2002 “
verantwortliche Person in eine Geldbuße vom 25fachen Betrage der hinterzogenen Abgaben, mindestens aber von 50 Thlrn. Wird jedoch vollständig erwiesen, daß eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt sein konnte, so tritt eine Ordnungsstrafe von 1 bis 10 Thlrn. ein. Die betreffende Bank⸗ und Kreditanstalt oder sonstige gewerbliche nternehmung ist für die Entrichtung der festgesetzten Strafen und der hinterzogenen Steuer solidarisch verhaftet. .
§. 14. (III. Ausländische Werthpapiere.) Ausländische Aktien, Renten und Schuldverschreibungen ausländischer Staaten, Korpora⸗ tionen, Aktiengesellschaften, industrieller Unternehmungen und andere für den Handelsverkehr bestimmte ausländische Schuldperschreibungen sind, wenn sie innerhalb des Bundeszebietes ausgegeben, veräußert, verpfändet, oder wenn andere Geschäfte unter Lebenden damit gemacht oder Zahlungen darauf geleistet werden sollen, einer einmal zu ent⸗ richtenden Stempelabgabe unterworfen, deren Betrag 1) für die vor em 1. Juli 1869 ausgegebenen Effekten, welche bis zum 30. Sep⸗ ember 1869 zur Stempelung vorgelegt werden, auf 1 vom Tausend, 2) für die nach dem 1. Juli 1869 ausgegebenen und für alle erst nach dem 30. September 1869 zur Stempelung vorgelegten Effekten auf 1 Prozent. 3) Für alle nach dem 1. Juli 1869 ausgegebenen und für
alle erst nach dem 30,. September 1869 zur Stempelung vorgelegten
Verschreibungen über Prämien⸗ oder Lotterie⸗Anleihen auf 2 Prozent
des Nominalwerthes bestimmt wird. In welchen Abstufungen die ach vorstehenden Steuersätzen zu entrichtenden Abgaben erhoben wer⸗ en, ist in dem beigefügten Tarife vorgeschrieben.
Für solche vor dem 1. Juli 1869 ausgegebenen Effekten, deren Börsencours dauernd unter dem Nennwerthe steht, wird der Bundes⸗ rath die Berechnung des Stempels nach bekannt zu machenden Mittel⸗ werthen anordnen. Die zum Zwecke der Stempelberechnung erforder⸗ lichen Reduktionen ausländischer Werthe erfolgen nach den wegen Erhebung des Wechselstempels ergehenden Vorschriften.
§. 15. Die Verpflichtung zur Entrichtung der im §. 14 vorge⸗
chriebenen Stempelabgaben wird erfüllt durch Zahlung des Abgabe⸗ etrages an eine der von der Landesbehörde bestimmten Steuerstellen, welche auf dem vorzulegenden Werthpapier Bundes⸗Stempelmarken zum entsprechenden Betrage verwenden oder die Aufdrückung des Stempels veranlassen. In welchen Fällen und unter welchen Be⸗ dingungen der Verpflichtung zur Versteuerung durch rechtzeitige Ver⸗ wendung von Stempelmarken ohne amtliche Mitwirkung einer Steuer⸗ elle genügt werden kann, bestimmt der Bundesrath. Die desfallsigen Anordnungen werden durch das Bundes⸗Gesetzblatt veröffentlicht.
§. 16. Wer ein nach §. 14 zu versteuerndes ausländisches Werth⸗ papier im Inlande ausgiebt, veräußert, verpfändet oder ein anderes Geschäft unter Lebenden damit macht oder Zahlung darauf leistet, be. vor die Verpflichtung zur Versteuerung des Werthpapiers erfüllt ist,
erfällt in eine Geldbuße, welche dem fünfundzwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgaben gleichkommen, mindestens aber 10 Thaler für jedes unversteuerte Werthpapier betragen soll. Diese Strafe ist besonders und zum vollen Betrage gegen Jeden festzusetzen, der an der Ausgabe, Veräußerung, Verpfändung oder an dem sonstigen Geschäft als Kontrahent oder in anderer Eigenschaft Theil genommen hat.
Dieselhen NPersanen, And. ‚der Bundegkaso goçdonühavr fürn Lie Sentrich- Rieg Ler Steiter solidardsch Verhafter”as“ —
ebertragung der von inländischen Aktien⸗, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Bankanstalten und sonstigen Handels⸗ oder industriellen Unternehmungen nach dem 30. Juni 1869 ausgegebenen Aktien, An⸗ theilscheine und ohne Cessions⸗Instrument übertragbaren Schuldver⸗ schreibungen ist eine jährliche Abgabe von vom Tausend des Werths jeder im Umlauf befindlichen Aktie, Schuldverschreibung u. s. w., auf welche für das betreffende Jahr eine Dividenden⸗ oder Zinszahlung geleistet wird, nach Maßgabe des beigefügten Tarifs zu entrichten, ohne Unterschied, ob die Aktien, Schuldverschreibungen u. s. w. dem für solche Gegenstände in den Landesgesetzen vorgeschriebenen Stempel unterlegen haben, oder von demselben befreit sind. Wird jedoch ein Rechts⸗
(IV. Uebertragung inländischer Aktien u. s. w.) Für die
“
anspruch auf Befreiung der Uebertragungen der Aktien, Schuldver⸗ schreibungen u. s. w. von Landes⸗Stempelabgaben nachgewiesen und kann derselbe nach den Landesgesetzen nicht ohne Entschädigung aufge.⸗ hoben werden, so bleibt die Abgabe von den betreffenden Werthpa. ve. 8 zum Erlöschen des den Anspruch begründenden Rechtstitels unerhoben.
§. 18. Die im §. 17 bezeichneten Gesellschaften, Anstalten und Unternehmungen sind verpflichtet, nach näherer Anordnung des Bundes.⸗ rathes jährlich der ihnen bekannt gemachten Behörde eine Nachweisung 1) der Anzahl und Gattung aller während des verflossenen Jahres ausgegebenen oder in Umlauf befindlich gewesenen abgabepflich. tigen Aktien, Schuldverschreibungen u. s. w. und 2) des mittleren Courswerthes derselben vorzulegen und den nach Prüfung der Nachweisung festgestellten Abgabebetrag im Ganzen an die von der Landesbehörde bestimmte Steuerstelle gegen Quittung einzuzahlen.
Der bei Feststellung der Abgabe zum Grunde zu legende mittlere Courswerth wird nach Maßgabe der in dem betreffenden Jahre no⸗ tirten mittleren Tagescourse berechnet. Die Tagescourse bestimmen sich in der Regel nach den Notirungen an der am Sitz der Gesell⸗ schaft u. s. w. befindlichen oder der nächstbelegenen Börse. Für Effekten, welche nicht oder nur ausnahmsweise an den Börsen verhandelt werden, ist der mittlere Werth von dem Vorstande der Gesellschaft u. . w. nach bestem Wissen zu schätzen. In Betreff der nicht voll eingezahlten Aktien, Antheilscheine und Schuldverschreibungen wird, ohne Rücksicht auf die an der Börse gebräuchliche Notirungsweise, der Betrag, welcher beim Anfang des betreffenden Jahres eingezahlt war, bei der Ermitte⸗ lung des Courswerthes als maßgebend angenommen. Von Effekten, welche erst im Laufe des Jahres ausgegeben oder worauf während des Jahres neue Einzahlungen geleistet sind, wird die Abgabe verhältniß⸗ mäßig für den nach der Ausgabe oder vor und nach der ferneren Ein⸗ zahlung verflossenen Theil des Jahres erhoben.
§. 19. Werden in den nach §. 18 vorzulegenden Nachweisungen die für das betreffende Jahr zu entrichtenden Abgaben gar nicht oder in einem zu geringen Betrage nachgewiesen, so kommen die im zwei⸗ ten nd dritten Satze des §. 13 enthaltenen Strafvorschriften zur An⸗ wendung.
§. 20. Von der im §. 17 angeordneten Abgabe sind befreit Aktien und Antheilscheine der ausschließlich auf wohlthätige oder gemeinnützige Zwecke gerichteten Gesellschaften, sofern statutgemäß den Gesellschaftern an Zinsen und Dividenden höchstens 5 pCt. und im Falle der Auf⸗ lösung der Gesellschaft oder der Einziehung der Aktien und Antheil⸗ scheine nicht mehr als der Nominalwerth der letzteren gewährt wird.
§. 21. Von der Umschreibung der im §. 18 bezeichneten Effekten in den Büchern und Registern der Gesellschaften ꝛc., sowie von den auf die Effekten selbst gesetzten Uebertragungsvermerken (Indossamen⸗ ten, Cessionen zc.) darf in den einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes keine Stempelabgabe erhoben werden. Ingleichen unterliegen die nach den Vorschriften in den §§. 1 bis 14 der Bundes⸗Stempel⸗ abgabe unterworfenen Gegenstände, soweit nicht besonders auf die Landesgesetze verwiesen ist (§§. 2 und 6), in den einzelnen Staaten des Bühoesn kelner see zern eefii he zat elde ien Abas .
g. 22. cin viesem Gesetze angeordneten aben fließen zur Bundeskasse. Die wegen Zuwiderhandlungen die Migen us dieses Gesetzes entrichteten Geldbußen fallen dem Fiskus desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen ist.
§. 23. In Betreff der Stempelmaterialien, des Strafverfahrens, der Verjährung u. s. w. kommen die Vorschriften in den §§. 17 bis 20, im ersten Satze des §. 21 und in den §§. 22 und 23 des Bun⸗ desgesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer, gleichmäßig auch hin⸗ sichtlich der Gegenstände dieses Gesetzes zur Anwendung.
„§. 24. Dieses Gesetz tritt mit dem (1. Juli 1869) in Kraft. Rücksichtlich der vor diesem Tage ausgestellten in den 8 1 bis 11 Teschnchen Schriften bewendet es bei den bisherigen landesgesetzlichen
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen die unten näher bezeichnete verehelichte r.Ser. Michaelis, Hulda, geb. Gundermann, ist 86 den lkten M. 209. 69 C. II. die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung beschlossen worden. Ihre Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, die ꝛc. Michaelis im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 12. Mai 1869 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Be⸗ schreibung. Die zc. Michaelis ist 39 Jahr alt, in Besnick ge⸗ boren, 5 Fuß groß, hat schwarze Haare, dunkelbraune Augen, schwarze dnehe cheaegb aniges 1gn “ Nase, gewöhnlichen Mund, 1 ildung, rothe Gesichtsfarbe, desekte Zähne, i Gestalt und spricht die deutsche Eprache 1. ö
Oeffentliche Bekanntmachung. Am 4. April 1869 ist in Müncheberg der ganz unbemittelte Oekonom Eart Fischer sun Beauregard bei Wriezen, welcher sich einige Zeit vorher daselbst in den ärmlichsten Verhältnissen gezeigt hatte, im Besitze einer Geld⸗ summe von 90 Thlr. und zahlreicher, zum Theil ganz neuer Sachen verhaftet worden. Nachdem er über den Erwerb des Geldes und der Sachen erwiesenermaßen unwahre Angaben gemacht hatte, hat er be⸗
hauptet, zu Ostern 1869 auf der Landstraße zwischen Wittenberge und
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Lenzen eine lederne Geldkatze, 160 harte Thaler enthaltend, ge zu haben. Von einem solchen Verlust ist shaler. 15 dem detbefunden Kreise nichts bekannt geworden und ist zu vermuthen, daß Fischer durch ein Verbrechen in den Besitz des Geldes und vielleicht auch der Sachen, von welchen die Kleidungsstücke ihm viel zu kurz sind, ge⸗ langt ist. Der ꝛc. Fischer ist 5 Fuß 9 Zoll groß, hat blonde Haare und Augenbrauen, freie Stirn, blaue Augen, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, einen schwachen blonden Schnurbart, gute Zähne, ovale Ge⸗ sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe und eine schlanke Gestalt. — Nach seiner Angabe ist er im Februar und März d. J. im Regierungs⸗ bezirk Potsdam meist geschäftslos umhergezogen. Ich ersuche um gefällige Mittheilung, ob von dem Verluste einer beträchtlichen Geld⸗ summe oder von einem Verbrechen, durch welches der Fischer Geld und Sachen erworben haben fönnte, etwas bekannt geworden ist. —
Frankfurt a. O., den II. Mai 1869. Der Staatsanwalt. a6*
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IFsHedsvF eatas a imnslmumn
Handels⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 2818 des Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand⸗
lung, Firma: Justus Albert Wohlgemuth,
und als deren Inhaber der Buchhändler Friedrich Wilhelm Justus
Nr. 5575
Albert Wohlgemuth zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Ver⸗ fügung eingetragen: Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Kauf auf den Buchhändler Franz August Max Herbig zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma J. A. Wohl⸗ gemuth's Verlagsbuchhandlung Max Herbig fortführt. Ver⸗ Igleiche Nr. 5574 des Firmenregisters.
UAnnter Nr. 5574 des Firmenregisters ist heut der Buchhändler Franz August Max Herbig zu Berlin als Inhaber der Handlung, irma: 8 5 J. A. Wohlgemuth’s Verlagsbuchhandlung Max Herbig 1 (jetziges Geschäftslokal: Neustädtische Kirchstr. Nr. 5),
eingetragen.
In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter
der Kaufmann Clemens Julius Franz Bittlinger zu Berlin, Ort der Niederlassung Berlin (jetziges Geschäftslokal: Lausitzer
5 h116097 Straße Nr. 15)) 1 1
b Firma: Berliner Weizenstärke⸗Fabrik F. Bittlingerk,
zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 1765 unseres Firmenregisters, woselbst Handlung, FirmaM]!.. 8— imn L. Haupt, Ir. An 4 und als deren Inhaber der Vieh⸗Kommissionshändler Ernst Louis Haupt vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Vieh⸗Kom missionshändler Carl August Zink zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Vieh⸗Kommissionshändlers Ernst Louis Haupt als Handelsgesellschafter eingetreten und die unter der Firma: L. Haupt nunmehr bestehende Handels⸗ jn gesellschaft unter Nr. 2579 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Ddie Gesellschafter der eer. 8. der Firma: insdso 9. b L. Haup “ (jetziges Geschäftslokal: Landsberger Platz Nr. 2) b am 9. Mai 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Vieh⸗ Kommissionshändler h““ 2 Carl August Zink, ramu⸗ 8 1 Zur Vertretung der Gesellschaft sind beide Gesellschafter nur in Gemeinschaft befugt. 8 Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2579 eingetragen.
Unter Nr. 2150 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesi Handelsgesellschaft, dieasmn: sellschaftsregisters, s st di hiesige
Reumann & Co.,“ 7 und als deren Gesellschafter die Kaufleute: hüt 3 389 “ 1) Ismar Neumann, 98 8 u“
229) Max Altmann, 2 hen, ist zufolge heutiger Verfügung vermerkt, a0 * 1 18 eh gist zufe güist in die Gesellschaft eingetreten, die Ge⸗
die hiesige
1
sellschaft nunmehr eine Kommanditgesellschaft ist und die
Kaufleute 98E Inf. †
bhch zemgfun * 2 1 8996 80, 1. n1191017 oln Pnuf auu
Fe neeang “ 2) Max mann 3 S die persönlich haftenden Gesellschafter sind.
Der Kaufmann Christian Schmidt zu Berlin hat für seine hier⸗
selbst unter der Firma: A. Lutter
irmenregisters eingetragene Handlung E Anton Schmidt zu Berlin,
inem Sohne Friedrich ,
“ 7. August 1848, Prokura ertheilt. Ddiies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1407 des kurenregisters eingetragen. 1 vnpüfre 2hlsus
Sr Sa e inn ein.
anmrn Berlin, nghes eadtgericht Abtheilung für Civilsacheen. 1 Fimsghnlohn.
—ö—⸗—— 0 8 11 mne wnon
Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O.
Unter Nr. 89 unsere ich delsgesellschaft
1860 errichtete offene Leng gese⸗ üh Hungh
iü lde zufolge Verfügung vom 1I1. 318
ss. Fücfsgepagen b sind als Gesellschafter vermerkt: 1) der Ofenfabrikant Gustav Durin,
9 der Ofenfabrikant Wilhelm Durin,
beide zu Fürstenwalde wohnhaft.
hS e, ilcinöddaà
Firmenregister ist bei Nr.
In unser alde als Inhaber der dortigen Firma
Fabian Philipp zu Fürstenw
1869 vermerkt worden, errichtet ist. 3
19 önigliches Kreisgericht zu Frankfurt a. H.
Die dane e 181 des Fermenregisters eingetragene Firma
8- Wilh. Durin Kaufmann und Ofenfa
— Firmeninhaber: ü —n . Uübatamzalde üniss gelöscht zufolge Verfügung vom 11.
1869 am 11. Mai 1869.
Nr. 1407 des Pro⸗
s Gesellschaftsregisters ist die am 1. April
Mai 1869 am 11. Mai
E11““
zgIi kfurt a. O. fiu in Königliches Kreisgericht de —* 2 der Kaufmann
; Verfü 12. Mai 1869 am 12. Mai eingetragen steht, zufolge Berfügee Zweigniederlassung in Müncheberg
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brikant Jaldae Wilgeean seinen Sohn Abraham Lippmann zu
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Die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder der Spar⸗ und Vorschuß⸗ kasse zu Woldenberg, Kommandite des Landsberger Kredityvereins, ein⸗ getragene Genossenschaft, sind nach dem Ausscheiden des Kaufmanns Franz Meinicke 16
1) der Bürgermeister Menger zu Woldenberg, vl. 2) der Kämmerer Alexander Damitz daselbst, minunn
3) der Maurermeister C. Bosold daselbst. 1sz18, Um den Verein zu verpflichten, müssen die Willenserklärungen derselben von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein. Zur Erhebung von Wechselprotesten, Führung von Prozessen gegen Schuldner der Genossenschaft und zur Ausstellung von Prozeßvoll⸗ machten genügt die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes. Einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 11. Mai 1869. Friedeberg i. N., den 11. Mai 1869. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung ve 8. Mai dieses Jahres am heutigen Tage eingetragen: Firma: Gebrüder Gottfierl. Sitz der Gesellschaft: Luckenwaldde. Die Gesellschafter sind: “ 1) Der Tuchfabrikant Friedrich Wilhelm Gottfried und 2) der Tuchfabrikant Ernst Reinhold Johannes Gottfried, beide z Luckenwalde. Die Gesellschaft hat am 8. September 1868 begonnen.
Jüterbog, den 8. Mai 1869. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter
Nr. 341 die Firma Carl Steinchen zu Sorau
und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wilhelm August Stein⸗ chen daselbst zufolge Verfügung vom 10. Mai 1869 am selbigen Tage eingetragen worden. 1 1827
Sorau, den 10. Mai 18680. Hgshdnz Königliches Kreisgericht. Abtheilung IJ. 8 Ihn unser Handels⸗Firmenregister ist sub Nr. 61 dato eingetragen worden:
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der Kaufmann Herrmann Adam in Sensburg als Inhaber vnn) der daselbst unter der Firma Herrmann Adam bestehenden FSFandelsniederlassung. “ Semsourg, den 3. Mai 1869. EEETETEE“
Königliches Kreisgericht.
Srh. Ug 10. hntnstug ga5 8 e9 4 „ 2 „ „ E Funseufolas-Nerfügung vom 13. April 1869 ist in das hier geführt
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Mendeisohn in Berent ein Hänoeibgeschaft uneer *** 9688— 8 4 ““ 9 en 13. April 1889.. — “ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 8 Rerfügung vom 13. April 1869 ist in das hier geführte Zufolge Verfügicnchen; daß die verehelichte Bertha Caspasy, geb. Mendelsohn, in Berent, ein Handelsgeschäft unter der Firma J. B. Cas⸗ pary betreibt. 1 . 6 chts Sehnv. TI2h 8 1 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. “ .3 S ist durch Aufgabe des Geschäfts erloschen und deshalb Bütow, 1. Mai 189090. an a nn n9223 Königliches Kreisgericht. Bei Nr. 7 unseres Firmenregisters ist zufolge Verfügung vom nder Vermerk eingetragen: 3 De r 1863 erf Ableben ihres at nach dem am 3. Dezember 1863 erfolgten 9 ShRatas als Testamentserbin das bisherige Geschäft unte 70 & Bütow, 1. Mai 1869090.. Hesae. IAFönigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. „Frau Kaufmann Leupold, Clara, geb. Helm Bezeichnung der Firma: G Sütrw6ae numgi 31 111 2 . 519796 818 gnn ütow, den 1. Mai 1869. Sep Aen- Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 9246108) die Geschäfte, betreffend 1 iste ) Nai je Führung des Handelsregisters, vom 1. P „ Zohr von dem Kreisrichter Zachariae bearbeitet werden. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. ns8 ab “ ann Alexander Lippmann zu Labischin hat für die 1. — Fi A. Lippmann e . zu Labischin unter der Firma spmann eetragene Gesellschaft, und unter Nr. 4 des Gesellschaftsregisters Leander Lippmann be⸗ - 8 Fi gisters eingetra . stehende und unter Nr. 9 des Firmenrenffchin bm Prokuristen be⸗
. Fiumlnenmmmfmemm m.. Caspary betreibt. — Firmenregister eingetragen, paryZerent, den 13. April 1869 Immmmmnmiß, zümu ei 3 1 . ½ . 8 Fi ist ingetragene Firma nseres Firmenregisters eingetrag . zuͤfol e Verfügung von heute gelöscht. I b * age folge eing J 8 DIe “ Frau Kaufmann Leupold, Clara geb. Helm, der bestandenen Firma als Alleineigenthümerin übernommen.-⸗ In unser Firmenregister ist unter Nr. 64 eingetragen: 8 eschilginon »Albert Leupold« 8 M inausih winmmn ü emn Saghee 6 188ndn 19126 818 2 zufolge Verfügung vom heutigen Tage. 18 Ps jae48wbalk An Stelle des Kreisrichters Bock werden die schafte bfürftdas Pasewalk, den 5. Mai 1869. ö t Comp. bestehenden sowie für die zu Labischin unter der Firm Liypgandlung Mai 1869 am 10. dessel-
stellt. Dies ist zufolge Verfügung vom 8.
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