

§. 21. Der Beschluß eines obersten Landesgerichtshofes, durch welchen sich derselbe für zuständig oder deshalb für unzuständig er⸗ klärt, weil das Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht zuständig sei, oder der Be⸗ schluß des letzteren, durch welchen sich dieses für zuständig oder deshalb für unzuständig erklärt, weil ein oberster Landesgerichtshof zuständig sei, ist einer Anfechtung nicht unterworfen und sür den anderen Ge⸗ richtshof in gleicher Weise bindend. 8

§. 22. Für die Berechnung der Gerichtskosten und für die Be⸗ rechnung der Gebühren der Anwalte und Advokaten sind in den an das Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht gelangenden Sachen die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Kosten und Gebühren zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landesgerichtshof gelangt wäre. Die Mehrkosten, welche durch Reisen eines aesötes gen An⸗ walts oder Advokaten nach dem Sitze des Bundes⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts entstehen, ist der Gegner zu erstatten nicht verbunden. Stempelpapier und Stempelmarken sind bei dem Bundes⸗Ober⸗ Handelsgerichte nicht zu verwenden, vielmehr ist der Betrag der Stempel, welche, wenn die Sache bei dem obersten Landesgerichtshofe anhängig geworden wäre, für die bei diesem stattfindenden Ausferti⸗ gungen, einschließlich der Dekrete, Beschlüsse und Urtheile, nach den Lanse2s egen zu verwenden gewesen sein würden, als Gerichtsgebühr zu berechnen und mit den Gerichtskosten einzuziehen. Dies gilt auch von den an das Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht gerichteten Gesuchen und Eingaben der Parteien. Die für die Geschäfte des Bundes⸗Ober⸗ Handelsgerichts zu berechnenden Kosten fließen zur Bundeskasse. Für das Verfahren, welches dadurch entstanden ist, daß die Sache zu⸗ nächst an das unzuständige Gericht gelangt und von diesem an das zuständige abgegeben ist, kommen Gerichtskosten nicht in Ansatz.

Darauf wurde der zurückgestellte §. 10 und zwar in fol⸗ gender durch die Amendirung der Abg. Lienau und von Bernuth herbeigeführten Gestalt angenommen:

Zur Praxis bei dem Bundes⸗Oberhandelsgerichte und zur Nieder⸗ lassung am Sitze desselben sind alle in einem Staate des Norddeut⸗ schen Bundes zur gerichtlichen Praxis fest zugelassenen Rechtsanwalte und Advokaten berechtigt. Zur Annahme von Zustellungen haben die Parteien einen am Sitz des Bundes⸗Oberhandelsgerichts wohnen⸗ den Bevollmächtigten zu bestellen. Unterlassen sie dies, so erfolgt die Zustellung durch die Post mittelst rekommandirten Schreibens.

Die übrigen Paragraphen wurden mit geringen redaktio⸗ nellen Aenderungen in der Fassung der Vorlage angenommen, dagegen §. 24 gestrichen. Schluß der Sitzung 4 Uhr.

Die heutige (35.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ½ Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten 289 Bundesrathe waren anwesend: der Präsident des Bundes⸗ anzler⸗Amtes Wirklicher Geheimer Rath Delbrück, sowie der Kommissarius des Bundesrathes Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis.

Der erste 1— der Tagesordnung betraf den folgen⸗ den Antrag des Abg. Waldeck:

EE 8 8 8. 8 1 236*

Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetz⸗Ent⸗ wurfe seine Zustimmung zu geben: geset, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des 2 orddeutschen Bundes. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc, ver⸗ ordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstags, was folgt: §. 1. Der Artikel 32 der Fere. F⸗ des Norddeutschen Bundes wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt der §. 2 des gegenwärtigen Gesetzes. §. 2 Die Mitglieder des Reichstages erbalten aus der Seneskase Reisekosten und Diäten nach Maßgabe des Gesetzes. Bis funnt Erlasse dieses Gesetzes stellt das Bundes⸗Präsidium die Höhe der⸗ elben fest. Ein Verzicht auf die Reisekosten und Diäten ist unstatt⸗ haft. Urkundlich ꝛc. -

Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück bezeichnete

die Stellung des Bundesrathes zu dem vorliegenden Antrage

folgendermaßen: Meine Herren! Die Frage, um die es sich handelt, ist in

den Jahren 1867 und 1868 so ausführlich diskutirt, daß Sie

nicht von mir erwarten werden, daß ich hier in eine neue Dis⸗ kussion derselben eintrete. Ich habe nur zu konstatiren, daß die Stellung der verbündeten Regierungen zu der vorliegenden Frage genau dieselbe ist, wie sie von dem Herrn Bundes anzler in der sechsten Sitzung der vorjährigen Session bezeichnet ist. Die verbündeten Regierungen sehen in der Verfassungsbestim⸗ mung, um deren Abänderung es sich handelt, und sind berech⸗ tigt, darin zu sehen, einen wesentlichen Theil des Kompromisses, auf dessen Zustandekommen die Verfassung beruhet, und sie sind ihrerseits nicht in der Lage, in dieser Beziehung irgend Etwas von dem Kompromiß aufzugeben, durch welches die Verfassung zu Stande gekommen it.

Hierauf sprachen die Abgeordneten Försterling, Fries, Kayser, Graf Bassewitz, Graf Schulenburg⸗Beetzendorf, Oehmichen, v. Blanckenburg, Künzer, sowie der Antragsteller.

Das Haus trat dem Antrage des Abg. Waldeck in nament⸗ licher Abstimmung mit 109 gegen 94 Stimmen bei. 8

Es folgte in der Tagesordnung: Antrag der Abgg. Har kort und Gen., den Bundeskanzler aufzufordern, gemäß der Art. 41—46 der Verfassung das Eisenbahnwesen den Bedürf⸗ nissen der Zeit gemäß zu ordnen. Es sprachen hierzu die Abgg. Harkort, v. Luck, von Unruh (Magdeburg), Becker (Dortmund).

Der Kommissarius des Bundesraths Michaelis nahm nach den Abgg. Harkort und v. Luck das Wort. Das Haus nahm p den folgenden Antrag der Abgg. v. Luck und Ge⸗ nossen an:

Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages Harkort folgende Resolution zu fassen: den Bundeskanzler zu ersuchen, baldthunlichst die in den Artikeln 41 bis 47 der Verfassung des Nord⸗ deutschen Bundes enthaltenen Bestimmungen durch Erlaß der erfor derlichen reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administra tiven Anordnungen ins Leben treten zu lassen.

Beim Schlusse des Blattes erfolgte Berichterstattuug der Petitions⸗Kommission. 8

Der Ober⸗Tribunals⸗Vize⸗Präsident, Kro Mitglied des Herrenhauses, Wirkliche Geheime Dr. von Schlieckmann, ist in der Nacht vom 2. zum 3. Ma hierselbst verstorben.

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Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine einge gangenen Nachrichten ist S. M. Panzerfregatte»König Wil⸗ helm« und Aviso »Pr. Adler« am 4. d. M. von England in Kiel angekommen. 8.

S. M. Fregatte»Niobe« ist am 3. und S. M. Brigg »Rover« am 4. d. M. in Plymouth angekommen.

Kiel, 3. Mai. (Kiel. Ztg.) Der Ober⸗Präsident Freiherr von Scheel⸗Plessen hat sich nach Carlsbad begeben.

Lauenburg. Ratzeburg, 4. Mai. (W. T. B.) Der Landtag hat eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission gewählt, welche mit der preußischen Regierung wegen Einver⸗ leibung des Herzogthums Lauenburg in den preußischen Staat in Unterhandlung treten soll.

Mecklenburg. Schwerin, 4. Mai. (M. A.) Die Her⸗ sogen Anna ist gestern Vormittag nach Darmstadt zum Be⸗ uch bei den fürstlichen Großeltern abgereist.

Heute beginnen hier erneuerte kommissarisch⸗depu⸗ tatische Verhandlungen über die Reform des Steuer⸗ und Zollwesens zwischen den Kommissarien der Regierungen und den landschaftlichen Mitgliedern der ständischen Deputation. Als Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzscher Kommissarius ist der Staats⸗Minister Freiherr von Hammerstein aus Neustrelitz hier eingetroffen.

Nr. 35 des Regierungsblattes bringt heute ein Publikan⸗ dum des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums vom 26. v. M., betreffend die Gewährung der Nachsteuer⸗Ermäßigung.

Die Gewährng einer Nachsteuer⸗Ermäßigung ist dadurch bedingt, daß der Nachsteuerpflichtige einen Handel oder ein Ge⸗- werbe betreibt inen Gesammt⸗Nachsteuerbetrag von

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