1869 / 109 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Weehrel.

Fonds und Staats-Papiere.

Wien, WMhrn. ..— Wien,

österr.

österr.

250 Fl. .250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 L. Strl. 300 Fr.

150 Fl.

Wrhr. 150 Fl.

Augsburg, südd. Wrhr- Frankfurt a. M.,

südd. Wühr. Lei

Haas Petersburg

Warschau Bremen

zig, 14 Thlr.

do.

100 Fl. 100 Fl. 100 Thle

100 Thlr. 100 S. R. 100 S. R. 90 S.-R. ..100 T. G.

Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.

8 Tage. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. 2 Mt. 3 Weh.

8 Tage. 8 Tage.

142 G bz 1415 bz 151 58 bz 150 ½ bz

8122bz 82 ½ bz 82 bz

99 G 99 ½ G

97 ⅓, bz 87 ½6 bz 79 bz

111 % z

11. Mai.

6 245 bz

56 24bz 56 24 G

do. 250 Fl. 18

do do.

do. Rumän. Eisenb.

Finn. 10 Rl.-L. Neapol. Pr.-A

Russ.-Engl. Anl do. do.

do. Holl. »

do. do.

8—

Fonds und Staats-Papiere.

Freiwillig Staats-An

Staats-Schuldscheine 3 ½

„v. 1854, von von von von von

1859 1856 1864 1867

do. V do. v. 1868 Lit. B. 4 ½

v. 1850, 52 von 1853 von 1862 von 1868

do. do. do. do.

e Anleihe 4 IJ. von 1859 5 4 ½ 185714;

4 4

4 4

4

1/4 u. 10 1/1 u. 7

Pr.- Anl 1855 à100 Th. 3¹⁄2 1/1 Hess. Pr.-Sch. A40 Thl pr. Stück

Kur-u. Neum. Schldv.] Oder-Deichb.-Obligat Berlin. Stadt-Ob

fe.

rle

Pfandb

Lur- u. Ne

v 1 5S

8*

24

8

X

.

do. do. 3 Sehldv. d. Berl. Kaufm. 5

2 do. Ostpreussische 3 ¾ 24/6 u. 12

Berliner .

Kur- u. Neumärk.

do.

do. do.

Pommersche.

do.

Posensche, neue.

Sichsisce.

Sehlesische do. Lit. A.. do.

Westpr., rittschftl. do. do. 1n1““ do. do. deo

Pommersche

4 4

4 3

Posensche.. Preussische V Rhein. u. Westph. Süchsische

(Schlesische

4

ligat. 5

1

1/5 u. 11 1/1 u. 7 1/4 u. 10 11 n. 1 do. do. do.

do. do. do. do.

1/1 u. 7

SSES2IIII FN-’ÖA’

97 G bz 102 bz

93 ½bz [55

93 1bz 93 5 b2z] 93 bz

8 93 ˖ bz 93 ½ bz 93 ½3 bz 93 ½ bz 85 % bz

85 1 bz

3 3 G 81 ½4 bz 88 ½ bz 72 ½ bz

EE“

A8

21 AEAN

nreemnnmen unngnn

do. 5. Anl. do. 6.

do. 9. Anl. do. do.

do.

do.

do. do. Cert. A. à 4

Türk. Anleihe 1

Poln. Pfandb. III. Liquid. Fl. do. Part. Ob. à 500 Fl.

Tmerik. rückz. 1882 Oesterr. Metalliques. do. National-Anl... do. Papier-Rente .. do. Silber-Rente..

54..

do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 b 1864 do. Silber-Anleihe. Italienische Rente... do. Tabaks-Oblig. Tabaks-Act..

..

eihe.

de 1862 do. Egl. Stücke 1864

do. Engl. Anleihe.

do. Pr.-Anl. de 1864 de 1866 Stiegl..

Engl. St. Heü. . do. Bodenkredit... do. Nicolai-Obligat. Russ.-Poln. Schatz..

do. kleine

Em.

865.

do.

do.

do.

1/4. pr. Stück

EǵnOo.

1S

pr. Stück

0. do. do. do.

pr. Stück do.

1/⁄4. u. 1/10

do

do. do. do.

do.

do.

be-

s15. u. 1/11.

verschieden

1/5. u. 1/11.

1/5. u. 1/11. 1/1. 8. 1/7.

4/3. . 19 1,5. u. 1/11.

1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7. 1/3. u. 1/9. 1/4. u. 1/10.

13/1. u. 13/7. 1— 1/⁄5. u. 1/11. 65 5 6G 1/4. 4 1/10.

I 0.

22/6 u. 22/12 1/6. u. 1/12. 1/1. n, 41.

85 ½ à àsbz 50 ½

56 53 bz

50 ½ bz G 57 ½ bz

76 ½ B 92 G

82 ½ bz G 69 bz

62 ¼ G

55 5̃; à h bz 85 bz B 375 bz

71 ½ bz B

4 85 ¾⅔ G 85 bz ). 88 ¾ G 88 G 53 ¾1 B 139 bz 137 bz 69 7 62 79 ½ bz 88 ½˖ G 88 bz 79 ½ bz

67 B 67 B

66 ½ bz 57 bz 91 G

Warschau-Ter.

DDarmstädter..

Dess. Kredit-B..

Diskonto-Kom..

41 ½ à 1à41 bz

Axsenzb. v. St. g. Amst.-Rotterd.. Böhm. Westb... Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau... Ludwigsh.-Bexb 2F2 . Mecklenburger.. Oberhess. v. St. g. Oest. Franz. St. Russ. Staatsb.. Südöst. (Lomb.)

Warseb.-Bromb.

Wsch. Ldz. v. St.

do. Wien.

5 9

88 24 83 0

8

90

V

42. 105 5

9 % 8

3/4. do.

do. do. do. 4/1, 15/4.

EPPEnGenen

HGGeSE

do. 1/5 u 11 4/†.

1/10. 1/1.

1 —:⸗

2

1/1. u. 7.

1/1. u. 7.

1/1. u. 7.

94 ½ bz 78 ½ bz B 89 % bz B 54 ½ bz 163 ½ B

72 ½ G volle 195 à 4 ½à5b 86 ½ bz 128 ½ à 7aà8b 61 G

ul.

63 ½ bz G

tion.

Berl. Br. (Tivoli)

do. Hand.-G. do. Pferdeb.. Braunschweig.. Bremer.. Coburg. Kredit.. Danz. Privat-B. do. Zettel] do. do.

Gas.

ndesen. Effekt. Liz. Eichb.

FEisenbahnbed...

Genfer Kredit. EEE“

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

G. B. Schust. u. C. Gothaer Zettel.

Aachen-Mastr... Altona-Kieler...

Bersin- Anhalt. Berlin-Görlitz ..

Berlin-Hambur. Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin-Stettiner.

do.

Brieg-Neisser.. Cöln-Mindener.. do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb... do. St.-Pr. Märk. Posener.. do. Stamm-Pr. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz.. do. neue do. Lit. B Münst. Hamm... Niedschl. Märk. Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. Stamm-Pr. Oberschl. A. u. C.

o. St.-Pr... R. Oder-Ufer-B.

Fache X7 de 1880

do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig..

B2 8.

Prämien-Anl..

Braunsch. Anl. de1866

do. Dess. St.-Prüm.-Anl.

20 Thlr.-Loose

Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübeecker Präm.-Anl. Manheimer Stadt-Anl. Shchs. Anl. de 1866 Sebwed. 10 Rthl. Pr. A.

er. St.-A. de 1859 %

71. n. 1/1. L2. . 178 pr. Stüeck 1/6. ;. 1/12.

6. 11. . 17. pr. Stück

Ir

/3. 1/4. p. Stek. E11I“” 31/12 u. 30/6 pr. Stüeck

101¾ 6 18 ½ bz

106 etwbz B

do. St. Pr.... Rbeinische

de. St, Pr... do. Lit. B. (gar.) Rhein Nahe Starg.-Posener. Thüringer

do. Lit. B. (gar.) Wlhb. (Cos. Odb.)

do. St.-Pr... do. do.

Div. pro

do. Stamm-Pr.

Brsl.-Schw.-Frb.

neue

[AO00 SöSCS—

1E51SIlIIlhll

8 FEeüAE

2

AN

g. 1

1867

——

8

1En 22ͦ2 nPES

1868 0

.

AEFEEFREgEgFsS

5—

n

& A gEEEREEEFnRFEFEFFEFEFEEESGEAEGEg=SEE=EgFg

E=InE

1/1. do. do.

35 bz 107 b 129 bz 178 ½1 bz 76 ½ bz 94 bz 158 B . 183 bz 131 G

92 ½ B 116 ⁷- 99 ½ G

92 ½ 6 173 1b2z

100 bz 101 ½ bz

109 ¾˖ bz B 40 % do.

Ppr. Bodenkr.-B.

159 etwb B 31 zetwbz

volle 79 ½ B 600% 101 ¼ 100 ½¾. ½ bz

do. Grundkr.-Pf. Hannöversche .. Hoerd. Hütt.-V. Hyp. (Hübner). 68 dnh09. do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. do. P. Bod. Kred. Königsb. Pr.-B. Leipziger Kredit Luxemb. do.

Magdeb. Privat. Meininger Kred Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche .. Oesterr. Kredit. A. B. Omnibus-G. Phönix Bergw.. Portl.-F. Jord. H Posener Prov... Preussische B..

Renaissance.... Rittersch. Priv.. Rostocker

Sächsische... Sechles. B.-V... Sebles. Bergb.-G. do. Stamm-Pr. Thüringer

—ꝙ ESSSSgEgSöSe S

Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke Weimariseche.

6

Berl. Fsson V. 9 ¼

—29SN nb*—

10

Mgd. F.-Ver.-G. 39

SISIS —2X —ShnESGSE=SSeB=nn

87

—,— S OSSE —SS

Bank- und lIndustrie-Ak Div. pros1 1

l n cN’SnNA

N⸗

*

e20

E

—ySRnnEEESnES”SSnqnInqAðn

——

1/7. 1/1.

do. do. 1/1.

Mn

1/1. do. do.

1/1.

SSgrnUoI2SUU:

8* - A

1/1 n.7.

1/1 u. 7.

1/1 u. 7.

1/1 u. 7.

17 bz

163 ½ B

/1. 7. 127 ⅞b. n 112

87 B

107 G 113 ¼¾ G 84 G

10 Setwbz

[B

7. 111bz

96 ½ B 4 ½ bz 160etw bz 868 119 5 bz 104 ⅔˖ G 137 bz

22 ½ bz G 92 G 106 G 92 ½ B

7 [106 ¼ bz

41 bz

23 ½ ; v. 66 91 G (bz 127 G 123 ½ à2 à3 b 67 bz 179 ½ B,

[B.290 B 101 ½ 3 144 bz B 100 bz

86 G 113 B 116 bbz 0

13 ½ bz S3 etwbz G

Geld-Sorten und Banknoten.

Friedrichsd'or Gold-Kronen-. Louisd'or... Ducaten

Sovereigns... Napoleonsd'or

Imperials.

113 ½ G 9 IIbz 6 112 ½ bz 6 25 ½ G 5 13 ½ G 5 18 G 1 12 ⁄2 0 Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein Bankpr. 29 Thle. 23 i Sgr. Linsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt., für Lombard 5 pCt

do. Leipzige Fremde

mperials p. Fremd. Bankn. 993, bz einlösb. .. eine Oest. Bankn.. Russ. Bankn..

Pf. 468 G

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

1“

EE11““

(R. v. Decker).

Beilage

133 bz G

Beilage zum Koͤniglich

.

969

Pr

eußischen Staats⸗Anzeig

RNeichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 12. Mai.

In der Sitzung des Reichstags am

10ten d. M. erläuterte der Präsident des Bundeskanzleramts,

Wirkl. Geh. Rath Delbrück, das Gesetz, betreffend die Berich⸗ tigung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, nach dem Abgeordneten Freiherrn von Patow, in nachstehender Weise:

Meine Herren! Die Ihnen vorliegende Vorlage hat nach der Absicht der verbündeten Regierungen wesentlich zwei Zwecke; einmal den bereits mehrfach hervorgehobenen, die für das Jahr 1868 nachträglich erforderlichen Matrikularbeiträge gesetz⸗ sich festzustellen, und zweitens denjenigen, die Genehmigung des Reichstags für die vorgekommenen Etatsüberschreitungen nachzusuchen. Ich erkenne vollkommen an, daß es zulässig ge⸗ wesen wäre, den erst erwähnten Zweck allein zu verfolgen und lediglich zur Motivirung einer desfallsigen Vorlage dem Hause mitzutheilen, daß bei den und den Titeln die und die Etatsüberschreitungen stattgefunden haben. Die ver⸗ bündeten Regierungen haben aber geglaubt, daß bie Ver⸗ bindung dieser beiden Zwecke im Gesammtinteresse vorzu⸗ ziehen sei, indem sie davon ausgegangen sind, daß, wenn es sich darum handele, durch das Gesetz eine Erhöhung der Ma⸗ trikularbeiträge um einen erheblichen Betrag festzustellen, das Haus doch nicht in der Lage sein würde, sich dazu zu ent⸗ schließen, ohne zugleich auf das Bedürfniß, also auf die Einzel⸗ heiten der Mindereinnahmen und der Mehrausgaben einzu⸗ gehen und davon Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Mehr⸗ ausgaben wirklich nothwendig gewesen seien daß mit andern Worten diejenige Prüfung, die erforderlich ist, um sich schlüssig darüber zu machen, ob eine Etatsüber⸗ schreitung zu genehmigen sei oder nicht, doch auch dann vorzu⸗ nehmen gewesen sein würde, wenn es sich nur darum handelte, den erhöhten Betrag an Matrikularumlagen festzustellen. Werden die vorliegenden Erläuterungen für die Genehmigung der Etatsüberschreitungen nicht für ausreichend gehalten, so versteht es sich ja von selbst, daß sie werden ergänzt und ver⸗ vollständigt werden. Ich glaube aber, daß, wenn eben einmal eine Prüfung der Etatsüberschreitungen doch nicht zu vermeiden ist, es sich dann empfiehlt, diese Prüfung auch gleich so vorzunehmen, daß sie ein definitives Ergebniß hat natürlich ein definitives Ergebniß vorbehaltlich der Revision durch den Rechnungshof. Die Bedeutung, welche die Anlagen des Bundeshaushaltes aben eine Bedeutung, auf welche der Herr Abgeordnete für Berlin hingewiesen hat, wird durch die Vorlage, wie sie gemacht ist, im Falle dieselbe Genehmigung finden sollte, an sich durchaus nicht afsizirt ich sage an sich durchaus nicht affizirt, denn zum Theil, soweit es sich um gewisse Zahlen handelt, werden natürlich auch die Anlagen des Etats affizirt, wenn nämlich genehmigt wird, daß in dem und dem Titel eine so und so ge⸗ staltete Ueberschreitung stattgefunden hat; in allen übrigen Be⸗ ziehungen aber bleiben sie, behalten sie vollkommen die Bedeu⸗ tung, die sie für den Etat von 1868 gehabt haben eine Bedeutung, die der letzte Herr Vorredner nach meiner Auffassung vollkommen zutreffend bezeichnet hat.

Nun ist gegen die Verbindung der beiden von mir ange⸗ deuteten Zwecke ein formelles Bedenken aus dem Inhalt der Verfassung hergeleitet worden, aus dem Inhalte des Art. 69, nach welchem die Einnahmen und Ausgaben des Bundes im Voraus veranschlagt und festgestellt werden soll. Es konnte das nicht dem mindesten Zweifel unterliegen, daß diese Vorlage nicht ein Etat ist, wie ihn der Art. 69 der Verfassung im Auge hat. Es kann der Natur der Sache nach und auch nach dem Texte der Vorlage gar nicht von einem Voranschlage der Ein⸗ nahmen und der Ausgaben mehr die Rede sein, dier Einnahmen sind eingenommen oder nicht eingenommen und die Ausgaben sind geleistet oder nicht geleistet; es handelt sich hier um ein Gesetz, welches, man mag nun die Ueberschrift nennen, wie man will, den doppelten Zweck hat, einmal die Matrikularbeiträge, die für das Jahr 1868 noch nothwendig sind, festzustellen und zweitens die Etatsüberschreitungen, die in der Periode von 1868 1.“.“ sind, zu genehmigen. Das ist die Bedeutung der

orlage.

In der gestrigen Sitzung erklärte der Präsident Del⸗ brück in der Diskussion über das Etatsgesetz für 1870 mit Bezug auf den Antrag des Abgeordneten von Forckenbeck, die Berathung der Einnahmen und des Etatsgesetzes auszusetzen, nach dem genannten Abgeordneten: 1

Meine Herren! Die Zwecke, die der Herr Vorredner bei m Auge hat, werden, wie ich glaube, in der

1““

Hauptsache nicht zu erreichen sein, auch wenn die Berathung über die Einnahmen ausgesetzt wird. Ich will davon absehen, daß es ganz ungemein schwierig ist, auch nur annähernd einen Anschlag darüber zu machen, was in Folge der Aufhebung der Portofreiheiten an Porto mehr eingenommen wird; es ist das deshalb ganz ungemein schwierig, weil davon auszugehen ist, daß, wenn die Portofreiheiten in der Weise beschränkt werden, wie das bei der zweiten Berathung des bezüglichen Gesetzes be⸗ schlossen worden ist, alsdann eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Sendungen, welche jetzt durch die Post erfolgen, nicht mehr durch die Post, sondern frachtweise erfolgen werden. Es ist fer⸗ ner ganz ungemein schwer, den Einfluß auch nur annähernd zu berechnen, den überhaupt die Nothwendigkeit der Porto⸗ zahlung, namentlich für die amtliche Korrespondenz, zur Folge haben wird, und was die amtliche Korrespon⸗ denz betrifft, so ist ja das der Schwerpunkt der zu erwartenden Einnahmen. Wenn man nun aber auch in dieser Weise irgend einen Ueberschlag machen wollte, von dem man sich von vornherein sagen muß, daß er aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach, man mag ihn so oder so machen, unrichtig sein wird, so wuͤrde insoweit der Zweck des Herrn Vorredners jedenfalls nicht erreicht werden, als es, falls nicht eine Aende⸗ rung der Vereinbarung eintritt, welche zwischen den Bundes⸗ regierungen über die Vertheilung der Mehreinnahmen infolge der Aufhebung der Portofreiheiten eintritt, alsdann ganz un möglich sein wird, die Matrikularbeiträge für die einzelnen Staaten so zu berechnen, wie sie sich nach Maßgabe der oben erwähnten Vereinbarung stellen würden. Diese Vereinbarung ist bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs von dem Herrn General⸗Post⸗Direktor mündlich angegeben worden, sie ist wie den Herren erinnerlich sein wird, „½ durch den Herrn Bundeskanzler dem Hause mitgetheilt. Diese Vereinbarung geht dahin, daß der Antheil, welcher den einzelnen Bundesstaaten mit Rücksicht auf die Mehreinnahme aus der Aufhebung der Portofreiheiten zu Gute kommt, berechnet werden soll nach einer Aufnahme, welche im Laufe dieses Jahres stattzufinden hat, und welche, wenn sie auch vorgenommen werden sollte so lange der Reichstag zusammen ist, doch unbedingt nicht während der Dauer des Reichstages zur schließ⸗ lichen Feststellung wird gebracht werden können. Die Matri⸗ kularbeiträge, soweit sie sich auf die einzelnen Staaten ver⸗ theilen, würden also immerhin, auch wenn man eine Mehr⸗ einnahme bei der Postverwaltung infolge der Aufhebung der Portofreiheiten in Einnahme stellt, nicht genau festzustellen sein. Was die Wechselstempelsteuer betrifft, so ist auch schon bei der ersten Berathung der Gesetzesvorlage her⸗ vorgehoben worden, wie außerordentlich schwierig es ist, einen Ueberschlag der Einnahmen zu geben, weil man namentlich in demjenigen Lande, aus dem ja der größte Theil der Einnahmen zu erwarten ist, nämlich in Preußen, nicht einmal die Erträgnisse der jetzigen Wechsel⸗ stempelsteuer vollständig kennt und auch nicht kennen kann, indem das durch die Einführung der Stempelmarken unmög⸗ lich geworden ist. Es versteht sich, wie mir scheint, von selbst, daß die Matrikularbeiträge eben nur nach Bedarf eingezogen werden können; wenn sie also auch in dem Gesetz auf einen gewissen Betrag festgesetzt sind und eine Erhöhung der Ein⸗ nahmen eintritt, welche ja nicht blos in Folge der jetzt in Be⸗ rathung stehenden Gesetze, sondern auch füglich durch Hebung des Verkehrs sowohl bei der Post, abgesehen von der Aufhebung der Portobefreiungen, als auch durch vermehrte Zolleinnahmen ein⸗ treten kann ich sage, wenn die eigenen Einnahmen des Bundes sich auf diesem ganz natürlichen Wege erhöhen, so wird von den Matrikularbeiträgen schließlich nicht mehr eingezogen, als zur Deckung der Gesammtausgaben erforderlich ist, so daß also auch nach dieser Seite hin ein Bedenken, wie mir scheint, nicht jetzt mit der Feststellung des Einnahmebudgets vor⸗

Verkehrs⸗Anstalten. Paris. Ein Telegramm aus Livorno meldet von den Küsten des Mittelmeers einen neuen Unglücksfall. Das der Compagnie Valéry angehörige Packetboot, »General Abbatucci«, welches von Mar⸗ seille nach Civita⸗Vecchia ging, ist am 7. gegen 2 Uhr Morgens von einer norwegischen Brigg angestoßen und in Grund gegangen. Der Kapitän und 54 andere Personen kamen am 8. Morgens, wie die Depesche meldet, ohne Kleider in Livorno an; 49 Passagiere und See⸗ leute fanden dagegen in den Fluthen ihr Grab, unter ihnen der General⸗Intendant Le Cauchoy mit seiner Frau und der römische General⸗Konsul in Marseille.

. 88

8*