von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: der Finanz⸗Rath Dr. Heerwart;, *
von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe, von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck, von dem Senate der freien Hansestadt Bre⸗ men, von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmäͤchtigten. 1
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht.
Berlin, den 8. Mai 1869. Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
Gesetz vom 3. Mai 1869 — betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. No⸗ V vember 1838.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 1 1 8* 8
Einziger Artikel. u b
Die Eisenbahnen sind nicht befugt, die Anwendung der im §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Bestimmungen über ihre Ver⸗ pflichtung zum Ersatze des Schadens, welcher bei der Beförde⸗ rung auf der Bahn an den auf derselben beförderten Personen oder auch an anderen Personen, entsteht, zu ihrem Vortheile
durch Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Ueber⸗ einkunft) im Voraus auszuschließen oder zu beschränken.
Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegen⸗ stehen, haben keine rechtliche Wirkung. 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen e-
Gegeben Berlin, den 3. Mai 18990.
8 Wilhelm.
Heydt. von Roon.
1.u“X“ 1“
Graf von Bismarck.
Graf von Itzenplitz. von Mühler. von Selchow.
Graf Eulenburg.
Konzessions⸗Urkunde für die Oberhessische Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Bau und Betriebe der Bahnen von Gießen nach Fulda und von
Gießen nach Gelnhausen innerhalb des preußischen Staatsgebiets. Vom 3. Mai 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, Königliche Hoheit, der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Gießen in der “ auf Fulda, so wie einer Eisenbahn von Gießen in der Richtung auf Geln⸗ hausen bis an die Landesgrenze ertheilt haben, wollen Wir, dem an Uns gestellten Antrage entsprechend, der gedachten Oberhessischen Eisen⸗ bahngesellschaft den Weiterbau der eben erwähnten Eisenbahnen inner⸗ halb des diesseitigen Staatsgebiets von der Landesgrenze zum Anschluß an die Bebra⸗Hanauer Eisenbahn bei Fulda resp. Gelnhausen, sowie den demnächstigen Betrieb dieser Strecken nach Maßgabe des Staats⸗ ertrages zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen vom 2. Juni 1868 (Ges.⸗Samml. pro 1868 S. 765), sowie der Verord⸗ ung vom 19. August 1867, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 in den neuerworbenen Landestheilen (Ges.⸗Samml. pro 1867 S. 1426) und unter der Bedingung hiermit gestatten, daß die Gesellschaft sich in Bezug auf die der Bundes⸗Postverwaltung gegenüber zu erfüllenden Ver⸗ flichtungen denselben Bestimmungen unterwirft, welche von der Groß⸗ erzoglich hessischen Regierung für die im Großherzogthum Hessen ge⸗ legenen Strecken der Bahnen festgesetzt worden sind. Zugleich wollen Wir der Gesellschaft das Recht zur Expropriation und zur vorüber⸗ gehenden Benutzung der für die Bahnanlagen erforderlichen Grund⸗ stücke nach Maßgabe der im Regierungsbezirk Cassel bestehenden gesetz⸗ ichen Vorschriften hierdurch verleihen. Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ edrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 3. Mai 1869. “
Für den Justiz⸗Minister: Gr. von Bismarck. Gr. von Itzenplitz. von Mühler.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
8 Akçrbeiten.
Das dem Ingenieur G. Engelmann zu Creuznach unter dem 14. Dezember 1867 ertheilte Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Füngemaschine für kleine Faßdauben, ohne Jemand in der
AEAnwendung bekannter Theile zu beschränken,
ist aufgehoben. 8bö
Befoͤrderungen und
Das den Gold⸗ und Silberdrahtwaaren⸗Fabrikanten August Tietz und Tobias unter dem 30. Oktober 1867 er⸗ theilte Patent
auf eine Maschine zum Umwickeln von Garnen mit Gold. und Silberdraht in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung ohne Jemand in der Be⸗ nutzung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben. —
Das dem Ingenieur Ludwig Tischbein in Wien unter dem 25. September 1867 ertheilte Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen, in seiner Zusammensetzung als neu und eigenthümlich er⸗ kannten Darrapparat, ist aufgehoben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Koschel zu Möckern is zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Jerichow I. unter Beibehal⸗ tung des Wohnsitzes in Möckern ernannt worden.
Kriegs⸗Ministeriumm.
Allerhöchste Kabinetsordre vom 22. April 1869 — betref⸗ fend die diesjährigen Generalstabs⸗Uebungsreisen bei den Armee⸗Corps.
Mit Bezug auf Meine Ordre vom 30. April vorigen Jahres ge⸗ nehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs⸗Uebungsreisen bei dem Garde⸗Corps, dem 4., 5., 7., 8., 9., 10. und 11. Armee⸗Corps inkl. der Großherzoglich hessischen (25.) Division, welche bei dem 11. Armee⸗ Corps Theil nimmt, abgehalten werden. hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 22. April 1869. 1
“ 8. 14“ An das Kriegs⸗Ministerium. 1 Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermit zur Kennt⸗ niß der Armee gebracht. 1
Berlin, den 27. April 1869.
Kriegs⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Podbielski.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, von Breslau.
Berlin, 12. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten des Staats⸗Ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck⸗Schönhausen, zur Anlegung der von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Insignien des Groß⸗ kreuzes des Ordens vom Niederländischen Löwen und dem Unter⸗Staats⸗Sekretär im Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiten, Wirklichen Geheimen Rath von Thile, zur An⸗ legung der von des Königs Großherzogs von Luxemburg Majestät ihm verliehenen Insignien des Großkreuzes des Luxem⸗ burge schen Ordens der Eichenkrone Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
personal-Veränderungen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Versetzungen. Den 4. Mai. Fah⸗ land, Faehnn. von der 1. Ing. Insp. und beauftragt mit der Füh⸗ rung des Ostpr. Pion. Bats. Nr. 1I, zum Major und Commdr. dieses Bats., Lindow, Hauptm. 2. Kl. von der 4. Ing. Insp., zum Hauptm. 1. Kl., Haumann, Pr. Lt. von der 2. Ing. Insp. zum Hauptm. 2. Kl., Kluge II., Rohr, Sec. Lts. resp. von der 2. und 4. Ing. Insp., zu Pr. Lts., befördert. Ilgner, Hauptm. von der 3. Ing. Insp., unter Versetzung zur 1. Ing. Insp. zum Platz⸗Ing. von Pillau ernannt. Rotte, Hauptmann und Platz⸗Ing. von Swinemünde, von der 4. zur 1. Ing. Insp., Hermens, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., zur 4., Foerster, Sec. Lt. von der 2. Ing. Insp., zur 4,) Creuzinger, Sec. Lt. von der 3. Ing. Insp., zur 1. Ing. Insp,) versetzt. Jacobi, Sec. Lt. von der 1. Ing. Insp., von seinem Dienst⸗ verhältniß bei dem Garde⸗Pion. Bat. entbunden und Behufs seines Uebertritts zum Fortifikationsdienst zur 4. Ing. Insp. versetzt. Bei der Landwehr. Den 4. Mai. Brennecke, Port. Fähnr. im 1. Bat (Posen) 1. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, fruͤher im Garde⸗ Pion. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6 befördert. Wilke, Pr. Lt. von den Pion. des 1. Bats. bb 4. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 67, in das 2. Batail⸗ lon (Halle) 2. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 27, Paul, Sec. Lt. von den Pion. des 1. Bats. (Osnabrück) 1. Hannov. Landw. Regts. Nr. 74, in das Res. Landw. Bat. Cöln Nr. 40, Mieck, Sec. Lt. von den Pion. des 2. Bats. (Gräfrath) 8. Westf. Landw. Regts. Nr. 57, in das 1. Bat. (Essen) dess. Regts. einrangirt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 1. Mai. Will, Sec. Lt. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, der schlichte Abschied ertheilt. Den 4. Mai. v. Uechtritz, Gen. Lt. und Insp. der 4. Art. Inspektion,
in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zür Dispos.
Das Kriegs⸗Ministerium
gestellt. v. Rozynski⸗Manger, Gen. Maj. a. D., zuletzt Com⸗ mandeur der 8. Artillerie⸗Brigade, mit seiner Pension zur Disposition gestellt. Balthasar, Pr. Lt. vom Altmärk. Ulanen⸗Regt. Nr. 16, mit Pens. zur Disp. gestellt. Tücksen, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feldjäger⸗Corps, in Folge seiner Anstellung als Oberförster der Abschied bewilligt. Schreiber, Hauptm. 1. Kl. von der 3. Ing. Insp., mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorgung und der Ing. Unif. der Abschied bewilligt. Bei der Landwehr. Den 4. Mai. v. Sihler, Hauptm von der Inf. des 2. Bats. Brieg) 4. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 51, der Abschied mit der andw. Armee⸗Unif. bewilligt. .
Vom 15. Mai bis zum 15. September d. J. wird zwischen Arn⸗ stadt⸗Bahnhof und Ilmenau über Plaue und Elgersburg eine tägliche Personenpost in folgender Weise coursiren: 8
in Arnstadt um 8 Uhr 5 Min. früh, zum Anschluß an den I. Zug nach Neudietendorf, aus Arnstadt⸗Bahnhof um 8 Uhr Abends nach Eintreffen des letzten Zuges von Neudietendorf, “ in Ilmenau um 11 Uhr 5 Min. Abends. Erfurt, den 11. Mai 1869. Der Ober⸗Post⸗Direktor.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. Mai. Die Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr, sowie für Justizwesen traten gestern zu einer
— Die heutige (40.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11 ¼ Uhr durch den ersten Vize⸗Präsidenten Fürst zu Hohenlohe Herzog von Ujest eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe wohnten der Sitzung bei: der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Großherzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister von Bülow u. s. w.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. Dr. Waldeck und Gen. auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Norddeutschen Bundes be⸗ züglich der Diäten der Reichstagsmitglieder.
Nachdem die Abgg. Gebert und Schweitzer hierzu gesprochen, wurde der Antrag der Abgg. Waldeck u. Gen. in namentlicher Abstimmung mit 110 gegen 100 Stimmen abgelehnt.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf den fol⸗ “ Antrag zur Geschäftsordnung des Abg. Becker (Dort⸗ mund)':
. Reichstag wolle beschließen: dem §. 1 folgende Fassung zu eben: §. 1. Beim Eintritt in eine neue Legislaturperiode treten nach
röffnung des Reichstages die Mitglieder desselben unter dem Vorsitze
ihres ältesten Mitgliedes zusammen. Das Amt des Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am nächsten stehende Mitglied übertragen werden. Für jede fernere Session derselben Legislaturperiode setzen die Präsidenten der vorangegangenen Session ihre Funktionen bis zur vollendeten Wahl des Präsidenten fort (§. 7). Der Vorsitzende ernennt provisorisch, für die Frist bis sur Konstituirung des Vorstandes (§. 8), vier Mitglieder zu Schrift⸗ ührern.
1 Der Abg. Becker (Dortmund) begründet seinen Antrag, worauf das Haus denselben mit großer Majorität annahm. Darauf folgten Berichte der Petitionskommission.
In Bezug auf die, die Reform der mecklenburgischen Ver⸗ fassungszustände betreffenden Petitionen sprach zuerst der Be⸗ vollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister von Bülow. Nach den Abgg. Prosch, Graf Bassewitz, von Bernuth, Windthorst, nahm der Bundes⸗ kanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen das Wort. Es sprachen darauf noch die Abgg. Ziegler und Wagner (Altenburg). “ (Schluß des Blattes.)
Danzig, 11. Mai. (Westpr. Z.) Der Königl. Oberwerft⸗ Direktor, Korvettenkapitän Werner, ist gestern nach Kiel ab⸗ gereist, um das Kommando Sr. Majestät Panzerschiff »Kron⸗ prinz« zu übernehmen. Die Zusammenziehung der Panzer⸗
otte behufs Ausführung eines Seemanövers soll mit dem 1. d. M. erfolgen.
— Sr. Majestät Dampfjacht »Grille«, welche auf unse⸗ rer Königl. Werft einen Reparaturbau erfahren hat, der fast einem Neubau gleich kam, wird Ende d. M. von hier abgehen und zur Disposition des Königlichen Hofes gestellt werden.
Swinemünde, 11. Mai. Die nach Japan bestimmte Schraubenkorvette »Arcona« ist gestern von Kiel hier einge⸗ troffen, um das neu erbaute schwimmende Dock zu probiren. Es soll untersucht werden, ob dasselbe im Stande ist, ein Kriegs⸗ schiff mit voller Ausrüstung zu tragen.
Sachsen. Dresden, 11. Mai. Das ⸗Dresdner Jour⸗ nal« meldet das heute erfolgte Ableben der Schwester des Königs von Dänemark, Prinzessin Marie von Schleswig⸗Holstein⸗Son⸗ derburg⸗Glücksburg, seit 186) Wittwe des sächsischen Grafen Hohenthal, geb. 23. Oktober 1810. Hessen. Darmstadt, 11. Mai. (D. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung der zweiten Kammer gelangte das Militär⸗ Pensionsgesetz zur Berathung. Art. 1 gelangte mit 31 gegen 6 Stimmen, also der verfassungsmäßigen ½⸗Majorität, in folgender Fassung zur Annahme:
Das Königlich preußische Militär⸗Pensionsreglement vom 13. Juni 1825 nebst Tarif, so wie die hierzu erlassenen erläu⸗ ternden und abändernden Bestimmungen treten vom Tage der Publikation dieses Gesetzes an für Unsere Offiziere und die sämmtlichen oberen Militärbeamten in Wirksamkeit, insoweit nicht der Art. 2 dieses Gesetzes Ausnahmen gestattet.
Baden. Karlsruhe, 11. Mai. Die heutige Nummer der »Karlsr. Ztg.« publizirt folgenden Großherzoglichen Befehl: Nachdem Mein geliebter Herr Bruder, Prinz und Markgraf Wilhelm von Baden Großherzogliche Hoheit, das früher ein⸗
ereichte Gesuch um Enthebung vom Divisionskommando aus amilienrücksichten dringend wiederholt, genehmige Ich dieses Gesuch, unter Anerkennung seiner treuen und guten Dienste. Karlsruhe, den 21. April 1869. (gez.) Friehri
— In Folge des vorstehend mitgetheilten Großherzoglichen Befehls ist der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant und General⸗ Adjutant von Beyer, bis auf Weiteres, wie bisher, mit der Führung des Kommandos der Division beauftragt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Mai. Der Kaiser wird am 13. Mai d. J. in Wien Audienzen ertheilen. — Der Großherzog von Oldenburg ist mit Gemahlin und Gefolge gestern Abends mit dem Triester Schnellzuge hier angekommen. 8 — Graf Beust hat sich am 9. nach Ofen begeben. 1 — Im Abgeordnetenhause wurden gestern noch die Nachtragskredite bewilligt. Die Resolution Stiegers, die Regierung aufzufordern, daß eine direkte Bahnverbindung zwischen Wien und Innsbruck hergestellt werde, wurde abgelehnt. Das Gesetz, betreffend die Steuerbefreiungen für neue Eisenbahnen, ward angenommen. Skene beantragt eine Resolution, daß die Re⸗ gierung die Vollendung des Eisenbahnnetzes auf eigene Kosten anstrebe. Diese Resolution wurde abgelehnt. Das Gesetz über die Eheschließung von Personen, die keiner gesetzlich anerkannten Kirche angehören, auch der Antrag auf Anwendung des Gesetzes vom 30. Juli 1867 auf den Entwurf des Civil⸗Ehegesetzes wurde angenommen. — Bei der Bera⸗ thung des Gesetzes über die Rekrutenaushebung für 1869 beantragte Rechbauer die Auslassung der von der Ersatzreserve handelnden Stellen, weil diese von Jahr zu Jahr bewilligt werden muß. Nachdem Graf Taaffe dagegen gesprochen, wurde der Antrag Rechbauers abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag des Abg. Baron Petrinô, die Landwehr aus dem Gesetz fortzu⸗ lassen, nachdem sich Graf Taaffe dafür erklärt hatte, angenom⸗ men. Auf eine Anfrage Grocholski's erklärte der Präsident, er könne nicht bestimmen, wann die galizische Landtagsresolution auf die Tagesordnung kommt, weil noch unerledigte Regie⸗ rungsvorlagen vorhanden sind. — (W. T. B.) Heute hat das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf, betreffend die Durchführungsbestimmungen zu dem Geset über die Umwandlung verschiedener Schuldtitel, so wie den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung niedrigerer Goldmünzen, genehmigt. Am Schlusse der Sitzung erklärte der Präsident, er halte es mit der Würde des Hauses nicht für vereinbar, die vorbereiteten und vorliegenden Berichte über Ge⸗ setze, wie die Reform der Civilgesetzgebung und der Erwerb⸗ steuer, ferner über die galizische Resolution und zahlreiche Peti⸗ tionen in Betreff der Wahlreform, alles Gegenstände, welche die öffentliche Meinung in hohem Grade beschäftigen, für die wenigen noch verfügbaren Tage auf die Tagesordnung zu setzen. Selbst Gegenstände geringerer Bedeutung würden nur eine kursorische Erledigung finden können. . — Laut eingelangter telegraphischer Nachricht sind die Schiffe der Expedition nach Ost⸗Asien: Fregatte »Donau⸗ und Korvette »Friedrich« am 14. April wohlbehalten in Singa⸗ pore angekommen und haben am 28. April die Reise nach Bangkok fortgesetzt. — Der Kaiser hat nach dem letzten Verordnungsblatte die »Ein⸗ theilung des schwimmenden Flottenmateriales nach seinen verschiedenen Kriegs⸗ und sonstigen militärischen Zwecken« genehmigt. Die Eintheilung ist folgende: 8 Flotte. Panzer⸗(Kasematt⸗) Schiffe: »Kaiser« 5440 Tonnengehalt, 800 Pferdekräfte, 10 Geschütze. »Lissa⸗ 5950 T., 1000 Pf., 15 G. »Custozza« 6700 T., 1000 Pf., 8 G. » Erzherzog Albrecht « 5800 T., 800 Pf., 8 G. — Panzerfregatten: »Ferdinand Max« und »Habsburg« je 5200 T., 800 Pf., 14 G. »Kaiser Max«, »Don Juan de Austria« und »Prinz Eugen« je 3650 T., 650 Pf., 12 G. »Salamander« und »Drache« je 3120 T., 500 Pf.,
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